eingebracht im Zuge der Debatte über den Tagesordnungspunkt 9:
Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales über den Antrag 216/A der Abgeordneten Josef Muchitsch, August Wöginger, Dr. Dagmar Belakowitsch, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Heimopferrentengesetz geändert wird (229 d.B.).
Begründung
Derzeit erhalten rund 1.700 Personen eine Heimopferrente. Durch die Novelle des Heimopferrentengesetzes könnte die Anzahl der Anspruchsberechtigen jedoch auf bis zu 2.500 Personen ansteigen, da unter anderem bereits abgelehnte Verfahren, welche jedoch nach der neuen Rechtslage nun erfolgversprechend erscheinen, von Amts wegen wieder aufgenommen werden sollen, also erneut darüber entschieden werden soll – wodurch eine wesentliche Verbesserung erreicht werden konnte.
Diese Ausweitung der möglichen Anspruchsberechtigten bedeutet für die Rentenkommission der Volksanwaltschaft natürlich auch einen erhöhten Arbeitsaufwand, weshalb eine vierte Vollzeitstelle erforderlich sein wird. Eine solche zusätzliche Vollzeitstelle hat es bereits für einen befristeten Zeitraum gegeben und erscheint nun wieder zweckmäßig.
Bei den Betroffenen handelt es sich um Menschen, die in ihrer Zeit als Kinder und/oder Jugendliche furchtbares Leid erfahren haben. Um ihnen nicht auch noch eine lange Wartezeit für die Bearbeitung ihres Antrages durch die Rentenkommission aufzuhalsen, muss die Regierung ausreichend Geld für personelle Mittel zur Verfügung stellen, um den erhöhten Arbeitsaufwand in angemessener Zeit bewältigen zu können.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, der Rentenkommission der Volksanwaltschaft die notwendigen personellen Ressourcen zur Verfügung zu stellen, um den Mehraufwand zu bewältigen, der durch die Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten im Zuge der HOG-Novelle zustande kommt.
Insbesondere wird die Bundesregierung aufgefordert, wie von der Volksanwaltschaft gefordert, eine vierte befristete Stelle wieder zu besetzen.“
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sowohl der Abänderungsantrag als auch der Entschließungsantrag sind ordnungsgemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und stehen somit mit in Verhandlung.
Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kira Grünberg. – Bitte.
Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Meine Vorredner haben zu diesem Thema schon sehr viel gesagt. Ich möchte auf ein paar Punkte noch ein bisschen genauer eingehen. Das Heimopferrentengesetz ist im Mai 2017 in der letzten Gesetzgebungsperiode zum Beschluss gekommen. Infolgedes-
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