Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 74

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Das heißt, er erfährt von der geplanten Aktion, noch bevor die Staatsanwaltschaft überhaupt die erste Zeugin angehört hat. Wir finden keinerlei Dokumentation darüber, dass die Staatsanwaltschaft irgendetwas darüber wusste, dass bereits eine Woche vorher vorgesehen war, dass diese Polizeieinheit unter der Führung eines FPÖ-Politikers diese Hausdurchsuchung, diese Razzia, durchführen soll. Das ist überhaupt nicht dokumentiert.

Das, was die Auskunftspersonen dort aussagen, ist gegenüber allen, gegenüber der Staatsanwaltschaft und auch gegenüber dem Journalrichter, als Begründung für die Dringlichkeit dieser Hausdurchsuchung angegeben worden, und zwar: Es ist Gefahr im Verzug, denn es könnten wichtige Beweisdaten ferngelöscht werden! Das sagt eine dieser Personen, einer dieser Zeugen. Diesen Zeugen übrigens hat das Büro des Innenministers – und der wusste davon – bereits drei Wochen vorher angehört, und das auch nicht einmal, sondern zweimal. Das heißt, schon seit drei Wochen hatten das Innenministerium und das Büro von Kickl die Information, dass es zu Fernlöschungen kommen könnte.

Im Untersuchungsausschuss hat sich herausgestellt, dass das vollkommener Humbug ist. Daten können nicht nur von drei Personen, sondern theoretisch können einzelne Daten von 200 Personen ferngelöscht werden, aber es würde genau protokolliert werden, wer wann welche Dateien löscht, und den Großteil der Dateien könnte man wiederherstellen. Das heißt, diese Begründung dafür, dass man so dringend eine Hausdurchsuchung machen muss, ist einfach aufgehoben worden; sie war falsch. Ich hätte es nicht besser sagen können als eine Auskunftsperson, die gemeint hat: Wer auch immer das behauptet hat, hat sich zu viele Fernsehfilme oder Kinofilme ange­sehen, anscheinend irgendwelche James-Bond-Sachen. – Das erklärt auch diese Absurditäten, dass es auch ganz wichtig war, allen Bediensteten nicht nur die Handys wegzunehmen, sondern auch die Schlüsselanhänger, weil dieser Zeuge anscheinend geglaubt hat, auf den Schlüsselanhängern seien irgendwelche Geheimknöpfe, mit denen man irgendwelche Festplatten sprengen kann; also offensichtlich wirklich jemand, der zu viele Filme gesehen hat.

Laut Medienberichten sagt auch der Journalrichter, dass dieser Vorwand der mög­lichen Fernlöschung der Grund dafür war, dass er die Bewilligung um 22.30 Uhr vom Schreibtisch aus mündlich erteilt hat. – Die Fernlöschung hätte es nie geben können, und wenn jemand etwas ferngelöscht hätte, hätte man genau gewusst, wer das war. Das war ein vorgeschobenes Argument, das nicht stichhaltig ist und sich in der Zwischenzeit als unwahr herausgestellt hat.

Wie ist diese Hausdurchsuchung durchgeführt worden? – Bei dieser Hausdurch­suchung ist einmal eines auffällig: dass sie einfach brutal war. Wir haben das auch im Untersuchungsausschuss gehört; die Betroffenen haben davon gesprochen, wie brutal die Vorgangsweise war, und zwar an erster Stelle jene von Herrn Preiszler, von dem FPÖ-Politiker Preiszler, der diese Hausdurchsuchung, diese Razzia, geleitet hat. Es gibt auch bereits, was ganz neu für uns ist, Ermittlungen der Staatsanwaltschaft gegen Preiszler als Person wegen Nötigung. Nach dieser Hausdurchsuchung wurde nämlich intern geprüft, und ein Rechtsanwalt, der früher jahrelang als Staatsanwalt gearbeitet hat, hat gesagt, es sei da ganz klar eine Nötigung erfolgt. Das heißt, diese Hausdurch­suchung war wahnsinnig brutal.

Zweitens war sie vollkommen überschießend. Wie wir erfahren haben, sind die dort reingegangen und wollten alles mitnehmen. Die wollten zum Beispiel die gesamte Serverlandschaft abbauen, das heißt, alle Computer dieses Amtes mitnehmen. Als sie draufgekommen sind, dass das nicht ein Computer ist, sondern dass das 50 Computer sind, haben sie davon Abstand genommen. Sie haben aber trotzdem vollkommen überschießend Daten gesammelt, die mit den Ermittlungen, die es gibt, gar nichts zu


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