Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 114

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mögliche Straftaten aufgeklärt werden, und ganz besonders, wenn es um das BVT geht, sehr geehrte Damen und Herren, denn da geht es um die Sicherheit Österreichs, und darum ist auch ein Höchstmaß an Pflichtbewusstsein zu wahren. Und wenn dann ein offenbar schlecht informierter Parlamentarier im ORF behauptet, es handelt sich bei den Hausdurchsuchungen um überfallsartige Handlungen, einen Überfall auf das BVT, und es gehe dem Innenminister in der BVT-Causa vor allem darum, dass gegen Rechtsextreme in der FPÖ ermittelt wird, na da kann ich Ihnen nur sagen, Herr Kollege Krainer, Sie fantasieren. Ihren Fantasien sind keine Grenzen mehr gesetzt. Die Be­haup­tungen, die Sie in Medien aufstellen, sind aktenwidrig und schlicht unwahr. (Beifall bei der FPÖ.)

Wir haben uns nicht nur immer von jeder Form des Extremismus distanziert, egal ob es Rechtsextremismus, Linksextremismus oder die Gefahr des Terrorismus war, wir treten dem entschieden entgegen. Das kann man nicht auf sich sitzen lassen. Ich würde dem Innenminister auch empfehlen, rechtliche Schritte einzuleiten, wenn solche Dinge in einem so großen Medienforum artikuliert werden.

Zum Thema Anzeigepflicht: Jene, die ein Unrecht anzeigen, werden heute von der ver­einigten Opposition auf das Übelste diffamiert. Der Generalsekretär war als Vertreter der obersten Sicherheitsbehörde verpflichtet, die Staatsanwaltschaft so rasch wie mög­lich einzubinden, die Dokumente zu übergeben und wesentliche Zeugen zu benennen. Dies hat er ordnungsgemäß gemacht, und ich bin ihm als Parlamentarier mehr als dankbar, dass er solche inkriminierten Sachverhalte anzeigt und den Ermittlungs­behör­den übergibt und nicht wegsieht. Was wäre denn die Alternative gewesen, sehr ge­ehrte Damen und Herren? Hätte der Generalsekretär dies nicht zur Anzeige gebracht, was hätten Sie ihm heute vorgeworfen? – Sie hätten ihm Amtsmissbrauch vorge­worfen, hätte er das unterlassen, und das wahrscheinlich zu Recht. Lesen Sie also bitte § 78 Strafprozessordnung nach! Das sind die gesetzlichen Grundlagen, die heran­zuziehen waren.

Heute war zudem von Ermittlungsdruck die Rede, von Ermittlungsdruck auf die Staats­anwaltschaft. Diesen Terminus technicus gibt es in diesem Verhältnis überhaupt nicht. Das ist ein juristischer Begriff, den es nicht gibt. Der existiert nicht! Es ist einfach eine Erfindung, die Ihrem Geist entspringt, Herr Kollege! (Beifall bei der FPÖ.)

Wenn jemand einen Verdacht hat oder von einem Verdacht Kenntnis erlangt, wenn irgendein Bürger einen Verdacht hat und zur Polizei geht und das anzeigt, hat er dann die Polizei unter Druck gesetzt, weil er sie auffordert, Ermittlungstätigkeiten zu starten? (Abg. Krainer: Fragen Sie den Justizminister!)

Die BVT-Causa und vor allen Dingen die Hausdurchsuchungen sind von vielen Staats­anwälten ordnungsgemäß bearbeitet, von Richtern genehmigt worden, muss man sagen. Da kann ich keinen Ermittlungsdruck erkennen, und vor allen Dingen kann ich nicht erkennen, dass die Staatsanwaltschaft oder die Gerichtsbarkeit mangelnde Pro­fes­sionalität an den Tag gelegt hätte. Ich habe in meiner gesamten beruflichen Zeit als Rechtsanwalt noch überhaupt keinen Staatsanwalt und noch überhaupt keinen Richter erlebt, der sich von einem Anzeiger unter Druck hat setzen lassen, sehr geehrte Damen und Herren! So etwas gibt es nur in Ihrer Fantasie, und da gehört das, glaube ich, auch hin. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Gretchenfrage, das ist heute auch schon erörtert worden: Gibt es eine Weisungskette zwischen Innenminister oder Innenministerium und Staatsanwaltschaft? – Natürlich gibt es die nicht! Es gibt kein Weisungsverhältnis. Das ist eine Märchenerzählung, die Sie hier zum Besten geben, und man muss ehrlich sagen, von Gewaltentrennung, von Gewaltenteilung, Herr Kollege, haben Sie noch nie etwas gehört. In der nächsten Son-


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