Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 139

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Zur Frage 26:

Die Stellen der künftigen leitenden Angestellten der Sozialversicherungsträger werden öffentlich ausgeschrieben, so wie das Gesetz es vorsieht.

Zur Frage 27:

Die Österreichische Gesundheitskasse wird natürlich die regionalen Bedürfnisse in Ab­sprache mit den Landesstellen berücksichtigen.

Zur Frage 28:

Die regionalen Besonderheiten werden auch in Zukunft ihre Berücksichtigung finden. Zudem darf ich wiederholt betonen, dass die Österreichische Gesundheitskasse Rechts­nachfolger der Gebietskrankenkassen ist.

Zu den Fragen 29, 30 und 31:

Das sind schon wieder Fragen, die zur Verunsicherung der Bevölkerung beitragen sollen. Dass die Beschaffung der Gesundheitsprodukte und Dienstleistungen in Zukunft europaweit ausgeschrieben werden muss, ist nicht korrekt. (Zwischenruf des Abg. Noll.)

Zu den Fragen 32 und 33:

Diese Studie wurde mir von Professor Schneider nicht zur Verfügung gestellt, daher kann ich sie nicht bewerten. Laut Mediendarstellung beruht sie allerdings rein auf mög­lichen Annahmen.

Zur Frage 34:

Ja, das kann ich ausschließen. Wenn das wirklich passiert, werde ich es in Ausübung des Aufsichtsrechts verhindern.

Das gilt auch für die Fragen 35 und 36. Ich vergebe derartige Aufträge nicht.

Zu den Fragen 37, 38 und 38a:

Verschiedene Experten haben ihr Wissen im Rahmen der Strukturreform eingebracht. An dieser Stelle auch mein persönlicher Dank an die Mitarbeiter meines Hauses.

Zur Frage 39:

Nein.

Zu den Fragen 40, 40a und 40b:

Von BVA, SVA und SVB werden derzeit keine Lohnsteuerprüfungen im Rahmen der GPLA durchgeführt. An diesem Grundsatz wird festgehalten.

Zu den Fragen 41, 41a und 41b:

Schon derzeit erfolgt eine gemeinsame Prüfung, und die Bündelung bei der Finanz soll die Effizienz weiter steigern.

Zur Frage 42:

Ich gehe davon aus, dass die geltende Rechtslage eingehalten wird. Die Sozialversi­cherung hat ein Recht, Prüfungen anzuregen.

Zu den Fragen 43, 44, 45 und 46:

Ich verweise auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfragen NR 852/J, NR 306/J, NR 1473/J.

Zur Frage 47:

Diese Frage ist an das Finanzministerium zu stellen.

 


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