Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 188

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100 Prozent wirklich wieder fit sind. Bisher war es eben nicht möglich, dann auf Teilzeit zurückgestuft zu werden.

Das wird jetzt an die Praxis angepasst. Jetzt kann man diese Wiedereingliederungs­teilzeit von einem bis zu sechs Monaten nach dem Wiedereintritt in das Berufsleben beantragen. Das ist in Wahrheit eine wichtige Anpassung für die betroffenen Men­schen, die oftmals eben erst im Nachhinein merken, dass die gesamte Körperkraft noch nicht zurück ist. Ich finde, das ist eine wichtige Gesetzesmaterie, und hoffe, dass alle zustimmen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Abgeordnete Tanja Graf. – Bitte.


18.12.28

Abgeordnete Tanja Graf (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Zuerst darf ich mich bei allen Ausschussmitgliedern aller Fraktionen ganz herzlich für die gute Zusammenarbeit bedanken, denn die Wiedereingliederungsteilzeit nach einem Jahr der praktischen Erprobung weiter zu verbessern ist ein Wunsch von uns allen gewesen.

Die Wiedereingliederungsteilzeit ist nämlich ein absolutes Erfolgsmodell. Mehr als 1 500 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer haben bis Ende März dieses Jahres die Möglichkeit genutzt, nach mindestens sechswöchigem Krankenstand schrittweise in ihren Beruf zurückzukehren. Einvernehmlich konnte die Normalarbeitszeit nach dem Krankenstand um die Hälfte beziehungsweise um ein Viertel reduziert werden. Durch die sanfte Rückkehr in den Job sollten Überforderungen und Rückfälle vermieden wer­den und die Wiedereingliederung in den Betrieb leichter gelingen. Das Gehalt wird zwar vom Betrieb entsprechend der Teilzeitleistung reduziert, aber die Geldeinbußen wurden teilweise aus den Mitteln der Krankenkassen abgedeckt.

Für Arbeitgeber vor allem in Klein- und Mittelbetrieben bedeutet dieses Modell keine zusätzlichen finanziellen Belastungen, sondern eine zusätzliche Unterstützung, die es ihnen in Zeiten des Personalmangels erlaubt, erfahrene Arbeitskräfte in ihrem Betrieb weiter zu halten.

Ein wichtiger Punkt, den wir jetzt nachjustieren, ist folgender: Bis jetzt musste man so­fort nach dem Krankenstand entscheiden, ob man die Wiedereingliederungsteilzeit in Anspruch nimmt oder nicht. Die Praxis hat aber gezeigt, dass die Arbeitnehmer und Ar­beitnehmerinnen oft zu schnell ihre Tätigkeit wieder voll aufgenommen haben und erst später feststellten, dass sie eigentlich doch noch nicht so weit sind, ganztags zu arbei­ten. Für die Beantragung der Wiedereingliederungsteilzeit war es aber dann leider zu spät.

Dieses Problem möchten wir jetzt lösen. Engagierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh­mer können in Zukunft auch nach Rückkehr in den Job innerhalb eines Monats einen Antrag stellen, ist doch jede persönliche Kranken- und Genesungsgeschichte indivi­duell und anders zu betrachten. Wir möchten niemandem nach schwerer Krankheit noch bürokratische Hürden in den Weg legen, sondern wir wollen diese Menschen so gut wie möglich unterstützen. Die nunmehr geschaffene flexible Antragstellung ist im Sinne aller Beteiligten und wird noch stärker dazu beitragen, Menschen nach längeren Krankenständen wieder erfolgreich ins Erwerbsleben zu integrieren.

Es ist somit eine dreifache Win-Situation: Es profitieren die Arbeitnehmer durch Job­erhalt und höhere Geldleistungen als im Krankenstand, die Arbeitgeber durch den Er­halt ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und unser Sozialsystem durch präventives Einschreiten. Ich ersuche daher um Ihre Unterstützung zu dieser wichtigen und not­wendigen Gesetzesänderung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.15


 


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