Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 125

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heitsberufe sowie für die internationale Sozialversicherung verloren. Eine umfassende Leistungsharmonisierung wird es ohne starken Dachverband nicht geben.

Das Rotationsprinzip im neuen Dachverband macht eine gezielte, erfolgreiche Unter­nehmensentwicklung unmöglich. Kein Unternehmen würde den/die Vorsitzenden/Vor­sitzende so oft austauschen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht widerspricht das Rota­tionsprinzip dem Effizienzgebot.

Die Folgen dieser Zentralisierung:

·                 Die Zentralisierung wird hunderte Millionen verschlingen, die dadurch dem Ge­sundheitssystem entzogen werden.

·                 Für die 7 Millionen ÖGK-Versicherte werden daher weniger Leistungen, weniger ÄrztInnen-Stellen, weniger Therapieplätze zur Verfügung stehen. Dafür längere Wartezeiten und Selbstbehalte, wie sie die Industriellenvereinigung seit Jahren fordert. Für die Krankenkasse der Selbständigen, wo die Unternehmer versi­chert sind, ändert sich nichts.

·                 Durch die Durchführung der Beitragsprüfungen von der Finanzverwaltung, die einen weniger umfassenden Prüfauftrag haben und das erklärte Ziel dieser Re­gierung weniger streng und mit „Hausverstand“ zu prüfen, wird es erleichtert, die Beschäftigten nicht mehr korrekt anzumelden, einzustufen und zu bezahlen.

·                 Mit diesem Gesetz beginnt die Privatisierung des Gesundheitssystems. Start ist die Schwächung der öffentlichen Sozialversicherung. Immer mehr Leute werden aus Sorge um ihre Versorgung private Zusatzversicherungen abschließen. Die Privatversicherungen wittern bereits fette Geschäfte, wie an aktuellen Inserate-Kampagnen zu sehen ist. Außerdem könnten zukünftig immer mehr Leistungen von privaten, profitorientierten Unternehmen erbracht werden.

Diese „Reform“ hat 7 Millionen VerliererInnen, nämlich alle Versicherten der Gebiets­krankenkassen und ihre Angehörigen. Diese sind dann nur noch PatientInnen dritter Klasse, die als einzige nicht einmal selber darüber bestimmen dürfen, welche Leistun­gen sie für ihre eigenen Beiträge erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, So­ziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

Anfrage

1.    Bei der Vorstellung des Gesetzes wurde von einer Leistungsharmonisierung gesprochen. Wird eine solche Harmonisierung zwischen allen Krankenversiche­rungsträgern noch in dieser Legislaturperiode erfolgen?

2.    Die LSE-Studie und andere ExpertInnen fordern immer wieder einen echten Ri­sikostrukturausgleich. Im Entwurf ist ein solcher nicht vorgesehen. Wird ein sol­cher Ausgleich zwischen den Trägern innerhalb dieser Legislaturperiode erfol­gen?

3.    Wie genau setzt sich die versprochene "PatientInnenmilliarde" zusammen?

4.    Können Sie, als verantwortliche Bundesministerin ausschließen, dass es im Be­reich der künftig ÖGK-Versicherten zur Einführung von Selbstbehalten oder zu Leistungseinschränkungen kommen wird?

5.    Mit welchen Fusionskosten haben die 7 Millionen Versicherten bis 2023 zu rechnen?

6.    Wie werden diese Kosten aufgebracht?

7.          Die Bundesregierung plant – ohne fusionsbedingte Kündigungen – den Verwal­tungspersonalstand in der Sozialversicherung innerhalb von 3 Jahren um 10 Pro-


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