Die Abgeordneten Hammer, Muchitsch, Belakowitsch, Loacker, Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 4c eingebracht.
Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig. Daher ist der Antrag angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichts.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür sind, sich als Zeichen der Zustimmung zu erheben. – Das ist ebenfalls einstimmig angenommen.
Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Auch das ist in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Nun kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 229 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „Heimopferrentengesetz“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dafür eintreten, um ein Zeichen der Zustimmung. – Damit ist die Entschließung auch einstimmig angenommen. (E 25)
Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Schaffung einer vierten Vollzeitstelle bei der Rentenkommission der Volksanwaltschaft“.
Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, der Antrag ist abgelehnt.
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über die Regierungsvorlage (164 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz und das Betriebspensionsgesetz geändert werden (230 d.B.)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nunmehr zu Tagesordnungspunkt 10.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Belakowitsch. Ich darf es ihr erteilen.
Abgeordnete Dr. Dagmar Belakowitsch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wie Sie alle wissen, kann es jedem von uns passieren, dass man krank wird, dass man schwer verunfallt und für mindestens sechs Wochen aus dem Arbeitsprozess rausfällt. Bisher war es so, dass man sich, wenn man nach einer solchen langen Arbeitsunfähigkeit wegen Krankheit wieder in den Job zurückkam, für Teilzeit hätte entscheiden können, und zwar sofort. Laut der Regierungsvorlage, die wir heute beschließen wollen, kann das auch etwas später passieren, sodass es ein praxisnahes Gesetz wird.
Was heißt das jetzt im Detail für Personen bei einer Wiedereingliederung in ihren Beruf? Bisher konnten sie die Wiedereingliederungsteilzeit nur ganz zu Beginn beantragen. Allerdings haben viele Menschen, die glaubten, sie seien wieder ganz gesund, erst nach einiger Zeit, nach einigen Wochen gemerkt, dass sie eigentlich noch nicht zu
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