Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 161

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tragten oder vom Staatsanwalt oder, wenn wir uns schon im Verfahrensstadium der Hauptverhandlung befinden, vom Richter anzuordnen sein.

Zusätzlich ist die Information auch an den Datenschutzbeauftragten weiterzugeben, der damit die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung der Daten überhat.

Im Gesetz ist auch – das wurde noch nicht angesprochen – eine Verwaltungsstrafe für Fluggesellschaften vorgesehen, die diese Daten nicht vollständig, nicht rechtzeitig oder nicht in der vorgeschriebenen Weise übermitteln. Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist notwendig, wenn ein Gesetz effizient sein soll. Gibt es diese Androhung nicht, dann wissen wir aus der praktischen Erfahrung, dass sehr oft nicht in der vorge­schriebenen Weise gemeldet wird.

Abschließend möchte ich noch einen Gedanken formulieren: Wir alle geben täglich an Unternehmen im In- wie im Ausland persönliche Daten bekannt. Denken Sie nur daran: Sie googeln etwas im Internet, Sie bestellen etwas bei Amazon, Sie posten etwas auf Facebook, wo Sie natürlich einen gemeldeten Account haben, oder aber Sie buchen einen Flug bei einer ausländischen Fluggesellschaft – auch dann geben Sie Ihre Daten bekannt. Bewusst oder unbewusst nehmen wir damit in Kauf, dass diese Daten auch verarbeitet werden.

Die Datenschutz-Grundverordnung hat da eine gewisse Sensibilität für den Umgang mit diesen Daten gebracht, bei Konsumenten genauso wie bei Unternehmen. Im Ge­gensatz zur kommerziellen Nutzung dient die Datenübermittlung im vorliegenden Ge­setz aber dem hohen Ziel der Verhinderung, Aufklärung und Verfolgung von schweren Straftaten und terroristischen Straftaten. Es gibt ganz klare Regelungen für die Verar­beitung der Daten, und leider, das muss man sagen, müssen wir in Zeiten wie diesen für derartige Fälle gerüstet sein.

Ich bin daher der Überzeugung, dass der Zugriff auf die Daten, wie er jetzt im Gesetz vorgesehen ist, für dieses hohe Ziel wirklich gerechtfertigt ist. Ich bitte Sie daher um eine breite Zustimmung dazu. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.56


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Lasar. – Bitte, Herr Abgeordneter.


16.56.34

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Staatssekretärin! Wir besprechen heute die Fluggastdatenverarbeitung, die ein guter, vor allem ein weiser Schritt ist, da nämlich mit diesen Daten bereits im Vorfeld Straf­taten, insbesondere solche mit terroristischem Hintergrund, verhindert werden sollen. Mit dieser PNR-Richtlinie werden Fluggesellschaften verpflichtet, Fluggastdaten von Personen, die mit einem Luftfahrzeug aus einem Drittstaat nach Österreich ein- bezie­hungsweise nach einem Drittstaat ausreisen, zu übermitteln.

Was bedeutet das in der Praxis? Wir haben an und für sich schon sehr viel darüber gehört, was in der Praxis umgesetzt werden wird. Ich finde das ganz richtig, aber es gibt einige kritische Punkte, die man vielleicht noch ausräumen kann, zum Beispiel auch die Zweifel des Herrn Scherak.

Luftfahrtunternehmen sind somit verpflichtet, Fluggastdaten innerhalb von 24 bis 48 Stun­den vor dem planmäßigen Abflug sowie unverzüglich nach dem Abschluss der passa­gierbezogenen Formalitäten kostenlos an die Fluggastdatenzentrale PIU zu übermitteln.

Die Fluggastdatenzentrale ist in weiterer Folge für die Verarbeitung der PNR-Daten, insbesondere für deren Abgleich mit der relevanten polizeilichen Datenbank sowie für die Analyse der Daten zuständig. Sie ist auch dazu berechtigt, die Fluggastdaten vor


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