Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 75

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konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe. Es geht aber nicht nur um die Todes­strafe, sondern insgesamt muss die Justiz frei sein, zum Beispiel von religiösen Vorbehalten.

Was Kollegin Fürst hier philosophiert hat, ist meiner Meinung nach eigentlich eine Einschränkung der Justiz. Man kann nicht unterscheiden, welche Religion, welches Glaubensbekenntnis ein Beschuldigter oder auch ein unschuldig Beschuldigter hat. Daher: Ich stehe dazu, wir haben im Wesentlichen eine Trennung von Kirche und Staat in Österreich. Das macht auch Sinn, und das macht insbesondere im Bereich der Justiz Sinn. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Kampf gegen die Todesstrafe ist mit dem Kampf für Menschenrechte eng verbunden, der Kampf gegen die Todesstrafe muss aber unteilbar sein. Ich möchte hier ein Beispiel aus dem Menschenrechtsausschuss bringen: Die SPÖ hat einen An­trag zum Thema Solidarität mit jenen, die unschuldig oder völlig überzogen in Ägypten verfolgt werden, eingebracht. Es gibt in Ägypten de facto ein Militärregime, das für mehr als 100 Straftaten die Todesstrafe vorsieht. Berichten von internationalen Orga­nisationen zufolge sind in Ägypten 2017, also im vergangenen Jahr, 340 Menschen zum Tode verurteilt worden – in einem Jahr! –, 71 Zivilisten wurden vor Militärgerichte gestellt und als Zivilisten von Militärgerichten zum Tode verurteilt; mindestens 29 Men­schen wurden bereits hingerichtet.

Das ist ein völlig unhaltbarer Zustand, und ich verstehe da die Regierungsparteien, Blau-Schwarz, nicht, dass man hier dieser Solidaritätsadresse nicht zustimmen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Betrachten wir aber ein bissel die Strategie der Bundesregierung: Man unterscheidet halt zwischen guten Freunden und besseren Freunden, es gibt halt Länder, in denen man strategische Interessen oder gar wirtschaftliche Interessen verfolgt, etwa in Ägypten, in Saudi-Arabien. Der Eiertanz um das Abdullah-Zentrum in Wien, vor allem seitens der ÖVP, ist ja unglaublich und unfassbar. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.) Da wird unterschieden.

Ich sage ganz einfach: vor allem die ÖVP. Die FPÖ hat sich da noch nicht so geoutet, ich glaube, in der FPÖ sind auch nicht die großen Abdullah-Zentrum-Freunde, aber es gibt andere, die es sind. Dieser Eiertanz, diese Unmoral, die Doppelbödigkeit von manchen Vertretern der ÖVP ist unfassbar (Zwischenruf des Abg. Nehammer), daher ist das ganze Eintreten für Menschenrechte ein unglaubwürdiges. (Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Nehammer.)

Wir werden natürlich diesem Antrag betreffend „konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe“ zustimmen, aber die Doppelbödigkeit der Moral (Abg. Nehammer: Da kennt ihr euch gut aus!) – Todesstrafe hier, da schauen wir weg, und Todesstrafe dort, da sind wir dagegen – ist für die SPÖ nicht tragbar. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Krisper und Scherak. – Ruf bei der ÖVP: Die Sozialdemokraten kennen sich mit Doppelmoral gut aus!)

12.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte.


12.37.50

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­ter! Herr Dr. Troch, ich kann Ihnen nicht zustimmen. Ich werde gleich auf Ihre Argu­mente eingehen, aber ich möchte zuvor etwas anderes sagen.

 


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