Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll36. Sitzung, 5. Juli 2018 / Seite 251

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21.48.58

Abgeordnete Gabriele Heinisch-Hosek (SPÖ): Herr Präsident! Frauen verdienen für gleiche und gleichwertige Arbeit noch immer ein bisschen mehr als 20 Prozent weniger als Männer. Das wirkt sich auch bei den Pensionen aus – bis zu 40 Prozent weniger Pension für Frauen als für die Männer – wie auch die unterschiedlichen Verläufe eines Berufslebens. Die vorige Regierung hat einen Beschluss gefasst, sodass nach 30 Bei­tragsjahren die Ausgleichszulage, oder nennen wir es auch Mindestpension, auf 1 022 Euro für Alleinstehende angehoben werden konnte.

Wir kennen Aussagen des Herrn Vizekanzlers Strache, der sagt, nach 40 Arbeitsjah­ren, nach 40 Beitragsjahren sollen alleinstehende Frauen und Männer zumindest 1 200 Euro Pension erhalten. Wir wissen aber – und ich glaube, da sind wir uns einig –, dass es für Frauen fast unmöglich ist, diese 40 Beitragsjahre zusammenzubringen. Da darf es kaum eine Unterbrechung durch Kinderbetreuungszeiten geben, und da darf wenig bis gar nicht Teilzeit gearbeitet worden sein.

Wir haben daher diesen Antrag, den wir im Sozialausschuss diskutieren werden, ein­gebracht, damit auch Kindererziehungszeiten und Zeiten von Teilzeitbeschäftigung als Versicherungszeiten gewertet werden. (Beifall bei der SPÖ.)

21.50


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Höfinger. – Bitte.


21.50.31

Abgeordneter Johann Höfinger (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Meine sehr ge­ehrten Damen und Herren! Für alle Zuseher, denen die Geschäftsordnung nicht so ge­läufig ist, darf ich kurz erklären: Wir befinden uns bei der Debatte zu diesem Tages­ordnungspunkt in der sogenannten ersten Lesung. Das heißt, über diesen Antrag wird jetzt nicht abgestimmt, dieser langt mehr oder weniger jetzt offiziell im Parlament ein und wird dann dem Ausschuss zugewiesen, wo dann die Detaildebatte darüber erfolgt; und gegebenenfalls wandert er anschließend wieder hierher zurück in das Plenum, wo dann eben darüber abgestimmt wird und dieser Antrag angenommen oder abgelehnt wird.

Momentan ist es daher fast zu früh, um in die Detaildebatte einzusteigen, aber viel­leicht ganz kurz Folgendes zur Übersicht: Die gedanklichen Ansätze sind natürlich wichtig und gut, aber man muss auch sagen, dass darin einige Fußangeln verankert sind. Es geht in diesem Antrag nämlich darum, dass in die Versicherungszeiten auch Zeiten hineinzurechnen wären, für die man im Laufe des Lebens schon eine Leistung erhalten hat. Da geht es um den Krankengeldbezug, die Kinderbetreuung, das Arbeits­losengeld, das vielleicht ausbezahlt wurde. Das heißt, es würde zu einer Doppelbe­zahlung kommen. Ob das möglich ist, muss man sich im Gesetz anschauen.

Wir haben überhaupt noch einen großen Aufholbedarf, wenn es um die Pensionen der Bäuerinnen geht, wenn es um die erhöhte Ausgleichszulage für die Bäuerinnen geht, denn aufgrund des Inkrafttretens der Regelungen für die Bäuerinnen erst im Jahr 1992 können viele die 30 Beitragsjahre nicht vorweisen. Ich denke, in diesem Punkt sollten wir in erster Linie einmal nachziehen, um da Gerechtigkeit zu schaffen.

Aber wie gesagt, die Detailarbeit beginnt jetzt. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP.)

21.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Baum­gartner. – Bitte.


21.52.23

Abgeordnete Angela Baumgartner (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Zu­seherinnen und Zuseher! Sehr geehrte Damen und Herren! Wer sein Leben lang hart


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