stimmte Interessengruppen ganz bewusst Lügen verbreiten und die Wahrheit einfach beiseitelassen. – Zitatende.
In der Medizin ist es ganz wichtig, die Cannabis-, THC- und Cannabidiol-Konzentration von Medikamenten zu kennen und genau zu definieren. Zugelassen sind derzeit mehrere Medikamente, die gewisse Wirkungen haben. Sie haben eine in vielen Studien nachgewiesene Wirkung bei Epilepsie, sie haben eine nachgewiesene Wirkung bei Schmerzen und Übelkeit nach Chemotherapie, eine gewisse, wenn auch nicht sehr große Wirkung bei Spastizität, bei spastischen Krämpfen und im Einzelfall eben auch bei neuropathischen Schmerzen, also bei von Alkohol ausgelösten Nervenerkrankungen.
Meine Damen und Herren, warum erzähle ich all das? – Weil man, wenn man über Cannabis spricht, wissen sollte, wovon man spricht. Wir haben aufgrund dieses umfassenden Wissens gemeinsam einen Vierparteienabänderungsantrag erstellt und unterzeichnet, sind also gemeinsam zu dem richtigen Ergebnis gekommen. Und dieses Ergebnis ist, dass ein zukünftiger Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln im Rahmen der Patientenversorgung entsprechende medizinische, rechtliche, organisatorische und ökonomische Rahmenbedingungen voraussetzt. Bis zum 1. Jänner soll ein Bericht der Gesundheitsministerin über den therapeutischen Einsatz von Cannabisprodukten vorgelegt werden – dazu ersuchen wir Sie –, der als Grundlage die Ergebnisse der Ausschussbegutachtung sowie die Erfahrungen in Deutschland unter Einbindung aller österreichischen Gesundheitsinteressenvertretungen und aller Gesundheitsstakeholder hat.
Cannabis zu verharmlosen ist gefährlich. Man sollte die Inhaltsstoffe der Hanfpflanze ohne Mythen beforschen und dann gezielt einsetzen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)
19.40
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Abgeordneter Smolle zu Wort gemeldet. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)
Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nun konkret auf die medizinische Perspektive von Cannabis und Cannabinoiden eingehen, weil es da einiges gibt, das recht gut gesichert ist, und einiges, das noch in Diskussion ist.
Was ist gesichert? – Bei bestimmten Schmerzerkrankungen – und das betrifft nicht alle 1,5 Millionen Schmerzpatientinnen und -patienten in Österreich, sondern ganz bestimmte Indikationen – sind Cannabinoide und Cannabis als Reservemedikamente manchmal in Ergänzung und manchmal als Ersatz für die übrige Schmerztherapie durchaus hilfreich.
Ganz konkrete Indikationen sind neuropathische Schmerzen, vor allem aber Schmerzen im Zusammenhang mit Verkrampfungen, wie sie zum Beispiel bei Multipler Sklerose auftreten. Es ist aber auch zum Beispiel bei Krebspatienten mit Kachexie durchaus von schmerzstillender und roborierender – das heißt aufbauender – sowie appetitanregender Wirkung.
So weit ist das Common Sense. Was noch in Diskussion ist, ist, ob all diese Wirkungen mit den zugelassenen Reinpräparaten gewährleistet sind oder ob die Phytodroge eine bessere Wirkung in ausgewählten Situationen bietet. Es herrscht noch keine Klarheit darüber. Wenn man nämlich solche Phytodrogen verwendet, dann ist die Standardisierung außerordentlich schwierig. Das gilt für alle pflanzlichen Präparate. Gerade bei
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