Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 105

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Wir haben im Familienausschuss einhellig festgestellt, dass diese Arbeit physisch und psychisch wirklich anstrengend ist. Es wurde auch festgestellt, dass Familienbeihilfe kein Bestandteil eines Gehalts sein darf. In diesem Sinne freue ich mich so richtig auf den Support von Schwarz-Blau, wenn es um die Gehaltsverhandlungen im Sozialbe­reich geht. Da fordern wir wohl alle gemeinsam ein fettes Gehaltsplus in diesem Be­reich, und ich freue mich wirklich, wenn wir alle gemeinsam an einem Strang ziehen und das gemeinsam unterstützen werden.

Zum Abschluss ist nur eines zu sagen: Schwarz-Blau behauptet, jedes Kind sei gleich viel wert, kürzt aber durch die Indexierung der Familienbeihilfe beinhart bei den Schwächsten in der Gesellschaft und verbaut dadurch Zukunftschancen und gesell­schaftliche Teilhabe. (Beifall bei der SPÖ.)

14.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Sieber. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.07.26

Abgeordneter Norbert Sieber (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Hohes Haus! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Die Familienbeihilfe ist in Österreich ein wichtiges Instrument zur Entlastung von Familien mit Kindern. Es ist der Versuch und unser Wille als Gesetzgeber, Familien mit Kindern einen Teil der erhöhten Lebenshaltungskosten für ihre Kinder zu ersetzen. (Abg. Loacker: Das tun die anderen auch!)

Es gilt, dieses Instrument auch für die Zukunft abzusichern. Heute diskutieren wir nun die Indexierung dieser Familienbeihilfe für ausländische Arbeitnehmer in Österreich, deren Kinder aber nicht hier leben. Diese Diskussion hat ihren Ursprung nicht in Öster­reich; das war eine langjährige Forderung des Vereinigten Königreichs, also Großbri­tanniens. Die Europäische Kommission war es, die im Lichte der Brexit-Diskussion einen Vorschlag zu dieser Indexierung erarbeitet hat. Meine Damen und Herren, wenn ein Vorschlag von der Europäischen Kommission kommt, kann man doch davon aus­gehen, dass dieser europarechtskonform ist – was übrigens von verschiedenen Gut­achtern, auch von Herrn Professor Mazal, bestätigt wurde. (Abg. Gamon: Von anderen auch?!)

Dieser Vorschlag wurde dann den europäischen Staats- und Regierungschefs vorge­legt, die ihn einhellig gebilligt haben. Die damaligen österreichischen Verantwortungs­träger haben sich ebenfalls allesamt positiv zu diesem Vorschlag geäußert. Der da­malige Kanzler Faymann meinte, und ich zitiere, er sei offen dafür, über die Anpassung der Familienbeihilfe ins Ausland zu sprechen. Der damalige Sozialminister und heutige liebe Kollege Stöger hat gesagt, es sei bereits eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die sich mit diesem Vorschlag auseinandersetzt. Unser ehemaliger Kanzler Kern hat den Vogel abgeschossen, indem er gemeint hat – ich zitiere ihn –: „Ich bin dafür, die Familien­beihilfe für Kinder, die nicht mit den Eltern nach Österreich gekommen sind, auf das lo­kale Niveau in Bulgarien, Rumänien und Ungarn zu reduzieren“.

Meine Damen und Herren, unser Vorschlag ist davon weit entfernt. Wir stehen für Fair­ness und Gerechtigkeit in diesem System. Wie wird unser Vorschlag funktionieren? – Anhand eines Eurostat-Index wird die Familienbeihilfe für ausländische Arbeitnehme­rInnen angepasst.

Nehmen wir zum Beispiel Rumänien: Derzeit ist es so, dass eine rumänische Arbeits­kraft, die hier in Österreich arbeitet, deren Kinder aber in Rumänien leben, mehr als das Sechsfache der rumänischen Familienbeihilfe ausbezahlt bekommt. Entsprechend unserem Vorschlag wird es in Zukunft immer noch mehr als das Dreifache der rumäni­schen Familienbeihilfe sein. Meine Damen und Herren von der Sozialdemokratie, das


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