Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 83

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Zur Frage 23:

Nein, es erfolgte weder eine Erkundigung noch eine Einvernahme im Sinne der StPO, daher war die Erstellung eines Protokolls nicht erforderlich.

Zur Frage 24:

Nein, da keine angefertigt wurden.

Zur Frage 25:

Der Generalsekretär wurde vom Gespräch am 2. Februar 2018 am selben Tag münd­lich in Kenntnis gesetzt. Beim Gespräch am 9. Februar 2018 war er selbst zugegen. Ich selbst wurde bei nächster Gelegenheit durch den Generalsekretär in Kenntnis ge­setzt. An den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sowie den Generalsekretär in dessen Ressort erging keine Information.

Zur Frage 26:

Das Gespräch dauerte von circa 10 Uhr bis circa 11 Uhr und fand auf ausdrückliches Ersuchen der Zeugenperson 3 in einem Wiener Kaffeehaus statt.

Zur Frage 27:

Nein, dafür gibt es keinen Grund. Es handelte sich um ein von Zeugenperson 3 ge­wünschtes formloses Gespräch.

Zur Frage 28:

Nein.

Zur Frage 29:

Die Person wurde nicht geladen, sondern erschien auf ihr eigenes ausdrückliches Ersuchen zum Gespräch.

Zur Frage 30:

Anwesend war neben der Zeugenperson 3 der zuständige Fachreferent des General­sekretärs des Bundesministeriums für Inneres.

Zur Frage 31:

Die Staatsanwaltschaft wurde vorab nicht von den Gesprächen verständigt. Es gibt keinen Anlass, die Staatsanwaltschaft vorab vom Stattfinden formloser Gespräche zu verständigen. Von der Durchführung wurde die WKStA am 20. Februar 2018 durch den zuständigen Fachreferenten des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Inneres verständigt.

Zur Frage 32:

Nein, es erfolgte weder eine Erkundigung noch eine Einvernahme im Sinne der StPO, daher war die Erstellung eines Protokolls nicht erforderlich.

Zur Frage 33:

Nein, da keine angefertigt wurden.

Zur Frage 34:

Der Generalsekretär des Bundesministeriums für Inneres wurde am 19. Februar 2018 mündlich von dem Gespräch in Kenntnis gesetzt. Ich selbst wurde bei nächster Gele­gen­heit durch den Generalsekretär in Kenntnis gesetzt. An den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz sowie den Generalsekretär in dessen Ressort erging keine Information.

 


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