Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 73

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das werden sich die zwei untereinander ausmachen. (Bundesminister Kickl deutet mit den Fingern der rechten Hand ein Kitzeln unter der linken Achsel an.)

Jetzt beginnt aber etwas, was an und für sich in einem Rechtsstaat nicht üblich ist, nämlich dass das Büro des Innenministers – seine engsten Mitarbeiter – Ermittlungen, und zwar Ermittlungen ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft, aufnimmt. Sie treffen sich Wochen hindurch mit möglichen potenziellen Zeugen, hören sie an. An dieser Stelle ist Kollegin Krisper von den NEOS Danke zu sagen: Sie hat durch eine Anfrage aufge­deckt, dass sich das Büro des Innenministers, sprich sein Generalsekretär und Mitar­beiter seines Büros über einen Zeitraum von mehreren Wochen fünf Mal mit Zeugen getroffen haben, diese angehört haben. Wir wissen nicht ganz genau, was sie mit ihnen besprochen haben, was wir aber dem Akt entnehmen können, ist, dass es zu keinem Zeitpunkt irgendeine Information an die Staatsanwaltschaft gegeben hat. Sie hatten nicht den Auftrag, diese Gespräche zu führen, sie hatten nicht den Auftrag, diese Anhörungen durchzuführen, und sie haben die Staatsanwaltschaft zu keinem Zeitpunkt darüber informiert, was bei diesen Anhörungen gesprochen wurde.

Das ging so lange, bis das Büro des Innenministers – und das ist ein ganz wesentlicher Punkt – offenbar diesen sogenannten Ermittlungsdruck aufgebaut hat. Selbst der Justizminister lässt jetzt von der Staatsanwaltschaft prüfen, inwiefern das Büro des Innenministers, er selber und seine engsten Mitarbeiter einen Ermittlungsdruck auf die Staatsanwaltschaft aufgebaut haben und welche Informationen die Staatsanwaltschaft zu welchem Zeitpunkt hatte.

Das, was wir sehen, ist, dass sie erstens einmal gesagt haben: Vor dem 1. März müs­sen wir Beweise sichern, weil die ab 1. März vernichtet werden! – Es muss quasi vor dem 1. März etwas passieren.

Dann rufen sie an, am 20. Februar, drei Wochen, nachdem sie sich das erste Mal mit dem ersten Zeugen getroffen haben, und sagen der Staatsanwältin: Es hat sich jetzt die erste Zeugin bei uns gemeldet! Nicht von dreien ist die Rede und auch nicht: Wir haben seit Wochen mit ihnen gesprochen!, sondern: Die erste Zeugin hat sich jetzt gemeldet und wäre zu einer Aussage bereit!

Ein Mitarbeiter des Kabinetts lädt sie ein, an einem bestimmten Tag, nämlich dem 21. Februar, zu einer bestimmten Uhrzeit dort ihre Aussage zu machen. Aber nicht nur das, er begleitet sie auch noch hin, sitzt die ganze Zeit daneben, und wir wissen auch, dass dieser Mitarbeiter, ein enger Mitarbeiter des Innenministers, gegenüber der Staatsanwaltschaft angekündigt war, weil es wichtig war, dass er dabei ist, denn er könne ihre Aussage in den richtigen Konnex bringen. Teilweise sind Aussagen von ihm auch im Protokoll. Sie wurden dann wieder gelöscht, aber er machte dort auch Angaben, was eine Vertrauensperson normalerweise nicht macht. – Das ist das, was wir sehen.

Am Ende dieser ersten Zeugeneinvernahme bei der Staatsanwaltschaft sagt dann der Mitarbeiter des Innenministers: Es hat sich ein zweiter Zeuge gemeldet und der hätte morgen Zeit. Und wieder begleitet er ihn als Vertrauensperson dorthin und weiß des­wegen ganz genau, welche Informationen die Staatsanwaltschaft bekommt. Das Ganze wiederholt sich am nächsten Tag mit der dritten Person. Dann kommt ein Wochenende, Samstag, Sonntag, dann kommt der vierte Zeuge dorthin, und am nächsten Tag findet bereits die Vorbesprechung zur Razzia statt.

Bei der Razzia werden nicht jene Polizeieinheiten eingesetzt, die das normalerweise machen, sondern eine nicht zuständige Einheit, nämlich die Einsatzgruppe zur Be­kämpfung der Straßenkriminalität. Zufällig ist der Leiter dieser Gruppe ein FPÖ-Politiker, ein Gemeinderat, ein Funktionär der FPÖ. Dieser erfährt an dem Tag, an dem die erste Zeugin bei der Staatsanwaltschaft geladen ist, dass da etwas vorbereitet wird.


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