Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 228

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trifft hier ein Vorwurf, denn die Absicht bestand, Höchstgrenzen für die Bezüge von Lei­tungsorganen von gemeinnützigen Bauvereinigungen festzusetzen.

§ 26 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz sagt, dass der monatliche Bezug eines Lei­tungsorgans den Endbruttobezug eines Beamten der 9. Dienstklasse nicht überschrei­ten darf; und zwar, dass die Vereinbarung darüber das nicht überschreiten darf – wo­raus geschlossen wurde: Spätere Erhöhungen sind zulässig.

Wir haben hier also eine Norm, die seit 1994 besteht. Jeder hat gewusst oder konnte wissen, dass das in der Praxis nicht so gelebt wird, wie man sich das vielleicht erhofft hat. Man ist aber mehr oder weniger augenzwinkernd darüber hinweggegangen. Das ist für den Rechtsstaat sehr bedenklich, weil man das Gefühl bekommt, dass eigentlich nicht so heiß gegessen wird, wie gekocht wird. Wir haben daher einen Antrag einge­bracht, § 26 Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz zu ändern, und zwar in Richtung fixer Jahresbezüge und klarer Vorschriften, dass es All-in-Verträge sein müssen.

Außerdem wäre es wünschenswert, wenn der Rechnungshof nicht nur 20 der 179 ge­meinnützigen Bauvereinigungen prüfte, sondern wesentlich mehr und auch andere Bauvorhaben, weil seine Arbeit für den Staat, für das Controlling im Staat außerordent­lich wertvoll ist. – Danke. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Preiner.)

20.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ordneter Zinggl. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


20.58.27

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Frau Präsidentin! Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Es ist eh schon alles gesagt worden (Abg. Zanger: Aber nicht von jedem!), aber ich stoße gerne ins gleiche Horn.

Der Rechnungshof gibt gerne Empfehlungen ab, das wissen wir, aber diese Empfeh­lungen werden oft missverstanden. Es gibt Empfehlungen und Empfehlungen: Es sind keine Empfehlungen von der strengen Tante, die man entweder erfüllt oder nicht, son­dern es gibt Empfehlungen, die eigentlich notwendigerweise umzusetzen sind, wenn beispielsweise Gesetzesverletzungen vorliegen: Verletzungen zum Beispiel des § 8 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, wenn Wohnungen an professionelle Inves­toren verhökert werden, wo eigentlich der Staat, wo wir alle die Gemeinnützigkeit – das heißt, dass Menschen, die dringenden Wohnbedarf haben, deren Einkommen auch nicht besonders hoch ist, unterstützte Wohnungen erhalten – mehr oder weniger mit­bezahlen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Wenn dann diese Wohnbaugesellschaften diese Wohnungen an private Investoren weitergeben, die sie ihrerseits vermieten und verkaufen, dann ist das eindeutig gegen das Gesetz, und das ist keine Empfehlung im Sinne von: Da kann man eventuell etwas dagegen machen!, sondern da besteht dringender Handlungsbedarf, genauso wie bei den von bisher allen Abgeordneten kritisierten Bezügen der Vorstände.

Es wird niemand leugnen, dass das Gesetz eine andere Intention hat. Das Gesetz hat eindeutig die Intention, eine Obergrenze von monatlich 10 460 Euro einzuziehen, und das kann natürlich umgangen werden, indem man, wir haben es schon gehört, 17 Mo­natsgehälter ausbezahlt, indem es Überstundenpauschalen gibt, Prämien, Jubiläums­zahlungen; da gibt es alle möglichen Varianten. Das ist ganz eindeutig eine Umgehung der Intention; und dass das Gesetz mit § 26 ohnehin noch die Möglichkeit schafft, 15 700 Euro pro Monat zu verdienen, wenn nämlich mehr als eine gemeinnützige Wohnbaugesellschaft oder -vereinigung betreut wird, ist vielen auch noch zu wenig. Wenn man dann im Ausschuss fragt: Wie viel verdienen Sie eigentlich?, erhält man keine Auskunft wegen Datenschutz oder was immer.

 


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