Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 215

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stimmte Interessengruppen ganz bewusst Lügen verbreiten und die Wahrheit einfach bei­seitelassen. – Zitatende.

In der Medizin ist es ganz wichtig, die Cannabis-, THC- und Cannabidiol-Konzentration von Medikamenten zu kennen und genau zu definieren. Zugelassen sind derzeit meh­rere Medikamente, die gewisse Wirkungen haben. Sie haben eine in vielen Studien nachgewiesene Wirkung bei Epilepsie, sie haben eine nachgewiesene Wirkung bei Schmerzen und Übelkeit nach Chemotherapie, eine gewisse, wenn auch nicht sehr große Wirkung bei Spastizität, bei spastischen Krämpfen und im Einzelfall eben auch bei neuropathischen Schmerzen, also bei von Alkohol ausgelösten Nervenerkrankun­gen.

Meine Damen und Herren, warum erzähle ich all das? – Weil man, wenn man über Cannabis spricht, wissen sollte, wovon man spricht. Wir haben aufgrund dieses um­fassenden Wissens gemeinsam einen Vierparteienabänderungsantrag erstellt und un­terzeichnet, sind also gemeinsam zu dem richtigen Ergebnis gekommen. Und dieses Ergebnis ist, dass ein zukünftiger Einsatz von cannabishaltigen Arzneimitteln im Rah­men der Patientenversorgung entsprechende medizinische, rechtliche, organisatori­sche und ökonomische Rahmenbedingungen voraussetzt. Bis zum 1. Jänner soll ein Bericht der Gesundheitsministerin über den therapeutischen Einsatz von Cannabispro­dukten vorgelegt werden – dazu ersuchen wir Sie –, der als Grundlage die Ergebnisse der Ausschussbegutachtung sowie die Erfahrungen in Deutschland unter Einbindung aller österreichischen Gesundheitsinteressenvertretungen und aller Gesundheitsstake­holder hat.

Cannabis zu verharmlosen ist gefährlich. Man sollte die Inhaltsstoffe der Hanfpflanze ohne Mythen beforschen und dann gezielt einsetzen. (Beifall bei der FPÖ und bei Ab­geordneten der ÖVP.)

19.40


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Abgeordneter Smolle zu Wort ge­meldet. – Bitte. (Zwischenruf des Abg. Loacker.)


19.40.37

Abgeordneter Dr. Josef Smolle (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte nun konkret auf die medizinische Pers­pektive von Cannabis und Cannabinoiden eingehen, weil es da einiges gibt, das recht gut gesichert ist, und einiges, das noch in Diskussion ist.

Was ist gesichert? – Bei bestimmten Schmerzerkrankungen – und das betrifft nicht alle 1,5 Millionen Schmerzpatientinnen und -patienten in Österreich, sondern ganz bestimmte Indikationen – sind Cannabinoide und Cannabis als Reservemedikamente manchmal in Ergänzung und manchmal als Ersatz für die übrige Schmerztherapie durchaus hilf­reich.

Ganz konkrete Indikationen sind neuropathische Schmerzen, vor allem aber Schmer­zen im Zusammenhang mit Verkrampfungen, wie sie zum Beispiel bei Multipler Skle­rose auftreten. Es ist aber auch zum Beispiel bei Krebspatienten mit Kachexie durch­aus von schmerzstillender und roborierender – das heißt aufbauender – sowie appetit­anregender Wirkung.

So weit ist das Common Sense. Was noch in Diskussion ist, ist, ob all diese Wirkungen mit den zugelassenen Reinpräparaten gewährleistet sind oder ob die Phytodroge eine bessere Wirkung in ausgewählten Situationen bietet. Es herrscht noch keine Klarheit darüber. Wenn man nämlich solche Phytodrogen verwendet, dann ist die Standardi­sierung außerordentlich schwierig. Das gilt für alle pflanzlichen Präparate. Gerade bei


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