Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Herren Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Antrag des Außen­politischen Ausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft in 112 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.

Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Außen­politi­schen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports in 114 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungs­ge­setz die Genehmigung zu erteilen.

Wer sich für diese Genehmigung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig so genehmigt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Außen­politischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe in 145 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer spricht sich hierfür aus? – Das einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits in 237 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer spricht sich hierfür aus? – Auch das ist einstimmig so genehmigt.