Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll39. Sitzung, 26. September 2018 / Seite 202

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Androsch. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.25.36

Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuseherinnen und Zuseher! Wir sprechen jetzt ei­gentlich über den Rechnungshofbericht, der sich mit den Großeinsätzen der Polizei be­schäftigt. Herr Kollege Zanger, ich schicke nur eines voraus: Sie haben gesagt – stei­risch, sagen Sie –, Sie kriegen einen Kropf. – Ich kriege bei jedem, der irgendjeman­den vergewaltigt oder jemandem sexuelle Nöte antut, einen Kropf; ob er Österreicher oder Ausländer ist, ob er Asylwerber ist oder nicht, ist mir gleich. Wir müssen für alle da sein, die Opfer von Gewalttaten sind, und da unterscheide ich nicht. (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf der Abg. Belakowitsch.)

Das Wesentliche ist für mich aber, dass in diesem Rechnungshofbericht wichtige An­sätze enthalten sind, über die man diskutieren soll, die sich damit beschäftigen, wie diese Großeinsätze durchgeführt werden. Da lesen wir, dass es eine Reihe von Män­geln gibt, die man sich genau anschauen muss, was letzten Endes auch Aufgabe des Innenministeriums ist. Gesprochen wird von mangelnden Gefahrenberichten und Lage­berichten, die für die Beamtinnen und Beamten vor Ort wichtig sind, aber auch von der Schwierigkeit der Vorbereitung, weil wir letzten Endes neun unterschiedliche Landes­gesetze haben, die einen unterschiedlichen Zugang zu der Definition der Großveran­staltung finden, aber auch betreffend Meldefrist und dergleichen mehr. Das heißt, das ist in Wirklichkeit eine Erschwernis in der Vorbereitung. Ich weiß, dass die Gesetzge­bung in diesem Bereich Landessache ist, aber das Innenministerium ist da gefordert, einen Schulterschluss der Länder zum Wohle der Polizei herzustellen.

Ich muss unterstreichen, was Kollege Plessl gesagt hat. (Zwischenruf des Abg. Lausch.) Thema ist, dass wir die Polizistinnen und Polizisten dementsprechend ausrüsten. Das ist aus unserer Sicht wesentlich. Es hat im Bundesfinanzgesetz 2016 und im Rahmen­gesetz 2017 bis 2020 4,5 Millionen Euro mehr dafür gegeben, damit das Innenminis­terium entsprechend ausrüsten kann. Diese sind dort einzusetzen, das ist notwendig.

Wir müssen auch schauen, dass es Personal dafür gibt, denn in Wirklichkeit wird bei der schon sehr angespannten Personalsituation – auch in den Flächenbundesländern, nicht nur in Wien – für diese Großeinsätze Personal abgezogen und letzten Endes zum Dienst bei Großveranstaltungen zugewiesen. Dort werden Überstunden verrechnet, die dann wieder die Dienststellen selber treffen, und damit wird der Mangel an Personal in den Dienststellen noch verschärft.

Herr Kollege Zanger, seien Sie mir nicht böse, die Einheit Puma hin oder her, wir wis­sen aber auch, dass für die Einheit Puma Personal aus den vorhandenen Einheiten ge­nommen wird. Die kriegen ein anderes Pickerl drauf und sind auf einmal eine neue Einheit. Das ist ja nicht Sinn der Sache, sondern Sinn der Sache ist eine anständige Personalausrüstung, eine starke Sachausrüstung. Das ist wichtig, und dementspre­chend auch eine gemeinsame Dokumentation über alle LPDs hinweg, um evaluieren zu können und Daten zu haben, um feststellen zu können, was eigentlich notwendig ist, was an Personal notwendig ist, was an Sachaufwand notwendig ist und was auch für die Verrechnung notwendig ist, wenn man die Pauschalsätze heranzieht.

Mir ist es wichtig, dass die Kolleginnen und Kollegen draußen unterstützt werden. Mir ist es wichtig, dass der Innenminister diesen Rechnungshofbericht als Anlass nimmt, um zu handeln, um etwas zu tun und sich mit diesen Aufgaben auseinanderzusetzen.

Der Innenminister muss sich die Kritik gefallen lassen, dass er sich leider mit viel zu vielen anderen Dingen beschäftigt, mit Themen, die uns heute schon beschäftigt ha­ben, dass er seine Mitarbeiter mit unnötigen Brieffreundschaften zwischen anderen


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