49. Die Statistik Austria veröffentlicht jährlich einen Bericht über die Staatsangehörigkeit aller Verurteilten von strafbaren Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestimmung. Inwiefern trägt die einzelfallbezogene Herausgabe von Informationen über Staatsbürgerschaft und Aufenthaltsstatus dazu bei ein ausgewogenes Bild über die Herkunft der Täter der Öffentlichkeit zu vermitteln?
50. Wie soll durch eine "proaktive" Kommunikation von Sexualdelikten in der Öffentlichkeit der Opferschutz gewährleistet werden?
51. Warum bezieht sich die Empfehlung für eine "proaktive" Aussendung nur auf Sexualdelikte in der Öffentlichkeit?
52. Inwiefern ist die Handlungsempfehlung des
Innenministeriums, Sexualdelikte "proaktiv" zu
veröffentlichen, mit den Schutzpflichten im Sinne des §§ 7 und
7a MedienG,
§ 1 DSG, die neben dem Opferschutz auch die Verhinderung einer medialen
Vorverurteilung des/der Tatverdächtigen gewährleisten sollen,
vereinbar?
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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf dem Begründer und ersten Fragesteller das Wort erteilen. – Bitte, Herr Abgeordneter Scherak.
Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Herr Staatssekretär! Wir haben ja in den letzten Monaten seit der Angelobung der schwarz-blauen Regierung immer wieder Situationen erleben müssen, die einigermaßen irritierend waren, die einigermaßen erschreckend waren und die einigermaßen beunruhigend waren. (Rufe bei der FPÖ: Na, na, na! – Abg. Zanger: Auffassungsvermögen!) Jedes Mal, wenn man eine solche Situation erlebt hat, hat man sich als Beobachter irgendwie überlegt, ob es noch schlimmer gehen kann, und jedes Mal, wenn man sich überlegt hat, ob es noch schlimmer gehen kann, haben Sie – oder hat jemand von Ihnen – noch eins draufgelegt.
In vielen dieser Situationen hat das Innenministerium mit Ihnen an der Spitze, Herr Bundesminister, eine nicht unwesentliche Rolle gespielt – eine nicht unwesentliche Rolle dann, wenn es um den Verlust des Vertrauens in die demokratischen Institutionen in Österreich geht, eine nicht unwesentliche Rolle, wenn es um die Einschränkung der Grund- und Freiheitsrechte der Österreicherinnen und Österreicher geht (Abg. Belakowitsch: Blödsinn! Das Gegenteil ist der Fall!), wenn es um die Gefährdung der Rechtsstaatlichkeit geht oder wenn es um die Aushöhlung oder die vermeintliche Aushöhlung der Gewaltenteilung geht.
Immer wieder waren es entweder Sie selbst, Herr Innenminister, oder es war Ihr Generalsekretär oder – seit Neuestem – ein Mitarbeiter Ihres Ministeriums. Deswegen, muss ich zugeben, hat es mich jetzt auch nicht verwundert, dass es zum wiederholten Male Sie beziehungsweise Ihr Ministerium waren, die uns Anlass zu, würde ich einmal sagen, mehr als berechtigter Kritik gegeben haben.
Was uns aber schon verwundert hat, war der Anlass, den Sie uns gegeben haben, und was uns noch mehr verwundert hat, war in diesem Fall die Tragweite der Grenzüberschreitung, die in den letzten zwei Tagen aus Ihrem Ministerium gekommen ist. Ja, Herr Innenminister, ich habe Ihre Aussendung gestern Abend gelesen, in der Sie sich durchgerungen haben, sich ein bisschen davon zu distanzieren, was in diesem Mail gekommen ist. Ich sage Ihnen aber ganz ehrlich – und ich glaube, wir können ehrlich zueinander sein –: Wenn Sie 24 Stunden dazu brauchen, sich ein Bekenntnis zur Pressefreiheit abzuringen, dann wundern Sie sich nicht, dass Ihnen in diesem Staat niemand mehr glaubt. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz. – Abg. Belakowitsch: Millionen aber schon!)
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