Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 70

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23. Wurden über die „Anhörungen“ jeweils Protokolle und/oder Gesprächsnotizen angefertigt, von wem bzw. welcher Stelle wurden diese angefertigt und wurden diese der Zeugenperson 2 ausgehändigt oder diesen die Anfertigung des Protokolls und/oder Gesprächsnotizen mitgeteilt?

24. Wurden diese Protokolle und/oder Gesprächsnotizen der WKStA bzw StA übergeben? Wann genau, in welcher Form und an wen bzw. welche Stelle?

25. Wann genau und in welcher Form wurden i. Sie selbst ii. der Generalsekretär des Bundesministeriums für Inneres iii. der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz iv. der Generalsekretär des Bundesministeriums für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz jeweils von der Durchführung dieser „Anhö­rungen" der Zeugenperson 2 verständigt?

26. Wie lange dauerte die „Anhörung“ der Zeugenperson 3 am 16.02.2018 jeweils und um wie viel Uhr fand sie in welchen Räumlichkeiten statt?

27. Wurde die „Zeugenperson 3“ vor der „Anhörung“ rechtsbelehrt und welchen Inhalt hatte diese Rechtsbelehrung?

28. War die „Zeugenperson 3“ dabei jeweils rechtsfreundlich vertreten und/oder in Begleitung einer Vertrauensperson?

29. Auf welche Art wurde „Zeugenperson 3" zu ihrer „Anhörung“ geladen?

30. Waren dabei jeweils andere MitarbeiterInnen des Büros des Generalsekretärs, des Büros des Ministers oder der Generalsekretär selbst anwesend, unter Angabe des genauen Zeitraums der jeweiligen Anwesenheit und des Zwecks der Anwesenheit?

31. Wann genau wurde die WKStA bzw. die StA jeweils von der Kontaktaufnahme der „Zeugenperson 3“ und der Durchführung der „Anhörungen“ jeweils verständigt, in welcher Form und von wem bzw. welcher Stelle an wen bzw. welche Stelle erging diese Verständigung und wie viel Zeit hatte die WKStA bzw. die StA für eine Rückmeldung zwischen der Verständigung und der Durchführung der „Anhörungen“?

32. Wurden über die „Anhörungen“ jeweils Protokolle und/oder Gesprächsnotizen angefertigt, von wem bzw. welcher Stelle wurden diese angefertigt und wurden diese der Zeugenperson 1 ausgehändigt oder diesen die Anfertigung des Protokolls und/oder Gesprächsnotizen mitgeteilt?

33. Wurden diese Protokolle und/oder Gesprächsnotizen der WKStA bzw StA über­geben? Wann genau, in welcher Form und an wen bzw. welche Stelle?

34. Wann genau und in welcher Form wurden i. Sie selbst ii. der Generalsekretär des Bundesministeriums für Inneres iii. der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz iv. der Generalsekretär des Bundesministeriums für Verfas­sung, Reformen, Deregulierung und Justiz jeweils von der Durchführung dieser „Anhö­rung“ der Zeugenperson 3 verständigt?

35. Wie viele „Zeugenpersonen“ haben ihr Generalsekretär oder Bedienstete seines Büros oder ihres Kabinetts in der Causa BVT bis zum 07.09.2018 insgesamt „ange­hört“, unter Angabe des genauen Zeitpunktes, Ortes und der Teilnehmer?

36. Wie viele dieser „Anhörungen“ durch die Büros des Generalsekretärs oder des Bun­desministers erfolgten seit Dezember 2017 jeweils in anderen Causen, unter Angabe der zugehörigen Causa des genauen Zeitpunktes, Ortes und der Teilnehmer?

37. Wann langte die „Weisung der WKStA“ hinsichtlich der Einvernahme der „Zeugen­person“ 3 ein? An wen bzw. welche Stelle war sie gerichtet?

 


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