Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll43. Sitzung, 24. Oktober 2018 / Seite 235

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Bericht des Rechnungshofes betreffend „Internes Kontrollsystem bei Direktvergaben“ eingehen.

Das Ziel der Überprüfung im Zeitraum von April bis Juli 2017 war es, im Bundes­kanzleramt, im Bundesministerium für Finanzen, im Bundesministerium für Verkehr, In­novation und Technologie und im Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft die Umsetzung von Empfehlungen betreffend die Optimierung, das Con­trolling und die Kontrolle der Vergabeprozesse zu überprüfen. Bereits in einem Vorbe­richt schlug der Rechnungshof dem Bund zur Optimierung des Beschaffungswesens vor, ein standardisiertes bundeseinheitliches Controlling einzurichten, sodass eine Pla­nung, Steuerung und Kontrolle innerhalb des jeweiligen Ressorts auf Ebene einzelner Beschaffungsgruppen ermöglicht werden kann. Des Weiteren hat der Rechnungshof empfohlen, ressortweit verbindliche Standards und Checklisten für Beschaffungen fest­zulegen, um die rechtmäßige und zweckmäßige Abwicklung sowie eine übersichtliche und vollständige Dokumentation von Vergaben zu unterstützen.

Nun stellte der Rechnungshof fest, dass das Bundesministerium für Finanzen und das Bundeskanzleramt die Empfehlungen des Vorberichts betreffend ein einheitliches Be­schaffungscontrolling nicht umgesetzt haben. Anknüpfend an den Vorbericht sprach der Rechnungshof daher erneut die Empfehlung aus, dass ein standardisiertes res­sortweites Controlling einzurichten ist, welches eine Steuerung und Kontrolle innerhalb des jeweiligen Ressorts auf Ebene einzelner Beschaffungsgruppen zulässt.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Bericht des Rechnungshofes betreffend „Internes Kontrollsystem bei Direktvergaben“ ist objektiv und detailliert, und daher ist dem Be­richt auch zuzustimmen. Alle Stellen werden von einem standardisierten bundesweiten Controlling im Bereich der Direktvergaben profitieren, und zudem können wir so mehr Transparenz schaffen. Das ist in meinen Augen sehr zu begrüßen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

21.27


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordnete Smodics-Neu­mann. – Bitte.


21.27.50

Abgeordnete Mag. Maria Smodics-Neumann (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Präsidentin des Rechnungshofes! Ich darf mich auch auf das The­ma Vergabe beziehen. Wir haben jetzt schon, glaube ich, sehr ausführlich gehört, wel­che Ministerien von der Prüfung umfasst waren, wann die Prüfung begonnen hat. Frau Abgeordnete Greiner hat das historisch sehr gut aufbereitet mit der Follow-up-Über­prüfung von April bis Juni 2017.

Ich habe irgendwie das Gefühl, dass dann ein bisschen ein Blackout entstanden ist. Ich darf Sie erinnern, nach dieser Follow-up-Überprüfung hat es ein besonderes Datum gegeben, nämlich den 15. Oktober 2017. Da war etwas, ich weiß nicht, ob Sie sich da­ran erinnern können. Könnt ihr euch erinnern, was am 15. Oktober 2017 war? Es gab dann auch den 9. November 2017, da fand nämlich die konstituierende Sitzung statt, und danach gab es veränderte Gegebenheiten.

Ich darf vielleicht noch eine weitere kleine Korrektur zur selektiven Wahrnehmung an­bringen: Die Frau Bundesministerin war ja als Gast bei uns im Ausschuss und hat sehr wohl und sehr ausführlich dazu Stellung genommen, dass sie sich den Empfehlungen des Rechnungshofes absolut anschließt. Sie hat auch schon einige Dinge umgesetzt. Im Arbeits- und Budgetprogramm gibt es mittlerweile eine Checkliste für die Direkt­vergaben, und ich möchte nur ein paar Punkte daraus aufzählen, es sind wirklich nur ein paar, zum Beispiel: Begründung der Wahl des Vergabeverfahrens; Darstellung der Notwendigkeit, der Relevanz, des Nutzens der Vergabe; Einholung mehrerer Angebo­te, um vergleichen zu können; Dokumentation dieses ganzen Prozederes.

 


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