Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 72

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51. Inwiefern ist das Beiwohnen der Bediensteten ihres Kabinetts bei einem parlamen­tarischen Untersuchungsausschuss mit deren Arbeitsplatzbeschreibung vereinbar?

52. Ist Ihnen bekannt, dass sich die Öffentlichkeit der Sitzungen parlamentarischer Unter­suchungsausschüsse auf Medien iSd. Mediengesetzes beschränkt?

53. Handelt es sich bei der Mitarbeiterin ihres Kabinetts um die Vertreterin eines Me­diums iSd. § 1 Mediengesetz?

In formeller Hinsicht wird verlangt, diese Anfrage dringlich zu behandeln.

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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf Herrn Abgeordnetem Krainer als erstem Fragesteller zur Begründung der Anfrage, die gemäß § 93 Abs. 5 der Geschäfts­ordnung 20 Minuten nicht überschreiten darf, das Wort erteilen. – Herr Abgeordneter, bitte.


12.03.06

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Sie haben es eingangs bereits erwähnt: Ja, das ist das dritte Mal, dass wir zu einer Sondersitzung zum gesamten BVT-Skandal einladen. Die Ereignisse in dieser Frage überstürzen sich einfach, auch die Informationen, die an die Öffentlichkeit gelangen, werden immer mehr. Der eigentliche Anlass für die heutige Sondersitzung war, dass das Oberlandesgericht Wien befunden hat, dass die Hausdurchsuchung – andere sprechen von Überfall oder von Razzia – im BVT, die Ende Februar stattgefunden hat, illegal war, dass sie einfach rechtswidrig war und gar nicht hätte stattfinden dürfen. Das ist der Grund dafür, dass wir heute zu dieser Sitzung geladen haben.

Man muss sagen, dass dieser BVT-Skandal immer mehr zum Skandal des Innen­ministers, zu einem Kickl-Skandal, wird. Es ist sehr, sehr wichtig, den Überblick darü­ber, was passiert ist, zu bewahren, und deswegen darf ich eingangs noch einmal daran erinnern, wie es überhaupt zu dieser Hausdurchsuchung, zu diesem Überfall auf das BVT kam.

Vor mehr als einem Jahr ist ein Konvolut an Anschuldigungen in Zirkulation gebracht worden; viele Journalisten haben es bekommen, ich glaube, alle politischen Parteien, und auch der jetzige Innenminister Kickl hat es bereits vor circa einem Jahr bekom­men, damals noch in einer anderen Funktion. Es ist wichtig, dass die Vorwürfe, die in diesem Konvolut aufgelistet sind, aufgeklärt werden. Es ist wichtig, dass die staatlichen Einrichtungen – nämlich die Staatsanwaltschaft – diese Vorwürfe prüfen und, wenn etwas Wahres dran ist, die Sache aufklären. Das ist gut so, das ist in einem Rechts­staat auch so vorgesehen, und wir stehen zu 100 Prozent dahinter! (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Es sind auch verschiedene Ermittlungen eingeleitet worden, weil es ja verschiedene Vorwürfe gibt; sie wurden teilweise eingestellt, teilweise werden sie noch verfolgt. Der Rechtsstaat geht seinen Weg, ermittelt – das ist in Ordnung. Was aber neu passiert ist, ist, dass Anfang dieses Jahres der Generalsekretär, also der allerengste Mitarbeiter von Innenminister Kickl, in Absprache mit diesem dieses Konvolut bei der Staats­anwaltschaft zur Anzeige gebracht hat. – Das ist auch vollkommen in Ordnung. Er hat selber gesagt, das ist nicht nur seine Pflicht als Beamter, sondern es ist auch seine staatsbürgerliche Pflicht, Derartiges, wenn es ihm bekannt wird, zur Anzeige zu bringen. – Ich glaube, nach diesen Standards seines Generalsekretärs hat der Innen­minister seine staatsbürgerliche Pflicht nicht erfüllt, weil er es ja nicht zur Anzeige gebracht hat, obwohl er es zu dem Zeitpunkt schon ein halbes Jahr lang hatte, aber


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