Aus der Patientenmilliarde wird eine Zentralisierungsmilliarde
Die Regierung verspricht mit dieser Zentralisierung eine Patientenmilliarde bis 2023, die durch Einsparungen bei der Fusion erzielt werden soll. Die Präsidentin des Rechnungshofes Margit Kraker war schon bei der Präsentation des Vorhabens durch die Regierung „sehr skeptisch“ und bezeichnet im ORF-Interview die Kostenschätzungen der Regierung als „Wunschdenken“. In der Stellungnahme des Rechnungshofes wird nunmehr klargestellt: Der Nachweis zum Einsparungspotenzial der 1 Milliarde Euro fehlt.
Die Reduktion der Kassen soll, laut Schwarz-Blau pro Jahr 250 Millionen Euro bringen: Derzeit haben alle betroffenen Versicherungen gemeinsam einen Verwaltungsaufwand von 481 Millionen Euro (2016). Über 40 Prozent des derzeitigen Verwaltungsbudgets müssten jährlich eingespart werden, um ohne Leistungskürzungen auf die angekündigte Milliarde Euro zu kommen.
Das Sparpotential in der Verwaltung ist jedoch äußert gering, denn das österreichische Sozialversicherungssystem ist im Vergleich sehr günstig:
· Während die österreichischen Krankenversicherungen 2,74 Prozent der Einnahmen für Verwaltung ausgeben, geben deutsche Krankenversicherungen im Durchschnitt 4,90 Prozent und schweizer Versicherungen 4,96 Prozent aus.
· Pro Versichertem liegen die Verwaltungskosten in Österreich bei nur einem Drittel der deutschen oder schweizer Kosten: Hier kommen 53,24 Euro jährlich auf einen Versicherten, in der Schweiz und Deutschland sind es 142 Euro – und damit drei Mal mehr.
Laut Rechnungshof-Prüfung 2010 führte die überhastete Vorgangsweise bei der Zusammenlegung der Pensionsversicherungsanstalten der ArbeiterInnen und Angestellten zu Planungs- und Durchführungsmängeln und kostete insgesamt über 200 Millionen Euro. Auch bei den Verwaltungskosten hätte sich die Pensionsversicherung zwischen 2003 und 2016 rund 1 Milliarde Euro erspart, wenn sie die Fusion nicht durchgeführt hätte, wie der Hauptverband errechnet hat.
Die übereilte Fusion der Kassen wird aller Wahrscheinlichkeit nach mehr kosten als sie bringt, wie Beispiele aus Österreich und Deutschland zeigen. Sie droht zum teuren Milliardengrab zu werden.
Beitragsprüfungen wandern zur Finanz
Gesundheitslandesrat Christian Stöckl aus Salzburg hat es auf den Punkt gebracht und die Hintergründe für die Verschiebung der Beitragsprüfung von den Gebietskrankenkassen zur Finanzverwaltung offengelegt. Im Morgenjournal am 17.10.2018 meinte er: „Wichtig ist für mich immer und da haben wir ja in Salzburg das eine oder andere Problem, wenn bei den Prüfungen das Gesetz extrem genau ausgelegt wird und da muss man schauen, dass man das einfach mit Hausverstand und mit Fingerspitzengefühl macht.“
Was bedeutet das? Wenn man bedenkt, dass mehr als 90 Prozent der Anzeigen wegen Unterentlohnung auf Wahrnehmungen der PrüferInnen der Gebietskrankenkassen und nicht einmal 10 Prozent auf jene der FinanzprüferInnen zurückzuführen sind, verdeutlicht dieser Umstand, dass bei den FinanzprüferInnen die Kontrolle des Anspruchsprinzips in der Sozialversicherung und der damit verbundene Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor Lohn- und Sozialdumping eine sehr untergeordnete Rolle einnimmt.
Es ist daher in Zukunft zu befürchten, dass dieses bisher sehr wirksame Instrumentarium zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping mit der Zeit seine Wirksamkeit verlieren wird und dies zu Lasten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. der
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