17.54

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Herr Minister! Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Bezeich­nung Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 klingt relativ harmlos, aber dieses Gesetz hat es doch sehr in sich: Der Verwaltungsgerichtshof hat in zwei Urtei­len die gängige Praxis zur Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe für Menschen mit Behinderung aufgehoben. Dies hatte zur Folge, dass viele Familien mit behinderten Kindern um diese für sie notwendige Unterstützung bangen mussten.

Unsere Frau Ministerin hat dankenswerterweise schnell reagiert und klargestellt, dass auch in Zukunft diese Mittel zur Verfügung gestellt werden. In einem Rundschreiben an die Finanzämter wurden diese aufgefordert, die bisher gängige Praxis weiterzuführen. Eine schnelle Reparatur im Sinne aller Betroffenen wurde angekündigt.

Im Bewusstsein der Verunsicherung der Betroffenen war es uns wichtig, eine schnelle und umfassende Lösung anbieten zu können. Dem Einsatz vieler Menschen, die sich fachkundig zu diesem Thema eingebracht haben, ist es zu verdanken, dass wir heute bereits eine Lösung zu diesem Thema vorlegen und auch beschließen können.

Die Komplexität und die Vielzahl der sehr unterschiedlichen Einzelfälle hat es mit sich gebracht, dass Missverständnisse und Missinterpretationen, auch befeuert durch ver­wirrende Presseaussendungen, um sich gegriffen haben. Es war uns deshalb im parla­mentarischen Prozess sehr wichtig, alles Mögliche zu tun, um Betroffenen Sicherheit zu geben. Eines möchte ich hier klar dazusagen: Es war allen Beteiligten, den Regie­rungsparteien einerseits sowie auch den Oppositionsparteien und natürlich auch den Behindertenverbänden, ein gemeinsames Anliegen, dafür zu sorgen, dass alle, die bis­her die erhöhte Familienbeihilfe bekommen haben, diese auch in Zukunft bekommen werden, da wir wissen, dass dieses Geld für ein selbstbestimmtes Leben gebraucht wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir haben deswegen auch im Ausschuss gemeinsam eine Ausschussfeststellung be­schlossen, die genau das unterstreicht und den Willen des Gesetzgebers, also von uns, klarmacht. Mit dieser Ausschussfeststellung war es dann möglich, den Gesetzes­vorschlag mit den Stimmen von ÖVP, FPÖ, NEOS und Liste Pilz zu beschließen.

Trotzdem gab es vonseiten der Behindertenverbände Bedenken. Mir als Ausschuss­vorsitzendem war und ist es wichtig, dieses sensible Thema auf möglichst breiter Ba­sis, wenn möglich konsensual, einem Beschluss zuzuführen. Deswegen haben wir Fa­miliensprecher der Parlamentsparteien uns darauf verständigt, den Behindertenverbän­den die Möglichkeit zu einer Aussprache, bei der allfällige offene Fragen erläutert und geklärt werden können, zu geben. Diese Möglichkeit wurde von den Behindertenvertre­tern zahlreich und kompetent wahrgenommen. Sektionschefin Humer und der Jurist Dr. Wittmann aus der Familiensektion haben mit großem Fachwissen die gestellten Fragen beantwortet. Sämtliche Fragen und auch Fallbeispiele, ob nun aus der Realität oder konstruiert, konnten positiv beantwortet werden beziehungsweise konnte klarge­stellt werden, dass manche Fälle mit dem vorliegenden Gesetz nichts zu tun haben.

Es wurde überdies zugesagt, dass sämtliche Behindertenverbände zur intensiven Mit­arbeit an der Erarbeitung des Erlasses zu diesem Gesetz eingeladen werden. Jeder Erlass, meine Damen und Herren, ist die Handlungsanleitung für ein Gesetz, in dem die zuständige Behörde die praktische Anwendung des Gesetzes nachlesen kann. Ge­rade bei dieser komplexen Gesetzesmaterie, bei der selten ein Fall genau gleich wie der andere ist, ist der Erlass von entscheidender Bedeutung, denn wir könnten den Ge­setzestext niemals so detailliert schreiben, dass jeder Fall ohne Zweifel darin abgebil­det ist. Dieses Angebot wurde von den Behindertenverbänden auch gerne angenom­men.

Darüber hinaus sagen wir eine begleitende Evaluierung des Gesetzes und eine Be­richtlegung nach einem Jahr zu.

All das sind nicht nur Versprechungen, sondern wir halten das in einem Entschlie­ßungsantrag, den meine Kollegin Kira Grünberg später einbringen wird, fest.

Meine Damen und Herren, ich danke abschließend unserer Frau Ministerin und ihrem Haus, dass sie auf die Situation schnell und klar reagiert hat und diese Materie einer Reparatur zugeführt hat.

Wir nehmen alle Sorgen und Ängste der Betroffenen sehr ernst, und wir reichen auch heute noch unsere Hand zum gemeinsamen Beschluss dieses Gesetzes, von dem wir überzeugt sind, dass es Rechtssicherheit für die betroffenen Familien bringt. Ich hoffe, dass unsere Hand, die wir Ihnen aus tiefster Überzeugung reichen, von Ihnen nicht weggeschlagen wird und wir hier einen gemeinsamen Beschluss fassen können, wo­durch die Verunsicherung der betroffenen Familien und Personen, die es wahrlich schwer haben, heute endgültig beendet werden kann. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.59

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Kovacevic. – Bitte.