Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 84

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Zur Frage 35:

Die Frage kann nicht beantwortet werden, da den Mitarbeitern nicht bekannt ist, ob weitere Personen, mit denen Gespräche welcher Art auch immer stattfinden, seither als Zeugen in der Causa von Strafverfolgungsbehörden einvernommen wurden.

Zur Frage 36:

Mangels einer konkreten Definition des Begriffs Causa ist eine Beantwortung dieser Frage nicht möglich. Gespräche zwischen Mitarbeitern des Kabinetts und des General­sekretariats sowie auch aller anderen Organisationseinheiten des BMI mit Dritten gehören zum Tagesgeschäft.

Zur Frage 37:

Die Anordnung der WKStA langte am 20. Februar 2018 telefonisch beim zuständigen Fachreferenten des Generalsekretärs des Bundesministeriums für Inneres ein.

Zur Frage 38:

Unmittelbar nach der Anordnung der WKStA wurde der Zeugenperson 3 telefonisch ein Termin mitgeteilt. Die Rechtsbelehrung ist Angelegenheit der einvernehmenden Staats­anwaltschaft.

Zur Frage 39:

Nein.

Zur Frage 40:

Die Kooperation zwischen Partnerdiensten beruht auf Vertrauen. Notwendig waren daher vertrauensbildende Maßnahmen, die auch auf der Darstellung der Faktenlage, der Außenwirkung, auf zu treffenden strukturellen Maßnahmen, Reformen beruhen.

Dass eine Suspendierung die letzte Konsequenz wäre, wurde mir am 26. Juni 2018 zur Kenntnis gebracht.

Zur Frage 41:

Meine Aussage vom 11. Juni 2018 basierte auf zahlreichen Gesprächen auf unter­schiedlichen Ebenen, die bestätigen, dass die Zusammenarbeit mit den internationalen Partnern weiterhin funktioniert.

Zur Frage 42:

Am 28. August 2018 im Zuge einer Pressekonferenz von Herrn Bundesminister Moser in Alpbach.

Zur Frage 43:

Am 2. Mai 2018. Ergänzend kann ich informieren, dass der Sachverhalt am 3. Mai 2018 von der Generaldirektion für die öffentliche Sicherheit zur strafrechtlichen Beur­teilung an das Bundeskriminalamt übermittelt wurde.

Zur Frage 44:

Der Leiter der EGS wurde anlässlich des Telefonats mit dem Herrn Generalsekretär des BMI am 27. Februar 2018 über die bevorstehende Einsatzbesprechung in Kenntnis gesetzt und informierte nach dieser Besprechung im Zuge der Einsatzplanung am 27. Februar 2018 die mit dem Einsatz befassten Führungskräfte der EGS. Am 28. Februar ab 5 Uhr erfolgte die Information der Teammitglieder durch die jeweiligen Teamleiter der EGS sowie durch die Staatsanwälte.

 


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