Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 185

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sen hat die Volksanwaltschaft eine weisungsfreie Rentenkommission eingerichtet. Die­se Kommission hat innerhalb des letzten Jahres bereits an die 700 Fälle bearbeitet. Dabei hat sie eben auch erkannt, dass das Gesetz noch ein bisschen adaptiert werden sollte. Es freut mich sehr, dass wir dem heute mit großer Übereinstimmung und par­teiübergreifend nachkommen können.

Eine dieser Adaptierungen ist die Erweiterung des anspruchsberechtigten Personen­kreises. Mit dem nun angepassten Gesetz haben auch Opfer von Krankenanstalten, Psychiatrien oder privaten Trägereinrichtungen und auch Personen, die sich einer so­genannten Malariatherapie, wie meine Vorrednerin schon erklärt hat, unterziehen muss­ten, Anspruch auf eine Zusatzrente. Anträge, die aufgrund der bisherigen Rechtslage abgelehnt wurden und durch die Nachbesserung aussichtsreich erscheinen, werden nun neu begutachtet und auch neu beurteilt.

Meiner Ansicht nach ist das auch das Mindeste, was wir da tun können. Das sind wir den Opfern schuldig, deren Ausmaß an Leid wir uns nicht einmal im Geringsten vor­stellen können. Uns ist natürlich auch bewusst, dass dies nur ein symbolischer Akt ist. Das erlebte Leid und die furchtbaren Erfahrungen, die viele in sehr jungen Jahren ma­chen mussten, haben meist verheerende Auswirkungen auf das restliche Leben. Dies kann kein Geld der Welt aufwiegen, geschweige denn wiedergutmachen.

Eine weitere Verbesserung ist, dass sich Betroffene künftig direkt und uneingeschränkt an die Rentenkommission der Volksanwaltschaft wenden können. Dies erspart den Be­troffenen, an mehreren Stellen ihre Geschichte erzählen und unangenehme Fragen be­antworten zu müssen, denn es darf nicht vergessen werden, dass das wiederholte Auf­rollen des Traumas die Gefahr einer Retraumatisierung mit sich bringt.

Abschließend ist mir noch wichtig zu erwähnen, dass die monatliche Zusatzrente in Höhe von 300 Euro auch Heimopfern zusteht, die eine der Invaliditätspension ver­gleichbare Leistung wie Rehageld erhalten beziehungsweise die aufgrund einer Behin­derung arbeitsunfähig sind.

Es ist dies ein sehr dunkles Kapitel in unserer Geschichte, und es ist noch nicht allzu lange her. Wir können das erfahrene Leid nicht ungeschehen machen, aber wir können Verantwortung übernehmen, Verantwortung vor allem dafür, dass das Geschehene sich nicht wiederholt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.03


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminis­terin Hartinger-Klein. – Bitte.


18.03.52

Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein: Herr Präsident! Hohes Haus! Als ich mein Ministeramt angetreten habe, war es eine meiner ersten Aufgaben, da eine Evaluierung durchzu­führen, und ich möchte mich bei Ihnen allen und natürlich vor allem beim Vorsitzenden des Sozialausschusses recht herzlich bedanken, dass wir es geschafft haben, anhand dieser Evaluierungsergebnisse einen einstimmigen Beschluss zu fassen und auch die Opfer in den Krankenanstalten miteinzubeziehen.

Zu Ihnen, Herr Kollege Loacker: Sie dürfen versichert sein, dass sowohl der Finanzmi­nister als auch ich dazu beitragen werden, dass das Geld selbstverständlich zur Ver­fügung steht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

18.04


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Engel­berg. – Bitte.

 


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