Hollywoodfilme pro Sekunde herunterladen, wenn man das will – viele werden das nicht wollen, weil die Qualität der letzten Filme vielleicht nicht jedermanns Geschmack trifft. Das sind aber jedenfalls enorme Datenmengen, die hier auf uns zukommen. Wir werden es auch für autonomes Fahren, für autonomes Fliegen brauchen. Noch einmal: Es verändert alles.
Das, was wir uns vorgenommen haben, nämlich dass wir bis 2020 alle Landeshauptstädte mit 5G, bis 2023 alle Hauptverkehrsverbindungen und bis 2025 Österreich flächendeckend versorgt haben wollen, sind sehr ehrgeizige Ziele und das ist gar nicht so leicht umzusetzen. Genau deswegen brauchen wir auch diese Novelle, die wir heute beschließen.
Wir haben uns überlegt, wie wir es schaffen können, dass es den Unternehmern leichter gemacht wird, die Antennen anzubringen. Die 5G-Antennen sind ja wesentlich kleiner als jene Antennen, die Sie bisher aus dem Bereich Mobilfunk kennen. Das sind Antennen bis 0,03 Kubikmeter Raumgröße. Wir haben festgelegt, dass die öffentliche Hand ihr Eigentum zur Verfügung stellen muss, das heißt: alle Grundstücke der ÖBB, alle Grundstücke der Asfinag, der Bundesforste, jedes Gemeindeamt, das Ländereigentum, das Eigentum von BIG und Belig. Überall dort muss es ermöglicht werden, diese Antennen zu installieren; natürlich gegen Entgelt, aber dort muss es ermöglicht werden. ÖBB und Asfinag sind deshalb so wesentlich, weil wir, wenn wir die Hauptverkehrsrouten versorgen wollen, genau dort, an diesen Routen, auch unsere 5G-Antennen brauchen.
Die Art und Weise, wie wir die Frequenzen vergeben wollen – nämlich sehr niederschwellig, mit einem sehr geringen Mindestgebot von 30 Millionen Euro –, ist angesprochen worden. Das betrifft aber bitte nur die erste Versteigerung jetzt im Frühling im Bereich zwischen 3,4 und 3,8 Gigahertz. Die nächste große Versteigerung, die dann auf uns zukommen wird, wird schon etwas mehr kosten. Wir wollen nur nicht, dass wieder so exorbitante Summen zu bezahlen sind, wie das das letzte Mal der Fall war, weil ja letztendlich die Wirtschaft auch die finanziellen Mittel benötigt, um die Technik ausrollen zu können. Wenn wir auch den ländlichen Raum versorgen wollen, dann darf die Technik nicht zu teuer sein. Ansonsten wird sich ein möglicher Gewinn im ländlichen Raum mit weniger Bevölkerungsdichte nur schwer darstellen lassen. Das war unser Weg.
Wir werden aber auch die Mehrfachnutzung von Frequenzen ermöglichen. Es wird eine Beschränkung der Mindestgebote bei Frequenzauktionen geben. Frau Kollegin Himmelbauer hat es schon erwähnt: Wenn eine Frequenz ersteigert wird, muss sie auch verwendet werden. Es muss die Technik angeboten werden. Man kann hier keine Claims abstecken, etwas ersteigern und dann nicht umsetzen. Das wird mit diesem Gesetz nicht gehen.
Die Amateurfunker haben uns ganz, ganz großes Kopfzerbrechen bereitet, nicht weil – wie soll ich sagen – es große sachinhaltliche Differenzen gegeben hätte, sondern weil sich die Verhandlungen sehr schwierig gestaltet haben. Es war so, dass meine Mitarbeiter verhandelt haben, in Gesprächen waren, dann ein fertiges Papier da war, wir diese Vorschläge in das Gesetz eingearbeitet haben und dann der Vertreter der Community kam und gesagt hat, er muss leider zurückziehen, er kann das doch nicht so vereinbaren, wie wir das ursprünglich ausgemacht hatten. Die Überlegung war dann, ob wir alles wieder aus dem Gesetz herausnehmen oder ob wir sagen: Egal, wir haben das vereinbart, es bleibt bei diesen Erleichterungen für die Amateurfunker.
Diese Erleichterungen sind auch jetzt weiterhin im Gesetzestext zu finden. Wenn ich Beispiele nennen darf: Die Zuweisung von Sonderrufzeichen wird künftig durch das Fernmeldebüro erfolgen, ohne Zwischenvertreter aus dem BMVIT. Es können Amateurfunkstellen fernbedient werden; das wird in Zukunft möglich sein. Eine Verbindung
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