Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 111

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Familienleistungen in Österreich verwenden könnten, die ja von allen hier gefordert werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte auf einige Dinge eingehen, die von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen erwähnt wurden. Die Europäische Kommission hat den Briten die Indexierung der Fa­milienleistungen angeboten, und alle Mitgliedstaaten haben dem zugestimmt. Was für die Briten recht und gut ist, muss auch für Österreich recht sein. Das ist für mich ganz klar. Es geht auch darum, dass wir ein Gutachten von Professor Mazal haben – es wurde bereits erwähnt –, dieses Gutachten sagt ganz klar: Wir exportieren mit der Fa­milienbeihilfe einen Wert, und dieser entspricht keinem Gehaltsbestandteil.

Um auf die PflegerInnenthematik zurückzukommen, die hier erwähnt wurde, darf ich Ihnen hier ganz klare Zahlen nennen: Ganz viele PflegerInnen, um nicht 75 Prozent der PflegerInnen zu sagen, sind in einem Alter über 50 beziehungsweise liegt das Durchschnittsalter aller in Österreich arbeitenden PflegerInnen bei über 50 Jahren. Da können Sie sich jetzt wahrscheinlich schon selbst ausrechnen, wie viele dieser Pflege­rInnen überhaupt noch Kinder haben, die eine Familienbeihilfe beziehen würden. Da sprechen wir von weniger als 25 Prozent der in Österreich tätigen PflegerInnen, die aus dem Osten kommen. Das heißt, es trifft sehr wenige PflegerInnen. (Zwischenruf der Abg. Lueger.)

Außerdem wurde auch schon erwähnt, dass diese PflegerInnen in ihren Herkunftslän­dern wesentlich weniger verdienen würden. Das heißt, mit dem, was sie hier verdie­nen, sind sie weit über dem Durchschnittslohn, den sie in ihren eigenen Ländern erhal­ten würden.

Als Beispiel für die Familienbeihilfe – weil Sie immer von Gerechtigkeit sprechen – darf ich einige Länder erwähnen: Rumänien wurde schon erwähnt. Ich darf Ungarn erwäh­nen; wir exportieren fast 50 Prozent unserer Familienbeihilfe nach Ungarn. Ungarn zahlt sage und schreibe 39 Euro Familienbeihilfe an die eigenen Familien. Wir zahlen 170 Euro, das heißt, wir exportieren fast das Fünffache. Was auch schon erwähnt wurde: Mit der Indexierung sind wir noch immer weit über dem Wert, der in Ungarn selbst bezahlt wird, denn wir werden in Zukunft nicht 39 Euro nach Ungarn exportieren, sondern wir werden circa 100 Euro nach Ungarn exportieren, also noch immer das
2,5-Fache von dem, was Ungarn selbst bezahlt.

Ich darf hier noch Lettland als zweites Beispiel nennen: Lettland zahlt 11 Euro Fami­lienbeihilfe. Wir exportieren derzeit das 15-Fache der Familienbeihilfe, die in Lettland ausbezahlt wird, und in Zukunft wird es mit Eurostat-Indexierung noch immer das Zehnfache sein. Bitte, was ist da unfair? (Zwischenruf der Abg. Lueger.) Die eigenen Länder zahlen viel, viel weniger.

Ich habe schon gesagt, es geht um den Export eines Werts. Es geht darum, dass das kein Lohbestandteil ist, und es geht uns dabei um Gerechtigkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir haben das Gutachten von Professor Mazal, weil dieser Bundesregierung Rechtskonformität extrem wichtig ist, und wir zählen darauf.

Ich darf zusammenfassen: Wir indexieren nach dem Eurostat-Index, das heißt wir ex­portieren noch immer viel, viel mehr, als diese Länder selbst an Familienbeihilfe aus­zahlen. Mit dieser Indexierung passen wir die Zahlungen an die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern an, und mit dieser Indexierung behandeln wir auch alle Kinder gleich. Es kommt nur darauf an, wo sie wohnen, nicht darauf, woher sie kommen. Des­halb darf ich Sie um Zustimmung bitten, denn es geht um Fairness. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Kugler. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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