Gesundheitsausschuss,
Gleichbehandlungsausschuss,
Immunitätsausschuss,
Ausschuss für innere Angelegenheiten,
Justizausschuss,
Ausschuss für Konsumentenschutz,
Kulturausschuss,
Landesverteidigungsausschuss,
Ausschuss für Land- und Forstwirtschaft,
Ausschuss für Menschenrechte,
Ausschuss für Petitionen und Bürgerinitiativen,
Rechnungshofausschuss,
Sportausschuss,
Tourismusausschuss,
Umweltausschuss,
Unterrichtsausschuss,
Unvereinbarkeitsausschuss,
Verfassungsausschuss,
Verkehrsausschuss,
Volksanwaltschaftsausschuss,
Ausschuss für Wirtschaft, Industrie und Energie,
Wissenschaftsausschuss.
Dies wird angenommen.
Für die zuvor genannten Ausschüsse wird jeweils eine Zahl von 24 Mitgliedern und Ersatzmitgliedern festgesetzt. Es entfallen auf den ÖVP-Klub 8 Mitglieder, auf den SPÖ-Klub und den FPÖ-Klub je 7 Mitglieder sowie auf den Klub von NEOS und auf den Klub der Liste Pilz je 1 Mitglied.
Die Klubs haben die auf sie entfallenden Mitglieder bzw. Ersatzmitglieder des Ausschusses namhaft zu machen; diese gelten damit gemäß § 32 Abs. 1 GOG als gewählt.
Die Namen dieser Abgeordneten werden im Stenographischen Protokoll angeführt.“
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Erheben sich Einwendungen gegen die Fassung oder den Inhalt dieser Teile des Amtlichen Protokolls? – Das ist nicht der Fall.
Diese Teile des Amtlichen Protokolls gelten daher gemäß § 51 Abs. 6 der Geschäftsordnung mit Schluss dieser Sitzung als genehmigt.
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