Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 186

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18.04.42

Abgeordneter Mag. Martin Engelberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Ich werde versuchen, hier ein bisschen einen Spirit zu verbreiten. Ich möchte jetzt gar nicht weiter im Detail über dieses Gesetz referieren; es ist eigentlich alles gesagt.

Wir müssen uns als Gesellschaft – und wir sind die Vertreter der Gesellschaft – überle­gen, was wir für die Betroffenen tun können, damit wir ihnen über dieses Leid hinweg­helfen. Ich denke, das kann auf zweierlei Art passieren: Das eine ist das Finanzielle und das andere ist das Emotionale. Das Finanzielle wird jetzt hier geregelt, dabei geht es darum, dass wir möglichst unbürokratisch möglichst alle Betroffenen erreichen.

Was mir jedoch auch ganz wichtig erscheint – und das kann ich aus eigener Erfahrung aus der Arbeit mit Betroffenen auch gut nachempfinden –, ist das Emotionale. Wie kön­nen wir das rüberbringen? – Ich glaube, das Allerwichtigste ist, dass wir als Gesell-schaft anerkennen, dass es Menschen gibt, denen großes Leid widerfahren ist, und dass wir das auch gemeinschaftlich tun. Daher, finde ich, ist es auch wirklich eine be­sonders schöne Geste, dass wir das heute auch gemeinschaftlich beschließen und dass der Anlass nicht genutzt wird, um irgendwelche anderen Themen zu inkludieren.

Die Message ist ganz klar: Wir hier sind die Vertreter der Gesellschaft, die sich dazu bekennt, dass Menschen großes Leid widerfahren ist, was wir mit größtmöglicher Empathie zur Kenntnis nehmen, und wir wollen diesen Menschen beistehen. Zweitens tun wir das gemeinsam, und drittens ermöglichen wir es, dass möglichst alle Betrof­fenen möglichst unbürokratisch zu ihrem Recht kommen, was jetzt diese finanzielle Zu­wendung betrifft. Ich verwende da ausdrücklich nicht das Wort der Wiedergutmachung, das ohnehin historisch ein bisschen belastet ist.

In diesem Sinne: Vielen Dank an alle anderen Nationalräte und Kollegen und an die Frau Ministerin, und es freut mich sehr, dass wir für diese betroffenen Menschen hier eine deutliche Geste setzen können. – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordne­ten der FPÖ.)

18.07

18.07.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Rednerliste ist erschöpft. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Somit gelangen wir zur Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 9.

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 229 der Beilagen.

Hierzu liegen ein Zusatzantrag der Abgeordneten Hammer, Muchitsch, Belakowitsch, Loacker, Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen sowie ein Zusatzantrag der Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die erwähnten Zusatzanträge und schließlich über den Gesetzentwurf abstimmen lassen.

Da der Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen beinhaltet, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. Die­se ist gegeben.

Die Abgeordneten Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zu­satzantrag betreffend Einfügung einer Ziffer 3a eingebracht.

Wer hiefür eintritt, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minder­heit. Daher ist der Antrag abgelehnt.

 


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