Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 69

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einen Plan, Informationen über die Innenstruktur des Gebäudes, also Stockwerke, Türen, Stiegen, Lage der Büros?

7. Verfügte Oberst Preiszier bereits vorab über derartige Informationen und wenn ja: von wem erhielt er diese zu jeweils welchem Zeitpunkt?

8. Wie lange dauerten die „Anhörungen“ der Zeugenperson 1 am 31.01.2018 und am 12.02.2018 jeweils und um wie viel Uhr fanden sie in welchen Räumlichkeiten statt?

9. Wurde die "Zeugenperson 1" vor der „Anhörung“ rechtsbelehrt und welchen Inhalt hatte diese Rechtsbelehrung?

10. War die „Zeugenperson 1“ dabei jeweils rechtsfreundlich vertreten und/oder in Begleitung einer Vertrauensperson?

11. Auf welche Art wurde „Zeugenperson 1“ zu ihren „Anhörungen“ geladen?

12. Waren dabei jeweils andere MitarbeiterInnen des Büros des Generalsekretärs, des Büros des Ministers oder der Generalsekretär selbst anwesend, unter Angabe des genauen Zeitraums der jeweiligen Anwesenheit und des Zwecks der Anwesenheit?

13. Wann genau wurde die WKStA bzw. die StA jeweils von der Kontaktaufnahme der „Zeugenperson 1“ und der Durchführung der „Anhörungen“ jeweils verständigt, in welcher Form und von wem bzw. welcher Stelle an wen bzw. welche Stelle erging diese Verständigung und wie viel Zeit hatte die WKStA bzw. die StA für eine Rück­meldung zwischen der Verständigung und der Durchführung der „Anhörungen“?

14. Wurden über die „Anhörungen“ jeweils Protokolle und/oder Gesprächsnotizen ange­fertigt, von wem bzw. welcher Stelle wurden diese angefertigt und wurden diese der Zeugenperson 1 ausgehändigt oder diesen die Anfertigung des Protokolls und/oder Gesprächsnotizen mitgeteilt?

15. Wurden diese Protokolle und/oder Gesprächsnotizen der WKStA bzw StA über­geben? Wann genau, in welcher Form und an wen bzw. welche Stelle?

16. Wann genau und in welcher Form wurden i. Sie selbst ii. der Generalsekretär des Bundesministeriums für Inneres iii. der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz iv. der Generalsekretär des Bundesministeriums für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz jeweils von der Durchführung dieser „Anhörungen“ der Zeugenperson 1 verständigt?

17. Wie lange dauerten die „Anhörungen“ der Zeugenperson 2 am 02.02.2018 und am 09.02.2018 jeweils und um wie viel Uhr fanden sie in welchen Räumlichkeiten statt?

18. Wurde die „Zeugenperson 2“ vor der „Anhörung“ rechtsbelehrt und welchen Inhalt hatte diese Rechtsbelehrung?

19. War die „Zeugenperson 2“ dabei jeweils rechtsfreundlich vertreten und/oder in Begleitung einer Vertrauensperson?

20. Auf welche Art wurde „Zeugenperson 2“ zu ihren „Anhörungen“ geladen?

21. Waren dabei jeweils andere MitarbeiterInnen des Büros des Generalsekretärs, des Büros des Ministers oder der Generalsekretär selbst anwesend, unter Angabe des genauen Zeitraums der jeweiligen Anwesenheit und des Zwecks der Anwesenheit?

22. Wann genau wurde die WKStA bzw. die StA jeweils von der Kontaktaufnahme der „Zeugenperson 2“ und der Durchführung der „Anhörungen" jeweils verständigt, in welcher Form und von wem bzw. welcher Stelle an wen bzw. welche Stelle erging diese Verständigung und wie viel Zeit hatte die WKStA bzw. die StA für eine Rück­meldung zwischen der Verständigung und der Durchführung der „Anhörungen“?

 


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