Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 130

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Ich sage Ihnen auch: Wenn Sie als Bundesminister dieser Republik 24 Stunden dazu brauchen, um Interesse am Weiterbestehen der Grund- und Freiheitsrechte zu zeigen, dann sollten Sie sich vielleicht auch einmal selbst infrage stellen und sich fragen, ob Sie sich überhaupt selbst noch glauben, wenn Sie Aussendungen machen. (Abg. Lausch: Die Bevölkerung steht hinter dem Innenminister, nur die paar NEOS nicht, aber das sind nicht viele!)

Herr Bundesminister, ich habe es schon gesagt: Immer wenn etwas passiert ist, haben wir eigentlich geglaubt, dass es nicht mehr schlimmer gehen kann, und wir waren dann jedes Mal aufs Neue überrascht – und, wie gesagt, in dieser Tragweite ein weiteres Mal.

Aus dem Innenministerium unter Ihrer Führung ist ein E-Mail an die Kommunikations­chefs der Landespolizeidirektionen gekommen, in dem ein Frontalangriff auf die Pres­sefreiheit geritten wurde und in dem vorgeschlagen wurde, dass gegenüber kriti­schen – zu kritischen aus Ihrer Sicht – Medien in Zukunft Informationen beschränkt werden sollen. (Abg. Zanger: Aber geh! – Zwischenrufe der Abgeordneten Belako­witsch und Schimanek.)

Damit nicht genug, ist auch dazu aufgefordert worden, dass in Zukunft die Staatsbür­gerschaft beziehungsweise der Aufenthaltstitel von verdächtigen Personen bewusst (Abg. Belakowitsch: Das ist der Wunsch der Bevölkerung!) genannt wird. Es wurde auch dazu aufgerufen, dass über Sexualdelikte, insbesondere dann, wenn zwischen Täter und Opfer keine Verbindung besteht, proaktiv informiert werden soll und dass der Opferschutz in Wirklichkeit eher außen vor gelassen werden soll. (Abg. Gudenus: Das stimmt ja gar nicht! – Abg. Belakowitsch: Wo steht das?)

Sie haben das Mail offensichtlich nicht gelesen, Herr Kollege Gudenus! Ich werde es Ihnen nachher noch einmal genau zitieren. Schauen Sie sich das an! Ich komme nach­her im Detail, damit auch die FPÖ-Fraktion weiß, worum es geht, zu den Fragen des Opferschutzes. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. Abg. Gudenus: Der Opfer­schutz wird betont! Der wird betont! Das ist ja unglaublich!)

Für alle, die da schon beim Dazwischenbrüllen sind: Auf die Frage, ob der Innenmi­nister dafür verantwortlich ist, sage ich Ihnen gleich: Selbstverständlich ist der Innenmi­nister verantwortlich dafür. Der Innenminister ist Chef seines Ministeriums (Zwischenruf des Abg. Gudenus), und alles, was in seinem Ministerium passiert, liegt natürlich
in seiner Verantwortung. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Zwischenruf der
Abg. Belakowitsch.)

Wir haben dann aufgrund dieses Schreibens angekündigt, dass wir eine Dringliche An­frage an den Innenminister einbringen werden, und siehe da: Es hat nur 1 Stunde ge­dauert, bis wieder ein Schreiben aus dem Innenministerium kam, in dem drinstand, dass sich der Innenminister bei dieser Sitzung von seiner Staatssekretärin vertreten lassen will. (Abg. Belakowitsch: Ja, haben Sie es nicht gelesen? – Abg. Wurm: Sind beide da!) – Schauen Sie, Frau Kollegin Belakowitsch, ich weiß nicht, welches Schrei­ben Sie lesen. Im ersten Schreiben aus dem Ministerium stand drin (Abg. Gudenus: Sie können nicht lesen anscheinend!), dass sich der Herr Bundesminister die gesamte Sitzung heute von seiner Staatssekretärin vertreten lassen (Zwischenrufe der Abge­ordneten Belakowitsch und Steger – Ruf bei der FPÖ: Das stimmt ja gar nicht!) und nicht seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe nachkommen will, nämlich dem Parlament hinsichtlich dieser Vorwürfe Rede und Antwort zu stehen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Zwischenruf des Abg. Haider. – Abg. Schieder: Hört! Hört!)

Ich gebe zu, dass nur eine Stunde später (anhaltende Zwischenrufe bei der FPÖ – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen) der Herr Bundesminister offensichtlich doch draufgekommen ist, dass es seine Aufgabe ist, hier ins Parlament zu kommen


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