Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 250

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man es nennt, liegt einem, sagen wir einmal, schon fast im Blut. Das ist mir bewusst geworden, als ich mich mit der Bürgerinitiative: Wissenschaftliche Arbeiten genderfrei! beschäftigt habe. Es wurden Stellungnahmen dazu abgegeben, und auch vom Öster­reichischen Wissenschaftsrat wurde eine Stellungnahme eingeholt, aus der ich später noch zitieren werde. Heute werden wir diese Bürgerinitiative dem Wissenschaftsaus­schuss zuweisen.

Bei diesem Thema, bei gendergerechtem Schreiben, gibt es kein richtig oder falsch. Es gibt verschiedene Ansichten und Positionen, und diese Positionen sind bis zu einem gewissen Grad nachvollziehbar und plausibel. Tatsächlich brauchen wir noch Anstren­gungen, um die faktische Gleichstellung von Mann und Frau zu realisieren. Ist die Sprache ein geeignetes Mittel dafür? – Sie schafft jedenfalls ein Bewusstsein. Die gen­dergerechte Sprache mit ihren Formulierungen unterstützt jedenfalls diesen gesell­schaftlichen Wandel, sie hilft, das Bewusstsein und ein Gefühl dafür zu stärken.

Ich zitiere: Sprache dient nicht nur der Verständigung, sie „stiftet auch soziale Identität: sie vermag einzuschließen, aber auch auszugrenzen. Geschlechtsneutrale Sprache macht die Präsenz von Frauen im politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Leben sichtbar. [...] Dort, wo sie linguistisch möglich ist, ist sie daher ein begrüßenswerter Ausdruck der Gleichbehandlung der Geschlechter und ein Mittel, den gesellschaftli­chen Zusammenhalt zu fördern. Die deutsche Sprache verfügt über einen Reichtum an Mitteln, um geschlechtsneutral zu formulieren.“

Hierzu gibt es auch noch einen juristischen Aspekt. Das Universitätsgesetz und die da­rin garantierte Weisungs- und Satzungsfreiheit unserer Universitäten stellt den Univer­sitäten Mittel zur Regelung des Genderns in wissenschaftlichen Arbeiten zur Verfü­gung.

Ich denke, in einem hoch demokratischen Staat wie Österreich mit demokratisch ge­wählten Gremien, die es auch auf universitärer Ebene gibt, kann man sich diesem The­ma widmen. – Vielen herzlichen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

21.47

21.47.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Petitionen und Bürgerinitiativen, seinen Bericht 224 der Beilagen hinsichtlich der Petition Nr. 1 so­wie der Bürgerinitiativen Nr. 22, 30, 40 und 41 zur Kenntnis zu nehmen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein dem­entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig.

21.48.2922. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Gabriele Heinisch-Hosek, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialver­sicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz und das Bauern-Sozialversicherungsgesetz geändert werden (211/A)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nunmehr zum 22. Punkt der Ta­gesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Zuerst darf ich der Antragstellerin, Frau Abgeordneter Heinisch-Hosek, das Wort ertei­len. – Bitte.

 


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