Familienleistungen in Österreich verwenden könnten, die ja von allen hier gefordert werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
Ich möchte auf einige Dinge eingehen, die von meinen Vorrednern und Vorrednerinnen erwähnt wurden. Die Europäische Kommission hat den Briten die Indexierung der Familienleistungen angeboten, und alle Mitgliedstaaten haben dem zugestimmt. Was für die Briten recht und gut ist, muss auch für Österreich recht sein. Das ist für mich ganz klar. Es geht auch darum, dass wir ein Gutachten von Professor Mazal haben – es wurde bereits erwähnt –, dieses Gutachten sagt ganz klar: Wir exportieren mit der Familienbeihilfe einen Wert, und dieser entspricht keinem Gehaltsbestandteil.
Um auf die PflegerInnenthematik zurückzukommen, die hier erwähnt wurde, darf ich Ihnen hier ganz klare Zahlen nennen: Ganz viele PflegerInnen, um nicht 75 Prozent der PflegerInnen zu sagen, sind in einem Alter über 50 beziehungsweise liegt das Durchschnittsalter aller in Österreich arbeitenden PflegerInnen bei über 50 Jahren. Da können Sie sich jetzt wahrscheinlich schon selbst ausrechnen, wie viele dieser PflegerInnen überhaupt noch Kinder haben, die eine Familienbeihilfe beziehen würden. Da sprechen wir von weniger als 25 Prozent der in Österreich tätigen PflegerInnen, die aus dem Osten kommen. Das heißt, es trifft sehr wenige PflegerInnen. (Zwischenruf der Abg. Lueger.)
Außerdem wurde auch schon erwähnt, dass diese PflegerInnen in ihren Herkunftsländern wesentlich weniger verdienen würden. Das heißt, mit dem, was sie hier verdienen, sind sie weit über dem Durchschnittslohn, den sie in ihren eigenen Ländern erhalten würden.
Als Beispiel für die
Familienbeihilfe – weil Sie immer von Gerechtigkeit
sprechen – darf ich einige Länder erwähnen: Rumänien
wurde schon erwähnt. Ich darf Ungarn erwähnen; wir exportieren
fast 50 Prozent unserer Familienbeihilfe nach Ungarn. Ungarn zahlt sage
und schreibe 39 Euro Familienbeihilfe an die eigenen Familien. Wir zahlen
170 Euro, das heißt, wir exportieren fast das Fünffache. Was auch
schon erwähnt wurde: Mit der Indexierung sind wir noch immer weit
über dem Wert, der in Ungarn selbst bezahlt wird, denn wir werden in
Zukunft nicht 39 Euro nach Ungarn exportieren, sondern wir werden circa
100 Euro nach Ungarn exportieren, also noch immer das
2,5-Fache von dem, was Ungarn selbst bezahlt.
Ich darf hier noch Lettland als zweites Beispiel nennen: Lettland zahlt 11 Euro Familienbeihilfe. Wir exportieren derzeit das 15-Fache der Familienbeihilfe, die in Lettland ausbezahlt wird, und in Zukunft wird es mit Eurostat-Indexierung noch immer das Zehnfache sein. Bitte, was ist da unfair? (Zwischenruf der Abg. Lueger.) Die eigenen Länder zahlen viel, viel weniger.
Ich habe schon gesagt, es geht um den Export eines Werts. Es geht darum, dass das kein Lohbestandteil ist, und es geht uns dabei um Gerechtigkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Wir haben das Gutachten von Professor Mazal, weil dieser Bundesregierung Rechtskonformität extrem wichtig ist, und wir zählen darauf.
Ich darf zusammenfassen: Wir indexieren nach dem Eurostat-Index, das heißt wir exportieren noch immer viel, viel mehr, als diese Länder selbst an Familienbeihilfe auszahlen. Mit dieser Indexierung passen wir die Zahlungen an die Lebenshaltungskosten in diesen Ländern an, und mit dieser Indexierung behandeln wir auch alle Kinder gleich. Es kommt nur darauf an, wo sie wohnen, nicht darauf, woher sie kommen. Deshalb darf ich Sie um Zustimmung bitten, denn es geht um Fairness. – Danke schön. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)
14.35
Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Kugler. – Bitte, Frau Abgeordnete.
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