Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 115

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Wir Sozialdemokraten und viele, viele ExpertInnen sagen ganz klar, man soll den recht­mäßigen Bezug der Familienbeihilfe stärker beleuchten und kontrollieren, anstatt Men­schen, die einen Anspruch auf Sozialleistungen haben, ungerecht zu behandeln. Wir sagen auch, dass wir auf keinen Fall ein Verfahren vor dem EuGH riskieren sollten. Somit werden wir, wenn Sie so weitermachen, der Reputation Österreichs wieder ein­mal ein Stück mehr schaden. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ. – Ruf bei der SPÖ: Gute Rede!)

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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Schimanek. – Bitte, Frau Abgeordnete.


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Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Minis­terin! Werte Kollegen! Hohes Haus! Bevor ich zur Indexierung der Familienbeihilfe komme, möchte ich noch auf Kollegin Ecker replizieren; ich habe hier nämlich ein Be­rechnungsbeispiel mit. Ich glaube, Sie verwechseln immer Alleinverdiener und Allein­erzieher, denn eine alleinerziehende Mutter mit zwei Kindern, die jetzt 700 Euro hat, bekommt einen Kindermehrbetrag von 500 Euro plus eine zusätzliche Rückerstattung von der Sozialversicherung. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Das ergibt einen jährlichen Steuervorteil von 1 596 Euro. Ich glaube, das ist mit dem, was Sie sagen, nicht kompa­tibel. Bitte streuen Sie also den Leuten nicht immer Sand in die Augen, wir schaffen auch für Alleinerzieherinnen Gerechtigkeit. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenruf des Abg. Plessl.)

Weiters sei an dieser Stelle noch einmal ganz klar gesagt: Dieser Bundesregierung ist jedes Kind gleich viel wert, allerdings ist nicht jeder Euro in jedem Land gleich viel wert. Da ist der Knackpunkt! (Abg. Holzleitner: Aber es gibt Sonderkürzungen!) Wenn wir die Familienbeihilfe – die Frau Minister hat es ja bereits angesprochen – nicht an die Lebenshaltungskosten in den jeweiligen Ländern anpassen, so bedeutet das eine Schlechterstellung unserer eigenen Familien, und das wollen wir nicht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Diese Ungleichstellung werden wir jetzt mit der Indexierung beseitigen.

Ich möchte jetzt noch einmal die Zahlen wiederholen, die die Frau Minister angespro­chen hat, nur damit man einen Vergleich hat: Im Jahr 2002 bezahlten wir für 1 500 im Ausland lebende Kinder Familienbeihilfe. Im Jahr 2017 waren es 130 000 Kinder und ein Betrag von 253 Millionen Euro, und das ist sehr viel Geld.

Nun aber noch einmal zu der Kritik wegen der EU-Konformität: Herr Bernhard hat ja als Grund auch die EU-Verordnung Nummer 883/2004 genannt, die diese Als-ob-Bestim­mung enthält. Ich möchte sagen, es gab ja einen entsprechenden Fall in Frankreich, den Fall Pinna. Dabei hat der EuGH festgelegt, dass die Kinder so behandelt werden müssen, wie jene in dem Land, in dem sie leben. Frankreich hatte den Zugang ge­wählt, die Sozialleistungen an die Leistungen des anderen Landes anzupassen. Das machen wir ja nicht. Wir passen ja unsere Sozialleistungen an die Eurostat-Statistik an, wählen da also einen anderen Zugang.

Wir werden als Berechnungsgrundlage für die Anpassung der Familienbeihilfe das Preis­niveau des Endverbrauchs der privaten Haushalte einschließlich indirekter Steuern he­ranziehen. Das hat auch der EuGH im Fall Pinna vorgeschlagen. Wir werden uns da­nach richten und schaffen damit ein weiteres Stück Gerechtigkeit in Österreich. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Gamon. – Bitte sehr, Frau Abgeordnete.

 


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