Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll38. Sitzung, 7. September 2018 / Seite 115

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dersitzung behaupten Sie wahrscheinlich, dass der Bundesminister einem OGH-Richter eine Weisung erteilt hat und der OGH-Richter dann deswegen das Urteil so gefällt hat. So ungefähr hört sich das in meinen Ohren an. (Beifall bei der FPÖ.)

Noch zu diesen Beschlüssen des Oberlandesgerichts betreffend die Hausdurch­suchungen: In fast allen Beschlüssen wurde ein Anfangsverdacht bejaht, und der Anfangsverdacht ist die Grundlage und die Voraussetzung für eine Hausdurchsuchung. Natürlich kann man über die Verhältnismäßigkeit sprechen. Wenn dann die Gerichte aussprechen – und damit bin ich nicht glücklich –, dass die Beschaffung der gesuchten Beweismittel über die Amtshilfe hätte erfolgen müssen, muss ich sagen: Das ist nicht besonders lebensnahe, denn es ist ja, wie Sie wissen, auch der Direktor des BVT in diese Thematiken involviert gewesen und auch die Oberbehörde des BVT. Wenn das im Wege der Amtshilfe erfolgt wäre, hätte das natürlich mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Beweismittelunterdrückung oder einen Beweismittelverlust bedeutet. Man verlangt also von einem Beschuldigten, ihn belastendes Beweismaterial freiwillig auszufolgen. Dass das ein bissel zu viel verlangt ist, sehr geehrte Damen und Herren, brauche ich vor allen Dingen den Juristen unter Ihnen nicht zu erklären.

Ich möchte abschließend sagen: Dieser U-Ausschuss hat das Ziel, und das ist das einzige politische Ziel, und das muss man auch der Bevölkerung klipp und klar sagen, einen tadellosen Innenminister mit Schmutz zu bewerfen, der sich in dieser Angele­genheit nichts hat zuschulden kommen lassen. Die Untersuchungen der Justiz fallen nicht in seine Zuständigkeit. – Sie wissen das. Der Innenminister veranlasst keine Haus­durchsuchungen. – Sie wissen das. Der Innenminister genehmigt keine Haus­durchsuchungen. – Sie wissen das. Und trotzdem konstruieren Sie eine Verleum­dungskampagne der Sonderklasse und möchten damit eines erreichen: die politische Beschädigung des Ministers, der endlich die Gesetze ordnungsgemäß vollzieht, der die Sicherheit der Bevölkerung Schritt für Schritt erhöht (Widerspruch bei der SPÖ) und der – und das tut Ihnen besonders weh – negativ beschiedene oder kriminelle Asyl­werber auch tatsächlich abschiebt, denn das ist auch die Aufgabe des Innenministers. (Beifall bei der FPÖ.)

Sie können die Bevölkerung nicht täuschen, die Bevölkerung ist viel zu klug und wird dieses Spiel auch durchschauen. In diesem Sinne werden wir weiteren Sitzungen im U-Ausschuss genau mit dieser Linie begegnen. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der FPÖ.)

14.35


Präsidentin Doris Bures: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Abgeord­neter Krainer zu Wort gemeldet. – Bitte.


14.35.34

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Abgeordneter Tschank hat soeben behauptet, der Vorwurf, dass ein Ermittlungsdruck seitens des Innenministers beziehungsweise seines Büros auf die Staatsanwaltschaft aufgebaut worden wäre, sei meinem Geist entsprungen.

Ich berichtige tatsächlich: Das ist dem Geist des Justizministers Moser entsprungen. Er hat auch die Staatsanwaltschaft beauftragt, derartige Ermittlungen aufzunehmen. Nur zur Erinnerung: Das ist der ehemalige Klubdirektor der Freiheitlichen Partei im Parla­ment, auch bekannt als „Plastiksackl-Joe“, weil er immer die - -

14.36


Präsidentin Doris Bures: Ich glaube, das steht jetzt in keinem Zusammenhang mehr mit der tatsächlichen Berichtigung. (Beifall bei der SPÖ für den das Rednerpult verlas­senden Abg. Krainer.)

 


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