Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zu den Punkten 17 bis 19 der Tagesordnung, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf die mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kuntzl. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Mag. Andrea Kuntzl (SPÖ): Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Minister! Unter diesem Tagesordnungspunkt werden mehrere höchst unterschiedliche Themenbereiche behandelt. Ich möchte aufgrund der Kürze der Zeit zwei herausgreifen und kurz etwas dazu sagen.
Im ersten Punkt, der uns sehr wichtig ist, geht es um die Studiengebühren. Es geht darum, dass wir heute zum letzten Mal die Chance haben zu handeln und zu verhindern, dass ab Herbst die berufstätigen Studierenden nicht mehr von der Studiengebühr befreit werden können. Das war bis jetzt möglich und ist vom Verfassungsgerichtshof aufgehoben worden. Wir haben einen fixfertigen Initiativantrag eingebracht. Es geht darum, dass ab Herbst 25 000 junge Menschen, die eine wirkliche Doppelbelastung auf sich nehmen und wirkliche Leistungsträger sind, in diesem System eigentlich bestraft werden. Es gibt für verschiedene Gruppen die Möglichkeit der Befreiung, aber genau für diese doppelt belastete, besonders leistungswillige Gruppe ist sie dann nicht mehr vorgesehen.
Heute besteht also die letzte Chance, das zu reparieren. Bitte stimmen Sie diesem Antrag zu! (Beifall bei der SPÖ.)
Der zweite Punkt ist ein Initiativantrag der Regierungsparteien, in dem es im Prinzip um Lehrordinationen geht – den in der Sache zu erläutern überlasse ich den Antragstellern. In diesen Antrag haben Sie etwas – man ist geneigt zu sagen: hineingeschwindelt – hineingeschrieben, was an sich mit dieser Materie nichts zu tun hat, nämlich eine Kostenüberwälzung an die Universitäten. Es geht darum, dass die Universitäten künftig Pensionsleistungen für ausgeschiedene Beamte übernehmen müssen, und besonders pikant: In diesem Gesetz sehen Sie auch vor, dass das rückwirkend gemacht wird. Das sind 8 Millionen Euro, das ist eine große Summe für die Universitäten, und das noch dazu rückwirkend. Das heißt, auf der einen Seite haben wir noch vor den Wahlen mehr Geld für die Universitäten beschlossen, auf der anderen Seite lassen Sie sich Schritte einfallen, ihnen das Geld wieder wegzunehmen.
Um zu verhindern, dass den Universitäten das Geld wieder weggenommen wird, bringe ich jetzt einen Abänderungsantrag ein, der genau darauf hinausläuft, diesen Teil aus dem Gesetz wieder herauszunehmen.
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Kuntzl, Hammerschmid, Kolleginnen und Kollegen
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt geändert:
1. Die Z 6 entfällt ersatzlos.
2. In Z 7 entfällt § 143 Abs. 57 ersatzlos.
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Sie haben noch dazu auch bei diesem Gesetz den Weg gewählt, kein Begutachtungsverfahren zu machen. Das fällt jetzt schon in mehreren Materien auf. Ich hoffe, das ist
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