Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 219

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sen Inhaltsstoffen schon klar dargelegt, deshalb gibt es auch gar keine Diskussion da­rüber, dass dieser Wirkstoff in den Rahmen des Arzneimittelgesetzes und einer ärztlich verordneten Therapie gehört und nicht frei verkäuflich auf den Markt in Hanfshops – so viel vorab.

Das österreichische Gesundheitssystem ist, insbesondere was die Verfügbarkeit von neuen Arzneimittelformen anlangt, international Spitzenreiter. Das wird oft vergessen. Es wird auch vergessen, dass wir 2015 einer der ersten Staaten waren, wo der Canna­biswirkstoff auf Rezept verfügbar, sogar kassenfähig war. Das Problem war allerdings, dass dieses Medikament oder diese Medikamente bei den betroffenen Patienten nicht angekommen sind. Das hat drei Gründe gehabt: erstens die komplizierte Verschrei­bungspraxis, da der Großteil der Wirkstoffe im Rahmen der Suchtgiftverordnung bezie­hungsweise des Suchtmittelgesetzes zu verordnen war und viele Ärzte und Kollegen Probleme gehabt haben, das überhaupt richtig zu verordnen; zweitens die uneinheitli­che und sehr stark eingeschränkte Bewilligungspraxis der verschiedenen Krankenkas­sen.

Kollege Loacker hat da schon ein paar Beispiele genannt und ich kann es Ihnen aus meinem persönlichen Berufsalltag ebenso berichten. In Oberösterreich haben wir die Situation, dass die Erstbewilligung von Cannabispräparaten nur durch sogenannte Schmerzambulanzen erlaubt ist. Das heißt, die betroffenen Patienten müssen zur Erst­versorgung zum Beispiel nach Linz ins Spital fahren. Selbst spezialisierte Fachärzte dürfen diese Therapie nicht als Erste verordnen beziehungsweise können sie ihre Pa­tienten nicht im Rahmen des Kassensystems mit diesen Medikamenten versorgen.

Der dritte Punkt ergibt sich aus dem zweiten, nämlich dass eben durch diese häufig fehlende Kostenübernahme der Sozialversicherungen die Therapiekosten für die Pa­tienten ungewöhnlich hoch sind. Wir sprechen von Monatstherapiekosten von 300 bis 500 Euro, das können sich viele Menschen nicht leisten und weichen deshalb auf den Grau- oder Schwarzmarkt aus. Diese Hindernisse müssen einfach durch bessere Infor­mationen der Ärzte und Patienten sowie durch eine tatsächlich einheitliche Bewilli­gungspraxis bei den Krankenkassen beseitigt werden.

Jetzt diskutieren wir im Gesundheitsausschuss über eine Erweiterung des medizini­schen Angebots und weitere Einsatzmöglichkeiten von Cannabis beziehungsweise wei­tere Anwendungsformen von Cannabis. Dazu müssen wesentliche Qualitätsstandards eingehalten werden, und zwar brauchen wir klinische Studien, die eine klar positive Nutzen-Risiko-Analyse zeigen. Denn nur dort, wo auch ein erwiesener Nutzen ist, kann eine Therapie von unserem öffentlichen Gesundheitssystem übernommen werden. Wir brauchen dafür auch standardisierte Dosierungen und Qualität, damit eine Therapie ordentlich und konsequent durchgeführt werden kann. Man muss doch wissen, wie viel und welche Inhaltsstoffe in einem Arzneimittel enthalten sind, wenn eine Therapie funk­tionieren soll.

Der dritte Punkt ist, dass auch die Darreichungsformen den Anforderungen der Thera­pie entsprechen müssen und auch ein möglichst geringes Missbrauchspotenzial bein­halten sollen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Für fast alle bisher bekannten Indikationen ist die langsam ansteigende, aber auch lang anhaltende Wirkung von öligen Zubereitungen und Kapseln die Verabreichung der Wahl und die schnelle, rasche Wirkung von gerauchtem Marihuana nicht medizinisch indiziert. Nun, wir werden es uns trotzdem ansehen. Das Gesundheitsministerium wird zusätzliche Berichte einholen. Wir werden auf profunde Erfahrungsschätze aus dem nahen Ausland, unter anderem Deutschland und der Schweiz, zurückgreifen können und werden in dem Bericht, der bis Jahresende erstellt wird, sehen, wie die Erfahrun­gen im Ausland tatsächlich sind und ob wir auf dem österreichischen Markt Handlungs­bedarf haben oder nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

 


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