Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 165

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etwas seltsam formuliert, denn aus meiner Sicht wäre es wichtig, dass in Waffenver­botszonen nur die Exekutive, nur der öffentliche Sicherheitsdienst bewaffnet ist. (Beifall bei der SPÖ.)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Sinne haben wir ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht, da wir dem Gaffer-Paragrafen, wie ihn der Volks­mund nennt, gerne die Zustimmung geben werden, da er wichtig ist. Alles andere, was zu Einschränkung führt, was zu Überwachung führt, braucht eine richtige Begutachtung und soll nicht so das Parlament passieren. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.08


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Werner Her­bert. – Bitte.


17.08.44

Abgeordneter Werner Herbert (FPÖ): Herr Präsident! Frau Staatssekretärin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Androsch, ich kann Ihre Argumenta­tion nicht ganz nachvollziehen. Wenn Sie meinen, dass da dem Formalismus zu wenig Raum gegeben wurde, dann ist das eine Einschätzung, die Ihnen schon zugestanden werden soll. Dass Sie aber aufgrund dieser Einschätzung diese wichtigen und, wie ich meine, auch für die Sicherheitsbehörden, aber auch für den Schutz der Bevölkerung notwendigen zusätzlichen gesetzlichen Maßnahmen so grundlegend ablehnen, ist für mich nicht ganz nachvollziehbar.

Sie haben richtigerweise angesprochen, dass wir mit dieser Regierungsvorlage dem oft sehr unangenehmen Treiben von Schaulustigen, die am Unfallort oder am Einsatzort verweilen, ohne sich an den Hilfs- und Unterstützungsmaßnahmen oder Rettungsmaß-nahmen zu beteiligen, sondern nur um ihre private Schaulust zu befriedigen, Einhalt gebieten wollen.

Das ist auch gut, das ist auch richtig so, zum einen, weil die Blaulichtorganisationen ihrem gesetzlichen Auftrag zur Hilfeleistung oder zur Durchführung von Rettungsmaß­nahmen nachkommen können sollen, und zum anderen, weil es natürlich auch gilt, die Persönlichkeitsrechte von Betroffenen, von Unfallopfern, von Personen, die von diver­sen Unglücksfällen betroffen sind, zu schützen. – Das ist das eine. Ich glaube, da kann man nichts dagegen haben.

Dass Sie es nicht gut finden, dass man bei der Überwachung von Objekten und Ein­richtungen, die aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtungen durch die Polizei zu schüt­zen sind, durch die Möglichkeit von Video- und Tonaufnahmen einen Schritt in Rich­tung Zeitgemäßheit weitergeht, das verstehe ich nicht ganz. Mit diesen technischen Überwachungsmaßnahmen haben wir die Möglichkeit, viel Exekutivpersonal, aber auch Personal des Bundesheeres, das im Assistenzeinsatz zum Schutz von Objekten, Botschaften oder Einrichtungen tätig ist, die eben aufgrund völkerrechtlicher Verpflich­tungen zu schützen sind, frei zu machen und diese dadurch gewonnenen personellen Ressourcen wieder den eigentlichen Sicherheitsaufgaben, nämlich zum Schutz der Be­völkerung in faktischen Einsatzlagen, zuzuführen. So gesehen ist das eine Maßnahme, die Sinn ergibt.

Wenn Sie hier eine vertiefte administrative Ansprache benötigt hätten, dann muss ich Ihnen sagen: Ja, okay, soll so sein. Aber grundsätzlich kann man sagen, man ist für diese Sache oder man ist nicht dafür. Daher verstehe ich das nicht ganz, dass Sie sich so dagegen wehren.

Das gilt auch für den von mir eingebrachten Abänderungsantrag zu dieser Novelle betreffend die von Ihnen angesprochenen Waffenverbotszonen. Dieser Antrag ist Ih­nen ja allen zugegangen, ich darf mir daher eine Verlesung ersparen. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Sicherheitsbehörden die Ermächtigung bekommen, wenn auf-


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