Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 121

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·                  50 Millionen Euro pro Jahr gehen zusätzlich verloren, wenn der Familienlasten­ausgleichsfonds, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, der Krankenkasse nicht mehr die Untersuchungen im Mutter-Kind-Pass ersetzt.

·                  Und dann kommen noch die Fusionskosten, die in die hunderten Millionen ge­hen dürften. Die im Vergleich zu dieser Zentralisierung „kleine“ Fusionierung der Pensionsversicherungsanstalten der Arbeiter und Angestellten hat laut Rechnungshof 200 Millionen gekostet. Hier reden wir von einer anderen Grö­ßenordnung.

Der Rechnungshof kritisiert in seiner Stellungnahme zum Entwurf insbesondere feh­lende Kostenberechnungen:

-            Die finanziellen Erläuterungen sind mangelhaft und bieten keine geeignete Grundlage für eine informierte Beschlussfassung.

-            Das im Rahmen der Präsentation gesetzte Reformziel der Einsparung von 1 Mil­liarde Euro ist im Entwurf nicht enthalten.

-            Mehrkosten sind nicht berücksichtigt.

-            Es wird keine geeignete Grundlage für ein professionelles Fusionsmanagement gelegt.

-            Die konkreten Fusions- und Finanzziele bleiben unklar, ein Regelwerk für die Fusionskosten fehlt. Es bestehen rechtliche und wirtschaftliche Risiken.

-            Wesentliche Fragen der vorgeschlagenen Reform, insbesondere die Leistungs­harmonisierung und die Verwendung der Mittel der ÖGK bleiben unbeantwortet.

-            Eine verwaltungseffiziente Beitragsprüfung unter Berücksichtigung der beson­deren Interessen der Sozialversicherung scheint nicht sichergestellt.

Was das für die Versicherten bedeutet, liegt auf der Hand: Es drohen Leistungsver­schlechterungen, es droht das Aus für eine medizinische Versorgung ohne Selbstbe­halte, und es bedeutet das Aus für die Mitbestimmung über IHRE Krankenversiche­rung.

ArbeitgeberInnen entscheiden über die Leistungen für die ArbeitnehmerInnen

Die WirtschaftsvertreterInnen sollen in der neuen Krankenkasse gleich viel Macht ha­ben wie die Versicherten. Im neuen Dachverband werden sie sogar die Mehrheit stel­len. So werden sie in der neuen Krankenkasse den Ton angeben, obwohl sie dort selbst nicht versichert sind. Die Krankenkassen-Versicherten sind die einzigen, die nicht selbst über ihre bezahlten Beiträge und Leistungen entscheiden dürfen. Das ist auch verfassungsrechtlich bedenklich.

Der Einfluss der ArbeitnehmerInnenvertreter wird massiv zurückgedrängt. Tatsächlich gibt es in Österreich rund 3,6 Millionen ArbeitnehmerInnen und 324.000 Unternehme­rInnen – das heißt auf eine/n Unternehmer/in kommen 11 ArbeitnehmerInnen. Der al­lergrößte Teil davon ist in den Gebietskrankenkassen versichert, dort stehen derzeit schon 4 ArbeitnehmerInnenvertreter einem UnternehmerInnenvertreter gegenüber.

Geht es nach dem Willen der Regierung werden künftig UnternehmerInnen entschei­den, was mit den Beiträgen der Beschäftigten im Gesundheitssystem passiert. Obwohl die DienstgeberInnen nicht mal ein Drittel der Beiträge für die Versicherten der neuen ÖGK leisten, sind sie künftig gleichberechtigt in den Kassen vertreten – die Beschäftig­ten verlieren ihre Mehrheit.

ArbeitgeberInnen werden künftig über Krankenstände, Arzneimittel, Kuraufenthalte, Rehabilitationsmaßnahmen usw. ihrer ArbeiterInnen und Angestellten entscheiden!

In Zukunft entscheiden also die ArbeitgeberInnen, die Wirtschaft, die Industrie über die Gesundheitsversorgung von ganz Österreich!

 


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