gearbeitet hat, muss sich darauf verlassen können, dass er in seiner Pension, im Alter finanziell abgesichert ist. Wir setzen uns daher für ein Pensionssystem ein, das jenen Menschen soziale Sicherheit garantiert, die jahrzehntelang Beiträge in unser Sozialversicherungssystem eingezahlt haben.
Ab 2020 werden Menschen mit 40 Beitragsjahren eine Mindestpension in der Höhe von 1 200 Euro erhalten, und Ehepaare erhalten ab 40 Beitragsjahren eines Partners mindestens 1 500 Euro. (Abg. Plessl: War das brutto oder netto?) – Darüber reden wir dann, Rudolf. (Abg. Heinisch-Hosek: Sie weiß es nicht!) Diese Erhöhung wird circa 75 000 Menschen betreffen.
Es ist aber nicht nur so, dass wir den Menschen die Wertschätzung entgegenbringen, die sie wirklich verdient haben, wir wollen auch Sonderpensionsprivilegien abschaffen. (Abg. Loacker: Ja, die in der Wirtschaftskammer und in der Bauernkammer!) Eine neue Gerechtigkeit mit einer konsequenten und nachhaltigen Abschaffung dieser Sonderpensionen im staatlichen und halbstaatlichen Bereich, das schafft diese Regierung!
Wir prüfen aber auch, ob eine Erhöhung für Menschen mit 30 Beitragsjahren möglich ist. Vor allem Frauen würden dadurch bessergestellt, da sie oft nicht auf die 40 Beitragsjahre kommen. Wir dürfen aber auch unsere Bäuerinnen nicht vergessen, Herr Kollege Loacker. Es ist nicht gerecht, wenn Frauen ihr Leben lang im Betrieb gearbeitet haben, aber da nicht berücksichtigt werden, weil sie rein formell gar nicht auf 40 Beitragsjahre kommen. Da muss es eine faire Lösung geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)
Wir werden, sehr geehrte Damen und Herren, im Ausschuss die Regierungsvorlage besprechen, sobald sie vorliegt. Und ich freue mich, aus Ihrem Antrag bereits herauszulesen, Frau Kollegin Heinisch-Hosek, dass Sie jetzt schon von unserer Idee begeistert sind und uns auch bei der Umsetzung des Regierungsprogramms unterstützen werden. (Abg. Heinisch-Hosek macht eine verneinende Geste.) – Danke schön. (Beifall und Bravoruf bei der ÖVP sowie Beifall bei Abgeordneten der FPÖ.)
21.54
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Ich weise den Antrag 211/A dem Ausschuss für Arbeit und Soziales zu.
Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz vom 5. April 1960, mit dem bestimmte Abzeichen verboten werden (Abzeichengesetz 1960), geändert wird (246/A)
Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zum 23. Punkt der Tagesordnung. (Unruhe im Saal.) – Dürfte ich Sie noch kurz um Aufmerksamkeit bitten? – Danke.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erste gelangt Frau Abgeordnete Schatz zu Wort. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Schieder, was hast du da eingebracht? – Abg. Wöginger: Andi, was ist denn das für ein Gesetz?)
Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! In den vergangenen Jahren hat sich immer wieder gezeigt, dass das Abzeichengesetz an seine Grenzen stößt, vor allem wenn es sich um faschistische Symbole han-
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