Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 134

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Journalisten von Haselsteiner für die NEOS inseriert! – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ. – Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) In einer Ihrer ersten Aussendun­gen aus dem Ministerium wurde auf das Auskunftspflichtgesetz verwiesen und es wur­de quasi gesagt: Na ja, wenn man sonst keine Informationen mehr kriegt, dann kann man sich eh nach dem Auskunftspflichtgesetz entsprechende Informationen holen.

Herr Bundesminister, ich sage Ihnen ehrlich: Entweder haben sich Ihre Mitarbeiter in dem Zusammenhang mit den Rechtsgrundlagen nicht so richtig auseinandergesetzt, was ich grundsätzlich nicht glaube, oder Sie wollen uns schlichtweg am Schmäh hal­ten, denn wenn Sie wissen, dass das Auskunftspflichtgesetz an und für sich normiert, dass sich jede Österreicherin, jeder Österreicher an eine Behörde wenden kann, um Informationen über behördliches Handeln zu bekommen – wenn dem nicht gerade eine Verschwiegenheitspflicht entgegensteht –, und dass das mit der Freiheit der Presse und der Ausübung der Pressefreiheit so gut wie gar nichts zu tun hat, dann müssten Sie sich eigentlich für solche Aussendungen schämen. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Sie glauben ja nicht ernsthaft, dass die Antwort gegenüber einem unabhängigen Jour­nalisten, der vielleicht einmal etwas schreibt, was Ihnen nicht gefällt, sein kann: Ach, ist total in Ordnung, ich gebe dir in Zukunft keine Informationen, aber du kannst eh nach dem Auskunftspflichtgesetz anfragen; du wartest halt acht Wochen darauf, dass du In­formationen bekommst. – Also wenn Sie so einen Bezug zu freier Presse haben, dann wundert mich wirklich gar nichts mehr. (Abg. Gudenus: Das ist ja unfassbar, der Typ!) – Kollege Gudenus kommt offensichtlich wieder nicht mit bei dem, was ich sage; Sie werden nachher die Möglichkeit haben, sich zu Wort zu melden. (Lebhafte Heiter­keit und Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Wissen Sie, was das ist? – Eine Aussendung, die in dieser Art und Weise einem unab­hängigen Journalisten entgegengebracht wird, ist nichts anderes als eine Verhöhnung von jeder Journalistin und jedem Journalisten in Österreich. (Die Abgeordneten Bela­kowitsch und Rosenkranz: Nein, nicht von jedem!) Ich sage Ihnen etwas: Unabhän­gige Medien sind ein unverzichtbarer Bestandteil in einer funktionierenden Demokratie. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Sie erfüllen die Aufgabe eines Public Watchdog und sind generell die vierte Macht im Staat. Dementsprechend ist es unglaublich, wenn Sie dieser staatspolitischen Verant­wortung, die Medien in einem Land haben, entgegensetzen, dass dann, wenn Medien etwas berichten, was Ihnen nicht gefällt, man sich eh nach dem Auskunftspflichtgesetz mit einer achtwöchigen Frist weiterhin an eine Behörde wenden kann und dann acht Wochen später, wenn das Ganze überhaupt kein Thema mehr ist, eventuell eine Ant­wort bekommt.

In Ihrem Verteidigungsschreiben aus Ihrem Ministerium ist dann festgehalten worden: Na ja, das war ja eh keine Weisung und auch keine Leitlinie zur Medienarbeit. – Ich frage Sie, Herr Bundesminister, was soll denn so etwas sonst sein? Ich habe mir an­geschaut, wie Ihr Ressortsprecher da die Dinge formuliert: Er ersucht in seinem Schrei­ben, er lädt dazu ein, er ersucht, die Sprachregelung umzusetzen, er regt an, er bittet, er schlägt vor. – Herr Bundesminister, was glauben Sie, was die Mitarbeiter Ihrer Lan­despolizeidirektionen machen, wenn sie so ein Mail kriegen? Glauben Sie, sie igno­rieren es einfach und denken sich: Ach lustig, da kommt wieder ein Mail aus dem In­nenministerium, ich pfeife doch darauf, ich lese es nicht, ich schmeiße es weg!? – Das kann ja nicht Ihr Ernst sein!

Wie ernst nehmen Sie sich, wie ernst nehmen Sie Ihr Ministerium, wenn E-Mails Ihrer Mitarbeiter seit Neuestem offensichtlich vollkommen irrelevant sind? Es werden Dinge ausgeschickt und die Antwort darauf ist: Hat eh keinen Weisungscharakter, ist eh keine Leitlinie, wir schicken das offensichtlich zum Spaß aus. – Das halte ich für einen be-


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