Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 106

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ist, wenn Sie wollen, immer noch das Dreifache dessen, was Ihr ehemaliger Kanzler Kern gefordert hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Wir stehen zur sozialen Verantwortung, aber wir stehen genauso für ein Mehr an Ge­rechtigkeit in diesem System.

Wenn derzeit über die Medien schon der Pflegenotstand ausgerufen wird, dann schau­en wir uns doch einmal an, wie es in Wirklichkeit funktioniert: Eine 24-Stunden-Pfle­gekraft mit entsprechender Ausbildung bekommt hier – und das variiert natürlich – et­was über 2 000 Euro ausbezahlt. Kost und Logis beziehungsweise Fahrtkosten sind in diesem Betrag nicht inkludiert. Kommen wir nun auf rumänische Verhältnisse zurück: Dort beträgt das Durchschnittseinkommen circa 700 Euro, das heißt, die PflegerInnen bekommen für ihre wertvolle Arbeit, die sie hier bei uns leisten, für rumänische Verhält­nisse ein absolutes Spitzengehalt. Keine der Pflegerinnen, mit denen ich gesprochen habe, meinte, dass sie aufgrund der Indexierung nicht mehr hier bei uns arbeiten wird. Den Pflegenotstand, der verkündet wird, meine Damen und Herren, kann ich beim bes­ten Willen nicht erkennen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Die Praktiken, die manche Mitgliedstaaten im Zusammenhang mit der Familienbeihilfe an den Tag legen, sind – gelinde gesagt – auch abenteuerlich. Manche Mitgliedstaaten ziehen ganz bewusst oder unbewusst derart niedrige Einkommensgrenzen ein, dass eine Arbeitnehmerin, die hier in Österreich arbeitet, mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit um die Familienbeihilfe des jeweiligen Mitgliedstaates umfällt. Ehr­lich gesagt halte ich das für eine Zumutung.

Andere Mitgliedstaaten wiederum behandeln die Familienbeihilfe, die von uns bezahlt wird, als Lohnbestandteil, und folglich wird die Familienbeihilfe dann auch besteuert. Der jeweilige Staat schneidet an der von Österreich bezahlten Familienbeihilfe mit. – Das geht so nicht.

Wir erwarten uns von dieser Maßnahme, dass es rund 100 Millionen Euro jährlich sein werden, die wir in Zukunft für die heimischen Familien zur Verfügung haben. Dieses Geld wird im System bleiben. Wir unterstützen damit Familien mit Kindern. Nach dem großartigen Beschluss des Familienbonusses ist dieser Beschluss eine weitere wichti­ge familienpolitische Weichenstellung, die einmal mehr zeigt: Diese Koalition, diese Regierung, diese Familienministerin stehen an der Seite der österreichischen Familien. Auf uns ist Verlass. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

14.12


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Bernhard. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.12.40

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Wer­te Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich folge dem Ar­gument meines Vorredners, Herrn Kollegen Siebers, für einen Moment und sage, dass diese Initiative tatsächlich eine Frage der Gerechtigkeit oder der Fairness ist, dass wir Kindern, deren Eltern in Österreich arbeiten, die aber im Ausland leben, eine geringere Familienbeihilfe zuteilwerden lassen als den Kindern, die in Österreich leben.

Dem müsste man dann aber weiter folgen und sagen: Es gibt einen Unterschied zwi­schen der Ostslowakei und dem Westen, denn im Großraum Bratislava sind die Le­benshaltungskosten deutlich höher als beispielsweise im Großraum Wien; in Wien ist es deutlich teurer als in Oberkärnten, und in Südwestfrankreich ist es deutlich teurer als im Elsass. All diese unterschiedlichen Regionen, diese unterschiedlichen Lebens­haltungskosten finden sich nicht wieder. Warum finden sie sich nicht wieder? – Weil wir gemeinsame europäische Richtlinien, gemeinsame europäische Spielregeln vereinbart


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