Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 88

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aus dem Justizministerium, dass es einen gewissen Ermittlungsdruck gegeben haben soll. Ich glaube, man kann diese politische Untersuchung im Untersuchungsausschuss in aller Ruhe und in aller Sachlichkeit entlang dieser Grenze führen, denn es geht letztlich um die Klärung der Frage: Gibt es eine politische Verantwortung für dieses überschießende Verhalten oder gibt es sie nicht? – Um diese Frage geht es, und diese werden wir im Untersuchungsausschuss abarbeiten.

Ich verstehe deshalb ehrlich gesagt auch nicht ganz – ich glaube, ich habe Ähnliches auch schon bei der letzten Sondersitzung gesagt –, warum Sie nach zwei Tagen der politischen Untersuchung im Untersuchungsausschuss den Bundesminister für Inneres wieder mit einem Misstrauensantrag bedrohen. Entweder es gibt eine politische Unter­suchung im Rahmen des Untersuchungsausschusses, die wir ernst nehmen, und da haben wir jetzt von insgesamt – nageln Sie mich nicht fest! – 45 Tagen erst zwei Tage abgearbeitet, aber Sie wissen schon, was die politische Verantwortung ist – ich meine, dann können wir den Untersuchungsausschuss ja gleich sein lassen, wenn eh schon alles klar ist –, oder Sie nehmen es nicht ausreichend ernst. Diese Frage werden Sie in der heutigen Debatte noch beantworten müssen, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir haben auch eine Diskussion über den Beweisbeschluss, und das ist, so glaube ich, schon ein Thema, das das Plenum interessiert, da wir ja hier auch die Einsetzung des Ausschusses beschlossen haben. Jene Stellen, die Akten liefern müssen, entscheiden selbst über die Frage, welche Akten und Unterlagen zu liefern sind. Sie entscheiden selbst, welche Aktenteile, welche Akten vom Beweisbeschluss umfasst sind. Sie selbst schlagen uns vor, welche Klassifizierung diese Akten haben sollen.

Das bringt auch das Justizministerium in seinem Schreiben vom 5. September dieses Jahres zum Ausdruck, in dem es auf der Seite 2 im ersten Absatz heißt: „Die Akten­vorlage erfolgte auf Basis des grundsätzlichen Beweisbeschlusses, weil der Umgang mit den sogenannten ‚Lansky-Daten‘ im Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Linz gegen Rechtsanwalt Dr. Lansky und andere – konkret im Bereich des Bundes­amtes für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung – ausdrücklich ein Unter­suchungs­gegenstand des BVT-Untersuchungsausschusses ist und daher diesbezüg­lich kein Spielraum bestand, diesen Ermittlungsakt (als Teil des Ermittlungs­verfahrens in der Causa BVT) dem Untersuchungsausschuss vorzuenthalten.“

Es ist also völlig eindeutig, und ich denke, auch die Rechtsauffassung des Verfah­rensanwalts ist eindeutig, dass es keine Möglichkeit der Rückstellung dieser Unter­lagen gibt, auch wenn das jetzt – natürlich, den Rechtsweg kann man immer beschrei­ten – beim Verfassungsgerichtshof anhängig ist.

Wenn es aber so ist, meine Damen und Herren, dass einer der wesentlichen Gründe für die Hausdurchsuchungen die im Bundesamt für Verfassungsschutz widerrechtlich nicht gelöschten Daten genau dieses Anwalts sind, dann ist es ja berechtigt, zu überprüfen, ob jene Akten, die möglicherweise nicht gelöscht worden sind, den tatsächlichen Akten entsprechen – weil ja sonst die Grundlage sozusagen gar nicht gegeben wäre. Deshalb sind meiner Meinung nach und auch unserer Beschlusslage nach diese Akten selbstverständlich zu Beweiszwecken vom Beweisbeschluss um­fasst, meine Damen und Herren, und dabei bleibt es auch. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Letztlich glaube ich, dass es notwendig ist, das in aller Ruhe zu untersuchen – und ich betone das noch einmal, weil es heute wieder eine Diskussion über die Frage gab, wie denn die Kooperation mit den Partnerdiensten und dergleichen läuft. Je mehr Diskussion wir darüber haben, desto schlechter ist es, meine Damen und Herren! Solche Dienste sind es natürlich gewohnt, in Ruhe zusammenzuarbeiten. Da geht es um Verlässlichkeit, da geht es um Vertrauen, da geht es um Kooperation, und es geht


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