Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 124

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gesamten Versichertengemeinschaft gehen wird. Unterentlohnung bedeutet für die Ar­beitnehmerInnen weniger Einkommen, weniger eingezahlte Beiträge und dadurch we­niger Krankengeld, weniger Arbeitslosengeld und weniger Pension.

Die Selbstverwaltung wird in weiten Teilen ausgeschaltet

Derzeit leiten engagierte, regionale, gewählte Personen zum Wohle der Versicherten unserer Sozialversicherungen. Die Bundesregierung will diese Strukturen massiv zu­rückdrängen. Künftig könnten hoch bezahlte, nicht demokratisch legitimierte Manage­rInnen und WirtschaftsvertreterInnen entscheiden.

Selbstverwaltung bedeutet, dass die Sozialversicherung von VertreterInnen der Versi­cherten und BeitragszahlerInnen geführt wird. Sie werden demokratisch bestellt. In der Sozialversicherung werden täglich viele für die Menschen in Österreich wichtige Ent­scheidungen getroffen. Diese reichen von der Organisation der ärztlichen Versorgung oder dem Kauf von Medikamenten bis hin zum Betrieb von Gesundheitszentren, Zahn­ambulatorien, Rehabilitationszentren und Unfallspitälern. Derzeit sind es die Vertre­terInnen der Versicherten, die dafür verantwortlich sind.

Um die Zurückdrängung der VertreterInnen der Versicherten begründen zu können, wird nun behauptet, dass es in der Sozialversicherung über 1.000 bezahlte Funktio­närInnen gebe. Es steht die Unterstellung im Raum, dass es keine 1.000 gut bezahlten FunktionärInnen brauche und, dass diese die Reform nur ablehnen, weil sie ihre Privilegien verteidigen wollen. Die Regierung verwendet für die Umfärbung den Steh­satz, sie spare bei den FunktionärInnen und in der Verwaltung. Das ist eine gut kons­truierte Geschichte. Sie scheitert nicht an der Inszenierung, sondern an der Realität.

In der Selbstverwaltung sind in etwa 90 Prozent ehrenamtliche FunktionärInnen tätig, die keinerlei Funktionsgebühren erhalten. 90 Prozent der 1.000 Versichertenvertre­terInnen bekommen lediglich pro Sitzung ein Sitzungsgeld von 42 Euro. Die Selbst­verwaltung kostet den Versicherten gerade mal 40 Cent jährlich. Damit kann man se­riöser Weise keine ernsthaften Beträge einsparen, im Gegenteil.

Um die Beträge, die man derzeit in der Sozialversicherung für Funktionen erhält, be­kommt man jedenfalls keine ManagerInnen. Der Einfluss der gewählten VertreterInnen wird zurückgedrängt, damit die Regierung Personen ihres Vertrauens in gut bezahlte Positionen bringen kann.

Beim Umbau der Sozialversicherung geht es also nicht um Privilegienabbau. Es geht darum, die meist ehrenamtlichen VersicherternvertreterInnen zu entmachten. Wenn die Versicherten im eigenen Träger in den Gremien in der Minderheit sind, dann können der Verkauf und die Privatisierung der Gesundheitseinrichtungen beschlossen werden.

Der Hauptverband wird zerschlagen und soll sieben unterschiedliche Vorsitzende in
5 Jahren haben

Von den 350 Bediensteten des Hauptverbandes werden per Gesetz 250 Bedienstete einer zukünftigen ÖKG übertragen. Von den vorerst verbleibenden 100 MitarbeiterIn­nen sollen weitere Bedienstete anderen Versicherungsträgern zugeordnet werden. An­geblich ist noch angedacht, die Statistik in die PVA zu verlagern, die IT-Agenden sollen an die SVS und die Aus- und Weiterbildungs-agenden an die Versicherungsanstalt öf­fentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) übertragen werden.

Offenbar soll eine wirksame Interessensvertretung der gesamten Sozialversicherung beseitigt werden. Der Dachverband soll nach außen kein Gesicht mehr haben und die Personalressourcen werden aufgeteilt.

Damit geht der kontinuierliche Ansprechpartner für Politik und Behörden, für Vertrags­partner wie Ärzteschaft, pharmazeutische Industrie und die große Gruppe der Gesund-


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