18.23

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Mi­nisterin! Geschätzter Bundesminister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Neben der In­dexierung der Familienbeihilfe haben wir heute einen weiteren wichtigen Beschluss zum Familienlastenausgleichsgesetz. Mit unserem vorliegenden Antrag stellen wir si­cher, dass Kinder und Erwachsene mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, auch weiterhin die erhöhte Familienbeihilfe beziehen können.

Manche werden sich jetzt fragen: Warum braucht es dann überhaupt so einen Be­schluss, wenn eh alles so bleibt, wie es bisher funktioniert hat? – Nach einer Änderung der Spruchpraxis des Verwaltungsgerichtshofes wurden Bescheide ausgestellt, die den Bezug der erhöhten Familienbeihilfe für gewisse Eigenbezieher kurzzeitig beendeten. Unsere Familienministerin hat dankenswerterweise sofort reagiert und eine gesetzliche Klarstellung in diesem Bereich gefordert.

Da viele Falschinformationen kursieren – auch hier am Rednerpult – und teilweise auch Verunsicherung herrscht, möchte ich noch einmal für unsere Fraktion klarstellen: Die bisher ausgestellten Bescheide wurden und werden nicht exekutiert, es kommt zu keiner Kürzung der Familienbeihilfe und es wird mit Sicherheit auch keine Rückforde­rungen geben. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Erasim.)

Mit unserem Antrag stellen wir nun sicher, dass die erhöhte Familienbeihilfe für Men­schen mit Behinderung mit Eigenanspruch weiterhin garantiert ist. Der bisherige An­spruch wird festgeschrieben und wurde um den Personenkreis behinderter Menschen mit eigenständiger Haushaltsführung ergänzt; da gibt es also eine Besserstellung zur bisherigen Praxis. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Die erhöhte Familienbeihilfe ist eine Ausnahmeregelung im Bereich der Familienbeihil­fe und soll einen behinderungsbedingten Mehraufwand abfedern. Dazu stehen wir, da­ran wird sich auch in Zukunft nichts ändern, und für mich steht völlig außer Streit, dass die öffentliche Hand da auch einen wesentlichen Beitrag leistet und in Zukunft leisten wird. Da vor allem medial und auch vonseiten der SPÖ viel verunsichert wird, möchte ich noch einmal klarstellen: Es gibt keine Kürzungen, und den Vorwurf der Verschlech­terung kann ich entschieden zurückweisen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Ganz im Gegenteil! Menschen mit Behinderung, die eigenständig wohnen, werden bessergestellt als bisher und erhalten ebenfalls die erhöhte Familienbeihilfe. Alle Men­schen mit Behinderung, die bisher einen Eigenanspruch hatten, bekommen diesen auch in Zukunft. Zusätzlich binden wir die Behindertenorganisationen bei der Erlasser­stellung ein. Das begleitende Monitoring wird uns in den nächsten Monaten aufzeigen, ob sich so manche Befürchtungen bewahrheiten und ob man da möglicherweise noch nachschärfen muss.

Herzlichen Dank an dieser Stelle an die Verantwortlichen im Familienministerium und an die Abgeordneten des Familienausschusses, denn sie haben sich in den vergan­genen Tagen Zeit genommen, um sich mit den Behindertenverbänden auszutauschen und Fall für Fall durchzugehen. Es konnten dabei einige Unsicherheiten und Unklar­heiten beseitigt werden, wenn auch noch nicht alle, aber dafür sind dann die Gesprä­che in Zukunft auf jeden Fall sehr aufschlussreich und wichtig.

Diese gesetzliche Klarstellung, die wir jetzt im Anschluss beschließen, ist nun mit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes konform. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Je rascher wir diesen Antrag beschließen, desto schneller haben die Betroffenen auch wieder Rechtssicherheit – da auch die Rede davon war, das Ganze noch einmal aufzu­schieben. Es geht da aber um die Auszahlung der erhöhten Familienbeihilfe, und im Falle einer Aufschiebung würde sich dieser Prozess wieder um Monate verzögern und Menschen mit Behinderung würden ohne diese Auszahlung dastehen, und ich denke, die ist ganz, ganz wichtig, um den Alltag zu bestreiten.

Wir binden natürlich weiterhin die Behindertenorganisationen ein, aber als erster Schritt ist, wie gesagt, dieser Beschluss notwendig. Dazu liegt auch ein Entschließungsantrag vor – zum Einführungserlass und zum geplanten Monitoring –, und es freut mich sehr, dass zumindest beim Entschließungsantrag Einvernehmen besteht. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.27

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Car­men Schimanek. – Bitte.