Parlament Österreich

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

 

 

 

 

45. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

 

XXVI. Gesetzgebungsperiode

 

Donnerstag, 25. Oktober 2018

 


Stenographisches Protokoll

45. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich

XXVI. Gesetzgebungsperiode     Donnerstag, 25. Oktober 2018

Dauer der Sitzung

Donnerstag, 25. Oktober 2018: 9.06 – 19.22 Uhr

*****

Tagesordnung

1. Punkt: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eid­genossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft

2. Punkt: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Minis­terrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kul­tur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports

3. Punkt: Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder ernied­rigende Behandlung oder Strafe

4. Punkt: Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Euro­päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba anderer­seits

5. Punkt: Bericht über den Antrag 398/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend die aktuelle politische Situation in der Türkei

6. Punkt: Bericht über den Antrag 248/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe

7. Punkt: Bericht über den Antrag 401/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Harald Troch, Dr. Susanne Fürst, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend die herrschenden Menschenrechtsverstöße in Nicaragua

8. Punkt: Bericht über den Antrag 403/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Fortführung des Einsatzes für die Rechte von verfolgten Christen in aller Welt

9. Punkt: Bericht über den GREVIO-(Basis)Evaluierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Ver-


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hü­tung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

10. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Immissions­schutzgesetz – Luft und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden (Aarhus-Be­teili­gungsgesetz 2018)

11. Punkt: Bundesgesetz über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für be­stimmte Luftschadstoffe (Emissionsgesetz-Luft 2018 – EG-L 2018)

12. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Umwelthaftungsgesetz und das Um­welt­informationsgesetz geändert werden

13. Punkt: Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geän­dert wird

*****

Inhalt

Personalien

Verhinderungen .............................................................................................................. 11

Ordnungsruf ................................................................................................................. 147

Geschäftsbehandlung

Unterbrechung der Sitzung .........................................................................  11, 109, 114

Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen, dem Gesund­heitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 405/A der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über das Herstellen und Inverkehrbringen von Tabak­erzeug­nissen und verwandten Erzeugnissen sowie die Werbung für Tabak­erzeug­nisse und verwandte Erzeugnisse und den Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher­schutz (Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz - TNRSG) geändert wird, gemäß § 43 Abs. 1 GOG eine Frist bis 20. November 2018 zu setzen ............................................. 39

Verlangen gemäß § 43 Abs. 3 GOG auf Durchführung einer kurzen Debatte im Sinne des § 57a Abs. 1 GOG ....................................................................................................................................... 150

Redner/Rednerinnen:

Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc ............................................................................... 150

Mag. Klaus Fürlinger .............................................................................................. ... 152

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ... 153

Peter Wurm .............................................................................................................. ... 154

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 155

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA .................................................................... ... 156

Ablehnung des Fristsetzungsantrages .......................................................................... 158

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung betreffend die Reihung der Tages­ord­nung beziehungsweise diesbezügliche Usancen:

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ..... 39

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ..... 40


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Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. ............................................................................ ..... 41

August Wöginger .................................................................................................... ..... 41

Mitteilung des Präsidenten Mag. Wolfgang Sobotka in diesem Zusammen­hang                        42

Redezeitbeschränkung nach Beratung in der Präsidialkonferenz gemäß § 57 Abs. 3 Z 2 GOG             ............................................................................................................................... 42

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung betreffend Einbringen von Abände­rungs­anträgen:

Mag. Jörg Leichtfried ..................................................................................  93, 106, 108

August Wöginger ....................................................................................................... 107

Dr. Nikolaus Scherak, MA ......................................................................................... 107

Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung betreffend Vorsitzführung:

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl .................................................................................  109, 109

Dr. Walter Rosenkranz .............................................................................................. 110

August Wöginger ....................................................................................................... 110

Mag. Jörg Leichtfried ................................................................................................. 111

Stellungnahme der Präsidentin Anneliese Kitzmüller ..................................  109, 109

Unterstützungsfrage gemäß § 26 Abs. 5 GOG betreffend den Selbständigen Antrag 444/A(E) der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann betreffend die Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer aufkommensneutralen ökosozialen Steuerreform bestehend aus Expert*innen der Zivilgesellschaft (NGO, Wissenschaft, Wirtschaft und Forschung) und den Umwelt-, Energie-, Sozial- und Finanzsprecher*innen der im Nationalrat vertretenden Fraktionen – genügend unterstützt            149, 150

Antrag des Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (275 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (282 d.B.), gemäß § 53 Abs. 6 GOG an den Umweltausschuss rückzuverweisen – Ableh­nung  166, 190

Fragestunde (5.)

Europa, Integration und Äußeres ............................................................................... 12

Dr. Reinhold Lopatka (53/M); Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann

Mag. Andreas Schieder (59/M); Dr. Stephanie Krisper

Mag. Roman Haider (56/M); Dr. Alma Zadić, LL.M., Dr. Harald Troch

Claudia Gamon, MSc (WU) (62/M); Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S.

Dr. Alma Zadić, LL.M. (64/M); Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA, Dr. Stephanie Krisper

Mag. Johanna Jachs (54/M)

Mag. Jörg Leichtfried (60/M); Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich

Dr. Reinhard Eugen Bösch (57/M)


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Dr. Stephanie Krisper (63/M); Dr. Alma Zadić, LL.M., Nurten Yılmaz, Carmen Schimanek

Dr. Alma Zadić, LL.M. (65/M)

Martina Kaufmann, MMSc BA (55/M)

Hermann Krist (61/M); Dr. Reinhold Lopatka, Werner Neubauer, BA

Petra Steger (58/M)

Bundesregierung

Vertretungsschreiben ..................................................................................................... 11

Ausschüsse

Zuweisungen ...........................................................................................................  38, 93

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kündi­gung der Abkommen mit dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ (433/A)(E) ....................................................................................................................................... 114

Begründung: Dr. Peter Pilz ......................................................................................... 116

Bundesministerin Dr. Karin Kneissl ........................................................................ 121

Debatte:

Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................................................. 123

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ... 128

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ... 130

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ... 131

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ... 133

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA ............................................................................. 135

Mag. Muna Duzdar (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 137

Mag. Muna Duzdar .................................................................................................. ... 137

David Lasar .............................................................................................................. ... 139

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 140

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (tatsächliche Berichtigung) ................................. 143

Efgani Dönmez, PMM ............................................................................................. ... 144

Dr. Peter Pilz ........................................................................................................... ... 146

Bundesministerin Dr. Karin Kneissl ..................................................................... ... 147

Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Exportstopp für Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate“ – Ablehnung ............................................................................................................  126, 149

Ablehnung des Selbständigen Entschließungsantrages 433/A(E) ............................... 149

Verhandlungen

Gemeinsame Beratung über

1. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vor­lage (112 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schwei­zerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der


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grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedro­hungen aus der Luft (318 d.B.) ............................................................................. 42

2. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vor­lage (114 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports (319 d.B.)   ............................................................................................................................... 42

3. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungs­vor­lage (145 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, un­mensch­liche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (320 d.B.) ..... 43

4. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvor­lage (237 d.B.): Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwi­schen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits (321 d.B.) ............................................................. 43

RednerInnen:

Dr. Reinhard Eugen Bösch .................................................................................... ..... 43

Mag. Christian Kern ................................................................................................ ..... 44

Werner Amon, MBA ..................................................................................................... 49

Douglas Hoyos-Trauttmansdorff ............................................................................... 50

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ..... 50

Mag. Jörg Leichtfried ............................................................................................. ..... 51

Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich ............................................................................. ..... 52

David Lasar .............................................................................................................. ..... 53

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ..... 54

Mag. Josef Lettenbichler ........................................................................................ ..... 55

Dipl.-Ing. Christian Schandor ..................................................................................... 55

Eva Maria Holzleitner, BSc .................................................................................... ..... 56

Efgani Dönmez, PMM ............................................................................................. ..... 57

Genehmigung der vier Staatsverträge in 318, 319, 320 und 321 d.B. ..................... ..... 58

5. Punkt: Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 398/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kolle­gen betreffend die aktuelle politische Situation in der Türkei (322 d.B.)        ............................................................................................................................... 59

RednerInnen:

Mag. Roman Haider ................................................................................................ ..... 59

Mag. Andreas Schieder .......................................................................................... ..... 60

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 64

Dr. Stephanie Krisper ............................................................................................. ..... 67

Dr. Alma Zadić, LL.M. ................................................................................................... 68

David Lasar .............................................................................................................. ..... 69

Nurten Yılmaz .......................................................................................................... ..... 70

Bundesministerin Dr. Karin Kneissl ..................................................................... ..... 70

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Niko­laus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Schließung des KAICIID“ – Ablehnung  62, 71

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Ermordung von Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in der Türkei“ – Ablehnung ................................................................................................................  63, 71


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Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jamal Khashoggi“ – Annahme (E 32) ...................................  66, 71

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 322 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „die aktuelle politische Situation in der Türkei“ (E 31) ........................................................... 71

Gemeinsame Beratung über

6. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 248/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe (295 d.B.) .............................................................................................. 71

7. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den An­trag 401/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Harald Troch, Dr. Susanne Fürst, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend die herrschenden Menschenrechtsverstöße in Nicaragua (296 d.B.)         ............................................................................................................................... 71

8. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 403/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kol­legen betreffend die Fortführung des Einsatzes für die Rechte von verfolgten Christen in aller Welt (297 d.B.) ..................................... ..... 72

RednerInnen:

Dr. Alfred J. Noll ..................................................................................................... ..... 72

Dr. Susanne Fürst ................................................................................................... ..... 73

Dr. Harald Troch ..................................................................................................... ..... 74

Dr. Gudrun Kugler .................................................................................................. ..... 75

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ..... 77

Josef A. Riemer ....................................................................................................... ..... 78

Andreas Kollross .................................................................................................... ..... 79

Dr. Reinhold Lopatka ............................................................................................. ..... 80

Hannes Amesbauer, BA ......................................................................................... ..... 81

Robert Laimer ......................................................................................................... ..... 83

Kira Grünberg ......................................................................................................... ..... 84

Sandra Wassermann .............................................................................................. ..... 84

Birgit Silvia Sandler ................................................................................................ ..... 85

Claudia Plakolm ...................................................................................................... ..... 86

Christian Ries .......................................................................................................... ..... 87

Mario Lindner .......................................................................................................... ..... 87

Efgani Dönmez, PMM ............................................................................................. ..... 88

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 295 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe“ (E 33) ............................................... 89

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 296 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „die herrschenden Menschenrechtsverstöße in Nicaragua“ (E 34) ...................................... 89

Annahme der dem schriftlichen Ausschussbericht 297 d.B. beigedruckten Ent­schließung betreffend „die Fortführung des Einsatzes für die Rechte von ver­folgten Christen in aller Welt“ (E 35)                   89

9. Punkt: Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den GREVIO-(Basis)Evaluierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Um­setzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, vorgelegt von der Bundes­ministerin für Frauen, Familien und Jugend (III-163/298 d.B.) ............................................................ 90


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RednerInnen:

Dr. Gudrun Kugler .................................................................................................. ..... 90

Sabine Schatz ......................................................................................................... ..... 91

Christian Ries .......................................................................................................... ..... 92

Kenntnisnahme des Ausschussberichtes 298 d.B. ........................................................ 93

Zuweisung des Berichtes III-163 d.B. an den Gleichbehandlungsausschuss ................ 93

10. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (270 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Immissionsschutz­gesetz – Luft und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden (Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018) (279 d.B.) .................................... 93

RednerInnen:

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ..... 94

Martina Diesner-Wais ............................................................................................. ..... 95

Mag. Bruno Rossmann .......................................................................................  96, 110

Ing. Christian Höbart .............................................................................................. ..... 97

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................ ..... 98

Mag. Ernst Gödl ...................................................................................................... ... 100

Michael Bernhard .................................................................................................... ... 101

Doris Margreiter ...................................................................................................... ... 103

Christian Hafenecker, MA ................................................................................  104, 108

Michael Bernhard (tatsächliche Berichtigung) ........................................................... 108

Annahme des Gesetzentwurfes in 279 d.B. ................................................................. 191

11. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (271 d.B.): Bundesgesetz über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für bestimmte Luftschadstoffe (Emissionsgesetz-Luft 2018 – EG-L 2018) (280 d.B.) .................................................................................................. 111

RednerInnen:

Erwin Preiner .......................................................................................................... ... 111

Johann Rädler ......................................................................................................... ... 112

Dr. Peter Wittmann (tatsächliche Berichtigung) ......................................................... 114

Walter Rauch ........................................................................................................... ... 158

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................ ... 159

Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA .......................................................................... ... 160

Annahme des Gesetzentwurfes in 280 d.B. ................................................................. 161

12. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (272 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Bundes-Umwelthaftungsgesetz und das Umwelt­infor­mationsgesetz geändert werden (281 d.B.)    ............................................................................................................................. 161

RednerInnen:

Dipl.-Ing. Georg Strasser ....................................................................................... ... 161

Andreas Kollross .................................................................................................... ... 162

Mag. Friedrich Ofenauer ........................................................................................ ... 163

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................ ... 164

Annahme des Gesetzentwurfes in 281 d.B. ................................................................. 165

13. Punkt: Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (275 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geän­dert wird (282 d.B.) ................ 165


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RednerInnen:

Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger ........................................................................... ... 165

Johannes Schmuckenschlager ............................................................................. ... 168

Michael Bernhard ..............................................................................................  171, 182

Walter Rauch .............................................................................................................. 172

Mag. Bruno Rossmann .....................................................................................  173, 189

Bundesministerin Elisabeth Köstinger ................................................................ ... 175

Franz Hörl ................................................................................................................ ... 176

Renate Gruber ......................................................................................................... ... 178

Peter Schmiedlechner ............................................................................................ ... 179

Dr. Alfred J. Noll ......................................................................................................... 179

Ing. Robert Lugar ....................................................................................................... 180

Werner Neubauer, BA ............................................................................................ ... 182

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann ............................................................................ ... 184

Andreas Ottenschläger .......................................................................................... ... 185

Mag. Dr. Wolfgang Zinggl ...................................................................................... ... 186

Dr. Nikolaus Scherak, MA ...................................................................................... ... 187

August Wöginger .................................................................................................... ... 188

Ing. Markus Vogl ..................................................................................................... ... 188

Mag. Gerald Loacker .............................................................................................. ... 189

Entschließungsantrag der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Effizienzsteigerung von UVP-Verfahren ohne Nachteile für die Beteiligten“ – Ablehnung      167, 190

Annahme des Gesetzentwurfes in 282 d.B. ................................................................. 190

Eingebracht wurden

Anträge der Abgeordneten

Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kündigung der Abkommen mit dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ (433/A)(E)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage 275 d.B. zur Änderung des UVP-Gesetzes (UVPG) idF des Abänderungsantrages vom 4.10.2018, 282 d.B. (434/A)(E)

Rainer Leopold Wimmer, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Beziehungen von Sebastian Kurz zur Immobilienbranche: Wahlkampf-Spender kaufen sich von ver­schärften Geldwäsche-Vorschriften frei (435/A)(E)

Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen betreffend: Mehr Wahlfreiheiten für mehr Zufriedenheit mit dem Kassensystem – freie Kassenwahl jetzt (436/A)(E)

Dipl.-Ing. Georg Strasser, Maximilian Linder, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Hagelversicherungs-Förderungsgesetz geändert wird (437/A)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Staatsbürgerschaftsgesetz 1985 geändert wird (438/A)

Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen betreffend die verfassungsgesetzliche Ab­siche­rung des Anwaltsgeheimnisses (439/A)(E)


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Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Ein­führung des Berufs Operationstechnische Assistentinnen und Operationstechnische Assistenten, kurz OTA (440/A)(E)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Offen­legung der Dienstpläne von Ärzten (441/A)(E)

Tanja Graf, Dr. Dagmar Belakowitsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bun­desgesetz, mit dem das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz geändert wird (442/A)

Carmen Schimanek, Mag. Josef Lettenbichler, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nordzulauf des Jahrhundertprojekts „Brenner-Basistunnel“ (443/A)(E)

Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Einberufung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer aufkommensneutralen ökosozialen Steuer­reform bestehend aus Expert*innen der Zivilgesellschaft (NGO, Wissenschaft, Wirt­schaft und Forschung) und den Umwelt-, Energie-, Sozial- und Finanzsprecher*innen der im Nationalrat vertretenden Fraktionen (444/A)(E)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Besteuerung der Umsätze (Umsatzsteuergesetz 1994 – UstG 1994), geändert wird (445/A)

Stephanie Cox, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend Kostenmonitoring an Schu­len (446/A)(E)

Mag. Josef Lettenbichler, Mag. Harald Stefan, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz über ergänzende zivilrechtliche Bestimmungen für die Umwandlung der Tiroler Zukunftsstiftung in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (447/A)

Johann Singer, Mag. Philipp Schrangl, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Modernisierung, Stärkung und Absicherung der gemeinnützigen Wohnungswirtschaft, Schritte zur Verländerung der WBIB (448/A)(E)

Eva Maria Holzleitner, BSc, Kolleginnen und Kollegen betreffend Lootboxen – Ver­steckte Gefahr und Suchtpotential in Computerspielen (449/A)(E)

Mag. Selma Yildirim, Kolleginnen und Kollegen betreffend Aufklärung, Aufarbeitung, Opferschutz und Prävention bei Missbrauchsfällen im Sport, in Schulen und Internaten (450/A)(E)

Ing. Maurice Androsch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Nein zu grenznahen Atommüll-Endlagern (451/A)(E)

Dr. Alfred J. Noll, Mag. Andreas Schieder, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Freilassung von willkürlich verhafteten und inhaftierten Österreicherinnen und Österreichern aus Erdogans Gefängnissen (452/A)(E)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Natio­naler Aktionsplan zur Bekämpfung von Kinderarmut in Österreich“ (453/A)(E)

Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, Kolleginnen und Kollegen betreffend eines bundeseinheitlichen Qualitätsrahmens im Bereich der Elementarpädagogik (454/A)(E)

Anfragen der Abgeordneten

Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Brenner Basis Tunnel – Zulauf Ja oder Nein? – Wie geht es auf europäischer Ebene weiter? (2070/J)


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Mag. (FH) Maximilian Unterrainer, Kolleginnen und Kollegen an den Bundeskanzler betreffend Brenner Basis Tunnel – Wie geht es auf europäischer Ebene weiter? (2071/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend den Vorschlag einen Beschluss des Rates über den Abschluss und die Unterzeichnung sowie die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko, des dazugehörigen Durchführungs­protokolls und eines Briefwechsels zu dem genannten Abkommen (2072/J)

Kai Jan Krainer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Inte­gration und Äußeres betreffend den Vorschlag einen Beschluss des Rates über den Abschluss und die Unterzeichnung sowie die Aufteilung der Fangmöglichkeiten im Rahmen des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und dem Königreich Marokko, des dazugehörigen Durchfüh­rungsprotokolls und eines Briefwechsels zu dem genannten Abkommen (2073/J)

Renate Gruber, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für öffentlichen Dienst und Sport betreffend Sportförderung, Bundes-Sport-GmbH, Tägliche Bewe­gungs- und Sporteinheit, Mehr Bewegung für Menschen (2074/J)

Renate Gruber, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Förderung von Mehrweg/ Pfandsysteme für PET-Geträn­keflaschen und Getränkedosen (2075/J)

Rainer Leopold Wimmer, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Digi­ta­lisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Erlass der Risikobewertungs­ausnah­meverordnung (RAV) (2076/J)

Hermann Krist, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen betreffend Probleme bei der Auszahlung der Familienbeihilfe (2077/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Verkehr, In­novation und Technologie betreffend Gutachten der Tempo 140-Teststrecken (2078/J)

Andreas Kollross, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Nach­haltigkeit und Tourismus betreffend Gutachten der Tempo 140-Teststrecken (2079/J)

Elisabeth Feichtinger, BEd, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Bildung, Wissenschaft und Forschung betreffend Namensänderung für die Neue Mittelschule (2080/J)

Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen an die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres betreffend König Abdullah Zentrum (2081/J)

Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Inneres betreffend Richtlinien des BMI zum Umgang des BMI mit Medien (2082/J)

 

 

 


 


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09.06.03Beginn der Sitzung: 9.06 Uhr

Vorsitzende: Präsident Mag. Wolfgang Sobotka, Zweite Präsidentin Doris Bures, Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller.

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Meine sehr geehrten Damen und Herren Abge­ordnete! Ich darf Sie heute nach einer langen Sitzung am gestrigen Tag recht herzlich zur 45. Sitzung des Nationalrates begrüßen und die Sitzung für eröffnet erklären.

Als verhindert gemeldet sind die Abgeordneten Engelberg, Bacher, Bayr, Keck, Muchitsch und Jenewein.

09.06.34 Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Für den heutigen Sitzungstag hat das Bun­des­kanzleramt über die Vertretung von Mitgliedern der Bundesregierung folgende Mit­tei­lung gemacht:

Bundeskanzler Sebastian Kurz wird durch den Vizekanzler Heinz-Christian Strache vertreten.

*****

Ich darf wie üblich bekannt geben, dass die Sitzung von ORF 2 bis 10.40 Uhr live übertragen wird; ORF III wird die Sitzung in voller Länge übertragen, wobei jener Teil der Sitzung, der über 19.45 Uhr hinausgeht, zeitversetzt gesendet wird.

Weiters weise ich darauf hin, dass während der heutigen Nationalratssitzung ein Fotograf im Auftrag der Parlamentsdirektion zu Dokumentationszwecken fotografieren wird. 

Ich unterbreche die Sitzung bis zum Eintreffen der Frau Bundesministerin (Abg. Schieder: ... schon wie die Edtstadler im Europaparlament!), die im Verkehrsstau steckt (Abg. Leichtfried: Wie lange?) vermutlich 5 bis 7 Minuten.

*****

(Die Sitzung wird um 9.07 Uhr unterbrochen und um 9.15 Uhr wieder aufge­nom­men.)

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die unterbrochene Sitzung wieder auf­nehmen.

Heute Früh ist die Perz-Studie über den Zeitraum 1933 bis 1956 an Sie verteilt worden. Das ist eine Information, die an Sie ergangen ist. Ich glaube, das ist ein ganz wesent­liches Werk zur Baugeschichte des Parlaments, die wir dann noch weiterschreiben werden.


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Ich darf Sie noch darüber informieren, dass am 6. November im Volkstheater eine Ge­denkveranstaltung stattfinden wird und dass wir am 9. November hier 100 Überlebende der Schoah empfangen werden – das zu Ihrer Information.

Die Frau Außenminister ist mittlerweile hier – sie braucht nicht außer Atem zu sein –: Schönen guten Morgen!

09.16.15 Fragestunde


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nun zur Fragestunde.

Die Fragestellungen durch die Damen und Herren Abgeordneten werden von den beiden Rednerpulten im Halbrund aus vorgenommen. Die Fragestellung hat maximal 1 Minute zu dauern, die Beantwortung der Anfragen durch die Frau Ministerin 2 Minu­ten, jene der Zusatzfragen jeweils 1 Minute. Ich darf Sie kurz vor Ende der Redezeit darauf aufmerksam machen.

Europa, Integration und Äußeres


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen nun zur 1. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Lopatka.

Frau Minister, ich darf dich darum ersuchen, die Antworten vom Rednerpult der Abge­ordneten aus zu geben. – Bitte, Herr Abgeordneter.


Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Guten Morgen! Ich darf beginnen. Frau Bun­desministerin, meine Frage lautet:

53/M

„Was sind die außenpolitischen Schwerpunkte des österreichischen EU-Vorsitzes?“ (Uh-Rufe bei der SPÖ. Ruf: Das ist eine Grundsatzfrage!) – Ich warte noch auf Parteivorsitzenden Kern für die entscheidende Frage. (Abg. Leichtfried: Wie lange hast du für das überlegt? Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Frau Bundesminister ist nun am Wort. – Bitte.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank und einen schönen guten Morgen! Ich darf um Verzeihung bitten, dass ich mich verspätet habe, und die Frage des Herrn Abgeordneten Dr. Lopatka wie folgt beant­worten:

Sie kennen das wesentliche Motto: ein Europa, das schützt. Besonderes Augenmerk liegt da außenpolitisch auf Südosteuropa.

Ich habe in den letzten zehn Monaten vom Begriff Westbalkan Abstand genommen, um diesen Staaten einfach auch zu vermitteln, sie sind ein Teil Europas – eine glaubwürdige Perspektive, um die Region auch mit den EU-Strukturen vertraut zu machen.

Ich habe dies zuletzt bei meinen Arbeitsbesuchen in Albanien und Montenegro Anfang Oktober bestätigen können. Gemeinsam mit meinem albanischen Kollegen habe ich auch eine Konferenz ausgerichtet, um eine stärkere regionale Kooperation unter die­sen Staaten in einer Art gemeinsames Vorgehen in Richtung EU-Integration voranzu­treiben.


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Es geht uns vor allem um ein gemeinsames Auftreten und Handeln in multilateralen Gremien. Gerade in Zeiten, in denen dieses multilaterale Handeln unter starken Druck geraten ist, versuchen wir, die EU-Globalstrategie zu unterstützen. Dabei geht es vor allem um ein regelbasiertes internationales Werk. Das habe ich auch bei dem Gymnich-Treffen vermittelt, das wir Ende August hier in der Hofburg ausgerichtet haben, unter Teilnahme nicht nur der EU-Mitglieder, sondern auch der Beitrittskandidaten – eine Arbeitssitzung zum effektiven Multilateralismus.

Weiterer Fokus ist das Thema Europäische Union und Asien. Wir hatten im Juli einen EU-China-Gipfel, einen EU-Japan-Gipfel, und es geht auch im Rat für Allgemeine Angelegenheiten am 15. Oktober um diese Asienstrategie.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fort­setzend): Als Ratsvorsitz haben wir uns auch für eine aktive EZA-Politik einzusetzen – wir hatten bislang zwei Räte zu diesem Thema –, und wir werden uns auch für die Um­setzung der Post-Cotonou-Instrumente einsetzen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Lopatka, bitte.


Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Außenministerin! Sie waren natürlich bei den letzten Ratsvorsitzen nicht in dieser Funktion, aber eine Beobachterin. Worin sehen Sie den großen Unterschied zwischen der jetzigen Präsidentschaft und den beiden vorangegangenen? Gibt es da einen großen Unterschied?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Die wesentliche Zäsur war und ist der Vertrag von Lissabon, der im Vergleich zur letzten Präsidentschaft von 2006 einfach andere Strukturen, eine andere Methodik geschaffen hat, und diese Methodik liegt vor allem darin, dass sich die Vorsitzführung im Euro­pä­ischen Rat verändert hat.

Die Erstellung der Tagesordnung, die Festlegung von Themen, all das wird im Trilog mit dem Europäischen Parlament und der Europäischen Kommission erarbeitet. Wir haben aber weiterhin die Möglichkeit, da und dort Akzente zu setzen. Das ist mir bei unserem Gymnich-Treffen und dem Post-Gymnich gelungen beziehungsweise habe ich versucht, auch einen Syrienschwerpunkt hereinzubringen, was wir dann auch bei der UNO-Generalversammlung in der Form, wie ich es vorgeschlagen hatte, umsetzen konnten. Dieses Treffen hat sich in New York als relativ erfolgreich erwiesen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Bißmann, bitte.


Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Guten Morgen, Frau Ministerin! Österreich wurde ja in den UN-Menschenrechtsrat aufgenom­men. Der Schutz der Minderheiten ist da einer der Schwerpunkte. Während wir sehen, dass sich Russland für die Rechte der russischen Minderheit im Osten der Ukraine starkmacht, gibt es im Westen eine österreichische Minderheit, die sogenannten Kar­pa­tendeutschen, die keine ideellen Fürsprecher haben.

Welche Maßnahmen werden Sie im Zuge der EU-Ratspräsidentschaft und danach treffen, um die altösterreichische Minderheit in der Westukraine zu schützen und vor allem zu unterstützen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank. – Ich hatte Anfang März die Gelegenheit, den Bundespräsidenten bei seiner


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Reise in die Ukraine zu begleiten. Wir waren nicht nur in der Hauptstadt, wir waren auch in Lemberg, also Lwiw. Dort spürt man eben noch sehr stark diese Präsenz. Es geht da vor allem auch um den Ausbau kultureller Kooperationen. Wir haben ein sehr gutes Honorarkonsulatsnetz, wollen das aber stärker ausbauen, eben auch auf kul­tureller Ebene und nicht nur auf wirtschaftlicher Ebene.

Ich habe das ganz klar bei meinem Wirtschaftsforum in Lemberg gesagt: Es geht uns nicht nur um die Betrachtung unserer Beziehungen ausschließlich aus der wirtschaft­lichen Perspektive, sondern sehr wohl auch aus der kulturellen; gerade die West­ukraine, altes Galizien, das ist für mich auch die Wiege einer ganz besonderen Erzähl­kultur, siehe Joseph Roth, der genau aus dieser Region in seinen Werken inspiriert und auch gespeist wurde.

Dieser weitere Ausbau und diese weitere Kooperation liegt uns sehr am Herzen. Da wird es auch auf konsularischer Ebene einen Ausbau geben. – Danke.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich begrüße recht herzlich die Berufsschule für Handel und Reisen aus Wien auf der Galerie. – Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Die 2. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Schieder. – Bitte sehr.


Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Herr Präsident! Schönen guten Mor­gen, Frau Ministerin! Vor dem Hintergrund der bestialischen Ermordung des Regime­kritikers Khashoggi, welche im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul am 2. Oktober stattgefunden hat, und auch vor dem Hintergrund der anderen negativen politischen und menschenrechtsbezogenen Entwicklungen in Saudi-Arabien stellt sich die Frage das König-Abdullah-Zentrum betreffend, das auch als Kaiciid bekannt ist.

Meine Frage lautet:

59/M

„Ist vor dem Hintergrund der Ermordung des Regimekritikers Jamal Khashoggi im Konsulat Saudi Arabiens in Istanbul und der politischen Entwicklung in Saudi Arabien das weitere Bestehen des König-Abdullah-Zentrums für interreligiösen und interkul­turellen Dialog in Wien aus Ihrer Sicht gerechtfertigt?“

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank, Herr Abgeordneter Mag. Schieder. Ich habe bereits am 8. Oktober meine Be­sorgnis zu diesem damals noch unklaren Fall – es hieß Ermordung, Verschwinden – kundgetan und habe bereits am 8. Oktober zu einer umfassenden und unabhängigen Untersuchung aufgefordert. Eine Woche später kamen auch einige andere Deklara­tio­nen dazu.

Losgelöst von dieser Ermordung, losgelöst von diesem Fall muss man den Gesamt­kontext, in dem sich das Kaiciid befindet, betrachten. Ich darf kurz daran erinnern: Es gab im Jänner 2015 einen Zwischenbericht des Außenministeriums vor dem Hin­ter­grund der vor allem im Herbst 2014 sehr intensiv geführten Debatte: Was tut dieses Zentrum eigentlich? Wie ist die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien? – Sie erinnern sich: Damals ist durch die österreichische Öffentlichkeit vor allem der Fall des Bloggers Raif Badawi gegangen. Raif Badawi ist damals der wohl bekannteste politische Häftling gewesen. Er steht aber, würde ich sagen, symbolmäßig für sehr viele andere, die ver­schwunden sind.


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Vor dem Hintergrund dieses ganz konkreten Falles gab es damals eine große Debatte rund um das Kaiciid. Vorwurf war damals: Was tun die überhaupt? Der Zwischen­be­richt von 2015 sagt: Wir fordern eine umfassende Reform. Dazu gehört unter anderem auch ein klares Bekenntnis zu den Menschenrechten, auch in der Region, und dazu gehört auch eine Erweiterung des Mitgliederkreises. Es sind – unter Anführungs­zeichen – „nur“ drei Mitglieder, Vollmitglieder, nämlich Saudi-Arabien, das auch die gesamten Finanzierungen trägt, Österreich und Spanien – und wir haben noch den Vatikan als Beobachter.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fort­set­zend): Ich habe in den letzten Tagen mit sämtlichen Akteuren, sprich auch mit Spanien, mit dem Vatikan und mit dem Generalsekretär des Kaiciid, Kontakt aufge­nommen und eben gesagt, wir fordern eine volle Umsetzung der Reformen, die wir 2015 vorgeschlagen haben. Das ist die letzte wesentliche Aufforderung. Sollte es nicht dazu kommen, werden wir uns weitere Schritte vorbehalten.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Schieder, bitte.


Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Ministerin! Wie Sie ja auch selbst gerade gesagt haben: Seit 2015 ist dieses Zentrum in starker Diskussion, weil Saudi-Arabien laufend Menschenrechtsverbrechen begeht. Der Gipfel ist eben jetzt die Ermordung von Khashoggi. Wäre es da nicht sinnvoll, jetzt den Schlussstrich zu ziehen und als Republik Österreich aus diesem Zentrum auszutreten?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Ich habe mit meinen Kollegen und auch innerhalb der Bundesregierung in den letzten Tagen sämtliche Optionen durchgedacht. Mein Vorschlag ist, einen allerletzten Ver­such im Sinne von: Ihr müsst euch reformieren!, zu machen. Ich habe dazu auch über­morgen Gespräche in Marokko mit meinem spanischen Kollegen, den ich bereits über unsere Bedenken informiert habe. Wir werden das, was immer wir tun, im Gleichklang mit den anderen machen.

Es ist mir und es ist, würde ich sagen, weiten Teilen der Bundesregierung aber sehr, sehr wohl bewusst, dass diesbezüglich in den letzten Jahren sehr wenig weitergegan­gen ist. Man kann das Ganze nicht nur mit weiteren Seminaren und Publikationen zudecken, sondern da geht es um wesentliche, grundlegende Fragen des Menschen­rechtsschutzes.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Krisper, bitte.


Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Außenministerin! Das eine ist, was das Zentrum macht, das andere sind die Außenpolitik und die interne Politik von Saudi-Arabien.

Was muss bezüglich dieser Politik noch passieren, dass Sie die Schließung andenken und konkret angehen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Schließen können wir eine internationale Organisation nicht einfach so. Da müsste man das ge­samte Amtssitzabkommen et cetera überdenken. Das ist, würde ich sagen, ein Schritt, den wir, die wir seit Jahrzehnten eine große Tradition als Amtssitz von inter­nationalen Organisationen haben, uns für eine Stadt wie Wien und für die Republik Österreich


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mehrfach sehr, sehr gut überlegen müssen. Das heißt, eine internationale Organisation zu schließen, die man nicht unmittelbar mit diesem allerletzten Fall in Verbindung bringen kann, ist meines Erachtens nicht der richtige Weg.

Ich habe aber – und da, glaube ich, bin ich auch eine von sehr wenigen, die das tun – immer wieder auf die Entwicklungen in Saudi-Arabien hingewiesen, ganz konkret auch auf die Verhaftungen von Frauen Anfang des Sommers, deren einziges Vergehen darin bestand, dass sie mit internationalen Institutionen in Kontakt standen. Das habe ich auch dem saudischen Botschafter, den ich vor zwei Tagen zum Gespräch ins Außenministerium geholt habe, klar kundgetan.

Also wir dürfen nicht nur diesen einen ganz konkreten Fall Khashoggi anschauen, sondern es geht um eine weiter gefasste Entwicklung in Saudi-Arabien, und die – darauf habe ich immer wieder hingewiesen – ist mit Vorsicht zu betrachten.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 3. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Haider. – Bitte.


Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Guten Morgen, Frau Bundesminister! Meine Frage bezieht sich auf die EU-Sanktionen gegen Russland. Die Freiheitliche Partei war ja von Anfang an gegen diese Sanktionen, aber auch andere politisch maßgebliche Parteien waren da zumindest sehr, sehr kritisch und skeptisch.

Darum meine Frage:

56/M

„Wie sieht es mit dem Vorhaben im Regierungsprogramm aus, die ‚entstandenen Spannungen und damit verbundenen Sanktionen im europäischen Einklang‘ im Zusammenhang mit den EU-Sanktionen gegen Russland abzubauen?“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank. – Wir haben uns auch während des EU-Vorsitzes bislang für eine Verbesserung des Dialogs zwischen Russland und der Europäischen Union eingesetzt. Es geht in vielen Regionalkonflikten nur gemeinsam mit Russland. Ich denke da vor allem an den Nahen Osten. Wir unterstützen den sogenannten dualen Ansatz der Europäischen Union gegenüber Russland, das heißt, die Umsetzung der fünf Leitlinien. Das haben wir auch zuletzt beim Rat für Auswärtige Angelegenheiten im April bestätigt.

Da geht es darum, dass zum einen die Sanktionen als Eintreten für die Erhaltung des Völkerrechts etwas ganz Wesentliches sind. Wir haben das Sanktionenregime mit Blick auf die Krimannexion und die Destabilisierung in der Ostukraine mitgetragen. Mangels Fortschritten in der Region mussten diese Verlängerungen entsprechend entschieden werden.

Wenn es um Wirtschaftssanktionen geht, hat sich Österreich stets für mehr Flexibilität unter der Voraussetzung eingesetzt, dass das Minsker Übereinkommen auch ent­sprechende Fortschritte zeigt.

Die Sanktionen wurden erstmals am 31. Juli 2014 verhängt, seither im Sechsmonats­rhythmus verlängert. Gegenwärtig sehen wir bedauerlicherweise keine wesentlichen Fortschritte beim Minsker Abkommen, um auf eine Aufhebung der Wirtschaftssank­tionen auch im Rahmen der Europäischen Union hinzuarbeiten.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Haider, bitte.



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Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Ich kenne ja selbst einige Unternehmer, die durch die Sanktionen schwere wirtschaftliche Einbußen erlitten haben.

Meine Frage: Was sind die Auswirkungen der Sanktionen auf die österreichische Wirtschaft?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Die sind heftig, würde ich sagen. Beim Rückgang der österreichischen Exporte in Richtung Russische Föderation ist circa ein Drittel auf die Sanktionen und auf russische Gegensanktionen zurückzuführen. Sie erinnern sich, im August 2014 kamen dann die Sanktionen vor allem im landwirtschaftlichen Bereich. Zwei Drittel des Rückgangs sind aber auf den Verfall der russischen Währung zurückzuführen. Zwischen 2014 und 2017 war auch der Erdölpreis sehr, sehr niedrig. Das hat auch zu einer Verschlechterung der wirtschaftlichen Situation Russlands geführt; also es gab mehrere Faktoren, aber ein Drittel ist jedenfalls auf die Sanktionen und auf russische Gegensanktionen zurückzuführen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fortset­zend): Wir haben 2017 eine gewisse Trendumkehr gesehen. Die österreichischen Ex­porte nach Russland stiegen 2017 erstmals wieder um rund 16 Prozent. Wie es mit diesem Trend weitergeht, ist eine Frage von vielerlei Entwicklungen. Beim gegen­wär­tigen Erdölpreis sind die Einnahmen Russlands eben auch wieder höher.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fortset­zend): Das gemeinsame Vorgehen der Europäischen Union gegenüber Russland ist hier ganz entscheidend. Wir müssen da quasi als Tandem gemeinsam wirken.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Zadić, bitte.


Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Guten Morgen, Frau Ministerin! Haben Sie konkrete und systematische Verbesserungen der Menschenrechtslage in Russland beobachten oder feststellen können, die es rechtfertigen würden, dass sich Österreich weiterhin für einen Abbau der Spannungen und der damit verbundenen Sanktionen einsetzt?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Die Menschenrechtssituation in Russland habe ich bei meinem Besuch in Moskau mit Außenminister Sergej Lawrow besprochen. Wir haben diesbezüglich auch unsere Sorgen in bestimmten Fällen kundgetan. Wir haben auch Vereine wie Memorial getrof­fen, die sich traditionell mit der Menschenrechtsentwicklung in Russland auseinander­setzen, nicht nur mit ganz konkreten Fällen von Menschenrechtsverletzungen, sondern mit der Thematik als solcher.

Die Situation von Regierungskritikern ist uns vollkommen bewusst, und die Frage einer unabhängigen Presse ist meiner Beobachtung nach, egal, wo auf der Welt, nicht immer nur eine der rein politischen Gegebenheiten, sondern auch eine der wirtschaftlichen Mög­lichkeiten.

Diese unterschiedlichen Generationen von Menschenrechten, also liberale versus so­ziale, die wir auch in den beiden UNO-Pakten als solche festgeschrieben haben, sind natürlich etwas, das auch immer wieder in solchen Debatten hochkommt, also libe-


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rales Menschenrechtsgut oder der Staat als Versorger und der Staat, der das Menschenrecht, beispielsweise auf Wohnung und Unterkunft und so weiter, schützt.

Das Thema ist uns jedenfalls wichtig. Ich habe überhaupt kein Problem, das in diver­sen Gesprächen entsprechend vorzubringen und eine solche Debatte auch durchzu­argumentieren.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Troch, bitte.


Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesministerin, einen schönen guten Morgen! In den Achtzigerjahren haben die USA und die Sowjetunion durch den INF-Vertrag über die Begrenzung atomarer Mittelstreckensysteme ihr Wett­rüsten in den Griff bekommen – beendet, könnte man eigentlich sagen.

US-Präsident Trump hat vor einigen Tagen angekündigt, diesen Vertrag zu beenden, aus ihm auszusteigen. Das löst natürlich große Sorgen aus. Österreich ist ein tradi­tioneller Mittler, aber auch jemand, der sich immer wieder bei Friedensbemühungen, auch, was das Abrüsten betrifft, engagiert.

Was sind Ihre Schritte? Was sind Ihre Initiativen, um da doch einen positiven Beitrag zu leisten?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Also ich habe gleich nach Bekanntwerden eine Aussendung gemacht, in der wir noch einmal unser Bedauern, dass dieser Vertrag von US-Seite bis hin zum Austritt infrage gestellt wird, zum Ausdruck gebracht haben.

Ich selbst erinnere mich ganz genau an 1986, als dieses erste Treffen von Ronald Reagan und Gorbatschow in Island stattfand. Das war für mich in meiner persönlichen politischen Sozialisierung ein ganz wesentlicher Meilenstein, und das ist dieser Vertrag auch für die europäische Sicherheitsarchitektur, das heißt, er betrifft uns alle. Er war auch die Antwort, würde ich sagen, auf die diversen Friedensbewegungen, Proteste gegen den Nato-Doppelbeschluss zu Beginn der Achtzigerjahre.

Wir haben als ein Staat, in dem auch die OSZE ihr Zuhause hat und in dem genau über solche Themen jeden Donnerstagvormittag im Ständigen Rat debattiert wird, klar gesagt, dass wir das mit großer Sorge betrachten, weil es einfach ein wesentlicher Grundstein für das ist, was die Entspannungspolitik eingeleitet hat, von der wir alle zehren.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Nächste Fragestellerin mit der 4. Anfrage ist Frau Abgeordnete Gamon. – Bitte.


Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Frau Ministerin! Nach Angaben der britischen und der niederländischen Regierung steckt der russische Militärgeheim­dienst hinter einer Reihe von Cyberangriffen auf westliche Staaten und internationale Institutionen wie zum Beispiel auf die Organisation für das Verbot chemischer Waffen und auch auf Institutionen, die sich mit der Aufklärung des Giftanschlags auf Sergej und Julija Skripal beschäftigen.

Die offizielle österreichische Position war bisher immer, dass wir auf Beweise warten. Es hat seitdem einige Entwicklungen in der Aufklärung dieser Cyberangriffe, aber auch des Giftanschlags gegeben.

Meine Frage lautet:


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62/M

„Ist es angesichts der russischen Cyberattacke auf die OPCW Zeit zuzugeben, dass Österreich sich in Sachen Vertrauenswürdigkeit Russlands verschätzt hat und die österreichische Charmeoffensive gegenüber Russland nichts bewirkt hat, als eine Schwächung der EU-Position gegenüber der Föderation?“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Wenn ich Ihre Frage richtig verstanden habe, sehen Sie Österreich als einen Einzelakteur. Ich darf sagen, dass innerhalb der Europäischen Union, weil Sie etwa auch auf den Fall Skripal anspielen, was die Ausweisung von Diplomaten anbelangt, folgender­maßen vorgegangen wurde: 17 Staaten haben russische Diplomaten ausgewiesen, zehn Staaten nicht. Also Österreich ist kein einzelner, isolierter Akteur, der eine Char­meoffensive macht, sondern jeder dieser zehn Staaten – was ein gutes Drittel inner­halb der Europäischen Union ausmacht – hat sich eben dazu entschlossen, jenseits der Rückberufung des EU-Botschafters nicht bilateral Diplomaten auszuweisen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Gamon, bitte.


Abgeordnete Claudia Gamon, MSc (WU) (NEOS): Auf einen Teil meiner Frage sind Sie nicht eingegangen, denn es ging ja auch um das Thema Cyberangriffe. Seitdem hat es wirklich einige Entwicklungen gegeben.

Glauben Sie, dass die Europäische Union ihre gemeinsame Position auch in diesem Fall schärfen müsste, gerade auch, was das Thema Cyberangriffe des russischen Militär­geheimdienstes betrifft, und würden Sie das auch unterstützen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Ja, das unterstützen wir auch. Sie haben sicherlich die gemeinsame Erklärung gesehen, die vor drei Wochen, glaube ich, herausgekommen ist, die Österreich mitgetragen hat. Also da sehe ich nicht, dass Österreich nicht mit der Europäischen Union gemeinsam handelt. Das war eine gemeinsame Erklärung, dass wir diese Cyberangriffe verurteilen.

Ich hatte auch wenige Tage später meinen niederländischen Amtskollegen zu Gast; was Cyberkriminalität anbelangt, handeln wir da im Gleichklang. Es gab seitens des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriums in früheren Jahren – das ist mittlerweile eine Tradition – bereits eine enge Zusammenarbeit mit EU-Partnern, was diese neue Phase der asymmetrischen Kriegsführung anbelangt, und gerade auch, was Cyberattacken auf internationale Organisationen anbelangt, wie eben jetzt auf die OPCW in Den Haag.

Da sind wir sensibilisiert. Wir haben uns unter anderem auch mit einem Mitarbeiter bei dem in Helsinki stationierten Institut beteiligt, das sich mit Cyberkriegsführung be­schäftigt. Also das sind Aktionen, die wir gemeinsam – manchmal vielleicht auch durch Ideen und auf Ratschlag von anderen EU-Kollegen – unternehmen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fort­set­zend): Aber wir sind uns der Bedeutung und der Gefahr, die davon herrührt, sehr wohl bewusst. Die ist, glaube ich, nicht nur dieser Bundesregierung sehr wohl bewusst, sondern das galt auch für frühere Regierungen. Da handelt man eben entsprechend. Wir tun das. Was die Verurteilung und auch die Möglichkeit weiterer Sanktionen anbe­langt: Das wird gerade beraten.



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage des Abgeordneten Gudenus. – Bitte.


Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ): Herr Präsident! Guten Mor­gen, Frau Außenministerin! Vor dem Hintergrund dieser seit einigen Jahren beste­henden Sanktionen gegen Russland, die ich persönlich als Irrweg bezeichne, ist es besonders wichtig, die bilateralen Beziehungen zwischen Österreich und Russland, die, glaube ich, sehr stabil und gut sind, zu stärken.

Ich darf mich an dieser Stelle auch bedanken, Frau Außenministerin, dass Sie damals beim Fall Skripal eben keine Diplomaten ausgewiesen und die Brücken somit nicht abgerissen haben. – Das war ein sehr wichtiger Schritt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Meine Frage, Frau Außenministerin, lautet: Was sind aus Ihrer Sicht die wesentlichen Aspekte für eine erfolgreiche Beziehung zwischen Österreich und Russland?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Bundesministerin, bitte.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Die wesentlichen Aspekte sind, dass es gelungen ist – wie in den vorhin ausgeführten Leitlinien oder Prinzipien, also dieser People-to-People-Kontakt beispielsweise –, die Beziehungen auf kultureller Ebene, auf wirtschaftlicher Ebene weiterhin aufrechtzu­erhalten.

Geografie als Konstante prägt die Geschichte, und da ist einfach die geografische Nähe, da ist die Verbundenheit auch über die Geschichte vorhanden. Wir haben, gerade was auch die kulturelle Ebene anbelangt, mehrere Kulturjahre veranstaltet, die sich als sehr erfolgreich erwiesen haben.

Auch was die Tätigkeit österreichischer Unternehmer in Russland anbelangt, versucht man einfach, weiterhin im Rahmen der fünf Leitlinien bilateral tätig zu sein und auch einen bilateralen Dialog weiter auszubauen. Das unterhalten viele Staaten, Frankreich tut das, Deutschland tut das im Rahmen des Petersburger Dialoges.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fort­setzend): Die beiden Präsidenten Van der Bellen und Putin haben beim Besuch am 6. Juni in Wien auch ganz konkret die beiden Außenminister, also Sergej Lawrow und mich, mit der Organisation des Sotschi-Dialogs beauftragt, und diesen Sotschi-Dialog werden wir im österreichischen Außenministerium – ich habe dafür eine Sonderbe­auftragte – auch gemeinsam mit Russland fortführen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 5. Anfrage stellt Frau Abgeordnete Zadić. – Bitte.


Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Herr Präsident! Die Migration ist eine der größten Herausforderungen, vor denen die Staatengemeinschaft derzeit steht, und alleine können sich die einzelnen Staaten dieser Herausforderung nicht stellen. 191 Staaten haben es geschafft, einen gemeinsamen, unverbindlichen Pakt auszu­ver­handeln: den UN-Migrationspakt. Nur zwei Staaten sind ausgefallen, nämlich die USA und Ungarn. Österreich war bei den Verhandlungen die ganze Zeit dabei. Jetzt haben wir aber den Medien entnehmen müssen, dass die Regierung dem Pakt dennoch kritisch gegenübersteht, und meine konkrete Frage lautet:


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64/M

„Welche konkreten Punkte im UN-Migrationspakt sind so kritisch, dass jetzt die Nicht-Annahme des Paktes diskutiert wird?“ (Abg. Leichtfried: Sehr gute Frage! Eine sehr gute Frage!)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Ja, eine Frage, die viele beschäftigt – vielen Dank, Frau Abgeordnete Dr. Zadić. Vielen Dank auch, Herr Mag. Leichtfried; wenn Sie noch eine Zusatzfrage haben, stehe ich dann gerne bereit, das noch zu vertiefen.

Um Ihre Frage zu beantworten: Als Völkerrechtlerin habe ich mich auch viel mit dem Phänomen Völkergewohnheitsrecht beschäftigt, und die Möglichkeit, dass da Völkerge­wohnheitsrecht entsteht, wird gegenwärtig geprüft. Wir brauchen dafür zwei Elemente, das ist einerseits die Opinio iuris, also das Bewusstsein, dass da Völkerrecht entsteht, und andererseits eine Staatenpraxis.

Die Judikatur des Internationalen Gerichtshofes und viele andere Instanzen bezie­hungs­weise auch die Literatur haben sich in weitem Umfang mit Völkergewohn­heits­recht beschäftigt, und genau das prüfen wir jetzt dahin gehend, inwieweit es dazu kommen könnte, beziehungsweise schauen wir uns auch Votumserklärungen an, wie sie beispielsweise der Schweizer Bundesrat gemacht hat, der bereits eine Debatte dazu hatte.

Wir wissen, dass in weiten Teilen der österreichischen Bevölkerung auch eine Debatte geführt wird, auch eine Besorgnis da ist, dass es zur Einschränkung der Souveränität Österreichs und zu internationalen Verpflichtungen – da bin ich wieder beim Völkergewohnheitsrecht – wie auch zur Verpflichtung für weitere Sozialleistungen für Migranten kommen könnte. Das alles ist derzeit in Prüfung.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Zadić, bitte.


Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Völkergewohnheitsrecht entsteht ja, wenn man ein Recht mit der Überzeugung anwendet, dass es verbindlich ist. (Bun­desministerin Kneissl: Genau!) Jetzt ist ja in der Präambel dieses Paktes ausdrücklich festgehalten, dass er eben nicht verbindlich ist. Daher ist die Frage, warum davon ausgegangen wird, dass er verbindlich sein könnte, und wer die Verantwortung dafür trägt, wenn dieser Pakt nicht unterzeichnet wird – schließlich haben wir ja eineinhalb Jahre verhandelt, ohne kundzutun, dass wir damit nicht einverstanden sind.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Die beiden Fragen darf ich wie folgt beantworten: Wenn wir an die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte denken, auch – unter Anführungszeichen – „nur“ eine Deklaration, hat diese aber bereits vieles zusammengefasst und zu Papier gebracht, was in ge­wisser Weise Prinzipien des Völkerrechtes waren. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte hat sich dann – und ich möchte die beiden jetzt in keiner Weise gleichsetzen, nur als Illustration – immer stärker in eine Verpflichtung entwickelt. Daraus können wir auch Ius cogens, also verpflichtendes Völkerrecht, ableiten.

Wenn wir jetzt den Migration-Compact, den Pakt für Migration, lesen, dann kann man sehr vieles hereinlesen, man kann vieles herauslesen. Es finden sich Staaten wieder, es finden sich Staaten nicht wieder, und diese Debatte findet nicht nur in Österreich statt. Wir hatten genauso eine sehr intensive Debatte in Bern in den letzten Monaten, wir haben eine Debatte in Warschau, es wird auch in Australien heftig darüber de­bat-


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tiert. Das heißt, es ist nichts Österreichspezifisches, dass hier nicht nur eine öffentliche Debatte, sondern auch eine politische Debatte, wie wir sie gerade hier im Plenum führen dürfen, stattfindet.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fortset­zend): Das ist nützlich, gerade um hier alle Aspekte aufzugreifen.

Am 10. Dezember findet in Marrakesch die Einberufung statt.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fortset­zend): Der Schlusssatz kommt jetzt. – Die Einladung ging an die Staats- und Regie­rungschefs durch den UNO-Generalsekretär, und für diese Konferenz besteht eben jetzt noch die Entscheidungsfindung dahin gehend, wie wir damit umgehen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen zur Zusatzfrage des Abgeordneten Unterrainer. – Bitte.


Abgeordneter Mag. (FH) Maximilian Unterrainer (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minis­terin! Zunächst freut es mich, Ihnen die steirischen Guten-Morgen-Grüße meines Kolle­gen Jörg Leichtfried persönlich übermitteln zu dürfen.

Ein wichtiger Punkt im UN-Migrationspakt ist die Bekämpfung der Fluchtursachen als solche. 60 Millionen Menschen sind laut UNHCR zurzeit auf der Flucht, und zwar vor Krieg, vor Konflikten und vor Verfolgung. Jene Millionen, die aufgrund von ökologi­schen Krisen oder Armut migrieren müssen, sind da gar nicht mitgerechnet. Kürzlich haben auch die Hilfsorganisationen in Österreich – Caritas, Diakonie, Licht für die Welt, Rotes Kreuz – die österreichische Bundesregierung aufgefordert, ihrer Ankündigung für mehr Hilfe vor Ort auch entsprechende Taten folgen zu lassen.

Meine Frage an Sie, Frau Ministerin, lautet: Wann und wie werden Sie seitens des österreichischen Außenamtes der Ankündigung für mehr Hilfe vor Ort nachkommen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Diese Hilfe vor Ort ist eine mindestens zweispurige, wenn nicht mehr. Wir haben zum einen die langfristige Hilfe über die Entwicklungs­zusam­men­arbeit. Ich habe vor einigen Wochen – das war, glaube ich, der 17. September; es ist, glaube ich, mittlerweile auch Ihnen zugebracht worden – die Dreijahresvorschau für unsere Entwicklungszusammenarbeit vorgestellt.

Wesentliches Grundthema ist die Bekämpfung von absoluter Armut, genauso wie es die UN-Konferenz von Monterrey vor vielen Jahren schon geprägt hat. In meinen Gesprächen mit Vertretern des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz ging es auch immer wieder in die Richtung: Wenn die Menschen ein Minimum an Strom, an Wasserversorgung haben – und ich habe selbst in Ländern gelebt, in denen wir nur 3 bis 4 Stunden Strom am Tag hatten, aber man orientiert sich halt danach –, solange ein bisschen Strom, solange ein bisschen Trinkwasserversorgung gegeben ist, bleiben die Menschen in ihren Herkunftsorten. Das ist eine Form von Migration.

Wir haben aber natürlich auch eine andere Form von Migration: dass man dann, wenn man sich ein gewisses Minimum an Wohlstand geschaffen hat, weiterzieht.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fortset­zend): Wie kann man für diese Gruppe Wirtschaftsperspektiven schaffen? Das betrifft


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auch handelspolitische Fragen, und ich habe beispielsweise für eine Konferenz genau zu diesem Thema nicht nur den EU-Kommissar für Entwicklung Mimica eingeladen, sondern auch die EU-Handelskommissarin, weil mir sehr klar ist, dass ich EZA nicht ohne Handelspolitik machen kann.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fortset­zend): Die zweite Spur ist natürlich der Auslandskatastrophenfonds, wenn es um Katastrophen geht.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir haben ein enges Zeitkorsett. Ich weiß, viele Informationen lassen sich in einer Minute in einer Antwort nicht geben, aber trotzdem müssen wir schauen, dass wir dieses Zeitkorsett einhalten.

Die nächste Zusatzfrage stellt Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte.


Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Frau Bundesministerin! In den letzten Wochen wurden die Verhandlungen, die bisher auf Beamtenebene abge­laufen sind, in der Breite und sehr emotional diskutiert. Vielleicht können wir wieder auf den rechtlichen Boden der Tatsachen zurückkommen. Vor allem der Zeitplan und die Rechtsfolgen für die Staaten sind ja sehr umstritten. Es ist auch die Befürchtung geäußert worden, dass da aufgrund der Annahme dieses Paktes ganz konkrete Rechtsfolgen entstehen. Was genau ist wirklich die Rechtsgrundlage dieses Migra­tions­paktes?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Die Grundlage ist das New Yorker Rahmenübereinkommen, das 2016 geschaffen wurde, und die Grundlage ist einfach die Debatte, die dazu stattgefunden hat, und der Wunsch und die Notwendigkeit, dass man sich mit dem Thema Migration, das unterschiedliche Regionen unserer Welt unterschiedlich betrifft – wir sind ab 2011, 2015 so richtig betroffen gewesen, aber wir haben in Südasien Migrationsbewegungen, wir haben in Lateinamerika Migrationsbewegungen –, auf universaler Ebene auseinandersetzt. Das war das New Yorker Rahmenübereinkommen, aus dem dann die Arbeiten für den Migration-Compact hervorgegangen sind.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage von Frau Abgeord­neter Krisper. – Bitte.


Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Außenministerin! Laut Präambel ist der ganze Pakt in seinen Verpflichtungen eben nicht verbindlich; aber wenn es so wäre: Was sind die drei Hauptpunkte, mit denen Sie inhaltlich Prob­leme haben? Die drei Bestimmungen? Die drei „Verpflichtungen“ – unter Anführungs­zeichen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Das ist die Entstehung eines Rechts auf Migration. Das ist ein ganz wesentlicher Punkt, und das ist auch die Verpflichtung eines Menschenrechts auf Migration. Das ist ein Punkt, aber natürlich auch das Erfordernis von Sozialleistungen, das entsteht.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf recht herzlich das Goethe-Gymnasium aus Bischofswerda in Deutschland herzlich bei uns begrüßen. (Allgemeiner Beifall.)

Die 6. Anfrage stellt Frau Abgeordnete Johanna Jachs. – Bitte.



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Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Guten Morgen, Frau Minister! Im April dieses Jahres hat ja eine große, hochkarätige und hochrangige österreichische Dele­gation China besucht. Sie waren dabei, aber auch Herr Bundeskanzler Kurz und der Herr Bundespräsident.

Jetzt lautet meine Frage: Wie wird das Parlament bei der Ausarbeitung der Asien­strategie eingebunden, die jetzt im Außenministerium erarbeitet wird?

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 54/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wie wird das Parlament in die Ausarbeitung der geplanten Asienstrategie eingebun­den, die nach der hochkarätigen Chinareise des Bundespräsidenten, des Bundeskanz­lers sowie einigen Mitgliedern der Bundesregierung, im Außenministerium erarbeitet wird?“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank. – Die Asienstrategie hat mehrere Aspekte, einer davon war die von Ihnen erwähnte Reise. Die Asienstrategie wird sich aber in keiner Weise auf die Volks­republik China reduzieren, ich sehe es eher unter der Erweiterung des Asian-Pacific-Rim, wo eben auch Australien, Neuseeland et cetera hineinfallen – als ein wesentlicher Wirtschaftsmarkt für die österreichische Exportwirtschaft.

Ich werde bei allen Aspekten das Parlament immer wieder informieren, sei es im Außenpolitischen Ausschuss, sei es auch andernorts, beziehungsweise stehen selbst­verständlich auch die Kollegen und Kolleginnen des Außenministeriums für Anfragen von Ihnen und Ihren Kollegen unter den Abgeordneten zur Verfügung.

Die Asienstrategie wird uns weiter begleiten, und was das Außenpolitische anbelangt, ist es mir ganz wichtig, immer wieder darauf hinzuweisen: Die Volksrepublik China handelt nicht nur als Investor, sondern wird zunehmend auch zum geopolitischen Akteur, vor allem in Südosteuropa. Das ist etwas, was ich gerade in meiner außen­politischen Arbeit, auch bei meinen bilateralen Besuchen zuletzt in Albanien, in Montenegro – gerade in Montenegro gibt es sehr, sehr starke Investitionen, die auch zu einer steigenden Verschuldung dieses Landes führen könnten –, mit meinen Kollegen diskutiere, und ich versuche, auch auf EU-Ebene eine stärkere Sensibilität für dieses Thema zu gewinnen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Jachs, bitte.


Abgeordnete Mag. Johanna Jachs (ÖVP): Eine ganz kurze: Wer ist an der Erarbei­tung der Asienstrategie beteiligt?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Ich habe es beim Antritt meiner Funktion als ein wesentliches Thema genannt. Natürlich unterliegt so etwas nicht der Exklusivität des Außenministeriums. Es wird interminis­teriell gehandelt, das heißt, da sind natürlich das Wirtschaftsministerium, die Wirt­schafts­kammer Österreich wie auch das Bundeskanzleramt und das Infrastruktur­minis­terium dabei. Wenn wir uns die Delegation der Minister ansehen, die mit waren, so war auch die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger mit,


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weil auch die Tourismusförderung ein wesentliches Thema ist, aber auch der Ausbau landwirtschaftlicher Exporte, in dem Fall eben in Bezug auf die Volksrepublik China.

Es ist ein interministerielles Vorhaben, bei dem aber auch Interessenverbände wie beispielsweise die Wirtschaftskammer ihren Anteil haben.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 7. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Leichtfried. – Bitte.


Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Guten Morgen, Frau Bundesministerin! Mir geht es um den Brexit, der, ob hart oder nicht hart, wahrscheinlich doch massive Auswirkungen haben und viele Nachteile bringen wird. In diesem Fall interessieren mich aber, sollte es zu einem harten Brexit kommen, insbesondere Ihre Ansichten zu den Nachteilen, was die militärische und vor allem nachrichtendienstliche Zusam­men­arbeit mit einerseits Österreichs und andererseits der Europäischen Union insgesamt betrifft.

Welche Auswirkungen würden Sie da sehen?

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 60/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wie schätzen Sie die sicherheitspolitischen Auswirkungen eines harten Brexit insbe­sondere im Hinblick auf die militärische und nachrichtendienstliche Zusammenarbeit zwischen Großbritannien und der Europäischen Union bzw. Österreich ein?“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – The Brexit changes by the day – wir haben theoretisch 90 Prozent fertig. Wir werden sehen, wie sich die harten letzten 10 Prozent rund um Irland noch ausgehen.

Im Falle des von Ihnen angesprochenen harten Brexits fiele Großbritannien vor allem als Truppensteller in EU-Missionen und – was auch ganz brisant ist – als wichtiger Lieferant für nachrichtendienstliche Daten weg. Es würde eben nicht von dieser Übergangsphase profitieren, und das wäre zum Schaden für alle Beteiligten. Es erleichterte aber andererseits die Erarbeitung einer neuen Partnerschaft. Eine fortge­setzte Zusammenarbeit basierend auf Ad-hoc-Arrangements würde einfach die Zusam­menarbeit beschränken. Wir sind uns dessen bewusst, dass durch den Austritt Groß­britanniens – ob jetzt mit einem Hard Brexit, bei dem es eben besonders schwierig wird, oder auch nicht – eine Lücke entstehen wird, die wir mittelfristig sicherlich nicht so schnell schließen können.

Ab 30. März, ob jetzt mit oder ohne Austrittsvertrag, ist das Vereinigte Königreich jedenfalls ein Drittstaat, und die Zusammenarbeit muss dann einfach auf völlig neue Beine gestellt werden und wird bestmöglich von den verbliebenen 27 geschlossen werden. Es wird zweifellos auch zu geopolitischen Veränderungen kommen, gerade was das Verhältnis Paris/Berlin anbelangt, weil Paris dann in weiten Teilen das übernimmt, was London bislang geleistet hat.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Leichtfried, bitte.



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Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Zu der nachrichtendienstlichen Zusam­menarbeit zwischen Österreich und Großbritannien: Sind die Sorgen, die wir uns jetzt aufgrund des Brexits machen, nicht an sich überholt, weil durch diese Razzia im BVT – so habe ich gehört – die britischen Geheimdienste die Zusammenarbeit mit uns so­wieso eingestellt haben? Sehen Sie da noch große Probleme für die Zukunft oder ist das ohnehin schon egal? (Widerspruch bei der FPÖ. – Abg. Neubauer: Ha, ha! Scherzerl am Tag! Scherzerl am Morgen! – Ruf bei der ÖVP: ... MI6!)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Ich kann dazu nichts sagen, weil ich im Außenministerium keinen Nachrichtendienst habe. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur Zusatzfrage des Abgeordneten Berlakovich. – Bitte.


Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bun­desminis­terin! Unter die österreichische Ratspräsidentschaft fallen auch die Verhand­lungen zum Brexit, einer sehr komplexen und schwierigen Materie mit weitreichenden Konsequenzen für die Europäische Union. Es ist sehr erfreulich, dass die Mitglied­staaten der Europäischen Union geeint sind und dass Barnier als Speerspitze die Ver­handlungen führt.

Eine der zentralen Fragen ist die Frage der Grenze zwischen der Republik Irland und Nordirland. Wie ist der aktuelle Stand zum Thema Backstop-Regelung?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Wie ich gerade gesagt habe, es ändert sich wirklich fast im Tagesrhythmus. Man liest dann einfach laufend mit, wie die Entwicklungen innerhalb der britischen Regierung sind, und das Allerletzte, was ich den Aussagen von Premierministerin May entnehmen kann, ist, dass man sich den Vorhaben, die von Kommissar Barnier vorgeschlagen wur­den, wieder stärker annähert.

Also es ändert sich wirklich im Tages-, im Halbtagesrhythmus, aber ich teile die Zuversicht von Barnier und einiger anderer wesentlicher Unterhändler, dass man sich der Frage der Aufrechterhaltung eines ganz, ganz wesentlichen Friedensvertrages, des Karfreitagsabkommens, geschlossen zu Beginn der Neunzigerjahre, das den Nordirlandkonflikt beendete, bewusst ist. Da sind Tausende Menschen ums Leben gekommen. Es war ein Konflikt, der Generationen von Iren und Briten mitgeprägt hat. Die Fiktion um diesen Friedensvertrag, die Europäische Union werde für Irland und Großbritannien weiterhin gleichermaßen gelten, daher keine harte Grenze zwischen Nordirland und Irland, ist nun mit dem Austritt Großbritanniens zu Ende. Dafür muss man eine andere Lösung finden, weil dieser Friedensvertrag jedenfalls aufrechtzu­erhal­ten ist. Daran arbeitet Kommissar Barnier, und ich hatte auch viele Gespräche mit mei­nen irischen und britischen Kollegen, um einfach zu sagen: Das ist uns allen sehr, sehr wichtig, dieser Friedensvertrag darf nicht kippen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 8. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Eugen Bösch. – Bitte.


Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundes­minister! Allgemein wird beklagt, dass die Europäische Union in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik nicht imstande ist, ausreichend Effizienz zu entwickeln, vor allem in den Konfliktfeldern der Welt; ich nenne jetzt nur die Ukraine und Syrien, Konflikte, die uns am nächsten sind.


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Sie, Frau Bundesminister, sind da unermüdlich und kompetent tätig.

Können Sie uns sagen, welchen Beitrag Sie bisher im Rahmen unserer Präsident­schafts­zeit zu einer Verbesserung und zu einer Effizienzsteigerung der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik leisten konnten?

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 57/M, hat folgenden Wortlaut:

„Welchen Beitrag leistete Österreichs EU-Vorsitz im Bereich der GASP bisher?“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Dieser Ansatz der Gemeinsamkeit ist immer ein hehrer, aber die Umsetzung ist eben wieder etwas anderes. Da wir als mittelgroßer EU-Staat historisch, menschlich et cetera der Region Südosteuropa und dem von Ihnen ange­sprochenen Ukraine-Konflikt sehr nahe sind, versuche ich, unter anderem nicht nur durch Besuchsdiplomatie, in die Region hinein zu vermitteln.

Es geht nicht um das Helfen. Ich sage immer: Helfen ist keine diplomatische Kategorie. Es geht darum, Interessen zu einer Konvergenz zu bringen, und da muss man einfach Reformfortschritte setzen, damit man in anderen EU-Hauptstädten auch das Wohlwol­len gewinnt.

Andererseits muss ich genauso meinen Kollegen, wenn ich so sagen darf, in der nordwestlichen Hemisphäre der Europäischen Union immer wieder vermitteln – das ist nicht ganz einfach –, warum diese Region wichtig ist, warum in Südosteuropa kein weiteres vertieftes Vakuum entstehen darf. Da sind wir wieder bei der Geografie: Man ist halt in Nordwesteuropa von der Region Südosteuropa, oder von Konflikten, die sich an den sogenannten Rändern, an den östlichen und an den südlichen Rändern, abspielen, viel, viel weiter weg als ein Staat, der geografisch woanders liegt; aber ich bemühe mich da um Besuchsdiplomatie.

Wir hatten bei unserem Gymnich-Treffen Ende August auch ein Post-Gymnich, wobei wir uns vor allem mit Digitalisierung und anderen Formen der technischen Innovation in der Region beschäftigt haben. Dabei ging es vor allem um den ländlichen Raum, damit es zu keiner weiterer Landflucht kommt, oder dass die Leute sogar wieder zurück­kehren und stärker in ihre angestammten Regionen investieren.

Wir haben eine ganze Reihe von Veranstaltungen abgehalten, das geht von Alpbach bis hin zu den Veranstaltungen, die wir eben am Rande unserer diversen Konferenzen machen, um der Debatte ein bisschen mehr Substanz zu geben, und dabei helfen oftmals inoffizielle, informelle Treffen. Gymnich war ein solches Treffen, und man spürt dann doch wieder, dass, wenn man nicht unter dem Druck steht, Entscheidungen treffen zu müssen, manches ein bisschen weitergeht. In Alpbach war der Bundesprä­sident der Gastgeber einiger Treffen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Bösch, bitte.


Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Durch eine verantwortungslose Politik auf europäischer Ebene ist der Schengenraum, das heißt, die Freizügigkeit und die Grenzenlosigkeit innerhalb Europas, zusammengebrochen. Unsere EU-Ratspräsi­dentschaft steht unter dem Motto: ein Europa, das schützt, und wir machen auch klar,


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dass die Sicherung der Außengrenzen ein wesentliches Ziel der europäischen Politik sein muss.

Wie beurteilen die anderen Außenminister dieses Ziel Österreichs?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Die Sen­sibilisierung dafür ist gewachsen, wir sehen das auch an der Aufstockung von Frontex, die grundsätzlich vereinbart war, aber beim Zeitraum ist es uns – im Tandem mit einigen anderen Partnern – gelungen, diesen nach vorne zu verschieben.

Wir werden die Aufstockung bei Frontex auf 10 000 Personen früher erreichen, als das ursprünglich geplant war, nämlich bis Ende 2020, dass dieses Mandat entsprechend umgesetzt werden kann. Diese Sensibilisierung ist vorhanden und da haben wir schon einiges erreicht, nämlich dass man die Frage der Migrationspolitik nicht auf Quoten reduzieren darf, sondern ein anderer Weg eingeschlagen werden muss. Die Außen­grenzen schützen ist ein Weg, aber auch ein Umdenken in den Instrumenten, die geschaffen wurden. Sie haben Schengen angesprochen, in den Achtzigerjahren die Antiglobalisierung – alle Instrumente, die wir heute in der Migrationsfrage haben, datie­ren vor Globalisierungszeiten.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fortset­zend): Wir haben heute – mitten in der Globalisierung – eine ganz andere Form von Migration, bei der wir mit Rechtsfiktionen wie Dublin III, wovon man vielleicht gedacht hat, es stehen 100 Leute vor einer Außenschengengrenze, nicht mehr arbeiten kön­nen. Man wird im Rahmen des Resettlement die Rechtsformen an die Realität anpas­sen müssen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 9. Anfrage stellt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte, Frau Abgeordnete.


Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Außenministerin!

Meine Frage lautet:

63/M

„Welche konkreten Integrationsmaßnahmen außer den unzulänglichen Deutschförder­klas­sen und der Symbolaktion des Kopftuchverbotes sind geplant bzw. bereits in Um­set­zung?“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Wir haben seit 2017 den gesetzlichen Auftrag, eben auf Basis des Integrationsgesetzes, und dabei geht es mir nicht um eine rein politische Vermittlung, sondern es geht mir vor allem um ganz reale, konkrete Maßnahmen in der Wirklichkeit. Es ist jetzt keine Untätigkeit, wenn ich nicht immer alles und jedes medial kommuniziere, das ist nicht mein Stil. Wir arbeiten ganz konkret an Projekten.

Ich zitiere dazu kurz die Leistungsbilanz des Jahres 2018:

Es gab im Zeitraum Jänner bis September 113 584 Integrationsberatungen, und die sind ganz, ganz wichtig, um den Menschen zu vermitteln, wie der Stand ihres jewei­ligen Verfahrens ist.


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Wir hatten über 15 000 Teilnehmer an den Werte- und Orientierungskursen, die ich mehrfach besucht habe, zuletzt letzte Woche mit Vertretern des Büros der UNO-Menschenrechts-Hochkommissarin. In den Deutschkursen sind derzeit fast 15 000 Menschen.

Aktuell der größte Durchgang geschieht beim Mentoring für MigrantenInnen. Da habe ich einfach den Schwerpunkt auf Frauen gesetzt, Wertekurse für Frauen eingeführt, weil die Frauen die Motoren in der Familie sind, eine Vorbildrolle spielen müssen, auch wie man im Geschlechterverhältnis nicht nur in der Familie ist, sondern auch nach außen auftritt.

Ich habe den Eindruck gewonnen, dass das auch die Gäste aus Genf, die Vertreter des Büros der UNO-Menschenrechts-Hochkommissarin, entsprechend gewürdigt haben, was da passiert.

Setzt man sich in die Wertekurse hinein, dann kann man das eine oder andere kritisieren, aber man kann auch sehen, was vermittelt wird, wenn man es mit einem sehr, sehr breit gefächerten Publikum zu tun hat, das von Filmregisseuren aus Damaskus bis hin zu sehr, sehr einfachen Menschen aus dem ländlichen Raum in Afghanistan reicht. Dafür müssen sie Methoden entwickeln, von denen alle in diesem beschränkten Zeitraum profitieren.

Ich sage aber auch immer wieder: Es geht letztendlich auch um das, was der Einzelne mitbringt, die Neugier, den Wunsch, sich in der Gesellschaft einzufinden, und das ist etwas ganz Wesentliches. Wir bieten an und die anderen müssen sozusagen auch etwas tun.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Haben Sie eine Zusatzfrage? – Bitte.


Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die Kurse sollen vermitteln, dass man sich in die Gesellschaft einbringen kann und soll, darum gibt es dann auch konkrete Maßnahmen zur weiteren Integration nach den Kursen.

Wie kompensieren Sie den Wegfall des Integrationstopfes ab 2019? (Bundesministerin Kneissl: Welchen Integrationstopf meinen Sie da?) – Im AMS.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Da wird es zu Lösungen mit anderen Ministerien kommen; was das AMS anbelangt, sind Gespräche mit anderen Ressorts im Gange. Ich bin jedoch dafür zuständig – und Sie stellen mir jetzt die Frage als österreichischer Außenministerin, die auch für Integration zuständig ist, laut Gesetz für die Asylberechtigten –, diesen asylberechtigten Personen die Kurse und so weiter zu vermitteln.

Was ihre Eingliederung in den Arbeitsmarkt anbelangt, das ist etwas anderes, und dafür sind mehrere Ressorts zuständig. Integration ist eine Querschnittmaterie, das ist kein Monopol unseres Ressorts. Da wirken einfach sehr viele andere Akteure mit, auch die Länder.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Zadić, bitte.


Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ich gebe Ihnen schon recht, Integration ist eine Querschnittmaterie, und um die Wichtigkeit dieses Themas zu betonen, wäre es durchaus wichtig gewesen, ein eigenes Integrationsministerium zu schaffen. Ich möchte mich aber dennoch auf Ihren Integrationsbericht 2018 beziehen. Darin steht, dass Frauen mit Migrationshintergrund im Jahr 2017 mit 59 Prozent eine weit geringere Erwerbstätigenquote hatten als Frauen ohne Migrationshintergrund, da liegt sie nämlich bei 71 Prozent.


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Was konkret gedenken Sie auch in Zusammenarbeit mit anderen Ministerien und angesichts der Tatsache, dass gerade in diesem Bereich immer stärker gekürzt wird, zu tun, damit sich diese Erwerbsquote verbessert?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank für diese wirklich relevante Frage, genau das ist der Grund, das ist mir ein Anliegen. Wenn man jungen Frauen vermittelt, ihr habt sehr wohl das Recht, die Möglichkeit, ihr müsst nicht auf den väterlichen, brüderlichen oder sonst irgendeinen Vormund Rücksicht nehmen – dann ist das leichter gesagt als getan.

Ich habe dazu, genau zu diesem Thema – noch bevor ich in dieses Amt kam –, bereits viele Debatten geführt. Es liegt oftmals nicht an der betroffenen Frau, es ist der innerfamiliäre Druck, und wenn es nicht der Vater ist, dann ist es vielleicht der Bruder, der genau diese Erwerbstätigkeit vielleicht da und dort hintanhält. Das heißt, die Ursachen sind äußerst vielfältig; was wir als Staat institutionell leisten können, ist das, was wir erbringen.

Die letztendliche Entscheidung aber, dass eine Frau sagt, ich gehe auf den Arbeits­markt, vielleicht auch gegen den Widerstand meiner Familie, das ist eine höchstper­sön­liche Entscheidung.

Das, was wir leisten können, ist – deswegen habe ich genau aus den von Ihnen zitierten Gründen den Schwerpunkt auf Werte- und Orientierungskurse für Frauen gelegt –, dass es beispielsweise keine Schande für die Familie ist, wenn die Frau arbeiten geht, denn das ist doch in einigen Kulturen noch da und dort verhaftet. Muss meine Frau arbeiten gehen? Wen trifft sie am Arbeitsplatz et cetera?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fort­setzend): Das sind letztendlich sehr persönliche, sehr spezifische Fragen, für die der Staat nicht immer Antworten finden kann, aber dort, wo wir sie anbieten können, in den Kursen, in den Gesprächen, in den Beratungen, dort tun wir das.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die nächste Zusatzfrage ist von Frau Abgeord­neter Nurten Yılmaz. – Bitte.


Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Guten Morgen, Frau Ministerin! (Bundesminis­terin Kneissl: Guten Morgen!) Frau Ministerin, das Integrationsgesetz regelt unter ande­rem, dass Drittstaatsangehörige zwei Module, nämlich Deutschkurs und Werte­kurs, zu besuchen haben und diese dann mit einer Prüfung abschließen.

Jetzt ist es so: Wenn jemand den Deutschkurs positiv abschließt, der Wertekurs aber negativ beschieden wird, muss diese Person beide Prüfungen wiederholen, und diese Wiederholung ist beliebig oft möglich.

Meine Frage ist: Könnten Sie sich vorstellen, dass man das so regelt wie beim Füh­rerschein? – Dort ist es ja so: Hat man den theoretischen Teil bestanden, aber den technischen Teil nicht, dann muss man nur den technischen Teil wiederholen.

Könnten Sie sich vorstellen, dass man das auch so regelt, denn das sind ja von­einander unabhängige Module, und es kostet Geld, Zeit et cetera?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ihre Antwort bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Ich erinnere mich an eine sehr intensive Debatte genau zu dem Thema, das Sie an­sprechen. Darf man in den Deutschprüfungen überhaupt grundsätzliche Weltbildfragen


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et cetera stellen? – Ich würde meinerseits – und das sage ich nicht nur als Ministerin – ein klares Ja sagen, denn es muss einem für die Deutschprüfung klar sein, dass man, wenn man zum Beispiel Fragen über die Trennung von Politik und Religion, über die Unabhängigkeit der Richter, über Frauen im öffentlichen Raum bekommt, diese auch mit den Deutschkenntnissen sozusagen beantworten kann.

Ich erinnere mich sehr wohl auch aus meiner eigenen Schulzeit daran, dass, egal, welche Sprache Sie lernen, Sie über diese Sprache auch ein Weltbild in der jeweiligen Sprachkultur mitlernen, daher ist meines Erachtens die Verquickung etwas höchst Natürliches. Ihr Vorschlag, dass man so das eine vom anderen trennt – ich habe es jetzt in dieser Minute nicht für mich durchgedacht, aber auch das würde zusätzliche administrative Bedingungen bedeuten, egal, wie man es dreht und wendet.

Durchfallen und nochmals lernen: Ich glaube, das haben wir alle einmal erlebt, manchmal hat es uns weitergebracht, manchmal hat es uns geärgert, aber ich halte es für notwendig, dass es keine Garantie gibt. Man muss sich engagieren und man muss das auch für sich internalisieren.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fortset­zend): Hinsichtlich dessen können Sie mir den Vorwurf machen, dass man das nicht abprüfen kann, denn in einer Prüfung kann man vieles sagen, aber es ist ein Versuch einer der Institutionen, etwas voranzubringen, was man ohne all das vielleicht gar nicht erst in die Debatte hineinbringt und die Leute sensibilisiert.


Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Schade.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Eine Zusatzfrage von Frau Abgeordneter Schimanek. – Bitte.


Abgeordnete Carmen Schimanek (FPÖ): Guten Morgen, Frau Minister! Sie haben heuer bei einem Expertengespräch davon gesprochen, dass eine weitere wichtige Inte­grationsmaßnahme, besonders für Frauen, die Diskussion über Genitalverstümmelung ist. Weltweit wird ja die Zahl der Frauen, die von FGM betroffen sind, auf 200 Millionen geschätzt, die Dunkelziffer ist wahrscheinlich höher. In Österreich dürften auch 8 000 Frau­en davon betroffen sein.

Meine Frage ist: Welche Maßnahmen planen Sie, um Genitalverstümmelungen bei uns in Österreich zu unterbinden?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Ja, das ist ein Projekt, das ich am 8. März vorgestellt habe. Es ist in gewisser Weise ein Leitprojekt, das ich jedenfalls ausbauen möchte, weil es viel zu lange in der Tabuzone war.

Sie haben von der Dunkelziffer gesprochen: Dazu soll es eine Erhebung geben, ge­meinsam mit Medizinern. Das wird aber nicht ganz einfach sein, weil es ein Tabuthema ist: Wie viele Tausende Frauen sind in Österreich davon betroffen? Wie viele Mädchen werden in den Ferien nach Hause geschickt, damit eine Genitalverstümmelung – sprich eine schwere Körperverletzung – an ihnen vorgenommen wird, oftmals noch mehr auf Wunsch der Mütter als anderer Familienangehöriger?

Da finanzieren wir Maßnahmen in Österreich. Wir haben für ein Pilotprojekt von FEM Süd in Österreich – das wird mit der Rudolfstiftung gemacht – circa 50 000 Euro, wir haben für dieses Projekt, das ich am 8. März gestartet habe, insgesamt 1,2 Mil­lionen Euro zur Verfügung gestellt. Dabei geht es zum einen um ein Rückoperieren,


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das heißt, die Schamlippen wiederherzustellen, damit diese Frauen beim Geburts­vor­gang nicht unerträgliche Schmerzen haben, und dass sie auch ganz normal ihren Alltag, ohne Harnwegsinfekt beispielsweise, leben können.

Es geht uns dabei ums Operativ-Werden, aber auch ums Sensibilisieren im ländlichen Raum – Schwerpunktländer Burkina Faso, Äthiopien. Ich werde dieses Projekt sukzes­sive über die nächsten Jahre aufstocken.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 10. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Zadić. – Bitte.


Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Meine Frage an Sie:

65/M

„Angesichts der sich weiter verschlechternden Menschenrechtssituation in Saudi Arabien und der rücksichtslosen Ermordung von Kritikern im Ausland: planen Sie nun Sanktionen zu verhängen oder Exporte nach Saudi Arabien zu verbieten?“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Ich meine, das ist vielleicht eine nicht sehr befriedigende Antwort, aber das Allererste, was ich gemacht habe, war, dass ich am 8. Oktober, als das bekannt wurde, sofort meine Reise nach Saudi-Arabien abgesagt habe.

Was Sanktionen anbelangt, kann das nur im Gesamthandeln mit der Bundesregierung passieren. Ich werde – da das jetzt auch in einigen anderen Staaten passiert –, was Sichtvermerke für Personen anbelangt, die eben in diesem Dunstkreis der Täter drinnen sind, prüfen lassen. Das liegt in der Kompetenz des Innenministeriums, aber gemeinsam mit dem Außenministerium.

Hinsichtlich unserer Zusammenarbeit: Ich habe das in meiner Aussendung am 20. Ok­tober gesagt: Meines Erachtens ist business as usual nicht möglich. Das wäre ein äußerst zynischer Umgang, aber Gesamtsanktionen können nur im Gleichklang mit der Europäischen Union erfolgen.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Zadić, bitte.


Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Es hat in der Vergangenheit, also zu­mindest in den letzten zehn Jahren, sowohl Ausfuhrbewilligungen für Waffenexporte nach Saudi-Arabien als auch in die Vereinigten Arabischen Emirate gegeben, und diese Ausfuhrbewilligungen waren durchaus im zweistelligen Bereich.

Angesichts der sich verschlechternden Menschenrechtslage – wir haben ja auch im Ausschuss darüber gesprochen – und auch angesichts der militärischen Intervention im Jemen: Gedenken Sie, die Grundlage für diese Ausfuhrbewilligungen zu entziehen und Genehmigungen zu verweigern, denn es gäbe ja nach dem Kriegsmaterialgesetz und dem Außenwirtschaftsgesetz durchaus Anknüpfungen, nach denen man das ver­neinen könnte?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Ich habe gestern in einem Interview mit dem „Weltjournal“ – auch dort war die Frage ähnlich – darauf hingewiesen: Österreich hat mit dem Beginn des Jemenkrieges im März 2015 sämtliche Waffenexporte nach dem Kriegsmaterialgesetz gestoppt. Das heißt, wenn es um Kriegsmaterialien geht, haben wir hier nichts zu stoppen. Wir sind


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nicht in der Situation wie andere große europäische Staaten, die laufend Kriegs­mate­ri­alien, Kriegsgüter exportieren.

Das, was Frau Bundeskanzlerin Merkel vor ein paar Tagen angesprochen hat, nämlich einen vorläufigen Stopp von Waffenlieferungen, wäre ein starkes Signal. Dafür müssen jedenfalls Großbritannien und Frankreich auch an Bord geholt werden.

Aus Frankreich gab es unterschiedliche Signale, heute in der Früh das allerletzte Signal; was ich gehört habe, eher in Richtung positiv. Gestern war das alles noch sehr kritisch, skeptisch – aber Österreich exportiert keine Kriegsmaterialien.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zur 11. Anfrage, jener der Frau Abgeordneten Kaufmann. – Bitte.


Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Guten Morgen, Frau Ministerin! Als junger Mensch lebe ich zum größten Teil meiner Lebenszeit schon innerhalb der Europäischen Union, Großbritannien war bis dato immer ein großer Teil davon. Es ist kaum vorstellbar, dass die Briten künftig keinen so starken Anteil mehr in der Euro­päischen Union haben werden, deswegen darf ich auch meine Frage stellen, da Sie das auch im Rahmen der Ratspräsidentschaft beschäftigt:

55/M

„Welche Themenkreise betreffend Brexit sind jetzt aus ihrer Sicht noch offen und müs­sen daher im Rahmen der österreichischen Ratspräsidentschaft gelöst werden?“


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Also 90 Prozent dieses Austrittsvertrages sind unter Dach und Fach. Das erste Mal, als ich Kommissar Michel Barnier traf, war im Frühling, bevor wir in die Präsidentschaft gegan­gen sind; er hat damals von 80 Prozent gesprochen. Mittlerweile sind sozusagen weitere 10 Prozent gelöst. Wir hatten das berühmte Chequers-Papier Anfang Juli, das war die erste wirklich klare schriftliche Positionierung Großbritanniens. Wir hatten die innenpolitischen Veränderungen im Kabinett von Theresa May. Nach Boris Johnson ist mein Counterpart jetzt Jeremy Hunt, auch mit ihm bin ich in regelmäßigem Kontakt. Wir haben einander schon drei Mal zu dem Thema getroffen.

Die Annäherung erfolgt, aber – wie vorhin auch gegenüber Abgeordnetem Leichtfried kundgetan – der we­sent­liche Punkt bleibt weiterhin die Frage des Verhältnisses der Provinz Nordirland des Vereinigten Königreiches gegenüber der Republik Irland. Das ist sozusagen ein Knack­punkt: Kommt es da zu einer harten Grenze oder einer nicht harten Grenze? – Aus britischer Sicht geht es hier auch um die territoriale Integritätsfrage.

Die Europäische Union ist in dieser Frage massiv geschlossen. Ich kenne sonst kein Thema, bei dem eine derartige Kohäsion da ist. Wir sind bei fast allen Themen zerstritten, aber in der Frage des Brexits gehen wir sehr, sehr kohärent vor. Da lässt sich jetzt auch nicht ein Keil da und dort hineintreiben, und ich würde sagen, das allein spricht für sich. Wir als Präsidentschaft unterstützen Kommissar Barnier.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fortset­zend): Er hat das Mandat erhalten. Auch die bilateralen Gespräche, auch meine vielen Interviews mit der BBC gehen immer auf eine Unterstützung der Arbeit des Kommis­sars hin.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage?



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Abgeordnete Martina Kaufmann, MMSc BA (ÖVP): Sie haben schon vieles vorweg­genommen. Wie möchten Sie der Tatsache Rechnung tragen, dass die Brexitver­hand­lungen jetzt im Herbst in ein entscheidendes Stadium eintreten?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Die sind absolut im entscheidenden Stadium! Im Halbtagesrhythmus entscheiden die sich in alle möglichen Richtungen, bis dorthin, dass sogar auch schon die Möglichkeit von vorgezogenen Wahlen in Großbritannien wieder aufgetaucht ist.

Wir tragen dem Ganzen Rechnung. Für diese Thematik ist mein Kollege Bundes­minis­ter Gernot Blümel, Vorsitzender im Rat für Allgemeine Angelegenheiten, zuständig, und ich beschäftige mich mit dem Thema im Rahmen des Rates für Auswärtige Ange­le­genheiten. Das heißt, wir sind in den Gremien entsprechend tätig, und wir unter­stützen den Kommissar – das ist unsere allererste Aufgabe –, er ist der Verhandler.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 12. Anfrage stellt Herr Abgeordneter Her­mann Krist. Ich darf ihm das Wort erteilen.


Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Geschätzte Frau Bundesministerin! Südtirol hat am Sonntag gewählt. All jene Parteien, die sich am lautesten für die Doppelstaats­bürgerschaft eingesetzt haben, haben am allermeisten verloren. Es war auch wenig überraschend, dass sich seit Sonntag namhafte Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens wiederholt kritisch geäußert haben. Ich gehe gar nicht auf die Stellungnahmen ein, aber Politologe Günther Pallaver, Extrembergsteiger Reinhold Messner, Landes­hauptmann Günther Platter, ja sogar Harald Vilimsky, der FPÖ-Abgeordnete, haben sich kritisch gemeldet.

Daher meine Frage: Bleiben Sie dabei? Und nehmen Sie für dieses in der Zwischen­zeit doch fragwürdige Projekt der doppelten Staatsbürgerschaft für Südtirolerinnen und Südtiroler eine insbesondere von den italienischen Parteien lautstark in den Raum gestellte Belastung der Beziehungen zwischen Österreich und Italien in Kauf?

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 61/M, hat folgenden Wortlaut:

„Wieso nehmen Sie für das fragwürdige Projekt der doppelten Staatsbürgerschaft für Südtirolerinnen und Südtiroler eine Belastung der guten bilateralen Beziehungen zu unserem Nachbarland Italien in Kauf?“

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Wir arbeiten auf Basis des Regierungsübereinkommens. Die Möglichkeit der Einräumung einer Doppelstaatsbürgerschaft für die deutschsprachige Volksgruppe und für die Ladiner – beziehungsweise reduziert es sich ja nicht darauf, wir haben die Doppel­staats­bürgerschaft auch für die vom Brexit betroffenen Österreicher und andere vor­gesehen – steht auch im Regierungsübereinkommen. Dieses wiederum beruht auf einem Beschluss der Mehrheit des Südtiroler Landtages, der eben diesen Wunsch auf­gebracht hat.


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Wie sich jetzt die Dinge verändern, dem möchte ich nicht vorgreifen, aber ich halte mich als Außenministern an das Regierungsübereinkommen, das die Möglichkeit der Doppelstaatsbürgerschaft vorsieht. (Beifall bei der FPÖ.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage?


Abgeordneter Hermann Krist (SPÖ): Ich korrigiere Sie ungern, Frau Außenministerin, dazu schätze ich Sie viel zu sehr, aber es gibt keinen Landtagsbeschluss. Es gibt einen Brief von 19 Landtagsabgeordneten, auf dem kein einziges Regierungsmitglied unterschrieben hat – und auch die halbe SVP nicht. Aber wurscht, ich möchte gerne in eine positive Welle übergehen:

Gibt es Ihrerseits Maßnahmen und Ideen, wie wir den Südtirolern unterstützend helfen können, ihre Autonomie weiterhin zu festigen und auszubauen?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Die Frage der Autonomie ist etwas, das die österreichische Außenpolitik seit den Vierzi­gerjahren beschäftigt. Wir hatten es ja dann auch als UNO-Thema, es war Sicherheits­ratsthema, es war für Bruno Kreisky ein ganz wesentliches Thema. Wir hatten letztlich in den Neunzigerjahren das Statut, und die österreichische Schutzpflicht war ent­sprechend detailliert normiert.

Ich habe mich als halbe Tirolerin auch viel mit dem Thema auseinandergesetzt und darf in dem Zusammenhang Landeshauptmann Arno Kompatscher zitieren, der mir in einem ersten Gespräch gesagt hat: Das Europa der Regionen hat nicht die aus­reichenden Antworten geliefert. Es gibt also noch etwas, was die Menschen zusätzlich suchen, und das, würde ich sagen, bestimmt auch in gewisser Weise die Atmosphäre dieser ganzen Debatte.

Ich hatte beim letzten Rat in Luxemburg die interessante Debatte rund um Venezuela miterlebt. Es hat dazu auch der spanische Außenminister entsprechend referiert. Warum komme ich jetzt hier auf Venezuela zu sprechen? – Doppelstaats­bürgerschaf­ten: Es gibt 300 000 venezolanische Staatsbürger, die auch die italienische Staatsbür­ger­schaft haben. Wir haben in Venezuela die größte Flüchtlingskrise unserer Zeit.

Das heißt, das Thema Doppelstaatsbürgerschaften ist nicht etwas Spezifisches, das die Österreicher fordern oder das das Regierungsprogramm für Südtirol fordert, son­dern es ist ein Thema, das uns auf vielen, vielen Ebenen bewegt. Da ist auch ein Blick nach Südamerika mit all den möglichen Auswirkungen europäischer Doppel­staats­bürger, vor allem auch, was Italiener betrifft, etwas ganz, ganz Wesentliches. Ich glau­be also, wir werden auf dieses Thema weiterhin unser Augenmerk legen, und zwar über die Südtirolfrage hinaus.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Lopatka, bitte.


Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! In meinen Gesprächen mit dem italienischen Botschafter in Wien, aber auch mit Abgeordneten auf italienischer Seite merke ich nichts von dieser Be­lastung, die von der SPÖ hier immer in den Raum gestellt wird. Das Verhältnis ist sehr gut.

Meine Frage an Sie konkret: Wie ist das Verhältnis mit Italien in Ihren Gesprächen? Ist es belastet?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Nein. Ich habe meine zweite Reise nach meinem Amtsantritt nach Rom gemacht, gleich am


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11. Jänner; damals war noch Angelino Alfano Außenminister. Jetzt ist ihm Enzo Moavero Milanesi nachgefolgt; auch ihn habe ich für Gespräche nach Österreich eingeladen. Ich habe Rom seither mehrmals besucht, auch im Zusammenhang mit anderen Konferenzen, und wir haben in ein paar Wochen den OSZE-Gipfel in Mailand.

Das heißt, die Zusammenarbeit mit Italien, ob innerhalb der EU, ob bilateral oder ob in anderen multilateralen Gremien wie der OSZE – da sind die Italiener unsere Nach­folger hinsichtlich des Vorsitzes –, ist eine, die völlig in Ordnung ist. Der italienische Botschafter findet bei uns immer offene Türen, und das geht vom Kabinettschef bis zum Generalsekretär. Hier wird auf vielen Ebenen miteinander gearbeitet, und ich kann dem Ganzen im Gegensatz zu Ihnen kein angekratztes Verhältnis entnehmen. – Vielen Dank.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Neubauer stellt die nächste Zusatzfrage.


Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Schönen guten Morgen, Frau Bundes­minister! Die Europäische Union besteht derzeit noch aus 28 Mitgliedstaaten. In 26 von 28 Mitgliedstaaten wird das Prinzip der doppelten Staatsbürgerschaft jetzt schon praktiziert, auch in Italien. Meine Frage dazu:

Sind Ihnen aufgrund dieses gelebten Prinzips einer doppelten Staatsbürgerschaft Be­las­tungen in den bilateralen Beziehungen der dies praktizierenden Länder bekannt?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank für die Frage. – Es ist richtig, dass nur noch zwei Mitgliedstaaten den Vertrags­staaten des sogenannten Übereinkommens über die Verminderung der Fälle mehr­facher Staatsangehörigkeit des Europarates angehören, darunter eben Österreich. Die Mehrzahl der EU-Mitgliedstaaten war gar nicht Teil dieses Europaratsüberein­kom­mens.

In der Regel sind mit der Zulassung der Doppelstaatsbürgerschaft bislang keine beson­deren bilateralen Probleme verbunden. Wir haben aber ein Beispiel, das ich Ihnen nennen kann, das die Ausnahme von der Regel ist: Einbürgerungen von ukrainischen Staatsangehörigen durch Ungarn haben in der Ukraine für Verärgerung gesorgt.

Also das ist das Thema und, wie gesagt, wir müssten zuallererst überhaupt aus dieser Konvention aussteigen. Wir sind Vertragspartei dieser Konvention.

In der Frage der Doppelstaatsbürgerschaft, die ich für Italien gerade angesprochen habe, was Südamerika anbelangt, gab es aus historischen Gründen immer eine sehr großzügige Handhabung.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die 13. Anfrage stellt Frau Abgeordnete Steger. – Bitte.


Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Sehr geehrte Frau Minister! Seit fast vier Monaten hat Österreich jetzt den Vorsitz im Rat der Europäischen Union und hat auch im Vorfeld ein ausgezeichnetes Sechsmonatsprogramm präsentiert, unter dem Haupt­motto: ein Europa, das schützt! Das ist ein Motto, das nicht nur eine klare und wichtige Botschaft sendet, sowohl innerhalb als auch außerhalb Europas, sondern auch ein Motto, unter das viele Themenbereiche fallen.

Sie haben bereits einige Ihrer Schwerpunkte genannt, aber vielleicht können Sie diese noch einmal konkretisieren. Mich würde nämlich genau interessieren, was in Ihrem Be-


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reich innerhalb der letzten vier Monate bereits erreicht werden konnte, was Ihnen für die verbleibende Zeit des Vorsitzes noch ein Anliegen ist und welche konkreten Schritte noch folgen werden, um Ihre außenpolitischen Schwerpunkte auch umzusetzen.

*****

Die schriftlich eingebrachte Anfrage, 58/M, hat folgenden Wortlaut:

Was sind die außenpolitischen Schwerpunkte des österreichischen EU-Ratsvor­sit­zes?

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Vielen Dank. – Ja, in vielen Themen sind wir diejenigen, die sozusagen als Honest Brokers, als ehrliche Makler, die Dossiers mitverwalten, aber ein wesentlicher Schwerpunkt ist und bleibt die Reduzierung der illegalen Migration und die Sicherstellung der Hand­lungsfähigkeit der Europäischen Union hierbei. Wir hatten diese Themen auch zuletzt beim Rat am 15. Oktober ganz oben auf der Tagesordnung.

Wir setzen uns weiter für Sicherheit und Stabilität in unserer unmittelbaren Nach­barschaft ein, also auch das vorhin schon zitierte Einstehen und Engagement für eine Annäherung der sechs südosteuropäischen Staaten an die Europäische Union. Da spürt man immer wieder die Skepsis in wesentlichen EU-Hauptstädten des Nordwes­tens, die einfach weiter weg sind, die das auch vor dem Hintergrund der Europawahlen nicht so gerne sehen.

Betreffend östliche Partnerschaft hatten wir erst vor zwei Wochen eine lange Debatte zu den sogenannten 20 Deliverables, also zur Rechtsstaatsforcierung, in Staaten von der Ukraine bis Moldawien. Rückschläge, Fortschritte – all das wird in den Räten dis­kutiert. Auch hier wird Anfang Dezember eine hochrangige Konferenz stattfinden, bei der es nicht nur um die Ausbildung in diesen Staaten gehen wird, sondern letztendlich auch um Employability, das heißt, die Arbeitsmarktvermittlung für Menschen aus der Region in ihren Heimatländern.

In Bezug auf Afrika liegt unsere außenpolitische Priorität auf der Bewältigung der Kri­sen­situationen. Ich habe im Rahmen des vorhin Zitierten – EZA und AKF – einige Maß­nahmen gesetzt. Am 18. Dezember findet auf Einladung des Bundeskanzlers ein EU-Afrika-Forum unter dem Titel Taking cooperation to the digital age statt; also: auf gleicher Augenhöhe in die Zukunft, nicht in der Vergangenheit stecken bleiben, nicht stagnieren.

Da hat natürlich die Europäische Union – und das habe ich auch mehrfach kritisch an­ge­merkt – das eine oder andere verschlafen!


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Den Schlusssatz bitte!


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl (fortset­zend): Man muss weg von dieser Haltung des Mercy Business hin in eine Haltung des Verhandelns, des Kooperierens auf Augenhöhe, wo auch die Handelspolitik EU/Afrika eine wesentliche Rolle spielt.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Haben Sie noch eine Nachfrage?


Abgeordnete Petra Steger (FPÖ): Das Vertrauen der Bürger in die EU wurde auf­grund der Asylkrise 2015 zutiefst erschüttert. Dieses Vertrauen gilt es jetzt, mit den


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richtigen Maßnahmen Schritt für Schritt wiederaufzubauen. Die zentrale und wichtigste Aufgabe der Europäischen Union ist es dabei, die Bürger der EU zu schützen. Unser Innenminister Herbert Kickl hat in diesem Bereich auf europäischer Ebene eine drin­gend notwendige Kehrtwende und einen Umdenkprozess zustande gebracht.

Mich würde Ihre Sichtweise dazu interessieren. Wie sehen Sie Österreichs Rolle als EU-Vorsitzland im Zusammenhang mit der inneren Sicherheit und dem Außengrenz­schutz?


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Bitte, Frau Bundesministerin.


Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Sie haben die Maßnahmen zitiert, die Innenminister Kickl im Rahmen seiner Ratstagungen setzt. Es war auch das wesentliche Thema beim Gipfel in Salzburg am 20. September, und auch der Europäische Rat letzte Woche hat sich damit befasst. Innere Sicherheit, nämlich auch im Sinne von vorhin schon angesprochenen Cyberwar-Attacken gegen Regierungsinstitutionen – auch Österreich, auch das Außenministerium war bereits Angriffsziel von Cyberwar-Attacken –, all das ist etwas, bei dem wir im Verbund mit unseren Kolleginnen und Kollegen aus anderen Ressorts – aber natürlich setzen wir auch auf Experten – genau diese Aspekte mitberücksichtigen.

Wie ich immer wieder sage, der Kern aller Staatlichkeit ist Folgendes: Der Staat hat das Gewaltmonopol, er leistet Sicherheit, und der Bürger zahlt dafür Steuern. Staaten sind in der Vergangenheit nicht auseinandergebrochen, weil das kulturelle Angebot nicht mehr gestimmt hat, sondern weil diese staatliche Sicherheit nicht mehr gegeben war – wenn man etwa an die Staatenimplosionen der Neunzigerjahre denkt.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich danke der Frau Außenminister für die Be­antwortung der Anfragen. Es sind alle Anfragen zum Aufruf gelangt. Daher darf ich die Fragestunde für beendet erklären.

Ich darf auf der Galerie eine Abordnung aus Gleisdorf, Ilztal, des Abgeordneten Stark sowie eine Abordnung der Gruppe Eval der Abgeordneten Bißmann herzlich begrüßen. – Herzlich willkommen in unserem Hohen Haus! (Allgemeiner Beifall.)

10.35.37Einlauf und Zuweisungen


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Hinsichtlich der eingelangten Verhandlungs­ge­gen­gestände und deren Zuweisung darf ich auf Abs. 4 des § 23 der Geschäftsordnung verweisen. Die Mitteilung liegt im Saal auf.

Die schriftliche Mitteilung hat folgenden Wortlaut:

A. Eingelangte Verhandlungsgegenstände:

Schriftliche Anfragen: 2070/J bis 2082/J

B. Zuweisungen in dieser Sitzung:

zur Vorberatung:

Ausschuss für Arbeit und Soziales:

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über einen Zweckzuschuss aufgrund der Abschaffung des Zugriffs auf Vermögen bei Unterbringung von Personen in stationären Pflegeeinrichtungen erlassen wird und mit dem das Finanzausgleichsgesetz 2017 geändert wird (327 d.B.)

Sozialversicherungs-Organisationsgesetz – SV-OG (329 d.B.)


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Finanzausschuss:

Gesetz über die Zusammenführung der Prüfungsorganisationen der Finanzverwaltung und der Sozialversicherung - ZPFSG (328 d.B.).

*****

10.35.52Ankündigung eines Dringlichen Antrages


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die Abgeordneten Cox, Holzinger-Vogtenhuber, Noll, Pilz und Rossmann haben vor Eingang in die Tagesordnung das Verlangen gestellt, den zum gleichen Zeitpunkt eingebrachten Selbständigen Antrag 433/A(E) der Abgeordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kündigung der Abkommen mit dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ dringlich zu behandeln.

Diese Behandlung wird nach Erledigung der Tagesordnung beziehungsweise spätes­tens um 15 Uhr erfolgen.

10.36.26Fristsetzungsantrag


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Vor Eingang in die Tagesordnung darf ich auch noch mitteilen, dass die Abgeordneten Rendi-Wagner, Loacker und Holzinger-Vogtenhuber beantragt haben, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 405/A der Abgeordneten Rendi-Wagner, Loacker, Holzinger-Vogtenhuber, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucher­schutzgesetz“ eine Frist bis zum 20. November zu setzen.

Ferner liegt das von fünf Abgeordneten gemäß § 43 Abs. 3 der Geschäftsordnung gestellte Verlangen vor, eine kurze Debatte über diesen Fristsetzungsantrag durch­zuführen.

Da für die heutige Sitzung schon die Behandlung eines Dringlichen Antrages verlangt wurde, wird die kurze Debatte im Anschluss an die Behandlung des Dringlichen Antrages stattfinden.

10.37.13

*****

Zur Geschäftsbehandlung hat sich Herr Abgeordneter Zinggl zu Wort gemeldet. Ich darf ihm das Wort erteilen.


10.37.18

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (JETZT) (zur Geschäftsbehandlung): Ich wende mich vor allen Dingen an die Kollegen und Kolleginnen, aber auch an die Fernsehzuschauer und ‑zuschauerinnen, weil sie möglicherweise nicht wissen, dass wir mit der Reihung der Tagesordnung heute nicht einverstanden waren bezie­hungs­weise sind.

Sie, Herr Präsident, wissen, dass wir sowohl in der Klubdirektorenkonferenz als auch in der Präsidiale diesbezüglich gute Argumente vorgebracht haben. Ich glaube, es ist überall auf der Welt üblich, von der UNO bis zum Kegelklub in Gleisdorf, dass bei Versammlungen und Sitzungen nach einer gewissen Wertigkeit und Wichtigkeit gereiht wird. Das hat auch damit zu tun, dass die Aufmerksamkeit im Laufe einer Sitzung


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immer nachlässt, das hat bei öffentlichen Sitzungen aber auch damit zu tun, dass bei den Medien die Aufmerksamkeit trivialerweise nachlässt. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir waren der Ansicht, dass der Vorschlag der Regierungsfraktionen, die Reihung so vorzunehmen, dass unwichtige Dinge an der ersten Stelle stehen und die wichtigen am Schluss, umzudrehen wäre. (Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Ich kann Ihnen sagen, dass an erster Stelle heute ein Bericht über ein Abkommen Österreichs mit der Schweiz verhandelt wird, bei dem es um die Überwachung des Luftraums zwischen Vorarlberg und der Schweiz geht, eine Überwachung der nicht­militärischen Gefahren, was immer das sein soll – möglicherweise handelt es sich um Flugsaurier oder UFOs. Das wird ja auch in 10 Minuten diskutiert werden. An zweiter Stelle verhandeln wir ein Abkommen mit Bosnien zur Zusammenarbeit auf den Gebieten Bildung und Sport.

Ich glaube, dass das alles wichtige Themen sind, über die Österreich spricht, aber an letzter Stelle haben wir dann die Umweltthemen – die sind offensichtlich nicht so wichtig –, und an allerletzter Stelle verhandeln wir heute das Umweltverträg­lichkeits­prüfungsgesetz. Wir wissen, dass es mit diesem Gesetz den NGOs weniger möglich sein wird, auf Gefahren, die Großprojekte für die Umwelt darstellen, hinzuweisen. Ich glaube, dass Österreich hinsichtlich der Reihung beziehungsweise der Aufmerksamkeit besser beraten ist, an erster Stelle dieses für uns alle wichtige Thema zu diskutieren.

Herr Präsident! Sie wissen, dass wir diese Diskussion - -


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich würde Sie bitten, sich zur Geschäftsordnung kurz zu fassen.


Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (fortsetzend): Das ist auch Teil der Ge­schäftsordnung, weil Sie als Präsident in der Geschäftsordnung als derjenige vorge­sehen sind, der Entscheidungen zu treffen hat. Sie haben sich – und das ist nicht das erste Mal, dass Streitfragen von Ihnen so entschieden werden – für den Vorschlag der Regierungsfraktionen entschieden. (Ruf: Zur Sache!) – Das ist zur Sache, es geht hier um die Sache! Ich möchte Sie fragen, Herr Präsident, ob es tatsächlich der Neutralität und Unabhängigkeit und der Vernunft entspricht, so wie Sie entschieden haben. Ich hätte ganz gerne von Ihnen eine Begründung dafür. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Es ist schon schwer, 4 Stunden lang die Konzentration aufrechtzuerhalten!)

10.40


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung ist Herr Abgeordneter Leichtfried zu Wort gemeldet. – Bitte.


10.40.41

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich werde das Thema Usancen zum Gegenstand meiner Ausführungen machen, weil das jetzt relativ gut zu den Ausführungen zur Geschäftsordnung des Kollegen passt. Es gibt in diesem Haus Usancen, die sich bewährt haben. Eine davon ist natürlich schon, dass der Minister oder die Ministerin, der oder die in der Fragestunde anwesend ist, anschließend auch die Dossiers bekommt, die dazugehören.

Es gibt aber auch andere Usancen, die man dann genauso einzuhalten hat. Sie wissen selbst, Herr Präsident, § 96 der Geschäftsordnung sagt beispielsweise, dass die Be­antwortung einer Anfrage eine Dauer von 2 Minuten nicht übersteigen darf, und die Beantwortung einer Zusatzfrage soll die Dauer von 1 Minute nicht übersteigen. Das


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heißt nicht, dass die Zeit, die für die Beantwortung aufgewendet wird, immer drüber sein muss, sondern eher umgekehrt.

Usance ist es auch, dass Gesetze jenen Ausschüssen zugewiesen werden, in die sie gehören, also beispielsweise das Arbeitszeitgesetz dem Sozialausschuss.

Die Frage ist also: Halten wir uns generell weiter an diese Usancen oder nicht? Ich würde Sie schon darum bitten, wenn man sich an diese Usancen hält, dies über­par­teilich und nicht immer nur zugunsten der Regierungsparteien zu tun. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

10.41


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Gudenus. – Bitte.


10.42.04

Abgeordneter Mag. Johann Gudenus, M.A.I.S. (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde die Debatte eher als eine Effekthascherei einer Partei bezeichnen, die um Aufmerksamkeit buhlt. Ich stehe voll hinter der Entscheidung des Präsidenten, zumal auch die Frau Außen­minis­terin am Nachmittag Termine hat und es aus praktischen Gründen wichtig ist, das Ganze zusammenzuführen und die Blöcke auch straffer hintereinander stattfinden zu lassen. In diesem Sinne wäre es gut, wenn die Entscheidung auch so bliebe. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.42


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zur Geschäftsbehandlung zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Wöginger. – Bitte.


10.42.48

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zumindest in den letzten 16 Jahren wurde die Usance ge­pflogen, dass nach einer Fragestunde oder nach einer Aktuellen Stunde auch jene Tagesordnungspunkte folgten, die dem jeweiligen Regierungsmitglied zuzuordnen waren. Heute ist das der Fall. Die Frau Außenministerin hat die Fragestunde absolviert, und jetzt stehen als nächstes die Punkte zum Thema Außenpolitik auf der Tages­ordnung. – Das möchte ich einmal festhalten: Egal, in welcher Regierungskonstellation, das wurde während der letzten 16 Jahre so eingehalten, und wir fordern, dass das auch weiterhin so gemacht wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Zweiter Punkt: Der Präsident ist der Opposition gestern hinsichtlich der Tagesordnung dahin gehend entgegengekommen – ich glaube, da gilt es auch, Dank auszu­sprechen –, dass die sozialpolitischen Punkte in den Vordergrund gerückt wurden. Das war der Wunsch der Opposition, dem wir nachgekommen sind. (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Ihr müsst einmal die Klubdirektorin fragen, dann wisst ihr es!

Heute haben wir 5 „Wiener Stunden“ Redezeit. Es ist jetzt drei viertel elf. Wenn wir jetzt mit dieser Debatte nicht die Zeit verplempern würden, würden wir in etwa zweieinhalb Stunden zu den Umweltpunkten kommen. (Abg. Schieder: Warum ist es drei viertel elf?) Das ist eigentlich eine prominente Zeit, da liegt man zwischen 13 und 14 Uhr. Die Punkte sind also zeitlich sehr gut angesetzt, aber die Liste Pilz hat dann ein Verlangen auf dringliche Behandlung eines Antrages gestellt, sodass diese Punkte um 15 Uhr wieder unterbrochen werden. Warum unterbrechen Sie den Punkt, den Sie hier als so wichtig bezeichnen, mit einem eigenen Dringlichen Antrag? Die Punkte sind gut gereiht. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

10.44



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Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist in der Geschäftsordnung vorgesehen, dass der Präsident die Tagesordnung festsetzt, wenn es keine Einigung in der Präsidiale gibt. Ich denke – und das ist ein Appell an die Zuschauer von ORF 2, der Debatte viel­leicht auch auf ORF III zu folgen –, dass die Beschlüsse des Nationalrates nicht als wichtig oder unwichtig bezeichnet werden können, denn diese Gewichtung würde immer zu einer entsprechenden Diskussion führen.

Ich kann nur alle darum ersuchen, bei all diesen Tagesordnungspunkten bis zum Schluss mit derselben Ernsthaftigkeit an der Diskussion dranzubleiben, und auch unsere Zuhörer dazu ermuntern, dies ebenfalls zu tun und damit auch entsprechend das Interesse in die Breite zu bringen.

*****

Behandlung der Tagesordnung

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Es ist vorgeschlagen, die Debatte über die Punkte 1 bis 4 sowie 6 bis 8 der Tagesordnung zusammenzufassen.

Gibt es dazu Einwendungen? – Das ist nicht der Fall.

Redezeitbeschränkung


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zwischen den Mitgliedern der Präsidialkonferenz wurde Konsens über die Gestaltung und Dauer der Debatten erzielt: 5 „Wiener Stun­den“ – ÖVP 93 Minuten, SPÖ und FPÖ je 83 Minuten und NEOS und Liste Pilz je 28 Minuten.

Gemäß § 57 Abs. 7 der Geschäftsordnung beträgt die Redezeit jener Abgeordneten, die keinem Klub angehören, für die gesamte Tagesordnung je 14 Minuten, höchstens 5 Minuten pro Debatte.

Wir kommen sogleich zur Abstimmung über diese Redezeiten.

Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist einstimmig ange­nommen.

Damit gehen wir in die Tagesordnung ein.

10.46.151. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (112 d.B.): Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidge­nossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüber­schrei­tenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft (318 d.B.)

2. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (114 d.B.): Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Minis­terrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports (319 d.B.)


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3. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (145 d.B.): Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (320 d.B.)

4. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über die Regierungsvorlage (237 d.B.): Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Euro­päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba an­de­rerseits (321 d.B.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir kommen zu den Punkten 1 bis 4, über die die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Bösch, dem ich das Wort erteilen darf.


10.47.01

Abgeordneter Dr. Reinhard Eugen Bösch (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­ter! Meine Damen und Herren! Herr Präsident, ich möchte mich bei Ihnen dafür be­dan­ken, dass Sie die Tagesordnung heute so festgelegt haben, wie sie festgelegt worden ist. Ich wundere mich auch, dass Kollege Zinggl so wenig Aufmerksamkeit für inter­nationale Fragen entwickeln kann.

Gerade dieser Tagesordnungspunkt 1 scheint mir ein Meilenstein in der Frage der internationalen Zusammenarbeit zwischen europäischen Ländern zu sein. Es geht dabei um ein Abkommen zwischen Österreich und der Schweizerischen Eidgenos­sen­schaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Siche­rung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft.

Nach der bisherigen Rechtslage müssen österreichische Fliegerkräfte, die ein verdäch­tiges ziviles Luftfahrzeug begleiten, bereits in der notwendigen Distanz vor der Grenze umkehren und das verdächtige Luftfahrzeug verlassen, da sie die Staatsgrenze nicht überfliegen dürfen. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass das verdächtige Luftfahr­zeug seine Richtung noch kurzfristig ändert oder auch wieder nach Österreich zurück­fliegt und keine rasche Wiederaufnahme der Überwachung möglich ist. Das Gleiche gilt auch für schweizerische Fliegerkräfte, die an der österreichischen Staatsgrenze um­keh­ren müssen.

Mit dem neuen Abkommen wird hingegen die Möglichkeit des Überfliegens der ge­mein­samen Staatsgrenze eröffnet, um ein verdächtiges Luftfahrzeug sicher an die Fliegerkräfte des jeweiligen Nachbarstaates übergeben zu können, sodass keine Über­wachungslücke entsteht. Der Waffengebrauch auf dem jeweils anderen Hoheitsgebiet ist ausgeschlossen, und die Zusammenarbeit muss unter Achtung der Souveränität der Parteien erfolgen.

Meine Damen und Herren, das scheint mir ein Meilenstein zu sein. Hier schließt ein Nicht-EU-Land mit einem EU-Land – und beide sind neutral, also komplizierter können die Voraussetzungen gar nicht sein – ein Abkommen, um eine Nacheile im Rahmen der Luftraumüberwachung festzulegen. Ich hoffe, dass das nur ein erster Schritt in dieser schwierigen Frage der Luftraumüberwachung Zentral- und auch Südosteuropas ist und dass es weitere Schritte geben wird, damit wir eine vertrauensvolle Zusam­men-


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arbeit von mehreren europäischen Ländern in dieser Frage erreichen werden. – Ich danke Ihnen sehr. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

10.49


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Kern. – Bitte. (Ruf bei der ÖVP: Wer ist denn das?)


10.49.27

Abgeordneter Mag. Christian Kern (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Geschätzte Zuschauer vor den Fernsehgeräten und auf der Galerie! Das ist heute mein zweiter Abschied aus dem Parlament; der erste ist über 20 Jahre her. Ich scheide heute als Abgeordneter aus diesem Haus aus, damals als Klubsekretär.

Ich kann Ihnen sagen, die Erfahrung, die ich damals mitgenommen habe, ist, dass einem insbesondere erst aus der Distanz die Bedeutung dieses Hauses für unsere Gesellschaft, auch für unsere Demokratie, wirklich im richtigen Licht erscheinen mag. Ich weiß, wie das gewesen ist, wieder in dieses Haus zurückzukommen, als ich damals meinen Chef Peter Kostelka gelegentlich besucht habe, der Klubobmann und mein Vorgänger in der SPÖ war. Du bist ob der Architektur dieses Hansen-Baus, dieser gewaltigen Architektur fast von Ehrfurcht erfasst. Du marschierst durch das Haus, es riecht nach Parlament, die Schritte in der Säulenhalle haben ein ganz eigenwilliges Geräusch, das dich sofort daran erinnert, wo du bist. Die Abgeordneten sind damals –sprichwörtlich – durch die Couloirs gewandelt, und in diversen Nischen haben sich Abgeordnete über alle Fraktionsgrenzen hinweg zur Konspiration getroffen.

Der Mittelpunkt damals, anders als heute, war die Cafeteria, die sogenannte Milchbar, in der das gesellschaftliche Leben des Parlaments über alle Parteigrenzen hinweg statt­gefunden hat. Mir ist eine Frage aus all den Erfahrungen damals geblieben, und zwar, warum das eigentlich Milchbar geheißen hat, denn in all der Zeit meiner teil­nehmenden Beobachtung habe ich dort alles Mögliche erlebt, aber Milch hat dort jedenfalls niemand bestellt. Ich darf Sie bitten, daraus keine weiteren Ableitungen vorzunehmen.

Was wir damals aber auch erlebt haben, war die große Zeit der Karriere des Jörg Haider im Parlament. Er war ein begabter Redner, der dort mit seltener drama­turgischer Brillanz seine Reden gehalten hat, aber auch mit einer Härte, mit einer Häme, mit einem Spott und mit permanenter Attacke, die immer wieder zu Tumulten und Aufregung geführt haben.

Es war der Beginn einer Ära, in der ganz klar abgesteckt worden ist, dass der Popu­lismus einen Platz in Österreich bekommen hat. Ich weiß, es macht keinen Sinn, wenn wir uns gegenseitig des Populismus bezichtigen, denn zwischen populärer Politik und Populismus ist oft nur ein schmaler Grat, und es ist wohl niemand von uns unverdächtig, diesen nicht auch einmal überschritten zu haben.

Was wir aber damals erlebt haben, ist, dass sich eine Spirale in Gang gesetzt hat, die von Journalisten, von Politikern angetrieben wird, mit der die Schlagzeile des nächsten Tages, der Kampf um die meisten Klicks, die meisten Retweets, die meisten Likes auf Facebook eine Art Tanz um das Goldene Kalb in der Demokratie geworden sind. Man bestätigt sich, stellt fest, die Schlagzeile hat gepasst, die Klicks haben gepasst, und am nächsten Tag geht es weiter.

Bei all dem war der Eindruck – und ich glaube, da besteht zwischen uns Einigkeit –, dass das eine schlechte Entwicklung ist, weil damit die Werte der Aufklärung, die unsere Demokratie umfassen, in immer weitere Ferne rücken. Es sind die Toleranz, die


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politische Rationalität, die wissenschaftliche Vermittlung unserer Realität, die letztend­lich in gute Politik zu fließen haben.

Wenn wir das heute konstatieren, dann reden wir nicht über Österreich alleine, sondern wir reden über eine Entwicklung im globalen Maßstab. Wir sehen das in Polen, wir sehen das in Ungarn, wir sehen das in Italien, wir sehen das in Südamerika, in Brasilien, wir erleben das auf den Philippinen, in Thailand, und der Großmeister dieser Disziplin sitzt im Weißen Haus: der Präsident der Vereinigten Staaten. Fast kommt es einem vor, als ob sich der Westen und seine Alliierten mit dem Virus der Antiaufklärung angesteckt hätten.

Es sind noch wenige Stunden, wenige Tage bis zum hundertjährigen Jubiläum der Ersten Republik, und das Parlament feiert diesen Anlass gebührend und mit Respekt. Ich halte das für wichtig, denn diese Erste Republik und dieser 12. November haben uns eine Lektion gelehrt, und das war jene, dass Demokratie keine Selbstver­ständ­lichkeit ist, dass Demokratie zerbrechlich ist.

Der große amerikanische Historiker Fritz Stern – 1938 musste er aus Deutschland emigrieren – hat einmal den Satz formuliert, dass die einfachste und tiefgreifendste Erfahrung seines Lebens war, wie zerbrechlich diese Freiheit ist. Einige Jahre später hat er in einem Interview – ich denke, es war sein letztes Interview – mit einer deut­schen Zeitung formuliert, er hat erlebt, wie in seiner Jugend Demokratie zerstört wor­den ist, und er stellt fest, dass zum Ende seines Lebens der Kampf um diese Demo­kratie wieder geführt werden muss. Ich denke, das sind Worte, die wir uns gerade in Österreich angesichts unserer Geschichte und des Umgangs, den wir mit ihr gepflogen haben, vergegenwärtigen müssen. Es ist die Erfahrung, die wir gerade in Österreich brauchen, dass diese Demokratie Rationalität und Geschichtsbewusstsein braucht.

Deshalb plädiere ich dafür, dass wir uns den 9. November ganz dick in unseren Kalendern anstreichen (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz), den 9. November, an dem das Novemberpogrom stattgefunden hat, das die Nazis die Reichskristallnacht genannt haben. An diesem Tag – bis heute – haben wir die Lektion gelernt, dass es ein schmaler Grat von der Gewalt der Worte zu der Gewalt der Taten ist.

Und ja, ich bin kein Anhänger der Einstellung, dass Worte und Sprache unschuldig sind. Das sind sie nicht, denn in der Politik geht es immer um Worte, Worte, die sich letztlich in Taten materialisieren und ausdrücken sollen. Deshalb ist es wichtig, da ein ganz besonders sensibles Bewusstsein zu haben, nicht eine Entwicklung in Gang zu setzen, die sich möglicherweise verselbstständigen mag.

Demokratie bedeutet aber auch das Prinzip, das im Artikel 1 der Menschenrechts­konvention festgelegt ist, dass alle Menschen frei und gleich an Würde und Rechten geboren sind. Wenn wir uns heute mit politischen Diskussionen auseinandersetzen, dann kann ich nur davor warnen, unsere Gesellschaft in Freunde und Feinde zu spal­ten, in das Wir und die Anderen. Es erfüllt mich mit einer gewissen Sorge, dass wir heute beginnen, den Wert von Menschen anzuzweifeln, sie zu Menschen zweiter Kategorie zu machen. Ich denke hier insbesondere an unsere muslimischen Mitbürger. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Demokratie braucht aber nicht nur Werte und Zusammenhalt, sondern sie benötigt auch das Engagement der vielen. Politik ist zu wichtig, um sie nur Berufspolitikern zu überlassen, und deshalb ist es so wichtig, dass wir eine starke und wache Zivil­gesellschaft haben, auch wenn das vielleicht manchmal dem einen oder anderen lästig vorkommen muss: Es ist eine Ermunterung, die wir den Menschen in diesem Land geben müssen, sich zu engagieren, für ihre Überzeugungen und ihre Werte letztend­lich einzutreten, weil diese Zivilgesellschaft einen erheblichen Einfluss auf den Lauf der


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Dinge hat. Es sind nicht die Einzelnen, die die Geschichte einer Generation beein­flussen, sondern es sind die vielen und ihr Beitrag zu unserem gemeinsamen Tun.

Deshalb möchte ich Sie ausdrücklich ermuntern, meine sehr geehrten Damen und Her­ren, außerhalb dieses Hauses Ihr politisches Engagement mit Leidenschaft fortzuset­zen.

Wir wissen aber auch, dass Demokratie Optimismus braucht. Wir leben in einer fantastischen Welt! Nehmen Sie diese Bemerkung jetzt nicht als Ausdruck meiner persönlichen Entscheidung, aus der Politik auszuscheiden; dieser Auffassung war ich schon davor: Wir haben erlebt, dass sich in den letzten 20 Jahren die Armut auf der Welt halbiert hat. Wir haben gesehen, dass die Kindersterblichkeit zurückgeht. Wir haben gesehen, dass die Lebenserwartung steigt. Wir sind heute in der Situation, dass mehr Menschen an Überernährung als an Hunger sterben, und die Wahrscheinlichkeit, durch einen Selbstmord ums Leben zu kommen, deutlich größer ist als jene, durch eine Gewalttat zu sterben.

Diese Veränderungen sind erheblich. Sie kommen, sie stellen Herausforderungen dar, die in allererster Linie Sie zu gestalten haben. Es ist der technologische Wandel, der uns völlig neue Perspektiven gibt – auf die Welt, auf die Chancen, auf die Art und Weise, wie wir miteinander leben werden. Sie haben es vielleicht auch verfolgt: Dieses Zusammenwachsen von Biowissenschaften und Technologie, das gerade in Wissen­schaftskreisen diskutiert wird, hat eine unglaubliche Faszination und kann eine un­glaubliche Bereicherung für unsere Welt sein. Es führt aber auch dazu, dass wir uns mit der Frage Mensch und Maschine, wie wir miteinander umgehen, auseinan­der­zu­setzen haben.

Wenn Sie sagen, das ist eine dystopische Fantasie der Zukunft, dann weise ich darauf hin, dass es schon heute Algorithmen sind, die darüber entscheiden, welchen Job Menschen bekommen, welchen Partner sie heiraten sollen, was sie kaufen, was ihnen angeboten wird, wie sie denken sollen und was sie letztendlich politisch wählen.

Es ist Ihre Aufgabe, dafür zu sorgen, dass es dabei einen ethischen Rahmen gibt, dass es Kontrolle gibt, dass es Transparenz gibt und dass letztendlich die Souveränität menschlicher Entscheidungen bewahrt bleibt.

Es gibt eine weitere Herausforderung, die mir wichtig ist, und es ist mir ein Anliegen, sie hier noch ein letztes Mal zu erwähnen: Der Technologiewandel wird die eine dra­matische Veränderung sein, der Klimawandel, wir wissen das, wird die zweite sein. Wir gedenken in diesem Jahr auch des Ausbruchs des Dreißigjährigen Kriegs vor 400 Jahren. Wenn man sich mit der Geschichte beschäftigt, dann sieht man, dass diesem die Kleine Eiszeit vorangegangen ist: Dürren, Unwetter, Katastrophen, Ernte­ausfälle. Wie haben die Menschen darauf reagiert? – Mit Hexenverbrennung, mit Opfern, weil sie es nicht besser gewusst haben. Heute wissen wir es besser; wir wissen, was die Konsequenzen unseres menschlichen Handelns sind, was die Kon­sequenzen und Auswirkungen sein werden.

Es war der Klimaschutzrat, der uns in einer Studie gezeigt hat, dass es möglich ist, den Klimawandel zu begrenzen, dass es dafür nur ganz konkrete Taten braucht. Er hat auch darauf hingewiesen, dass es möglich ist, dass es ein Weiterleben bei einer Erwärmung des Klimas um 2 Grad gibt. Er hat uns aber auch darauf aufmerksam gemacht, dass es nicht mehr das Leben sein wird, das wir heute kennen.

Ich habe in den letzten Tagen viel Zeit gehabt, mir Studien und interessante Erkennt­nisse anzuschauen, und eine fand ich besonders bemerkenswert. Ein britischer Think­tank hat ausgerechnet, dass es jedes Jahr 900 Milliarden Dollar brauchen würde, um


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die Welt bis 2050 komplett CO2-frei zu machen; 900 Milliarden Dollar im globalen Maßstab für Investitionen.

Das sind 0,6 Prozent des Reichtums und des Wohlstands auf dem ganzen Planeten. Das ist ein läppischer Betrag, um den es hier geht (Beifall bei der SPÖ), es ist aber ein Betrag, der den Unterschied macht, ob unsere Kinder eines Tages in einer Umwelt leben werden, die zu ihrem größten Feind wird. Ich habe mich oft gefragt – als Teil dieses Systems, des Mechanismus –: Warum kommen wir da nicht weiter? Ich habe immer wieder festgestellt, dass uns die Angst, im Kleinen Nachteile zu erleiden, im Großen alle gemeinsam zu Verlierern macht.

Dieselbe Frage, die mit Rationalität bewertet werden muss, ist jene: Wie können wir unseren Platz in der Welt behaupten? Wir wissen, dass Europa vor enormen Heraus­forderungen steht, vor einem völlig unberechenbaren amerikanischen Präsidenten, vor dem Aufstieg Chinas, der sorgsam geplant ist und der sein Ende noch längst nicht erreicht hat. Wir müssen uns die Frage stellen: Wie kann Europa stark sein, wie kann es souverän handeln, wie kann es weltpolitikfähig sein? Wenn wir uns diese Frage stellen, dann kommen wir auch rasch zu dem Schluss, dass das für die Nationen auch bedeutet, Kompetenzen im Großen abzugeben, um die Probleme unserer Zeit zu lösen. Ich halte das nicht für einen Verrat an Österreich, sondern für das Gegenteil, für einen Akt des Patriotismus, weil es ein starkes Österreich nur in einem starken Europa geben können wird. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Ich sage das mit Überzeugung und mit dem Stolz, dass ich Österreich im Euro­päi­schen Rat unter den Regierungschefs vertreten durfte. Gerade dieses Erlebnis hat aber bei mir die Überzeugung genährt, dass es wichtig ist voranzugehen, dass der Still­stand keine Option ist, und dass wir mehr an Gemeinsamkeiten und nicht weniger brauchen, um denen, die mit der Abrissbirne gegen Europa arbeiten, Einhalt zu gebieten.

Meine sehr geehrte Damen und Herren! Ich habe zweieinhalb Jahre meines Lebens in der Berufspolitik verbringen dürfen. Es war mir, als ich damit begonnen habe, klar und bewusst, dass die Zukunft eines Bundeskanzlers, die Zukunft eines Ministers, die Zukunft eines Abgeordneten darin besteht, dass er einmal ein Ex-Bundeskanzler, ein Ex-Minister und auch ein Ex-Abgeordneter sein wird. Ich denke, wenn man sich das vor Augen führt, fällt einem der Umgang mit den politischen Mechanismen doch um einiges leichter. Ich habe festgestellt, dass man zu einer Projektionsfläche wird, in die Menschen das Allerbeste, die größten Erwartungen hineingeheimnissen, und dass genau das Gegenteil auch passiert: Die schlechtesten Erfahrungen, alles wozu Menschen an Niedertracht fähig sind, auch das wird einem unterstellt.

Ich habe allerdings auch feststellen dürfen – und mit einer notwendigen Distanz –, dass das alles herzlich wenig mit der wirklichen Person zu tun hat. Es ist für mich immer wieder frappierend gewesen, in Zeitungen zu lesen, wie lustvoll man angeblich in der ersten Reihe der Politik steht – oder mit welcher Begeisterung oder welchen Wert das bedeutet. Ich kann Ihnen sagen, ich habe dieses Geschäft mit großer Freude gesehen, aber ich habe auch die Einsamkeit erlebt und vor allem habe ich den Wert eines Sonntagnachmittags zu Hause auf dem Sofa so richtig schätzen gelernt.

Es geht in der Politik definitiv irdischer zu als manche meinen, und das ist mög­licherweise auch gut so. Die Lektion, die ich gelernt habe, war eine, die man vielleicht mit einer Analogie verbinden kann. Sie wissen, am Schrein von Delphi war der Spruch „Nichts im Übermaß“ eingemeißelt. Die Politik – und das ist mein persönliches Re­sümee nach zweieinhalb Jahren – lehrt einen, im guten Sinn sein Urteil zu mäßigen. Ich halte das für eine ganz wichtige Eigenschaft, sich im Urteil zu mäßigen und sich über Menschliches – vielleicht allzu Menschliches – nicht zu sehr aufzuregen. Ich den-


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ke, das ist mir auch – am Ende zumindest – ganz gut gelungen, sofern nicht Akteure meines Fußballklubs am Samstagnachmittag verwickelt waren, beziehungsweise die Akteure des Fußballklubs von Andi Kollross und Nurten Yılmaz – die Kenner werden wissen, was ich meine.

Diese Verrückung der Maßstäbe hat bei mir auch eine persönliche Entwicklung produziert. Ich sage Ihnen, wie es ist: Ich habe am Beginn meiner politischen Karriere gedacht, es ist ganz klar, die Verteilung von Superstars und von Mittelmaß ist krass zugunsten meiner eigenen Partei ausgefallen. Ich habe in diesen zweieinhalb Jahren festgestellt, wie der Respekt gewachsen ist vor all jenen von Ihnen, die ihr Leben dieser Aufgabe widmen, die diese Verantwortung übernommen haben, die ja nicht immer dankbar ist, die nicht immer nur eine ist, die mit Vergnügen verbunden ist. In der Öffentlichkeit existieren ja viele Vorstellungen, wie lustig das in allen Lebensphasen wirklich ist. Ich muss sagen, ich habe auch Respekt – noch viel mehr Respekt – vor jenen entwickelt, die nicht nur in diesem Haus, sondern draußen im Sinne unserer Gemeinschaft arbeiten: den Bürgermeistern, den Gemeindevertretern, die mit viel Undank, aber großem Engagement und mit großer Leidenschaft unsere Gemeinschaft zusammenhalten. Ihnen gilt mein besonderer Dank. (Beifall bei SPÖ, ÖVP, NEOS und Liste Pilz.)

Eine Bemerkung sei mir erlaubt, im Sinne der Glaubwürdigkeit – und die Damen und Herren von der FPÖ werden es mir vielleicht nachsehen –: Bei aller Wertschätzung für die einzelne Person habe ich mich doch immer wieder gewundert, wie wenig segens­reich ihr Wirken in der Gruppe dann am Ende ausgefallen ist.

Es war eine spannende Zeit. Ich bin dankbar für die Einblicke. Ich bin vor allem dankbar für die Momente und Begegnungen, die damit verbunden sind, weil das schluss­endlich das ist, was bleibt. Es ist nicht ein Türschild, es sind nicht Geschichten aller Art, sondern es sind die Begegnungen und die Momente, die dich mit den Men­schen zusammengebracht haben. Natürlich machst du in diesem Geschäft auch Erfah­rungen, die du gerne missen möchtest, Erfahrungen, die einem den Abschied mög­licher­weise erleichtern, ja einen vielleicht geradezu zum Querausstieg motivieren und animieren, aber das ist wohl Teil dieses Geschäfts. Ich habe den Zeitpunkt meines Abschieds bewusst und selbst gewählt. Ich denke, das ist ein Luxus, den meine beiden unmittelbaren Amtsvorgänger durchaus zu schätzen wissen. Es ist richtig so, es ist ein Ende, und das ist gut so – für die Personen, für die Sache und für alle Beteiligten.

Ich möchte mich am Ende bei den Mitarbeitern bedanken, die mit mir diesen Weg gegangen sind. Ich möchte mich bei den Mitarbeitern bedanken, die dieses Hohe Haus vertreten, bei den Mitarbeitern, die in der Republik tagein, tagaus für unsere rot-weiß-roten Farben arbeiten. Es war mir eine besondere Freude, sie am Werk zu sehen. Ich habe allergrößten Respekt und ich möchte mich bei ihnen für die wunderbare Zeit, die wir verbringen konnten, bedanken. Ganz besonders bedanke ich mich bei jenen Damen und Herren, die wir jeden Morgen am Empfang erlebt haben, die immer ein freundliches Wort, immer ein Lächeln auf den Lippen hatten. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.) Auch dafür: meinen herzlichen Dank. Es war mir eine Freude, es war mir eine große Ehre. – Herzlichen Dank. (Lang anhaltender, stehend dargebrachter Beifall bei der SPÖ, lang anhaltender Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie Beifall bei der ÖVP.)

11.07


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Sehr geehrter Herr Abgeordneter Mag. Kern! Ich danke Ihnen im Namen des Parlaments für Ihre Arbeit hier herinnen und als Kanzler dieser Republik – immer des Wortes gewaltig. Wir wünschen Ihnen auf Ihrem weiteren Lebensweg das Allerbeste, vor allem aber auch, dass die Erfahrungen aus der Politik


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Sie positiv begleiten mögen. (Beifall bei ÖVP, SPÖ, NEOS und Liste Pilz sowie des Abg. Gudenus.)

Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Amon. – Bitte. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)


11.08.23

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Herr Mag. Kern hat den Saal bereits verlassen, aber in Absprache mit unserem Klubobmann August Wöginger möchte ich mich auch namens unserer Fraktion für die Zusammenarbeit in der Vergangenheit bedanken. Wir wün­schen von hier aus Herrn Mag. Kern persönlich alles Gute für die Zukunft. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

Ich möchte am Beginn der außenpolitischen Debatte, die wir hier über eine Reihe von Abkommen führen, Ihnen, sehr geehrte Frau Bundesministerin, zu Ihrer Ansprache vor den Vereinten Nationen herzlich gratulieren. Ich habe das schon im Ausschuss getan und ich möchte es hier ganz gerne wiederholen, weil diese Ansprache, die Sie vor den Vereinten Nationen gehalten haben, wirklich in Form und Inhalt in besonderer Weise positiv aufgefallen ist und einen wirklich beachtlichen Niederschlag im internationalen Blätterwald gefunden hat. Das war eine sehr, sehr schöne und beachtliche Visitenkarte Österreichs. Herzlichen Glückwunsch dazu. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abge­ord­neten Martin Graf und Lasar.)

Eine zweite Gratulation ist anzuschließen, nämlich dass es Ihnen mit Ihrer gesamten Mann- und Frauschaft im Außenministerium gelungen ist, dass Österreich wieder in den Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen gewählt wurde. Auch da weiß man, was an Arbeit, an Lobbyingtätigkeit bei den anderen Ländern dahintersteckt. Das ist auch ein sehr schöner Erfolg, glaube ich, für uns insgesamt und insbesondere für Sie, Frau Bundesministerin. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Unter diesem Tagesordnungspunkt diskutieren wir eigentlich vier Übereinkommen. Ein Abkommen, das wir mit der Schweizerischen Eidgenossenschaft abgeschlossen haben und das hier zu ratifizieren ist, hat der Herr Kollege Bösch schon erwähnt. Es ist nicht so, wie der Herr Abgeordnete Zinggl gesagt hat, dass es darum geht, UFOs oder Flugsaurier zu verfolgen, sondern die Angelegenheit ist etwas ernster, wie Sie natürlich wissen. Es geht um zivile Bedrohungen, es geht darum, dass es die Möglichkeit gibt, bei Flugzeugen, die den Luftraum verletzen, über die Grenze hinweg Verfolgungen und Identifizierungen vorzunehmen. Es ist, glaube ich, angesichts der internationalen Terrorbedrohung ein wichtiges Abkommen, das wir hier mit der Schweiz schließen.

Das zweite Abkommen ist ein Abkommen über Kultur und Bildung, Wissenschaft, Jugend und Sport, das wir mit Bosnien-Herzegowina abschließen. Auch das ist gleichsam eine Art Lückenschluss, den wir hier bei den ost- und südosteuropäischen Staaten vornehmen. Mit den meisten haben wir bereits solche Abkommen. Es ist schön, dass es nun auch mit Bosnien und Herzegowina ein solches Abkommen gibt.

Das dritte Abkommen ist eines, wo wir eine Zurücknahme vornehmen, weil es ja so etwas wie eine universelle periodische Staatenprüfung gibt. Diese hat im konkreten Fall gezeigt, dass Passagen entbehrlich sind. Diese werden daher zurückgenommen.

Das vierte Abkommen, das wir ratifizieren, ist ein Abkommen zwischen der Euro­päischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba anderer­seits. Auch da geht es darum, dass wir den politischen Dialog, die Zusammenarbeit, den Handel stärken und auf diese Art und Weise ein wenig mehr Normalität nach Kuba bringen, wie man sich das künftig ja auch von einem Staat erhofft, der hoffentlich eine demokratische Entwicklung nehmen wird.


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In diesem Sinne glaube ich, sind das alles sehr wichtige internationale Abkommen, Frau Bundesministerin, und ich hoffe, dass sie eine breite Zustimmung hier im Hause finden werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der ÖVP sowie des Abg. Kassegger.)

11.13


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Hoyos-Trauttmansdorff. – Bitte.


11.13.14

Abgeordneter Douglas Hoyos-Trauttmansdorff (NEOS): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Besucher auf der Galerie! Ich möchte mich insbe­son­dere auf das Abkommen, das der Kollege Bösch schon ganz am Anfang angesprochen hat, zwischen uns und der Schweiz beziehen. Grundsätzlich glaube ich, dass das ein wichtiger und durchaus richtiger Schritt in die richtige Richtung ist. Ich möchte aber das Ganze ein bisschen größer fassen und im Bereich Luftfahrtsicherung auch auf andere Staaten schauen.

Es gibt ein Paradebeispiel, wie das gut funktionieren kann, das zeigen uns die Bene­lux­staaten vor. Die Niederlande, Belgien und Luxemburg haben im Jahr 2015 gemein­sam die Luftraumüberwachung organisiert. Es ist so, dass die eine Hälfte von den Niederlanden und die andere Hälfte von Belgien übernommen wird, Luxemburg steuert keine Flieger bei. Das geht so weit, dass das selbst in die Beschaffung hineinwirkt. Deswegen gibt es auch Analogien zu Österreich, wo das ja wieder Thema werden könnte, Thema werden wird – wir werden sehen, wie es mit unseren Eurofightern weitergeht. Das geht so weit, dass man sogar die Beschaffung danach ausrichtet.

Es ist aktuell so, dass Belgien F-16-Flieger hat, die aus den Achtzigerjahren stammen; mittlerweile haben sie nur noch die Hälfte von denen, die sie ursprünglich hatten. Damals waren es knapp hundert Stück. Jetzt stellt sich die Frage der Nachbe­schaf­fung. Da schaut es momentan – zumindest laut Medienberichten – so aus, dass sie auf einen F-35-Flieger umsteigen. Eines der Argumente – neben den Kosten-Nutzen-Argumenten; möglicherweise spielt auch die Mitgliedschaft bei der Nato eine Rolle, weil er in den USA gefertigt wird – ist aber auch, dass auch die Niederlande diesen Flieger haben und es natürlich wesentlich einfacher ist zusammenzuarbeiten, wenn man dieselbe Ausstattung hat.

Deswegen kommt in diesem Zusammenhang auch die Aufforderung von uns, dass die Bundesregierung sich weiterhin – auch im Sinne der Ratspräsidentschaft – für mehr Pooling innerhalb der Europäischen Union bei der Luftraumüberwachung – aber auch generell – einsetzt und natürlich auch weitere Schritte setzt, um eine gemeinsame Luftraumüberwachung in den Fokus zu rücken. In diesem Sinne würde ich die Bun­desregierung bitten, die Grenzen nicht an der österreichischen Staatsgrenze enden zu lassen, sondern gerade im Bereich Luftfahrtsicherung einen Schritt weiter zu gehen und darüber hinaus zu denken. – Danke schön. (Beifall bei den NEOS.)

11.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Mag. Roman Haider. – Bitte.


11.15.47

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich bin ja jetzt wirklich keiner, der bekannt dafür ist, dass er nachtritt, aber wenn es sich der Herr Kern nicht verbeißen konnte, dann verbeiße ich mir jetzt auch nicht den Kommentar, dass er damit gezeigt hat, dass er in seinem geistigen Horizont


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ja doch ein sozialistischer Parteisekretär geblieben ist. (Beifall bei der FPÖ. – Zwi­schenruf des Abg. Krist.) – Ja, er ist eh schon weg, es ist eh wurscht.

Kommen wir nun aber zu etwas Erfreulichem! Frau Bundesminister! Kollege Amon hat es schon angesprochen, ich möchte trotzdem die Gelegenheit beim Schopf ergreifen, Ihnen zu gratulieren, dass Österreich jetzt wieder in den UN-Menschenrechtsrat ge­wählt worden ist – für weitere drei Jahre. Herzliche Gratulation!

Zu den Tagesordnungspunkten 1 bis 4, die ja zusammengefasst sind: Es ist eine Mate­rie, wo Einstimmigkeit bei den Abstimmungen zu erwarten ist. Zum Tagesord­nungs­punkt 1 hat der Kollege Bösch für die FPÖ schon gesprochen.

Im Tagesordnungspunkt 2 geht es um das Abkommen mit Bosnien-Herzegowina. Wir haben ja eine lange gemeinsame Vergangenheit, waren wir ja doch einmal in einem gemeinsamen Staatswesen. Es gibt vielfältige Aktivitäten, die es jetzt auszubauen und abzusichern gilt. Dazu soll auch dieses Abkommen dienen. Die Vertiefung des kultu­rellen und des wissenschaftlichen Austausches soll helfen, die noch immer bestehen­den Gräben zwischen den Volksgruppen in Bosnien-Herzegowina zu überwinden.

Beim Tagesordnungspunkt 3 handelt es sich mehr oder weniger um einen Formalakt, die Rücknahme einer Bestimmung, die durch die Abänderung des österreichischen Straf­gesetzbuches überflüssig geworden ist. Vor 31 Jahren haben wir bei der UN-Antifolterkonvention die Erklärung abgegeben, die Strafverfolgung für im Ausland begangene Folterverbrechen selbst zu übernehmen, wenn nicht zu erwarten ist, dass in dem Land, wo das Verbrechen begangen worden ist, eine Strafverfolgung stattfinden wird. Inzwischen hat es 2012 und 2014 Strafgesetzbuchnovellen gegeben, mit denen wir sichergestellt haben, dass auch in Österreich die Folter – auch wenn sie in einem anderen Staat begangen worden ist – strafbar ist. Daher ist diese Erklärung nicht mehr nötig.

Tagesordnungspunkt 4: Abkommen mit Kuba. Der Dialog zwischen Kuba als dem größten Staat der Karibik und der EU soll in den Bereichen politischer Dialog, Zusam­menarbeit und Handel gefördert werden. Wir setzen da viel auf den neuen Präsidenten Díaz-Canel. Die EU hat die Hoffnung, dass da ein nachhaltiger Reformprozess, nicht nur die Wirtschaft, sondern auch die Menschenrechtssituation betreffend, eingeleitet wird. Daher soll auch dieses Abkommen zur Verbesserung der Menschenrechts­situ­ation in Kuba beitragen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.18


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried. – Bitte.


11.19.01

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Ge­schätzte Damen und Herren! Geschätzte Damen und Herren auf der Galerie und vor den Fernsehern! Ich bin froh, dass diese Abkommen jetzt ratifiziert werden. Es sind sehr unterschiedliche Abkommen, aber sie haben eines gemeinsam: Sie zeigen die Stellung und die Positionierung Österreichs in der Welt.

Wenn man sie kurz der Reihe nach anschaut, sieht man Folgendes: Das Abkommen mit der Schweiz ist meines Erachtens schon ein bemerkenswertes, wenn man weiß, wie empfindlich die Schweiz eigentlich auf fremde Soldaten, fremde Militäraktivitäten reagiert. Es zeigt schon ein sehr, sehr hohes Vertrauen, ein sehr hohes nachbar­schaft­liches Vertrauen, dass ein derartiges Abkommen abgeschlossen werden kann.

Das zweite Abkommen mit Bosnien-Herzegowina ist auch für mich eines, das eine gewisse Symbolkraft hat: Österreich kümmert sich um junge Staaten in Europa, um


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Staaten, die es nicht so leicht haben, und wir bieten partnerschaftliche Zusammen­ar­beit an.

Schließlich das Abkommen mit Kuba, mit dem wir unsere weltpolitischen Ambitionen nicht verstecken wollen, sondern dafür sorgen wollen, dass es in Ländern, die lange unter Restriktionen gelitten haben, zu Öffnungen kommt, damit diese im Konzert der Staatengemeinschaft mitspielen können.

Geschätzte Damen und Herren, ich möchte aber auf einen Punkt besonders eingehen, nämlich auf die Rücknahme unseres Vorbehaltes zu Artikel 5. Ich würde im Gegensatz zu Kollegen Haider meinen, dies ist schon ein Formalakt, hat aber auch eine große Symbolkraft. Geht es nämlich um staatlich organisiertes Foltern, um staatliche Restrik­tionen, so ist es meines Erachtens vollkommen klar, dass Österreich zeigen muss, dass wir da keine Toleranz und kein Relativieren kennen. Das ist unser Standpunkt, unser österreichischer Standpunkt, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Das zeigt sehr wohl, dass sich Österreich klar zur westlichen Wertegemeinschaft, zu Menschenrechten, zu Demokratie, zu Rechtsstaatlichkeit bekennt. Das ist unser Platz im weltpolitischen Gefüge, den wir nicht nur zu behaupten haben, sondern um den wir zu kämpfen haben. Dieses Zeichen ist, glaube ich, gerade jetzt wichtig, denn erst vor einigen Tagen hat es den Anschein gehabt, dass Staaten wieder Meuchelmörder durch die Lande schicken und Regimekritiker drangsalieren.

Geschätzte Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass es in solchen Fällen für Österreich kein Anbiedern, kein Relativieren gibt, sondern aufrechte Solidarität mit den Opfern, mit den betroffenen Staaten und ein klares Zeichen, dass die Republik Öster­reich, dass unser Land Derartiges nicht zu akzeptieren bereit ist. – Danke schön. (Bei­fall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

11.22


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich. – Bitte.


11.22.09

Abgeordneter Dipl.-Ing. Nikolaus Berlakovich (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Die Europäische Union ist ein Friedensprojekt. Manche sagen sogar, es ist eines der erfolgreichsten Friedensprojekte, die es gibt, da auf dem Territorium der Europäischen Union in diesen Jahrzehnten des Bestehens Frieden gesichert wurde, was zwischen den Ländern, die auf diesem leben, ja nicht immer der Fall war.

Klar ist aber, dass wir in Europa nicht überall Frieden haben, denken Sie nur an den Konflikt Russland – Ukraine. Es gibt aber auch insbesondere in Südosteuropa, am Westbalkan, permanent Konflikte, Grenzstreitigkeiten, Nachbarschaftsstreitigkeiten, hohe Korruption, Mangel an Rechtsstaatlichkeit, wenig wirtschaftliche Perspektive, eine große Abwanderung von Menschen, die zu uns kommen, die nach Mitteleuropa, nach Nordeuropa gehen, um eine Perspektive zu haben.

Ein stabiles Europa kann es aber nur geben, wenn es auch in Südosteuropa, am Westbalkan, Stabilität gibt. Manche Beobachter haben kritisch beleuchtet, dass sich die Europäische Union in den letzten Jahren ein bissel zu sehr mit sich selbst beschäftigt hat. Durch die Flüchtlingskrise, durch die Finanzkrise, durch den Brexit hat man sich zu sehr darauf konzentriert, im eigenen Bereich etwas zu leisten, und es ist eine Lücke am Westbalkan entstanden. Diese Lücke in dieser Region wurde von anderen genützt, nämlich von Russland, von China, aber insbesondere ganz stark von der Türkei und von arabischen Staaten.


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Jetzt ist es so, dass die Europäische Kommission erfreulicherweise die Bemühungen, in Bosnien-Herzegowina und in Südosteuropa aktiver zu werden, intensiviert hat; im Februar wurde eine Strategie vorgelegt. Ganz besonders wichtig ist, dass im Rahmen der Präsidentschaft Österreichs darauf ein wichtiger Fokus gelegt wird. Zahlreiche Konferenzen mit den Westbalkanländern, mit Südosteuropa unterstreichen das.

Vor Kurzem hat hier im Hohen Haus EU-Kommissionspräsident Juncker auch zum Thema Südosteuropa referiert, und er hat die Erwartungen gedämpft, da es nicht so rasch einen EU-Beitritt dieser Staaten geben wird und es ein sehr langer, mühsamer Weg ist. Er hat aber richtigerweise gesagt, dass diese Länder eine klare Beitritts­per­spektive brauchen und dass er sich vielleicht sogar einen Vor-Beitrittsstatus vorstellen kann. Ich unterstütze das, denn das ist sinnvoll, da das eine problematische Region ist.

Neben der wirtschaftlichen Zusammenarbeit ist es auch wichtig, dass es einen kulturellen Austausch gibt. In Österreich leben in etwa 95 000 bosnische Staatsbürger und in etwa 160 000 Menschen, die aus dieser Region stammen. Österreich ist der größte Investor in Bosnien-Herzegowina, wir bieten also eine klare Wirtschafts­perspek­tive. Worum es aber beim jetzigen Tagesordnungspunkt auch geht, ist, dass in den Bereichen Kunst und Kultur, Bildung und Sport die Kooperation intensiviert wird. Im Jahr 2016 hat es das Kulturjahr Österreich – Bosnien-Herzegowina gegeben, in dem in zahlreichen Veranstaltungen der kulturelle Austausch, der Dialog gepflegt wurde. Das ist sehr zentral, das bringt die Menschen zueinander. Man hat Verständnis und kann auch auf dieser Ebene Dinge weiterentwickeln.

Das Abkommen, das da unterfertigt wurde, ist ein Nachfolgeabkommen, da noch eines zwischen uns und Jugoslawien, das ja nicht mehr existiert, bestand. Daher ist es wichtig, dass wir diese Kooperation unterstützen und auch im Bereich der Kunst, der Kultur und des Sports die Kontakte verstärken und in Richtung eines geeinten, friedlichen Europas gehen. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie der Abg. Zadić.)

11.25


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter David Lasar. – Bitte.


11.25.56

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine Damen und Herren! Vielleicht noch einige Worte und Details zum Abkommen zwischen Österreich und der Schweiz betreffend grenzüber­schreiten­de Sicherung des Luftraums: Das Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizer Eidgenossenschaft regelt die Zusammenarbeit im Bereich der grenz­überschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft. Was bedeutet das im Detail und warum ist dieses Abkommen notwendig?

Grundsätzlich ist es so: Befindet sich ein ziviles Luftfahrzeug im österreichischen be­zie­hungsweise im Schweizer Luftraum und die Überwachungsstelle, die Austro Con­trol, verliert den Funkkontakt zum Flugzeug und kann diesen auch nicht rasch wieder­herstellen, so steht der Verdacht des rechtswidrigen Aufenthalts des Luftfahrzeugs im Raum. Militärische Fliegerkräfte müssen dann zum Einsatz kommen, die eine Kontakt­aufnahme zum verdächtigen Luftfahrzeug durchführen und dieses auch begleiten müssen. In diesem Fall müssen sie aber vor der Grenze abdrehen, da sie bis jetzt nicht in den anderen Luftraum eindringen durften, also die Österreicher nicht in den Schweizer Luftraum und umgekehrt. Das war nicht sehr sinnvoll, da natürlich dadurch dieses Luftfahrzeug, das nicht genau identifiziert worden ist, plötzlich weg ist, bis eben die zuständige Abwehr kommt und dieses Flugzeug in der Luft vielleicht übernehmen kann.


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Mit dem neuen Abkommen dürfen die Österreicher in den Schweizer Luftraum und die Schweizer auch in den österreichischen Luftraum einfliegen, das heißt, man kann in der Luft dann das nicht identifizierte Luftfahrzeug übergeben. Ich denke, das ist zur Sicherheit für alle, für Österreich sowie auch für die Schweiz. Diese Regelung sollten wir auch mit anderen Staaten, wie zum Beispiel Deutschland, einführen; diesbezüglich hat es im Frühjahr 2018 auch schon Gespräche gegeben.

Ich denke, es ist ein sehr, sehr sinnvoller Vertrag, den wir hier heute genehmigen, und es wäre wichtig, einen solchen auch mit anderen Ländern zu schließen. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.28


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Harald Troch. – Bitte.


11.28.38

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geschätzte Damen und Herren! Wir verhandeln auch das internationale Abkommen gegen Folter, gegen grausame Behandlung, gegen unmenschliche Strafen. Es ist sehr, sehr erfreulich, dass nun Österreich seine bisherigen Vorbehalte dagegen zurückzieht.

Es geht zwar nur um kleine Schritte, nicht um große Schritte, aber diese kleinen Schritte sind, dass die österreichische Gerichtsbarkeit nun erweitert wird, das heißt, dass Tatverdächtige, die an Folterhandlungen im Ausland beteiligt waren, nun auch in Österreich leichter verfolgt werden können, auch wenn sie nicht österreichische Staats­bürger sind. Das ist im Prinzip eine gute Geschichte, dass wir uns da bewegen.

Ich glaube aber, entscheidend ist, dass die Folter international bekämpft und geächtet wird. Da bedarf es natürlich einer aktiven Außenpolitik. Bundeskanzler Kreisky hat damals, darf ich sagen, gezeigt, dass eine aktive Außenpolitik Österreich sehr, sehr viel bringt, nämlich eine ganz andere Stellung, eine ganz andere, letztlich auch wirt­schaftliche und kulturelle Bedeutung. Auch der Standort Österreich und insbesondere Wien als Kongressstandort, als Konferenzstadt sind natürlich maßgeblich beeinflusst worden.

Es ist schon erwähnt worden: Erfreulich ist, dass Österreich wieder im Menschen­rechts­rat der Vereinten Nationen vertreten sein wird. Ich glaube, das ist insofern sehr bedeutend, als Österreich dadurch seinen Handlungsradius in Bezug auf Menschen­rechte thematisieren klar erweitern kann. Menschenrechte und den Kampf gegen Folter zu thematisieren ist eines, aber da wirklich auch Ergebnisse zu erzielen, ist eine zweite Geschichte. Meiner Meinung nach bedarf es da eines ganz, ganz klaren Pro­gramms für die nächsten drei Jahre Österreich im Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen: Was können wir erreichen? Welche Schritte sind zu setzen?

In unserer Außenpolitik erwarte ich mir da aber auch ein klares, gutes Augenmaß und kein Wegschauen bei bestimmten Staaten. Menschenrechte sind ganz einfach unteil­bar, es kann nicht sein, dass weggeschaut wird, wenn irgendjemand irgendwo wirtschaftliche oder strategische Interessen hat; ich bemerke das jetzt bei Ägypten oder bei Saudi-Arabien. Da erwarte ich mir von der Bundesregierung, von den Koalitionsparteien, die jetzt regieren, betreffend Menschenrechte ganz, ganz klare Aussagen Richtung Ägypten und Richtung Saudi-Arabien. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

11.31


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler ist der nächste Redner. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 55

11.31.43

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Abgeordneter Zinggl, es ist schon ein we­nig verwunderlich, mit welcher Präpotenz Sie sich hierherstellen und urteilen wollen, welche Themenpunkte wir im Parlament zu bearbeiten haben und ob diese wichtig oder unwichtig sind. Ich glaube, diese Einschätzung steht Ihnen nicht zu (Beifall bei ÖVP und FPÖ), nur weil Sie eine andere Meinung haben, die Ihnen natürlich zuge­standen wird. Aber wir lassen uns die Tagesordnung von Ihnen nicht diktieren!

Der Herr Präsident hat das, glaube ich, sehr gut dargelegt – auch unser Klubobmann und auch Ihr Klubobmann (in Richtung FPÖ) –, dass es Usance ist, dass, wenn wir zu Beginn eine Fragestunde oder eine Aktuelle Stunde haben, danach die jeweilige Ministerin oder der jeweilige Minister für die folgenden, an sie gerichteten Tagesord­nungspunkte im Haus bleiben. Sie haben es sich selber zuzuschreiben, dass Sie durch die Einbringung Ihres Dringlichen Antrages diesen für Sie so wichtigen Punkt, der für uns natürlich auch wichtig ist, quasi nach hinten schießen.

Kollege Bösch hat es zu diesem Abkommen mit der Schweiz über die Luftraum­überwachung auch gesagt: Das Thema Sicherheit stellt für diese Regierung eine zentrale Frage dar. Nicht nur für unsere Sicherheitsminister im klassischen Sinne im Innenministerium und im Verteidigungsministerium, wo wir sehr gut aufgestellt sind, sondern auch im Außenministerium und in allen anderen Ministerien, die mit dem Thema Sicherheit befasst werden, sind der Schutz des Einzelnen, des Persönlichen, der Gesundheit, der Familie, der Gemeinschaft zentrale Agenden. Für diese Koalitions­regierung sind das wesentliche Punkte, und wir lassen uns diesen Punkt von Ihnen nicht nach hinten reihen!

Der Schutz zu Erde, zu Wasser und eben auch zu Luft gehört abgesichert, gehört laufend ausgebaut; dazu dient auch dieses Abkommen mit der Schweiz. Kollege Bösch hat es gesagt, es ist ein Meilenstein. Wir müssen unsere Grenzen zu Luft, zu Wasser und zu Erde schützen.

Ich ersuche Sie, wie es auch schon im Ausschuss gewesen ist, diesem und auch den drei anderen Abkommen, die schon erläutert wurden, beizutreten. Ich ersuche Sie und auch Ihre Fraktion, das Thema Sicherheit wichtig zu nehmen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

11.34


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor. – Bitte.


11.34.24

Abgeordneter Dipl.-Ing. Christian Schandor (FPÖ): Frau Präsidentin! Geschätzte Kol­leginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren auf der Galerie! Ich möchte auf das Abkommen mit der Schweiz eingehen. Die Luftraumüberwachung hat in Österreich drei zentrale Aufgaben: die eine ist der Schutz der Bevölkerung gegen terroristische Bedrohungen aus der Luft, die zweite Aufgabe ist die Abhaltung des unbefugten Eindringens von militärischen oder verdeckt militärisch genutzten und operierenden Luftfahrzeugen, und die dritte ist die Sicherung des österreichischen Luftraums als wichtiger Bestandteil des Schutzes unserer Neutralität und der Souveränität unseres Landes. Und das, meine Damen und Herren, ist nach wie vor eine eigenständige Aufgabe, wobei ich durchaus die Vision des Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff teile, eine Zusammenarbeit mit anderen Ländern in Europa zu suchen.


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Dieses Abkommen zwischen der Schweiz und der Republik Österreich führt zu einer besseren Kooperation in der Flugsicherung und ermöglicht die Errichtung eines ge­mein­samen Luftraumsperrgebietes oder eines Luftraumbeschränkungsgebietes. Wo brauchen wir das? – Als Beispiel sei hier das Weltwirtschaftsforum in Davos erwähnt, da wird im Umkreis von 50 Kilometern ein solches Sperrgebiet erstellt.

Unbekannte Flugzeuge müssen kurzfristig und bei jeder Wetterlage, meine Damen und Herren, einwandfrei identifiziert und nötigenfalls abgefangen werden können. Ein Waffen­einsatz – wir haben das schon gehört – ist nur über eigenem Staatsgebiet mit eigenen Mitteln und unter eigener Einsatzleitung gestattet. Ich möchte das noch einmal wiederholen: Diese Aufgabe muss bei Nacht und auch bei schlechter Sicht bewältigt werden. Die Interventionsfähigkeit bei unseren Nachbarn, den Eidgenossen, wird gegenwärtig schrittweise ausgebaut und soll von derzeit zwischen 8 und 18 Uhr auf 24 Stunden bis zum Jahr 2020 an 365 Tagen bereitstehen. Faktum ist aber, dass die österreichische Luftraumüberwachung zum jetzigen Zeitpunkt nur in eingeschränktem Umfang in der Lage ist, diese Aufgabe wahrzunehmen, nämlich nur bei guter Sicht, bei gutem Wetter und auch nur am Tag.

Warum ist das so, meine Damen und Herren? Der frühere, ich würde sagen, glücklose und auch unbeliebte Verteidigungsminister Norbert Darabos hat auf wesentliche Fähig­keiten des Abfangjägers verzichtet. Anstelle von Tranche-2-Luftfahrzeugen wurden Tranche-1-Eurofighter ohne vollständige Grundausstattung beschafft. Daher frage ich mich, wo da die politische Verantwortung zu suchen ist. Wer hat da leichtsinnig, wenn nicht sogar fahrlässig die Sicherheit des Landes und die Sicherheit unserer Bürger gefährdet? – Ich danke Ihnen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

11.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Eva Maria Holzleitner. – Bitte.


11.38.00

Abgeordnete Eva Maria Holzleitner, BSc (SPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kollegin­nen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Österreich ist um drei bilaterale Abkommen reicher: mit der Schweiz, mit Bosnien-Herzegowina und mit Kuba. Die Sozial­demokratie unterstützt diese Abkommen, da wir für einen internationalen Dialog stehen, der über die eigenen Ländergrenzen hinweg Möglichkeiten der Zusammen­ar­beit unterstützt.

Gerade beim Abkommen mit Bosnien-Herzegowina sind die Themenbereiche beson­ders wertvoll, es geht um Dialog auf hochschulischer und auf schulischer Ebene bezie­hungsweise auf dem Gebiet der Frauenangelegenheiten und Gleichstellung. Das Ab­kommen ermöglicht auch eine verstärkte Zusammenarbeit von Bibliotheken, Archiven, Museen und Einrichtungen des Denkmalschutzes sowie bei künstlerischen Auftritten und Ausstellungen. Die Vertiefungen der Beziehungen auf dieser Ebene sind wirklich sehr zu begrüßen.

Für ein demokratisches Land wie Österreich ist die Frage, wie man mit Staaten um­geht, in denen es Probleme mit Menschenrechten gibt, immer eine schwierige mora­lische Gretchenfrage. Als Reaktion auf die kommunistische Revolution in Kuba ist durch das Vorpreschen der USA Kuba unter weltweite Quarantäne gestellt worden. Die erhoffte Wirkung, dass die Bevölkerung dadurch gegen die Regierung aufbegehrt und sich gegen die Menschenrechtsverletzungen wehrt, ist nicht aufgegangen. Die Sank­tionspolitik in diesem Bereich, die ausschließlich die Bevölkerung betroffen hat, hat sich historisch gesehen als nicht wirksam gezeigt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 57

Es kommt nur dann zu Veränderungen, wenn die politische Elite eines Landes in die Verantwortung genommen wird. Von daher ist es zu begrüßen, dass sich die EU und auch Österreich in ihrer Außenpolitik von dem aktuellen außenpolitischen Kurs der USA distanzieren und ihren eigenen Weg gehen. Mit Kuba in den Dialog zu treten wird wesentlich produktiver sein als der Versuch, ein Land auszuhungern. Bedingt durch Kubas internationale Isolierung hat es dort auch interessante Entwicklungen gegeben, beispielsweise im Bereich der erneuerbaren Energien, und vielleicht kann man sich da auch Anregungen holen oder Anwendungsmöglichkeiten abschauen.

In diesem Sinne unterstützen wir da den internationalen und konstruktiven Dialog. (Bei­fall bei der SPÖ.)

11.40


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Efgani Dönmez. – Bitte.


11.40.34

Abgeordneter Efgani Dönmez, PMM (ohne Klubzugehörigkeit): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Jegliche Zusam­men­arbeit auf den Gebieten der Kultur, der Bildung und der Wissenschaft ist natürlich zu begrüßen, und ich werde dem auch bei diesem Tagesordnungspunkt meine Zustim­mung geben.

1991 bis 1995 haben sich in Österreich über 90 000 bosnischstämmige, damals noch als De-facto-Flüchtlinge in Österreich niedergelassen, wurden aufgenommen. Seither sind in etwa 151 000 bosnischstämmige Menschen in Österreich, 21 700 davon leben in Wien und in etwa 20 500 in Oberösterreich.

Als oberösterreichischer Abgeordneter wurde mir von einem islamisch-bosnischen Verein aus Oberösterreich ein Schreiben zugespielt, und ich habe die Erlaubnis, daraus zu zitieren. Ich lade Sie alle und vor allem Ihre Referenten und Referentinnen ein, da auf­merksam zuzuhören, denn dieses Schreiben hat es wirklich in sich und sollte uns allen zu denken geben:

„Wir versuchen seit Anfang 2016 unseren Verein im Sinne des Islamgesetzes 2015 umzustrukturieren und dieses umzusetzen. [...] Das Islamgesetz 2015 wurde vom Gesetzgeber beschlossen, um die Einflussnahme ausländischer Organisationen und Regierungen auf die österreichischen islamischen Vereine zu verhindern. Demgegen­über haben wir leider die Erfahrung gemacht, dass es aus Bosnien in den letzten zwei Jahren große Einflüsse auf die bosnischen Vereine gegeben hat. Wir haben (so wie andere bosnische Vereine) gewaltige Probleme mit der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien [...], da wir von dieser aufgefordert werden, die österreichischen Gesetze zu umgehen.

Die österreichische Bundesregierung und das [...] (BVT) kennen diese Probleme“ und wurden im Jahre 2016 mit einem Schreiben davon in Kenntnis gesetzt. Dieses Schrei­ben ist auch an den damaligen Innenminister, den Kultusminister und den Integrations­minister ergangen.

„RIJASET in Sarajewo verlangt beispielsweise von uns und allen anderen bosnischen“ islamischen „Vereinen in Österreich, dass wir für die Wahl des Vereinsobmannes die vorherige Zustimmung der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien [...] einholen müssen [...]. Aus dem beiliegenden Dokument [...] geht hervor, dass – wenn die öster­reichischen Behörden diese ausländischen Einflussnahmen in den Statuten nicht aner­kennen – die RIJASET mit eigenen internen Vereinbarungen mit ihren Instruktionen auf die Wahlen und Vorstände der Vereine Einfluss nehmen und diese ausländischen Interessen durchsetzen werden. Die RIJASET geht davon aus, dass alle bosnischen“


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islamischen „Vereine in Österreich automatisch Mitglied der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien [...] sind.

Aus dem Dokument [...] geht hervor, dass Vereine welche diese besonderen Bestim­mun­gen nicht einhalten, aus der RIJASET ausgeschlossen werden und als abtrünnige Vereine eingestuft, boykottiert und gebranntmarkt werden“ sollen. „[...] der bosnische [...] (Großmufti) [...] in Bosnien“ hat „selbst die Zustimmung für die Gründung dreier bosniakischer Kultusgemeinden in Österreich unter Einfluss der RIJASET gegeben. Die vierte Kultusgemeinde [...] ist von der RIJASET nicht anerkannt. Also, das Bundes­kanzleramt“ soll sich und „muss sich der Rijaset unterwerfen.

Aus dem Dokument [...] geht“ weiters „hervor, dass RIJASET nicht erlauben wird, seine Rolle bei der Änderung der Statuten, den Vereinswahlen, Vereinsvorständen u.a.m. zu minimieren.“ Aus dem Dokument geht weiters hervor, dass „alle bosnischen Imame verpflichtet“ sind, „der RIJASET in Sarajewo einen Plan für alle ihre Aktivitäten in Öster­reich vorzulegen.

Aus dem Dokument [...] geht“ weiters „hervor, dass ein bosnischer Verein aus Graz [...] zur RIJASET und dem bosnischen [...] (Großmufti) [...] in Sarajewo zitiert worden ist, sich der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien [...] zu unterwerfen oder nicht mehr als Teil der bosnischen Glaubensgemeinschaft betrachtet wird. Die Sanktionen betreffen aber auch viele anderen bosnischen Vereine in Österreich und sind bereits jetzt spür­bar. Das stiftet Unruhe in vielen bosnischen Vereinen, da viele Muslime der Meinung sind, dass die Ausübung ihrer Religion ohne der RIJASET nicht mehr gültig ist. [...]

Wir wollen die Verbindungen zur RIJASET und anderen Glaubensgemeinschaften pfle­gen, aber nicht als Sklaven ausländischer Interessen behandelt und diktiert werden. Wir erwarten uns, dass die Einflussnahme auf die bosnischen Vereine durch die [...] Österreichische Bundesregierung umgehend beendet wird.“

Wenn wir uns dieses Themas nicht annehmen und wenn wir diese Menschen, die sich zu Österreich und zu unserer demokratischen Rechtsordnung bekennen, alleinlassen, dann wird das passieren, was wir teilweise in der türkischen Community schon sehen, wo die türkische Religionsbehörde Diyanet massiven Einfluss auf die in Österreich lebenden Muslime nimmt. Wohin dieser Weg führt und welche Konflikte und Diskus­sionen daraus entstehen, wissen wir mittlerweile. Daher ist es längst überfällig, dass wir diesen bosnischen Muslimen in Österreich, die alleingelassen werden, die Hand reichen und diese Themen auch ernst nehmen. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Bei­fall bei ÖVP und FPÖ.)

11.45

11.45.54


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünschen die Herren Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 1: Antrag des Außen­politischen Ausschusses, den Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Republik Österreich und der Schweizerischen Eidgenossenschaft bezüglich der Zusammenarbeit im Bereich der grenzüberschreitenden Sicherung des Luftraums gegen nichtmilitärische Bedrohungen aus der Luft in 112 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz zu genehmigen.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen.


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Wir gelangen zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Antrag des Außen­politi­schen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen zwischen der Regierung der Republik Österreich und dem Ministerrat von Bosnien und Herzegowina über Zusammenarbeit auf den Gebieten der Kultur, Bildung, Wissenschaft, der Jugend und des Sports in 114 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungs­ge­setz die Genehmigung zu erteilen.

Wer sich für diese Genehmigung ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist einstimmig so genehmigt.

Weiters gelangen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 3: Antrag des Außen­politischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Erklärung über die Zurückziehung der österreichischen Erklärung zu Art. 5 des Übereinkommens gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe in 145 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer spricht sich hierfür aus? – Das einstimmig angenommen.

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 4: Antrag des Außenpolitischen Ausschusses, dem Abschluss des Staatsvertrages: Abkommen über politischen Dialog und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik Kuba andererseits in 237 der Beilagen gemäß Art. 50 Abs. 1 Z 1 Bundes-Verfassungsgesetz die Genehmigung zu erteilen.

Wer spricht sich hierfür aus? – Auch das ist einstimmig so genehmigt.

11.48.395. Punkt

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 398/A(E) der Abge­ordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen be­treffend die aktuelle politische Situation in der Türkei (322 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir nun zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Roman Haider. – Bitte, Herr Abgeordneter.


11.49.13

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Frau Präsident! (Abg. Leichtfried: Präsi­dentin!) Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zuerst begrüße ich einmal ganz besonders herzlich die Besuchergruppe der Kärntner Freiheitlichen aus dem Bezirk Völkermarkt hier im Hohen Haus. (Beifall bei FPÖ und ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Jetzt zum Tagesordnungspunkt 5: Die Situation in der Türkei ist ja leider – leider, muss man sagen – allzu gut bekannt. Seit dem Verfassungsreferendum 2017 vereint der türkische Präsident Erdoğan eine unglaubliche Machtfülle in seiner Person, und das Regime geht immer repressiver gegen die Opposition, gegen die freien Medien und gegen religiöse und ethnische Minderheiten im Land vor. Das geht auch ganz klar aus den entsprechenden Berichten der UNO, des Europarates und der OSZE hervor.

Ich selbst habe als OSZE-Wahlbeobachter hautnah miterlebt, wie die Situation in die­sem Land ist. Es ist ein beklemmendes Gefühl, kann ich Ihnen sagen, wenn Sie sich als internationaler Wahlbeobachter dem Umstand gegenüber sehen, dass Kollegen, Abgeordnetenkollegen aus anderen Ländern, mit denen Sie am Tag zuvor, an dem


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 60

diese noch bei bester Gesundheit waren, gesprochen haben, am Tag nach der Wahlbeobachtung von der Polizei verprügelt im Hotel sitzen und nicht mehr können. Auch Kollege Lopatka hat bei Wahlbeobachtungen in diesem Land so seine Erfah­rungen gemacht.

Alle diese Faktoren zeigen, dass die Beitrittsverhandlungen zwischen der EU und der Türkei endlich abgebrochen werden müssen. Das ist eine Forderung, die wir Frei­heitliche ja schon sehr, sehr lange erheben, und die jüngsten Entwicklungen geben uns in unserem Kurs recht und haben uns darin nur bestätigt. Es wäre auch nur ehrlich, denn schließlich liegen die Beitrittsverhandlungen de facto ohnehin auf Eis, und auch angesichts des großen Widerstandes aus fast ganz Europa ist mit einem Beitritt keinesfalls zu rechnen. Stattdessen kann man ein Nachbarschaftsabkommen, das den besonderen Beziehungen der EU zur Türkei Rechnung trägt, abschließen – jawohl, das kann man durchaus machen.

Ich freue mich daher, dass wir hier heute einen Allparteienantrag beschließen können, in dem wir die Bundesregierung und speziell die Frau Bundesminister auffordern, wirklich auch in der EU dafür einzutreten, dass die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei endlich abgebrochen werden. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

11.51


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Andreas Schieder ist der nächste Redner. – Bitte.


11.51.57

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Menschenrechtssituation in der Türkei ver­schlech­tert sich von Jahr zu Jahr. Die klassischen Menschenrechte, die Rechte von Journalistinnen und Journalisten werden immer mehr unterhöhlt. Es werden die Rechte von Minderheiten und einzelnen Volksgruppen immer mehr ausgehöhlt. Es sitzen zig Abgeordnete, obwohl sie gewählt sind und sich nichts haben zuschulden kommen lassen, im Gefängnis, oft weil sie kurdischer Herkunft sind und das Regime Erdoğan auch einen bösen, brutalen Feldzug gegen das kurdische Volk führt.

Das alles sind schon Punkte genug, die zeigen, dass man mit der Türkei sehr kritisch umgehen muss, und aufgrund derer daher auch klar ist: Diese Türkei, mit dieser politischen Richtung und mit diesem Regime an der Spitze, ist sicherlich kein Staat, der die europäischen Werte achtet, und daher auch ein Staat, bei dem man zunehmend darüber diskutieren muss, ob er überhaupt in den Europarat passt, aber er passt sicherlich nicht in die Europäische Union.

Des Weiteren sind auch einige Österreicher inzwischen von der Türkei an der Einreise gehindert worden, festgenommen worden, in Polizeigewahrsam genommen worden, unter Hausarrest gestellt worden. Auch das können wir nicht dulden und hinnehmen, dass unsere eigenen Staatsbürger von einem anderen Land einfach so eingesperrt werden, obwohl sie sich nichts haben zuschulden kommen lassen. Dagegen müssen wir aufstehen, sehr geehrte Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abge­ordneten Krisper und Zadić.)

Das Zweite, was ich auch noch erwähnen möchte: Seit 2. Oktober beschäftigen wir uns auch mit den Vorkommnissen im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul, wo ein saudi-arabischer Journalist, der für die „Washington Post“ schreibt, zuerst verschwunden ist, wobei lange nicht klar war, was mit ihm passiert ist, und jetzt stellt sich immer deutlicher heraus, dass er bestialisch ermordet wurde und seine Leiche weggeschafft wurde.


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All diese Vorkommnisse kann man nicht vertuschen und wegspielen. Da kann man auch nicht zur Tagesordnung übergehen. Da kann man auch nicht so tun, als wäre ein­fach nichts passiert – was sehr viele Staaten auf der Welt, so wie der amerikanische Präsident, ja anfangs versucht haben. Was wir fordern – und ich darf am Schluss meiner Ausführungen auch noch zwei Anträge dazu einbringen –, ist eine echte Aufklärung, die diese Bezeichnung auch verdient, dessen, was passiert ist, durch die Vereinten Nationen. Die Verantwortlichen müssen vor Gericht gestellt werden, aber es sind auch die politisch Verantwortlichen zu belangen. Wir fordern auch eine Konvention der Vereinten Nationen, die weltweit den Schutz der Rechte von Journalisten garan­tiert – sowohl in der Türkei als auch in Saudi-Arabien als auch in vielen anderen Ländern, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie des Abg. Dönmez.)

Wir dürfen auch nicht wegschauen, wenn es darum geht, wie viel schmutziges Geld mit Saudi-Arabien verdient wird. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dönmez.)

Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Frau Ministerin! Werte KollegInnen von den Regierungsparteien! Daher ist es doch selbstverständlich, müsste es selbstverständlich sein, dass wir einen Stopp aller Waffenexporte in dieses Saudi-Arabien jetzt hier beschließen! Es kann doch nicht sein, dass wir Waffen an die Schlächter von Men­schen­rechten und Menschen, an Saudi-Arabien liefern! Das ist nicht die gute österreichische Politik der Vergangenheit. Dazu müssen wir klar Nein sagen! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Krisper, Zadić und Dönmez.)

Und der letzte Punkt dazu: Das Saudi-Zentrum in Wien, wo Österreich Mitglied ist, das sich angeblich für Frieden, Menschenrechte und Dialog einsetzt, entspricht dem gar nicht. (Abg. Belakowitsch: Das habt ihr ja mitbeschlossen, dass das kommt!) Was in den letzten Jahren passiert ist, macht nur eines klar: Wir müssen dieses Zentrum schließen und als Österreich austreten.

Daher bringe ich zwei Entschließungsanträge ein, einerseits folgenden: 

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Nikolaus Scherak, MA, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnahmen zur Schließung des KAICIID“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, rasch die notwendigen Schritte für eine Schließung des König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (KAICIID) einzuleiten.“

*****

Der zweite Entschließungsantrag, den ich einbringen darf:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Andreas Schieder, Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kol­le­gen betreffend „die Ermordung von Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in der Türkei“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 62

weiterhin für vollständige Aufklärung des Mordes an Jamal Khashoggi einzutreten und daher eine Untersuchung durch die Vereinten Nationen zu fordern;

mit Nachdruck dafür einzutreten, dass die Verantwortlichen für den Mord vor Gericht gestellt werden;

in der EU für einen sofortigen vollständigen Stopp von Waffenexporten nach Saudi-Arabien einzutreten;

Weiters wird die Bundesregierung ersucht, Initiativen für eine UNO-Konvention zum weltweiten Schutz der Rechte von Journalisten zu setzen.“

*****

(Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Krisper, Zadić und Dönmez.)

11.57

Die beiden Anträge haben folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Scherak, MA,

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Maßnahmen zur Schließung des KAICIID

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5: Bericht des Außenpolitischen Aus­schus­ses über den Antrag 398/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend die aktuelle politische Situation in der Türkei (322 d.B.)

Die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien ist mit der Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi in der türkischen Hauptstadt Istanbul erneut in den Fokus der internationalen Gemeinschaft gerückt. Amnesty International beschreibt Saudi-Arabien als „Königreich der Grausamkeit“. Insbesondere seit dem Aufstieg von Mohammend bin Salman zum Kronprinzen käme es routinemäßig zu Verfolgung von JournalistIn­nen, AkademikerInnen, MenschenrechtlerInnen, uvm. Folter und erniedrigende Be­handlung seien in Saudi-Arabien an der Tagesordnung. Das Land zählt außerdem zu jenen Ländern mit den meisten vollzogenen Todesurteilen.

Die aggressive Intervention Saudi-Arabiens im Krieg im Jemen, die im Land laut den Vereinten Nationen zu einer humanitären Katastrophe geführt hat, ist laut Analysten zu einem wesentlichen Teil auf religiöse Konflikte, insbesondere mit dem Iran, zurück­zuführen. Aktuell sind 13 Mio. EinwohnerInnen des Jemen vom Hungertod bedroht. Auf Grund von Blockaden durch saudische Streitkräfte ist es den Hilfskräften zum Teil unmöglich, Hilfe- und Schutzsuchende mit Nahrungsmitteln zu versorgen.

Umso unverständlicher ist es, dass Österreich weiterhin dem König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (KAICIID) in Wien eine Vielzahl an Vorrechten und Privilegien einräumt. Auch wenn die Zielsetzung des Zen­trums lobenswert ist, so fehlt es Saudi-Arabien als Geldgeber des Zentrums an Glaub­würdigkeit, um tatsächlich zum interreligiösen Dialog beizutragen. Vielmehr entsteht der Eindruck, dass das KAICIID für Saudi-Arabien als PR-Maßnahme und Feigenblatt dient.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 63

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres wird aufgefordert, rasch die notwendigen Schritte für eine Schließung des König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (KAICIID) einzuleiten.“

*****

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Schieder, Dr. Stephanie Krisper

Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Ermordung von Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in der Türkei

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5: Bericht des Außenpolitischen Aus­schus­ses üb er den Antrag 398/A(E) der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend die aktuelle politische Situation in der Türkei (322 d.B.)

Der saudi-arabische Journalist Jamal Khashoggi lebte seit mehr als einem Jahr im selbst gewählten US-Exil und schrieb unter anderem für die Zeitung „Washington Post“ regierungskritische Artikel über Saudi-Arabien. Am 2. Oktober 2018 besuchte er das saudi-arabische Konsulat in Istanbul um Papiere für seine Hochzeit abzuholen und verschwand.

Immer mehr verdichteten sich Hinweise, dass er im Konsulat ermordet worden war. Die Regierung Saudi-Arabiens hatte zunächst jede Kenntnis von der Tötung des Jour­nalisten im Konsulat bestritten und erst am vergangenen Wochenende seinen Tod ein­ge­räumt. Die offizielle Darstellung lautete, Khashoggi sei im Zuge eines Streits getötet worden. Diese Darstellung stieß international auf große Skepsis.

Der türkische Präsident Erdogan hingegen wirft Saudi-Arabien vor, den regierungs­kritischen Journalisten Jamal Khashoggi grausam getötet zu haben. Es gebe starke Anzeichen dafür, dass die Tötung Tage im Voraus geplant gewesen sei.

Die Europäische Union, die USA und eine Vielzahl anderer Staaten haben Aufklärung von Saudi-Arabien gefordert.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Entschließung

Der Nationalrat hat beschlossen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert,

weiterhin für vollständige Aufklärung des Mordes an Jamal Khashoggi einzutreten und daher eine Untersuchung durch die Vereinten Nationen zu fordern;


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 64

mit Nachdruck dafür einzutreten, dass die Verantwortlichen für den Mord vor Gericht gestellt werden;

in der EU für einen sofortigen vollständigen Stopp von Waffenexporten nach Saudi-Arabien einzutreten;

Weiters wird die Bundesregierung ersucht, Initiativen für eine UNO-Konvention zum weltweiten Schutz der Rechte von Journalisten zu setzen.

*****


Präsidentin Doris Bures: Beide Entschließungsanträge sind ausreichend unterstützt, ordnungsgemäß eingebracht und stehen daher mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt nun Herr Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka. – Bitte, Herr Abgeord­neter.


11.57.21

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­te­rin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema ist eigentlich die Türkei, aber natürlich beschäftigt uns nach diesem bestialischen Mord genauso Saudi-Arabien.

Ich darf dazu sagen: Es war noch in der Zeit, als die ÖVP mit der SPÖ in der Regie­rung war, dass Waffenexporte nach Saudi-Arabien eingestellt worden sind. Wir brauchen also jetzt nicht die Frau Bundesministerin dazu aufzufordern, und sie hat ja heute ebenso schon klargestellt, dass es keine Waffenexporte nach Saudi-Arabien gibt. – Erster Punkt.

Zweiter Punkt: Was die Türkei betrifft, so ist es gut, dass alle Fraktionen hier eine sehr, sehr ähnliche Sicht der Dinge haben. Wir wissen, dass die Türkei ein wichtiger Nachbar für Europa ist und dass wir alles tun müssen – wir können uns unsere Nachbarn nicht aussuchen –, damit wir mit unseren Nachbarn in einem guten Einvernehmen sind. Was sich in der Türkei in den letzten Jahren entwickelt hat, ist jedoch leider in die absolut falsche Richtung gegangen.

Nach dem gescheiterten Militärputsch 2016 verhängte Präsident Erdoğan in der Türkei – und das ist ein 80-Millionen-Einwohner-Staat – den Ausnahmezustand. Er setzte auch die Europäische Menschenrechtskonvention aus. Es kam zu Massenverhaftungen. Sage und schreibe 130 000 Staatsbedienstete in der Armee, in der Polizei, in der Justiz, im Bildungsbereich verloren ihre Arbeit. Man hat den Ausnahmezustand dazu genutzt, Demonstrationen zu verbieten. Ist es trotzdem zu Demonstrationen gekom­men, hat die Polizei exzessiv Gewalt eingesetzt. Man nutzte die Regelungen des Aus­nahmezustandes und entfernte sich damit von der Europäischen Union – ganz nah war die Türkei ohnehin auch vorher nicht.

Jetzt hat man den Ausnahmezustand zwar ausgesetzt, aber das Referendum – es ist schon angesprochen worden – hat den Präsidenten enorm gestärkt, und Teile der Rege­lungen des Ausnahmezustandes hat man jetzt in das Regelgesetzwerk übernom­men. Das heißt, der Zugang zur Justiz ist alles andere als ausreichend, gerichtliche Untersuchungen und Verhandlungen sind intransparent, auch Österreicherinnen und Österreicher sind von Verhaftungen betroffen.

Alles in allem ist das das Gegenteil von dem, was sich die Europäische Union von der Türkei erwartet, daher hat auch das Europäische Parlament Anfang Oktober eine richtige Entscheidung getroffen. Es wurden Mittel in Höhe von 70 Millionen Euro, die die Türkei bekommen hätte, gestrichen, und das diesbezügliche Votum im Euro­päi­schen Parlament war schon sehr deutlich: 544 Abgeordnete haben dafürgestimmt, nur


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28 haben dagegenvotiert – und unser Votum heute hier im Parlament wird auch ein sehr deutliches sein. Es ist gut, dass es europaweit diese Sicht auf die Türkei gibt, denn messbare und ausreichende Fortschritte, wie sie in den Bereichen der Rechts­staatlichkeit, der Demokratie, der Menschenrechte und der Pressefreiheit gefordert worden sind, hat es leider nicht gegeben. Daher ist auch der Fortschrittsbericht der Europäischen Kommission, der heuer vorgelegt worden ist, ein negativer, und es wird auch für die Türkei in den nächsten Jahren weit weniger Mittel geben, als ursprünglich vorgesehen waren. Von 2018 bis 2020 kommt es zu einer Kürzung der Mittel in Höhe von 759 Millionen Euro. Trotzdem wird die Türkei 1,1 Milliarden Euro erhalten.

Das ist das, was ich zu Beginn angesprochen habe. Wir müssen schauen, dass wir nicht alle Brücken zur Türkei abbrechen, denn die Türkei ist nicht nur Mitglied der Nato, es bestehen auch, und da ist Österreich auch Nutznießer, sehr enge wirtschaftliche Beziehungen und auch Beziehungen auf der menschlichen Ebene. In Deutschland sind es etwas mehr als 3 Millionen, bei uns mehr als 300 000 Menschen, Mitbürgerinnen und Mitbürger, die türkische Wurzeln haben. Auch hier im Hohen Haus gibt es Menschen, die in dieser Situation sind. Normalerweise nützt man so etwas, um zu engeren Bindungen zu kommen. Von Erdoğan wird das leider oft missbraucht und in die gegenteilige Richtung gelenkt, und das ist sehr, sehr schade.

Daher sage ich: Es ist richtig, was wir hier mit diesem Antrag gemacht haben und was auch heute hier von uns beschlossen wird, nämlich dass wir sagen, die Beitrittsver­handlungen mit der Türkei sind zu stoppen, und wir müssen schon immer wieder gemeinsam den Finger in diese Wunde legen, was die Behandlung von Journalisten, von Oppositionspolitikern betrifft. Für uns hier ist es leicht, die Stimme zu erheben.

Ich darf, auch im Namen von Kollegen Roman Haider, einen Entschließungsantrag ein­bringen, in dem wir auf den Fall hinweisen, der auf türkischem Gebiet im Konsulat von Saudi-Arabien stattgefunden hat, wo Jamal Khashoggi bestialisch ermordet worden ist. Wir bringen folgenden Antrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Roman Haider, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend „Jamal Khashoggi“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Äußeres, Europa und Inte­gration, wird ersucht, sich umgehend und mit Nachdruck für eine vollständige Auf­klärung des Mordes an Jamal Khashoggi einzusetzen und alle Anstrengungen zu unternehmen, dies auch im Rahmen der Europäischen Union umzusetzen.

Weiters wird die Bundesregierung ersucht, eine unabhängige, internationale Unter­suchung zu fordern und eindringlich dafür einzutreten, dass die Verantwortlichen für den Mord vor Gericht gestellt werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung er­sucht, die bestehenden Instrumente zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten bestmöglich zu nutzen und eine mögliche UNO-Konvention zum weltweiten Schutz der Rechte von Journalistinnen und Journalisten zu unterstützen.“

*****

Wir sollten unsere Rolle im Menschenrechtsrat der UNO – das haben wir auch in der Vergangenheit schon gemacht – dafür nützen, um da zu Verbesserungen zu kommen. Ich lade Sie ein, diesem Antrag zuzustimmen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Schieder:


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Und was ist mit Waffenboykott? – Abg. Wittmann: Die Waffenlieferungen laufen wei­ter!)

12.04

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Roman Haider

Kolleginnen und Kollegen

betreffend Jamal Khashoggi

eingebracht im Zuge der Debatte zu TOP 5:

Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Antrag 398/A(E) der Abgeord­neten Dr. Reinhold Lopatka, Mag. Andreas Schieder, Mag. Roman Haider, Claudia Gamon, MSc (WU), Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend die aktuelle politische Situation in der Türkei (322 d.B.)

Der saudi-arabische Journalist Jamal Khashoggi lebte seit mehr als einem Jahr im selbst gewählten US-Exil und schrieb unter anderem für die Zeitung „Washington Post“ regierungskritische Artikel über Saudi-Arabien. Er galt als ein Gegner des saudischen Königshauses und wies oft auf Verhaftungen, Hinrichtungen und Menschenrechts­ver­letzungen in seinem Land hin. Auch Äußerungen zur saudischen Außenpolitik sind be­kannt.

Am 2. Oktober 2018 besuchte er das saudi-arabische Konsulat in Istanbul, um Papiere für seine Hochzeit abzuholen und verschwand, in weiterer Folge wurde bekannt, dass Khashoggi ermordet wurde, Fotos von den mutmaßlichen Mördern Khashoggis wurden veröffentlicht, jeden Tag wurden neue Details über die grauenhafte Tat bekannt.

Der türkische Präsident Erdogan wirft Saudi-Arabien vor, den regierungskritischen Journalisten Jamal Khashoggi brutal getötet zu haben. Es gebe starke Anzeichen dafür, dass die Tötung Tage im Voraus geplant gewesen sei. Auch ein Besuch des US-amerikanischen Außenministers in Saudi-Arabien folgte, die internationale Öffentlich­keit erfährt fast stündlich neue Fakten.

Mittlerweile haben die Europäische Union, die USA und eine Vielzahl anderer Staaten Aufklärung von Saudi-Arabien gefordert. Seit Jahren ist die Situation der Menschen­rechte und der Pressefreiheit in Saudi-Arabien Grund zur Besorgnis, Fortschritte sind kaum zu verzeichnen.

Die Europäische Union ist im Rahmen einer Gemeinsamen Außen- und Sicher­heits­politik besonders gefordert, hier rasch und vor allem klar Position zu beziehen, dass derartige Gräueltaten in keiner Weise mit Grundrechten und Freiheitsrechten zu recht­fertigen sind.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Äußeres, Europa und Integration, wird ersucht, sich umgehend und mit Nachdruck für eine vollständige Aufklärung des Mordes an Jamal Khashoggi einzusetzen und alle Anstrengungen zu unternehmen, dies auch im Rahmen der Europäischen Union umzusetzen.


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Weiters wird die Bundesregierung ersucht, eine unabhängige, internationale Unter­suchung zu fordern und eindringlich dafür einzutreten, dass die Verantwortlichen für den Mord vor Gericht gestellt werden. Darüber hinaus wird die Bundesregierung er­sucht, die bestehenden Instrumente zum Schutz von Journalistinnen und Journalisten bestmöglich zu nutzen und eine mögliche UNO-Konvention zum weltweiten Schutz der Rechte von Journalistinnen und Journalisten zu unterstützen.“

*****


Präsidentin Doris Bures: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß eingebracht und steht mit in Verhandlung.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Stephanie Krisper. – Bitte.


12.04.22

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Außenministerin! Sehr geehrte Zuschauer und Zuschauerinnen! Die EU muss klar signalisieren, dass sie nur mit jenen Ländern über einen Beitritt verhandelt, die auch die Grundwerte nach Artikel 2 des EU-Vertrages teilen; alles andere würde uns unglaubwürdig machen. Deswegen freue ich mich, dass wir uns im Außen­politi­schen Ausschuss alle einig waren, die Beitrittsverhandlungen mit der Türkei auszu­setzen. Das ist nur ein symbolischer Akt, aber er ist wichtig.

Gleichzeitig ist wichtig, dass wir mit der Türkei im Gespräch bleiben. Schließlich gibt es mit ihr viele migrationspolitische, sicherheitspolitische Fragen, zu denen wir im Aus­tausch bleiben müssen. Da müssen die Kommunikationskanäle offen bleiben, auch in der Hoffnung darauf, dass es einmal besser wird, um wieder konstruktiver ins Ge­spräch zu kommen.

Was ist der Status quo? – Erdoğan schafft in der Türkei die Demokratie Schritt für Schritt ab, festigt den autoritären Griff. Sein Regime tritt Menschenrechte, Presse­freiheit und Pluralität mit Füßen. Die Gewaltentrennung wird aufgehoben, Menschen werden ohne Anklage in Haft gesteckt, sogar der Vorstandsvorsitzende der türkischen Sektion von Amnesty International saß über ein Jahr lang unrechtmäßig in Haft.

Die Pressefreiheit wird seit 2015 systematisch eingeschränkt, und es geht nun noch weiter. Am Dienstag aktualisierte das deutsche Auswärtige Amt seine Reisehinweise und warnte vor der Nutzung von sozialen Netzwerken in der Türkei. Im Einzelfall sei bereits das Teilen oder Liken von regierungskritischen Beiträgen ein Anlass für ein Strafverfahren wegen Präsidentenbeleidigung. Auch das österreichische Außenminis­terium warnt auf seiner Homepage, dass es in den letzten Monaten bei der Ein- und Ausreise vermehrt zu teils mehrwöchiger Inhaftierung österreichischer Staatsbürger aufgrund des Vorwurfes regierungskritischer Äußerungen vor allem in sozialen Medien gekommen sei.

Wir haben gerade deswegen im Außenpolitischen Ausschuss einen Entschließungs­antrag diskutiert, in dem es um die Anregung an Sie, Frau Außenministerin, ging, sich mit all Ihren Möglichkeiten für die Enthaftung des Journalisten Max Zirngast einzu­setzen. Es wird nun klar, dass wir einen Entschließungsantrag brauchen, der zeitlos ist und in dem wir uns abstrakt für alle Österreicher einsetzen, von denen es scheint, dass sie willkürlich in Haft genommen wurden.

Wir haben einen solchen Entschließungsantrag mit der Liste Pilz, der SPÖ und Wei­teren in Ausarbeitung, wollen das jetzt finalisieren und hoffen auf Zustimmung aller in dem Sinn, dass Sie mit all Ihren Möglichkeiten tätig werden, um sich für Österreicher in


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 68

willkürlicher Haft einzusetzen. – Vielen Dank. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.07


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Dr.in Alma Zadić. – Bitte.


12.07.12

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ge­schätzte Bundesministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Ich finde es sehr positiv, dass wir uns in der Frage des Umgangs mit der Türkei auf einen gemeinsamen Nenner einigen konnten. Ein vernünftiges und ein gemeinsames Vorgehen in dieser Causa halte ich für wichtig und auch notwendig. Die Festnahme von Max Zirngast am 11.9. hat uns eindeutig vor Augen geführt, wie mit Journalisten, mit Oppositionellen, aber auch mit Minderheiten in der Türkei umgegangen wird. Max Zirngast wurde verhaftet, und es steht der Vorwurf Verbindungen zu Terrorgruppen im Raum, ohne dass weitere, genaue Vorwürfe genannt werden.

Ich möchte an dieser Stelle festhalten, dass Max Zirngast nicht der einzige Öster­reicher ist, der in der Türkei zu Unrecht in Untersuchungshaft ist. Ein weiterer Öster­reicher wurde im Oktober verhaftet. Das ist problematisch, und da wünsche ich mir ein klares und entschiedenes Vorgehen der Bundesregierung, um den Schutz der Öster­reicherinnen und Österreicher, egal ob sie Migrationshintergrund haben oder nicht, zu gewährleisten. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ sowie des Abg. Dönmez.)

Deswegen werden auch wir uns dafür einsetzen, dass wir einen gemeinsamen Allpar­teienantrag zustande bringen, in dem es darum geht, dass wir uns für den Schutz dieser Österreicherinnen und Österreicher einsetzen, um auch ein klares Signal zu setzen, dass sich das österreichische Parlament und die österreichische Regierung für all diejenigen einsetzen, die in der Türkei zu Unrecht verhaftet werden.

Politische Geiseln waren in der Vergangenheit immer Werkzeuge von Erdoğan. Aktuell sucht Ankara natürlich wieder Annäherung an die EU, denn der Wirtschaft in der Türkei geht es immer schlechter, und da braucht es auch eine wirtschaftliche Annäherung an die EU. Da ist Österreich aufgrund der EU-Ratspräsidentschaft und gleichzeitig auch der scharfen Kritik an der Türkei ein interessanter Akteur. Es stellt sich daher die Frage, ob die Verhaftung von Max Zirngast auch damit in Verbindung steht. Wir müs­sen eine klare Position beziehen und auch Stärke zeigen.

Es geht nicht nur um Verhaftungen. Wir haben in den letzten Jahren auch einige an­dere Tätigkeiten von Erdoğan in Österreich aufdecken können. Es geht um Spitzelak­tivitäten in Österreich gegen Erdoğan-kritische Österreicherinnen und Österreicher. Man sollte sich auch gewisse Vereine näher anschauen, denn es gibt einige Vereine in Österreich, die im Verdacht stehen, den Einfluss Erdoğans in Österreich auszudehnen.

Da muss man genau hinschauen, denn eines ist klar: Ein Land, das Journalisten und Oppositionelle verfolgt, ausländische Staatsbürger ohne rechtsstaatliches Verfahren inhaftiert und Regimekritiker im Ausland bespitzelt, kann unter diesen Bedingungen nicht EU-Mitglied werden. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von ÖVP, SPÖ, FPÖ und NEOS. – Abg. Gudenus: Richtig!)

Gleichzeitig möchte ich betonen, dass es wichtig ist, Österreicherinnen und Öster­reicher mit türkischen Wurzeln nicht generell im Rahmen einer Sippenhaftung für Erdoğans Politik verantwortlich zu machen und gegen sie zu hetzen, denn das führt zu einer Spaltung in Österreich, und dadurch werden die illiberalen Kräfte innerhalb und außerhalb Europas gewinnen. Wir müssen die vielen ÖsterreicherInnen mit türkischen Wurzeln, die hier leben und ein Teil unserer Gesellschaft sind, vor Erdoğan und seinen


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Spitzeln schützen. Das ist unsere Aufgabe als Gesellschaft, denn das spricht für uns, für unseren Rechtsstaat und für eine liberale Demokratie. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Dönmez.)

12.11


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter David Lasar. – Bitte.


12.11.43

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Zu Beginn möchte ich die Schüler der HAK Baden herzlich begrüßen. Ich freue mich, dass Sie heute hier sind! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Bezüglich der aktuellen politischen Situation in der Türkei kann man nur sagen: Es ist sehr, sehr selten in diesem Haus, dass sich auch die Opposition mit uns einig ist; wir beschließen das gemeinsam, wie wir das auch im Ausschuss besprochen haben.

Zu einigen Gesichtspunkten, warum wir heute diesen Antrag beschließen, der meines Erachtens sehr, sehr wichtig ist und der auch international ein Zeichen setzen sollte: Wir wissen, mit den letzten Parlaments- und Präsidentschaftswahlen in der Türkei am 24. Juni 2018 und den Verfassungsänderungen, die in Kraft traten, wurde Recep Erdoğan mit einer Macht ausgestattet, die es in der Türkei in dieser Form noch nicht gegeben hat. Besonders die Verfassungsänderungen, die durch ein Referendum im Jahr 2017 ermöglicht wurden, machten Erdoğan zum Staatsoberhaupt und Regie­rungs­chef mit allen erdenklichen Befugnissen. Dadurch hat sich die Situation in der Türkei stark verschlechtert. Die wirtschaftlichen Probleme der Türkei wurden und werden immer prekärer, die Spannungen innerhalb, aber auch außerhalb des Landes wirken sich negativ auf die Wirtschaft sowie auf den Fremdenverkehr aus.

Erdoğan hat in seinen Reden, mit seinem Handeln nichts anderes getan, als die Gesellschaft innerhalb der Türkei zu spalten. Mit einer Verbesserung der Situation für Minderheiten ist daher in Zukunft nicht zu rechnen. Ganz im Gegenteil: Besonders schlimm ist die Situation für die Kurden.

Die Grundfreiheiten, das Recht auf ein faires Verfahren und das Recht auf freie Mei­nungsäußerung gibt es in der Türkei de facto nicht mehr. Die Gewährleistung der Grund- und Freiheitsrechte hat sich laufend verschlechtert, Versammlungs- und Pres­sefreiheit wurden beschnitten. Dazu kommen Suspendierungen, Entlassungen und Verhaftungen im Justizbereich. Wie wir heute eingangs schon von meinem Kollegen Lopatka gehört haben, wurden weit über 100 000 Menschen verhaftet. Einige, denen es geglückt ist, zu flüchten, haben große Probleme mit Verfolgungen in diversen Ländern. Das bedeutet einen großen Einschnitt in alle Freiheiten, in die Menschen­rechte.

Auch die Verhaftung eines österreichischen Journalisten möchte ich kurz ansprechen. Sie macht Angst und erfüllt uns mit großer Sorge, und es geht nicht nur um diesen einen Journalisten, sondern es gibt mehrere, die aus den verschiedensten Gründen, die international nicht nachvollziehbar sind, verhaftet worden sind.

Auf der einen Seite müssen wir uns für einen Abbruch der Verhandlungen mit der Türkei einsetzen, wir sollten aber auch nicht vergessen, dass wir alles Menschen­mögliche tun müssen, damit für die türkische Bevölkerung die Situation hinsichtlich Menschenrechte in Zukunft besser wird. Das ist ein großes Anliegen. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 70

12.15


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Nurten Yılmaz. – Bitte.


12.15.32

Abgeordnete Nurten Yılmaz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundes­ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Soweit ich mich erinnern kann, ist das der zweite Antrag mit dem Inhalt, dass wir uns Sorgen um die Einhaltung der Men­schen­rechte und die Freiheit der Medien in der Türkei machen, den wir heuer be­schließen. Es hat sich seit dem ersten Entschließungsantrag leider nicht viel ver­bes­sert, nicht viel getan. Ich weiß, dass es eine gute Kommunikation zwischen dem Außenminister der Türkei und unserer Außenministerin gibt. Es gibt demnächst wieder ein Treffen, haben wir im Ausschuss erfahren. Es ist nicht einfach, eine Gesprächsbasis aufrechtzu­erhal­ten, wenn man 14 Tage vorher ein Land massiv kritisiert hat. Das ist für Diplomatinnen und Diplomaten wirklich eine Herkulesaufgabe.

Kein Land lässt sich gerne von einem anderen Land ausrichten, dass es die Men­schenrechte und die Pressefreiheit nicht einhält. Ich kann mich erinnern, dass vor ein paar Wochen die UNO-Menschenrechtskommissarin angekündigt hat, die Situation der AsylwerberInnen in Österreich untersuchen zu wollen. Da haben sich viele echauffiert: Wieso wir? Das ist so, weil immer, wenn etwas von einer Institution untersucht werden soll, mitschwingt, dass da etwas nicht stimmt. Das trifft aber nicht zu. – Den Bericht haben wir noch nicht.

Damit will ich eigentlich sagen, dass es auf der einen Seite berechtigt ist, gegen das, was sich in der Türkei abspielt, mit einem Entschließungsantrag zu protestieren, wir aber auf der anderen Seite versuchen sollten, eine respektvolle Gesprächsbasis auf­recht­zuerhalten, und das nicht nur im Sinne der Wirtschaft, sondern auch im Interesse jener Hunderttausender Menschen, die so wie ich türkische Wurzeln haben. Deren Situation ist nicht so leicht. Im Ausschuss haben Sie erwähnt, dass Sie als Außen­ministerin von 32 Einreiseverboten, 16 Festnahmen und 11 Verhaftungen wissen. Das macht mir auch große Sorgen. Wir müssen, auch wenn wir wirtschaftliche Profite mit der Türkei machen, mit Stolz sagen: Bis hierher und nicht weiter! Noch stehen Menschenrechte und Pressefreiheit vor wirtschaftlichem Reibach. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.)

Ich bin auch sehr froh darüber, dass dieser Antrag von allen Parteien beschlossen wird. Ich hoffe, wir müssen in sechs Monaten nicht noch einen solchen Antrag be­schließen, denn das macht nicht wirklich Spaß. – Danke. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Scherak.)

12.18


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. (Bundes­minis­terin Kneissl meldet sich zu Wort.) – Frau Bundesministerin, bitte.


12.19.00

Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf mich als Außenministerin für den Rückhalt des Parlaments in dieser Frage bedanken.

Wie zuletzt angesprochen: Ja, Menschenrechte sind in all meinen Gesprächen, ob bila­teral oder in multilateralen Gremien, sehr wohl Gegenstand. Da verspüre ich keine innere Zögerlichkeit. Es besteht einfach immer wieder die Notwendigkeit, Kanäle offen zu halten; darin besteht Diplomatie: Verbindungen nicht abzubrechen – und daher werde ich das gerade auch im Verhältnis zu meinem türkischen Amtskollegen weiterhin so halten. Er weiß es, und man kann vieles sagen. Es geht einfach darum, dass man weiterhin im Gespräch bleibt, und das tun wir, nicht zuletzt für die vielen Konsularfälle, die Sie gerade erwähnt haben. Da stehen sicherlich nicht wirtschaftliche Interessen im


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Vordergrund, sondern da geht es um Prinzipien und Interessen, die wir da und dort zur Konvergenz bringen müssen.

Ich darf mich für den Rückhalt, den Sie als Legislative, als Kontrollorgan meiner Auf­gabe in der Exekutive mir in dieser heiklen Frage damit geben, bedanken; damit lässt es sich auch leichter arbeiten. Ich darf einfach nur sagen: Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP, bei Abgeordneten der SPÖ sowie der Abgeordneten Krisper und Dönmez.)

12.20

12.20.22


Präsidentin Doris Bures: Dann schließe ich nun die Debatte zu diesem Tagesord­nungs­punkt.

Wünscht der Herr Berichterstatter noch ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung über die dem Ausschussbericht 322 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „die aktuelle politische Situation in der Türkei“.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig so angenommen. (E 31)

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ord­neten Mag. Schieder, Dr. Scherak, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Maßnah­men zur Schließung des KAICIID“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für diesen Entschließungsantrag aus­sprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Mag. Schieder, Dr.in Krisper, Kolleginnen und Kollegen betreffend „die Ermor­dung von Jamal Khashoggi im saudi-arabischen Konsulat in der Türkei“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit, ab­gelehnt.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Lopatka, Mag. Haider, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Jamal Khashoggi“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist einstimmig so angenommen. (E 32)

12.22.026. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 248/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe (295 d.B.)

7. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 401/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Harald Troch, Dr. Susanne Fürst, Dr. Niko­laus Scherak, MA, Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend die herrschenden Menschenrechtsverstöße in Nicaragua (296 d.B.)


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8. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den Antrag 403/A(E) der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Dr. Susanne Fürst, Kolleginnen und Kollegen betreffend die Fortführung des Einsatzes für die Rechte von verfolgten Christen in aller Welt (297 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zu den Punkten 6 bis 8 der Tagesord­nung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll. – Bitte.


12.23.20

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Österreich tut gut daran, sich vehement und wie schon in den vergangenen Jahr­zehnten gegen die Todesstrafe auszusprechen; selbstverständlich haben hier alle Parteien dem entsprechenden Antrag zugestimmt.

Ich erinnere dran – das Datum gibt ja Anlass dazu –, dass die Republik Österreich 1918 die Todesstrafe im ordentlichen Verfahren abgeschafft hat, dass wir das 1968 auch im Militärstrafverfahren gemacht haben und dass es Vertreter Österreichs wie insbe­sondere Christian Broda gewesen sind, die international, auch über den Europarat, alles unternommen haben, um die Todesstrafe zu ächten und zu ver­hindern. Deshalb ist es richtig, wenn auch das Parlament wiederholt und immer wieder die Aufforderung an die Bundesregierung richtet, alles international Tunliche und Mögliche zu unternehmen, um die Todesstrafe weiter zu ächten und zu bannen. (Bei­fall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Richtig ist es auch – und das sage ich als jemand, der sich als Jugendlicher sehr erfreut darüber gezeigt hat, dass die Sandinistas das Somoza-Regime in Nicaragua beseitigt haben –, sich jetzt dagegen zu wenden, welche Ausformungen und Auswir­kungen das derzeit in Nicaragua angenommen hat. Auch diesbezüglich halte ich es für ganz selbstverständlich, dass das Parlament gegen die Art und Weise auftritt, wie dort mit der Opposition umgegangen wird und wie versucht wird, durch massive Menschen­rechtsverstöße das politische Establishment in Nicaragua weiterhin an der Macht zu halten; auch das ist richtig.

Ein Problem habe ich aber damit – und ich versuche, der Lust zu wiederstehen, jetzt ein rechtsphilosophisches Seminar mit Ihnen abzuhalten (Abg. Scherak: Schade eigentlich! – Abg. Bösch: Das verhindert die Redezeit...!) –, den letzten Antrag wirklich weiter zu betreiben.

Die Ächtung der Todesstrafe ist eine Form von secular religion der Republik Österreich geworden, und, so komisch es klingt, die Ächtung der Todesstrafe ist umso wirkungs­voller und der Auftritt gegen die Todesstrafe ist umso glaubwürdiger, wenn man sich ungeachtet der politischen und religiösen Überzeugung der Betroffenen gegen die Todesstrafe und die Verletzung von Menschenrechten wendet, weil man das als grundsätzlich dem Humanum widersprechend sieht. Jede Form der Besonderheit, auf die man hinweist, macht den Widerstand gegen die Todesstrafe und auch den Wider­stand gegen Menschenrechtsverletzungen schwächer.

Deshalb habe ich schon mit der Formulierung im letzten Entschließungsantrag, nämlich „Fortführung des Einsatzes für die Rechte von verfolgten Christen“, ein prin­zipielles Problem. Es werden eben nicht nur – leider nicht nur – Christen verfolgt, es werden viele andere auch verfolgt. Ein Entschließungsantrag, der gelautet hätte: „Die


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zuständigen Mitglieder der Bundesregierung werden ersucht, sich [...] international gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten [...] einzusetzen“, wäre selbstverständlich sofort mit unserem Zuspruch bedient gewesen. Wenn man hier aber einfügt: „ins­be­sondere christlicher Minderheiten“, dann macht man den Widerstand und die Ächtung aller Formen der Verfolgung schwächer; deshalb wende ich mich sehr dagegen, dass das auf diese Art und Weise eingeschränkt wird.

Es ist jede Form der Todesstrafe, es ist jede Form der Verfolgung von religiösen Minderheiten, ganz egal aus welchem Lager und mit welchem Glauben sie beseelt sind, zu ächten und zu bannen, und ich hätte gerne eine Bundesregierung, die in allen Fällen, einerlei ob es Aleviten, Jesiden, Christen, Muslime, Hindus oder wen auch im­mer betrifft (Abg. Martin Graf: Aber was heißt das, „leider“ werden „nicht nur“ Christen verfolgt? Das ist ja eigentlich ein Wahnsinn, diese Formulierung!), alles zu Gebote Stehende unternimmt, um das zu verhindern. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Martin Graf. – Ruf bei der Liste Pilz: Sinnerfassend zuhören wäre die Aufgabe ...! – Ruf bei der ÖVP: ... schlechte Formulierung ...!)

12.27


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Dr.in Susanne Fürst. – Bitte, Frau Abgeordnete.


12.27.42

Abgeordnete Dr. Susanne Fürst (FPÖ): Sehr geehrte Frau Vorsitzende! Sehr geehrte Frau Minister! Ich freue mich sehr, dass wir im Menschenrechtsausschuss mit breiter Mehrheit beschlossen haben, den weiteren Einsatz dieser Bundesregierung, insbeson­dere auch der Frau Außenminister, für die Rechte insbesondere der Christen in aller Welt zu unterstützen, denn, Herr Abgeordneter Noll, es ist sehr wohl gerechtfertigt, dass wir uns besonders für die Christen einsetzen, weil wir da eine besondere Ver­antwortung haben. Wenn man alle unterstützt, sich für alle einsetzt, unterstützt man niemanden und hilft niemandem. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir tun gut daran, uns an unsere Wurzeln zu erinnern: die griechisch-römische Antike und die Aufklärung, die heute schon von Herrn Kern angesprochen wurde – allerdings völlig verkehrt. Die Aufklärung hat dazu geführt, dass wir eine vernunftbasierte Le­bensweise, individuelle Freiheit und Gleichheit haben. Antiaufklärerisch sind nicht die Ungarn, die Polen und die USA, die sich auch wieder an ihre Wurzeln erinnern, son­dern antiaufklärerisch war die Willkommenspolitik 2015, weil sie irrational und von Emotionen geleitet war (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP), nicht von Hausverstand und nicht von Vernunft. Das ist antiaufklärerisch! Herr Kern kann seine Grundsätze jetzt ja in der freien Wirtschaft, in die er zurückkehrt, in der er allerdings keinen Tag verbracht hat, ausleben.

Die Klammer über diese geistigen Strömungen aus der griechisch-römischen Antike und der Aufklärung ist das Christentum. Das ist der geistige Schatz, den wir zu bewahren haben. Das hat nichts mit dem persönlichen individuellen Glauben zu tun, sondern wir sind alle vom Christentum geprägt, denn in Europa hat sich in den letzten Jahrhunderten ein zivilisatorisches Niveau entwickelt, wie wir es historisch noch nie erlebt haben. Das ist einmalig, und das ist der wahre europäische Wert, den wir zu verteidigen haben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Nicht europäische Werte sind hingegen die Schwäche, die ganze Welt einzuladen, politische Unentschlossenheit, wie das von unserer Vorgängerbundesregierung tat­kräftigst mitgetragen wurde. Uns und auch unserem Koalitionspartner wird ja durchaus auch das Fehlen der christlichen Nächstenliebe vorgeworfen. Dem kann ich nur vehe-


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mentest widersprechen, denn die christliche Nächstenliebe wird von uns sehr wohl gelebt. Sie hat nicht das Geringste mit der Alt-68er-Maxime, die hier herumgetragen wird: No borders, kein Mensch ist illegal!, zu tun, sondern Nächstenliebe heißt: Hilfs­be­reitschaft, Empathie für die Nächsten – Familie, Freunde, Verwandte, die Nachbarn im eigenen Land und die Nachbarn in den Nachbarstaaten, denen wir in der Vergan­genheit auch schon tatkräftigst und wirklich selbstlos geholfen haben; ob das 1956 die Ungarn waren, 1968 die Tschechen oder in den Neunzigerjahren die Jugo­sla­wen.

Die zweite Seite der Nächstenliebe ist immer: Liebe deinen Nächsten so wie dich selbst! Das heißt, ich muss beim Helfen auch immer darauf schauen, dass es Sinn macht, ich muss auf meine eigene Belastbarkeit Rücksicht nehmen, und ich muss schauen, dass ich meine eigene Identität dabei behalte. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ein Blick in die Vergangenheit zeigt ja auch, wo wir wieder landen können. All die Er­run­genschaften der Antike – da war man ja wirklich schon sehr weit fortgeschritten –, was Rechtsstaatlichkeit, Demokratie, Naturwissenschaften betrifft: Das ist wieder zur Wüste geworden, als man sich hat überrennen lassen, und man hat dann erst irgendwann nach Jahrhunderten, beginnend mit der Romanik, mühsamst versucht, unsere Kultur wieder zu etablieren. Wir sollten also nicht mehr in diesen Zustand zurückkehren.

Diese europäische Identitätswerdung ist immer auch mit der Abwehr des und der Abgrenzung vom Islam verbunden, weil hier ein ganz anderes Menschenbild vertreten wird. (Zwischenrufe der Abgeordneten Heinisch-Hosek und Gudenus.) Wir Menschen sind nun einmal territorial geprägte Wesen. Wir fühlen uns wohl in unserer geo­grafischen Region, wir fühlen uns wohl in unserer Familie, mit unseren Verwandten und Nachbarn. Und wenn eine Bevölkerungsgruppe beschließt, einfach in eine andere Region zu wandern, kommt es zu Kollisionen und zu Konflikten. Den Kulturkampf haben wir uns hereingeholt, und er existiert besonders im öffentlichen Bereich, in den Krankenhäusern und in den Schulen; unsere Kinder müssen das jetzt austragen. – Danke für die segensreiche Politik (Abg. Jarolim: Sehr sachlich ist das nicht!), Herr Kern! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe der Abgeordneten Jarolim, Zanger und Gudenus. – Abg. Wöginger: Der Zwischenrufbeauftragte ...!)

Wir haben bei unserer Willkommenspolitik leider viel zu wenig berücksichtigt, dass die Christen gerade auch in Syrien, um nur dieses Beispiel herzunehmen, in diesem Kriegsgebiet die schutzbedürftigste Gruppe sind, weil sie zusätzlich zum Kriegsalltag auch noch religiöse Diskriminierung und Drangsalierung erleben müssen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Wir haben uns vor allen Dingen auch die islamischen Verfolger dieser Christen hereingeholt.

Daher: Wir haben sehr viel zu verteidigen. Der Niedergang des Christentums, gerade auch in der nordafrikanischen und der arabischen Welt, hat immer auch mit einem Niedergang der individuellen Freiheit und der Gleichheit zu tun gehabt. Hier gibt es nun einmal ein anderes Menschenbild. Wir haben also sehr viel zu verteidigen, und es ist mehr als recht und billig, dass wir uns dafür einsetzen, dass die Christen in aller Welt überleben. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.33


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Ha­rald Troch. – Bitte.


12.34.10

Abgeordneter Dr. Harald Troch (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ein wichtiger Punkt unserer jetzigen Verhandlungen ist eine Resolution für


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konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe. Es geht aber nicht nur um die Todes­strafe, sondern insgesamt muss die Justiz frei sein, zum Beispiel von religiösen Vorbehalten.

Was Kollegin Fürst hier philosophiert hat, ist meiner Meinung nach eigentlich eine Einschränkung der Justiz. Man kann nicht unterscheiden, welche Religion, welches Glaubensbekenntnis ein Beschuldigter oder auch ein unschuldig Beschuldigter hat. Daher: Ich stehe dazu, wir haben im Wesentlichen eine Trennung von Kirche und Staat in Österreich. Das macht auch Sinn, und das macht insbesondere im Bereich der Justiz Sinn. (Beifall bei der SPÖ.)

Der Kampf gegen die Todesstrafe ist mit dem Kampf für Menschenrechte eng verbunden, der Kampf gegen die Todesstrafe muss aber unteilbar sein. Ich möchte hier ein Beispiel aus dem Menschenrechtsausschuss bringen: Die SPÖ hat einen An­trag zum Thema Solidarität mit jenen, die unschuldig oder völlig überzogen in Ägypten verfolgt werden, eingebracht. Es gibt in Ägypten de facto ein Militärregime, das für mehr als 100 Straftaten die Todesstrafe vorsieht. Berichten von internationalen Orga­nisationen zufolge sind in Ägypten 2017, also im vergangenen Jahr, 340 Menschen zum Tode verurteilt worden – in einem Jahr! –, 71 Zivilisten wurden vor Militärgerichte gestellt und als Zivilisten von Militärgerichten zum Tode verurteilt; mindestens 29 Men­schen wurden bereits hingerichtet.

Das ist ein völlig unhaltbarer Zustand, und ich verstehe da die Regierungsparteien, Blau-Schwarz, nicht, dass man hier dieser Solidaritätsadresse nicht zustimmen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Betrachten wir aber ein bissel die Strategie der Bundesregierung: Man unterscheidet halt zwischen guten Freunden und besseren Freunden, es gibt halt Länder, in denen man strategische Interessen oder gar wirtschaftliche Interessen verfolgt, etwa in Ägypten, in Saudi-Arabien. Der Eiertanz um das Abdullah-Zentrum in Wien, vor allem seitens der ÖVP, ist ja unglaublich und unfassbar. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Krisper.) Da wird unterschieden.

Ich sage ganz einfach: vor allem die ÖVP. Die FPÖ hat sich da noch nicht so geoutet, ich glaube, in der FPÖ sind auch nicht die großen Abdullah-Zentrum-Freunde, aber es gibt andere, die es sind. Dieser Eiertanz, diese Unmoral, die Doppelbödigkeit von manchen Vertretern der ÖVP ist unfassbar (Zwischenruf des Abg. Nehammer), daher ist das ganze Eintreten für Menschenrechte ein unglaubwürdiges. (Zwischenrufe der Abgeordneten Deimek und Nehammer.)

Wir werden natürlich diesem Antrag betreffend „konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe“ zustimmen, aber die Doppelbödigkeit der Moral (Abg. Nehammer: Da kennt ihr euch gut aus!) – Todesstrafe hier, da schauen wir weg, und Todesstrafe dort, da sind wir dagegen – ist für die SPÖ nicht tragbar. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Krisper und Scherak. – Ruf bei der ÖVP: Die Sozialdemokraten kennen sich mit Doppelmoral gut aus!)

12.37


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte.


12.37.50

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Minis­ter! Herr Dr. Troch, ich kann Ihnen nicht zustimmen. Ich werde gleich auf Ihre Argu­mente eingehen, aber ich möchte zuvor etwas anderes sagen.


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Wir haben heuer ein Gedenkjahr und wir feiern es in allen Details. Dieses Gedenkjahr hat aber auch etwas mit Menschenrechten zu tun. 1948: Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte; 1958 hat Österreich die MRK ratifiziert. Wir haben das Thema Menschenrechte besser verstanden, aber die Übergriffe sind meines Erachtens nicht weniger geworden. Wir haben noch ein Jubiläum: 20 Jahre Statut des Inter­na­tionalen Strafgerichtshofs, das 1998 beschlossen wurde. Der Strafgerichtshof ist wich­tig, denn wenn Rechte von Menschen gebrochen werden, kommt es ganz oft zu Straf­losigkeit.

Das Rom-Statut, und das ist eigentlich eine Revolution im internationalen Recht, erlaubt, dass die internationale Staatengemeinschaft auf Einzelne durchgreift, zugreift. Selbst dann, wenn derjenige, der Menschenrechtsverletzungen begangen hat, im Einklang mit seiner Rechtsordnung oder auf Befehl seiner Oberen gehandelt hat, kann die Staatengemeinschaft auf den Einzelnen zugreifen. Dennoch gibt es weiterhin Straflosigkeit, ich nenne nur das Beispiel der Rohingya-Muslime in Myanmar, aber auch die Jesiden und die Christen in den Ländern, in denen es besonders starke Verfolgung gibt. Das Parlament hat im Juni 2017 unter der Leitung meiner Kollegin Lisi Pfurtscheller festgestellt, dass es sich dabei um einen Völkermord durch den sogenannten Islamischen Staat handelt.

Die Menschenrechte werden von unserer Bundesregierung und von uns hier im Parla­ment ganz großgeschrieben, und das ist gut so, darum behandeln wir heute hier drei Anträge, wie wir Menschenrechte auf der ganzen Welt schützen wollen.

Der erste Antrag, der schon mehrfach erwähnt wurde, betrifft unser Engagement gegen die Todesstrafe. Da tut Österreich seit Jahrzehnten sehr, sehr viel.

Unser jetziger Antrag bezieht sich insbesondere auf die Todesstrafe, die gegenüber Jugendlichen ausgesprochen wird. Und unser Commitment ist nicht auf einzelne Län­der beschränkt, Herr Dr. Troch, es ist auch nicht auf alle Länder außer Ägypten beschränkt, sondern es bezieht sich sehr wohl auf Ägypten, auf Weißrussland, auf den Iran und so weiter. Österreich setzt sich in dieser Frage engagiert ein und wird das auch weiterhin tun.

Der zweite Antrag, über den wir heute schon viel geredet haben, betrifft die Frage: Wie kann sich Österreich stärker für verfolgte Christen einsetzen? Selbstverständlich set­zen wir uns gegen die Verfolgung aller religiösen Minderheiten ein, aber im Antragstext gibt es ein „insbesondere“. Wie kommt dieses „insbesondere für Christen“ da hinein? – Herr Dr. Noll, Politik hat auch etwas mit dem aktuellen Anlass zu tun. Die Zahl der verfolgten Christen ist von allen religiösen Minderheiten die größte. Wir haben in den letzten Jahren einen massiven Anstieg dieser Zahl erlebt und müssen um den Erhalt der christlichen Communitys in den Ländern des Konflikts bangen.

Wir als Österreich haben aufgrund unserer eigenen Geschichte einen ganz beson­deren Bezug zu diesen Minderheiten. Ich glaube, es ist durchaus sinnvoll, zu sagen, wir setzen uns für den Schutz aller ein, aber ganz besonders können wir dieses aktu­elle Problem herausgreifen. Und was das, Herr Dr. Troch, mit einem Verstoß gegen Trennung von Kirche und Staat zu tun haben soll, das erschließt sich mir nicht.

Der letzte Antrag befasst sich mit dem Thema Menschenrechtsverletzungen in Nicara­gua. Dort ist, das hat Herr Dr. Noll richtig ausgeführt, etwas sehr Befremdliches pas­siert: Die ursprüngliche Befreiungsbewegung hat sich nun gegen die eigene Bevöl­kerung gewandt. Die Idee war die Befreiung von der Herrschaft von Familienclans, aber daraus ist jetzt ein Familienclan geworden, der die Bevölkerung unterdrückt. Was heißt unterdrückt? Mit Kriegsartillerie wird gegen die Bevölkerung vorgegangen und die politischen Gefangenen werden immer mehr.


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Ich habe hier eine Liste der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (die Rednerin zeigt diese), darauf sind Hunderte von Menschen, die nicht verurteilt sind, aber in Gefängnissen sitzen, weil sie sich gegen eine korrupte Regierung engagiert haben. Auf dieser Liste – und erschütternd ist, die Namen sind nach dem Anfangs­buchstaben des Vornamens geordnet – stehen auch die Gefängnisse, in denen sich diese Menschen befinden.

Nicaragua braucht einen Friedensprozess. Ich danke Ihnen, Frau Minister, dass Sie sich dafür einsetzen, denn der Friedensprozess kann nicht intern organisiert werden, es braucht eine Instanz von außen. Österreich kann da einen Beitrag leisten.

Ich freue mich, dass dieser Antrag gegen Menschenrechtsverletzungen in Nicaragua als Allparteienantrag eingebracht wurde und von uns gemeinsam getragen wird. Menschenrechte sind kein parteipolitisches Anliegen. Uns als Regierungsfraktionen sind die Menschenrechte ein ganz großes Anliegen, wir unterstreichen das, und wir wollen uns gerne gemeinsam mit allen anderen Parteien für die Menschenrechte auf der ganzen Welt engagieren. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.43


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak ist der nächste Redner. – Bitte.


12.43.13

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Wir haben schon gehört, es geht in dieser Debatte um drei Anträge: erstens um die weltweite Ächtung der Todesstrafe, zweitens um die Verurteilung der Men­schen­rechtssituation in Nicaragua und drittens um die Verfolgung von religiösen Minder­heiten, in diesem Fall als „insbesondere christlicher Minderheiten“ ausgewiesen.

Ich möchte da jetzt gar nicht mit Frau Kollegin Fürst darüber streiten, ob Donald Trump sich wirklich der Aufklärung verpflichtet fühlt. Ich hätte sie so verstanden, ich sehe es nicht ganz so. Ich glaube, dass er in vielen Bereichen ein sehr irrationaler Präsident ist.

Wichtig ist das, was Kollege Troch gerade im Zusammenhang mit dem Antrag der SPÖ angesprochen hat, nämlich betreffend Ägypten. Frau Kollegin Kugler, Sie haben gesagt, es geht um aktuelle Anlässe, zu denen man sich konkret äußern soll, und ins­be­sondere die Situation der verfolgten Christen ist ein solch aktueller Anlass, zu dem man auch einen Beschluss fällen soll. Ähnlich ist es aber leider gerade auch hin­sichtlich der aktuellen Situation in Ägypten, und da wird halt ganz einfach mit zweierlei Maß gemessen. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Meiner Meinung nach kann man über Aktualität streiten und darüber, wie relevant und wie aktuell etwas ist, aber ich habe die Erklärung der ÖVP im Ausschuss ein bisschen schwierig gefunden, als es geheißen hat: Na ja, Ägypten betreffend wollen wir jetzt noch nichts verurteilen, denn es gibt ja dann Gespräche des Bundeskanzlers mit der ägyptischen Regierung, und bis dahin sagen wir lieber nichts. – Also: Wenn man sich ganz universell für Menschenrechte einsetzt, dann sagt man nicht im Vorfeld von etwaigen Gesprächen: Ach, da sagen wir lieber nichts und verurteilen keine Menschen­rechtsverletzungen und warten einmal, bis der Bundeskanzler redet!, sondern wenn man sich wirklich konsequent für alle Menschenrechte einsetzt, dann sagt man ganz klar, was Sache ist, und auch, dass die Situation in Ägypten gerade unerträglich ist. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ein grundlegendes Problem des Menschenrechtsausschusses ist oft – ich bin ja schon länger in diesem Ausschuss und seit dieser Legislaturperiode auch dessen Obmann – die Frage, ob die Beschlüsse, die wir fällen – ich möchte da keine qualitativen Unter­schiede machen, weil ich alle Beschlüsse, die wir heute fassen werden, für sehr wichtig


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erachte –, konkrete Auswirkungen haben und welche. Das ist das, was wir uns fragen sollten.

Die Frage ist also: Gibt es eine ganz konkrete Auswirkung, wenn wir die Menschen­rechtssituation in Nicaragua verurteilen? – Ich glaube, bis zu einem gewissen Grad schon. Es ist auch wichtig, das zu machen, das bestreite ich ja gar nicht, die Frage ist aber, ob wir bei den ganz konkreten Dingen auch zu Beschlüssen kommen.

Sie wissen, wir haben im Ausschuss die Frage des Fakultativprotokolls der Kinder­rechts­konvention besprochen. Dieser Antrag von mir wurde in der letzten Legis­laturperiode immer vertagt, in dieser Legislaturperiode wird wahrscheinlich das Gleiche passieren. In diesem Antrag geht es darum, dass sich Kinder ganz konkret, wenn sie in ihren individuellen Rechten verletzt sind, an den UN-Kinderrechtsausschuss wenden können. Das wären konkrete Verbesserungen und nicht nur Statements. (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ähnlich ist es – diese Debatte hatten wir ja schon und werden sie heute noch länger führen – im Zusammenhang mit dem König-Abdullah-Zentrum. Ja, ich halte es für zwin­gend notwendig, dass sich Österreich weiterhin konsequent gegen die Todes­strafe, gegen die Ausübung der Todesstrafe einsetzt. Was Konkreteres könnten wir denn jetzt machen, als dem widerwärtigen Regime in Saudi-Arabien zu sagen: Hallo, nicht nur, dass ihr seit Jahrzehnten die Todesstrafe praktiziert, sondern ihr habt jetzt auch noch dieses unglaubliche und widerwärtige Verbrechen im Fall Khashoggi began­gen!?

Das sollten wir ganz konkret sagen, und da brauchen wir nicht darüber zu diskutieren, wie man aus einem völkerrechtlichen Vertrag und diesem Abkommen herauskommt. Fakt ist, Österreich sollte ein ganz klares Zeichen setzen und sagen: Hier ist eine Grenze überschritten worden! – Das sind die konkreten Maßnahmen, die wir auch als Menschenrechtsausschuss setzen sollten.

Ja, ich meine, grundsätzliche Appelle und ein grundsätzlicher Einsatz beispielsweise gegen die Todesstrafe sind wichtig, ich glaube aber auch, dass wir, wenn es ganz konkret wird, viel deutlicher werden sollten. (Beifall bei NEOS und SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

12.46


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster: Herr Abgeordneter Josef Riemer. – Bitte.


12.46.51

Abgeordneter Josef A. Riemer (FPÖ): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Herr Dr. Noll, ich bin fassungslos: „leider nicht nur“ Christen. – Ein Mann, der sich wirklich ausgeprägt mit der Aufklärung beschäftigt hat und in Wirklichkeit auch ein Sprach­polizist ist, was hat der wirklich damit gemeint? (Abg. Scherak: Na dass andere auch verfolgt werden!) Ich würde dann genau das sagen: Dann lesen Sie Gotthold Ephraim Lessings „Die Ringparabel“, dort haben Sie alles gut erklärt. – Das noch dazu. Die alten deutschen Klassiker feiern Wiederauferstehung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Mein Part ist es, mich mit dem Thema Todesstrafe auseinanderzusetzen. Im Aus­schuss hat es in diesem Zusammenhang Einklang gegeben. Der österreichische Na­tionalrat ist ganz eindeutig für ein weltweites Verbot, er ist dafür, sich weltweit gegen die Todesstrafe einzusetzen.

Der Antrag sagt ja auch noch viel mehr aus, ich möchte Näheres dazu erläutern: „die Einführung fairer Gerichtsverfahren“ – ich glaube, das sollte man der Frau Bundes­minister auch mit auf den Weg geben.


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Wesentlich sind auch: „die Umwandlung verhängter Todesstrafen in Freiheitsstrafen“, das Verbot der Hinrichtung von Jugendlichen unter 18 Jahren und sich für „die generelle Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen“.

Die Frau Bundesminister hat ja am Europäischen Tag gegen die Todesstrafe, am 10.10., klare Äußerungen dahin gehend gemacht, sich für ein weltweites Moratorium einzusetzen, das heißt einen Stopp, sodass sich kein Staat mehr der Todesstrafe bedienen möge.

Anlassfall, was die Jugendlichen betrifft, war, dass im Iran Jugendliche, also unter 18-Jährige, Morde begangen haben und dann gehängt wurden. Zurzeit befinden sich ungefähr 80 Jugendliche in der Todeszelle.

Wie viele Hinrichtungen hat es 2017 gegeben? – 2 591 Menschen in 53 Ländern wurden hingerichtet, 21 919 sitzen in der Todeszelle. Das ist aber nur eine geschönte Zahl. Man weiß oder nimmt an, dass es in China Tausende von Hinrichtungen gibt, dass es aber auch in Vietnam Hinrichtungen gibt. Zahlen sind nicht zu erfahren, weil die jeweiligen Staaten aus Staatsräson nicht bereit sind, Auskunft zu geben.

Interessant, vor allem auch für Amnesty International, ist, festzustellen, was eigentlich Gründe für ein Todesurteil sind: in China: Korruption, Raubgrabungen an antiken Kulturstätten und Weiterverkauf kultureller Relikte, illegaler Waffengebrauch; Hexerei, Zauberei und Ehebruch in Saudi-Arabien – weil das gerade so aktuell ist –, Entführung, Vergewaltigung, und in den islamischen Ländern natürlich auch, weil heute da so ein Erstaunen herrschte, Beleidigung des Propheten des Islams, also Blasphemie schlechthin.

Es gibt aber sehr viele Staaten, in denen es eine positive Entwicklung gibt, wie zum Beispiel in Burkina Faso, in denen man bereit ist, die Todesstrafe einzustellen. Es gibt aber auch negative Entwicklungen in Staaten, in denen es die Todesstrafe nicht mehr gibt, und zwar gerade im asiatischen Bereich, wo versucht wird, im Zusammenhang mit der Drogenkriminalität die Todesstrafe über die Hintertür wieder einzuführen.

Abschließend zu einem Thema, das heute vielleicht zu wenig beachtet worden ist: Todesstrafe und Organhandel. Das sollte das Parlament auch untersuchen oder zu­mindest Unterlagen darüber bekommen, wie viele Hingerichtete für den Organhandel herangezogen werden. Das ist so ähnlich wie die Leihmutterschaft für den Westen in asiatischen Ländern, über die man sich auch unterhalten sollte.

Es geht also nicht nur um Sexhandel, sondern auch um andere menschenrechtlich bedenkliche Punkte, mit denen sich das österreichische Parlament beschäftigen sollte. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

12.51


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Andreas Kollross. – Bitte.


12.51.46

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolle­ginnen und Kollegen! Werte Besucherinnen und Besucher auf der Galerie, im Spe­ziellen – das freut mich als Trumauer Bürgermeister ganz besonders – die Schülerin­nen und Schüler der HAK Baden! (Allgemeiner Beifall.) Und natürlich auch werte Zuhörerinnen und Zuhörer zu Hause vor den Bildschirmen! Ich möchte auch zum Antrag betreffend konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe kurz ein paar Anmer­kungen machen. Ich begrüße es natürlich zuallererst einmal, dass wir uns in dieser


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 80

Richtung möglicherweise auch wieder stärker engagieren wollen, und möchte noch ein paar diesbezügliche Fakten hinzufügen.

Wir leben in einer Welt, in der es 106 Staaten gibt, in denen es keine Todesstrafe mehr gibt. In sieben Staaten wird die Todesstrafe nur bei ganz außergewöhnlichen Straf­taten, wie zum Beispiel Kriegsverbrechen, noch angewandt. 29 Staaten haben die Todesstrafe zwar noch im Gesetz, exekutieren sie jedoch nicht mehr. Immerhin 56 Staa­ten wenden aber nach wie vor die Todesstrafe an und praktizieren sie noch. Somit gestaltet ein Drittel aller Länder auf dieser Welt ihr Justizsystem noch immer mit der Todesstrafe aus.

Hinzu kommt, das muss man leider sagen, dass in diesem einen Drittel der Welt aber gleichzeitig zwei Drittel der Menschheit wohnen. Das heißt, die Mehrheit der Welt­bevölkerung ist, obwohl nur mehr ein Drittel der Staaten die Todesstrafe anwendet, nach wie vor von der Todesstrafe bedroht.

Deshalb glaube ich, dass es richtig ist, dass wir uns, auch weil wir heuer 70 Jahre Allgemeine Erklärung der Menschenrechte feiern und vielleicht auch in Bezug auf den EU-Ratsvorsitz, intensiv mit der Todesstrafe auseinandersetzen und auch hier wirklich als Vorreiter vorangehen und festhalten, dass wir eine andere Art der Gesetzgebung vorziehen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich glaube aber auch und möchte da bei den Kollegen Troch und Noll anschließen, ein bisschen einen schalen Beigeschmack hat die ganze Sache schon, weil man immer wieder ein bisschen das Gefühl hat, dass Sie unterschiedliche Bewertungen hin­sichtlich der Todesstrafe vornehmen, sodass Todesstrafe nicht gleich Todesstrafe ist. Man kann sagen, ja, okay, es gibt in einem Land die Enthauptung und in einem ande­ren nur das Erhängen – aber das Ergebnis ist ja am Ende trotzdem dasselbe.

Wenn wir als Republik Österreich in diesem Zusammenhang glaubhaft auftreten wol­len, dann kommen wir um die Debatte – wir werden sie ja heute noch führen – über das König-Abdullah-Zentrum nicht umhin. Frau Ministerin, es ist zwar schön, wenn Sie in einer öffentlichen Aussage erklären – das ist auf der einen Seite zu begrüßen –, dass Sie diesem Center die Dunkelgelbe Karte zeigen wollen, aber ich glaube, die Dunkelgelbe Karte ist zu wenig. Dieses Center und dieses Land haben sich die Rote Karte verdient. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Zadić und Dönmez.)

12.55


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka ist der nächste Redner. – Bitte.


12.55.20

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Frau Präsidentin! Frau Bundesminis­terin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Thema Todesstrafe ist ein wich­tiges, es gibt bei den Tagesordnungspunkten 6 bis 8 aber auch noch eine andere Frage, die uns als christdemokratischer Partei auch ganz wichtig ist.

Ich möchte in meiner kurzen Rede eines vorweg sagen: Uns ist es ganz wichtig festzuhalten, dass wir, wenn wir die Frage der Verfolgung von Christen ansprechen, vorausschicken, dass ein friedliches Miteinander der Religionsgemeinschaften für uns das Entscheidende ist. Dieses friedliche Miteinander ist leider in vielen Ländern der Welt massiv gefährdet; besonders Christen leiden darunter.

Ich darf nur ein konkretes Land herausgreifen: Die koptischen Christen in Ägypten leiden besonders darunter, und es reicht schon aus, koptischer Christ zu sein, dass man verfolgt wird. Der Blutzoll ist dort besonders hoch. Allein im letzten Jahr: Palm-


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sonntag: zwei Mordanschläge, 37 tote koptische Christen; 26. Mai, eine Marienwall­fahrt: 28 Wallfahrer werden getötet, darunter viele Kinder; Ende des letzten Jahres, 29. Dezember, eine Messfeier südlich von Kairo: neun tote koptische Christen.

Noch viel furchtbarer waren die bestialischen Bilder, die ausgeschickt worden sind, als 2015 in Libyen an einem Strand der IS 21 Kopten geköpft hat. Was war ihr Ver­brechen? – Ihr Verbrechen war, sie waren Christen.

Das betrifft aber nicht nur Christen. Christliche Kopten werden in Ägypten von Musli­men verfolgt, muslimische Rohingya in Myanmar werden von Buddhisten verfolgt, ge­quält und ermordet. Unser Einsatz für Christen ist also exemplarisch, aber nicht ex­klusiv. Wir wollen auch alles dafür tun, dass sich jüdische Mitbürger in Österreich sicher fühlen, dass sie sich nicht in einer Situation wie in Frankreich sehen, wo Ein­zelne schon das Land verlassen haben, weil sie sich nicht mehr sicher fühlen können.

Es ist auch zu begrüßen, dass nicht nur unser Parlament diese Frage in den Blickpunkt rückt, sondern das auch das Nobelpreiskomitee gemacht hat: Eine Jesidin, eine zer­brechliche, eine mutige junge Frau, Nadia Murad, ist mit dem Friedensnobelpreis aus­gezeichnet worden. Sie hat es geschafft, diesem Terror zu entkommen, 3 000 Frauen sind nach wie vor versklavt in IS-Gefangenschaft.

Was ich damit sagen möchte, ist: Es ist richtig, notwendig und wichtig, dass sich das österreichische Parlament auch mit dieser Frage beschäftigt. Der Einsatz für Reli­gionsfreiheit ist der Einsatz für ein fundamentales Menschenrecht, und da sollten wir als österreichisches Parlament Vorbild sein. Daher bin ich froh, dass wir hier in dieser Frage so einhellig vorgehen. Wir werden uns heute noch einmal mit dieser Frage beschäftigen, was den Dialog der Religionen und Kulturen betrifft. Er ist notwendig. Wir sind da noch lange nicht am Ziel dieses friedlichen Miteinanders der Religionen. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

12.59


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hannes Amesbauer. – Bitte.


12.59.19

Abgeordneter Hannes Amesbauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Wenn wir so wie in dieser Debatte über Religionsfreiheit sprechen und uns über die Verfolgung von Menschen, die einer gewissen Religion angehören, unterhalten, sollten wir uns auch die Allgemeine Erklä­rung der Menschenrechte in Erinnerung rufen. Dort heißt es in Artikel 18:

„Jeder hat das Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit; dieses Recht schließt die Freiheit ein, seine Religion oder seine Weltanschauung zu wechseln, sowie die Freiheit, seine Religion oder seine Weltanschauung allein oder in Gemein­schaft mit anderen, öffentlich oder privat durch Lehre, Ausübung, Gottesdienst und Kulthandlungen zu bekennen.“

Meine Damen und Herren, das Recht auf Religionsfreiheit ist eines der am öftesten verletzten Menschenrechte weltweit. Daher verstehe ich auch die Kritik des Kollegen Noll nicht, die Kritik der SPÖ und der NEOS zu diesem einen Antrag nicht, den dankenswerterweise die Kolleginnen Fürst und Kugler eingebracht haben und den ich für sehr wichtig halte.

Dieser Antrag – und das wurde ja betont – spricht sich explizit „gegen die Verfolgung religiöser Minderheiten“ aus, so steht es im Antragstext. Dass insbesondere christliche Minderheiten genannt werden, ist sachlich richtig und absolut zu rechtfertigen.


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Es wurde von Kollegin Kugler auch angesprochen, dass die Christen weltweit zahlenmäßig die am meisten von Verfolgung betroffene Gruppe sind. Schätzungen gehen nämlich von über 200 Millionen verfolgter Christen aus. Im Vergleich zu anderen Religionsgemeinschaften werden Christen traurigerweise auch in den meisten Ländern dieser Welt verfolgt. Zudem ist gerade in den letzten Jahren ein ziemlich starker Anstieg in diesem Bereich zu verzeichnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Zusammenhang wurden schon einige Länder genannt, zuletzt Ägypten, wo Christen mehr oder weniger systematisch verfolgt werden oder ihre Verfolgung von den jeweiligen Regierungen toleriert wird. Zu den Ländern, wo Christen verfolgt und aufgrund ihres Glaubens inhaftiert werden, gehören China, Ägypten, Eritrea, Indien, Indonesien, Iran, Nepal, Nordkorea, Pakistan, Sudan und Vietnam, um einige exemplarisch zu nennen.

Um zu erklären, warum es so wichtig ist, in diesem Antrag auch explizit auf die Christen einzugehen, mache ich einen Sprung zu mehreren Fällen aus Deutschland. Meine Damen und Herren, „Die Zeit“, sicher kein übertrieben konservatives Blatt, berichtete „Fast 100 Angriffe auf Christen in Deutschland“ im vergangenen Jahr. Und: „In Deutschland hat es im vergangenen Jahr fast 100 gezielte Angriffe [...] gegeben. Darunter waren ein Mord, neun Körperverletzungen und ein Fall von Brandstiftung“. – Das sind Zahlen des deutschen Bundeskriminalamts.

„In rund einem Viertel der Fälle wurden demnach Kirchen und christliche Symbole angegriffen. [...] In mindestens 14 Fällen seien ‚christenfeindliche Straftaten‘ zwischen Asylbewerbern und Flüchtlingen begangen worden.“

Der bayerische Innenminister Joachim Herrmann hat dazu gesagt, „Integration in Deutschland bedeute, ‚ohne Wenn und Aber‘ die christlich-abendländische Wertekultur zu tolerieren. ‚Wer hier leben will, muss sich zwingend von einer christenfeindlichen Gesinnung verabschieden‘, sagte Herrmann. [...] Das sei kein bloßer Wunsch an die Flüchtlinge, ‚sondern eine zwingende Forderung.‘“

Meine Damen und Herren, wir sehen, dass auch in europäischen Ländern Gewalttaten gegen Christen in der Regel von Zuwanderern, die islamistischem Gedankengut anhängen, verübt werden. Das gibt es auch in Österreich.

Kollege Lopatka hat vorhin von der Situation der Kopten in Ägypten gesprochen. Es gibt auch eine koptische Gemeinde in Graz, in der steirischen Landeshauptstadt. Ich war einmal im Menschenrechtsbeirat des Landes Steiermark und habe mich mit diesem Thema befasst. Ich weiß daher, dass auch die Kopten in Österreich von Übergriffen aufgrund ihres Glaubens berichten; und das kann es nicht sein, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Wir dürfen auch nicht vergessen, dass es mit dieser importierten Christenfeindlichkeit, mit der wir es auch zu tun haben, immer wieder auch in heimischen Flüchtlings­quar­tieren zu Übergriffen auf christliche Flüchtlinge kommt, dass also Flüchtlinge oder sogenannte Flüchtlinge, die dem Islamismus nahestehen und islamistische Tendenzen in sich tragen, christliche Flüchtlinge angreifen.

Daher ist dieser Antrag unterstützenswert. Es ist gut und wichtig, dass wir das so be­scheiden. Der Menschenrechtsausschuss setzt sich explizit gegen jegliche Men­schen­rechtsverfolgung ein, aber wenn wir als Österreich unsere christlich-abendländische Wertekultur ernst nehmen und diese leben (Zwischenruf des Abg. Loacker), ist es für uns als nach wie vor mehrheitlich christliches Land, Herr Loacker, notwendig, dass wir selbstverständlich explizit gegen jegliche Christenverfolgung in dieser Welt entschie­den auftreten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.04



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 83

Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Laimer zu Wort. – Bitte.


13.05.07

Abgeordneter Robert Laimer (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Frau Bundes­minis­terin! Meine Damen und Herren! „Alle Menschen sind frei und gleich an Würde und Rechten geboren.“ Diese Grundbotschaft der Humanität ist fest in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert und gilt nicht nur für Christen, Frau Fürst und Co. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

Für uns als Sozialdemokratie sind die Menschenrechte unteilbar, nicht verhandelbar und für keinerlei Kompromisse preiszugeben. Es war eine Selbstverständlichkeit, die nachgewiesenen Menschenrechtsverletzungen in Nicaragua aufzuzeigen und somit auch eine Einstimmigkeit im Ausschuss zu erzielen. Das ist der beste Beweis dafür, dass die SPÖ nicht auf einem Auge blind ist; es darf keine Selektion nach einer politi­schen Ausrichtung in einem Land geben! (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Im Übrigen beruhen die seit Monaten andauernden Unruhen in Nicaragua auf einer Änderung des Sozialversicherungssystems (Abg. Zadić: Geh bitte!), wobei die Ver­sammlungs- und Meinungsfreiheit nicht verhandelbar ist (Ruf bei der ÖVP: ... Ru­mänien!), auch nicht für Präsident Ortega, der historische Verdienste um sein Land im Freiheitskampf gegen Unterdrückung und Diktatur zu verzeichnen hat. (Zwischenruf des Abg. Hafenecker.)

Wenn allerdings polizeiliche und militärische Handlungen bei Demonstrationen nicht dazu führen, Menschen zu schützen, sondern dazu, sie zu verletzen oder gar zu töten, dann werden wir immer und überall auf dieser Welt auf der Seite der demonstrierenden Menschen stehen, meine Damen und Herren! (Beifall bei der SPÖ.)

Diese klare Haltung fordere ich aber auch von den Regierungsparteien ein, wenn es um die Vollziehung und den Schutz der Menschenrechte geht. Es ist evident in Ägypten – Kollege Troch hat es schon erwähnt –, dass die Zahl der Menschen­rechts­verletzungen zunimmt. Wo rote Linien überschritten werden, hat die Weltgemeinschaft zu handeln und laut aufzuzeigen. Gerade in jüngster Vergangenheit sind in Ägypten schwere Menschenrechtsverstöße in dramatischer Zahl zu verzeichnen gewesen.

Natürlich sind die Erfahrungen der Sozialdemokratie aus der eigenen Geschichte – mit Verweis auf die Jahre 1933 und 1934, Ausschaltung des Parlaments und Bürgerkrieg – über Generationen prägend und haben uns als Nachfahren stark sensibilisiert. Wenn nämlich Polizei und Militär auf das eigene Volk zielen, dann ist die Politik der ver­brannten Erde vollzogen und jegliche Hoffnung auf Diskurs und Austausch von Mei­nungen begraben, meine Damen und Herren.

Die Einschränkung der Freiheit erfolgt zumeist in kleinen Schritten. Für Meinungs­freiheit und Informationsfreiheit sind auch Demokratien kein absoluter Schutz mehr, wie wir aktuell leidvoll in Teilen Europas erfahren müssen. Ich möchte mit Albert Camus schließen: „Es gibt keine Freiheit ohne gegenseitiges Verständnis“. In diesem Sinne haben wir als Friedensrepublik Österreich Vorbild zu sein und unsere neutrale Rolle in der Welt auch für das kompromisslose Einsetzen für die Menschenrechte wahrzunehmen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

13.08


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Kira Grünberg zu Wort. – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 84

13.08.55

Abgeordnete Kira Grünberg (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Minister! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Schon öfters wurde heute aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte zitiert. Halten wir uns diese vor Augen und denken wir an die unantastbare Würde des Menschen, dann ist uns allen sofort klar, dass diese Grundsätze mit der Todesstrafe nicht ver­einbar sind. Das macht auch der vorliegende einstimmige Entschließungsantrag der Kolleginnen Kugler und Fürst ausdrücklich klar.

Tragischerweise gilt diese Klarheit nicht für alle Länder dieser Erde. Negativer Spitzenreiter ist neben China auch der Iran. Gemessen an der Bevölkerungszahl des Iran gibt es dort die meisten Hinrichtungen. Wir reden hier von mehreren Hundert Personen pro Jahr. Schon Ehebruch oder Homosexualität kann zum Verhängen der Todesstrafe führen. Besonders bedauerlich ist die Entwicklung in den letzten zehn bis 15 Jahren, denn in dieser Zeit wurde ein kontinuierlicher Anstieg der Exekutionszahlen verzeichnet.

Wir haben möglicherweise nicht so viel Bezug zu den Staaten, in denen die Todes­strafe vollzogen wird, wie zum Beispiel dem Iran, Bangladesch, Südsudan oder auch Pakistan. Trotzdem liegt es in unser aller Verantwortung, wiederholt gegen diese men­schenunwürdigen Handlungen aufzutreten. Die weltweite generelle Abschaffung der Todesstrafe muss unser aller Vision und unser deklariertes Ziel sein.

Was mich als junge Frau ganz besonders betroffen macht, ist die Tatsache, dass nicht einmal Minderjährige verschont bleiben. Es sind Exekutionen von Jugendlichen und jungen Erwachsenen, die zum Tatzeitpunkt nicht einmal 18 Jahre alt waren, doku­mentiert. Bereits mehrmals hat die Generalversammlung der Vereinten Nationen den Iran explizit aufgefordert, diese Praxis zu stoppen.

Schließen möchte ich heute mit einem Zitat eines ganz Großen der Weltgeschichte: „Auge um Auge – und die ganze Welt wird blind sein.“ – Vielen Dank. (Allgemeiner Beifall.)

13.11


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste ist Frau Abgeordnete Sandra Wassermann zu Wort gemeldet. – Bitte.


13.11.53

Abgeordnete Sandra Wassermann (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Hau­ses! Liebe Kolleginnen und Kollegen! 21. September, Syrien: tödlicher Angriff auf christliche Kleinstadt. 28. September, Vietnam: 50 Bibeln beschlagnahmt. 5. Oktober, Nigeria: Leah Sharibu soll hingerichtet werden. 19. Oktober: Leah Sharibu wird ver­schont, aber zur Sklavin gemacht.

Ich habe mich heute zum Tagesordnungspunkt Fortführung des Einsatzes für die Rechte von verfolgten Christen in aller Welt zu Wort gemeldet und möchte auch auf die Zahlen des Weltverfolgungsindex, die Gewalt in Zahlen, eingehen. Als Quelle ziehe ich da Open Doors heran, die auch den Leitspruch aus dem Johannesevangelium haben: „Der Knecht ist nicht größer als sein Herr. Haben sie mich verfolgt, so werden sie auch euch verfolgen; [...]“.

Im Erhebungszeitraum wurden – man muss sich das vorstellen! – 3 066 Christen ge­tötet! Das ist sogar die doppelte Zahl im Vergleich zum Vorjahr. Es hat insgesamt 793 Angriffe auf Kirchen gegeben, und zwar in 60 Ländern. Unter anderem werden auch in der Türkei 62 Christen verfolgt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 85

Die Verfolgungen sind verschiedener Natur. Einerseits geht es da um Entführungen, um Vergewaltigungen, um sexuellen Missbrauch, und davon sind besonders die Frau­en und Mädchen in den christlichen Bereichen betroffen. Es geht aber auch um Ver­folgung betreffend das kirchliche Leben, betreffend Privates, Familie, Soziales, das Zivilleben oder eben in Form von körperlicher Gewalt, egal und fernab dessen, ob in diesem Land gerade Krieg herrscht oder eben nicht.

Ich möchte noch einen Gedanken mit Ihnen teilen, den ich ganz positiv und schön finde. Heute am Beginn des Plenartages gab es zwischen den Koalitionspartnern das Gebetsfrühstück. Wir haben nicht nur die Gemeinschaft der Abgeordneten in unser Gebet eingeschlossen, sondern auch die verfolgten Christen, und das ist mir beson­ders als Pfarrgemeinderätin ein ganz wichtiges Anliegen.

Die Menschenrechte sind uns Abgeordneten wichtig. Wir sollten uns für die Men­schenrechte starkmachen, genauso, wie wir uns alle gegen die Verfolgung der Christen starkmachen müssen. Nächste Woche steht ein Feiertag vor der Tür, Allerheiligen. Da haben wir alle die Möglichkeit, unserer Verwandten, der Heiligen zu gedenken, wir haben aber auch die Möglichkeit, über die Christenverfolgung nach­zudenken und das zum Thema zu machen. Schließen wir auch diese Christen, die verfolgt werden, am 1. November mit ein und sprechen wir uns kraft unserer Funktion gegen deren Verfolgung aus!

Ich möchte mich ganz herzlich bei allen bedanken, die heute diesem Antrag ihre Zustimmung erteilen, möchte mich aber auch bei den Ausschussvorsitzenden für die objektive Ausschussführung bedanken – es ist immer sehr angenehm, mit euch zusammenzuarbeiten –, aber auch bei den Ministern Kickl und Kneissl und allen, die heute beim Gebetsfrühstück dabei waren. Auch unserem Koalitionspartner ein herz­liches Dankeschön! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.15


Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Birgit Sandler zu Wort. – Bitte.


13.15.30

Abgeordnete Birgit Silvia Sandler (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr ge­ehrte Frau Bundesministerin! Mitglieder des Hohen Hauses! Ich will Ihnen jetzt nichts unterstellen, aber ich glaube mich zu erinnern, Frau Bundesministerin, dass Sie im Ausschuss gesagt haben, die Menschenrechte sind nicht teilbar. – Das war jetzt sehr positiv gemeint. Daher muss die im Artikel 18 verbürgte Religionsfreiheit für alle Reli­gionen gelten.

Wir werden dem Antrag grundsätzlich zustimmen, aber ich möchte nachdrücklich da­rauf hinweisen, dass wir die Bundesregierung auffordern, sich gegen die Verfolgung und Diskriminierung aller religiös verfolgten Minderheiten auszusprechen. (Beifall bei der SPÖ.) Sprechen Sie sich bitte nicht nur gegen die Verfolgung von Christen wie etwa in Mali aus, sondern auch gegen die Verfolgung der Bahai und Zoroastrier im Iran, der Rohingya im buddhistischen Myanmar, der Muslime in Birma, der Jesiden im Irak und in der Ukraine oder der Aleviten in der Türkei.

„Einem Menschen seine Menschenrechte verweigern bedeutet, ihn in seiner Mensch­lichkeit zu missachten“, sagte Nelson Mandela. Wir sollten und müssen uns immer vor Augen halten, dass bei jeder Menschenrechtsverletzung nicht nur die Menschenrechte verletzt werden, sondern vor allem die Menschen. – Glück auf! (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dönmez.)

13.17



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 86

Präsidentin Doris Bures: Als Nächste gelangt Frau Abgeordnete Claudia Plakolm zu Wort. – Bitte.


13.17.04

Abgeordnete Claudia Plakolm (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Die zweifache Mutter Sakineh Ashtiani wurde wegen Ehebruchs von einem iranischen Gericht zum Tod durch Steinigung verurteilt. Davor war sie bereits wegen der angeblichen Beteiligung an der Ermordung ihres Ehemannes zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden.

Saman Naseem war erst 17, als er angeblich an bewaffneten Aktionen gegen den Staat teilgenommen hatte. Er ist ein Angehöriger der kurdischen Minderheit im Iran und wurde 2013 zum Tod verurteilt. Durch Folter wurde er zu einem Geständnis gezwun­gen, vor Gericht wurde dieses gegen ihn verwendet.

Vergangenen Sonntag feierten wir das 100-jährige Bestehen unserer Republik Österreich. 1918 wurde nicht nur die Republik gegründet, sondern auch die Todes­strafe abgeschafft. Das ist in Artikel 85 in unserer Bundesverfassung geregelt.

Vor zwei Wochen, am 10. Oktober, fand der Internationale Tag gegen die Todesstrafe statt. In der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte ist das Recht auf Leben fest verankert und absolut nicht vereinbar mit einer Todesstrafe. Mit unserem Antrag entschließen wir uns zu einem konsequenten Auftreten gegen die Todesstrafe, wir stehen für die weltweite Abschaffung dieser.

Laut Amnesty International wenden 142 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an, 56 Staaten stehen diesen gegenüber und vollziehen weiterhin Hinrichtungen. Auch wenn mehr als zwei Drittel der Länder keine Todesstrafe praktizieren, so lebt ja nur ein Drittel der Weltbevölkerung in diesen Staaten. Somit lebt, wie der Kollege vorhin schon gesagt hat, mehr als die Hälfte der Weltbevölkerung in Staaten, die die Todesstrafe praktizieren. Amnesty International hält aber auch fest, dass jedes Jahr der Kreis derjenigen Staaten größer wird, die auf die Todesstrafe verzichten – zum Glück. So ist dann hoffentlich bald ein Ende dieser grausamen Strafpraxis in Reichweite.

An dieser Stelle möchte ich den vielen NGOs einen herzlichen Dank ausdrücken, die da unermüdlich im Einsatz sind und durch Aktionismus, aber nicht nur durch Aktio­nismus, auf dieses Thema aufmerksam machen. Dadurch waren in der Vergangenheit sehr, sehr viele Fortschritte möglich.

Wir sind gefordert, uns im Zuge von bilateralen Gesprächen und internationaler Zu­sammenarbeit für unsere Menschenrechte zu engagieren und stets auf die aktuelle Situation in den betreffenden Ländern zu achten. Im vorliegenden Antrag fordern wir die Einführung fairer Gerichtsverfahren sowie die Umwandlung von Todesstrafen in Freiheitsstrafen.

Insbesondere – und das ist für mich als junge Abgeordnete sehr wichtig – setzen wir uns für die bedingungslose Einhaltung des Verbots der Todesstrafe für Straftaten, die von Personen unter 18 Jahren begangen worden sind, ein.

Ich bedanke mich für die Zustimmung aller Parteien zu diesem Antrag. Ich denke, wir geben damit ein klares Bekenntnis ab und zeigen das entschlossene Vorgehen aller Abgeordneten und Regierungsmitglieder.

Abschließen möchte ich meine Rede mit einem Zitat von Amnesty International: „Wa­rum töten wir Menschen, die Menschen töten, um den Menschen zu zeigen, dass Töten falsch ist?“ – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.20



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 87

Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.


13.20.40

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Frau Ministerin! Werte Damen und Herren des Hohen Hauses! Das österreichische Parla­ment ist sich heute einmal mehr darüber einig, dass die Verhängung und Vollstreckung der Todesstrafe mit dem Grundsatz der Wahrung der Menschenrechte nicht vereinbar ist. Aus dieser Überzeugung heraus wird dieses Haus heute dafür eintreten, dass in fairen Verfahren, die internationalen Standards genügen, keine Todesstrafen, sondern Freiheitsstrafen ausgesprochen werden und dass überhaupt keine Minderjährigen mehr der staatlich sanktionierten Tötung zugeführt werden dürfen.

Es gilt aber auch gegen Todesurteile aufzutreten, die gänzlich ohne gerichtliches Ver­fahren vollstreckt werden, nämlich wenn Menschen im Auftrag staatlicher Machthaber verschleppt oder gleich an Ort und Stelle liquidiert werden. Als jüngstes Beispiel wäre die bestialische Ermordung des Journalisten Khashoggi aus Saudi-Arabien zu nennen, der der freundlichen Einladung seines Heimatlandes, sich dort einem Schauprozess zu stellen, nicht folgen wollte.

Nicht nur in arabischen Ländern kommt es offenbar zu Tötungen im Regierungs­auf­trag. Betrachten wir etwa das lateinamerikanische Land Nicaragua: Seit vielen Jahren regieren dort die linksgerichteten Sandinisten unter Ortega und dessen Gattin Murillo. Auch in Nicaragua passiert etwas, das man nur als Mord im Auftrag der Regierung verstehen kann. Seit April dieses Jahres kommt es zu regelmäßigen Protesten auf­grund der Sozial- und Pensionsreform, an denen sich im überwiegenden Ausmaß junge Bürger Nicaraguas beteiligen. Ortegas Schergen gehen dagegen vor, indem sie – wenn man dem Bericht von Amnesty International Glauben schenken darf, und das tue ich – gezielte Schussattentate auf jugendliche Demonstranten durchführen. Das sind also Liquidierungen im großen Stil, Todesurteile ohne Verhandlung. In Nica­ragua wurden seit April 500 Personen ermordet, 1 600 wurden ohne Verfahren ver­schleppt. Ihr Zustand und ihr Verbleib sind ungewiss.

Nicaragua bezog aber allein im laufenden Jahr aus Österreich 1,25 Millionen Euro für Entwicklungszusammenarbeit, an Mitteln aus der EU-Kofinanzierung für Entwicklungs­projekte sind in der Förderperiode 2014 bis 2020 204 Millionen Euro vorgesehen. Für uns alle ist es sicher unerträglich, dass einem Regime, das seine Bürger auf offener Straße erschießen lässt, auch noch Millionen in den Rachen geworfen werden. Daher würde ich meinen, dass die Europäische Union gut beraten wäre, diese Förderung an die Einhaltung des Grundsatzes der Wahrung der Menschenrechte zu binden.

Daher ein klares Ja zu einem entschiedenen Auftreten gegen Menschenrechts­verlet­zungen in Nicaragua und zur Aufnahme eines Dialogs, an dessen Ende nur der Rück­tritt der Machthaber und freie, demokratische Wahlen stehen können. – Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.24


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mario Lindner. – Bitte.


13.24.22

Abgeordneter Mario Lindner (SPÖ): Hoch geschätzte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Das eine Auge offen, das andere zu – so kann man die Arbeit der Regierungsparteien im Menschenrechtsausschuss leider beschreiben. Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen, schauen Sie sich einfach an, zu welchen Themen in der vergangenen Ausschusssitzung Beschlüsse gefasst wurden und was vertagt


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 88

wurde! Ein offenes Auge gab es bei Anträgen betreffend Menschenrechtsverletzungen in Nicaragua, die Todesstrafe und die Verfolgung religiöser Minderheiten. Das sind alles wichtige Themen, Themen, die dieses Parlament, diesen Ausschuss und unsere offenen Augen brauchen.

Gleichzeitig wurde aber ein Auge zugemacht, als es um eine Staatenbeschwerde gegen die Türkei ging. Genauso vertagt wurde ein Antrag betreffend die Möglichkeit von Individualbeschwerden bei Verstößen gegen die Kinderrechte.

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, das ist ja kein Einzelfall, das ist System! Sie schauen hin, wo es Ihnen passt, Sie machen die Augen zu, wo Sie lieber nichts sagen wollen. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Gerade heuer – wir feiern dieses Jahr 70 Jahre Menschenrechtserklärung – muss uns klar sein: Menschenrechte und unser Aufstehen gegen Verstöße dagegen haben nichts mit Regierungs-, Oppositions- oder Parteipolitik zu tun! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.) Menschenrechte brauchen immer zwei offene Augen, einen ehrlichen Diskurs und konkrete Aktionen, ob es gerade für uns angenehm ist oder eben nicht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe es schon des Öfteren in diesem Haus gesagt und sage es jetzt wieder: Menschenrechte sind unteilbar! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen, gerade bei diesem Thema darf heute eines nicht vergessen werden: Mit Rudi Gelbard wird heute Nachmittag ein Mann begraben, der bis in seine letzten Tage ein Mahner war, eine Stimme für die universellen Men­schen­rechte, ein Mensch, der immer zwei offene Augen für Ungerechtigkeit hatte. Gerade jetzt sollte er uns ein Beispiel sein, gerade jenen von uns, die im Men­schenrechtsausschuss sitzen, diskutieren und gemeinsam nach den besten Lösungen suchen.

Rudi Gelbard hat völlig zu Recht gesagt: „Widerstehe den Anfängen, denn wenn eine gefährliche Entwicklung sehr weit gediehen ist, muss man sehr viel Mut aufbringen.“ (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.) Lieber Rudi, wir werden für dich weiterkämpfen! (Neuerlicher Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

13.27


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Efgani Dönmez. – Bitte.


13.28.02

Abgeordneter Efgani Dönmez, PMM (ohne Klubzugehörigkeit): Hohes Präsidium! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Der Tod ist das Phänomen, das am stärksten missver­standen wird. Die Menschen haben den Tod als Ende des Lebens angesehen, und das ist das erste und grundlegende Missverständnis. Die Menschen haben Angst vor dem Tod, sie haben Angst, weil es immer jemand anders ist, der stirbt. Man sieht den Tod immer von außen, aber den Tod erfährt man in seinem Innersten.

Es ist so, als betrachte man die Liebe von außen. Man kann die Liebe jahrelang betrachten, aber dadurch versteht man nicht, was Liebe ist. Man kann vielleicht sehen, wie sich die Liebe äußert, aber man versteht die Liebe eben nicht.

Dasselbe gilt für den Tod. Wir sehen nur, die Atmung steht still, das Herz steht still, den Menschen, wie er ging und sprach, gibt es nicht mehr. Anstelle eines lebenden Körpers gibt es nur noch einen Leichnam. Das sind nur die äußeren Symptome, welchen den Menschen Angst machen. Deswegen glauben manche, dass der Tod eine Strafe ist.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 89

Dies ist ein Irrglaube, der Tod ist keine Strafe. Er ist für viele Erlösung, ein Neuanfang, eine Reise ins Ungewisse oder auch das Ende.

Was er jedoch auf keinen Fall ist, ist eine Strafe. Daher darf kein Mensch, kein Gesetz und kein Land über Leben oder Tod von anderen Menschen entscheiden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.) – Danke.

Ich habe den Vorrednerinnen und Vorrednern bezüglich Christenverfolgung aufmerk­sam zugehört. Es wurden viele Länder genannt, aber eines nicht, nämlich Nigeria, ge­nauer Biafra. Dort lebt eine der größten christlichen Communities, die am meisten von der Christenverfolgung betroffen ist. Diese Christen zählen innerhalb Nigerias zu den bestausgebildeten Bevölkerungsgruppen, aber sie bekleiden kaum höhere Funktionen, weil sie Christen sind. Viele dieser Menschen leben mittlerweile im Exil, haben um Asyl angesucht oder müssen ihre Heimat verlassen, weil sie dort nicht ermordet, sondern bestialisch abgeschlachtet werden.

Diese Debatte zeigt eines auf: Die Nigerianer, die Biafraner sind vergessen worden, aber wir dürfen sie nicht vergessen! Wir müssen den Blick schon auch auf den afrikani­schen Kontinent richten, dorthin, wo eine der größten christlichen Communities lebt, die am meisten von Verfolgung betroffen ist.

Viele von ihnen leben mittlerweile in Österreich. Sie haben Vereine gegründet und sind in Freikirchen organisiert. Sie sind so dankbar, wenn ihnen Gehör geschenkt wird, wenn sie die Möglichkeit bekommen, mit politischen Parteien und anderen religiösen Gruppierungen in Kontakt zu treten. Daher lade ich Sie alle ein, alle Abgeordneten aus den unterschiedlichen Bundesländern: Schaut einmal, wo in eurem Bundesland eine Biafracommunity, ein Verein beheimatet ist, und besucht sie einmal, hört euch einmal die Sorgen und Nöte an! Lasst diese Menschen Teil unserer Gesellschaft werden! Ich mache das in Oberösterreich. Ich reiche ihnen die Hand, weil es für mich wirklich egal ist, ob jemand gläubig ist oder nicht oder welchen Glauben er hat.

Die Verfolgung aufgrund religiöser Einstellung ist auf das Schärfste zu verurteilen. Wenn wir dabei nur einseitig vorgehen, entspricht das, glaube ich, nicht unser aller Men­schenbild. Die Christenverfolgung ist zurzeit wirklich eine der größten Bedro­hun­gen, aber sie betrifft nicht nur einige der genannten Länder, die die VorrednerInnen aufgezählt haben, sondern insbesondere die Biafraner. Sie sind wirklich froh über und dankbar für jede Unterstützung. – Danke für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.32

13.32.56


Präsidentin Doris Bures: Es ist dazu niemand mehr zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht seitens der Berichterstattung jemand ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Damit kommen wir zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 6: die dem Aus­schuss­bericht 295 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „konsequentes Auftreten gegen die Todesstrafe“.

Wer sich hierfür ausspricht, den bitte ich um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist einstimmig angenommen. (E 33)

Weiters kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 7: die dem Aus­schussbericht 296 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „die herr­schenden Menschenrechtsverstöße in Nicaragua“.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 90

Wer spricht sich für diese Entschließung aus? – Das ist ebenfalls einstimmig ange­nommen. (E 34)

Schließlich kommen wir zur Abstimmung über Tagesordnungspunkt 8: die dem Aus­schussbericht 297 der Beilagen angeschlossene Entschließung betreffend „die Fortführung des Einsatzes für die Rechte von verfolgten Christen in aller Welt“.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hierfür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (E 35)

13.34.279. Punkt

Bericht des Ausschusses für Menschenrechte über den GREVIO-(Basis)Evalu­ierungsbericht über gesetzliche und weitere Maßnahmen zur Umsetzung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, vorgelegt von der Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend (III-163/298 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Damit gelangen wir zum 9. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr.in Gudrun Kugler. – Bitte.


13.35.14

Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Dieses Thema ist dem Menschenrechtsausschuss zuerst eigentlich fälsch­licher­weise zugewiesen worden. Es wurde von uns in den Gleichbehand­lungsaus­schuss weiterverwiesen. Dennoch ist es wichtig, ein paar Worte zum Grevio-Evaluie­rungsbericht zu sagen.

Worum geht es? – Der Europarat hat ein Übereinkommen zum Thema Gewalt gegen Frauen, Prävention und Abhilfe gefasst. Nun wurden die Länder dahin gehend evaluiert, inwieweit sie mit diesem Übereinkommen auch proaktiv arbeiten. Der Grevio-Evaluierungsbericht über Österreich ist großteils sehr positiv ausgefallen. Die Evaluie­rungskommission hat eine Reihe von positiven Maßnahmen in Österreich unter­strichen, hat gesagt: Ihr seid auf einem guten Weg! Das langjährige politische Engage­ment zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen greift in Österreich.

Dennoch hat Grevio einige Punkte definiert, bei denen sie in Österreich Aufholbedarf sehen. Ich nenne als Beispiele die Themen Zwangsheirat und weibliche Genitalver­stüm­melung. Ja, das ist ein Thema, das auch Österreich betrifft. Wir werden insbe­sondere im Menschenrechtsausschuss das Thema Genitalverstümmelung von Frauen aufgreifen, und auch das Thema Zwangsheirat.

Ich greife ein bisschen vor. Wir arbeiten daran, doch möchte ich darauf hinweisen, in welche Richtung wir gehen:

Sie wissen, dass weltweit 200 Millionen Mädchen und Frauen betroffen sind, aber das Problem hat auch vor den Grenzen Österreichs nicht haltgemacht. In Österreich sind bis zu 8 000 Frauen von Genitalverstümmelung betroffen. Wie werden diese Frauen ver­stümmelt? – Manche sind bereits in dieser Weise eingereist. Mädchen, die hier geboren wurden, erleiden Genitalverstümmelung häufig während Auslandsreisen in die früheren Heimatländer der Eltern. Es wird aber auch kolportiert, dass es Ärzte oder Naturpraktiker gibt, die nach Österreich kommen, um diese Praxis in den Communities vorzunehmen.


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Es gibt drei Ambulanzen in Wien, die sich mit der Abhilfe, mit der Reparatur dieser Verstümmelungen beschäftigen. Im AKH Wien gibt es jährlich 40 bis 50 Fälle, Frauen kommen mit großen Beschwerden und brauchen Hilfe oder sie wollen Kinder gebären und können das aufgrund der Verstümmelungen, die an ihnen vorgenommen wurden, eigentlich gar nicht.

Die österreichische Entwicklungszusammenarbeit setzt, wie die Frau Minister auch schon ausgeführt hat, da einen Schwerpunkt. 1 Million Euro pro Jahr nimmt die ADA in die Hand, um in den Ländern, insbesondere in Somalia, über die Communities Be­wusstsein zu schaffen, dass das so nicht gehen kann und darf.

Ich bedanke mich bei Ihnen, Frau Minister, dafür, dass Ihnen das ein großes Anliegen ist. Ich hoffe, dass wir weiter so arbeiten können, dass auch Daten darüber erhoben werden, wie Genitalverstümmelung in Österreich praktiziert wird, damit wir Vorsorge treffen können. Dann entsprechen wir auch den Anliegen, die Grevio an Österreich hat. – Vielen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

13.38


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Sabine Schatz. – Bitte.


13.38.37

Abgeordnete Sabine Schatz (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Ministerinnen! Sehr geehrte Damen und Herren! Der gefährlichste Ort für Frauen in Österreich, und das ist ja kein neues Phänomen, sind nach wie vor die eigenen vier Wände. Drei von vier Frauen, die von Gewalt betroffen sind, erleben diese Gewalt in der eigenen Woh­nung oder im ganz nahen sozialen Umfeld. Schauen wir uns die Zahl der Weg­weisungen an: 8 752 Mal wurde allein im Jahr 2017 in Österreich ein Betretungsverbot für die eigene Wohnung oder für die Schule oder den Betreuungsplatz des eigenen Kindes ausgesprochen.

Kollegin Kugler hat es schon gesagt: Jetzt liegt der Grevio-Evaluierungsbericht zur Erfül­lung der Maßnahmen der Istanbulkonvention vor, der eben beurteilt, welche Maß­nahmen die Bundesregierung in diesem Zusammenhang ergriffen hat. Dazu gibt es durchaus positive Rückmeldungen, vor allem werden eben die Einführung des Betre­tungsverbots, des Wegweisungsrechts und der einstweiligen Verfügung zum Schutz von Frauen, die akut von Gewalt betroffen sind, hervorgehoben.

Es gibt aber noch ganz, ganz viel in diesem Bereich zu tun. Wir brauchen dringend einen Ausbau von Betreuungsplätzen für Frauen, die akut von Gewalt betroffen sind, wir brauchen einen Ausbau von Beratungs- und Präventionsmaßnahmen, und wir brauchen dringend eine Kooperation und eine Abstimmung zwischen den unterschied­lichen Behörden, sprich der Justiz, der Polizei und den Interventionsstellen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Wir brauchen eine Sensibilisierung von Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, ge­nauso wie von Beamtinnen und Beamten der Justiz, und wir brauchen vor allem aktive Täterarbeit, die zum Beispiel in Männerberatungsstellen geleistet werden kann. Man sieht, es gibt noch ganz, ganz viel zu tun. Was allerdings macht die schwarz-blaue Bun­desregierung in diesem Fall? (Ruf bei der FPÖ: Sie tut!) – Ich nehme Ihr Be­kenntnis, sich gegen Gewalt an Frauen zu engagieren, hier sehr gerne entgegen, aller­dings fehlen mir der Glaube daran und die Taten, die den Worten folgen.

Wir haben 100 Betreuungsplätze beschlossen, allerdings fehlt die Budgetierung dafür, und es ist anberaumt, das im Jahr 2022 anzupacken – das ist am Ende dieser oder am Beginn der nächsten Legislaturperiode. Ich glaube, da müsste man ganz, ganz rasch und dringend agieren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)


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Zusätzlich setzt der Innenminister noch eins drauf, indem er Fallkonferenzen, im Rah­men derer sich Polizei und Interventionsstellen bei schweren Gewaltdelikten zusam­mensetzen und diese bearbeiten, einfach stoppt. Ich nenne das Wiener Marac-Bündnis als Beispiel. Diese Projekte müssten ausgebaut und nicht gestoppt werden, damit für Frauen und für Kinder, die diese Gewalt miterleben, der beste Schutz gesichert werden kann.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich bin froh darüber, dass wir diesen Grevio-Bericht im Gleichbehandlungsausschuss behandeln können, und ich appelliere vor allem an die Regierungsparteien: Nehmen Sie diesen Bericht mit aller Ernsthaftigkeit mit uns in Angriff! Arbeiten Sie mit uns an den Maßnahmen, die gesetzt werden müssen, und zwar ganz dringend! Und: Stellen Sie vor allem auch das notwendige Geld dafür zur Verfügung! – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Bißmann.)

13.42


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Christian Ries. – Bitte.


13.42.36

Abgeordneter Christian Ries (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der Grevio-Bericht wird ja heute nur gestreift, weil er dem Gleich­behandlungs­aus­schuss zugewiesen wird. Dennoch nenne ich einige Fakten aus dem österreichischen Gewaltschutz: In Österreich werden jährlich Tausende Betretungsverbote nach dem SPG verhängt. Das Bemerkenswerte daran ist, dass es eigentlich wenige Rückfalltäter gibt. Das beweist, dass diese Maßnahme greift und eine sinnvolle Maßnahme im Sinne eines umfassenden Opferschutzes ist.

Herzlichen Dank an dieser Stelle an die Polizeibeamten, die an Ort und Stelle binnen Minuten und unter teilweise schwierigen Bedingungen eine Gefahrenprognose erstel­len müssen und entscheiden müssen, ob jemand aus der eigenen Wohnung wegge­wie­sen wird oder nicht. (Beifall bei der FPÖ.)

Dieser Grevio-Bericht hebt die Führungsrolle Österreichs dank der wirksamen Maß­nah­men betreffend Gewaltschutz insgesamt hervor, aber er merkt auch kritisch an, dass es aus Sicht der Experten noch einigen Verbesserungsbedarf gibt. Einigen Punkten scheint wirklich noch ein höheres Schutzniveau zugemessen werden zu müs­sen. Etwa kritisiert der Bericht, dass es wohl ein gutes Hilfsnetz für häusliche Gewalt gibt, aber die Opfer von Sexualstraftaten, Zwangsheirat oder Genitalverstümmelung – Kollegin Kugler hat das schon gesagt – dieses Netz nicht in dem Ausmaß vorfinden. Dem kann ich nur bedingt zustimmen, denn Voraussetzung dafür ist, dass man es der Polizei anzeigt, dass man anzeigewillig ist – nur dann kann geholfen werden –, und diese Bereitschaft fehlt oft.

Eine andere Anregung ist, transparenter mit statistischen Daten der Gefährder und der Opfer umzugehen – also Geschlecht, Alter, Nationalität und Täter-Opfer-Beziehung. Das finde ich bemerkenswert und das entspricht auch der Auffassung dieser Regie­rung.

Andere Kritikpunkte sind durchaus hinterfragenswert. Es wird etwa kritisiert, dass es zu wenig strafrechtlichen Verurteilungen kommt. Dazu muss man aber wissen, dass nicht jedem Betretungsverbot auch eine strafrechtlich relevante Handlung zugrunde liegen muss – daher kann es nicht zu einer Verurteilung kommen – beziehungsweise dass es in Österreich die Möglichkeit der Diversion gibt. Wenn das Opfer zustimmt, kommt es zu keiner Verurteilung.

Insgesamt räumt dieser Grevio-Bericht Österreich, wie gesagt, ein, dass wir Gewalt­schutz auf höchstem Niveau bieten. Darauf und auch auf die Arbeit der Exekutive in


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Österreich, die dafür sorgen wird, dass das auch in Zukunft so bleibt, kann man stolz sein. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

13.45

13.45.40


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht die Frau Berichterstatterin ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Antrag des Ausschusses für Menschen­rechte, seinen Bericht in 298 der Beilagen zur Kenntnis zu nehmen.

Ich bitte jene Damen und Herren, die den Bericht zur Kenntnis nehmen, um ein ent­sprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

Ich weise den Bericht III-163 der Beilagen dem Gleichbehandlungsausschuss zu.

13.46.2510. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (270 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Immissionsschutzgesetz – Luft und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden (Aarhus-Beteiligungs­gesetz 2018) (279 d.B.)


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zum 10. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Ich begrüße die Frau Bundesministerin in unserer Mitte.

*****


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Leichtfried hat sich zur Geschäfts­behandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.


13.46.56

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Wir haben uns heute Vormittag über Usancen im parlamentarischen Betrieb unterhalten. Ich möchte so eine Usance ansprechen, die die doch mögliche Zusammenarbeit zwischen den Regierungsfraktionen und der Opposition betrifft.

Es geistert ein zusätzlicher Abänderungsantrag, von dem wir nicht wissen, ob er viel­leicht noch kommt oder nicht kommt, herum. Wenn Sie möchten, dass es irgendeine Form konstruktiver Diskussionen über derartige Anträge gibt, dann würde ich für die Zukunft bitten, dass derartige Anträge nicht kurzfristig eingebracht werden, sondern so, dass man sie noch in Ruhe anschauen, durchdenken und darüber diskutieren kann.

Geschätzte Damen und Herren! Das zeigt schon, dass Sie eigentlich keinerlei Interesse an einer Zusammenarbeit mit der Opposition haben, und das finde ich so nicht in Ordnung und nicht gut. – Danke schön. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

13.47

*****


Präsidentin Doris Bures: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Geschäfts­behand­lung? – Das ist nicht der Fall.

Wir gehen in die Debatte ein.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 94

Erster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Klaus Uwe Feichtinger. – Bitte, Herr Abgeord­ne­ter.


13.48.14

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsiden­tin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Es geistert hier nicht nur ein Abänderungs­antrag, der angeblich genau zu diesem Tagesordnungspunkt eingebracht werden soll, herum, sondern auch ein zweiter, der zum UVP-G eingebracht werden soll und uns ebenfalls noch nicht vorliegt. (Ruf bei der FPÖ: So viele Geister in diesem Haus!)

Kollege Leichtfried hat absolut recht, wenn er meint, dass das einfach ein schlechter Stil ist, liebe Kolleginnen und Kollegen von FPÖ und ÖVP. (Beifall bei SPÖ und NEOS sowie des Abg. Zinggl.)

Wir beginnen hiermit den Block der Verhandlungen im Umweltbereich und befassen uns zuerst mit dem sogenannten Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018. Das sieht Änderun­gen in drei Bundesgesetzen – im Abfallwirtschaftsgesetz, im Immissionsschutzgesetz – Luft und im Wasserrechtsgesetz – vor.

Die Geschichte der Aarhuskonvention in Österreich ist eine lange: Konventionsmitglied sind wir seit 1998, ratifiziert haben wir sie im Jahr 2005 und ihre Umsetzung haben wir 13 Jahre lang verzögert. Bereits im Jahr 2014 wurden wir zum ersten Mal von der Kommission verurteilt. Es hat mehrere EuGH-Entscheidungen gebraucht, um ent­sprechenden Druck auf Österreich auszuüben, Art. 9 Abs. 3 endlich in Umsetzung zu bringen. (Ruf bei der FPÖ: Der Stöger hätte es ... machen können!)

Im Juni 2014 gab es hier im Parlament ein Expertenhearing, und bereits damals wurde die Umsetzungsnotwendigkeit klar dargestellt. Frau Ministerin, Ihr Vorgänger, Herr Bun­desminister Rupprechter, hat damals gemeint, die Evaluierung habe einen Anpas­sungsbedarf beim Zugang zum Recht ergeben. Es wurde eine Arbeitsgruppe ein­gesetzt, zwei Jahre zugewartet und im Jahr 2017 eine Teilumsetzung im Umweltinfor­mationsgesetz vorgenommen. Der Rest ist aber nach wie vor offen geblieben.

Nach langen Jahren des Mühens und Plagens mit der Aarhuskonvention gibt es, siehe da, nun dieses Aarhus-Beteiligungsgesetz. Frau Bundesministerin, wir halten Ihnen das wirklich zugute, dass Sie das auf den Weg gebracht haben. Es war lange über­fällig.

Was sieht das Gesetz nun vor? – Die Umweltorganisationen haben ebenso wie unmit­telbar betroffene Personen nunmehr die Möglichkeit, sich bei Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten als Teil der Öffentlichkeit zu beteiligen, auch wenn damit der Zugang zu Gerichten verbunden ist, was vorher ja nicht der Fall war.

NGOs wird damit der Zugang zu verwaltungsbehördlichen oder gerichtlichen Verfahren über Umweltthemen geöffnet und das Recht eingeräumt, UVP-Feststellungsbescheide anzufechten. – So weit, so gut. Die Voraussetzung der Verfahrensbeteiligung der NGOs ist aber die rechtliche Anerkennung laut UVP-Gesetz. Und die Verschlechterung in dieser Position wird durch den Abänderungsantrag im UVP-Gesetz, der später noch diskutiert wird, verursacht.

Frau Bundesministerin, Sie kennen die Diskussion, die wir seit 4.10. medial, aber vor allem auch mit den NGOs haben, und ich glaube, es ist Ihnen auch nicht entgangen, dass heute am Kran vor dem Parlament entsprechender Protest kundgemacht wurde. (Zwischenruf des Abg. Prinz.) Nach jahrelangem Abwehrkampf hat dieser nun mit der teilweisen Umsetzung der Aarhuskonvention ein Ende gefunden. Unsere Kritik daran ist, dass die Umsetzung nach wie vor mangel- und lückenhaft ist. Die vollständige Umsetzung des Art. 9 Abs. 3 wird nicht realisiert. Demnach müsste sich der Rechts-


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schutz auch auf Verordnungen und Verwaltungshandeln beziehen. Und was macht die Bundesregierung? – Im Entwurf finden sich Umsetzungen in drei Materiengesetzen, beschränkt auf mehr oder weniger europarechtliches Mindestmaß, und die Umset­zungs­notwendigkeit der völkerrechtlichen Umsetzungsverpflichtung wird weiterhin negiert.

Des Weiteren finden wir drei unterschiedliche Standards im Zugang zum Recht, und das ist ja geradezu kurios, denn es provoziert weitere Verfahren vor dem EuGH, womit der Gesetzgeber sich – in bereits leidiger Tradition – wieder einmal den eigenen Gestaltungsspielraum nimmt. Im Übrigen: Was die Länder in den Materiengesetzen tun werden, steht nach wie vor in den Sternen. (Beifall bei der SPÖ.)

13.53


Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Martina Diesner-Wais. – Bitte.


13.53.26

Abgeordnete Martina Diesner-Wais (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Meine Damen und Herren! Die Umwelt ist unser aller Lebensgrundlage, und daher gilt es, sie zu schützen und mit den Ressourcen sorgsam umzugehen – das hat diese Bundesregierung und besonders unsere Ministerin, Frau Elli Köstinger, in jeder ihrer Taten auch vor.

Der vorliegende Gesetzesantrag beinhaltet, dass die Umweltorganisationen an Ent­scheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten – wie bereits und jetzt noch viel stär­ker – auch bei gerichtlichen Verfahren beteiligt sein können. Das ist die Ausgangslage aufgrund der Aarhuskonvention, die wir schon 2005 in der ersten Säule, mit dem Zugang zu Umweltinformationen, und in der zweiten Säule, der Öffentlichkeits­beteili­gung in umweltrelevanten Genehmigungsverfahren, umgesetzt haben. Jetzt kommt noch die dritte Säule dazu, bei der es um die Beteiligung bei gerichtlichen Verfahren geht.

Das ist eine gute Sache, denn damit setzen wir die Aarhuskonvention um. Somit kön­nen die NEOS (Abg. Schellhorn: Was ist jetzt? – Ruf bei der SPÖ: NGOs!) – die NGOs gegen die negativen UVP-Feststellungsbescheide klagen. Die Voraussetzung dafür ist natürlich, dass sie im UVP-Gesetz anerkannt werden, und das bedeutet, dass zumindest 100 Mitglieder glaubhaft gemacht werden müssen. Ich denke, das ist auch gut so, denn somit wird im Sinne einer breiteren Bevölkerungsgruppe gehandelt. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Unsere Bundesregierung und besonders unsere Ministerin haben es sich zum Ziel gesetzt, das Pariser Klimaabkommen und die EU-Klimaziele 2030 umzusetzen. Inso­fern finde ich es gut, dass wir gerade im Bereich der Mobilität auch etwas machen, denn gerade bei der Mobilität geht es auch darum, die fossile Mobilität einzuschränken und saubere Mobilität, die aus erneuerbarer Energie kommt, stärker zu fördern.

Gerade bei der Mobilität ist es wichtig, dass wir unsere CO2-Ziele erreichen. Da gilt es, ein Anreizsystem und nicht ein Bestrafungssystem zu schaffen – darum geht es auch beim IG-Luft –, zum Beispiel, dass E-Autos auf Autobahnen in Zukunft 130 km/h fahren dürfen. Das soll natürlich auch für viele ein Anreiz sein, auf E-Mobilität umzusteigen. Ich denke, das ist eine gute Sache.

Als Landwirtin ist es mir auch noch wichtig, einen Punkt, der da auch mit drinnen ist, zu erwähnen (Abg. Loacker: ... die Landwirtschaft ist Vorreiterin in Österreich!): die Bewilligung für Wasserentnahmen nach dem Wasserrechtsgesetz. Bisher war es so, dass diese Bewilligung zwölf Jahre gegolten hat. Jetzt kann das sozusagen auf 25 Jahre ausgeweitet werden, was eine gute und sinnvolle Sache ist, denn damit bauen wir Bürokratie ab, aber nicht nur das, sondern wir geben den Bauern Planungssicherheit,


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damit sie wirklich gute, etwas kostenintensivere, aber dafür technologisch höherwertige und wassersparende Anlagen einsetzen können. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Bei der Genehmigung wird natürlich auf den Grundwasserspiegel Rücksicht genom­men und es erfolgt auch mit Einzelgenehmigungen. Ich meine, das ist ganz besonders wichtig, denn gerade die Landwirtschaft ist vom Klimawandel am stärksten betroffen und die Landwirtschaft  steht für unsere Ernährungssicherheit und garantiert dafür. Aus diesem Grund sollten wir hier die bürokratischen Hürden wirklich abbauen.

Einen Punkt möchte ich noch besonders erwähnen, das ist eine Bitte an Sie alle in Bezug auf Umwelt und erneuerbare Energie. Wir wissen alle, dass die Verträge für die Holzkraftwerke teilweise ausgelaufen sind oder auslaufen werden, und deshalb würde ich Sie, jeden einzelnen Nationalrat, bitten, zu schauen und sich dafür einzusetzen, dass wir im Sinne der erneuerbaren Energie, im Sinne unserer Umwelt eine Über­gangs­lösung finden. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich darf zum Schluss kommen und möchte noch sagen, dass die Bundesregierung mit diesem Gesetz für umfassende Beteiligungsrechte unserer Bürger eintritt, aber auch für die Umsetzung unserer Klima- und Energiestrategie und für den Abbau der Büro­kratie und unnötiger Schikanen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

13.58


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Rossmann. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


13.59.04

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich kann das ehrlich gesagt nicht fassen: Wir diskutieren hier das Aarhus-Beteiligungs­ge­setz 2008, und es steht im Raum, dass es einen Abänderungsantrag geben soll. Ich würde diesen Abänderungsantrag wirklich gerne kennen, damit ich dazu auch Stellung nehmen kann. Wenn ich dazu Stellung beziehen will, wäre es die Voraussetzung, dass er zunächst einmal vorgelegt wird.

Frau Kollegin Diesner-Wais, das Mindeste, was ich mir von Ihnen erwartet hätte, wäre wenigstens eine Ankündigung, dass Sie einen solchen Abänderungsantrag einbringen werden oder dass Sie keinen Abänderungsantrag einbringen werden. (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS.)

So, wie Sie mit den Oppositionsparteien umgehen, das ist schlicht und einfach skan­dalös. Skandalös ist im Übrigen auch die späte – die sehr späte – Umsetzung der Aarhus­konvention. Hätte es nicht ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Euro­päischen Kommission gegeben, so, denke ich, würden wir auch heute noch immer nicht das Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018 diskutieren.

Ja, Sie mögen Zweifel haben. Ich habe keine Zweifel, denn wenn man sich das Gesetz genau anschaut – und ich werde noch ein paar Dinge dazu ausführen –, sieht man sehr klar, dass ja nur das Allerallernotwendigste getan wird. Da werden der Euro­pä­ischen Kommission schöne Augen gemacht, damit man aus dem EU-Vertragsverlet­zungsverfahren herauskommt.

Österreich tut natürlich gut daran, diese Aarhuskonvention umzusetzen – das ist ja keine Frage – und den Umweltorganisationen auf der einen Seite und den Betroffenen auf der anderen Seite die Möglichkeit zu geben, sich an Entscheidungsverfahren in Umweltangelegenheiten zu beteiligen. Das entspricht im Übrigen ja auch der Aus­legung der Aarhuskonvention durch den Europäischen Gerichtshof. Es sind jedoch drei


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Einwendungen, die ich habe und der Grund dafür sind, dass wir diesem Beteiligungs­ge­setz nicht zustimmen werden.

Erstens: Es wird – und das habe ich schon gesagt – nur das Notwendigste getan. Mit diesem Beteiligungsgesetz werden wir aus dem Vertragsverletzungsverfahren heraus­kommen, es reicht aber nicht aus, dass auch die völkerrechtlichen Beschwerde­ver­fahren, die ja ebenfalls anhängig sind, eingestellt werden. – Das ist der erste Punkt.

Der zweite Punkt: Die Rechtsmaterien, auf die dieses Beteiligungsgesetz Anwendung finden wird, sind eingeschränkt auf das Abfallwirtschaftsgesetz, das Immissions­schutz­gesetz – Luft und das Wasserrechtsgesetz. Andere Materien wie zum Beispiel das Chemikaliengesetz, aber auch der Naturschutz bleiben außen vor. Sie, Frau Ministerin, haben uns im Ausschuss erzählt, der Naturschutz ist Ländersache. Na und? – Das ist Ländersache, dann müssen Sie sich, Frau Ministerin, halt darum bemühen, in einem föderalen Staat Lösungen zu finden, dass alle Materien in dieses Beteiligungsgesetz einfließen und dass Rechtssicherheit für alle Materien und alle Betroffenen geschaffen werden kann. (Beifall bei der Liste Pilz.) Das ist das Mindeste, Frau Ministerin, was ich mir von Ihnen als Umweltministerin erwarten kann.

Der dritte Punkt, warum wir diesem Gesetz nicht zustimmen werden, ist der, dass NGOs und andere Betroffene keine Parteistellung in diesem Verfahren haben werden. Es gibt zwar die Möglichkeit der nachträglichen Beschwerde, diese nachträglichen Beschwerden verkomplizieren aber natürlich die Verfahren.

Also zusammenfassend: Das Notwendigste allein reicht nicht. Wir hätten uns erwartet, dass Sie hier weitergehen und Ihren Aufgaben dahin gehend nachkommen, alle Mate­rien zu erfassen und ein Gesetz vorzulegen, um aus dem völkerrechtlichen Beschwer­deverfahren herauszukommen und damit Rechtssicherheit für alle Beteiligten in allen Materienbereichen zu schaffen. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz.)

14.03


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Höbart. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.03.48

Abgeordneter Ing. Christian Höbart (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Minister! Hohes Haus! Ja, ich finde es spannend, wenn sich Kollege Rossmann darüber mokiert, dass die Aarhuskonvention bis dato noch nicht umgesetzt wurde. Dazu bedarf es offen­sichtlich der neuen Bundesregierung, dass diese Konvention jetzt umgesetzt wird, Herr Kollege Rossmann, das hätten Sie durchaus anerkennen können! (Beifall bei der FPÖ. – Ruf bei der Liste Pilz: Das war die ÖVP ...! – Abg. Lausch: Das ist die neue ÖVP! – Abg. Bernhard: Die neue ÖVP!)

Ich glaube, wir sind uns auch einig darin, dass uns unser Planet, auf dem wir leben, etwas wert ist. Umweltschutz ist nicht nur Programm von den aus dem Parlament hochkant hinausgeflogenen Grünen, sondern mittlerweile von allen Parteien. Umwelt­schutz ist so etwas wie Heimatpolitik, das eint uns alle. Die neue Bundesregierung hat sich mit der Klima- und Energiestrategie #mission 2030 doch auch einiges vorgenom­men. Ich möchte in diesem Zusammenhang auf die E-Mobilität-Aktivitäten von Minister Hofer, aber auch auf jene von Ministerin Köstinger hinweisen, die darauf abzielen, emissionsfreie E-Mobilität zu forcieren und am Ende des Tages einen CO2-neutralen Verkehrssektor zu schaffen.

Ebenso gab es von unserem Kollegen Walter Rauch – gemeinsam mit Johannes Schmuckenschlager – einen entsprechenden Antrag im Ausschuss, in dem man sich ebenfalls zur Mobilitätswende auf Basis erneuerbarer Energie verständigt hat.


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Die Bundesregierung schafft und macht hier also einiges, und das muss man ent­sprechend anerkennen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Unser Ziel muss es natürlich sein, dass wir Mitgliedern der Öffentlichkeit im Umwelt­bereich, also konkret Umweltorganisationen, NGOs in diesem Bereich, einen ent­sprechenden Zugang zu Umweltinformationen geben und natürlich auch – und das bestmöglich – ein Beteiligungsverfahren sicherstellen. Das haben wir versucht, aber auf der anderen Seite – und da muss ich natürlich wieder den Herrn Ökonomen Rossmann ansprechen, der sich sehr oft als Arbeiterkammerökonomen bezeichnet – ist es ganz wichtig, unseren Wirtschaftsstandort weiterzuentwickeln. Was nicht sein kann, ist, dass man unter dem Titel einer Umweltschutzkäseglocke, die man über unsere Republik drüberstülpen will, die Weiterentwicklung unseres Wirtschafts­stand­ortes hemmt, weil man glaubt, jedes Vogerl beschützen zu müssen. Dabei hat es ja in den letzten Jahren überhaupt keine Verhältnismäßigkeit mehr gegeben. Diesen Hemm­schuhe müssen wir sicherlich entfernen.

Als Beispiel sei hier der angedachte Bau der dritten Piste am Flughafen Wien angebracht. Bitte, das sind ja fast schon Jahrzehnte, die hier verlorengegangen sind und die letztlich unsere Wirtschaft gehemmt wurde! Solche Dinge dürfen zukünftig schlichtweg nicht mehr passieren. Es muss uns einfach ein Spagat zwischen Umweltschutz auf der einen Seite, aber auch der Wirtschaftsentwicklung auf der anderen Seite gelingen.

Genau aus diesem Grund wird es in den Gesetzesmodifizierungen diese Verfahrens­beschleunigungen geben. Klar ist aber auch, dass wir keine Vier-Mann-Hinterhofum­weltorganisationen einbinden können. Deswegen wird es diese Hundert-Mitglieder-Regel geben. Es ist ja hanebüchen, wenn drei, vier, fünf Personen mit Verfahren, die im Hintergrund vielleicht finanziert werden, unseren Wirtschaftsstandort hemmen, sich zu entwickeln. Das kann es ja nicht sein! Das hat also schon alles einen Hintergrund.

Im Übrigen, Herr Kollege, wissen Sie, in Ihrem sozialdemokratischen Vorzeigeland Schweden ist das seit 2009 Realität! (Zwischenruf bei der SPÖ.) – Also bitte, Herr Kollege! Von dort haben wir diese Überlegungen auch übernommen, dort funktioniert das im Übrigen klaglos. (Beifall bei der FPÖ.)

Langer Rede kurzer Sinn: Es wird auf der einen Seite zu Verfahrensbeschleunigungen kommen und auf der anderen Seite gelingt uns damit ein sehr guter Spagat zwischen einer gedeihlichen und absolut notwendigen Wirtschaftsstandortentwicklung und dem Umweltschutz. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.08


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Jetzt hat sich die Frau Bundesminister zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Bundesminister.


14.08.07

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Mit dem Umweltpaket behandelt der Nationalrat heute vier wichtige Gesetzentwürfe für den Umweltschutz in Österreich. In nur wenigen Monaten haben wir zahlreiche Forde­run­gen der Europäischen Kommission für die Umsetzung vorbereitet, und mein Anliegen ist es, mit dem gesamten Umweltpaket die laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren positiv abzuschließen und auch internationale Vorgaben zu erfüllen.

Mit dem Aarhus-Beteiligungsgesetz soll entsprechend der Aarhuskonvention der Zugang zu Gerichten in Angelegenheiten, die die Umweltmaterien Luft, Wasser, Abfall betreffen, sichergestellt werden. Da es heute auch schon angesprochen worden ist: Die unterschiedliche Umsetzung ergibt sich in Österreich durch die unterschiedlichen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 99

Kompetenzen. Wir sind aber bereits in mehreren Bund-Länder-Arbeitsgruppen dabei, die entsprechenden Gesetzesvorhaben in den Bundesländern vorzubereiten und um­zu­setzen.

Die Novelle war unter anderem auch eine jahrelange Forderung unterschiedlicher Organisationen, der wir jetzt nachkommen. Der Gesetzentwurf beinhaltet Anpassungen in den Bereichen, die die Zuständigkeit meines Ressorts betreffen. Er umfasst das Im­missionsschutzgesetz – Luft, das Abfallwirtschaftsgesetz und das Wasserrechtsgesetz, wo wir eben Beteiligungs- und Anfechtungsrechte insbesondere für Umweltorgani­sa­tionen in umweltrelevanten Verfahren festlegen. Damit wird zum einen Rechtssicher­heit für alle Beteiligten geschaffen, dem 2014 eröffneten Vertragsverletzungsverfahren entgegengewirkt und eben auch dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes in der Rechtssache Protect entsprochen.

Bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten haben gemäß IG-L die zustän­digen Landeshauptleute ein Maßnahmenprogramm zu erstellen. Mit diesem soll die schnellstmögliche Einhaltung der unionsrechtlich vorgegebenen Grenzwerte sicherge­stellt werden. Mit der heutigen Novelle des Immissionsschutzgesetzes – Luft wird be­trof­fenen Einzelpersonen und Umweltorganisationen das Recht eingeräumt, die Ein­haltung der gesetzlichen Vorschriften betreffend die Erstellung und Überarbeitung dieser Programme auch gerichtlich überprüfen zu lassen. Es handelt sich nicht um einen Rechtsanspruch auf die Erlassung bestimmter Einzelmaßnahmen. Es geht vor allem darum, inwieweit das Maßnahmenbündel in seiner Gesamtheit geeignet ist, um die Einhaltung der Grenzwerte auch sicherzustellen.

Es war mir ein besonderes Anliegen, dass der unionsrechtlich anerkannte Ermessens­spielraum der Landeshauptleute bei der Auswahl des Maßnahmenbündels erhalten bleibt. Betroffene Einzelpersonen oder Umweltorganisationen können innerhalb be­stimmter Fristen einen Bescheid des Landeshauptmannes beantragen, in welchem die Eignung des im Programm enthaltenen Maßnahmenbündels festzustellen ist. Ebenso kann bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere bei Grenzwert­über­schreitungen oder Fristablauf, ein Antrag auf Erstellung und Überarbeitung von Programmen gestellt werden. Dieser Bescheid ist im Rechtsmittelweg durch die Ver­waltungsgerichte überprüfbar.

Im Anwendungsbereich des Wasserrechtsgesetzes erhalten anerkannte Umweltorgani­sationen Beteiligungs- und Anfechtungsrechte im Zusammenhang mit wasserrecht­lichen Genehmigungsverfahren. Bei erheblichen Auswirkungen eines Vorhabens auf den Gewässerzustand kommt ihnen eine Beteiligungsstellung im Verfahren und auch ein Anfechtungsrecht des Bescheides zu.

Im Abfallbereich sind von der Umsetzung nach der Aarhuskonvention die Verfahren des ordentlichen Genehmigungsverfahrens unterhalb der IPPC-Schwellen betroffen. Nicht umfasst sind Bodenaushubdeponien. IPPC-Anlagen unterliegen bereits der Öffentlichkeitsbeteiligung in Form einer Parteienstellung. Seveso-Anlagen werden den IPPC-Anlagen gleichgestellt. Für die Genehmigung und wesentliche Änderung von Abfallbehandlungsanlagen unterhalb der IPPC-Schwelle ist für anerkannte Umwelt­organisationen auch eine nachträgliche Beschwerdemöglichkeit an das Verwaltungs­gericht vorgesehen.

Zum Abschluss möchte ich noch einmal kurz auf das Immissionsschutzgesetz – Luft zurückkommen. Gemeinsam mit Bundesminister Hofer habe ich kürzlich im Ministerrat ein Paket zur Stärkung der E-Mobilität eingebracht. Der Verkehr ist eines der wich­tigsten Handlungsfelder der #mission 2030, unserer integrierten Klima- und Energie­strategie. Wir wissen, dass wir vor allem dort unsere CO2-Einsparungen maßgeblich


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 100

erbringen müssen. Die Bundesregierung bekennt sich dabei zu einer Reduktion von 7,2 Millionen Tonnen CO2 bis 2030.

Das Paket zur Stärkung der E-Mobilität umfasst daher konkrete Anreize zum Umstieg auf saubere Mobilität. Dieses Paket ist neben zahlreichen Fördermaßnahmen für Elek­trofahrzeuge ein sehr starker Impuls, um der Elektromobilität in Österreich einen Schub zu verleihen. Wir setzen damit klar auf Anreize und wollen mit unseren Vorhaben die Menschen davon überzeugen, dass es sich in mehrfacher Hinsicht auszahlt, auf ein sauberes Fahrzeug zu wechseln.

Es ist mir auch ein besonderes Anliegen, dass wir rasch vorankommen, umso erfreu­licher ist es, dass bereits im heutigen Plenum die Weichen für die Ausnahme von IG-L-Geschwindigkeitsbegrenzungen für E-Fahrzeuge gestellt werden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Damit setzen wir die erste Maßnahme unseres Mobilitätspakets um und können bereits mit Jahresbeginn 2019 saubere Fahrzeuge auf die Überholspur bringen. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.13


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Gödl. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.14.02

Abgeordneter Mag. Ernst Gödl (ÖVP): Meine sehr geschätzten Damen und Herren! Ich bin jetzt ein bisschen überrascht, dass ich schon dran bin. Ich habe nämlich geglaubt, dass die NEOS noch vor mir zu diesem Thema sprechen werden. Offen­sichtlich haben sie ihre Wortmeldung aber zurückgezogen. (Zwischenruf bei der Liste Pilz.)

Wir haben heute in der Früh einen interessanten Beginn dieser Sitzung erlebt, da sich ein Vertreter der Liste Pilz – ich weiß nicht mehr genau, wer es war – darüber echauf­fiert hat, dass die Umweltthemen so weit hinten auf der Tagesordnung stehen würden. (Abg. Rossmann: Er heißt Wolfgang Zinggl! Ja, es war Wolfgang Zinggl ...!) – Wolfgang Zinggl war es, danke schön. Er hat gemeint, dass diese Themen an nicht prominenter Stelle stünden, aber: Siehe da! Ich glaube, es ist jetzt eine sehr gute Zeit, um diese Themen zu diskutieren, zumal ich auch dazu bemerken muss, dass ja der letzte Donnerstag mit der auf Antrag der Liste Pilz abgehaltenen Sondersitzung ebenfalls ganz im Zeichen des Umwelt- und Klimaschutzes stand. Schon damals konnte Frau Minister Köstinger gut aufzeigen, dass Umweltschutz und Klimaschutz sowie alle umweltrelevanten Maßnahmen bei ihr und auch bei uns als Regierungs­parteien sehr, sehr gut aufgehoben sind. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das beweisen wir auch damit, dass wir neben der Klimastrategie nun auch dieses Beteiligungsgesetz auf den Weg bringen. Uwe Feichtinger hat gesagt, es hat lange gedauert. – Ja, es hat lange gedauert, aber diese Regierung ist das Thema vom ersten Tag an angegangen und hat heute eine Gesetzesnovelle vorgelegt. Frau Minister Köstinger hat es inhaltlich soeben sehr genau ausgeführt.

Natürlich ist es ein schmaler Grat zwischen berechtigten Umweltinteressen einerseits und den wirtschaftlichen Interessen, die man als Gesamtstaat auch im Sinne einer Wohl­standsgesellschaft, im Sinne der Absicherung von Arbeitsplätzen vertreten muss. Uns ist auch klar, dass Umweltschutz und die in verschiedenen Gesetzen festge­schriebenen Maßnahmen nicht zu einem Instrument zur Verhinderung und Verzögerung von Projekten verkommen dürfen.

Oft – muss man sagen – stehen wir uns mit unseren eigenen Gesetzeswerken selbst im Weg, nämlich auch dann, wenn es darum geht, umweltrelevante Projekte umzu­setzen. Ich könnte Ihnen unzählige Projekte allein aus meinem Heimatbundesland auf-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 101

zählen. Wenn zum Beispiel Windräder errichtet werden oder wenn im Bereich von Graz vier Wasserkraftwerke gebaut werden, was glauben Sie, wer dagegen auch oft opponiert? – Es sind oft Umweltschutzorganisationen, ohne sie pauschal zu verur­teilen; sie sind wichtig in unserem Rechtsstaat, Zivilgesellschaft ist wichtig in unserem Rechtsstaat. Wir müssen aber auch die richtigen Instrumente anwenden, denn die Bevölkerung, meine Damen und Herren, hat überhaupt kein Verständnis dafür, wenn ein Wasserkraftprojekt oder ein Windkraftprojekt oder auch ein 380-kV-Leitungsprojekt, das wir brauchen, um Strom zum Beispiel vom Burgenland – von den Windrädern auf der Parndorfer Platte – in die Steiermark zu bringen, zehn, 20 Jahre dauert. Dafür hat die Bevölkerung kein Verständnis. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Daher müssen wir uns natürlich in diesen Themenbereichen sehr exakt und sehr genau herantasten, um diesen Grat zwischen berechtigten Umweltinteressen und den ebenso berechtigten Interessen, Projekte auch durchführen zu können, zu beschreiten.

Ich möchte der vereinigten Opposition für heute Abend eine Gutenachtlektüre vor­schlagen, und zwar die europäische Wertestudie der Universität Wien. (Der Redner zeigt eine Tafel mit dem Titel „Institutionenvertrauen > 50“ mit dem Schriftbild nach unten.) Ich möchte Ihnen vorschlagen, schauen Sie sich vor allem die Seiten 8 und 9 an! (Abg. Gamon: Sie halten’s verkehrt!) – Ganz brandaktuell (die Tafel richtig positionierend): Wertestudie der Universität Wien zu den Institutionen, die, wie Sie sicher gehört haben, letzte Woche veröffentlicht wurde.

Das Vertrauen in die Institutionen unseres Staates ist – bis auf Presse und Zeitungen – in der letzten Zeit enorm gestiegen. Es ist in alle öffentlichen Einrichtungen gestiegen, übrigens auch in Umweltschutzorganisationen und auch in die Polizei. Den größten Sprung nach oben gab es bei politischen Institutionen. Das Parlament betreffend stieg das Vertrauen von 29 auf 45 Prozent, und ganz hohe Sprünge nach oben gab es auch beim Vertrauen in politische Parteien und die Regierung. Warum ist das passiert? – Weil wir jetzt eine Regierung haben, die die Dinge beim Namen nennt, die die Dinge nicht laufen lässt, die eine Linie hat, die auch umsetzt und durchsetzt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Unsere Frau Ministerin, Frau Ministerin Elisabeth Köstinger, ist so eine starke Frau, die in der Regierung genau die Umweltinteressen im richtigen Augenmaß umzusetzen weiß. Wir, Türkis und Blau, sind als Gesetzgeber da, um die richtigen Maßnahmen zu treffen. (Zwischenrufe bei SPÖ und NEOS.) Es ist schade, vor allem schade, liebe Kolle­ginnen und Kollegen von den NEOS, dass Sie hier nicht dabei sind. (Zwi­schenrufe der Abgeordneten Klaus Uwe Feichtinger und Plessl.) Das ist ein Offen­barungseid von Ihnen, dass Sie für den Wirtschaftsstandort nicht das richtige Augen­maß haben. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.19


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Bernhard. – Bitte.


14.20.02

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Werte Kollegen und Kolleginnen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Ich möchte am Beginn meiner Rede auf die skurrile Situation eingehen. Ich stehe jetzt als Abgeordneter am Rednerpult und ein Abänderungsantrag zu dieser Gesetzesmaterie wurde mir vor 5 Minuten übergeben. Ich soll also innerhalb von 5 Minuten die richtige Einschätzung treffen, ob wir einem Gesetz, einer Novelle zustimmen können oder nicht. Das ist nicht zumutbar, das ist nicht machbar und das ist respektlos gegenüber den Betroffenen! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 102

Es ist auch eine Respektlosigkeit gegenüber dem Hohen Haus und es ist ein deut­liches Zeichen der Illiberalität, die Sie jeden Tag leben. (Neuerlicher Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Soweit jetzt das Heldentum von ÖVP und FPÖ abgefeiert ist, möchte ich auf den tatsächlichen Grund eingehen, warum man sich zu dieser Novelle entschlossen hat. Das ist nicht einmal das Vertragsverletzungsverfahren, zumindest ist das meine Inter­pretation, sondern vielmehr ist es ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, in dem dieser erstmals festgestellt hat, dass, auch wenn sich die österreichische Gesetzes­materie nicht ausreichend damit befasst, dennoch die Aarhuskonvention direkt anzu­wenden ist. Ganz konkret bedeutet das für Umweltorganisationen, dass sie abge­schlossene Verfahren künftig vor Gericht bringen können. Das war das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes und das hat man nun versucht abzumildern.

Wie ist die ursprüngliche Novelle gewesen? – Nach unserem Dafürhalten war die ur­sprüngliche Novelle aus dem Nachhaltigkeitsministerium solide. Wir haben dieser im Umweltausschuss auch zugestimmt. Der Abänderungsantrag, der uns heute erreicht hat, hat allerdings das Gesamtergebnis – ich gehe davon aus, dass dieser heute auch angenommen wird – zu einem schlechteren gemacht, und deswegen werden wir auch nicht zustimmen können. (Beifall bei den NEOS.)

Es geht um den Zugang zu Recht für Umweltorganisationen, es geht um Umwelt­informationen und es geht um Bürgerbeteiligung. Was der Abänderungsantrag – soweit ich das nach der kurzen Prüfungszeit, die wir hatten, sagen kann – jetzt bewirkt, ist, dass die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde während eines Verfahrens nicht mehr möglich sein wird. Das bedeutet, ein Verfahren kann abgeschlossen werden oder es kann im Einzelfall geprüft werden und anderwärtig zugelassen werden, aber Sie verändern die Verfahrensspielregeln zum Nachteil der Verfahrensteilnehmer. Und da werden wir sicher nicht mitmachen.

Was allerdings noch hinzukommt, ist ein Bild, das wesentlich erschreckender ist als die heutige, na ja, sagen wir einmal, mindestens tollpatschige Aktion. Es ist ein Zeichen der Umweltpolitik in Österreich und damit ein Zeichen der ÖVP-Politik in Österreich, dass man internationale Übereinkommen nicht ernst nimmt.

Woher kommt diese Aarhuskonvention eigentlich, bei der sich die meisten Abge­ord­neten heute schon beim Formulieren des Namens schwergetan haben? – Aarhus ist eine dänische Stadt, in der 1998 die 4. Europäische Umweltministerkonferenz statt­fand, bei der man sich gemeinsam auf diese Konvention verständigt hat. Diese wurde 2001 beschlossen und 2005 von Österreich ratifiziert. Das Hohe Haus ratifiziert übri­gens solche Abkommen.

Was danach passiert ist, ist relativ einfach zu sagen: Man hat immer nur das Mindeste gemacht und meistens zu wenig. Bis 2018 wurde die Konvention nicht vollständig um­gesetzt; verantwortlich waren die Umweltminister. Damals, als man die erste Ent­scheidung getroffen hat, war Minister Bartenstein Umweltminister; 1995 ist er gekom­men. 2000, also kurz vor dem Beschluss auf europäischer Ebene, war dann Molterer bis 2003 Umweltminister. Dann kam Josef Pröll – wieder nichts gemacht –, 2008 dann Kollege Berlakovich – wieder nur Teil für Teil umgesetzt –, und 2013 ein gewisser Herr Rupprechter, der ebenfalls viel geschwurbelt hat.

Was wir sehen: Es waren ausschließlich ÖVP-Minister, es hat immer ein Bekenntnis zur Umweltpolitik gefehlt, es war immer viel zu wenig. Das einzig statistisch Schöne ist: Wir sehen, kein Umweltminister und keine Umweltministerin hält sich anscheinend länger als fünf Jahre in unserem Land – und das ist der einzige Lichtblick, meine Damen und Herren! (Beifall bei den NEOS.)

14.24



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 103

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Margreiter. – Bitte schön, Frau Abgeordnete.


14.24.29

Abgeordnete Doris Margreiter (SPÖ): Was ist für die Republik Österreich ein Projekt, das in ihrem außerordentlichen öffentlichen Interesse liegt? Gibt es dazu irgendwelche Kriterien, die festgeschrieben und nachvollziehbar sind, oder ist es wieder eine Sache von Freiwilligkeit und Willkür, vonseiten dieser Bundesregierung und gewisser Interes­sengruppen zu entscheiden, welche Projekte im außerordentlichen Interesse der Re­publik liegen?

So sieht es nämlich jetzt das Standort-Entwicklungsgesetz vor, meine Damen und Herren; ein Gesetz, das die Aarhuskonvention abschwächen soll, bevor diese über­haupt in Kraft tritt, ein Gesetz, das Sie nur übernehmen – wir haben es gehört –, weil diesbezüglich ein Vertragsverletzungsverfahren läuft.

Im Verfahren selbst sollen Beweisanträge nur mehr bis zur mündlichen Verhandlung vorgebracht werden können. Die bisherige Frist von vier Wochen ab Kundmachung der Verhandlungsschrift soll wegfallen und die Wahrung des Rechtes auf Parteiengehör soll auch aus dem UVP-Gesetz gestrichen werden. Sie wollen hier, so wie Sie es heute mit der Opposition auch tun, die NGOs mundtot machen. Die Verfahrensparteien haben nicht mehr angemessene Zeit zur Begutachtung. Das erleben wir auch heute wieder hier in diesem Haus.

Also was wollen Sie nun? – Auf der einen Seite bekennt sich diese Regierung zum Umweltschutz und auf der anderen Seite aber nur dann, wenn es Ihnen, den Damen und Herren der Bundesregierung, der ÖVP und der FPÖ, passt. Dabei sollte eigentlich das Aarhusabkommen den Abwicklungszeitraum verkürzen. Sehr viel mehr sollten Sie dort Unterstützung und Hilfe anbieten, wo durch mangelnde oder fehlende Unterlagen Verzögerungen in der Abwicklung solcher Umweltverträglichkeitsprüfungen stattfinden.

Herr Kollege Gödl, bei all dem Eigenlob für diese Bundesregierung: Ich bin davon über­zeugt, dass Ihnen die NGOs nach diesem Ihrem Vorgehen heute kein so gutes Zeug­nis mehr ausstellen werden. Einmal im Jahr diskreditieren Sie nämlich NGOs, setzen eine völlig willkürliche Grenze von 100 Vereinsmitgliedern, ehrenamtlichen Menschen, die sich für das Allgemeinwohl einsetzen, und wollen deren Daten offenlegen.

Zu Ihrem Abänderungsantrag, den wir gerade vor ein paar Minuten erhalten haben: Im Abfallwirtschaftsgesetz und im Wasserrechtsgesetz haben damit Beschwerden gegen Bescheide keine aufschiebende Wirkung mehr. Umweltorganisationen müssen von Be­hörden extra einen Bescheid für aufschiebende Wirkung einholen. – Also wieder eine Schikane mehr dieser Bundesregierung! Schämen Sie sich wirklich, das ist echt unpackbar! (Beifall bei der SPÖ.)

Also ich fasse noch einmal zusammen: Diese Regierung schafft Willkür, Nachteile für ProjektwerberInnen und eine uneinheitliche Umsetzung der Konvention, die dann noch in neun Landesnaturschutzgesetze übernommen werden muss, und damit Rechts­un­sicherheit. Um es ladylike auszudrücken, im Sinne der Umweltverschmutzung, der Luftverschmutzung: Dieses Gesetz mit all Ihren Abänderungsanträgen riecht wirklich nicht gut zum Himmel! – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

14.27


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet: Herr Abgeord­ne­ter Hafenecker. – Bitte, Herr Abgeordneter.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 104

14.27.48

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Ich glaube, wir müssen uns darüber klar sein, dass Umweltpolitik nichts mehr ist, was sich einzelne Parteien auf ihre Fahnen heften können, sondern Umwelt­politik geht uns alle an. Deswegen ist jeder hier im Haus, hoffe ich, bestrebt, das Beste für unsere Umwelt und für unsere Zukunft zu machen. Und das tun auch wir. Wir setzen dieses Aarhus-Beteiligungsgesetz um, weil wir wissen, dass wir Handlungs­be­darf haben, und weil auch rasch eine Umsetzung stattfinden muss. Wir folgen damit dieser EU-Richtlinie und stellen auch einige Sachen sicher.

Es ist ja interessant, wie Sie immer die Haare in der Suppe suchen und welche Offen­barungseide Sie in Wahrheit leisten. Sie stimmen grundsätzlich der Materie im Aus­schuss nicht zu und regen sich jetzt darüber auf, dass ein Abänderungsantrag kommt. Sie hätten dem Abänderungsantrag ohnehin nicht zugestimmt, wenn Sie das ganze Gesetz ablehnen. Also schminken Sie sich diesbezüglich bitte den Bart ab! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP. – Abg. Meinl-Reisinger: Das stimmt ja nicht! – Zwischenruf des Abg. Loacker.)

Was ist Fakt in diesem Gesetzentwurf? – Wir stellen sicher, dass Umweltorgani­satio­nen bei der Überprüfung umweltrechtlicher Belange entsprechende Gerichte einschal­ten können. Ich glaube, das ist ein klarer Akt der Transparenz und das ist auch ein Schritt in die richtige Richtung.

Das Gleiche gilt auch für die IG-Luft-Regelungen. Auch da ist ganz klar: Wir wollen, dass ein transparenter Vorgang aufgesetzt wird, um zu sehen, wie es zu diesen Regelungen kommt, und dass auch nachvollziehbar ist, wo was wann warum verordnet wird. Ich glaube, da kann man grundsätzlich nicht dagegen sein; ich weiß nicht, wo Sie da ein Problem sehen.

Das gilt auch für einen weiteren essenziellen Punkt, den wir aus dem Regierungs­pro­gramm in dieses Gesetz übernommen haben: Das ist eben die Mobilitätswende. Wir sind uns dessen bewusst, dass sehr viele Schadstoffe aus dem Verkehrsbereich kom­men und dass eine Mobilitätswende ganz, ganz wichtig ist. Deswegen halten wir das auch in diesem Gesetz fest. Wir stehen klar zu dem Bekenntnis, dass wir unser Ver­kehrssystem auf erneuerbare Energien umstellen wollen. Es gibt also in Zukunft entsprechende Rahmenbedingungen für diese Umstiege. Ich glaube, auch da kann man objektiv nicht dagegen sein.

Vielleicht noch eines: Wir haben auch den Ländern gesagt, es muss einen Maßnah­men­katalog geben, der auch transparent, nachvollziehbar ist, wenn es zu Überschrei­tungen im Hinblick auf IG-Luft kommt. Auch da ist es uns wichtig, dass Transparenz gewährleistet ist und dass alles nachvollziehbar ist.

Noch zu einem Punkt, und das ist meines Erachtens eigentlich auch eine Ausweitung von Rechten: Umweltorganisationen können jetzt laut Wasserrechtsgesetz an wasser­rechtlichen Genehmigungsverfahren entsprechend teilnehmen. Diesen Umweltorgani­sa­tionen war es wichtig, implementiert zu werden, aber entschuldigen Sie bitte eines: Wenn man das Recht einräumt, an solchen Prozessen mitpartizipieren zu können, muss auch klar sein, dass uns auf der anderen Seite Transparenz wichtig ist. Wir wollen wissen: Welche Organisationen erheben Einsprüche? Wie sind diese Orga­nisationen unter Umständen gesteuert? Ich glaube, es ist nur recht und billig, das wissen zu wollen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 105

Liebe Frau Bundesministerin! Damit setzen wir absolut richtige Akzente. Wenn man nämlich in die Vergangenheit blickt, sieht man, dass es immer wieder Vorfälle mit irgendwelchen schnell gegründeten NGOs gegeben hat, die dann Projekte zu Fall gebracht oder so lange blockiert haben, bis sie de facto nicht mehr umsetzbar waren. Ich glaube, dagegen müssen wir entsprechend vorgehen.

Ich möchte jetzt noch folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 Z 13 werden dem § 78c Abs. 2 folgende Sätze angefügt:

„Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 1 Z 1 haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der beschwerdeführenden Umweltor­gani­sation die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Aus­übung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung ein unver­hältnismäßiger Nachteil für die Umwelt verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit denen die aufschiebende Wirkung zuerkannt worden ist, hat keine auf­schiebende Wirkung.“

2. In Artikel 3 wird nach Z 9 folgende Z 9a angefügt:

„9a. Dem § 145 Abs. 15 wird folgender Abs. 16 angefügt:

,(16) Beschwerden gemäß Abs. 15 dritter oder vierter Satz haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der beschwerdeführenden Umweltorga­ni­sation die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Aus­übung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung ein unver­hältnismäßiger Nachteil für die Umwelt, insbesondere den Zustand der Gewässer ver­bunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit der die aufschiebende Wir­kung zuerkannt worden ist, hat keine aufschiebende Wirkung.‘“

*****

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was heißt das? – Selbstverständlich kann man Einsprüche machen, aber es ist nur so, dass man nicht willkürlich Projekte blockieren kann, sondern dass man wirklich ein Interesse bekunden muss. Ich halte das für einen absolut richtigen Schritt. (Abg. Leichtfried gibt der Präsidentin ein Zeichen mit der Hand.)

Frau Bundesministerin! Das Gesetz ist absolut rund, ich möchte mich ganz, ganz herzlich bei allen Beteiligten dafür bedanken. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.33

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 106

zum Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (270 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Abfallwirtschaftsgesetz 2002, das Immissionsschutzgesetz – Luft und das Wasserrechtsgesetz 1959 geändert werden (Aarhus-Beteiligungsgesetz 2018) (279 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

1. In Artikel 1 Z 13 werden dem § 78c Abs. 2 folgende Sätze angefügt:

„Beschwerden gegen Bescheide gemäß Abs. 1 Z 1 haben keine aufschiebende Wir­kung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der beschwerdeführenden Umweltorgani­sa­tion die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Ausübung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung ein unverhältnis­mäßiger Nachteil für die Umwelt verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Be­scheid, mit denen die aufschiebende Wirkung zuerkannt worden ist, hat keine aufschie­bende Wirkung.““

2. In Artikel 3 wird nach Z 9 folgende Z 9a angefügt:

„9a. Dem § 145 Abs. 15 wird folgender Abs. 16 angefügt:

„(16) Beschwerden gemäß Abs. 15 dritter oder vierter Satz haben keine aufschiebende Wirkung. Die Behörde hat jedoch auf Antrag der beschwerdeführenden Umweltorgani­sation die aufschiebende Wirkung mit Bescheid zuzuerkennen, wenn nach Abwägung der berührten öffentlichen Interessen und Interessen anderer Parteien mit der Aus­übung der durch den angefochtenen Bescheid eingeräumten Berechtigung ein unver­hältnismäßiger Nachteil für die Umwelt, insbesondere den Zustand der Gewässer verbunden wäre. Die Beschwerde gegen einen Bescheid, mit der die aufschiebende Wirkung zuerkannt worden ist, hat keine aufschiebende Wirkung.““

Begründung:

Aufgrund des sich aus der Rechtskraft eines Bescheides grundsätzlich ergebenden Vertrauens auf den Bestand des durch eine Genehmigung bzw. Bewilligung erteilten Rechts soll die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde ausgeschlossen werden. Auf Antrag der beschwerdeführenden Umweltorganisation kann allerdings die aufschie­bende Wirkung von der Behörde bzw. vom Landesverwaltungsgericht zuerkannt wer­den. Damit kann den konkreten Verhältnissen einzelfallbezogen Rechnung getragen werden.

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag wurde ordnungs­gemäß eingebracht, ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Bitte schön, Herr Abgeordneter Leichtfried.

*****


14.33.21

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsi­dentin! Zur Geschäftsordnung: Ich muss mich jetzt korrigieren. Ich habe mich eingangs


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 107

der Sitzung über das Verhalten beschwert, einen Antrag erst einzubringen, wenn die Sitzung schon beginnt und man sich eigentlich nicht mehr kundig machen kann. Diesen Einwand nehme ich jetzt mit Bedauern zurück. Es ist noch schlimmer gekom­men: Wir diskutieren hier die ganze Zeit, und der Antrag ist nicht vorgelegen – weil ihr ihn nicht zusammengebracht habt! Und jetzt auf einmal wird am Ende der Diskussion zu diesem Tagesordnungspunkt, wo niemand mehr zu Wort gemeldet ist, wo man nicht mehr darüber diskutieren kann, ein Antrag eingebracht!

Geschätzte Damen und Herren, das geht so nicht! So kann man nicht arbeiten! Das ist kein Parlamentarismus! (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Frau Präsidentin! Ich verlange, dass diese Sitzung unterbrochen wird und das jetzt besprochen wird. Es gibt sicher Leute, die zu diesem Antrag noch reden wollen, wie wir mit diesem Thema umgehen. Das ist inakzeptabel für ein Parlament, geschätzte Damen und Herren! (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

14.34


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zur Geschäftsordnung hat sich Herr Abgeord­neter Wöginger gemeldet. – Bitte schön.


14.34.19

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsi­den­tin! Meine geschätzten Damen und Herren! Ich halte fest, dass die Vorgangsweise der Geschäftsordnung des Nationalrates entspricht. Es sind auch Ausnahmesituationen. Im Regelfall wird - - (Widerspruch bei der SPÖ.)

Meine Damen und Herren von der SPÖ, jetzt sage ich Ihnen schon eines: Wir haben die letzten zwölf Jahre miteinander regiert, und es war keine Seltenheit, dass wir auch bei wichtigen Materien zum Schluss der Debatte gemeinsam mit Ihnen Abän­derungsanträge eingebracht haben. Also kehren Sie vor Ihrer eigenen Türe! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Krainer: ... wurde schon vorher auch angekündigt! Das ist der Unterschied! – Gegenrufe bei Abgeordneten der ÖVP.)

14.34


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Scherak hat sich zur Ge­schäfts­ordnung zu Wort gemeldet.


14.35.08

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Klubobmann Wöginger hat quasi die Schwäche seiner Argumentation gerade von sich gegeben. Ja, selbstverständlich, es entspricht der Geschäftsordnung, und ja, selbst­verständlich ist das auch früher so passiert. – Aber dass etwas früher so passiert ist, ist erstens noch lange kein Grund, dass man es weiterhin so macht, und zweitens gibt es auch etwas, woran wir uns in diesem Haus normalerweise halten, und das ist die Usance; das wissen Sie, Herr Klubobmann Wöginger.

Die Usance sieht auch vor, dass man nicht als letzten Redner jemanden hinausschickt, um einen Abänderungsantrag einzubringen, über den dann direkt danach abgestimmt werden soll. In dem Fall gibt es normalerweise eine Sitzungsunterbrechung oder wird die Abstimmung auf später verschoben.

So kann Parlamentarismus nicht funktionieren, wenn wir in allerletzter Sekunde einen Abänderungsantrag bekommen. Die Frage ist, ob wir uns in Zukunft an die Usancen hier im Haus halten oder ob wir einfach grundsätzlich darauf pfeifen. Das ist offen-


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sichtlich das, was ÖVP und FPÖ hier machen wollen. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

14.36

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Hafenecker hat sich zu Wort gemeldet. – Bitte. (Abg. Hafenecker begibt sich zum Rednerpult.)


14.36.04

Abgeordneter Christian Hafenecker, MA (FPÖ): Herr Kollege Leichtfried, da brauche ich mich nicht zur Geschäftsordnung zu melden, aber das Match kann ich gerne mit Ihnen führen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Ich möchte Ihnen nur kurz einmal den Spiegel vorhalten und Sie auch an das erinnern, was ich vorher gesagt habe: Schminken Sie sich den Bart ab!, und ich sage Ihnen gleich, warum.

Herr Kollege Leichtfried! Sie und Ihre Fraktion und vor allem der Herr Stöger waren es im Verkehrsausschuss: Auf einem bereits vereinbarten Antrag, der vorgelegen ist und von fünf Parteien unterschrieben war, hat der Herr Stöger während der Ausschuss­sitzung seine eigene Unterschrift durchgestrichen.

Reden Sie also bitte nicht von Usancen im Hohen Haus, im Parlament, sondern lernen Sie einmal das kleine Einmaleins! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

14.36


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Leichtfried, zur Geschäftsord­nung. – Bitte schön.

*****

14.36.52

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Prä­sidentin! Ich möchte Sie nur noch einmal darauf hinweisen, dass ich einen Antrag auf Sitzungsunterbrechung gestellt habe und dass ich erwarte, dass über diesen Antrag befunden und nicht die Debatte fortgesetzt wird. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

14.37

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Bernhard zu Wort gemeldet. (Abg. Leichtfried: Und was ist mit meinem Antrag?)


14.37.28

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich berichtige tatsächlich: Abgeordneter Hafenecker hat gesagt, dass der vorliegende Abänderungsantrag verhindern soll, dass wie in der Vergangenheit eiligst NGOs gegründet werden, um die Verfahren zu ver­schleppen.

Ich berichtige dahin gehend tatsächlich, dass auch bisher schon im Zulassungs­ver­fahren eine Voraussetzung war, dass eine Organisation mindestens drei Jahre bereits gegründet sein musste, um überhaupt zugelassen zu werden. (Beifall bei den NEOS


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und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Wittmann – in Richtung ÖVP und FPÖ –: Von der Sache wirklich keine Ahnung!)

14.38


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Zinggl hat sich zur Geschäfts­ordnung zu Wort gemeldet. – Bitte.

*****

14.38.12

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Bei aller Diskussion zu diesem Thema gibt es eine weitere Verfehlung in dem Zusammenhang: Der Abgeordnete Bruno Rossmann hat sich zu Wort gemeldet, und der Abgeordnete Hafenecker wurde ihm vorgezogen. Er hat sich zur Geschäftsordnung gemeldet, ist aber dann als Redner vorgezogen worden, und Sie, wohl wissend, dass er sich zur Geschäftsordnung gemeldet hat, haben ihm als Redner das Wort erteilt und ihn damit dem Abgeordneten Rossmann vorgezogen.

Das ist inakzeptabel, und ich fordere auch eine Sitzungsunterbrechung, um die Dinge zu klären. So geht es wirklich nicht im Parlamentarismus! (Beifall bei der Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von SPÖ und NEOS. – Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

14.38


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich bitte die Klubobleute für eine kurze Steh­präsidiale zu mir und unterbreche die Sitzung.

*****

(Die Sitzung wird um 14.38 Uhr unterbrochen und um 14.44 Uhr wieder auf­ge­nommen.)

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf.

Ich stelle fest, dass die Wortmeldung des Herrn Abgeordneten Hafenecker zur Ge­schäftsbehandlung vom Mikrofon in den Abgeordnetenreihen hätte erfolgen müssen und dass das ein Redebeitrag war und keine Wortmeldung zur Geschäftsbehandlung.

Ich bitte jetzt Herrn Abgeordneten Rossmann zu seiner Wortmeldung ans Redner­pult. – Bitte schön. (Abg. Zinggl: Zur Geschäftsbehandlung!)

*****


14.45.03

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsidentin! Sie haben uns soeben in der Gesprächsrunde der Klubobleute, in der Stehpräsidiale, versprochen, dass Sie sich dafür entschuldigen. Das habe ich jetzt nicht vernommen. – Danke.

14.45

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Rossmann, es tut mir leid, dass ich das zuvor übersehen habe. Ich bitte Sie, die Entschuldigung anzunehmen, und bitte Sie jetzt zum Rednerpult. (Allgemeiner Beifall.)


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 110

Ich darf Ihnen, Herr Abgeordneter, jetzt das Wort erteilen. – Bitte schön.


14.45.54

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! (Abg. Nehammer: Der Arbeiterkammer-Pensionist! – Abg. Hammer: Los geht’s!) Ja, ich nehme diese Entschuldigung an. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Alles andere hätte ich als eine Manipulation der Rednerliste interpretieren müssen, meine Damen und Herren Abge­ordneten von der ÖVP und der FPÖ! (Abg. Höbart: Geh bitte, das ist ja lächerlich! – Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Präsidentin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen.)

Aber ich bleibe natürlich dabei: Diese Vorgangsweise, einen Abänderungsantrag vom letzten Redner einbringen zu lassen (Ruf: Giftpilze!), ist eine unfassbare, undemo­kratische Vorgangsweise, die ihresgleichen sucht. Das spottet jeder parlamentarischen Demokratie und verschärft natürlich das Klima zwischen den Abgeordneten der ein­zelnen Fraktionen hier im Haus.

Diese Vorgangsweise führt aber natürlich auch zu einem sukzessiven Aushebeln des Parlamentarismus und einer Missachtung der Prüfrechte der Opposition und damit eines erheblichen Teils der Bevölkerung. – Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Rosenkranz: Zur Geschäftsbehandlung!)

14.47


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Bitte schön, Herr Abgeordneter Rosenkranz.

*****


14.47.17

Abgeordneter Dr. Walter Rosenkranz (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Ge­schäftsbehandlung: Frau Präsidentin! Hohes Haus! In dieser Stehpräsidiale wurde vom Vertreter der Liste Pilz eines auch festgehalten: dass die Vorgangsweise, so wie sie praktiziert wurde, der Geschäftsordnung dieses Hauses auf Punkt und Beistrich entspricht. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Wöginger: Zur Geschäftsbehandlung!)

14.47


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Wöginger hat sich zur Ge­schäfts­behandlung zu Wort gemeldet. – Bitte.


14.47.44

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Frau Präsi­den­tin! Meine Damen und Herren! Ich würde einfach um eines ersuchen – und mir ist schon klar, dass man, wenn man mit einer Materie inhaltlich nicht einverstanden ist, hier dann natürlich auch geschäftsordnungsmäßig Aussagen macht und sagt: Das ist für uns so nicht in Ordnung, wir hätten es gerne anders! –, eine Bitte hätte ich für die Zukunft (Abg. Loacker: Wir waren ja pro eingetragen! Wir waren ja pro! – Abg. Meinl-Reisinger: Pro!): dass wir die Kirche im Dorf lassen.

Frau Präsidentin Kitzmüller hat sich jetzt in aller Form entschuldigt, weil sie einem Redner das Wort zu früh erteilt hat, es aber in der Rednerliste anders vorgesehen gewesen wäre. Und dann macht man noch einmal einen Zirkus und nimmt demo­kratische Mehrheiten hier in diesem Haus nicht zur Kenntnis? – Das geht auch nicht, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Nehammer: Das ist der eigentliche Skandal! Demokratie ist Mehrheit! Demokratie ist, was die Mehrheit will! Überhebliches Geschrei und sonst nichts! Überhebliches Geschrei, Kollege Loacker! –


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Rufe und Gegenrufe zwischen den Abgeordneten Nehammer und Loacker. – Ruf: Der Herr Nehammer ist außer Rand und Band! ... Arzt! – Abg. Leichtfried: Zur Geschäfts­behandlung! – Präsidentin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen.)

14.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Leichtfried hat sich zur Ge­schäfts­behandlung zu Wort gemeldet. – Bitte, Herr Abgeordneter.


14.48.50

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Ich möchte (Abg. Rädler: Der probt schon den Klubobmann!) Kollegen Wöginger nicht korrigieren, aber (Ruf: Ich mache es trotzdem!) ich habe kein Wort zum Inhalt dieses Antrages gesagt. Ich hatte nicht einmal die Gelegenheit, mich mit dessen Inhalt jetzt vertraut zu machen. Mir ging es einzig und allein um die Usancen im Haus und um das Selbst­bewusstsein dieses Parlaments, das sich so einen Antrag in der letzten Minute aufs Auge drücken lässt. Darum ging es mir, Herr Kollege. (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

14.49

*****

14.49.35


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir werden daher den Usancen im Haus folgen und – da wir bereits eine Runde Wortmeldungen zur Geschäftsbehandlung hinter uns haben – im Sitzungsablauf fortfahren. Bitte sehr, meine Herren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Da ein kurzfristig eingebrachter Abänderungsantrag vorliegt und eine kurze Unter­brechung der Sitzung zur Vorbereitung der Abstimmung nicht ausreicht, verlege ich die Abstimmung bis nach der Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 13.

Ich setze nun mit der Erledigung der Tagesordnung fort.

14.49.5611. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (271 d.B.): Bundes­gesetz über nationale Emissionsreduktionsverpflichtungen für bestimmte Luft­schad­stoffe (Emissionsgesetz-Luft 2018 – EG-L 2018) (280 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen zu Tagesordnungspunkt 11.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Preiner. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.50.23

Abgeordneter Erwin Preiner (SPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kolleginnen und Kollegen! Werte Zuhörer und Zuseher hier auf der Galerie und vor den Fernsehapparaten! Die vorangegangene Debatte hat gezeigt, mit der Umwelt spielt man nicht! Diverse Umweltschutzmaßnahmen sind viel zu ernst, um auf die leichte Schulter genommen zu werden, Frau Ministerin! Beim jetzigen Tempo der Umsetzung, denke ich, ist es mehr als fraglich, dass die Pariser Klimaschutzziele bis 2030 über­haupt erreicht werden können. Sie, Frau Ministerin sind auch bei der Umsetzung des Immissionsschutzgesetzes – Luft säumig, die entsprechende EU-Richtlinie hätte näm-


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lich bereits mit 1. Juli dieses Jahres in nationales Recht umgesetzt werden müssen. Weshalb haben Sie diesen Gesetzentwurf nicht zeitgerecht vorgelegt? (Bundesminis­terin Köstinger spricht mit dem an der Regierungsbank stehenden Abg. Wöginger.) – Sehr geehrte Frau Ministerin für Nachhaltigkeit, ich möchte schon darum ersuchen, dass Sie mir, wenn ich Sie direkt und persönlich anspreche, Ihr Ohr auch teilweise zur Verfügung stellen.

Geschätzte Damen und Herren, betreffend Luftreinhaltung müssen Sie natürlich auch mit den Bundesländern entsprechende 15a-Vereinbarungen treffen. Es ist fraglich, ob die Zeit bis zum 1. April 2019 ausreicht – bis dahin müssen Sie nämlich das nationale Luftreinhalteprogramm an die EU-Kommission übermitteln. Wie gesagt: Bei dem Tempo, mit dem andere 15a-Vereinbarungen – ich spreche hier nur den Teilbereich Bildung an – in der jüngeren Vergangenheit umgesetzt wurden, ist es sehr unwahr­scheinlich, dass Sie diese Zeitspanne entsprechend nachhaltig nützen.

Kolleginnen und Kollegen! Die EU-Richtlinie sieht nationale Emissionsverpflichtungen vor allem bei Schwefeldioxid, Stickstoffoxiden, Feinstaub und Ammoniak bis 2020 und 2030 mit 2005 als Referenzjahr vor. Vor allem bei Ammoniak überschreiten wir die Emissionsvorgaben mit fast 68 Kilotonnen pro Jahr – da liegt der Grenzwert bei 66 Kilotonnen pro Jahr, und das bereits seit dem Jahr 2010.

Sowohl aus den Begutachtungsunterlagen geht nicht hervor, wie dieser ungesetzliche Zustand saniert wird, und auch im Ausschuss haben Sie diesbezüglich keine Antwort auf die von mir gestellte Frage gegeben. – Ich möchte Sie daher jetzt fragen, Frau Ministerin: Was haben Sie als Nachhaltigkeitsministerin bisher getan, um den Am­moniakanstieg in den Griff zu bekommen? (Beifall bei der SPÖ.)

Kolleginnen und Kollegen! Als Hauptverursacher für den Emissionsanstieg gilt vor allem die Landwirtschaft, und da vor allem die Massentierhaltung bei Schweinen und Kühen. – Ich möchte das auch noch kurz mit einem Text untermauern: „NH3-Emis­sionen stammen in Österreich zu rund 94 % aus der Landwirtschaft und entstehen hier in erster Linie bei der Tierhaltung und Düngerausbringung.“ – Das ist die Aussage eines Experten der Oberösterreichischen Landwirtschaftskammer.

Wie wir wissen, sind schlechte Luftqualität, Feinstaub und Ammoniak die Haupt­ur­sache für vorzeitige Todesfälle, und sie fordern mittlerweile mehr Todesfälle als der Straßen­verkehr, heißt es sogar in einer Erklärung zum Gesetzentwurf.

Frau Ministerin für Nachhaltigkeit! Eigentlich haben Sie sich noch nicht geoutet, was Sie von Tempo 140 auf der Autobahn halten. Ich möchte Sie daher fragen, ob vielleicht ein temporäres Tempolimit von 140 km/h auf der Autobahn auch einer CO2-Reduktion dienlich ist.

Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Frau Nachhaltigkeitsministerin auch er­suchen, im Sinne der Nachhaltigkeit rasch zu handeln. Nehmen Sie, was die Um­set­zung des Emissionsgesetzes-Luft betrifft, Ihre Verantwortung als zuständige Ministerin wahr! Handeln Sie im Sinne unserer Gesundheit, im Sinne der Gesundheit unserer Kinder und der nachfolgenden Generationen. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der SPÖ.)

14.54


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster ist Herr Abgeordneter Rädler zu Wort gemeldet. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


14.54.50

Abgeordneter Johann Rädler (ÖVP): Frau Präsident! Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Die nationale Verpflichtung zur Reduktion der Emissionen hat


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natürlich mit Luftreinhaltung zu tun, und Luft hat mit einem Schauspiel zu tun, das wir in den letzten Minuten hier gesehen haben. Die SPÖ und hier im Besonderen der Klub löst sich scheinbar in Luft auf. (Abg. Loacker: Dass Sie inhaltlich nichts beitragen kön­nen, war mir schon klar!) – Ich komme auch noch zu Ihnen. – Sie löst sich scheinbar in Luft auf.

Eine Mitarbeiterin des Klubs agiert da, wenn Sie das genau beobachtet haben, mit Zurufen in Richtung des neuen, scheinbar in den Startlöchern scharrenden Klubob­man­nes – ich weiß nicht, gibt es da schon wieder eine Ablöse? –, Herrn Leichtfried, und der meldet sich dann auf Zuruf dieser Mitarbeiterin zur Geschäftsbehandlung zu Wort; also inhaltlich nicht sehr viel (Zwischenrufe der Abgeordneten Kuntzl und Drozda), aber wir müssen Opposition zeigen.

Zur Willkür, die die NEOS hier angebracht haben, möchte ich eines sagen: Ist Ihnen überhaupt nicht in Erinnerung, warum es die Grünen nicht mehr hier in diesem Parla­ment gibt? Im Vergleich zu den Deutschen Wahlen - - (Abg. Loacker: Wahrscheinlich wegen Ihnen, weil Sie so super sind!) – Nein, aus einem anderen Grund, nämlich weil sie nur mehr mit Verboten und Geboten Politik gemacht haben. 17 Kleinkraftwerke in ganz Österreich werden durch NGOs und durch die Grünen beeinsprucht. Das sollte auch euch zu denken geben, weil ihr auf diese Linie umschwenkt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Jetzt komme ich aber bitte zur Regierungsvorlage. (Zwischenruf des Abg. Plessl.) – Es ist ja bezeichnend, dass die SPÖ bei diesem Gesetz nicht mitgeht. Hier könnten Sie Ihre wahre Verbundenheit zur Umwelt zeigen. Oder ist die Veränderung im Klima­bereich eigentlich an Ihnen allen vorübergegangen? Sehen wir denn überhaupt nicht, was hier los ist? Oder machen wir es so wie Trump, der China oder irgendjemandem anderen die Schuld gibt und die Klimaveränderung leugnet? (Abg. Jarolim: ... in Wie­ner Neustadt!)

Ich möchte jetzt nicht auf Wiener Neustadt zurückkommen. – Herr Kollege Wittmann (Heiterkeit bei der SPÖ – Zwischenruf des Abg. Wittmann), zu deiner Berichtigung von gestern: Der Wahrheitsbeweis und der Inhalt deiner Berichtigung straft sich von selbst, wenn man auf deine Homepage schaut. (Abg. Loacker: Das ist das umweltpolitische Schwergewicht ...! ... schlecht!) Du wurdest als Bezirksparteiobmann abgewählt, er­setzt durch einen Älteren. – Nicht durch einen Jüngeren, durch einen Älteren wurdest du ersetzt! Auf der Homepage ist er noch immer Bezirksparteiobmann – er hat neun Gemeinden verloren. Das ist ja unglaublich – aber das zum Wahrheitsbeweis.

Jetzt zur Klimaveränderung: Wenn sich der Boden um 1,5 Grad erwärmt, wenn es mehr Todesopfer durch Hitze als durch den Verkehr gibt, wenn die Meeresspiegel seit dem Jahr 2000 um 23 Zentimeter gestiegen sind, und ihr das noch immer nicht zur Kenntnis nehmt und solchen Gesetzen, die nationale Verpflichtungen vorsehen, nicht zu­stimmt, dann tut mir das leid, liebe Freunde von der SPÖ. Wir haben diese Verpflich­tung mit der Klimastrategie bis 2030 einzugehen! (Zwischenruf des Abg. Rossmann.)

Wir haben, diese Bundesregierung hat zwölf Leuchtturmprojekte vorgelegt. Ich nenne nur zwei: Alleine betreffend die Räumwärme gilt es, 3 Millionen Tonnen zu reduzieren. Da haben wir Möglichkeiten durch die 700 000 alten Ölheizungen, die wir ersetzen müssen. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Oder denken wir an verschiedenste andere Maßnahmen im Bereich der Stromerzeugung, wo wir bis 2030 auf erneuerbare Energie umsteigen müssen.

Gehen Sie diesen Weg mit! Bleiben Sie nicht in der Polemik und in einer stolperhaften Oppositionspolitik verhaftet! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

14.58



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Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu einer tatsächlichen Berichtigung hat sich Herr Abgeordneter Wittmann zu Wort gemeldet. – Herr Abgeordneter, Sie haben noch genau 1 Minute. (Abg. Wöginger: Waren es zehn Gemeinden statt neun?)


14.58.58

Abgeordneter Dr. Peter Wittmann (SPÖ): Es ist wieder einmal unrichtig, was Herr Abgeordneter Rädler gesagt hat. Er hat behauptet, dass ich in der Bezirkskonferenz abgewählt worden wäre. – Ich berichtige: Ich bin zurückgetreten. (Heiterkeit und Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Das war eine freiwillige Flucht!)

14.59


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich unterbreche nunmehr die Verhandlungen über Punkt 11 der Tagesordnung, damit die verlangte Behandlung eines Dringlichen Antra­ges gemäß Geschäftsordnung um15 Uhr stattfinden kann.

Ich unterbreche die Sitzung für 1 Minute.

*****

(Die Sitzung wird um 14.59 Uhr unterbrochen und um 15 Uhr wieder aufgenom­men.)

*****

15.00.22Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kündi­gung der Abkommen mit dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zen­trum für interreligiösen und interkulturellen Dialog“ (433/A(E))


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich nehme die unterbrochene Sitzung wieder auf, und wir gelangen zur dringlichen Behandlung des Selbständigen Antrages 433/A(E).

Da dieser inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine schriftliche Verlesung durch den Schriftführer.

Der Dringliche Antrag hat folgenden Wortlaut:

Dringlicher Antrag

der Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Dr. Alma Zadić, LL.M., Freundinnen und Freunde

betreffend „Kündigung der Abkommen mit dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog“

Begründung

Seit der Ermordung des saudischen Journalisten Jamal Khashoggi wird auch von Öster­reich eine klare und unmissverständliche Antwort an das saudische Regime erwartet. Wer Kritiker verhaften, foltern und ermorden lässt, kann nicht zur gleichen Zeit Partner eines „Dialogs“ über Menschenrechte und Religionsfreiheit sein.

Die Gründung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für inter­religiösen und interkulturellen Dialog (kurz „Zentrum“) war von Anfang an umstritten. Der Umstand, dass das Zentrum finanziell von der Gründungspartei Saudi-Arabien


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abhängig ist und die Religionsfreiheit gerade durch Saudi-Arabien nicht ausreichend gewährleistet wird, stand dabei im Mittelpunkt.

In der Präambel des Übereinkommens zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog heißt es, dass die Vertragsparteien „im Bestreben gegenseitigen Respekt und Verständnis zwi­schen den verschiedenen religiösen und kulturellen Gruppen zu fördern“, überein­gekommen sind, das Zentrum zu errichten und die „Grundsätze und Werte des menschlichen Lebens und der Menschenwürde, der Menschenrechte und Grund­frei­heiten für alle, ohne Unterschied von Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion“ zu ach­ten.

Die wichtigsten Ziele des Zentrums sind laut Errichtungsübereinkommen:

•             „den interreligiösen und interkulturellen Dialog zu stärken“ und

•             „die aktuellen Herausforderungen für die Gesellschaft, wie die Würde des menschlichen Lebens (…) anzusprechen“.

In zahlreichen Fällen haben die saudischen Vertragspartner überzeugend doku­men­tiert, was sie unter „Dialog“ und „Würde des menschlichen Lebens“ verstehen. Im Fall „Khashoggi“ hat der Journalist sein Vertrauen in saudische Behörden mit dem Leben bezahlt.

Die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien hat sich seit Gründung des Zentrums weiter verschlechtert. Zwei Fälle stehen für viele andere:

•             Ali Mohammed Baqir al-Nimr wurde 2012 zum Tode verurteilt, weil er mit 17 Jahren an einer Demonstration gegen die saudische Königsherrschaft teilgenommen hat;

•             Raif Badawi wurde 2014 wegen Betreiben einer liberalen Website und seinem Plädoyer für die Religionsfreiheit zu 10 Jahren Haft, 1000 Peitschenhieben und der Zahlung einer hohen Geldstrafe verurteilt.

Auch wenn sich das Zentrum in einer Aussendung „über die Nachrichten zu den jüngsten Ereignissen im Konsulat des Königreichs Saudi Arabien in Istanbul sehr besorgt“1 zeigt, ändert dies nichts daran, dass das Gründungsmitglied Saudi-Arabien offenkundig nicht willens ist, die Unteilbarkeit und Interdependenz der Menschenrechte anzuerkennen und darüber hinaus auch deren Verwirklichung zu garantieren.

Im jüngsten Amnesty International Bericht wird die Menschenrechtslage in Saudi-Arabien wie folgt zusammengefasst:

„Die Behörden schränkten die Rechte auf freie Meinungsäußerung, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit 2017 weiterhin empfindlich ein. Zahlreiche Menschenrechts­ver­teidiger und Regierungskritiker wurden in unfairen Gerichtsverfahren zu hohen Gefäng­nisstrafen verurteilt. Mehrere schiitische Aktivisten wurden hingerichtet; gegen viele weitere ergingen Todesurteile nach grob unfairen Gerichtsverfahren vor dem Sonder­strafgericht für terroristische Straftaten. Folter und andere Miss-handlungen von Gefan­genen waren weiterhin an der Tagesordnung. Trotz zaghafter Reformen wurden Frauen durch Gesetze und im Alltag systematisch diskriminiert und nicht ausreichend vor sexualisierter Gewalt und anderen Gewalttaten geschützt. Die Todesstrafe wurde häufig angewandt, und es gab zahlreiche Hinrichtungen. Die von Saudi-Arabien ge­führte internationale Militärallianz verübte im Jemen schwere Verstöße gegen das Völkerrecht.“2

Auf all diese Missstände gibt es eine klare und verständliche Reaktion Österreichs: die Schließung des Zentrums. Auf diese Forderung hat die Außenministerin in der ZiB 2


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am 23. Oktober 2018 eine eindeutige Antwort gegeben: „Nein“. Und: „Sie können einfach eine internationale Organisation als solche nicht sofort schließen.“

Das ist prinzipiell richtig, da das Zentrum nur einstimmig von allen drei Vertrags­parteien aufgelöst werden kann.

Aber die Außenministerin weiß: Die Bundesregierung kann jederzeit vom Überein­kom­men zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für inter­religiösen und inter-kulturellen Dialog (kurz „Errichtungsübereinkommen“) zurück­treten (Art XVIII Errichtungsüberein-kommen) und das entsprechende Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (kurz „Amtssitzabkommen“) kündigen (Art 23 Amtssitz­ab­kommen). Der erste Schritt wird drei Monate nach Erhalt, der zweite sechs Monate nach Kündigung wirksam.

Und eines ist offensichtlich: Ohne Amtssitz wird es kein Saudi-Zentrum in Österreich geben. Genau darum geht es jetzt.

Das Regime in Riad versteht nur eine klare und deutliche Sprache: Ohne Respekt vor dem Leben und der Würde von Menschen gibt es keinen Dialog. Diese Grenze muss auch die österreichische Politik in aller Deutlichkeit ziehen. Jetzt.

Aus all diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden    

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird – angesichts der schweren und fortdauernden Men­schen­rechtsverletzungen durch das Königreich Saudi-Arabien – ersucht,

1.          vom Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrums für interreligiösen und interkulturellen Dialog (kurz „Errichtungs­übereinkommen“) zurückzutreten (Art XVIII Errichtungsübereinkommen) sowie

2.          das entsprechende Abkommen über den Sitz des Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und interkulturellen Dialog (kurz „Amts­sitzabkommen“) zu kündigen (Art 23 Amtssitzabkommen).

Die im Folgenden unterzeichneten Abgeordneten verlangen die dringliche Behandlung des obenstehenden Entschließungsantrags gemäß § 74a iVm § 93 Abs 1 GOG-NR.

1 https://www.kaiciid.org/de/news-events/news/kaiciid-condemns-all-forms-violence (24.10.2018).

2 https://www.amnesty.de/jahresbericht/2018/saudi-arabien (24.10.2018).

*****

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich erteile nun Herrn Abgeordnetem Pilz als An­tragsteller zur Begründung des Dringlichen Antrages das Wort. Gemäß § 74a Abs. 5 der Geschäftsordnung darf die Redezeit 20 Minuten nicht überschreiten. – Ich bitte Sie nun ans Rednerpult. (Abg. Jarolim: Ich bitte um nicht allzu große Zurückhaltung!)


15.00.50

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich sehe, die zuständige Fachministerin hat noch nicht Platz genommen, aber das wird sich ändern. Sie kann mir ja auch von draußen zuhören, das ist ja kein Problem. (Abg. Lopatka: Sie ist eh da!)


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Herzlich willkommen, Frau Außenministerin! Sehr verehrte Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich beginne jetzt nicht mit der Dunkelroten oder Dunkel­gelben Karte, die die Außenministerin vor Kurzem dem saudischen Botschafter gezeigt hat, sondern ich beginne mit etwas Ernsterem, nämlich der Situation im Jemen. (Präsident Sobotka übernimmt den Vorsitz.)

Nicht nur der „Süddeutschen Zeitung“, sondern auch Berichten von UN-Experten ent­nehmen wir, dass bedingt durch den Bürgerkrieg im Jemen derzeit etwa 14 Millionen Menschen vor einer Hungerkatastrophe stehen. Möglicherweise – gemessen an der Bevölkerungszahl – steht Jemen vor einer der größten humanitären Katastrophen zumindest der letzten 50 Jahre. Es gibt Verantwortliche, politisch Verantwortliche für diese Katastrophe, und diese politisch Verantwortlichen sitzen nur zum geringsten Teil im Jemen, sie sitzen zum größten Teil in Riad, aber mitunter sitzen sie auch in einigen Hauptstädten Europas und Nordamerikas. Darum geht es in der jetzigen Situation.

Die Außenministerin hat heute Früh im Rahmen einer Anfragebeantwortung erklärt, nach dem Ausbruch des Bürgerkriegs im Jemen habe das Ministerium sofort sicher­gestellt, dass es keine Kriegsmaterialexporte in die Region, insbesondere an die Waffenlieferanten Saudi-Arabien und Abu Dhabi, gebe. – Das ist nachweislich falsch!

Im März 2015 ist dieser Krieg ausgebrochen, im Frühsommer 2015 bin ich von Experten des Außenministeriums hier im Parlament darauf aufmerksam gemacht worden, dass noch eine Exportgenehmigung über Hunderttausende Granaten nach Abu Dhabi – und damit mitten ins Kriegsgebiet, nach Jemen – aufrecht ist. Ich habe dann den damaligen Außenminister im Außenpolitischen Ausschuss gefragt (Abg. Plessl: Wer war das?): Wie ist das möglich, dass es eine aufrechte österreichische Exportgenehmigung für Granaten mitten ins Kriegsgebiet Jemen über Abu Dhabi gibt? Er hat seine Beamten gefragt und seine Beamten haben gesagt – und dann hat es auch er wiederholt –: Das ist schon erklärlich, Herr Abgeordneter, wir haben angenommen, es handelt sich nur um einen Luftkrieg, und sind selbst überrascht, dass daraus ein Bodenkrieg geworden ist.

Das heißt, solange es nur einen Luftkrieg gegeben hätte, hätten Außenminister und Innenministerin grünes Licht aus Wien gegeben, weiter Rüstungsgüter – Hundert­tausende Stück! – mitten in eines der schlimmsten Kriegsgebiete der Welt zu liefern. Der Name des Außenministers, der uns das damals im Außenpolitischen Ausschuss erklärt hat, ist Sebastian Kurz – und er hat einen zweiten Satz dazugesagt. Er hat sich an mich gewandt und gesagt: Herr Abgeordneter, wir werden als Österreichische Volkspartei mit Sicherheit keinen Anträgen zustimmen, in denen steht, es soll ein Waf­fenexportembargo in die Region geben, denn wir stehen für freie Märkte – Punkt! Dabei ist es auch geblieben.

Meine Damen und Herren von der Österreichischen Volkspartei, Sie haben heute die Möglichkeit, uns und den Menschen in dieser Republik zu zeigen, ob Sie dazugelernt haben, ob Sie jetzt bereit sind, mit uns gemeinsam über einen Beschluss des Nationalrates ein Waffenembargo zu verhängen, oder ob Sie nach wie vor der Rüstungsindustrie in Österreich Hintertüren, schwarze, türkise, blaue Hintertüren offen lassen wollen. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Na, was ist aus Österreich nach Saudi-Arabien und nach Jemen gekommen? – 285 379 Granaten, 101 500 Stück Munition – alles in die Vereinigten Arabischen Emi­rate und direkt weiter in den Krieg. Nach Saudi-Arabien: 10 636 Maschinenpistolen, 22 105 Granaten. Und jetzt sage ich Ihnen den Unterschied: Im Fall Abu Dhabi ging es um Kriegswaffen für den Bürgerkrieg im Jemen, im Fall Saudi-Arabien ist es immer um schwere Waffen für den Einsatz gegen Demonstranten und Demonstrantinnen gegan­gen.


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Die 22 105 österreichischen Gewehrgranaten, die von einer oberösterreichischen Tochterfirma von Rheinmetall geliefert worden sind, sind etwa (mit den Händen die Ausmaße deutend) so lange und so dicke Gewehrgranaten, in deren Spitze mehrere Hundert Stahlkugeln aufbewahrt sind. Die werden in Demonstrationen hineinge­schos­sen, damit man mit einer Gewehrgranate gleich zehn, 20, 30, 50 Menschen schwer verletzen oder töten kann. Fünf Tote sind nach dem Einsatz dieser Gewehrgranaten – gut und international durch Fotos dokumentiert – nach einer Demonstration tot auf einer Straße einer saudi-arabischen Stadt liegen geblieben, Dutzende mehr waren verletzt. Der Außenminister hat nichts gewusst, die Innenministerin hat nichts gewusst – aber es war ein gutes Geschäft. (Abg. Neubauer: Der Pilz hat es gewusst!)

So, und darüber reden wir! Wir reden darüber, was Saudi-Arabien nicht nur mit Waf­fenexporten macht, sondern wie Saudi-Arabien mit Waffen umgeht und wie es mit Menschen umgeht – und das ist der wichtigere Punkt. Sie wissen ganz genau, wie das Regime in Riad beschaffen ist, was das Regime in Riad vorhat und wie das Regime in Riad mit der eigenen Bevölkerung umgeht.

Jetzt mache ich einen großen Sprung, Frau Außenministerin, zum Internationalen Dialogzentrum in Wien, zum König-Abdullah-Zentrum. Frau Außenministerin, haben Sie uns heute Vormittag wirklich allen Ernstes gesagt, Sie möchten endlich wissen, was in diesem Zentrum los ist? – Sie sind einer der drei Partner dieses Zentrums, und Sie erklären uns hier allen Ernstes, dass die österreichische Bundesregierung seit 2015 fragt, was in diesem Zentrum los ist, Sie erklären uns allen Ernstes, Sie kriegen keine Antwort, und Sie erklären uns allen Ernstes, dass Sie jetzt aber endlich eine Antwort wollen. Sie als eine der drei Partnernationen – und Sie sind die politische Ver­treterin – und als diejenige, die für das Amtssitzübereinkommen in Wien steht, wissen nicht, was dort passiert.

Sie wissen doch wohl wenigstens, was in Riad passiert. Und Sie wissen, wie wichtig es für Riad ist, diese Scheinfront des Dialogs, diese Scheindialoge, diese Schein­einbin­dungen in der ganzen Welt außerhalb von Riad, außerhalb von Saudi-Arabien auf­recht­zuerhalten.

Dafür, wofür man in Saudi-Arabien gesteinigt oder geköpft wird, wird man in Wien von denselben Herrschaften hinter verschlossenen Türen zum Dialog eingeladen. Nur seit Istanbul hat sich etwas geändert: Wenn man dort eine Einladung oder eine Vorladung in eine diplomatische Einrichtung bekommt, dann muss es nicht immer um Dialog gehen, dann kommt man vielleicht ganz anders raus. Ich erspare Ihnen und uns die Details, das ist ja alles öffentlich bekannt.

Was ist jetzt die Antwort der Republik Österreich? – Na, da sind Sie dann plötzlich große Europäer und Europäerinnen (mit verstellter Stimme): Wir brauchen eine europäische Antwort, wir müssen auf Europa warten, erst wenn Brüssel etwas tut, können wir etwas tun. – Das stimmt doch nicht, Frau Außenministerin! Überall macht diese Regierung nationale Alleingänge, nur wenn sie einmal das Schlimmste verhin­dern soll, dann muss alles europäisch sein, dann geht nichts mehr österreichisch. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Wenn sie einmal Verantwortung übernehmen soll – gegen Folter, gegen politischen Mord, gegen religiösen Extremismus –, dann ist die Regierung so europäisch, dass ihr alle Hände gebunden sind. So geht das nicht, Frau Außenministerin! Das ist politisch vollkommen verantwortungslos. Ich fordere Sie auf, ein erstes Mal in Ihrer politischen Laufbahn Verantwortung zu übernehmen (Heiterkeit bei der FPÖ – Zwischenrufe der Abgeordneten Bösch und Schimanek), und zwar die Verantwortung dafür, dass es eine klare österreichische Position gegen das saudische Terrorregime gibt. Das ist Ihre Verantwortung, Frau Außenministerin! Und diese Verantwortung vermissen wir. (Beifall


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bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Haider: Übernehmen Sie selbst Verantwortung, Herr Pilz! Verantworten Sie sich endlich einmal! Vor dem Gericht sollten Sie sich verantworten! – Zwischenruf der Abgeordneten Steger.)

Wie schaut das Wahrnehmen einer derartigen Verantwortung aus? (Zwischenruf der Abgeordneten Gudenus, Haider und Steger.) – Jössas, ich habe etwas vergessen, was die Freiheitliche Partei betrifft! Es sind auch 71 000 Glock-Pistolen nach Saudi-Arabien exportiert worden. (Beifall bei der Liste Pilz. – Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Und wer ist einer der wichtigsten Financiers der Freiheitlichen Partei? – Nein, nicht König Abdullah, auch nicht der Kronprinz, aber vielleicht Herr Glock. Da schließen sich Kreise. (Zwischenrufe der Abgeordneten Neubauer und Steger.) Da schließt sich ein freiheitlicher Kreis zur Unterstützung der Waffenindustrie und zur plötzlichen Erblindung, wenn mit diesen Waffen auf Demokraten und Demokratinnen in Saudi-Arabien, in Abu Dhabi, aber auch in der Türkei geschossen wird. (Beifall bei der Liste Pilz.) Da sind Sie plötzlich blind. Da sind die Ohren zu. Na klar, wenn man große Hosentaschen hat, hat man manchmal geschlossene Augen. So schaut es aus in dieser Republik. So schaut es aus bei der Freiheitlichen Partei. (Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Vergessen wir es! Es ist nicht das Wichtigste in diesem Zusammenhang. (Abg. Neubauer: Sie sind ja nicht mehr ernst zu nehmen!) Das Wichtigste ist, was Österreich tun kann. – Frau Außenministerin, Sie kennen doch die beiden Übereinkommen. Sie kennen das Übereinkommen, in dem die Zusammenarbeit der drei Vertragsparteien geregelt ist. Davon kann Österreich zurücktreten. (Ruf bei der FPÖ: Drei Mitglieder!) Sie haben ja vollkommen recht, wenn Sie öffentlich erklären, wir können das Zentrum nicht einfach schließen. Das geht nicht ohne die Partner, darauf müssen sich drei Part­ner einigen. Die Republik Österreich hat aber nach dem ersten Übereinkommen selbst­verständlich das Recht, davon mit Sechsmonatsfrist zurückzutreten. Das Wichtige ist das Amtssitzübereinkommen, Artikel 23 des Amtssitzübereinkommens. (Zwischenbe­merkung von Bundesministerin Kneissl.) – Artikel 23 des Amtssitzübereinkommens! Und den kennen Sie genauso gut wie ich.

Die Republik Österreich kann das Amtssitzübereinkommen jederzeit kündigen. Und ich fordere Sie auf, Frau Außenministerin: Kündigen Sie endlich das Amtssitzüber­einkom­men! Es ist höchste Zeit. (Beifall bei der Liste Pilz sowie des Abg. Dönmez.)

Wissen Sie, was das Positive an der österreichischen Situation ist? Wir haben ja Möglichkeiten, über die andere Staaten in der Europäischen Union in viel geringerem Maß verfügen. Was glauben Sie, wie groß der Druck der Rüstungsindustrie auf die deutsche, auf die französische, auf die spanische, auf die britische Regierung ist? – Da geht es wirklich um Arbeitsplätze. Da geht es wirklich um gewaltige Geschäfte.

Das ist ja alles in Österreich nicht der Fall. Die Geschäfte in der Form, behaupten Sie – ich hoffe zu Recht –, gibt es ja nicht mehr. Die Republik Österreich braucht nicht auf die EU zu warten. Wir können heute hergehen und hier dieses Embargo beschließen. Wir können heute hergehen und können beschließen, dass wir dieses Zentrum, dieses Scheindialogzentrum nicht mehr wollen. Wir können endlich beginnen, in der Region eine andere Politik zu machen.

Von der Türkei bis Saudi-Arabien braucht die Opposition, brauchen die demokra­ti­schen und liberalen Kräfte politische Fürsprecher und Fürsprecherinnen. Es gibt wenige Staaten wie die Republik Österreich, die das können, die sich das leisten können und die hier unglaubliche politische Chancen haben. Die Menschen dort brauchen uns. Und Sie wissen doch genauso gut wie wir, dass ein großer politischer Wandel im ganzen Nahen Osten, insbesondere in Saudi-Arabien, bevorsteht. Diese Herrschaft, die wahabitische Herrschaft, das alte Königshaus: Es ist nicht nur in Riad


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bekannt, dass all das sehr wenig Zukunft hat. Es wird jedoch sehr stark auf die Haltung Europas und von Staaten wie Österreich ankommen, welche Zukunft dort ermöglicht wird, welche Kräfte rechtzeitig unterstützt werden. Wenn rechtzeitig die Kräfte einer liberalen, demokratischen und rechtsstaatlichen Umgestaltung von Riad bis Ankara unterstützt werden, dann kann es sein, dann steigen die Chancen, dass es in diesem Teil der Welt eine etwas bessere und friedlichere Zukunft gibt. Das sind die großen Themen der Außenpolitik.

Damit komme ich zur Dunkelgelben Karte zurück: Sie haben stolz im Fernsehen erklärt, Sie haben dem saudischen Botschafter die Dunkelgelbe Karte gezeigt. Ich weiß jetzt nicht, welche Auswirkungen das auf die Situation des saudischen Königshauses hat. Ich weiß nicht, ob die Erschütterung durch das Zeigen Ihrer Dunkelgelben Karte in Riad messbar ist. Ich weiß nur Folgendes: Wenn das alles war, Frau Außenministerin, dann haben Sie wirklich versagt, dann sind Sie Ihrer politischen Verantwortung nicht nach­gekommen.

Ich ersuche Sie jetzt um eines – Sie sind ja die nächste Rednerin, die ans Mikrofon treten wird –: Erklären Sie uns bitte hier und heute den Plan der österreichischen Bun­desregierung für die Region, wie die österreichische Bundesregierung Kriegsmaterial­exporte, aber auch die Exporte von Glock-Pistolen und ähnlichen sogenannten – nur – Waffen, zivilen Waffen stoppen wird, wie sie in der Europäischen Union dahin gehend Einfluss nehmen und Verbündete suchen wird, wie sie alles tun wird, um die Men­schenrechtssituation zu ändern, welche diplomatischen und nicht diplomatischen Schritte Österreich ergreifen wird, um bedrängte Blogger, JournalistInnen und viele andere mehr, nicht nur in Saudi-Arabien, zu unterstützen!

Erklären Sie aber auch, was Sie gemeinsam mit dem Finanzminister tun werden, um die Spitzen des saudischen Staates dort zu treffen, wo es ihnen am meisten wehtut: beim Schwarzgeld, das nach wie vor durch die Republik Österreich geschleust wird! Einige von Ihnen, insbesondere in der Freiheitlichen Partei, kennen den Akt der Staats­anwaltschaft Klagenfurt im Zusammenhang mit dem Hypo-Alpe-Adria-Verfahren. In diesem Akt wird genau die Rolle eines Wiener Rechtsanwalts beschrieben, der sich erbötig gemacht hat, einen saudischen Prinzen am Flughafen in Schwechat abzuholen und Geldkoffer mit 300 Millionen Dollar, über deren Herkunft niemand etwas erfahren sollte, nach Wien zu bringen und in die Hypo Alpe-Adria einzuspeisen. Dieser Akt existiert. Ich habe eine Kopie dieses Aktes. Der Name dieses Rechtsanwaltes ist Dr. Peter Fichtenbauer. (Abg. Höbart: 300 Millionen Dollar!)

Sie sollten auch das sehr ernst nehmen, wie da Geld ins österreichische System ein­geschleust wird und wie damalige Nationalratsabgeordnete und Rechtsanwälte ihre Hilfe dabei angeboten haben. Wir sollten uns mit dem Finanzminister darüber unter­halten, wie Österreich auch da abgesichert und dicht gemacht werden kann, damit nicht freiheitliche Rechtsanwälte die Geldwäsche für das saudische Regime in Öster­reich organisieren können.

Und jetzt sind wir doch wieder bei der Freiheitlichen Partei: Solange Parteien an der Regierung sind, die von der Geldwäsche bis zum Waffengeschäft Parteiinteressen vertreten und bestimmten Kreisen offensichtlich nicht nur finanziell verbunden sind, so lange ist es natürlich schwer, den Kurs zu wechseln.

Deswegen richte ich mich in dieser Frage ausschließlich an die Abgeordneten der Österreichischen Volkspartei und an die Außenministerin: Wir haben hier eine Chance, etwas zu ändern. Wir haben eine Chance, hier auch für den Nahen Osten rechtzeitig etwas zu ändern. Es gibt dort Hunderttausende, Millionen Menschen, die auf Zeichen aus Europa warten. Gestern auf Krone.tv hat das ein Wiener Touristiker mit uns dis­kutiert und gesagt, wir haben ja alle miteinander keine Ahnung, mit welchem Interesse


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und welcher Sympathie von vielen, vielen Menschen nicht nur in Saudi-Arabien verfolgt wird, was wir tun. Es kommt vielmehr auf uns an, als viele hier in diesem Haus es glauben. Deswegen ist es so unglaublich wichtig, dass der österreichische Nationalrat, wenn die Außenministerin und der Bundeskanzler derzeit noch nicht dazu bereit sind, das selbst in die Hand nimmt und klare Zeichen setzt.

Deswegen ersuche ich Sie – und das ist diesmal keine politische Floskel –, sich genau zu überlegen, ob Sie nicht unserem Dringlichen Antrag und insbesondere unserem Entschließungsantrag (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger) für ein Waffenembargo gegenüber Saudi-Arabien beitreten wollen. Das wäre das erste große, klare politische Signal aus der Republik Österreich und es würde unserem Land gut anstehen. – Danke schön. (Beifall bei der Liste Pilz sowie des Abg. Dönmez.)

15.19


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist die Frau Außenministerin. Auch ihre Redezeit soll 20 Minuten nicht überschreiten. – Bitte.


15.20.01

Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf wie folgt auf die Ausführungen des Herrn Abgeordneten Pilz eingehen: Herr Abgeordneter, ich bitte um Ihre Aufmerksamkeit! (Abg. Pilz: Gerne!) Sie haben mir gleich zu Beginn vorgehalten, wir würden uns nur dann europäisch verhalten, wenn es um so wichtige Themen wie Saudi-Arabien geht, aber bei anderen nicht.

Vielleicht haben Sie auch nachgelesen, dass ich am 8.10. bereits eine ganz klare Auf­forderung ausgesprochen habe. Als die ersten Elemente dieses barbarischen Aktes über die Medien bekannt wurden, habe ich am 8.10. öffentlich zu einer umfassenden, vollständigen und unabhängigen Aufarbeitung dieses Falles aufgefordert. Wann haben die sogenannten E3 – London, Paris und Berlin – agiert? Am 14.10., das heißt, ich habe hier nicht den Gleichklang gesucht. Ich habe nicht abgewartet, wann die Euro­päische Kommission, wann Federica Mogherini etwas sagt. Ich habe das bereits am 8.10. getan. Am 20.10. habe ich in einer ausführlicheren Stellungnahme, da wir über weitere Elemente verfügten, ebenso klar und deutlich Stellung bezogen. Ich habe da nicht, wie Sie mir vorwerfen, ängstlich abgewartet, bis andere etwas tun. Nein, ich war eine Woche schneller, als man es in vielen anderen europäischen Hauptstädten war, um klare Handlungsaktionen zu setzen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe auch sofort nach Bekanntwerden der allerersten Sachverhaltsdarstellungen, die sich dann im Laufe der Tage immer wieder geändert haben, meine Reise nach Saudi-Arabien abgesagt, die für Mitte Dezember geplant war. Unter diesen Um­ständen, bei diesen unklaren Sachverhaltsdarstellungen, bei derartigen Vertuschungs­aktionen kann man – obwohl ich immer dafür bin, im Gespräch zu bleiben, die Kanäle offen zu halten – nicht im Gespräch bleiben, sondern da muss man abwarten, bis eine unabhängige Aufklärung des gesamten Falles vorliegt. Erst dann kann man wieder die direkten Kanäle benutzen. Das heißt, ich habe meine Reise abgesagt, die bereits in Planung und Ausarbeitung war. Das war die zweite Aktion, die ich gesetzt habe.

Sie haben den Jemen angesprochen. Ich habe in weiterer Folge bei meiner Gene­ralversammlungsrede – die heute netterweise von einigen Abgeordneten bereits aufge­griffen wurde –, im arabischen Teil und auch im englischen Teil zwei Schwerpunkte gesetzt. Ich habe nicht, wie das bei Generalversammlungsreden so üblich ist, eine Ansammlung von Wald- und Wiesenfeststellungen gemacht, wo man wie großartig agiert, sondern ich habe ganz klar zwei Themen herausgegriffen – darunter den Jemen.


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Ich habe in meiner Rede vor der Generalversammlung gesagt: Der Jemen ist die größte humanitäre Katastrophe seit 1993. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe dazu auch in der Folge weitere Aktionen von österreichischer Seite angekündigt. Wir haben uns, was humanitäre Hilfe anbelangt, im Jemen in diesem Jahr bereits mit einigen Millionen beteiligt. (Zwischenruf des Abg. Pilz.– Bitte? (Abg. Pilz: Eine Million!) – Ich habe noch weitere in Ausarbeitung.

Sie haben ganz konkret die Problematik der Waffenexporte angesprochen. Auf Basis des Kriegsmaterialgesetzes, für dessen Umsetzung zwei andere Ressorts zuständig sind – nicht das meine federführend –, geben die Mitarbeiter des Außenministeriums die außenpolitische Analyse an das Wirtschaftsministerium und an das Innenminis­terium weiter. Wir haben in unserer Analyse, was den Jemenkrieg anbelangt, genau auf die von Ihnen angesprochene Stellvertreterkriegsproblematik hingewiesen. Meiner Meinung nach ist der Jemenkrieg genauso wenig wie der Krieg in Syrien ein Bür­gerkrieg, sondern es handelt sich um Stellvertreterkriege. Wenn man sich die Genese dieses Krieges anschaut, der am 24. März 2015 vor dem Hintergrund der damals laufenden Gespräche zwischen den US-Unterhändlern und den iranischen Unter­händlern in Lausanne begann, dann handelte es sich zweifellos um einen Krieg, um genau diese Gespräche zu torpedieren. Daher hat damals Österreich den Export von allem, was im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes derartiges Material ist, nach Saudi-Arabien gestoppt. Sie haben den Vorwurf erhoben, dass es um Kriegswaffenexporte in die gesamte Region geht. Über die Definition der Region des Nahen Ostens streitet man sich trefflich seit Jahrzehnten: Wo ist dieser Nahe Osten? (Abg. Pilz: Abu Dhabi!) Der beginnt für manche am Horn von Afrika und endet in Afghanistan. Das heißt, man kann darüber streiten, was diese gesamte Region ist. Die österreichische Bun­des­regierung hat damals im Sinne des Kriegsmaterialgesetzes die Waffenexporte nach Saudi-Arabien gestoppt.

Sie haben andere Waffen angesprochen. Die fallen nicht unter das Kriegs­material­gesetz und dafür ist auch nicht mein Ressort zuständig. Sie haben mich und meine Verantwortung angesprochen. Ich habe nicht das geringste Problem, meine Verant­wortung wahrzunehmen. Zu dieser Verantwortung stehe ich. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Was den Waffenhandel insgesamt anbelangt, so darf ich Sie kurz informieren, was der allerletzte Stand innerhalb wesentlicher Staaten der Europäischen Union ist: Es gab gestern ein Votum im spanischen Parlament, das ein Waffenembargo abgelehnt hat. Sie kennen die Genese in Spanien, da geht es um einen Auftrag für eine große Werft. Die spanische Verteidigungsministerin hat ersucht, diesen Auftrag zu stoppen. Es gab aber den entgegengesetzten Wunsch der gesamten Regierung, und es gab vor allem den Wunsch dieser Region. Spanien hat gestern also in seiner Gesamtheit als Parla­ment gegen ein Waffenembargo votiert.

Ich bin mit meinem Kollegen Josep Borrell seit zehn Tagen immer wieder in Kontakt. Ich treffe ihn übermorgen bei einer gemeinsamen Konferenz und ich werde mit ihm auch die Frage unser beider Rollen im Kaiciid ansprechen. Er ist darüber informiert. Ich habe in den letzten Tagen mit dem Generalsekretär des Kaiciid ein sehr, sehr klares Gespräch geführt und habe ihm den Reformkatalog in Erinnerung gerufen, den das Außenministerium im Jänner 2015 vorgelegt hat.

Ich darf darauf verweisen: Es geht um eine „Erweiterung des Kreises der Vertrags­parteien“, wie im Gründungsabkommen vorgesehen. Derzeit sind, wie Sie richtig be­schrieben haben, Spanien, Saudi-Arabien und Österreich Vertragsparteien. Der Vati­kan ist Beobachter. Wir haben den Ausschluss der finanziellen Abhängigkeit von ein-


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zel­nen Vertragsparteien und ein stärkeres Auftreten bei Menschenrechtsverletzungen mit religiösem Zusammenhang gefordert; das haben wir eingefordert.

Es ist nicht so, dass ich nicht weiß, was in diesem Zentrum vorgeht. Ich habe den Generalsekretär des Kaiciids darauf hingewiesen, dass ich nie gefragt habe: Was geht in Ihrem Zentrum vor? Ich habe gesagt, wir wollen eine zügige Umsetzung dieser Reformen. Meine Vorgehensweise hat jetzt nichts mit der berechtigten weltweiten Empörung rund um den barbarischen Akt der Ermordung des Journalisten Jamal Khashoggi zu tun, sondern das ist in einem viel weiteren Kontext zu sehen, den Sie bereits angesprochen haben, mit dem Jemenkrieg, aber da fallen auch die Katarkrise und viele andere Krisen in der Region hinein, wo sich gegenwärtig geopolitisch vieles dreht, und ein Ende ist für uns noch nicht absehbar.

Das waren die Forderungen, die das Außenamt an das Kaiciid gestellt hat. Ich habe den Generalsekretär informiert, dass ich eine zügige Umsetzung dieser Reformen unter Einbeziehung einer Vertreterin des Außenministeriums erwarte, die in das Kaiciid hineingeht und die für die nächsten Monate diese Reformumsetzung – das heißt: Erweiterung der Vertragsparteien und ein Abgehen von dieser finanziellen Abhän­gigkeit – beobachtet. Sollte das nicht erfolgen, behalten wir uns weitere Optionen vor.

Der von Ihnen angesprochene Rücktritt ist zweifellos eine rechtliche Möglichkeit, aber das ist etwas, das ich in diesem Moment vor dem Hintergrund dessen, dass man als eine Möglichkeit anbietet, dass Reformen umgesetzt werden, noch nicht ergreifen möchte. Daher: Dunkelgelbe Karte nicht an den saudischen Botschafter – das habe ich nicht gemacht –, sondern Dunkelgelbe Karte an das Zentrum. Dem saudischen Botschafter habe ich sehr deutlich klargemacht, dass mich seine Argumente, seine Darlegungen, gerade was die Verhaftungen von Frauen anbelangt, die bei Kongressen waren, deren einziges Verbrechen vielleicht darin besteht, dass sie an Kongressen teilgenommen haben, nicht überzeugen. Das habe ich auch in den Nachrichten gesagt. (Abg. Pilz: ... Konsequenzen!)

Ich habe auch das Kaiciid darauf angesprochen, dass es sehr wohl darum geht, dass die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte integraler Bestandteil der Arbeit des Kaiciid ist und dass da – gerade was die Rechte der Religionsfreiheit anbelangt – klarer, konsequenter gearbeitet werden muss. Es ist nicht so, dass ich nicht weiß, was dort vorgeht, sondern ich fordere das Kaiciid noch einmal klar auf, diesen Forde­rungskatalog in den nächsten Monaten umzusetzen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Zwi­schenruf des Abg. Pilz.)

Was die Situation in der Region insgesamt anbelangt, haben Sie auch gefordert, die Bun­desregierung möge eine Neuausrichtung, eine neue Definition ihrer Position vornehmen. Es dreht sich im Nahen Osten gewaltig vieles. Dass wir da eine euro­päische Handlungsoption gegenwärtig nicht in dem Umfang haben, wie wir sie gerne hätten, erklärt sich aus vielen Gründen. Ich habe vor zwei Tagen einen kritischen Gast­kommentar zum neuen E3-Format geschrieben, das vielleicht auch den Brexit über­leben wird. – Danke.

15.30


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist nun Frau Abgeordnete Alma Zadić. – Alle folgenden Redner haben 5 Minuten Redezeit zur Verfügung.


15.30.29

Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Herr Präsident! Hohes Haus! Geschätzte Ministerin! Liebe Zuseherinnen und Zuseher! Mit der Ermordung des saudischen Journalisten Jamal Khashoggi wurde der Welt vor Augen geführt, wie das saudische Regime mit seinen Kritikern umgeht. (Abg. Schimanek: Das wissen wir doch eh!) Wir


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haben das ausführlich im Außenpolitischen Ausschuss besprochen. Wir haben auch festgestellt, dass sich die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien zusehends ver­schlechtert. Die Behörden schränken die Rechte auf Meinungsfreiheit ein, Regierungs­kritiker werden in unfairen Gerichtsverfahren mit ganz hohen Gefängnisstrafen abgeur­teilt, Folter und andere Misshandlungen stehen an der Tagesordnung, und nicht zuletzt gibt es auch die häufigen, ja, unzähligen Anwendungen von Todesstrafe oder Hinrich­tung.

Eines darf man aber nicht vergessen: Saudi-Arabien führt derzeit zwei Kriege, den einen im eigenen Land und den zweiten in Jemen. Wir hören aber von dem Krieg in Jemen viel zu wenig. Wir hören kaum etwas davon. Es ist ein vergessener, es ist eigentlich schon fast ein unsichtbarer Krieg. Warum? – Weil in Jemen keine Bericht­erstatter zugelassen sind, weil es sich auch um einen Stellvertreterkrieg handelt, weil auf der einen Seite Saudi-Arabien auch logistisch von den USA, aber auch von Groß­britannien unterstützt wird und auf der anderen Seite die Rebellen in Jemen stehen, die vom Iran unterstützt werden.

Meine Damen und Herren, in Jemen ereignet sich gerade die größte humanitäre Katastrophe des 21. Jahrhunderts. 8,5 Millionen Menschen wissen nicht, wo sie die nächste Mahlzeit hernehmen werden. Bis Ende des Jahres könnten es weitere 10 Millionen werden. Alle 10 Minuten, meine Damen und Herren, stirbt in Jemen ein Kind unter fünf Jahren. Anfang August dieses Jahres wurde ein Schulbus von einer saudischen Bombe getroffen. 51 Menschen sind dabei gestorben. Das waren keine Rebellen, 40 davon waren Kinder.

Ja, Sie haben 1 Million Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds gespendet, aber wenn man sich anschaut, wie viele Personen hungern, dann kommt man auf 7 Cent pro hungerndem Menschen. Das ist viel zu wenig. Wir brauchen da einfach mehr. (Bei­fall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Ich möchte Ihnen aber auch vor Augen führen, wie wir in Europa mit dieser Katastro­phe und mit diesen Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien umgehen. Wir ver­ur­teilen die Menschenrechtsverletzungen immer und immer wieder, aber wir tun trotz­dem nichts, was das Leid verhindern würde. Wir exportieren nämlich weiterhin Waffen nach Saudi-Arabien. Saudi-Arabien ist der zweitgrößte Waffenimporteur der Welt. Europäische Länder und die USA sind die größten Waffenexportländer und für über 98 Prozent der Waffenexporte nach Saudi-Arabien verantwortlich. Da müssen wir uns – Europa und die USA – in die Pflicht nehmen.

Bis Anfang 2016 haben auch wir Kriegsmaterial an Saudi-Arabien verschickt und in die Vereinigten Arabischen Emirate geliefert. Insbesondere Exporte aus den Vereinigten Arabischen Emiraten finden sich in den Kriegsgebieten in Jemen, seit Jahren kommen in Jemen österreichische Sturmgewehre und Granaten zum Einsatz, aber auch in Saudi-Arabien finden wir österreichische Gewehrgranaten und österreichische Pisto­len, die gegen das eigene Volk, gegen die friedlichen Demonstranten eingesetzt wer­den.

In der heutigen Fragestunde, Frau Ministerin, haben Sie erklärt, dass mit Ende 2015, also Anfang 2016 keine Genehmigungen mehr erteilt wurden, weiter Kriegsmaterial nach Saudi-Arabien zu schicken. Wir dürfen aber nicht übersehen, dass das, nur weil kein Kriegsmaterial exportiert wird, noch lange nicht heißt, dass keine Waffen exportiert werden. Es gibt nämlich Waffenexporte, die nicht der Kontrolle des Kriegsmaterial­ge­setzes unterliegen: Scharfschützengewehre, Pistolen von Glock und deren Munitionen und andere halbautomatische zivile Waffen. Diese Waffen fallen nicht unter das Kriegs­materialgesetz und können – ohne explizit als Kriegsmaterial bezeichnet zu werden – exportiert werden; diese Waffen fallen unter das Außenwirtschaftsgesetz. Hin und


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wieder kommt es vor, dass diese Waffen nicht als solche bezeichnet werden, sondern als Mehrzweckgüter.

Nun verstehe ich schon, wenn Sie sagen, dafür sind andere Ministerien verantwortlich, es ist aber die Pflicht der Bundesregierung, auch diese Ministerien in die Pflicht zu nehmen und jegliche Exporte von Waffen und von Kriegsmaterial zu untersagen. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Die Gesetze – sowohl das Kriegsmaterialgesetz als auch das Außenwirt­schafts­ge­setz – sind ganz klar und eindeutig: Kriegsmaterial aus Österreich darf nicht in Staaten exportiert werden, in denen  ich zitiere –„auf Grund schwerer und wiederholter Men­schenrechtsverletzungen die Gefahr besteht, daß das gelieferte Kriegsmaterial zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet wird“.

Ja worüber reden wir die ganze Zeit? – Wir reden von Unterdrückung von Men­schenrechten, wir reden von Kriegen. Das heißt, im Gesetz steht ganz klar: Wir müs­sen jegliche Lieferungen nach Saudi-Arabien und in die Vereinigten Arabischen Emi­rate untersagen. Es kann nicht sein, dass Saudi-Arabien Jemen niederbombt und unschuldige Menschen – und vor allem Kinder – darunter leiden und wir weiterhin Waffen – und ich meine alle Waffen, auch zivile Waffen – nach Saudi-Arabien liefern.

Diese Vorgänge, die in Saudi-Arabien stattfinden, müssen Konsequenzen haben, und zwar unmissverständliche Konsequenzen. Die Rüstungsexporte sind absolut unverant­wortlich und darüber hinaus im höchsten Maße unmoralisch. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.)

Kriege und bewaffnete Konflikte führen natürlich zu weiteren Fluchtbewegungen, und diese Kriege, diese Konflikte heizen wir mit Waffenlieferungen weiter an. Die deutsche Bundeskanzlerin hat sich ja bereits entschieden und hat gesagt, es sollen jegliche Exporte untersagt werden. Ich bitte Sie, ich fordere Sie auf: Wir sollten dringend han­deln, ein Waffenembargo gegen Saudi-Arabien aussprechen und uns auch dafür ein­setzen, ein Waffenembargo auf europäischer Ebene zu verhängen. Mit den Waffen­expor­ten muss Schluss sein!

Als ersten Schritt fordern wir daher den Nationalrat mit unserem Entschließungsantrag auf, sich dafür auszusprechen, dass mit diesen Waffenexporten Schluss ist.

Daher stelle ich heute folgenden Antrag:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Kolleginnen und Kollegen betreffend „Export­stopp für Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate“

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert

1. bei der Behandlung von Ausfuhranträgen nach dem Kriegsmaterialgesetz sowie dem Außenwirtschaftsgesetz betreffend die Zielländer Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate die in der Begründung geschilderte humanitäre Situation in Jemen sowie die Gefahr, dass die gelieferten Waffen und Geräte zur Unterdrückung der Menschenrechte verwendet werden, entsprechend zu berücksichtigen und daher bis zu einer grundlegenden Veränderung der Lage entsprechende Bewilligungen zu ver­wei­gern (Waffenembargo);

2. sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln in bilateralen Gesprächen sowie im Rahmen der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, dem Europarat und der


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Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit für ein gesamt-europäisches Waffen­embargo gegenüber Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten einzu­setzen; und

3. detaillierte und öffentlich zugängliche Jahresstatistiken über die jährlich erteilten Ausfuhrgenehmigungen von Kriegsmaterial- und Waffenlieferungen an Drittländer zu veröffentlichen.“

*****

Vielen Dank. (Beifall bei der Liste Pilz, bei Abgeordneten der SPÖ sowie des Abg. Dönmez.)

15.39

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Alma Zadić, LL.M., Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde

betreffend „Exportstopp für Waffenlieferungen nach Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate“

eingebracht im Zuge der Debatte über den dringlichen Antrag betreffend „Kündigung der Abkommen mit dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und inter-kulturellen Dialog“ in der 45. Sitzung des Nationalrates, XXVI. GP, am 25. Oktober 2018

Begründung

Mit der Ermordung des saudischen Journalisten Jamal Khashoggi wurde der Welt vor Augen geführt, wie das saudische Regime mit seinen Kritikern umgeht. Saudi-Arabien führt derzeit zwei Kriege: im Jemen und im eigenen Land gegen die Kräfte von Demokratie und Rechtsstaatlichkeit.

Seit Jahren kommen im Jemen österreichische Sturmgewehre und Granaten zum Einsatz. Fotos und Augenzeugenberichte beweisen, dass mit österreichischen Ge­wehr­granaten auf friedliche Demonstranten in Saudi-Arabien geschossen wird. Trotz klarer Hinweise auf den geplanten Einsatz im Kriegsgebiet im Jemen wurden immer wieder Rechtfertigungen für erneute Ausfuhrbewilligungen gefunden.

Eine Anfragebeantwortung der Innenministerin vom 11. Februar 2016 listet Kriegs­materialexporte an Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate wie folgt auf:

Saudi-Arabien (Zeitraum 1.1.2006 bis 1.1.2016):

Waffengattung

Stückzahl

Granaten

22.105

Granatwerfer

379

Maschinenpistolen

10.636

Munition

5

Feuerleit- und Beobachtungssysteme

12

Vereinigte Arabische Emirate (Zeitraum 1.1.2006 bis 1.1.2016):


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Waffengattung

Stückzahl

Granaten

285.379

Granatwerfer

68

Gewehre

399

Maschinenpistolen

81

Munition

101.500

Panzerminen

16.128

Insbesondere die Exporte in die VAE dürften zum Großteil direkt ins Kriegsgebiet im Jemen weitergeleitet worden sein.

Dazu kommen Waffenexporte, die nicht der Kontrolle durch das Kriegsmaterialgesetz unterliegen: Scharfschützengewehre, Pistolen (Glock) und deren Munition. Laut Profil-Bericht vom 7.9.2016 meldete Österreich für das Jahr 2015 in der Kategorie Revolver und selbstladende Pistolen einen Export von 29.073 Stück an Saudi-Arabien.1 Zu diesem Zeitpunkt hatte Saudi-Arabien die militärische Intervention im Jemen bereits gestartet, weshalb schon allein vor diesem Hintergrund eine Waffenlieferung nicht tragbar war.

Sowohl das Kriegsmaterialgesetz als auch das Außenwirtschaftsgesetz schließen eine Exportgenehmigung aus, wenn im Zielgebiet ein bewaffneter Konflikt herrscht, auszubrechen droht oder sonst gefährliche Spannungen bestehen (§ 3 Abs 1 Z 2 Kriegsmaterialgesetz) sowie, wenn die Gefahr besteht, dass die gelieferten Waffen zur Unterdrückung von Menschenrechten verwendet werden (§ 3 Abs 1 Z 3 Kriegs­materialgesetz). Gemäß § 7 Abs 1 Außenwirtschaftsgesetz ist eine Genehmigung dann zu verweigern, wenn die Güter im Bestimmungsland bewaffnete Konflikte auslösen oder verlängern oder bestehende Spannungen oder Konflikte verschärfen würden.

Auch das europäische Parlament fordert bereits seit dem 26. Februar 2016, dass Saudi-Arabien dringend mit einem Waffenembargo belegt werden muss, weil dieses an schweren Verletzungen des humanitären Völkerrechts im Sinne der Vereinten Nationen beteiligt ist.2

Festzuhalten ist, dass auch abseits des militärischen Konflikts im Jemen Waffenliefe­rungen nach Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate als höchst be­denklich und rechtlich jedenfalls nicht vertretbar einzustufen sind, da beide Staaten für ihre schweren und wiederholten Menschenrechtsverletzungen bekannt sind. Eine im Jahr 2014 großangelegte Operation saudischer Sicherheitskräfte zeigte auf drama­tische Weise, was österreichische Waffen in diesen Ländern anrichten können: Im Zuge der Offensive, bei welcher auch von Österreich im Jahr 2010 gelieferte HE-DP92 Granaten (Lieferung von 9.000 Stück!) zum Einsatz kamen, wurden 5 Zivilisten getötet und zahlreiche weitere verletzt.

In diesem Zusammenhang ist hervorzuheben, dass in Österreich detaillierte Rüstungs­berichte öffentlich nicht zugänglich sind, weshalb keine Transparenz und Kontrolle im Bereich des Waffenexports gegeben ist. Pieter Wezemann, Analyst beim renom­mierten Stockholm International Peace Research Institute (SIPRI), hält dazu fest: „Österreich ist eines der intransparentesten Länder Europas, wenn es um den Waffen­handel geht. Selbst die Ukraine oder Rumänien sind besser.“3

Angesichts der katastrophalen Menschenrechtslage in Saudi-Arabien und der Ver­schlim­merung der humanitären Situation im Jemen ist auch Österreich gefordert, eine klare und unmissverständliche Botschaft an Saudi-Arabien zu richten. Die deutsche Bundeskanzlerin hat bereits dementsprechend reagiert und sich dafür ausgesprochen, Waffenausfuhren nach Saudi-Arabien zu stoppen. Auch Österreich sollte sich dringend dieser Forderung anschließen und Saudi-Arabien mit einem Waffenembargo belegen.


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Aus all diesen Gründen stellen die unterfertigenden Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert

1.          bei der Behandlung von Ausfuhranträgen nach dem Kriegsmaterialgesetz sowie dem Außenwirtschaftsgesetz betreffend die Zielländer Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate die in der Begründung geschilderte humanitäre Situation im Jemen sowie die Gefahr, dass die gelieferten Waffen und Geräte zur Unterdrückung der Men­schenrechte verwendet werden, entsprechend zu berücksichtigen und daher bis zu einer grundlegenden Veränderung der Lage entsprechende Bewilligungen zu verwei­gern (Waffenembargo);

2.          sich mit allen ihr zur Verfügung stehenden Mitteln in bilateralen Gesprächen sowie im Rahmen der Europäischen Union, den Vereinten Nationen, dem Europarat und der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit für ein gesamt-europäisches Waffenembargo gegenüber Saudi-Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten einzusetzen; und

3.          detaillierte und öffentlich zugängliche Jahresstatistiken über die jährlich erteilten Ausfuhrgenehmigungen von Kriegsmaterial- und Waffenlieferungen an Drittländer zu veröffentlichen.

1https://www.profil.at/shortlist/ausland/millionen-euro-raetsel-oesterreichische-waffen-saudi-arabien-7553165.

2Entschließung des Europäischen Parlaments vom 13.9.2017 zu Waffenexporten und der Umsetzung des Gemeinsamen Standpunkts 2008/944/GASP (2017/2029(INI)), Punkt 17.

3https://www.profil.at/oesterreich/interview-claudia-bandion-ortner-alltag-saudi-arabien-nicht-freitag-378239

*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Der Antrag ist ordnungsgemäß eingebracht, aus­reichend unterstützt und steht somit in Verhandlung.

Ich darf nun Herrn Abgeordnetem Lopatka das Wort erteilen. – Bitte.


15.40.09

Abgeordneter Dr. Reinhold Lopatka (ÖVP): Herr Präsident! Frau Ministerin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Liste Pilz stellt hier einen Dringlichen Antrag betreffend die Kündigung des Abkommens mit dem Internationalen Zentrum für inter­religiösen und interkulturellen Dialog. Dann kommt die erste Rednerin der Liste Pilz heraus und sagt kein Wort zu dem Thema – kein Wort! –, sondern sie beschäftigt sich ausschließlich mit Waffenexporten. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Das ist auch eine Frage, die es wert ist, diskutiert zu werden – aber wie ernst nehmen Sie sich selbst? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Sie stellen einen Dringlichen Antrag zu einem Thema, und dann gibt es für Sie dieses Thema nicht mehr. – Das möchte ich schon vorweg sagen.

Von unserer Seite, seitens der Volkspartei, gibt es natürlich die volle Unterstützung für die Vorgangsweise, wie sie von der Außenministerin vorgeschlagen worden ist, was dieses Dialogzentrum betrifft. Damit ich auch nicht missverstanden werde: Die Bru-


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talität und die Verlogenheit des Saudi-Regimes im Zusammenhang mit dem bestia­lischen Hinrichten des Journalisten Jamal Khashoggi erregen zu Recht uns alle, und sie sind unfassbar! Man kann das ja gar nicht in Worte fassen, wie da vorgegangen worden ist. – Das ist das eine, und dagegen haben die Staatengemeinschaft und auch die Europäische Union entschieden vorzugehen – entschieden gemeinsam vorzu­ge­hen, mit österreichischer Unterstützung, na selbstverständlich, meine Damen und Herren! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das andere – und das muss man auseinanderhalten – ist dieses Internationale Zen­trum, das aufgrund eines völkerrechtlichen Vertrags im Beisein des seinerzeitigen UNO-Generalsekretärs Ban Ki-moon 2012 aus der Taufe gehoben wurde. Da sind drei Fragen kurz anzusprechen: Was ist eigentlich dieses Zentrum? Brauchen wir ein solches Dialogzentrum? Und: Wer sind die richtigen Partner, um ein solches Dialogzentrum führen zu können?

Zum Ersten: Das Internationale Dialogzentrum, meine Damen und Herren, ist ein Brückenbauer in interreligiösen und interkulturellen Fragen. Es ist die einzige inter­nationale Organisation, in der führende Persönlichkeiten aus fünf Weltreligionen gleich­berechtigt zusammenarbeiten. Dieses Dialogzentrum hat das Potenzial, durch seine Tätigkeit ein besseres Verhältnis zwischen den Religionen zu schaffen und dadurch einen wichtigen Beitrag zur Entfaltung und zur Weiterentwicklung der Menschenrechte zu leisten.

Das Dialogzentrum sollte auch eine Plattform sein, wo Sorgen, Wünsche und Prob­leme aus dem Bereich der Menschenrechte und des interreligiösen Dialogs sachlich, klar und offen angesprochen werden können. Meine Damen und Herren, das hat Altbundespräsident Heinz Fischer in meinem Beisein in diesem Dialogzentrum gesagt – nur damit Sie wissen, wer diese Einschätzung getroffen hat. Das war 2016, als vor dem Haus - - (Zwischenrufe bei der SPÖ.) – Kollege Andreas Schieder, Kollege Wittmann! Die Lage in Saudi-Arabien war damals um nichts besser als heute. Sie war vielleicht sogar schlechter, was die Frauen betrifft; da hat es etwas an Bewegung gegeben.

Raif Badawi ist damals schon zu tausend Schlägen, zu tausend Peitschenhieben verurteilt worden. Die Grünen haben damals schon demonstriert, als Altbundes­präsident Heinz Fischer das gesagt hat, ja eben! Also ich sage es Ihnen: In Saudi-Arabien war es furchtbar, ist es furchtbar – und wir müssen alles tun, damit es nicht furchtbar bleibt! Das sage ich Ihnen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Es war am 2. Februar 2016, da war Raif Badawi schon zu diesen tausend Peit­schen­hieben verurteilt. Und ich sage Ihnen auch: Ja, es ist eine Frage, die man ernsthaft diskutieren muss! Österreich hat da eine lange Tradition als ein Ort, an dem man versucht, diesen Dialog zu führen. Noch lange vor Gründung dieses Dialogzentrums war es übrigens der damalige Außenminister Alois Mock, der mit dem Iran versuchte, diesen interreligiösen Dialog zu führen. Das ist eine schwierige Aufgabe!

Lassen Sie mich hier auch – wir haben das heute schon diskutiert – noch zwei Anmer­kungen machen: Erstens: Kardinal Schönborn – auf die Frage, was er von diesem Dialogzentrum hält – hat gemeint: Als Gegenmodell zur Gewalt ist der Dialog der einzige Weg, zu dem es keine Alternative gibt. – Erster Punkt.

Zweitens: Als wir mit der Sozialdemokratie hier im Parlament beschlossen haben – damals gegen die Stimmen der anderen Parteien –, dass wir dieses Dialogzentrum unterstützen, hat der Hauptredner der Sozialdemokraten damals gesagt: „Es gibt keine Alternative zum Dialog, und deshalb unterstützt die SPÖ“ – damals Regierungspartei, heute Oppositionspartei – „dieses Übereinkommen“; nur damit Sie es nicht vergessen.


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Ich möchte zum Schluss kommen, und ich darf sagen: Einfach zusperren, das können wir nicht! Es ist daher alles zu tun – denn wir sind ein Teil, wir sind einer der drei Vertragspartner –, damit das umgesetzt wird, was der damalige Außenminister Sebastian Kurz 2015 hier vorgelegt hat. (Zwischenruf des Abg. Schieder.) Ja, das ist notwendig. Manchmal dauert es länger, als auch mir lieb ist.

Daher möchte ich mit Heinz Fischer schließen, der gesagt hat: „Brücken sind rascher abgebrochen als wieder aufgebaut.“ – Das ist eine Brücke, die auf wackligem Fundament steht, aber wir haben diese Brücke. Und, Andreas Schieder, wie Heinz Fischer richtig sagt: Brücken sind rascher abgebrochen als wieder aufgebaut! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

15.46


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Schieder ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.46.16

Abgeordneter Mag. Andreas Schieder (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Ministerin! Bevor ich auf das eingehe, was Kollege Lopatka gesagt hat – denn ich glaube, es ist auch wichtig, in diesem sehr ernsten Fall eine wirklich intensive Diskussion zu führen –, möchte ich schon Folgendes in Erin­nerung rufen: Am 2. Oktober ist im saudi-arabischen Konsulat in Istanbul der kritische Journalist der „Washington Post“, Herr Khashoggi, verschwunden. Sehr bald war klar: Er ist bestialisch ermordet worden, die Leiche außer Landes geschafft, jeden­falls ver­schwunden. Saudi-Arabien hat drei Wochen gebraucht, um einzugestehen, dass da überhaupt eine Tat passiert ist, in die das Land involviert sein könnte.

Wir müssen leider auch feststellen – so schlecht ist die Welt beieinander –, dass auch US-Präsident Trump sehr lange gebraucht hat, um sich und für sein Land einzu­gestehen, dass da etwas ganz Schreckliches passiert ist, denn sehr lange hatte er nur kritisiert, dass es schlecht gemacht gewesen sei, aber er hat nicht die Tat an sich verurteilt. Dahinter sehen wir schon ein Muster: dass auch der Blick des Herrn Trump offensichtlich deshalb getrübt worden ist, weil milliardenschwere Rüstungsaufträge aus Saudi-Arabien in sein Land fließen und man dann, wenn man das Geld sieht, die Menschenrechtsverstöße offensichtlich nicht mehr klar sehen kann. (Beifall bei der SPÖ.)

Der zweite Punkt neben dem Leugnen, Verschleiern und Kleinreden: Seitdem Kron­prinz bin Salman, wenn man so will, die Geschäfte führt, erleben jene Leute, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung in Anspruch genommen haben, harte Zeiten in Saudi-Arabien, haben jene Menschen, die die Versammlungsfreiheit für sich in An­spruch genommen haben, ganz harte Zeiten zu befürchten. Antiterrorpropaganda wird vorgeschoben und für Ermittlungen gegen Menschenrechtsaktivisten und ganz nor­male Leute, die ein freies, offenes Leben haben wollen, benutzt.

FrauenrechtsaktivistInnen sind zu Hunderten eingesperrt worden, und weltweit führt Saudi-Arabien die traurige Statistik der Exekutionen an. Allein im heurigen Jahr, 2018, sind 108 Menschen Opfer der Todesstrafe geworden, 108 Menschen, die unter faden­scheinigen Argumenten hingerichtet worden sind! Unmenschliche Strafen, Peitschen­hiebe stehen dort auf der Tagesordnung – der Fall des Bloggers Raif Badawi ist schon erwähnt worden –, Folter ist eines der permanent eingesetzten Mittel dieses Regimes.

Auf diese Situation, die jetzt ihren Gipfel erreicht hat, braucht es klare Reaktionen; das möchte ich ganz klar sagen. Es braucht Aufklärung, es braucht diese UNO-Konvention, aber es braucht auch Druck auf Saudi-Arabien in Menschenrechtsfragen. Und ja, es gibt keine Alternative zum Dialog, das betrifft auch dieses Zentrum, nur: Wenn man


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den Eindruck gewinnt, dass dieses Zentrum nicht ein Dialogzentrum ist, sondern ein Feigenblatt geworden ist, dass es zum Weißwaschen des saudischen Regimes dient, das in Wahrheit daheim die ärgsten Menschenrechtsverbrechen begeht, dann müssen wir uns als Republik Österreich fragen, ob wir dort gut aufgehoben sind. Und ich sage Ihnen: Das sind wir nicht! (Beifall bei der SPÖ.)

Österreich hat einen Ruf zu verlieren. Das Kaiciid ist seit der Gründung in Diskussion, und seit der Gründung hören wir: Es wird sich irgendwann einmal zum Besseren wenden und dort wird diskutiert werden – aber es passiert nichts! Seit 2015 ist die Lage nicht besser geworden, und, ehrlich gesagt, es hat sich auch kein Vertreter, der im Kaiciid arbeitet, kritisch zu den Menschenrechtsverbrechen geäußert.

Daher bin ich der Meinung, der ich immer und auch seit 2015 war – und ich verstehe auch nicht, warum die Kolleginnen und Kollegen von der FPÖ ihre Meinung da so schnell ändern, kaum sind sie in der Regierung –: Österreich muss raus aus diesem Vertrag! Österreich muss aus diesem Vertrag aussteigen, was völkerrechtlich geht. Das sollten wir heute, hier und jetzt in die Wege leiten, denn wir brauchen ein klares Zeichen gegen die Menschenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien! (Beifall bei der SPÖ.)

Jetzt noch ein letztes Wort zu den Waffenexporten: Jemen ist angesprochen worden, und wir wissen, für welch schreckliche Verbrechen Saudi-Arabien die Waffen, die es mit seinen Millionen und Milliarden im Westen einkauft, verwendet. Da muss man sich einfach die Frage stellen: Wollen wir diesen Leuten die Waffen für diese Taten auch verkaufen? – Ich sage ganz eindeutig: Nein! Und die Antwort, die rechtlich Nein heißt, bedeutet, dass ein Waffenexportverbot ausgesprochen werden muss, dass der mutige Schritt gemacht werden muss, den andere Länder in Europa auch machen.

Warum heute Vormittag die ÖVP – von der ich mir mehr erwartet habe – und alle Vertreter der Regierungsfraktionen dagegen gestimmt haben, verstehe ich nicht, denn ich glaube, Profit darf nicht wichtiger sein als Menschenrechte und wir müssen auch beim Waffenexport ein ganz klares Zeichen setzen. Das ist klar: keine Waffenexporte nach Saudi-Arabien!

Weil die Frau Ministerin gesagt hat, sie hätte da nicht so viel mitzureden, möchte ich nur sagen, dass auf der Homepage des Außenministeriums steht: Die „nationale Exportkontrolle für konventionelle Militärgüter“ liegt auch in den Händen des BMEIA, des Außenministeriums, in der „Vollziehung beider Gesetze“, die davon betroffen sind, „durch Prüfung der Ausfuhrverträge“, nämlich „nach außenpolitischen und völker­recht­lichen Kriterien“. – Allein wenn man diese Prüfung macht, dürfte es kein Ja für irgend­einen Waffenexport nach Saudi-Arabien geben.

Daher bin ich für ein Waffenexportverbot, und das sollten wir durchsetzen. Ich bin auch dafür, dass wir dieses saudi-arabische Zentrum in Österreich schließen, indem wir als Republik Österreich austreten – als klares Zeichen für Menschenrechte und gegen die Verbrechen in Saudi-Arabien! (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

15.52


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Haider ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


15.52.56

Abgeordneter Mag. Roman Haider (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich habe mir während der Rede des Kollegen Pilz überlegt, ob ich mich zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort melden soll, aber das ist es in Wahrheit gar nicht wert. Außerdem haben wir ohnehin genug Zeit, ich sage es Ihnen jetzt: Es hat auch 2015 keine Kriegsmateriallieferung nach Saudi-Arabien gegeben. Die Genehmi-


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gung lag vor, sie wurde nur vor der Lieferung zurückgezogen. Das sollten Sie wissen – aber so recherchieren Sie! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es entbehrt auch nicht einer gewissen Ironie, dass gerade Sie sich hierherstellen und dass gerade Sie, der Sie sich jeder Verantwortung vor Gericht entziehen, von der Frau Bundesminister Verantwortung einfordern. Da sollten Sie wirklich vor Ihrer eigenen Türe kehren, Herr Pilz! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Jetzt zum König-Abdullah-Zentrum: Wir Freiheitlichen haben – es ist ohnehin schon angesprochen worden – sowohl gegen das Übereinkommen zur Errichtung des Zen­trums als auch gegen die Zuerkennung des Status als internationale Organisation gestimmt. Damals ist uns vorgeworfen worden – von dieser Seite (in Richtung SPÖ) –, dass wir da krampfhaft nach Argumenten suchen, weil es doch alternativlos wäre. Ich erinnere mich an Kollegin Renate Csörgits von der SPÖ: Sie hat von einer großen Chance für Österreich und für die Stadt Wien gesprochen. Um ganz ehrlich zu sein: Ich habe diese Chance vor fünf Jahren nicht gesehen, und ich erkenne sie noch immer nicht. Da stehe ich nicht an, das auch zuzugeben.

Es ist ja auch nicht so, dass der brutale und skrupellose Mord an einem Journalisten irgendwie aus dem Nichts gekommen wäre. Übelste Menschenrechtsverletzungen haben in Saudi-Arabien eine lange, grausame Tradition, und das dortige Rechtssystem als mittelalterlich zu bezeichnen ist fast schon eine grobe Verharmlosung. Saudi-Arabien ist wirklich nicht nur ein schwarzer Fleck auf der Menschenrechtskarte, es ist auch ein notorischer und gefährlicher Unruhestifter in dieser Region, die ohnehin schon instabil ist. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Es gibt – das wissen wir alle miteinander – keinen Konflikt, es gibt keinen Bürgerkrieg im Nahen Osten, den Saudi-Arabien nicht anheizen würde. In Syrien werden brutale Islamisten unterstützt, in Jemen wird das ganze Land mit einem Bombenteppich über­zogen, in Bahrain wird die Opposition niedergeschossen – überall Saudi-Arabien!

Gerade für uns Europäer von ganz besonderer Bedeutung ist auch noch der Export der extremistischsten Form des Islamismus, den sich Saudi-Arabien auf die Fahnen geschrieben hat. Mit unvorstellbaren Summen werden da Moscheen auf der ganzen Welt und speziell auch in Europa finanziert, und in denen wird ein rückständiger, ein brutaler und ein extremistischer Islamismus gepredigt. Das müssen wir ganz klar sagen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Da wundert es überhaupt niemanden, wenn Saudi-Arabien immer wieder auch als Terrorismusexporteur auffällt.

Kurz gesagt: Saudi-Arabien ist ein gefährliches Land, und sein Ölreichtum macht es noch gefährlicher, denn dieser Reichtum versetzt so eine archaische Stammesstruktur in die Lage, eine Gefahr für die Welt darzustellen.

Sie erkennen es an meinen Redebeiträgen, auch den vergangenen: Ich bin kein Freund von irgendwelchen extremistischen, politisierten Religionen. Ganz im Gegen­teil: Wer mich kennt, der weiß, dass ich da den Betreffenden – auch den Botschaf­tern – gegenüber mit meiner Meinung überhaupt nicht hinterm Berg halte.

Jetzt zurück zum König-Abdullah-Zentrum: Wir Freiheitlichen waren dagegen, wir waren immer unglücklich damit. Mir persönlich fehlt nichts, wenn es das in Wien in Zukunft nicht mehr geben würde. Mir würde gar nichts abgehen, und da unterscheide ich mich ja von der angesprochenen SPÖ-Mandatarin: Wir haben das Zentrum von unserer Vorgängerregierung geerbt (Zwischenrufe bei der SPÖ), jetzt müssen wir uns überlegen, wie wir mit diesem zugegeben schweren Erbe umgehen.

Es einfach zuzusperren – das hat inzwischen auch die Liste Pilz mitbekommen –, das geht so nicht, dem stehen zwei internationale Abkommen entgegen. (Abg. Rosenkranz: Na, der Pilz will nur einen Schlüsseldienst anrufen und glaubt, das geht schon!) Natür-


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lich können wir diese ändern, können wir aus denen austreten, aber das ist nicht einfach so ein Gesetz, das das Aussehen von Straßenschildern regelt, das wir jeder­zeit ganz leicht und locker ändern können. Ob es uns schmeckt oder nicht, wir sind da auch international gebunden – jetzt haben wir dieses ominöse Zentrum in Wien, und wir bekommen es nicht ohne Weiteres weg. Was sollen wir damit tun?

Ich finde, wir finden, unsere Außenministerin macht in dieser verfahrenen Situation das einzig Sinnvolle und Richtige. Sie versucht vier Dinge:

Erstens versucht unsere Außenministerin, den Kreis der Teilnehmer zu erweitern. Wir wissen, derzeit sind das Österreich, Spanien, als Beobachter der Vatikan und eben Saudi-Arabien. Wenn der Kreis der Mitglieder, wenn der Kreis der Teilnehmer erweitert wird, dann sinkt der Einfluss der Extremisten aus Riad. – Das ist der Punkt eins.

Punkt zwei, sie fordert, dass das Zentrum dem Namen nach auch das macht, was im Namen schon steht: interreligiösen Dialog! Gerade wenn wir uns die Feindschaft zwi­schen Schiiten auf der einen Seite und Sunniten auf der anderen Seite anschauen – das ist der Hintergrund fast aller Konflikte im Nahen Osten –: Jede Form der Annähe­rung, und sei sie auch noch so klein, könnte da zur Entspannung beitragen. Das wäre auch eine Probe aufs Exempel, wie ernst es die wahhabitischen Saudis mit einem Dialog meinen.

Drittens spricht sie auch ganz klar den Widerspruch zwischen einem Zentrum für interreligiösen Dialog und der saudi-arabischen Regierungspolitik an. Es ist natürlich paradox, wenn gerade ein solcher Staat ein solches Zentrum betreibt.

Viertens und letztens – und das ist das Wichtigste – versucht sie, den Dialog aufrecht­zuerhalten. Das ist gerade bei einem Regime wie dem von Saudi-Arabien, das in Wahrheit nur negativ auffällt, gar nicht so einfach. Ich muss ehrlich sagen, ich wüsste nicht, wie ich reagieren würde, wenn ich Vertretern von solchen Regimes gegenüber­sitzen würde. Das ist halt reale Außenpolitik. Es gibt keine Chance auf einen Weg, der daran vorbeiführt, mit diesen Regimes reden zu müssen, auch wenn sie untragbar sind.

Daher, Frau Bundesminister, so wie Sie gesagt haben: Wir geben dem Zentrum eine letzte Chance für Veränderung. Sie haben gefordert, einen Beobachter, den Sie auswählen, hineinzusetzen. Bis Juni geben wir ihnen eine Chance. Auch unsere Part­ner, die Spanier und vor allem interessanterweise auch der Vatikan als Beobachter in diesem Kreis, wollen, dass es nicht geschlossen wird. Eine letzte Chance wird es noch geben. Möglicherweise sitzen wir im Juni wieder hier und werden etwas anderes beschließen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.00


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Krisper. – Bitte.


16.00.56

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Außenministerin! Sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer! Zu den Themen saudisches Regime und König-Abdullah-Zentrum: Ich war bei der Eröffnung und kam neben einem Saudi zu sitzen. Er wollte den ganzen Abend nur über eine Sache mit mir reden: Was denn da ist mit den Rechten für die Homosexuellen in Europa, was mit uns da los ist, was diese Gleichberechtigung soll, warum der Fokus auf diese Gruppe?

Seitdem beobachte ich das Saudi-Zentrum und die Menschenrechtspolitik in Saudi-Arabien. Wir sind uns ja einig, dass sich nicht erst nach dem Fall Jamal Khashoggi


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gezeigt hat, dass die fundamentalen Grundrechte in Saudi-Arabien nichts wert sind, dass Willkür herrscht, Presse- und Meinungsfreiheit massiv eingeschränkt werden und die Situation sich von Jahr zu Jahr wirklich massiv verschlechtert.

Wir NEOS sind der Meinung, dass Österreich nicht die Aufgabe hat, Saudi-Arabien dabei zu helfen, sich international als Verfechter der Menschenrechte darstellen zu können. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz.) Dieses Zentrum ist in der Form, wie es heute besteht, genau diese Schminke für Saudi-Arabien über seine Menschenrechts­verlet­zun­gen, um eine schöne Visage verpasst zu bekommen.

Wir haben die Aufgabe, ein Zeichen gegenüber diesem Land zu setzen, und fordern daher, das Amtssitzabkommen zu kündigen und vom Gründungsübereinkommen zurück­zutreten. So einfach ist es auf der technischen Ebene. Dass dies nicht möglich sei, ist kein ehrliches Argument. Es meinte schließlich schon der damalige Außen­minister Kurz im Jahr 2015: „Eine tiefgreifende Reform und Neuaufstellung des Zen­trums wäre daher unerlässlich.“ Er hat als zweite Handlungsoption den „Austritt Österreichs aus dem Zentrum und Abzug aus Wien“ angedroht, sofern diese Maß­nahmen nicht gesetzt werden. Genau das ist jetzt aber eingetreten. – Wie lange will man Zusagen eines derartigen Regimes Glauben schenken? (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie der Abgeordneten Schieder und Dönmez.)

Warum ein gemeinsames Vorgehen bezüglich des Zentrums so schwierig ist, verstehe ich wahrlich nicht, denn es haben sich alle anderen im Nationalrat vertretenen Parteien ohne Wenn und Aber gegen das Zentrum ausgesprochen, nämlich die FPÖ, wie schon zugestanden wurde, die SPÖ, Liste Pilz und wir.

Zur FPÖ noch einmal: 2012 wart ihr im Ausschuss noch für die Errichtung des Zen­trums, im Plenum dann dagegen. Sie, Kollege Gudenus, waren als damaliger Wiener Landessprecher ganz empört. Sie meinten, im Zentrum können „die radikalen Muslime [...] ungestört ihrer Hetze, ihren einschlägigen Ausbildungen und ihren dubiosen Finanzgeschäften nachgehen [...]“ (Abg. Gudenus: Ja!) Sie wurden sogar noch vehementer und meinten: „Als österreichische Bundesregierung tatsächliche oder potenzielle Terroristen wie in diesem Fall ungeniert zu hofieren, ist ein Skandal!“ (Abg. Gudenus: Stimmt ja auch!) „Das ist ein gemeingefährliches Spiel mit der Sicherheit der Bürger – das Rot-Schwarz aber offensichtlich so lange spielen will, bis diese Islamisten uns den Stephansdom wegbomben“. (Abg. Rosenkranz: Aber das hat leider Gottes den Herrn Faymann nicht beeindruckt, was der Herr Gudenus gesagt hat! – Abg. Gudenus: Roter Bundeskanzler ..., wir lösen’s diplomatisch!)

Im Jahr 2016 haben Sie dann einen Antrag auf Schließung im Gemeinderat in Wien gestellt. (Beifall bei NEOS und Liste Pilz sowie des Abg. Dönmez. – Abg. Gudenus: Ja!) Warum Sie sich jetzt nicht sofort vehement für eine Schließung aussprechen und bis Juni warten wollen, erschließt sich mir daher nicht. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Gudenus.)

Ich fasse zusammen: Die ÖVP ist bei Ausbleiben von Reformen – voilà, das haben wir jetzt – für eine Schließung, die Blauen sind eigentlich schon echt lang für die Schließung, seit dem Beginn, die SPÖ ist für eine Schließung, die Liste Pilz ist für eine Schließung, wir sind für eine Schließung. (Abg. Rosenkranz: Haben Sie außer Menschenrechte auch Völkerrecht gelernt, Frau Kollegin?) – Ja, ganz richtig, Herr Kollege. (Abg. Rosenkranz: Dann ist die Antwort klar!)

Daher wiederhole ich den Appell: Nehmen wir die Hysterie heraus und handeln wir! Ich vertraue Ihnen, Frau Außenministerin, dass Sie den Ausstieg aus den Verträgen in diplomatisch seriöser Weise angehen, gerade um unser Ansehen international zu stärken, den Ruf, dass wir für Menschenrechte und für Demokratie stehen. – Vielen


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Dank. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz sowie bei Abgeordneten von ÖVP und FPÖ.)

16.05


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf auf der Galerie recht herzlich die Studierenden des Studiengangs für Journalismus und Medienmanagement an der Fachhochschule Wien begrüßen (allgemeiner Beifall) und mit besonderer Freude auch den Bürgermeister von Chișinău in Moldawien, Andrei Năstase. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Als Nächste gelangt Abgeordnete Jeitler-Cincelli zu Wort. – Bitte.


16.05.46

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Minister! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuseherin­nen und Zuseher! Zur Sache, zum Zentrum: Wir haben jetzt schon genug über das Zentrum gehört. Zur Geschichte: Ich denke, Kommunikation ist immer besser als Isolation. Österreich hat einfach auch aufgrund der Vergangenheit als Vielvölkerstaat hier eine Aufgabe übernommen, und dieser Aufgabe werden wir immer wieder gerecht, auch jetzt gerade am Westbalkan. Ich glaube, wir sollten uns dieser Aufgabe auch bewusst sein. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) – Danke.

Was aus dieser positiven Gründungsidee des Zentrums wurde: Der Geschäftsführer war scheinbar kaum da, es gab nicht die Transparenz und die Offenheit, die wir uns gewünscht hätten; dennoch wurde es aber mit einem Beirat besetzt, und es waren hier Weltkonfessionen gemeinsam tätig. Es ist also kein Saudi-Zentrum, bitte lassen wir einmal diese Unwahrheit hier draußen, sondern es ist ein internationales interreligiöses Zentrum. (Abg. Schieder: Benannt nach wem? – Abg. Gudenus: Sie haben’s einge­brockt, die SPÖ, Bundeskanzler Faymann! Eine Kindesweglegung ist das!)

Jetzt müssen wir besonders auf den Dialog setzen. Wenn Sie von der Dunkelgelben Karte sprechen, Herr Pilz, so weiß ich, Sie würden immer gern Rote Karten verteilen. In Ihrer linksideologischen Gedankenstruktur wäre Ihnen eine Rote Karte natürlich lieber, aber eine Dunkelgelbe Karte steht für Dialog und nicht dafür, das Spiel zu be­enden. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich muss sagen, ich setze in diesem Fall auf Menschen, die dieses Spiel beherrschen. Ich glaube nämlich, dass das nicht nur eine andere Liga ist, wovon wir hier reden, sondern ein anderes Spiel. Ich danke hier ganz speziell Karin Kneissl für ihr hervor­ragendes Vorgehen, auch international. Sie bietet dort die Stirn. Sie spricht auf Augen­höhe mit den Menschen, wird dort auch von allen akzeptiert und respektiert, vertritt europäische Werte, vertritt humanistische Werte. Sie vertritt ein Bildungsbürgertum, unantastbare Kompetenz und meiner Meinung nach vor allem eines, Emanzipation, und das ist etwas, das ich ganz, ganz wesentlich finde, gerade im Umgang mit diesen Menschen in Saudi-Arabien. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich glaube, wir haben Glück, wenn eine erfahrene Diplomatin hier mit einer unglaub­lichen Souveränität handelt, eine Politikerin, die weiß, was auf der Welt wirklich geschieht, die auch am internationalen politischen und diplomatischen Parkett wirklich zu Hause ist, und nicht irgendjemand, der aus der hinterletzten Reihe dann irgendwie einmal aufruft und denkt: Ich habe ja auch noch etwas dazu zu sagen!

Zweitens: der Sinn einer Dringlichen Anfrage, das ist mir ganz wichtig. Vielleicht kennen Sie das Eisenhower-Prinzip: Es gibt Dinge, die sind wichtig und dringlich, unwichtig und nicht dringlich. Ich glaube, wir befinden uns da jetzt in der linken oberen Spalte. Das ist sicher ein wichtiges Thema, aber es ist kein dringliches Thema. Sich hier des Instruments einer Dringlichen Anfrage zu bedienen, obwohl wir das aus-


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reichend im Ausschuss debattiert haben, halte ich eigentlich für eine völlige Zumutung für alle, die hier sitzen. (Abg. Scherak: Das entscheidet schon noch die Opposition! – Abg. Rosenkranz: Jede Partei!) – Das ist Ihr Oppositionsrecht, Herr Scherak, selbst­verständlich, aber ich glaube, dass selbst Kolleginnen und Kollegen von Ihnen damit nicht ganz einverstanden waren, dass hier vielen Menschen die Lebenszeit gestohlen wird.

Vor allem eines muss man Ihnen auch ganz klar sagen: Hier müssen Leute heute in der Nacht arbeiten, und zwar Dutzende Mitarbeiter des Parlaments, die eigentlich hier hätten aufbauen sollen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.) Das verursacht nicht nur massive Kosten, sondern es ist auch so, dass der 12-Stunden-Tag sich für diese Leute heute sicher gar nicht mehr ausgeht. Das verursacht massive Kosten für das Parlament, und wer bezahlt das? Wer bezahlt Ihren kleinen schönen Spaß, den Sie hier haben? – Das bezahlen die Österreicherinnen und Österreicher, die Steuerzahler bezahlen das! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Bernhard: Falsche Rede!)

Das kommt den österreichischen Steuerzahler teuer zu stehen. Und wofür? – Für ein paar billige Medienberichterstattungen, die Sie vielleicht bekommen werden. Herr Pilz, ich frage Sie jetzt eines: Glauben Sie ernsthaft, dass Sie und Ihre Liste mit dem doch etwas skurrilen Namen im Ausland (Zwischenruf des Abg. Wittmann) irgendwelche geopolitischen Trendwenden einleiten werden, dass Sie an der Situation in Saudi-Arabien irgendetwas verändern können, wenn Sie da die geopolitische Fahne schwin­gen und mit Begeisterung sagen, wie Sie hier die Welt verändern? (Abg. Holzinger-Vogtenhuber: Sie machen’s auch nicht!)

Die Weltpresse wird morgen nicht über den Herrn Pilz schreiben, nicht über Ihren großen Beitrag oder Ihren Marsch für die Gerechtigkeit gegen die Saudis oder gegen Waffenlobbyisten. Das haben Sie vor Jahren auch schon gemacht, das interessiert hier niemanden. Herr Pilz, ich glaube manchmal, Sie sind noch etwas größenwahnsinniger, als die meisten das ohnehin schon gedacht hätten. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich bitte Sie, den Ausdruck „größenwahnsinnig“ zurückzunehmen.


Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (fortsetzend): Ich nehme das selbst­verständlich zurück – „gedacht hätten“, manche vielleicht.

So, und jetzt noch ein Zitat, mit dem ich schließen möchte: „Österreich wird erneut zum Zentrum des internationalen Dialogs. Das mag vielleicht manchen tagespolitisch nicht in den Kram passen, entspricht aber einer jahrzehntelangen Tradition unseres Landes. Eine tolerante, eine humane, eine weltoffene Gesellschaft wie die österreichische muss sich immer als Dialogpartner anbieten. Überall dort, wo es einen Hoffnungsschimmer in Richtung Versöhnung, in Richtung Gerechtigkeit, in Richtung Menschenrechte und Frieden gibt, wird Österreich ein Platz sein, der diese Dialogbereitschaft fördert. Es gibt keine Alternative zum Dialog, und deshalb unterstützt die SPÖ dieses Überein­kom­men.“ – Das sagte Hannes Weninger, Ihr ehemaliger Kollege, zum Abdullah-Zentrum. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Wittmann.)

Manchmal bestimmt wohl der Standort auch den Standpunkt. Ich wünsche auf jeden Fall allen Österreicherinnen und Österreichern einen wunderschönen Nationalfeiertag. Vielleicht schaffen es einige morgen hierher nach Wien, ins Parlament zu kommen. Wir sind für Sie da. Wir können dankbar sein, in so einem Land leben zu dürfen, das die Demokratie hochhält, Brücken baut und Werte vermittelt. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

16.11



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 137

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Frau Abgeordnete Duzdar hat sich zu einer tat­sächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet. – Bitte.


16.11.40

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eingangs tatsächlich berichtigen, dass die Sozialdemokratie für das Bestehen des Saudi-Zentrums eingetreten wäre.

Dem ist nicht so, sondern – ich lese Ihnen vor – Kanzleramtsminister Josef Ostermayer plädierte bereits 2015 für eine Schließung. (Abg. Gudenus: Und was ist passiert?) Der ehemalige Bundeskanzler Werner Faymann hat damals gesagt, dass ein „geordneter Rückzug“ anzutreten ist, sollte keine „inhaltliche und strukturelle Neuaufstellung“ ge­lingen. (Abg. Gudenus: Und was ist passiert?) Klubobmann Andreas Schieder hat be­reits im Jahr 2015 immer wieder für die Schließung dieses Saudi-Zentrums plädiert. (Bei­fall bei der SPÖ. – Abg. Gudenus: Unfähig, versagt, wieder einmal! – Abg. Rosenkranz: Wer war denn damals in der Regierung? – Ruf bei der FPÖ: Danke, schönen Tag!)

16.12


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Die tatsächliche Berichtigung ist jetzt zu Ende. Jetzt kommen Sie zu Ihrem Redebeitrag. – Bitte, Frau Abgeordnete.


16.12.39

Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer und Zuschauerinnen auf der Galerie! Frau Ministerin! Ich habe Ihnen heute in der Fragestunde sehr aufmerksam zugehört und positiv aufgenommen und ver­nommen, dass Sie den Druck in Richtung Reformen bezüglich des Zentrums erhöhen möchten. Sie haben auch davon gesprochen, dass Sie für den Fall, dass diese Reformen nicht eintreten sollten, sich ganz klare Schritte vorbehalten. Das bewerte ich positiv.

Sie haben auch den Evaluierungsbericht 2015 erwähnt. Frau Ministerin, ich nehme es Ihnen ab, dass Sie sich ernsthaft mit der Zukunft dieses Zentrums beschäftigen. Ich nehme Ihnen auch ab, dass auch Sie die Menschenrechtssituation in Saudi-Arabien äußerst problematisch sehen. Wir haben in den letzten Jahren die Entwicklung dieses Zentrums erlebt; es ist kein Zufall, dass wir vom Saudi-Zentrum sprechen, denn dieses Zentrum wird nun einmal im Wesentlichen von Saudi-Arabien finanziert.

Wir erleben, dass wir auf der einen Seite ein Zentrum in Wien haben, das eine Prä­ambel hat, in der man sich zu Menschenrechten bekennt, dass es dieses Zentrum aber auf der anderen Seite in all diesen Jahren nicht geschafft hat, sich jemals zu Men­schenrechtsverletzungen in Saudi-Arabien kritisch zu äußern, geschweige denn, diese zu verurteilen.

Wir haben das beim Fall des Bloggers Raif Badawi erlebt: Er wurde zu 1 000 Peit­schenhieben verurteilt, und dieses Zentrum hat sich nicht einmal zu einem einzigen Kommentar durchringen können. Wir haben das bei den zahlreichen Verhaftungen von Frauen erlebt, die eigentlich nichts anderes getan haben, als an Kongressen teilzu­nehmen oder auf Social-Media-Kanälen aktiv zu sein.

Jetzt erleben wir, dass es eine Stellungnahme dieses Zentrums zum Fall Khashoggi gibt: Man sei „sehr besorgt“. Wissen Sie, meine sehr geehrten Damen und Herren, besorgt bin ich vielleicht über das Wetter, aber ich bin mehr als nur besorgt, wenn es um Folter und Menschenrechtsverletzungen geht! (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Hoyos-Trauttmansdorff und Dönmez.)


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Was mich besonders stört, ist, dass dieses Zentrum immer wieder gesagt hat, man wolle sich nicht in innerstaatliche Angelegenheiten anderer Länder einmischen. Dann frage ich mich aber zu Recht: Warum gibt es dann dieses Zentrum überhaupt, das vermeint, hier ein Ort des Dialogs und der Menschenrechte zu sein? (Abg. Gudenus: Rote Regierung damals! – Abg. Belakowitsch: Das hat der Häupl damals nach Wien geholt!)

Zum Fall Khashoggi, meine sehr geehrten Damen und Herren: Wissen Sie, worüber ich verwundert bin? – Ich bin verwundert darüber, dass jetzt alle über diesen Vorfall so erschrocken sind. Stellen Sie sich vor, es wird eine ganze Gruppe aus Saudi-Arabien nach Istanbul eingeflogen, nämlich mit einem Gerichtsmediziner, der eine Knochen­säge im Gepäck mit sich trägt. Mit dieser Knochensäge zersägt und zerstückelt er den Journalisten Khashoggi – der sich im Übrigen zeit seines Lebens für den Dialog stark­gemacht hat – bei lebendigem Leib in einzelne Teile. Es kann mir doch niemand erklären, dass es sich hier um einen Einzelfall handelt. Das waren doch professionelle Leute, die das gemacht haben. Und wenn man sich sogar traut, das in einer Botschaft in einem anderen Land zu machen, dann will ich mir gar nicht ausmalen, welche mittelalterlichen Foltermethoden im eigenen Land angewendet werden!

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin der Meinung, dass Europa viel zu lange weggeschaut hat, dass wir auch in Österreich viel zu lange weggeschaut haben, auch im Hinblick auf dieses Dialogzentrum. Der Grund liegt für mich auf der Hand: Mit Saudi-Arabien werden große Erdöl- und Waffengeschäfte gemacht, und das in einem unglaublichen Ausmaß. Man schaut einfach weg – für den Profit und aus wirt­schaft­lichen Interessen. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Frau Ministerin, warum sage ich das? Ihnen kaufe ich ja ab, dass Sie keine Freundin dieses Regimes sind, aber Saudi-Arabien exportiert nicht nur Erdöl, Saudi-Arabien exportiert auch religiösen Fanatismus in die gesamte Welt. (Beifall der Abg. Zadić.) Da sehe ich in Wirklichkeit auch die Doppelbödigkeit der österreichischen Politik und Ihrer politischen Vorgänger, Frau Ministerin: Man wettert in Europa und in Österreich gegen den politischen Islam, man spielt sich als Verteidiger der westlichen Kultur und der westlichen Werte gegen den religiösen Fanatismus auf. Gleichzeitig macht man aber die besten Geschäfte mit einem Land wie Saudi-Arabien, das den religiösen Fanatis­mus seit den Achtzigerjahren in die ganze Welt exportiert, denn man hat nicht den politischen Mut, aus diesem Zentrum auszutreten.

Ich möchte an dieser Stelle klar sagen: Während des langen Bestehens dieses Zen­trums war der heutige Bundeskanzler Außenminister. Er hat meiner Meinung nach nicht den politischen Mut gehabt, gegen dieses Zentrum vorzugehen, er hat nicht den politischen Mut gehabt, aus diesem Zentrum auszutreten, aber wenn es um religiöse Minderheiten in Österreich geht, dann ist der Herr Kurz sehr laut. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić. – Zwischenruf des Abg. Haubner.) Wenn es darum geht, das Thema Islam rauf und runter zu spielen, dann ist er sehr laut, aber sobald es um das Eingemachte in der Weltpolitik geht, ist er leise, der Herr Schweigekanzler. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić. – Zwischenruf des Abg. Rädler.)

Frau Ministerin, mein Glaube daran, dass dieses Zentrum sich noch reformieren lässt, ist schon lange verpufft, denn schon seit 2015 reden wir davon, dass es Reformen und eine Neuaufstellung geben soll. Ich sehe diese Möglichkeit in dieser Konstellation nicht. Ihnen, Frau Ministerin, traue ich mehr Mut zu, und daher ersuche ich Sie: Setzen Sie konsequente Schritte und sorgen Sie dafür, dass dieses Zentrum entweder ge­schlossen wird oder dass Österreich zumindest austritt! – Danke vielmals. (Beifall bei SPÖ und Liste Pilz.)

16.19



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 139

Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Lasar. – Bitte.


16.19.27

Abgeordneter David Lasar (FPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Meine Damen und Herren! Eingangs möchte ich schon einiges erwähnen; Herr Dr. Pilz, vielleicht an Ihre Adresse: Die Frau Außenministerin hat Verantwortung über­nommen, und das nicht erst seit gestern, sondern seit ihrem Amtsantritt. Das möchte ich sagen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.) Das wissen Sie ganz genau, Herr Pilz! Das wissen Sie ganz genau, dass sie Verantwortung übernommen hat. Sie hat das gestern auch in der „ZIB 2“ gesagt, sie hat es heute auch wiedergegeben. – Ganz im Gegen­satz zu Ihnen, Herr Dr. Pilz: Sie haben bis heute keine Verantwortung übernommen! Sie verstecken sich hinter Ihrer Immunität in diesem Haus, und das ist schändlich! Das tut man nicht. – So viel nur zu Ihrer Verantwortung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Zu Herrn Dr. Schieder – ist er da? (Abg. Leichtfried: Magister!) – Nein. Ich kann verstehen, dass er jetzt nicht mehr im Haus ist; ich kann es verstehen. Es ist ganz ein­fach – unter einem roten Bundeskanzler –, dieses Abdullah-Zentrum zu beschließen, das ist ganz einfach; aber sich dann hierher ans Rednerpult zu stellen und zu sagen: Löschen wir es aus, streichen wir es, es war nichts!, ja, so einfach, meine Damen und Herren der sozialistischen Partei, funktioniert das nicht. Sie wissen ganz genau, was Sie hier beschlossen haben, unter einem roten Bundeskanzler! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Zu Herrn Schieder – ich hoffe, es wird ihm ausgerichtet oder er hört es zumindest –, er muss sich ja selbst an der Nase nehmen: Entschuldigen Sie, Sie importieren seit Jahren Salafisten, Sie importieren Terroristen – werden oft hereingelassen (Zwi­schen­rufe bei der SPÖ) –, ja, wir haben dieses Riesenproblem: Salafisten, Islamisten – schauen Sie sich die Kindergärten in Wien an! Sie sitzen dort mit in der Regierung und haben noch nie Verantwortung übernommen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Herr Dr. Schieder, Sie kommen hier heraus, das war einfach nie - - (Abg. Schieder – auf seinen Sitzplatz zurückkehrend –: Mäßigen Sie sich!)


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter, nehmen Sie das zurück: Die SPÖ oder Herr Schieder importiert Terroristen.


Abgeordneter David Lasar (fortsetzend): Das nehme ich mit Bedauern zurück. (Abg. Schieder: Ja, aber ordentlich zurücknehmen! – Rufe bei der FPÖ: Hat er eh gesagt!) – Ja, ich nehme das mit Bedauern zurück.


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Über die Zurücknahme entscheide ich. – Danke.


Abgeordneter David Lasar (fortsetzend): Eines, meine Damen und Herren, muss man aber schon wissen: Herr Schieder, genau Sie kommen da von der ganz linken Seite, Sie sind doch nicht einmal in Wien gewählt worden, man will Sie offensichtlich in Wien nicht. Ganz links sind Sie eingestellt, in Wien. (Abg. Schieder: Reden Sie vielleicht einmal zum Thema!) Sie werden doch jetzt weggelobt. Und heute kommen Sie noch einmal hierher ans Rednerpult und sind plötzlich gegen das Abdullah-Zentrum. – Das versteht kein Mensch, kein Mensch versteht Sie! (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Sie haben es mitbeschlossen. (Abg. Schieder: Nein!) – Na sicher haben Sie es mit­beschlossen! (Abg. Schieder: Nein!) Ach so, Sie haben dagegengestimmt, Sie haben gegen die eigene Partei gestimmt? Na, das ist mir ganz neu. (Abg. Schieder: Ich habe überhaupt nicht abgestimmt darüber! Vielleicht erkundigen Sie sich einmal!)


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Herr Schieder, noch einmal: Sie haben es hier in diesem Haus mitbeschlossen, ganz einfach. Sie können das heute nicht verleugnen. Und auszusteigen, ganz einfach zu sagen, da war nichts – Sie wissen, dass das nicht geht. Sie haben ja hoffentlich auch die Verträge gelesen. Das heißt, Österreich ist - - (Abg. Schieder: Sie wissen nichts!) – Ich weiß ein bissel mehr als Sie (Abg. Schieder: Nein!), denn das, was Sie heute gesagt haben, hätte ich nie gesagt. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Ich werde Ihnen aber vielleicht ein bissel Nachhilfe geben. Sie wissen ja ganz genau, dass es Mitglieder gibt, Spanien und auch der Vatikan, der hat Beobachterstatus, sind da dabei. Unsere Frau Außenministerin wird, denke ich, in den nächsten Tagen in Marokko auch mit dem spanischen Außenminister Borrell über das Abdullah-Zentrum sprechen. – Das nenne ich Verantwortung! Sie hat Verantwortung übernommen, hat sofort gesagt, sie wird versuchen - - (Abg. Schieder: Sie verteidigen auch alles!) – Herr Schieder, ich weiß, es tut weh, wenn ich das jetzt sage, aber ich kann nicht anders, es geht nicht, ich muss Ihnen die weiße Weste wegnehmen, Sie haben keine weiße Weste mehr! (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Vogl: Die ist weißer als deine Haare!)

Noch einmal: Sie wissen ganz genau, die Frau Außenministerin wird Gespräche führen, mit Spanien, ich nehme an, auch mit dem Vatikan und natürlich auch mit den Leuten aus dem Abdullah-Zentrum, und dann wird man entscheiden, was passiert. Dass Sie heute, Herr Dr. Pilz, aber gleich einmal einen Antrag stellen, nur weil es Ihnen passt, damit Sie wieder einmal mit irgendetwas für 2 Stunden in den Medien sind – also ich hätte schon gedacht, dass Sie etwas mehr Verantwortung haben (Abg. Rosenkranz: Nein, falsch, David!) und so einen Dringlichen Antrag vielleicht in zwei oder in drei Wochen einbringen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Rosenkranz: Da musst du noch viel lernen beim Pilz, das ist ein schmerzlicher Prozess!) – Ja, das ist richtig, das nehme ich zur Kenntnis. Danke.

Ich sage noch einmal: Ich danke Ihnen, Frau Außenminister, dass Sie sich so rasch und wirklich effizient für Gespräche in diese Richtung eingesetzt haben. – Danke vielmals. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.25


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Abgeordneter Scherak ist zu Wort ge­mel­det. – Bitte.


16.25.12

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Herr Präsident! Frau Bundes­minis­terin! Vielleicht eingangs ein paar Anmerkungen zu meinen Vorrednern: Frau Kollegin Jeitler-Cincelli, liebe Carmen! Es ist schon das Recht der Abgeordneten hier im Haus – auch wenn es uns vielleicht nicht gefällt und wenn wir deswegen länger da sein müssen; ich glaube, das ist ein Teil unserer Arbeit –, so wie die Liste Pilz jetzt – ob es mir passt oder nicht – in diesem Zusammenhang einen Dringlichen Antrag zu stellen. Das ist das Recht der Abgeordneten, und das sollte man, glaube ich, auch entsprechend respektieren. (Beifall bei NEOS, SPÖ und Liste Pilz.)

Kollege Rosenkranz hat vorhin während der Rede der Frau Kollegin Krisper dazwischengeredet: Sie kennen offensichtlich nur Menschenrechte, kein Völkerrecht!, so, glaube ich, war es (Abg. Rosenkranz: Nein, falsch!), oder: ob sie es kann, Völker­recht, und wie man denn da aussteigen kann. – Wenn Sie den Antrag der Liste Pilz gelesen hätten, wüssten Sie, dass dort explizit steht, wie man aus diesem Abkommen aussteigen kann. Man muss nämlich zuerst von dem Übereinkommen zur Errichtung des Internationalen König-Abdullah-Zentrums zurücktreten und danach das Abkommen


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über den Sitz des Internationalen König-Abdullah-Zentrums entsprechend kündigen. (Abg. Rosenkranz: Ja! Genau!) So einfach geht es völkerrechtlich (Abg. Rosenkranz: Richtig!), man muss es nur machen, das ist richtig (Abg. Rosenkranz: Nein, nein! Schließen - -!), aber das steht im Antrag drinnen. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rosenkranz: Sie plappern alle immer nur vom Schließen, wie wenn man einen Schlüsseldienst anruft und dreht dann zu!)

Okay, also Kollege Rosenkranz hat gerade dazwischengerufen, dass wir hier an­dau­ernd nur vom Schließen plappern. Ich werde Ihnen ein paar Dinge vorlesen, wer sonst noch vom Schließen geplappert hat, und dann werden Sie schauen, wie Sie mit Ihren Kollegen in der eigenen Fraktion umgehen und ihnen Völkerrecht erklären. (Beifall bei den NEOS.)

Frau Bundesministerin, ich kenne Ihren Standpunkt, der ist legitim, den kann man teilen oder nicht – ich teile ihn nicht ganz. Ich kenne auch den Standpunkt des Kolle­gen Lopatka; er ist für interreligiösen Dialog. Dass da ausgerechnet Heinz Fischer x-mal herhalten muss, ist auch ein lustiger Teil der Geschichte. Reinhold Lopatka zitiert massenweise Heinz Fischer. (Zwischenruf des Abg. Lopatka.) – Ja, ist ja in Ordnung.

Was aber wirklich relevant ist, das ist die Freiheitliche Partei hier. Das ist nämlich das, wo wirklich der Standort den Standpunkt bestimmt.

Wir haben bereits ein Zitat des geschäftsführenden Klubobmanns Gudenus gehört: „Das ist ein gemeingefährliches Spiel mit der Sicherheit der Bürger – das Rot-Schwarz aber offensichtlich so lange spielen will, bis diese Islamisten uns den Stephansdom wegbomben“. (Abg. Gudenus: Rot-Schwarz, ja, die haben es eingeführt!) Die Frage ist jetzt, Herr Kollege Gudenus: Spielen Sie jetzt dieses Spiel und warten so lange, bis uns die Islamisten den Stephansdom wegbomben oder nicht? (Abg. Gudenus: Wir machen Schritte!) – Das verstehe ich nicht ganz. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Gudenus: Wir machen Schritte, bevor was passiert! Aber das kapieren Sie nicht!) Das ist aber erst der Anfang. Das ist erst der Anfang; ich kann das stundenlang weiter­führen, was Ihre Kollegen dazu gesagt haben.

Kollege Vilimsky, Generalsekretär Ihrer Partei, hat am 6. Juli 2012 gesagt, die FPÖ lehnt die Errichtung des Abdullah-Zentrums ab. (Abg. Gudenus: Ich stehe dazu, ja!) – Sie müssen ein bisschen zuhören, das wird noch - - (Abg. Gudenus: Ich stehe dazu!) Das Zuhören ist nicht Ihre Stärke, das ist mir klar, aber versuchen Sie es einmal! (Abg. Gudenus: Das Reden ist nicht Ihre Stärke!)

Vilimsky sagt wörtlich: „‚Wie wollen denn die Saudis beispielsweise mit Juden in Dialog treten, wenn Juden nicht einmal nach Saudi-Arabien einreisen dürfen? Wer derartig unglaubliche Missstände verantwortet, ist noch nicht reif für einen gedeihlichen Dialog‘, stellte FPÖ-Generalsekretär [...] Vilimsky im Zuge der heutigen Debatte fest.“ (Abg. Rosenkranz: Bravo, Vilimsky!)

Ich habe vorhin noch einmal nachgeschaut: Es hat sich nichts geändert, Juden dürfen immer noch nicht in Saudi-Arabien einreisen; insofern ist Saudi-Arabien immer noch nicht für einen Dialog bereit, insofern besteht die Möglichkeit, aus diesem Abkommen entsprechend auszutreten. (Abg. Gudenus: Das haben wir geerbt und müssen es lösen!) Sie wollen das halt offensichtlich nicht. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rosenkranz: Und um was bemüht sich die Frau Minister?!)

Frau Kollegin Winter war Umweltsprecherin Ihrer Partei, glaube ich, und hat gesagt: „Faymann und Spindelegger haben das verhängnisvolle Danaergeschenk bereits himmelhoch jauchzend entgegengenommen“ – auch hier: klare Ablehnung.

Es geht weiter: „FP-Gudenus: In einer Woche nimmt Zentrum radikaler Islamisten seine Aktivität auf“; 19. November 2012. „Dass die Bundesregierung das von den Saudis finan-


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zierte Wahhabiten-Zentrum im Palais Sturany am Schottenring unterstützt, kann nur als Kniefall vor den Steinzeit-Moslems verstanden werden. Dass dabei auch gleich eine ehemalige ÖVP-Ministerin mit dem Posten der stellvertretenden Generalsekretärin versorgt wird, ist wohl kaum mit Zufall zu erklären.“ (Abg. Gudenus: Das war eine rot-schwarze Regierung! So ist es!)

Weiters stellt Gudenus klar: „Als österreichische Bundesregierung tatsächliche oder potenzielle Terroristen wie in diesem Fall ungeniert zu hofieren, ist ein Skandal!“ (Abg. Belakowitsch: Ja!) „Das ist ein gemeingefährliches Spiel mit der Sicherheit der Bürger!“ (Beifall und Bravorufe bei der FPÖ. – Abg. Belakowitsch: Ja! Ja, stimmt!) – Das spielen Sie, Herr Kollege Gudenus, jetzt plötzlich auch. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Gudenus: Das haben wir geerbt, und wir lösen das! Das ist ja nicht so schwer, oder?)

Übrigens: Ein paar Monate später, glaube ich, nein, fast ein ganzes Jahr später folgt dann das gleiche Zitat zum König-Abdullah-Zentrum; diesmal von Herrn Vizekanzler Strache, was ich ganz lustig finde, wortwörtlich: „Dass die Bundesregierung das von den Saudis finanzierte Wahhabiten-Zentrum im Palais Sturany am Schottenring unterstützt hat, konnte nur als Kniefall vor den Steinzeit-Moslems verstanden wer­den“. – Das sagt in diesem Fall FPÖ-Landes- und Bundesparteiobmann H.-C. Strache. (Abg. Rosenkranz: Bravo, Strache!) – Ja, aber dann frage ich mich, wieso Sie nicht bereit sind, da auszutreten. Das müssen Sie irgendwann einmal erklären. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Rosenkranz: Ja, hören Sie nicht zu? – Abg. Gudenus: Sie können nicht zuhören! Sie haben keine Ahnung!)

Gudenus erzählt natürlich weiter: „Wenn die in diesem Zentrum führenden Akteure nicht einmal in der Lage sind, sich von einem selbsternannten Dschihadisten zu dis­tanzieren, lässt das Schlimmstes vermuten.“

FPÖ-Hübner, er war ja außenpolitischer Sprecher: „Die Gründe für die Ablehnung des Abkommens sind mannigfaltig. Schon die Benennung nach dem Sponsor, einem abso­lutistischen, autokratischen Herrscher, der in Saudi-Arabien eine toleranzfreie Theo­kratie anführt, scheint für ein dem Dialog verpflichtetes Zentrum völlig ungeeignet“. (Abg. Gudenus: Sie machen jetzt eine Vorlesung wie die Frau Bißmann! – Abg. Rosenkranz: Das machen Sie gut! Das ist eh super, das spart uns Redezeit!) – Ich kann im Gegensatz zu Ihnen sinnerfassend lesen. Ich lese Ihnen nur Ihre Zitate vor. Und es ist vollkommen absurd, dass Sie Ihre Meinung von heute auf morgen geändert haben. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Gudenus: Bißmann-Lesestunde!)

FPÖ-Kickl, damals Generalsekretär, zeigte sich „sehr verwundert“ über Bundes­prä­sident Fischer: „Worauf möchte der Bundespräsident noch warten, und was will Fischer denn genau evaluieren?“ – Das ist auch interessant, was Sie jetzt evaluieren wollen. – Kickl damals: Was will er evaluieren? „Das Ergebnis der Auspeitschungen oder die Zahl der Köpfungen? Wenn Saudi-Arabien als Hauptgeldgeber für das Zentrum im eigenen Land nicht auf religiösen Dialog setzt, sondern diesen sogar unterdrückt, dann braucht man nicht mehr lange zuwarten, sondern muss das Zentrum sofort schließen“. – Das war am 13. Jänner 2015. Jetzt haben wir das Jahr 2018, und Sie wollen es offensichtlich immer noch nicht. (Beifall bei den NEOS.)

Ein paar Tage später Kickl weiter: „SPÖ soll uneinsichtigen Fischer zurückpfeifen“, „Über Auspeitschungen und Steinigungen kann kein Dialog geführt werden“. – Wieso Sie das jetzt offensichtlich noch immer wollen, ist schlichtweg nicht klar.

Ich kann das stundenlang weiterführen: Kickl, Hübner – es wird nicht besser –, wieder Kickl: Abdullah-Zentrum gehört sofort geschlossen. (Abg. Rosenkranz: Bravo, Kickl!) H.-C. Strache: Abdullah-Zentrum gehört sofort geschlossen. (Abg. Rosenkranz: Super, Strache!) – Und da stellt sich jetzt die Frage, wie Sie diese 180-Grad-Wendung


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schaffen, dass Sie jetzt momentan doch noch nicht dafür sind, dass man aus diesem Abkommen austritt (Abg. Belakowitsch: Das stimmt nicht!) – ob schließen, Überein­kommen kündigen, das weiß man nicht.

Kollege Haider hat gesagt, wir müssen das einmal evaluieren, wir müssen uns das einmal anschauen. (Abg. Gudenus: Da brauchen wir Ihre Anträge nicht dazu, das schaffen wir auch so!) – Herr Kollege Gudenus, es bringt nichts, wenn Sie die ganze Zeit dazwischenbrüllen, es wird nicht besser dadurch, dass Sie die ganze Zeit dazwischenbrüllen. (Abg. Gudenus: Ihre Rede wird nicht besser, ja, das stimmt!) – Ja, meine Rede wird durch Ihre Zwischenrufe sicher nicht besser, das ist klar, das ist ganz offensichtlich. (Heiterkeit und Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Gudenus: Herr Scherak, wir brauchen Ihre Anträge nicht!)

Sie haben etwas gemacht, was in dem Ausmaß noch kaum eine Partei in Österreich zustande gebracht hat, nämlich - - (Abg. Gudenus: Das ist primitiv, was Sie machen!) – Das, was ich mache, ist primitiv? (Abg. Gudenus: Ja! Ja, schon!) Sie sagen mir, dass ich primitiv bin? – Ja, bist du - - Unglaublich! (Heiterkeit und Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Gudenus: Was Sie machen, ist primitiv!) Also das ist mein Highlight des heutigen Tages: Kollege Gudenus wirft mir Primitivität vor. (Abg. Gudenus: Was Sie machen, ist primitiv!) Das ist Ihre Spezialliga, nämlich Primitivität (Abg. Gudenus: Ja, genau!), das können Sie am besten, da kennen Sie sich aus. Es ist mir klar, dass das dann so ausfällt. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

Fakt ist, Sie haben sich, um Posten zu besetzen, um in die Regierung zu kommen, um 180 Grad gedreht. Sie wollen jetzt auch wieder evaluieren. Frau Bundesministerin, Sie haben in der „ZIB 2“ gesagt, das ist die Dunkelgelbe Karte, die Sie da jetzt ausspielen. Das Problem ist nur: 2015 hat Sebastian Kurz – damals als Außenminister – gesagt, wenn sich im Zusammenhang mit Unabhängigkeit und Transparenz nichts ändert, dann müssen wir dieses Zentrum schließen! – In meiner Wahrnehmung war das die Gelbe Karte. Und wenn man an den Fußball denkt, woher die Gelbe Karte kommt, so bedeuten zwei Gelbe Karten die Rote Karte, und das heißt, dass man dieses Zentrum sofort schließen oder aus dem Übereinkommen austreten und es entsprechend kündigen muss. Zwei Gelbe Karten sind eine Rote – wieso der FPÖ das plötzlich nicht mehr so ganz klar ist, ist mir schleierhaft. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Abg. Gudenus: Eine primitive Lesestunde!)

16.33


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Ich darf die Gäste der Abgeordneten Schimanek aus Kufstein recht herzlich begrüßen; eine ganze Delegation ist hierhergekommen. Herzlich willkommen! (Allgemeiner Beifall.)

Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte.


16.33.38

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Herr Präsident! Lieber Niki Scherak, sehr geehrter Herr Dr. Scherak, ich habe natürlich in keiner Weise vorgehabt, ein Oppositionsrecht infrage zu stellen – in keiner Weise! Mir ist Demokratie, wie du weißt, ein äußerst wichtiges und wertvolles Gut. (Abg. Loacker: Ist das eine tatsächliche Berichtigung oder was?) Die Frage ist nur: Was ist wann wie dringlich? – Wir werden die Welt damit nicht ändern. (Abg. Loacker: Das ist keine tatsächliche Berichtigung!)

Morgen sind wir alle hier, nehme ich an, morgen ist Nationalfeiertag. (Rufe bei den NEOS: Wo ist die tatsächliche Berichtigung?) Die tatsächliche Berichtigung ist: Ich habe nur die Dringlichkeit nicht gesehen und zudem daran gedacht, dass die Parla-


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mentsmitarbeiter für morgen Vorbereitungen treffen müssen und deswegen heute in der Nacht arbeiten müssen statt jetzt. Das ist meine Berichtigung. – Danke schön. (Bei­fall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

16.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Efgani Dönmez. – Bitte.


16.34.36

Abgeordneter Efgani Dönmez, PMM (ohne Klubzugehörigkeit): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Werte ZuseherInnen auf der Galerie und zu Hause vor den Bildschirmen! Sehr geehrte Frau Ministerin, ich schätze Ihre politische Arbeit und auch Sie, das sage ich wirklich ganz aufrichtig. Ich habe Sie im Rahmen meiner Möglichkeiten immer unterstützt, und ich werde das auch in Zukunft machen, aber in dieser Frage, muss ich ganz ehrlich sagen, befinden Sie sich auf einem Holzweg. Diese Verwässerungstaktik, dieses Auf-Zeit-Spielen: Diese Rechnung wird nicht aufgehen. Ich war einer der schärfsten Kritiker, damals noch als Mitglied des Bundesrates, des King-Abdullah-Zentrums – viele meiner Kollegen und Kolleginnen wissen das; einige nicken dazu –, und an dieser Position hat sich nichts geändert. Im Gegenteil: Ich wurde aufgrund dieser Entwicklungen und gerade auch aufgrund des tragischen Falles Khashoggi in meiner Haltung nur bestärkt.

Bitte, verstehen Sie mich nicht falsch, ich bin für den ehrlichen und aufrichtigen Dialog auf Augenhöhe, aber ich frage Sie, Hand aufs Herz: Ist es notwendig, dass wir aus Jerusalem einen Rabbiner einfliegen, ist es notwendig, dass wir aus dem Vatikan einen hohen Würdenträger einfliegen, ist es notwendig, dass wir aus dem fernen Indien einen Vertreter des Buddhismus einfliegen, um hier eine künstliche Debatte, eine Schein­debatte, bezüglich interreligiösen Dialogs zu führen? – Das ist der Missbrauch des inter­religiösen Dialogs, und dagegen verwahre ich mich, und dazu stehe ich auch.

Wenn wir den interreligiösen Dialog suchen, dann suchen wir ihn doch bitte mit den Menschen, die in Österreich leben, mit den muslimischen Gruppierungen, mit den Christen, mit den Freikirchen, mit den Bahai und so weiter; die leben in Österreich, die haben auch ihren Lebensmittelpunkt in Österreich. Wie viele Saudis leben denn in Österreich? Wenn sie kommen, dann kommen sie als Touristen, lassen viel Geld da und sind wieder weg. Daher: Hören wir bitte auf mit dieser Doppelbödigkeit! Ja zum interreligiösen Dialog, aber nein zu dieser Scheinheiligkeit! – Das ist der eine Punkt.

Der andere Punkt ist: Österreich, vor allem Wien, wurde nicht zufällig als Standort für dieses interreligiöse Zentrum gewählt. Hier sind sehr viele internationale Organi­sa­tionen ansässig, und von hier aus kann man, und macht das auch, den deutsch­sprachigen Raum und auch den Balkan bearbeiten.

Wir haben heute eine Diskussion auch über Bosnien gehabt, über die kulturelle Zu­sam­menarbeit; und wir wissen, dass dort salafistische Dörfer entstanden sind. Ja glauben Sie denn wirklich, dass diese salafistischen Dörfer – und der salafistische Islam hat in Bosnien Einzug gehalten – mit den 150, 200 Euro, die diese Menschen, wenn überhaupt, dort verdienen, falls sie überhaupt Arbeit haben, errichtbar sind? – Nein, diese Gelder stammen aus Saudi-Arabien. Und es werden nicht nur das Erdöl und das Erdgas exportiert, sondern auch der salafistisch-wahhabitische Islam; und diese Form des Islams ist eine Kampfansage an die Demokratie, an die Frauenrechte, an die Art und Weise, wie wir leben. Diesen Herrschaften hier dann unter dem Scheindeckmantel des interreligiösen Dialogs eine Plattform zu geben, ist ein Schuss ins eigene Knie. Das möchte ich in dieser Deutlichkeit festhalten.


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Wenn wir den Dialog suchen, dann mit den Menschen, die hier in Österreich leben und auch hier ihren Lebensmittelpunkt haben, denn diese Zusammenkunft und die Ergeb­nis­se, falls es überhaupt welche gibt – zu gesellschaftlich relevanten Themen äußern sich diese Herrschaften ja sowieso nicht –, haben denselben Einfluss und Impact auf die öster­reichische und auf die europäische Gesellschaft wie wenn in China ein Radl umfällt. Das finanzieren wir teilweise, denn die Gehälter gewisser Mitarbeiter und Vor­stände, die zuvor Minister waren, sind auch durch österreichische Steuergelder finan­ziert worden.

Die haben sich etwas dabei gedacht, dass sie nach Österreich gekommen sind. Las­sen wir nicht zu, dass diese Leute, dass diese Kräfte unsere Gutmütigkeit und Naivität ausnützen! Saudi-Arabien ist der Financier des internationalen Terrorismus; das wissen mittlerweile nicht nur die Insider. Saudi-Arabien exportiert den salafistisch-wahhabitischen Islam der Steinzeit, und dieser Islam wird niemals in Europa ankom­men, hat noch nie dazugehört und wird auch in Zukunft nie dazugehören!

Daher ist es wichtig, vor Augen zu führen, warum wir hier – und ich sage das jetzt ganz bewusst und provokativ – so herumeiern. Alleine die deutsche Wirtschaft hat mit den Scharialändern jährliche wirtschaftliche Kooperationen im Ausmaß von 64 Milliarden Euro. Wir wissen, dass wir in Österreich immer im Windschatten der deutschen Wirt­schaft hängen und mitarbeiten und es auch hier ganz enge wirtschaftliche Bezie­hun­gen zu diesen Ländern gibt. Ich möchte jetzt auf die Themen Scharia und halal – da ist mittlerweile auch in Österreich ein Milliardenmarkt entstanden – gar nicht eingehen.

Österreich wurde auch aufgrund eines weiteren Umstandes ausgewählt: wegen des Stiftungsrechts. Das ist so transparent wie ein Güllefass. Über das Stiftungsrecht – Kollege Peter Pilz hat es schon angesprochen – kann man halt mit ein paar 100 Millio­nen Euro im Koffer hereinspazieren und sie da und dort deponieren, während der öster­reichische Bürger und die Banken angehalten sind, sofort zu melden, wenn Trans­aktionen in der Höhe von 5 000 Euro zu tätigen sind.

Diese Doppelbödigkeit muss aufhören. Wir müssen ganz klar die Menschen in der islamischen Welt und in den arabischen Ländern, die für Demokratie, Freiheit und Gleichberechtigung von Mann und Frau einstehen und, im wahrsten Sinne des Wortes, den Kopf hinhalten, unterstützen und nicht diese – Entschuldigung für den Ausdruck, er gehört nicht in dieses Hohe Haus, aber ich kann es mir nicht verkneifen – verdammten Islamisten, denn sie sind die Zündler, die einen Konflikt nach dem anderen generieren. Ich freue mich auf den Tag, an dem kein Tropfen Erdöl mehr aus der Erde kommt, denn dann löst sich dieses Problem von alleine.

Letzte Woche bei der Sondersitzung habe ich Folgendes gesagt: Eine intelligente Klima- und Energiepolitik ist auch eine intelligente Friedenspolitik. Wenn diese Länder ihre Einnahmequellen verlieren – und ein Fünftel der Weltwirtschaft gründet auf dem Ölhandel und den Öleinnahmen von Saudi-Arabien –, dann verlieren diese Regime auch ihre Existenzberechtigung. Auf diesen Tag freue ich mich. Dieser Tag wird nicht für alle lustig werden, aber er ist dringender notwendig denn je.

Daher, sehr geehrte Frau Ministerin – ich schätze Sie und Ihre Arbeit wirklich und werde Sie in Zukunft unterstützen, wo ich nur kann –, gilt in dieser Frage: Hören Sie mit der Verwässerungstaktik auf, da gehören Nägel mit Köpfen gemacht! Saudi-Arabien hat weder in Europa etwas und schon gar nichts in Österreich verloren. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei Abgeordneten der FPÖ sowie des Abg. Hoyos-Trauttmansdorff.)

16.43


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Dr. Pilz. – Bitte. (Oje-Rufe bei der FPÖ. – Abg. Höbart: Central Intelligence Agency in Öster­reich!)



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16.43.16

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Vonseiten der Freiheitlichen Partei werde ich mit ahnungsvollen Oje-Rufen begrüßt; sie sind begründet, wie sich noch herausstellen wird.

Zuerst einmal aber zu Kollegen Lopatka, mit dem ich gern offene und ernsthafte Dis­kussionen führe, weil ich ihn als Brückenbauer schätze. Wo Lopatka auftritt, werden Brücken gebaut. Es gibt manchmal in der Nähe keine Straßen, aber es werden Brücken gebaut, und eine Lopatka-Brücke steht neben der anderen.

Eine Frage nur, Kollege Lopatka: Wenn auf der einen Seite des Grabens eine politi­sche Bande von Massenmördern sitzt und auf der anderen Seite des Grabens euro­päische Demokraten und Demokratinnen, die dem Rechtsstaat verpflichtet sind, warum muss man da eine Brücke bauen? Warum muss man um Gottes willen um jeden Preis eine Brücke zwischen der islamistischen Diktatur in Riad und dem österreichischen demokratischen Rechtsstaat bauen? – Da geht es nicht darum, eine Brücke zu bauen, wo noch dazu ein Einbahnzeichen draufsteht, nämlich nur von Riad nach Wien und nicht von Wien nach Riad, denn der Dialog hat nach den saudischen Regeln gefälligst nur in Wien stattzufinden, in Riad ist ja der Dialog verboten. Kollege Lopatka, ich würde dir empfehlen: Geh einmal über deine eigene Brücke nach Riad und stell dort eine Bedingung – Dialog nicht nur in Wien, sondern auch in Riad –, und falls du dann noch unversehrt zurückkommst, erzähl uns, was du in Riad erlebt hast! (Beifall bei der Liste Pilz.)

Ich glaube, im Fall der Einschätzung des König-Abdullah-Zentrums sollte man sich eher auf die Freiheitlichen verlassen. Kollege Scherak hat es schon zitiert, ich wiederhole das, weil es wirklich erhellend war. Ich hätte es nicht so drastisch formuliert, aber das kommt aus einer anderen politischen Kultur. Ich zitiere es noch einmal: „‚Worauf möchte der Bundespräsident noch warten und was will Fischer denn genau evaluieren? Das Ergebnis der Auspeitschungen oder die Zahl der Köpfungen? Wenn Saudi-Arabien als Hauptgeldgeber für das Zentrum im eigenen Land nicht auf religiö­sen Dialog setzt, sondern diesen sogar unterdrückt, dann braucht man nicht mehr lange zuwarten, sondern muss das Zentrum sofort schließen‘, so der FPÖ-Gene­ralsekretär“ Herbert Kickl im Jänner 2015.

Was hat sich geändert, meine Damen und Herren von der FPÖ? – Doch nichts in Riad! Es hat sich nur etwas in Wien geändert: Sie sind in der Regierung, und Sie sagen plötzlich: Keine Ceta-Volksabstimmung!, sagen plötzlich: Super 12-Stunden-Tag! (Ruf bei der FPÖ: Ja, ja, ja!), und sagen plötzlich: Hoch lebe der Dialog mit Saudi-Arabien! (Zwischenruf bei der FPÖ.)

Können Sie sich den Dialog von Herbert Kickl mit saudischen Kronprinzen wirklich vor­stellen? Setzen Sie wirklich auf Herbert Kickls Kronprinzendialog? – Das ist doch vollkommen absurd. Was ist denn los mit Ihnen? Genieren Sie sich nicht vor Ihren Wählerinnen und Wählern? Das nimmt Ihnen doch überhaupt niemand mehr ab. (Ruf bei der FPÖ: Über Genieren sollten Sie nicht reden! ... Sie sollten sich genieren ...!)

Entschuldigen Sie, es gibt nur noch einen Ausdruck, der für die Freiheitliche Partei passt, und der heißt: Bumsti. (Präsident Sobotka gibt das Glockenzeichen.) Die Frei­heitliche Partei ist die Bumsti-Partei. Immer wenn es um eine Entscheidung geht, immer wenn es darum geht, zum Wort zu stehen, macht es: Bumsti! – Wo die Freiheitlichen auftreten: Bumsti! Wie lange werden die Menschen in Österreich, die Ihnen das Vertrauen gegeben haben, noch die Bumsti-Partei aushalten: mit Vize­kanz­ler Bumsti, mit Innenminister Bumsti, mit Klubobmann Bumsti? – Das geht doch nicht! (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Gibt es noch irgendein Wort, das Sie


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gehalten haben (Abg. Haider: Schwammerlpartei oder was?!), irgendein einziges? Gibt es ein einziges Versprechen, das Sie gehalten haben, nur ein einziges?

Und das ist der Unterschied: Wir werden unser Versprechen halten, einen Schein­dialog der saudischen Regierung in Wien zu beenden (Beifall bei der Liste Pilz) und alle, die für Menschenrechte und Rechtsstaat nicht nur in Saudi-Arabien, sondern auch in Abu Dhabi und in der Türkei kämpfen, mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu unter­stützen. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.) Wir werden unser Wort halten – erstens, weil wir den Menschen verpflichtet sind, und zweitens, weil wir keine Freiheitlichen sind. (Beifall bei der Liste Pilz.)

16.48

16.48.16*****


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Herr Dr. Pilz, ich erteile Ihnen aufgrund Ihrer Aussage im Rahmen des ersten Redebeitrags, die ich noch einmal im Protokoll nach­gelesen habe: „Und jetzt sind wir doch wieder bei der Freiheitlichen Partei: Solange Parteien an der Regierung sind, die von der Geldwäsche bis zum Waffengeschäft Parteiinteressen vertreten und bestimmten Kreisen offensichtlich nicht nur finanziell verbunden sind, so lange ist es natürlich schwer, den Kurs zu wechseln“, einen Ordnungsruf. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Pilz: Den nehme ich aber gerne!)

Sie sollten einen Ordnungsruf, wenn Sie ihn bekommen, auch der Würde des Hauses entsprechend entgegennehmen. (Unruhe im Saal.) Keine Herabwürdigungen – ich bin noch am Wort! – der Parteien und des Parlaments! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

*****

Zu Wort gemeldet ist Frau Bundesminister Kneissl. – Bitte.


16.49.18

Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres Dr. Karin Kneissl: Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich darf zuallererst mit einem aufrichtigen Dankeschön beginnen, einem Danke an all diejenigen, die das Ver­trauen in mich setzen. Frau Abgeordnete Muna Duzdar, Herr Abgeordneter Dönmez, Herr Abgeordneter Schieder, Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli, Roman Haider, Johann Gudenus, alle, die heute hier gesprochen haben: Danke. Ich bin die Außenministerin der Republik Österreich und bedarf all Ihres Vertrauens für die Arbeit; daher ein Danke, dass Sie mir grundsätzlich dieses Vertrauen und den Rückhalt für diese Arbeit geben. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass Diskretion, Vertraulichkeit ein we­sentliches Attribut des diplomatischen Arbeitens ist. Ich habe in den letzten Monaten beispielsweise bei zwei Treffen mit dem saudischen Außenminister al-Dschubeir ganz konkret zum einen auf die Lage der Frauen und zum anderen aber auch auf die Blockade der Häfen im Jemen, auf die sich damit verschlechternde humanitäre Situ­ation, auf die unerträglichen Bilder von dieser – wie oftmals zu Recht angesprochen – größten humanitären Katastrophe unserer Zeit hingewiesen.

Jemeniten flüchten nicht über das Mittelmeer nach Europa, Jemeniten flüchten nach Somalia, und damit sind sie auch nicht wirklich auf unserem Radar. Ich habe das im Rahmen der Vertraulichkeit, der Diskretion immer wieder angesprochen. Ich weiß aber auch, dass der Punkt für ein Ende der Vertraulichkeit gekommen ist, habe es in zwei Nachrichtensendungen gesagt und sage es hier in diesem Hohen Hause ganz öffentlich: Die Menschenrechtslage hat sich in Saudi-Arabien für Kritiker der Regie-


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rung, für weibliche Aktivisten und für sehr, sehr viele Menschen verschlechtert, was wir mit großer Sorge betrachten. Dies soll nicht unter dem Deckmantel wirtschaftlicher Interessen oder sonst etwas geschehen, sondern wir stehen zu dieser Besorgnis, die ich – wie gesagt – bereits mehrfach zuvor in Interviews und auch hier wieder in aller Öffentlichkeit kundgetan habe. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich möchte mit dem Jemen beginnen und dann kurz noch auf das Kaiciid eingehen. Der Krieg im Jemen ist einer, dem wir nicht nur über humanitäre Hilfseinsätze entge­genzutreten versuchen. Frau Abgeordnete Zadić, Sie haben schon recht, wenn man die eine Million runterbricht, sind es 7 Cent pro Kopf. Das ist alles andere als aus­reichend. Es ist nicht ein vom Himmel gefallener Hunger, es ist ein von Menschenhand gemachter Hunger und hat sehr, sehr viel mit der Blockade zu tun; daher ist Hinwirken auf die politischen Akteure das eine. Wir müssen dies auch hier tun, und ich werde fortan mit meinen Kollegen in Kontakt sein und darauf hinwirken, denn Nahrungsmittel sind genug vorhanden, und es kommt nicht auf die eine Million aus Österreich oder von anderen an, es geht um politische Lösungen.

Aus diesem Grund bin ich auch immer wieder in Kontakt mit dem UNO-Sonder­ver­mittler Martin Griffiths, der bedauerlicherweise vor einigen Monaten gescheitert ist, sämtliche Konfliktparteien aus dem Jemen in Genf zu versammeln. Es gab hier unter­schiedliche, teilweise auch wirklich sehr banale Gründe, warum das nicht zustande gekommen ist. Wir stehen mit Sondervermittler Griffiths in Verbindung und werden uns auch gerne per Anfrage für eine Unterstützung der politischen Lösung einbringen, denn den Hunger im Jemen, die Choleraepidemie werden wir nicht durch humanitäre Aktio­nen, sondern nur durch eine politische Aktion beenden können. Daher ist mir sehr wohl auch daran gelegen, an dieser politischen Lösung im Rahmen der uns gegebenen Möglichkeiten mitzuwirken. Ich betreibe das so aktiv, wie es nur geht, aber wie gesagt mit den Mitteln der Diskretion.

Die Frage der Waffenstopps: Es hieß, einige europäische Länder hätten bereits solche ausgesprochen. Die einzige Aussage, die mir bekannt ist – und ich habe das mit mei­nen Kollegen vorhin noch einmal gegengecheckt –, ist: Bundeskanzlerin Angela Merkel hat einen vorläufigen Stopp bis zur Klärung der gesamten Umstände ange­kündigt. Wir hören aus Frankreich keine klaren Worte. Wir hören aus Spanien die vor­hin zitierte Entscheidung des Parlaments, kein Waffenembargo zu verhängen. Das heißt, wir sehen hier sehr, sehr unterschiedliche europäische Staaten unterschiedlich handeln. Ich kann nur noch einmal betonen – das heute hier ist ja auch keine Sonder­sitzung zum Kriegsmaterialgesetz –: Das, was wir beschlossen haben und umsetzen, ist auf Basis des Kriegsmaterialgesetzes und bedeutet, dass seit 2015 kein Kriegs­material an Saudi-Arabien geht.

Was die möglichen Täter dieses Killerkommandos anbelangt, aber auch Mitarbeiter des saudischen Generalkonsulats in Istanbul: Hierzu sind wir bereits mit Partnern in Kontakt, um mögliche Aufenthaltstitel, Visaanfragen et cetera zu prüfen, damit man nicht Gefahr läuft, dass sich diese Personen eventuell auf unser Staatsgebiet begeben. Das heißt, ich habe bereits vor einigen Tagen in Auftrag gegeben, die Aufenthaltstitel und Visaanfragen dieser Personen zu prüfen.

Ich darf nun zum Kaiciid kommen. Ich habe mir den heute mehrfach zitierten Bericht des Bundesministeriums für Äußeres vom Jänner 2015 bereits am 9. Oktober vorlegen lassen und habe heute auch aus dem damals formulierten Forderungskatalog zitiert. Ich möchte diese Frage nicht am Fall Khashoggi aufhängen, sondern einfach an der grundsätzlichen Notwendigkeit, dass Forderungskataloge, die erstellt werden, umge­setzt werden. Es hat sich natürlich jetzt ein neues Momentum ergeben. Das hat nicht nur mit der heute sehr wichtigen Debatte hier zu tun, sondern mit der grundsätzlichen Entwicklung in der Region. Der Reformplan, an dem meine Kollegen jetzt arbeiten, den


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ich vor zwei Tagen angekündigt habe, den ich dem Generalsekretär im bilateralen Gespräch angekündigt habe, ist sehr eng gesteckt. Dabei geht es auch um ein Herausgehen aus dem Seminarraum, aus dem Elfenbeinturm.

Wir brauchen nicht – wie Sie teilweise zu Recht angemerkt haben – eine weitere Stu­die da und dort, wir brauchen konkrete Aktionen. Wir wissen, dass die meisten Toten im islamischen Raum nicht durch Angriffe von Nichtmuslimen zu beklagen sind, son­dern es gibt einen innerislamischen Konflikt, einen Konflikt zwischen Sunniten und Schiiten, und das ist etwas, was im interreligiösen Dialog Augenmerk verdient. Ich habe dem Generalsekretär gesagt, dass wir uns hier viel, viel mehr operatives Arbeiten wünschen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich glaube, wenn es jemand aus der Region mitbekommt, dass wir uns hier über genau diese Themen unterhalten, dann möge es vielleicht auch ein Zeichen der Ermutigung für diejenigen sein, die wirklich Kopf und Kragen riskieren, wenn sie sich für Meinungs­frei­heit, Pressefreiheit einsetzen. Wir haben hier – wie es heute schon kurz ange­sprochen wur­de – diese Möglichkeit, wir respektieren diese Möglichkeit und möchten sie garantieren.

Wenn es um diese außenpolitische Materie geht, darf ich Sie einfach bitten: Geben Sie mir noch etwas Zeit, wir versuchen in diesem Dilemma, in dem man drinnen steckt, das Allerbeste daraus zu machen, in allererster Linie, sage ich, für die betroffenen Menschen, denn es gibt im gesamten Nahen Osten genug, die für ihr Engagement – ob als Parlamentarier, ob als einfache Kritiker – Kopf und Kragen riskieren. Es gilt, sich für diese entsprechend einzusetzen, und vielleicht lässt sich manches hinter den Kulis­sen ermöglichen. Es gibt auch anderes – so wie heute hier und jetzt –, das die öffent­liche Debatte erfordert, und auch dafür stehe ich zur Verfügung, weil es hier wirklich um ganz grundlegende, universal anerkannte Normen geht, deren Erhalt zu sichern ist. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

16.58

16.58.37

 


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Damit ist die Debatte geschlossen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Selbständigen Antrag 433/A(E) der Abge­ordneten Pilz, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Kündigung der Abkommen mit dem Internationalen König Abdullah bin Abdulaziz Zentrum für interreligiösen und inter­kulturellen Dialog“.

Ich bitte die Damen und Herren, die für diesen Antrag sind, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Minderheit, daher ist er abgelehnt.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dr. Zadić, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Exportstopp für Waffenlie­ferungen nach Saudi-Arabien und die Vereinigten Arabischen Emirate“.

Ich darf wiederum jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung ersuchen. (Abg. Jarolim – auf die stehenden Per­sonen auf der Galerie anspielend –: Sie sollten sich ein Beispiel an der Galerie nehmen! – Heiter­keit bei der SPÖ.) – Ich glaube, wir sollten die Abstimmung mit dem nötigen Ernst durchführen; ich bitte darum, gerade im Lichte der Galerie. – Das ist die Min­derheit, daher ist er abgelehnt.

*****

Ein von der Abgeordneten Bißmann gestellter Selbständiger Antrag betreffend „die Ein­berufung einer Arbeitsgruppe zur Entwicklung einer aufkommensneutralen ökosozialen


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Steuerreform“ trägt nur eine Unterschrift, nämlich die der Abgeordneten Bißmann, und ist somit nicht genügend unterstützt.

Ich stelle daher gemäß § 26 Abs. 5 der Geschäftsordnung die Unterstützungsfrage und bitte jene Damen und Herren, die diesen Antrag zusätzlich unterstützen wollen, dies also nicht bereits durch ihre Unterschrift zum Ausdruck gebracht haben, dies durch ein entsprechendes Zeichen zu tun. (Abg. Wöginger – in Richtung der sich von ihren Plätzen erhebenden Abgeordneten der SPÖ –: Linksruck in der SPÖ!) – Der Antrag ist ausreichend unterstützt und wird daher vervielfältigt und verteilt. Ich danke.

*****

17.00.43Kurze Debatte über einen Fristsetzungsantrag


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Wir gelangen nunmehr zur kurzen Debatte über den Antrag der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA, dem Gesundheitsausschuss zur Berichterstattung über den Antrag 405/A der Abgeordneten Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc, Mag. Gerald Loacker, Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA betreffend Tabak- und Nichtraucherin­nen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz eine Frist bis zum 20. November 2018 zu setzen.

Nach Schluss dieser Debatte wird die Abstimmung über den gegenständlichen Frist­set­zungsantrag stattfinden.

Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass nach § 57a Abs. 1 der Geschäftsord­nung kein Redner mehr als 5 Minuten Redezeit hat, wobei dem Erstredner zur Begrün­dung 10 Minuten zur Verfügung stehen.

Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen ebenfalls nicht länger als 10 Minuten dauern.

Zu Wort gemeldet ist Frau Kubobfrau Rendi-Wagner. – Bitte sehr.


17.01.56

Abgeordnete Dr. Pamela Rendi-Wagner, MSc (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! In einem Jahr werden 30 000-mal Menschen aus einem einzigen Grund ins Spital eingeliefert. Grund ist, dass es in Österreich kein generelles Rauchverbot in der Gastronomie gibt. 1 500 Krankenhausaufenthalte von Kindern pro Jahr könnten wir nur durch eine Maßnahme verhindern: ein generelles Rauchverbot in der Gastronomie. – Über 1 500 Kinder! (Beifall bei der SPÖ.)

Ich weiß, dass Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von den Regierungs­par­teien, es leid sind, diese Zahlen zu hören, denn wir haben sie schon einige Male erwähnt, und ich kann Ihnen sagen, ich bin es leid, hier immer wieder darüber reden zu müssen. Ich bin es leid, Ihnen sagen zu müssen, dass dieser giftige Qualm jedes Jahr, jeden Tag Menschenleben fordert, nämlich zwei bis drei pro Tag allein wegen Passiv­rauchens. Ich bin es auch leid, erklären zu müssen, dass Kellnerinnen und Kellner nicht ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse sind, aber ich stehe heute dennoch hier und rede darüber. (Präsidentin Kitzmüller übernimmt den Vorsitz.)

Warum? – Weil ich auch nicht dabei zusehen will, wie Sie hier einfach sitzen und im besten Fall versuchen, nicht daran zu denken, welchen gesundheitspolitischen Wahn-


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sinn Sie im Frühjahr beschlossen haben. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten von NEOS und Liste Pilz.)

Im schlechtesten Fall sind Sie darauf auch noch stolz. Ich sehe es als meine Aufgabe an, Sie daran zu erinnern – und wir werden das auch weiter so handhaben –: an diese 1 500 Kinder, die unfreiwillig mit Atemnot, Lungenentzündung, Asthmaanfällen in der Nacht, bei Tag in Krankenhäuser dieses Landes eingeliefert werden, an die 16-jährigen Lehrlinge in der Gastronomie, die diesen Qualm während ihrer Arbeit acht Stunden lang einatmen müssen, an die 13 000 Familien in Österreich, die Familienmitglieder wegen Lungenkrebs verlieren, und an das menschliche Leid, das Sie, sehr geehrte Damen und Herren, mit Ihrer Entscheidung im Frühling dieses Jahres zu verantworten haben. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Ich habe es gestern schon gesagt, es ist folgende Frage, die jeder und jede Einzelne von uns sich bei jeder Entscheidung, die wir hier treffen, wirklich ernsthaft stellen sollte: Mache ich das Leben der Menschen damit besser? Ich frage Sie: Haben Sie sich im März dieses Jahres diese Frage gestellt, als Sie das Rauchverbot in der Gastronomie gekippt haben, das Sie als ÖVP 2015 einstimmig mitbeschlossen haben? Haben Sie sich diese Frage gestellt? – Ich kann Ihnen sagen, beim Kippen des Rauchverbots lautet die Antwort: Nein! Sie haben das Leben der Menschen in diesem Land nicht besser gemacht. Sie verantworten durch Nichteinführung des Rauchverbots jedes Jahr mehr als 30 000 Krankenhausaufenthalte und viele, viele Todesfälle. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Das sind mehr als 100 Menschen pro Tag! Lässt Sie das einfach kalt? Es gibt keinen Arzt dieses Landes, der das unterstützt, außer Ärzte in Ihren Reihen, die dafür­stimmen. Das wundert mich sehr. Und genau das Gleiche trifft auf die Kollegen, die ÄrztInnen in den Reihen der FPÖ zu. Das ist etwas, was schwerwiegend ist, weil man nach seinem Medizinstudium eigentlich einen anderen Eid abgelegt hat. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Da bin ich nicht alleine, meine Damen und Herren! In der Zwischenzeit haben fast 900 000 Menschen dieses Landes ihre Unterschrift klar gegen Ihre Entscheidung und für das Rauchverbot in der Gastronomie abgegeben, und ich sehe es als meine Auf­gabe als Opposition, hier immer wieder für diese 900 000 Menschen – und eigentlich für 8 Millionen Menschen – diesen Appell an Sie zu richten. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Legen Sie Ihre ideologischen, partei­politi­schen, koalitionspaktbegründeten Scheuklappen beiseite, denn die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen in diesem Land ist keine Frage der Ideologie, und es darf auch keine Frage der Parteipolitik und schon gar keine Frage eines Koalitionspaktes sein. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abg. Zadić.)

Es ist eine Frage der Vernunft und die Frage, ob Sie eine menschliche Verantwortung, nicht nur eine politische, an den Tag legen. Sehr geehrte Damen und Herren, stimmen Sie daher unserem Antrag auf Fristsetzung zu und lassen Sie uns gemeinsam, über­parteilich, im nächsten Plenum das Rauchverbot in der Gastronomie beschließen oder – wenn Sie sich da gegenseitig als Koalitionspartner im Wege stehen – lassen Sie die Menschen in diesem Land entscheiden! – Vielen Dank. (Beifall bei der SPÖ, bei Ab­geordneten der NEOS sowie der Abg. Zadić.)

17.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Fürlinger. – Bitte, Herr Abgeordneter.



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17.07.53

Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (ÖVP): Hohes Präsidium! Sehr geehrte Damen und Herren! (Abgeordnete der SPÖ halten Rauchverbotstafeln und Tafeln mit der Auf­schrift „881.692 Unterschriften“ in die Höhe.) Dass 30 000 Menschen ins Spital oder zum Arzt gehen, Frau Dr. Rendi-Wagner, ist nicht deswegen so, weil in der Gastro­nomie geraucht wird, sondern weil geraucht wird. (Abg. Rendi-Wagner: Doch! Nein, es ist erwiesenermaßen das Rauchverbot in der Gastronomie!) Wenn ich Ihre drama­tische Rede höre, Frau Dr. Rendi-Wagner, frage ich mich, wie wir es geschafft haben, in 400 Jahren Tabakgenuss von 500 Millionen - -


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter, ich darf Sie kurz unterbrechen. Die Taferln sind sehr schön gelungen, und ich bitte, sie wieder einzupacken. (Die Tafeln werden wieder abgestellt.) – Danke schön!

Bitte, Herr Abgeordneter! Es geht weiter. – Danke.


Abgeordneter Mag. Klaus Fürlinger (fortsetzend): Ich habe die Taferln auch als künstlerisch sehr wertvoll empfunden. (Abg. Belakowitsch: Na ja!) Wenn ich Ihre dra­matischen Worte höre, frage ich mich, wie die Weltbevölkerung in 400 Jahren Tabak­genuss von 500 Millionen auf 7 Milliarden Menschen anwachsen konnte und die Mensch­heit noch nicht untergegangen ist. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich möchte einmal eines feststellen, meine Damen und Herren: Das Rauchen von Zigaretten, Zigarren und Pfeifen ist in diesem Land gesetzlich erlaubt. (Abg. Leichtfried: Ja, wegen Ihnen!) – Nein, nein, nein. Herr Kollege Leichtfried, Sie wollen es ja nur in der Gastronomie verbieten. Wenn, dann müssten Sie einen Antrag einbringen, dass das Rauchen für alle zur Gänze verboten wird, und das schaue ich mir an, was Sie da zusammenbringen. Das schaue ich mir an! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Sie können als Staat eine Erklärung abgeben, meine Damen und Herren, dass Sie das Rauchen in öffentlichen Gebäuden verbieten. Sie können als Staat eine Erklärung abgeben, dass Sie für die Gastronomie in öffentlichen Gebäuden das Rauchen ver­bieten. Ja, Sie können an Förderungen für Unternehmer ein Rauchverbot knüpfen. Einem privaten Unternehmer vorzuschreiben, was er in seinen vier Wänden, die er auf eigenes wirtschaftliches Risiko betreibt, an legalen Dingen tun darf und was nicht, das bin ich von den Sozialdemokraten hier im Haus gewohnt, von den NEOS, die mir nachher noch die Leviten für meine Worte lesen werden, aber eher nicht. Dass ich ausgerechnet dem Kollegen Loacker hier eine Vorlesung über den liberalen Humanismus mit Eigenverantwortung halten muss, wundert mich bis zu einem gewis­sen Grad schon. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Loacker: Mich auch!)

Meine Damen und Herren! Es ist das eigene Risiko des Unternehmers, des Gastwirtes, ob er draußen den grünen oder roten Aufkleber anbringt. Das ist sein Risiko! Es kann sein, dass nur Nichtraucher dort wohnen, die werden nicht hineingehen und er wird Schiffbruch erleiden. (Abg. Leichtfried: Es geht um das Risiko der Mitarbeiter!) Das Risiko der Mitarbeiter: Da könnte ich Ihnen jetzt einerseits darauf antworten, dass auch der Mitarbeiter nicht dort arbeiten muss, aber ich werde Kollegen Obernosterer zitieren. (Weitere Zwischenrufe bei der SPÖ.)  Auch seine Entscheidung! Ich kann Ihnen aber Kollegen Obernosterer zitieren, der gesagt hat: Wenn heute ein Mitarbeiter bei uns im Nichtraucherbereich arbeiten will und es ein guter Mitarbeiter ist, dann tragen wir ihn auf Händen in den Nichtraucherbereich. Das ist seine eigene Entscheidung, und das werden wir auch tun. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich sage Ihnen ganz einfach am Ende des Tages: Solange das Rauchen nicht zur Gänze verboten ist, sondern etwas Legales ist, ist es eine Entscheidung des Ein­zelnen, ob er raucht, und es ist eine Entscheidung des privaten Unternehmers, ob in


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seinen Räumen geraucht wird oder nicht. (Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.) Das ist keine Frage eines Koalitionspaktes, sondern eine Frage von Liberalismus oder nicht, meine Damen und Herren. Darum geht es, und sonst um gar nichts! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Eigenverantwortung ist die Überschrift, und der fühlen wir uns verpflichtet. Daher werden wir den Fristsetzungsantrag ebenso ablehnen wie Ihren Gesetzentwurf, und das aus voller Überzeugung. – Danke. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Scherak: Sehr schwache Rede! – Abg. Zinggl: Was ist dann mit Cannabis? – Ruf bei der FPÖ: Das wollt ihr freigeben! Rauchen verbieten, Cannabis freigeben!)

17.11


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Leichtfried. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


17.12.04

Abgeordneter Mag. Jörg Leichtfried (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Geschätzte Damen und Herren! Wer sich jahrelang für direkte Demokratie ausspricht und diese als Hauptwahlkampflosung auch auf seine Fahnen heftet, wie es Herr Strache getan hat, wer auch im Wahlkampf, aber auch davor immer gesagt hat, dass ab einer gewissen Anzahl von Stimmen für ein Volksbegehren eine Volksabstimmung zu erfolgen hat (Ruf bei der SPÖ: Mit 250 000 Unterschriften!), wie Herr Strache und wie Herr Kurz, wer dann, wenn 900 000 Menschen ein Volksbegehren unterschreiben, mit billigsten Aus­reden versucht (Abg. Belakowitsch: 900 000? Könnt ihr die Taferl noch einmal hoch­heben?), eine Volksabstimmung zu verhindern, der muss sich den berechtigten Vor­wurf gefallen lassen, dass er seine Wählerinnen und Wähler verraten hat, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Belakowitsch: Sie können nicht nur nicht lesen, sondern auch nicht rechnen!)

Sie alle haben nicht nur Ihre Wählerinnen und Wähler verraten. (Abg. Belakowitsch: Falsch!) Sie haben dafür gesorgt, dass Österreich inzwischen nicht nur als Aschen­becher Europas bezeichnet wird, sondern der Aschenbecher Europas geworden ist – geschätzte Damen und Herren, das haben Sie zu verantworten, und nur Sie, mit all den Folgen! (Beifall bei der SPÖ. – Zwischenruf des Abg. Amesbauer.)

Ja, Ihnen ist das wurscht. 1 500 Kinder, die jedes Jahr wegen des fehlenden Rauch­verbots in Lokalen im Krankenhaus landen, sind Ihnen wurscht. (Zwischenruf des Abg. Obernosterer.) Das ist Ihnen egal, Herr Obernosterer; ich nehme das zur Kenntnis. 30 000 Menschen insgesamt jedes Jahr in Krankenhäusern, weil Sie zu borniert sind, das Rauchverbot, das Sie schon beschlossen haben, weiterzuverfolgen. Das sind die Fakten!

Geschätzte Damen und Herren! Nun zu den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Betrieb: Der Kollege vor mir hat von Liberalismus gesprochen. Wenn es in der obersteirischen metallurgischen Industrie solche Luftverhältnisse gegeben hätte, wäre ein Betrieb nach dem anderen zugesperrt worden. Das gibt es nur mehr in der Gastronomie und sonst nirgends. Das haben Sie auch zu verantworten! (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Ich fordere Sie auf: Legen Sie Ihre partei­politi­schen Scheuklappen ab! Es sind nicht nur Scheuklappen, es ist schon Borniertheit. Legen Sie das einmal ab! Ich weiß, das ist für die FPÖ schwierig – ich gebe das ja zu –: Das einzige Wahlversprechen, das Herr Strache umgesetzt hat, war, weiter rauchen zu dürfen, sonst sind Sie ohnedies überall umgefallen. Ich weiß, das ist schwer, aber stimmen Sie diesmal mit Ihrer Vernunft und nicht mit parteipolitischer Brille ab! Stimmen Sie mit für ein Rauchverbot in der Gastronomie! Und wenn Sie dazu zu feig


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sind, was ja möglich ist, dann lassen Sie wenigstens eine Volksabstimmung zu! Das muss doch möglich sein, geschätzte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ sowie der Abgeordneten Loacker und Zadić.)

17.15


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Wurm. – Bitte, Herr Abgeordneter.


17.15.33

Abgeordneter Peter Wurm (FPÖ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Ich begrüße den RFJ Tirol sehr herzlich in Wien. (Beifall bei der FPÖ.)

Raucherdebatte, die 97. – ich glaube, ich bin nicht der Einzige, dem das mittlerweile schon ein bisschen auf die Nerven geht. (Heftiger Widerspruch bei der SPÖ.) Auch die Bevölkerung draußen kann das mittlerweile nicht mehr hören, diesen Feldzug der Linken, weil sie eben sonst nichts finden. (Abg. Rendi-Wagner kehrt dem Redner den Rücken zu.) Weil diese Regierung Österreich verbessert, suchen Sie verzweifelt nach einem Strohhalm, um sich irgendwo festzuhalten. Das wird nicht zum Erfolg führen. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Vielleicht ganz kurz: Wir haben über dieses Thema schon unzählige Male hier im Haus diskutiert. Ich versuche es noch einmal, einfach ein bisschen mit Zahlen, Daten, Fakten. Mir ist schon klar, dass ich viele nicht überzeugen kann, aber ich versuche noch einmal, die Position von uns und von mir hier klarzumachen. Da es keine tat­sächliche Berichtigung gibt – Herr Kollege Leichtfried, hören Sie bitte kurz zu –, darf ich hiermit Folgendes klarstellen, weil das immer falsch gesagt wird: Österreich ist, was man erkennt, wenn man schon Zahlen heranzieht, nicht der Aschenbecher Europas. Es gibt eine Statistik der Europäischen Kommission – die zweifeln hoffentlich nicht einmal Sie an –, und zwar zu den Rauchernationen. (Der Redner hält eine Tafel mit einem Balkendiagramm in die Höhe.) Wenn man nach dem Anteil der Raucher geht, sieht man ganz deutlich, dass Österreich auf Platz zehn liegt. Wir könnten auch auf Platz 15 sein, auch kein Problem. Wir sind jedenfalls nicht der Aschenbecher Europas. Wir sind – wie bei Österreich sehr oft der Fall – in Europa im Mittelfeld, um das auch ein­mal klarzustellen. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Plessl: Da habe ich schon bessere Statistiken gesehen! – Abg. Leichtfried: Nicht sehr überzeugend!)

Das Nächste, das ich noch einmal klarmachen möchte: Ich habe natürlich die letzten Wochen und Monate sehr viele Gespräche auch mit der Gegenseite geführt. Zwei Dinge möchte ich einmal klarstellen: Ich habe ein Treffen mit einem Mitinitiator dieser Unterschriftenaktion gehabt. Es war ein sehr nettes Gespräch, ein sehr höflicher Austausch unserer Argumente. Zu meinem und auch seinem Entsetzen haben wir festgestellt, dass er das Nichtrauchergesetz 2015 gar nicht gekannt hat. Das heißt, er hat die eigene Propaganda, die ihm irgendwer eingeredet hat, geglaubt, er kennt das Gesetz aus 2015 gar nicht. Ich habe es ihm dann gnädigerweise geschickt. Er hat es durchgelesen, war selbst erstaunt, was da alles drinnen steht. (Der Redner hält ein Konvolut in die Höhe.) Es sind diese ominösen 30 Seiten, ich habe sie schon mehr­mals gezeigt. Das ist eines der strengsten Nichtrauchergesetze der Welt, ich sage es noch einmal. Das ist ja nicht einmal von uns damals beschlossen worden, sondern von der alten Regierung.

Um das klarzustellen: Was hat die neue Regierung gemacht? – Ich sage es zum wie­derholten Male: Sie hat das gemacht, was Frau Rendi-Wagner – die hat ein schlechtes Gewissen, deswegen schaut sie nicht her (die weiterhin vom Redner abgewendete Abg. Rendi-Wagner schüttelt den Kopf) – nicht gemacht hat, was sie hätte machen sollen, nämlich den Kinder- und Jugendschutz in diesen 30 Seiten auch noch festzu-


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halten. Der steht da nicht drinnen, und sonst stehen extrem viele Dinge drinnen, ganz, ganz strenge Dinge für Erwachsene.

Weil Frau Kollegin Rendi-Wagner das vergessen hat, hat sie ein schlechtes Gewissen, und deshalb haben wir von der Regierung ihr geholfen und dann diese eineinhalb Seiten im März eingefügt. (Der Redner hält ein Blatt in die Höhe. – Zwischenruf der Abg. Rendi-Wagner.) Da haben wir von Gesetzes wegen einen effektiven Kinder- und Jugendschutz definiert. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Das kann man sich alles anschauen, ich gebe es Ihnen gerne noch einmal. Das sind die Fakten der ganzen Diskussion. Was wir gemacht haben, dazu stehe ich zu 150 Prozent. Wir sprechen von der Gastronomie. Sie haben in ganz Österreich ein Rauchverbot, man kann nirgends rauchen. (Abg. Leichtfried: Wer sagt das?) Fragen Sie die Raucher in Ihren Reihen, Sie haben auch Raucher. Als Raucher kann man nirgends mehr rauchen. Wir haben die kleinen Ausnahmen, die es in der Gastronomie noch gegeben hat, erhalten.

Um noch einmal die Zahlen darzustellen: Derzeit sind circa 90 Prozent aller Gastro­nomiebetriebe, wenn man alle zusammennimmt, bereits rauchfrei.  Nennen Sie mir einen Grund, warum Sie die letzten 10 Prozent mit Gewalt auch noch hineinzwingen wollen! (Anhaltende Zwischenrufe bei der SPÖ.) Es ist nämlich Folgendes passiert, was auch klar war, was ich damals schon gesagt habe: Viele Unternehmer und Gastro­nomen haben sich freiwillig dafür entschieden, ein Nichtraucherlokal zu führen. Ihre Entscheidung, super, kann jeder machen; aber es gibt welche, auch Gastronomen, die diese Ausnahme bei sich haben wollen, und es gibt auch Gäste, die das haben wollen.

Diese Wahlfreiheit wollen wir Freiheitliche, will diese Regierung erhalten. (Beifall bei der FPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

Verbreiten Sie bitte keine Panik (Vorsitzende Kitzmüller gibt das Glockenzeichen), es geht um ganz geringe Ausnahmen in der Gastronomie. Und die Zahlen, die Frau Rendi-Wagner vorhin genannt hat, soll sie mir erst einmal belegen!  Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. Rufe und Gegenrufe bei Abgeordneten von SPÖ und FPÖ.)

17.20


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abge­ord­neter Loacker. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


17.21.00

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Vorsitzende! Hohes Haus! Man sieht bereits daran, wer von den Fraktionen ans Rednerpult geschickt wird, wie der Zugang ist. Die Sozialdemokraten, wir und auch die Kollegen von der Liste Pilz schicken unsere Gesundheitssprecher ins Rennen, bei den Schwarzen kommt ein Rechtsanwalt und bei den Freiheitlichen kommt ein Unternehmer (Abg. Belakowitsch: Konsumentenschutzsprecher!), um die Gesundheit geht es da nicht. Die Gesundheits­politiker auf der ÖVP-Seite verkriechen sich in den hinteren Reihen, weil sie gelernt haben, was es heißt, wenn man für seine Meinung geradesteht. (Beifall bei NEOS und SPÖ.)

Professor Smolle als Rektor der Medizinischen Universität hat gesagt, er wäre für ein Rauchverbot, und – zack! – schon war er die Funktion des Gesundheitssprechers los, und die ORF-Moderatorin von Radio Burgenland hat die Position bekommen. (Zwi­schenruf des Abg. Haubner.) Das ist die Art, wie die ÖVP funktioniert, die dieses Rauchverbot in der Gastronomie beschlossen hat.

Jetzt sitzen hier von den 61 Abgeordneten 28 alte und 33 neue. Die neuen sind da, weil sie auf Basti Kurz’ Gnaden ein Ticket bekommen haben und jetzt hier sitzen dür-


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fen (anhaltende Zwischenrufe bei der ÖVP), die sind brav und folgsam. (Beifall bei NEOS und SPÖ.) Und die alten, die das Gemetzel des Sebastian Kurz überlebt haben, die halten sich zurück, weil sie wissen, es geht ihnen sonst wie Professor Smolle, dann ist man eine Rübe kleiner. So funktioniert Politik in der ÖVP. (Beifall bei NEOS und SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Wir haben ja das Rauchverbot mit Experten im Gesundheitsausschuss diskutiert (Zwi­schenruf des Abg. Lopatka), nämlich mit Professor Zielinski, der in Fragen der Onko­logie eine Koryphäe ist, mit Dr. Stigler, der ein Gesundheitsökonom und ein Experte in der Primärversorgung ist. Und wen haben die Mehrheitsparteien ge­schickt? – Die ÖVP hat die Leiterin der Jugendabteilung aus dem Bundeskanzleramt geschickt, und die FPÖ hat die Expertin für eh alles, Barbara Kolm, geschickt, die in der Oester­reichi­schen Nationalbank, im Aufsichtsrat der Wiener Städtischen und allen möglichen Insti­tutionen sitzt, aber von Gesundheit Nüsse Ahnung hat. – Das ist Ihr Zugang zur Ge­sundheitspolitik. (Heiterkeit und Beifall bei NEOS und SPÖ.)

Dann kommt Kollege Fürlinger und sagt: Ja, das ist nicht liberal, und da muss doch der Unternehmer entscheiden können. – An jedem Arbeitsplatz in dieser Republik gilt ein Schutz der Kollegen, die nicht rauchen, da darf man seinen Arbeitskollegen nicht zuqualmen. Jeder Arbeitnehmer hat einen Anspruch darauf, dass er in einer rauch­freien Zone arbeitet, nur den Arbeitnehmern in der Gastronomie muten wir es zu, dass sie im Qualm arbeiten müssen! Das ist ja schon vom Gleichheitsprinzip her proble­matisch, aber auf die Idee kommen Sie gar nicht.

Die Tschickpolitik dieser Bundesregierung zieht aber noch viel weitere Kreise in ganz andere Regionen hinein: Schauen Sie einmal in die Steuerpolitik! Normalerweise wird die Tabaksteuer jedes Jahr ein bisschen erhöht. Wann wurde sie nicht erhöht? – Im heurigen Jahr, in dem Jahr, in dem das Rauchverbot gekippt wird. Das ist eine hunds­miserable Tschickpolitik, Sie sollten sich genieren! (Beifall bei NEOS und SPÖ. – He-Rufe bei der FPÖ– Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

17.24


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeord­nete Holzinger-Vogtenhuber. – Bitte, Frau Abgeordnete.


17.24.28

Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (PILZ): Frau Präsidentin! Ge­schätzte Kolleginnen und Kollegen! Es ist dem nicht mehr viel anzuschließen, aber es gibt trotzdem noch einen zentralen Aspekt, den ich noch einmal hervorheben möchte.

Wir haben uns als Opposition geeint, weil wir einfach einer Situation gegenüberstehen, in der wir eine schwarz-blaue Blockadehaltung haben, die einfach nicht mehr länger erträglich ist. Die eine Fraktion verbiegt sich, um der anderen zu gewähren, und die andere verbiegt sich, um der einen zu gewähren. Es ist wirklich eine Situation, in der es nicht mehr darum geht, wie die Gesundheit der Bevölkerung schlussendlich am Ende des Tages aussieht, sondern nur mehr darum, wie Sie sich gegenseitig in der Regierung die eigenen Ziele und Projekte zuschanzen können, wie auch immer es in Ihrem Interesse ist.

Wir haben diesen Antrag deshalb eingebracht, weil die Argumente ja am Tisch liegen, einige davon sind wieder aufgezählt worden, aber die Argumente liegen am Tisch. Wir haben deshalb gemeinsam einen Fristsetzungsantrag eingebracht, damit sich der Ausschuss endlich damit befasst, damit endlich darüber abgestimmt werden kann und endlich entschieden werden kann. (Zwischenruf des Abg. Martin Graf.) Die einzige Forderung, die von unserer Seite noch offen ist, ist – dazu stehen wir, dazu stehen wir auch als Liste Pilz (Abg. Rosenkranz: Ich glaube, da sind Sie gar nicht mehr Mit-


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glied!) –: Wir wollen eine Volksabstimmung, denn ich möchte Ihnen, liebe FPÖ, auch Ihre Vergangenheit vorhalten.

Wir bräuchten keine Verfassungsänderung, Sie bräuchten nicht um 2022 herum, kurz vor der nächsten Wahl, wieder ein kleines Wahlzuckerl auf den Tisch hauen. Nein, wir bräuchten keine Verfassungsänderung (Abg. Deimek: Sie können davon ausgehen, dass wir Verträge lesen können!), wenn Sie einfach nur hergehen, diesem Initiativ­antrag zustimmen (Abg. Höbart: Direkte Demokratie ...!) und nicht behaupten würden, dass wir alle miteinander gescheiter sind als die Leute dort draußen, sondern die Leute dort draußen befragen. Lassen wir sie doch entscheiden!

Was waren die Forderungen der FPÖ, vielleicht komme ich darauf noch kurz zurück: Dass die ÖVP kein Interesse an direkter Demokratie oder an einem Ausbau von Volks­entscheiden hat (Zwischenrufe bei der FPÖ), das ist eh keine Frage, das hinterfrage auch ich nicht, aber die FPÖ ist die Partei des kleinen Mannes (Ruf bei der FPÖ: Ja, deswegen ...!) und hat es uns in den letzten Jahren stetig vorgehalten, wenn sie Volksentscheide wollte. (Weitere Zwischenrufe bei der FPÖ.– Einen Moment!

2008: Ihr Parteiobmann Heinz-Christian Strache, Volksbegehren Österreich zuerst, 260 000 Un­terschriften. (Rufe und Gegenrufe zwischen SPÖ und FPÖ.) Wer fordert da eine Volksabstimmung? – Heinz-Christian Strache.

2011: wiederum ein Volksbegehren, EU-Rettungsschirm, 250 000 Unterschriften. Wer fordert wieder eine Volksabstimmung? – Ich glaube, er war aus der FPÖ. Ihr Bun­desparteiobmann Heinz-Christian Strache!

2015: ein weiteres Volksbegehren, 261 000 Unterschriften. Sie können fortsetzen: Volks­abstimmung, Heinz-Christian Strache.

Und was ist jetzt? (Abg. Leichtfried: Nichts!) – Fast 900 000 Unterschriften wurden gesammelt. (Abg. Belakowitsch: Fast!) – Sie sagen „fast“, aber wer hat denn die Grenze von 900 000 Unterschriften festgelegt? (Ruf bei der FPÖ: Die Regierung! Weitere Rufe bei der FPÖ: ... im Regierungsprogramm!)

Ich halte hier (ein Schriftstück in die Höhe haltend) den Minderheitsbericht der Oppo­sition zur direkten Demokratie in der Hand, der 2015 beschlossen oder von Ihnen ge­meinsam erstellt worden ist. (Abg. Martin Graf: ... bei einer Zigarette darüber sprechen!) Die Parteien, die damals dabei gewesen sind, waren unter anderem die Grünen, die NEOS, das Team Stronach und die FPÖ. (Zwischenruf des Abg. Rosenkranz.)

In diesem Minderheitsbericht steht – und das möchte ich auch gerne zitieren –: „Volksbegehren, die vom Nationalrat nicht entsprechend umgesetzt werden,“ – vor dieser Situation stehen wir nun gerade – „sollen ab einer bestimmten Anzahl von Un­ter­stützungserklärungen verpflichtend einer Volksabstimmung [...] unterzogen werden.“ – Jetzt kommt die Grenze! Die Rede war von 10 Prozent der Wahlberechtigten, und wenn man ein bisschen nachrechnet, dann kommt man auf 640 000 Personen.

Jetzt könnte die SPÖ wirklich die Taferln noch einmal hochhalten, denn die Zahl, die auf den Taferln steht, ist mehr als 640 000 Unterschriften. (Einige Abgeordnete der SPÖ halten Tafeln mit der Aufschrift „881.692 Unterschriften“ und Taferln mit dem Symbol für Rauchen verboten in die Höhe.) – Das bedeutet: Was ist Ihr Wort wert? (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Was ist Ihr Wort in diesem Minderheitsbericht betreffend die direkte Demokratie und die Ausweitung der direkten Demokratie wert? Einen feuchten Kehricht! (Anhaltende Zwischenrufe bei FPÖ und ÖVP.)

Hätte man sich damals auch so dermaßen vor der Entscheidung der Bevölkerung ge­fürchtet, wie Sie das heute tun, dann hätten wir heute vor den Toren Wiens das


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AKW Zwentendorf in Betrieb, wir hätten verstrahlte Ruinen oder im schlimmsten Fall Hunderttausende Menschen, die dem Tode zum Opfer fallen, wenn wirklich etwas pas­siert. Fürchten Sie sich nicht vor der Bevölkerung - -


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete, ich muss Sie darauf hinweisen, zum Schluss zu kommen.


Abgeordnete Daniela Holzinger-Vogtenhuber, BA (fortsetzend): Schlusssatz: Fürch­ten Sie sich nicht vor den Menschen da draußen! (Zwischenrufe bei der FPÖ.) Be­haupten Sie nicht, dass Sie gescheiter sind als alle miteinander, über die Sie aktuell drüberregieren! Eines noch: Lernen Sie ein bisschen Geschichte! – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. Abg. Rosenkranz: Und wir fürchten uns auch nicht vor den Menschen hier herinnen! – Abg. Martin Graf: Wir fürchten uns nur vorm Kuscheln mit dem Peter Pilz!)

17.29

17.29.20


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich bitte nun jene Damen und Herren, die für den Fristsetzungsantrag sind, um ein entsprechendes Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit, abgelehnt.

17.29.38Fortsetzung der Tagesordnung


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich nehme nun die Verhandlung über Tagesord­nungspunkt 11 wieder auf.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rauch. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Rauch – auf dem Weg zum Rednerpult –: Ich habe gehört, der Rauch kommt auf die Kurzdebatte vom Rauch, aber nichtsdestotrotz, Nomen soll nicht Omen sein!)


17.30.01

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister Köstinger! Hohes Haus! Kommen wir zur Umwelt, zu einem der größten Pakete, das diese Bundesregierung in den letzten Jahren auf den Weg ge­bracht hat. Dafür ist dieser Bundesregierung ein großer Dank auszusprechen und mit einem großen Applaus zu begleiten. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Kollege Preiner hat in seinem Redebeitrag gesagt: „mit der Umwelt spielt man nicht!“ Das ist richtig. Diese Bundesregierung handelt, diese Bundesregierung handelt durch eine integrierte Klima- und Energiestrategie. Das sind Maßnahmen, die diese Umwelt schützen, die auch alle Anforderungen, die wir von der Europäischen Union haben, erfüllen und die auch im Lande für eine gesunde Luft in diesem Bereich sorgen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Die Luftverschmutzung ist natürlich auch in Österreich ein Thema, und wir haben das in diesem Gesetzentwurf, in dieser Richtlinie mit Maßnahmen, die auch in der #mission2030 inkludiert sind, dementsprechend umgesetzt. Österreich unterliegt da völkerrechtlichen und unionsrechtlichen Verpflichtungen zur Reduktion von bestimmten Luftschadstoffen. Dieses internationale Übereinkommen hat auch das Ziel oder die Wer­tigkeit, die weiträumigen, grenzüberschreitenden Luftverunreinigungen zu imple­men­­tieren.

In diesem Sinne haben wir heute diesen Gesetzesantrag eingebracht. Die Mitglied­staaten müssen bis zum 1.4.2019 ein erstes nationales Luftreinhalteprogramm er­stellen. Wir haben bereits in der Vergangenheit einen sehr guten Weg beschritten und jetzt, mit dieser Bundesregierung und mit allen ihren Maßnahmen, sind wir auf einem sehr guten Weg, unsere Luft sauber zu halten. Danke. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

17.32



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 159

Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesminister Köstinger. – Bitte sehr, Frau Minister.


17.32.10

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ge­schätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! In den vergangenen beiden Jahrzehnten wurden in Österreich und vor allem auch in der Europäischen Union erhebliche Fortschritte bei der Reduktion der Emissionen von Luft­schadstoffen erzielt.

Dennoch gehört die Außenluftbelastung zu jenen Umwelteinflüssen, die nach Einschät­zung der WHO die größten gesundheitlichen Auswirkungen verursachen. Mit dem Emis­sionsgesetz-Luft 2018, einer Neufassung des bisherigen Emissionshöchstmengen­ge­setzes-Luft, setzen wir die neue EU-Richtlinie über die Reduktion der nationalen Emis­sionen bestimmter Luftschadstoffe in nationales Recht um. (Abg. Preiner: Zu spät!)

Gegenüber der früheren NEC-Richtlinie gibt es einige Neuerungen im Bereich der Luft­reinhaltung. Es sind Emissionsreduktionsverpflichtungen für die fünf wichtigsten Luft­schadstoffe Schwefeldioxid, Stickstoffoxide, flüchtige organische Verbindungen, Am­moniak und auch Feinstaub ab den Jahren 2020 beziehungsweise 2030 sowie eben auch ein Prozess für die Erstellung eines nationalen Luftreinhalteprogramms vorge­sehen.

Zum Redebeitrag des Abgeordneten Preiner: Es ist bezüglich Ammoniak anzumer­ken – und das wurde auch im Ausschuss bereits festgehalten –, dass Österreich vor allem in der Landwirtschaft im Bereich von Ammoniak die Grenzwerte überschreitet, das hat aber auch etwas mit dem Thema Tierwohl zu tun. Anders als in anderen Ländern ist in Österreich massiv auf Freilandhaltung umgestellt worden, es sind Frei­halteställe gebaut worden. Wir sind gerade dabei, ein nationales Luftreinhalte­pro­gramm auszuarbeiten, in welchem vor allem auch die Ammoniakreduktion Bestandteil sein wird. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Preiner: Zu spät, Frau Ministerin!) – Da Herr Abge­ordneter Preiner anmerkt, dass das zu spät ist, möchte ich darauf hinweisen, dass es in der Vergangenheit speziell mit Ihrer Partei nicht möglich war, das umzu­setzen. (Abg. Preiner: Sie haben in Ihrer Ministerzeit bis dato nicht gehandelt!)

Neu ist bei den Luftschadstoffen auch der Luftschadstoff Feinstaub PM2,5, der bisher nicht in der NEC-Richtlinie geregelt war.

Die Emissionsreduktionsverpflichtungen sind als relative Werte, das heißt, als Pro­zentsatz gegenüber den Emissionen des Basisjahres 2005 festgelegt. Darüber hinaus ermöglicht die NEC-Richtlinie die Berücksichtigung von Inventuränderungen und enthält vor allem auch Vorgaben für die Überwachung der negativen Auswirkungen der Luftverschmutzung auf die Ökosysteme.

Entsprechend den Vorgaben der Richtlinie, der Judikatur des Europäischen Gerichts­hofes und auch der Aarhus-Konvention sind für das nationale Luftreinhalteprogramm auch Vorschriften über die Öffentlichkeitsbeteiligung und den Zugang zu Gerichten für NGOs sowie für unmittelbar betroffene natürliche Personen vorgesehen.

Das neue nationale Luftreinhalteprogramm mit Maßnahmen zur Zielerreichung der Emissionsreduktionsverpflichtungen wird mit 1. April 2019 an die EU-Kommission übermittelt und wird einen wertvollen Beitrag zur Luftreinhaltung in Österreich leisten. (Zwischenruf des Abg. Preiner.)

Es ist mir ein großes Anliegen, den Prozess zur Erstellung des nationalen Luftrein­halteprogramms und auch die Arbeiten zum nationalen Energie- und Klimaplan in


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enger Abstimmung zu koordinieren und zu gestalten. Dabei gilt es vor allem auch, die Synergien zwischen Klimaschutz und Luftreinhaltung zu nutzen.

Arbeitsgruppen für die betroffenen Sektoren, in denen die Bundesländer, die relevan­ten Ministerien und auch Experten vertreten sind, erarbeiten bis zum Jahresende gemeinsam Maßnahmenvorschläge. Danach ist wie auch im Gesetz verankert – ein öffentlicher Konsultationsprozess von sechs Wochen vorgesehen.

Zurzeit werden die technischen Szenarien überarbeitet und aktualisiert, um eine bestmögliche Einschätzung der Entwicklung bei den Emissionen bis 2030 zur Ver­fügung zu haben.

Mit dem neuen Emissionsgesetz-Luft setzen wir einen weiteren wichtigen Schritt zur Verminderung der nationalen Emissionen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.36


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Danke, Frau Minister.

Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Jeitler-Cincelli. – Bitte, Frau Abge­ordnete.


17.36.30

Abgeordnete Mag. Carmen Jeitler-Cincelli, BA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsi­dentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Zuseher! Gesundheit, sauberes Wasser und Klimaschutz sind nur drei der Sustainable Development Goals, unserer Ziele, die wir uns als Weltgemeinschaft gesetzt haben. 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen haben dafür unterschrieben, dass wir das gemeinsam vorantreiben, einen Aktionsplan für die Menschen, für den Planeten und für den Wohlstand.

Dies kann aber nicht nur auf internationaler Ebene funktionieren, sondern wir müssen auch auf nationaler Ebene unsere Dinge, unsere Projekte umsetzen – und auch auf regio­naler Ebene bis hinein in die kleinste Zelle, meiner Meinung nach bis in die Familie.

Die Luftverschmutzung stellt noch immer eines der größten Probleme dar, obwohl in den vergangenen Jahren Gott sei Dank Fortschritte bei der Reduktion von anthro­pogenen Emissionen erzielt wurden. Die Außenluftbelastung führt allerdings laut aktu­ellen Einschätzungen der Weltgesundheitsorganisation immer noch zur größten Anzahl an Todesfällen und fordert bereits mehr Todesopfer als Straßenverkehrsunfälle.

Ich möchte ein Beispiel bringen: Ich war vor einigen Monaten in Pristina, und erst da ist mir bewusst geworden, was es eigentlich bedeutet, welche Gnade es ist, in einem Land zu leben, wo man gesunde Luft atmen kann. Dort herrschen Themen wie Korrup­tion vor, dort gibt es wirklich Probleme und Jugendarbeitslosigkeit, aber meiner Mei­nung nach ist ein Problem, das gar nicht so thematisiert wird, die Luft. Man steigt dort aus, denkt sich nach einem schönen Tag, dass das gar nicht so tragisch ist, was die Leute erzählen. Plötzlich, am nächsten Tag, wenn das Wetter wechselt, wird es einem bewusst: die schlechtesten Luftwerte weltweit. – Das ist eineinhalb Flugstunden von Wien entfernt. Die Augen tränen, die Kleidung riecht unglaublich am nächsten Tag, als wäre man eine Nacht lang vor einem Lagerfeuer gesessen. Also das macht schon etwas mit einem, und man versteht dann jeden Menschen, der seine Familie einpackt und sagt: Ich verlasse dieses Land.

Gesunde Luft, das ist ein Thema, wozu wir alle unseren Beitrag leisten können. Ich denke, wir haben auch den Auftrag, es anderen zu transportieren, und zwar durch unser eigenes Verhalten. Das ist mir ganz wichtig.


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Ich zum Beispiel habe vor einigen Jahren entschieden, dass wir in der Familie auch mit einem Auto auskommen. Ich habe auf mein Auto verzichtet, fahre das Elektroauto meines Mannes. Das sind Dinge, die man machen kann. Man kann klimabewusst einkaufen, biologisch, regional einkaufen. Jeder kann handeln.

Das ist etwas, Herr Loacker – ich glaube, wir werden noch gute Freunde –, was die Wähler honorieren. Wir in der ÖVP sind nämlich mit Vorzugsstimmen gewählt und nicht auf Gnaden von Sebastian Kurz. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. Abg. Loacker: Bussi! Bussi!)

Der Großteil von uns allen ist mit Vorzugstimmen gewählt. Zum Beispiel waren es bei mir knapp 5 000 Menschen, die es gut gefunden haben, wie ich in den letzten Jahren gehandelt habe, wie ich gewählt habe. (Abg. Nehammer: Wie viele Vorzugsstimmen hat der Herr Loacker? ... Na, gar keine wahrscheinlich! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Es ist die Frage, wie es bei Ihnen ist – so viel zum Thema. So viel Arroganz mit knapp 7 Prozent finde ich ein bisschen überheblich, aber das macht nichts. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir haben nur einen Planeten, ich glaube, das eint uns. Wir haben einen gemein­sa­men Planeten. Leben wir auf dieser Erde, leben wir im Heute mit dem Bewusstsein für morgen! Wir alle stehen in einer globalen Verantwortung, dazu können wir alle unseren Beitrag leisten. – Vielen, vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.39

17.40.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 271 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist mit Mehrheit angenommen. (Unruhe im Saal. – Prä­sidentin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen.) Wir sind in einem Abstimmungs­vor­gang, meine Damen und Herren Abgeordneten! (Zwischenruf des Abg. Wurm.) – Herr Abgeordneter Wurm, ich bitte!

Wir kommen nun zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung diesem Gesetzentwurf zu­stimmen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit, somit angenom­men.

17.40.5912. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (272 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Bundes-Umwelthaftungsgesetz und das Umweltinfor­ma­tionsgesetz geändert werden (281 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 12. Tagesordnungspunkt.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Strasser. – Bitte, Herr Abgeordneter.


17.41.23

Abgeordneter Dipl.-Ing. Georg Strasser (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Bundesministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 162

Bei diesem Tagesordnungspunkt geht es um die Novelle des Bundes-Umwelthaftungs­gesetzes und um die Novelle des Umweltinformationsgesetzes.

Das zweite Gesetz, das Umweltinformationsgesetz, ist unter den gegebenen Rahmen­bedingungen nicht mit der Datenschutz-Grundverordnung in Einklang zu bringen, weshalb eine Änderung notwendig ist.

Das erste Gesetz, das Bundes-Umwelthaftungsgesetz, regelt den Umstand der Um­welt­beschwerde, die eingebracht werden kann, wenn zum Beispiel eine Betriebsanlage einen Gewässerschaden oder einen Bodenschaden verursacht. Notwendig ist diese Änderung, da uns der Europäische Gerichtshof und auch die Europäische Kommission ersucht haben, dieses Gesetz richtlinienkonform zu verfassen.

In Wahrheit regelt diese Gesetzesnovelle die Fragen, welche Möglichkeiten die Bevöl­kerung und verschiedene Institutionen haben, um eine Umweltbeschwerde einzubrin­gen und welche Maßnahmen eine Behörde setzen muss, wenn ein Betreiber einer Anlage einen Umweltschaden verursacht. Es werden also Spielregeln in diesem Sys­tem festgelegt.

Ich möchte dazusagen, dass parallel zu diesem Gesetzeswerk auch das österreichi­sche Wasserrechtsgesetz und das Abfallwirtschaftsgesetz von großer Bedeutung sind und es letztendlich in vielen Regionen – zum Beispiel wenn es um den Gewässer­schutz und um die Instandhaltung von Kleinwasserkraftanlagen geht – schon Sanie­rungspläne gibt, die die Bundesländer und die Bezirkshauptmannschaften verordnen; auch dort sind gewisse Regeln einzuhalten.

Letztendlich ist diese Gesetzesnovelle eine Notwendigkeit, die wir heute beschließen. Wir werden uns bemühen, da in Abstimmung mit den verantwortlichen Institutionen praxistaugliche Lösungen zu generieren.

In diesem Sinn: Danke an die Regierung, danke an die Frau Bundesministerin, wir gehen da in die richtige Richtung. – Alles Gute! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.43


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Kollross. – Bitte, Herr Abgeordneter.


17.44.07

Abgeordneter Andreas Kollross (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kollegin­nen und Kollegen! Werte ZuseherInnen und ZuhörerInnen auf der Galerie und vor dem Fernsehapparat! Frau Ministerin, ich glaube, wenn es um Ihre Umwelt- und Klimapolitik geht, dann ist es nicht unbedingt so, dass ich derjenige bin, der sich als Erster um den Vorsitz Ihres Fanclubs bewirbt. Sieht man sich das an, dann ist es oft so, dass es zwar viele Dinge gibt, die mit schönen Worten beschrieben werden, aber oftmals fehlen dann die entsprechenden Taten. Vieles ist immer wieder – zumindest hat man den Eindruck – eine Auftragsarbeit der Wirtschaftskammer.

In diesem konkreten Fall betreffend das Umwelthaftungsgesetz muss ich aber für Sie und für diejenigen, die dafür verantwortlich sind, eine Lanze brechen. Sofern jetzt nicht noch ein Abänderungsantrag kommt – das weiß man ja heute nicht –, werden wir diesem Gesetz zustimmen, da wir diese Maßnahmen für richtig halten und sagen: Endlich gibt es ein bundesweites Umwelthaftungsgesetz!

Man muss allerdings schon auch festhalten, dass es dieses vor allen Dingen deshalb gibt, weil es letztendlich eine Reaktion auf ein EuGH-Urteil ist und es – wieder einmal, wenn es um die Umwelt geht – wahrscheinlich nicht anders geht, als dass die EU ein Vertragsverletzungsverfahren gegen uns einleitet; dann bewegt sich auch etwas in die­se Richtung.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 163

Trotzdem glaube ich, dass eines ganz, ganz wichtig ist: Wie immer in Österreich – wir leben halt im Föderalismus – gibt es auf der einen Seite ein Bundes-Umwelthaftungs­gesetz und auf der anderen Seite Länder, die für verschiedenste Dinge zuständig sind und Länder-Umwelthaftungsgesetze haben. Ich spreche das ganz bewusst an und würde Sie bitten, Frau Bundesministerin, auch wenn Sie nicht direkt zuständig sind, da als Umweltministerin trotzdem einzuschreiten und zu versuchen, im Dialog eine Veränderung herbeizuführen. Das Positive an diesem Bundesgesetz ist, dass das Verursacherprinzip klar geregelt ist und dass es nicht so ist, dass die einen schön verdienen und dann, wenn es dann irgendetwas gibt, die Allgemeinheit zur Kasse gebeten wird, auf einmal vergesellschaftet wird. Sofern wir diese Gesetzesnovelle aber beschließen, ist es eben nur auf Bundesebene so, in den Ländern schaut es teilweise anders aus.

Konkret möchte ich dazu das Land Niederösterreich ansprechen. Sie werden sicher wissen, dass das Land Niederösterreich auch aufgrund dessen, dass seitens der Euro­päischen Union diesbezüglich Maßnahmen eingefordert wurden, gerade ebenfalls ein neues Umwelthaftungsgesetz in Begutachtung geschickt hat. Da ist es aber leider so, dass in jenem Entwurf, der momentan in Begutachtung ist, das Verursacherprinzip mit Ausnahmen geregelt wird.

Deshalb würde ich Sie wirklich eindringlich, auch in Ihrer Funktion als Umwelt­minis­terin, ersuchen, auf das Land Niederösterreich, auf die Landesregierung, auf die zu­stän­digen Damen und Herren einzuwirken, dass sie es Ihnen gleichtun – das ist in diesem konkreten Fall vielleicht gar nicht so schwer, da Sie auch derselben politischen Gesinnungsgemeinschaft angehören – und dass auch in Niederösterreich ein Umwelt­haftungsgesetz geschaffen wird, das eindeutig die Regelung des Verursacher­prinzips beinhaltet. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

17.48


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeord­neter Ofenauer. – Bitte.


17.48.13

Abgeordneter Mag. Friedrich Ofenauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzte Frau Ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen im Hohen Haus! Sehr verehrte Zuse­herinnen und Zuseher! Wir behandelten im vorhergehenden Tagesordnungspunkt und behandeln in diesem und im nächsten Tagesordnungspunkt sehr wichtige die Umwelt betreffende Themen.

Unsere Umwelt ist unsere Lebensgrundlage, und egal, ob Luft, Boden, Wasser, wir sind auf sie angewiesen. Das bringt natürlich auch eine gewisse Verantwortung mit sich, denn aus der immer intensiveren Nutzung unserer natürlichen Ressourcen und unserer Umgebung ergibt sich diese besondere Verantwortung. Deswegen sollten wir bei unserem Tun und Handeln auch an die nächsten Generationen denken und darauf achten, dass unser Tun und Handeln möglichst wenig negative Auswirkungen hat. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Ich denke, dass der Umweltschutz eine gewisse Grundhaltung von uns Menschen sein sollte, nämlich eine Grundhaltung, die sich auch im Verhalten der Menschen mani­festiert. Das kann man natürlich in Gesetzen immer detaillierter vorschreiben, die da­durch dann immer komplizierter werden. Viel besser ist es meiner Ansicht nach aber, wenn dieser Umweltschutz und diese Grundhaltung den Menschen ein besonderes Anliegen sind, dann werden diese nämlich auch ihr Verhalten entsprechend ändern.

Diese Bewusstseinsbildung beginnt von klein an, in der Familie, in der Volksschule, in Vereinen wie den Pfadfindern oder dem Alpenverein. Diese Bewusstseinsbildung ge-


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schieht in der Zivilgesellschaft und kann natürlich auch durch den Staat durch Staats­zielbestimmungen unterstützt werden. Man kann jetzt überlegen: Schreibt man sie in die Verfassung? Welche sind in der Verfassung? Welche Balance besteht noch dazwi­schen? – Aber auch da muss man aufpassen, dass man nicht die Verfassung über­frachtet und dann wieder Berichte vom Verfassungsgerichtshof dahin gehend bekommt, dass auch diese Verfahren immer wieder komplexer werden.

Ich glaube, unser Ziel sollte es gerade auch in diesem Bereich sein, einfache und ver­ständliche Gesetze zu machen und vor allem ausbalancierte Zielbestimmungen zwi­schen Umweltschutz, nachhaltigem Wirtschaftsstandort, Tierschutz und so weiter zu haben.

Im Bundes-Umwelthaftungsgesetz werden im Konkreten der Personenkreis, der zur Erhebung einer Umweltbeschwerde berechtigt ist, und die Voraussetzungen dafür an EU-Recht angepasst – zum Beispiel Rechte von Fischereiberechtigten –, aber auch der Gewässerschaden wird EU-rechtskonform definiert.

Natürlich ist es wichtig, dass die Zivilgesellschaft ihre Rechte in Behördenverfahren geltend machen kann – Nachbarn, Parteien im Verfahren. Das soll auch so sein, wenn sie sich zu NGOs zusammengeschlossen haben und organisieren. Ich denke aber doch, dass eine Voraussetzung für dieses Recht ist, dass sie auch tatsächlich die Zivilgesellschaft vertreten, das heißt, dass sie entsprechende Mitgliederanzahlen haben. Ich denke nicht, dass eine Vertretung vorliegt, wenn sie keine oder nur eine sehr geringe Anzahl von Mitgliedern haben.

Auch in diesem UVP-Verfahren bedarf es eines Ausgleichs der unterschiedlichen Interessen, wie es eben in den entsprechenden Gesetzen dargelegt ist. Eine Ent­scheidung über einen Antrag in einem Verfahren ist keine politische Entscheidung, sondern eine Rechtsentscheidung, die eben auf Basis des Gesetzes, das beschlossen wurde und das angewendet wird, zu treffen ist. Wie gesagt ist es keine politische Entscheidung, sondern eine Rechtsentscheidung – das sollten wir uns immer vor Augen halten. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

17.51


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Zu Wort gemeldet hat sich die Frau Bundes­minis­ter. – Bitte, Frau Minister.


17.51.44

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Ge­schätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Das Bundes-Umwelthaftungsgesetz dient der Vorbeugung und vor allem auch der Sanierung von erheblichen Umweltschäden. Wesentlicher Inhalt der vorliegenden Novelle ist die richtlinienkonforme Umsetzung der EU-Umwelthaftungsrichtlinie sowie die Anpassung an einen Urteilsspruch des Europäischen Gerichtshofes. Darüber hin­aus ist seit Oktober 2017 ein Vertragsverletzungsverfahren seitens der Europäischen Kommission anhängig.

Mit der vorliegenden Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes erfolgt daher eine richtlinienkonforme Anpassung der Definition des Gewässerschadens auf der einen Seite und auch des Instruments der Umweltbeschwerde auf der anderen Seite. Da­durch wird von uns sichergestellt, dass Verursacher von erheblichen Gewässer­schä­den entsprechend den Verpflichtungen aus der Umwelthaftungsrichtlinie rechtzeitig Ver­meidungs- und auch Sanierungsmaßnahmen ergreifen müssen. Die Umweltbe­schwerde gibt zudem das Recht, die zuständige Behörde zum Tätigwerden aufzu­fordern.


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Zudem wird auch das Umweltinformationsgesetz novelliert; hier erfolgt eine Anpassung datenschutzrechtlicher Begriffe an die Datenschutz-Grundverordnung. Mit der Novelle des Bundes-Umwelthaftungsgesetzes sorgen wir für ein effektives Instrument im Fall von erheblichen Umweltschäden. – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

17.53

17.53.07


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Da dazu niemand mehr gemeldet ist, schließe ich die Debatte und frage den Herrn Berichterstatter, ob er noch einmal das Wort ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in 272 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist wiederum die Mehrheit. Somit ist der Ge­setzentwurf angenommen.

17.53.4613. Punkt

Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (275 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (282 d.B.)


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Wir gelangen nun zum 13. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Feichtinger. – Bitte schön, Herr Abgeordneter.


17.54.14

Abgeordneter Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Wir diskutieren heute eine Novellierung des Umweltver­träglichkeitsprüfungsgesetzes. Ende Juni wurde ein Ministerialentwurf eingebracht, Mitte September hat es eine Regierungsvorlage und zu dieser etliche Stellungnahmen gegeben. Das erklärte Ziel der Bundesregierung in diesem Zusammenhang sind die Verkürzung der Verfahrensdauer und die Verfahrensbeschleunigung in diesem Be­reich.

Der 7. UVP-Bericht, der ebenfalls im letzten Umweltausschuss diskutiert wurde, zeich­net nun ein sehr differenziertes Bild darüber, woran die langen Verfahrensdauern wirklich hängen, und es stellt sich heraus, dass es eben nicht die Beteiligung der NGOs ist, sondern vielfach die unzureichende Vorlage der absolut notwendigen Unter­lagen. (Heiterkeit des Abg. Neubauer.)

Zum Zweiten findet sich in dieser Novelle ein Standortanwalt, der öffentliche Interessen wahrnehmen soll. Er wird bereits von Wirtschaftsvertretern und von den Ländern kriti­siert, da der Standortanwalt vieles bringt, aber vor allem noch mehr Bürokratie in die­sen Verfahren.

Ein weiterer Punkt: Beweisanträge und neue Vorbringen gibt es nur mehr bis zur mündlichen Verhandlung. Die Frage, ob diese Regelung dem Recht auf ein faires Ver­fahren nach Artikel 6 EMRK entspricht, bleibt allerdings offen, und ob es dann bei


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 166

even­tuellen Anfechtungen zu Rechtsunsicherheit für Projektwerber und Projektbetrei­ber kommt, ist auch nicht beantwortet worden.

Am 4. Oktober fand eine Sitzung des Umweltausschusses statt und es wurde ein Abänderungsantrag der Kollegen Schmuckenschlager und Rauch eingebracht. Zu diesem Abänderungsantrag hat uns die Frau Ministerin wissen lassen, dass er nicht Bestandteil der Regierungsvorlage gewesen sei und daher sozusagen die originäre Idee der Abgeordneten Schmuckenschlager und Rauch. (Abg. Leichtfried: Ganz sicher!)

Es stellt sich allerdings heraus, dass das Dokument, mit dem der Antrag eingebracht wurde, von einer Mitarbeiterin des BMNT stammt. Ihr Sprecher, Frau Bundesministerin, hat uns dann wissen lassen, es sei üblich, diese Anträge zur fachlichen und formellen Prüfung ins Ministerium zu schicken. (Abg. Leichtfried: Bei den zweien ist es eh besser!)

Das wirft für mich jetzt folgende Frage auf, Frau Bundesministerin: Wenn das Bun­desministerium diesen Abänderungsantrag formell und inhaltlich geprüft hat, ist dann niemandem aufgefallen, dass der Antrag europarechtswidrig, verfassungswidrig und datenschutzwidrig ist? (Beifall bei SPÖ, NEOS und Liste Pilz.)

Oder ist es so (Abg. Leichtfried: Ich glaube: oder!), dass Sie mit diesem Antrag Ihre Abgeordneten der eigenen Fraktionen ins öffentliche Messer laufen lassen und der Antrag vielleicht doch der Wirtschaftskammer oder der Industriellenvereinigung ent­sprungen ist? (Beifall bei der SPÖ.) Die Vermutung, Frau Bundesministerin, spricht in diesem Fall gegen Sie. (Ruf bei der FPÖ: Geh bitte! – Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Erst nachdem es massive Proteste gegen den Inhalt dieses Abänderungsantrages ge­geben hat, wurde mehr als eine Woche später – nachdem das durch die Medien ge­gan­gen ist – die Bereitschaft signalisiert, heute noch einmal einen Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag einzubringen, der uns im Übrigen auch erst ein paar Minuten vor dieser Debatte zugekommen ist.

Der Inhalt dieses neuerlichen Abänderungsantrages stellt sich jetzt so dar, dass die NGOs zwar ihre Mitgliederlisten nicht mehr mit Namen und Daten ans Bundes­ministerium übermitteln müssen, sondern nur mehr nachweisen müssen, dass sie mindestens 100 Mitglieder haben, was aber nichts an der Tatsache ändert, dass das genau nicht dem schwedischen Modell entspricht, wie in der jetzt folgenden Debatte sicher argumentiert werden wird. Das schwedische Modell sieht mehrere Schwellen einer möglichen Beteiligung vor, unter anderem auch Veranstaltungen, Informationen, eine längere Beschäftigung mit dem Thema und Ähnliches. – Wir werden das Paket daher ablehnen. (Beifall und Bravoruf bei der SPÖ. – Abg. Zarits: Schlusswort!)

Frau Bundesministerin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich stelle hiermit einen Rück­verweisungsantrag, den Bericht des Umweltausschusses über die Regierungs­vor­lage 275 der Beilagen: Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglich­keitsprüfungs­ge­setz 2000 geändert wird, 282 der Beilagen, an den Umweltausschuss rückzuver­wei­sen, damit wir eine vernünftige Diskussion über den Inhalt dieser Abänderungs­an­träge abführen können. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Noll.)

Zum Zweiten bringe ich folgenden Unselbständigen Entschließungsantrag ein:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen be­tref­fend „Effizienzsteigerung von UVP-Verfahren ohne Nachteile für die Beteiligten“


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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, sich im Dialog mit den Stakeholdern (v.a. Umwelt-NGOs und Sozialpartner) für echte Verfah­rensverbesserungen statt Scheinlösungen einzusetzen, die folgende Punkte umfassen sollen:

·          Eine ausreichende Ausstattung der UVP-Behörden insbesondere mit mehr Personal (JuristInnen, Sachverständige, KoordinatorInnen, etc.) um eine Stärkung der Verfahrensvorbereitung und -begleitung zu erreichen

·          Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen (SUP), um die darauffolgenden UVP-Verfahren zu entlasten

·          Klare Benennung der zu berücksichtigenden Schutzgüter in den Materiengesetzen

·          Reform des Verfahrensmanagements, insbesondere des Vorverfahrens, damit ProjektwerberInnen mehr Unterstützung erhalten und die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen schneller erfolgen kann

Verbindliche Planungskoordination zwischen dem Bund und den Ländern.“

*****

Frau Bundesministerin! Es gibt einen alten Spruch, einen sogenannten Sponti-Spruch, der da lautet: „Stil ist nicht das Ende des Besens.“ – Ihr Stil im Umgang mit dem Parla­ment und der Zivilgesellschaft ist massiv verbesserungswürdig! (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der NEOS.)

18.01

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Unselbständiger Entschließungsantrag

§ 55 GOG-NR

der Abgeordneten Mag. Dr. Klaus Uwe Feichtinger

Genossinnen und Genossen

betreffend Effizienzsteigerung von UVP-Verfahren ohne Nachteile für die Beteiligten

Eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 13 Bericht des Umwelt­aus­schusses über die Regierungsvorlage (275 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Um­welt­verträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (282 d.B.) in der 45. NR-Sitzung

UVP-Verfahren dienen dazu, große bauliche Vorhaben mit dem Umweltrecht in Einklang zu bringen und dort wo es notwendig ist, durch Auflagen negative Umwelt­auswirkungen zu minimieren. UVP-Verfahren sind ein bewährtes Instrument, seit dem Jahr 2000 endeten nur 3 % aller abgeschlossenen UVP-Verfahren mit Nicht-Bewilli­gung.

Das von WirtschaftsvertreterInnen skizzierte Bild von ausufernden Verfahren und einer Gängelung der ProjektwerberInnen hält einer realistischen Betrachtung nicht Stand. Einzelfälle mit überlangen Verfahrensdauern, die zum Teil projektspezifische Ursachen haben, werden als die Norm dargestellt. Diese Sichtweise hat sich offenbar auch die Bundesregierung zu eigen gemacht und versucht mit einem so genannten „Standort-


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Entwicklungsgesetz“ UVP-Verfahren und die dort geregelten Rechte der Bürgerinnen und Bürger zu umgehen.

Anstatt im Dialog mit allen Stakeholdern, allen voran den anerkannten Umwelt-NGOs laut UVP-G, eine optimale Lösung zu finden, werden einseitig – etwa im Rahmen der UVP-G-Novelle - zweifelhafte Maßnahmen von den Wunschzetteln der Wirtschaftsver­trete­rIn­nen umgesetzt, die bis zur Gängelung von Umwelt-NGOs reichen. Die Verbes­serung des Umweltschutzes scheint dabei überhaupt keine Rolle mehr zu spielen.

Dabei gäbe es eine Reihe von Maßnahmen, die ohne Einschnitte in die Verfah­rens­rechte zu einer deutlichen Verbesserung der Verfahrensqualität und mit Sicherheit auch zu einer effizienteren Abwicklung führen würden.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus wird aufgefordert, sich im Dialog mit den Stakeholdern (v.a. Umwelt-NGOs und Sozialpartner) für echte Verfah­rensverbesserungen statt Scheinlösungen einzusetzen, die folgende Punkte umfassen sollen:

·          Eine ausreichende Ausstattung der UVP-Behörden insbesondere mit mehr Personal (JuristInnen, Sachverständige, KoordinatorInnen, etc.) um eine Stärkung der Verfahrensvorbereitung und -begleitung zu erreichen

·          Durchführung von Strategischen Umweltprüfungen (SUP), um die darauffolgenden UVP-Verfahren zu entlasten

·          Klare Benennung der zu berücksichtigenden Schutzgüter in den Materiengesetzen

·          Reform des Verfahrensmanagements, insbesondere des Vorverfahrens, damit ProjektwerberInnen mehr Unterstützung erhalten und die Bereitstellung der erforderlichen Unterlagen schneller erfolgen kann

Verbindliche Planungskoordination zwischen dem Bund und den Ländern.“

*****


Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Der soeben eingebrachte Antrag ist ausreichend unterstützt und ordnungsgemäß eingebracht, daher steht er mit in Verhandlung.

Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Schmuckenschlager. – Bitte schön, Herr Abgeordneter. (Abg. Jarolim: Aber so viel Ahnungslosigkeit in einem Projekt ist unglaublich! – Abg. Deimek: ... einen neuen Anwalt! Der alte ist untragbar!)


18.01.55

Abgeordneter Johannes Schmuckenschlager (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Geschätzte Damen und Herren! Zunächst einmal darf ich folgenden Abänderungsantrag einbringen:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen zum Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (275 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (282 d.B.)


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Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträg­lichkeits­prü­fungsgesetz 2000 geändert wird (275 d.B.) in der Fassung des Berichts des Umwelt­ausschusses (282 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 28 lautet:

„28. Dem § 19 Abs. 6 werden folgende Sätze angefügt:

„Der Verein muss aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen. Ein Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen, die die Kriterien des Abs. 6 Z 1 bis 3 erfüllen und die gemeinsam die für fünf anerkannte Umweltorganisationen erforderliche Mitgliederzahl erreichen. Die entsprechende Anzahl ist der Behörde glaubhaft zu machen.““

2. Ziffer 29 entfällt und die bisherigen Z 30 bis 73 erhalten die Bezeichnungen „29.“ bis „72.“

*****

Geschätzte Damen und Herren! Das ist nun der Antrag in der finalen Version, um den es geht und dessen Inhalt ja in der Debatte schon breit ausgeführt worden ist.

Was diese hundert Mitglieder betrifft, so möchte ich schon das, was hier gesagt wurde, zurückweisen, denn es war die Intention der Frau Bundesminister, in diesem Punkt noch einmal auf die NGOs einzugehen. Daher haben wir jetzt bezüglich der Vorlage der Liste die datenschutzrechtlichen Bedenken miteingearbeitet und eben auch diesen Passus im Antrag geändert. (Präsidentin Bures übernimmt den Vorsitz.)

Ich möchte jedoch schon auch Folgendes dazusagen: Wir selbst haben hier im Parla­ment bei Bürgerinitiativen die Regelung, dass man 500 Unterschriften von wahlbe­rechtigten österreichischen Bürgern bringen muss, wenn man will, dass eine Initiative im Parlament behandelt wird. Das ist eine fünffach höhere Hürde, als wir sie hier vor­sehen. (Zwischenruf bei der SPÖ.) Es müssen auch hier Namen und Adressen ange­geben und die Unterschrift geleistet werden, und auch das wird der Behörde über­geben, und wir haben noch nie Repressionen gegen diese Personen, die eine Bürger­initiative eingebracht haben, erlebt. Diese Vorwürfe sind daher wirklich aufs Schärfste zurückzuweisen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wir argumentieren mit der stärkeren Ermächtigung und Einbindung dieser Umwelt­schutz­organisationen, mit dem öffentlichen Recht. Auch das ist gut so, und das müs­sen sie halt hinterlegen können. Greenpeace ist kein Faschingsverein, die werden hun­dert Mitglieder zusammenbringen, und sie werden auch eine anständige Namensliste haben, wo nicht Tick, Trick und Track und Fix und Foxi draufstehen, sondern wo Men­schen auch dafür geradestehen, dass sie in dieser Organisation ihre Interessen ent­sprechend vertreten sehen wollen. Da brauchen Sie sich keine Sorgen zu machen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Schieder: O ja!)

Meines Erachtens ist die Frage der Transparenz eine ganz wesentliche. Hier sind wir eigentlich – wie soll ich sagen? – ohnedies nur mit der halben Kraft vorangegangen (Abg. Schieder: Bravo!), denn ich möchte Ihnen kurz ein Zitat vorlesen: 

„Was für die Politik gilt, sollte auch für NGOs gelten: Alle Spenden an NGOs, ihre Stiftun­gen oder Tochterorganisationen, die 3 500 Euro übersteigen, sind unter Angabe des Namens und Anschrift des Spenders öffentlich am Ende des Kalenderjahres aus-


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zu­weisen.“ – Das ist nicht mir eingefallen, sondern das ist eine im Online-„Standard“ zitierte Aussage des Ehrenpräsidenten des österreichischen Umweltdachverbandes, von Herrn Heilingbrunner, und dem werden Sie ja wohl vertrauen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

Die Frage, die sich hier stellt, ist ja, wenn man diese Gruppen ermächtigt und ihnen Rechte einräumt: Inwieweit können sie dieses öffentliche Interesse wirklich darstellen und inwieweit können sie auch darstellen, dass sie nicht für Dritte aktiv werden? Inwieweit können sie darstellen, dass auf sie nicht das Phänomen zutrifft, das wir europaweit oft erleben, nämlich dass sie für sogenanntes Greenwashing herange­zo­gen werden?

Da brauchen Sie uns nicht vorzuwerfen, dass wir für die Wirtschaft Gesetze machen – wahrscheinlich sind wir ohnedies die Einzigen, die das tun, denn die NEOS machen das schon lange nicht mehr –, denn beim Greenwashing sind einige dieser Agenturen und Unternehmungen schon lange auf dem Schoß der Konzerne. Dort sollten Sie einmal hinschauen! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

18.06

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen

zum Bericht des Umweltausschusses über die Regierungsvorlage (275 d.B.): Bundes­gesetz, mit dem das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz 2000 geändert wird (282 d.B.)

Der Nationalrat wolle in 2. Lesung beschließen:

Die Regierungsvorlage eines Bundesgesetzes, mit dem das Umweltverträg­lich­keits­prüfungsgesetz 2000 geändert wird (275 d.B.) in der Fassung des Berichts des Um­weltausschusses (282 d.B.) wird wie folgt geändert:

1. Ziffer 28 lautet:

„28. Dem § 19 Abs. 6 werden folgende Sätze angefügt:

„Der Verein muss aus mindestens hundert Mitgliedern bestehen. Ein Verband muss mindestens fünf Mitgliedsvereine umfassen, die die Kriterien des Abs. 6 Z 1 bis 3 erfüllen und die gemeinsam die für fünf anerkannte Umweltorganisationen erforderliche Mitgliederzahl erreichen. Die entsprechende Anzahl ist der Behörde glaubhaft zu machen.““

2. Ziffer 29 entfällt und die bisherigen Z 30 bis 73 erhalten die Bezeichnungen „29.“ bis „72.“

Begründung

Damit ist klargestellt, dass in Bezug auf den Nachweis der Erfüllung der neuen Krite­rien für die Anerkennung von Umweltorganisationen die Grundsätze der Unbeschränkt­heit der Beweismittel und der freien Beweiswürdigung gelten. Demnach obliegt es der Behörde im Einzelfall zu entscheiden, welche Grundlagen sie zur Beurteilung des Vor­liegens der „entsprechenden Anzahl“ heranzieht. So kann beispielsweise das Beweis-


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mittel auch durch die Bescheinigung eines Notars oder Wirtschaftsprüfers vorgelegt werden.

*****


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster spricht Herr Abgeordneter Michael Bernhard. – Bitte. (Zuruf von der Galerie. – Ruf bei der FPÖ: Die soll den Mund halten da oben!)


18.06.46

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Frau Präsidentin! Geschätzte Ministerin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Geschätzte Zuseherinnen und Zuseher! Als wir den ersten Entwurf der Novelle des UVP-Gesetzes bekommen haben und uns für den Um­weltausschuss vorbereitet haben, haben wir den als positiv eingestuft. Wir wollten auch im Umweltausschuss dieser ursprünglichen Novelle zustimmen. Es kam dann sehr überraschend ein Antrag herein, der im Wesentlichen besagt hat, dass in Zukunft eine Umweltorganisation, die zu solchen UVP-Verfahren mit Parteistellung zugelassen wer­den soll, mindestens hundert Mitglieder umfassen muss, die namentlich der Behörde bekannt gegeben werden.

Jetzt ist die große Frage: Warum ist das so? Ich gehe nachher auch darauf ein, was unsere Einschätzung auf rechtlicher Ebene ist, aber: Was bringt diese Änderung?

Gehen wir einmal ganz konkret die reale Situation durch: Wir haben 57 Umwelt­organi­sationen, die derzeit bei der UVP zugelassen sind. Ich glaube, knapp zehn davon sind allein der Naturschutzbund, weil dieser auf Bundesländerebene organisiert ist. Andere durchaus anerkannte Organisationen wie der WWF, wie Greenpeace, wie der Alpenverein sind ebenfalls solche Organisationen. Es gibt ungefähr 20, die sich einem einzigen Thema verschrieben haben, tatsächlich also für ein Verfahren zugelassen wurden. Diese Organisationen machen normalerweise keine Probleme. Die durch­schnitt­liche UVP-Verfahrensdauer beträgt sieben Monate. (Heiterkeit des Abg. Neubauer.) – Herr Kollege! Nachlesen, sinnerfassend lesen, dann funktioniert es! (Abg. Neubauer: Ich sag Ihnen das dann!)

Die durchschnittliche Verfahrensdauer sind sieben Monate. Es gibt Verfahren, die be­deutend länger dauern, die haben aber eine andere Problematik, nämlich nicht eine Umweltorganisation, die Einsprüche macht, sondern die haben zu wenig Gutachter, müssen zu lange auf den Gutachter warten, haben eine schlechte Projektbegleitung und vieles mehr; übrigens auch zu wenig Gerichte, die entscheiden können. Es gab eine ganze Reihe von sachlichen Gründen, warum dieser Abänderungsantrag nicht funktioniert. (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Noll.)

Wenn man jetzt sagt: Na ja, das ist für die Wirtschaft, und der Umwelt schadet es nicht!, oder ähnliches Geschwurbel, dann muss ich Ihnen sagen: Nein, es ist nicht so! Die Umweltorganisationen werden massiv geschädigt. Bis zu zwei Drittel der jetzt ge­rade benannten haben weniger als hundert Mitglieder, weil sie Spendenorganisationen sind, und können künftig an solchen Verfahren nicht mehr teilnehmen. Ich wage zu be­haupten, diese zwei Drittel oder bis zu zwei Drittel haben mehrheitlich einen wesent­lichen Beitrag für die österreichische Umweltpolitik geleistet. (Beifall bei den NEOS. – Abg. Strasser: Wo ist die demokratische Legitimation?)

Herr Kollege Strasser! Wenn Sie rauskommen wollen, um ein bisschen über die NGOs zu schimpfen: Der Weg ist frei für Sie. Dort (auf einen am Präsidium sitzenden Bediensteten der Parlamentsdirektion weisend) ist die Rednerliste.

Worum es mir geht, ist eine andere Sache: Ist der Wirtschaft damit geholfen? – Der Wirtschaft ist damit ebenfalls nicht geholfen, und zwar aus einem einfachen Grund: Es


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wird durch die neue Situation eine Rechtsunsicherheit geschaffen, denn es gibt näm­lich auf europäischer Ebene den EuGH, der dazu auch schon ein Erkenntnis gefällt hat – nämlich am Vorbild Schweden, das Sie auch schon bemüht haben –, dass eine allein mengenmäßige Beschränkung einer Umweltorganisation nicht ausreichend ist als Kriterium dafür, ob sie eine UVP-Parteistellung bekommt oder nicht.

Ganz konkret: Was passiert für die österreichische Wirtschaft, für die österreichischen Infrastrukturprojekte, für die österreichischen Energieprojekte? – Umweltorganisationen werden klagen. Es besteht das reale Risiko, dass eine UVP, die in Österreich abge­schlossen ist, zu einem späteren Zeitpunkt wieder aufgemacht wird. Das ist ein hohes Risiko für Investitionen, das bedeutet weniger Infrastrukturprojekte für unser Land. Das lehnen wir NEOS entschieden ab! (Beifall bei den NEOS sowie des Abg. Klaus Uwe Feichtinger.)

Ich möchte aber auch noch auf einen weiteren Punkt eingehen, denn eines muss schon auch gesagt werden, nämlich was ich hier herauslese – und das heute nicht nur an einer Stelle –: Ich persönlich habe den Eindruck, das Nachhaltigkeitsministerium hat bei den heute diskutierten umweltpolitischen Maßnahmen durchaus solide Vorschläge gemacht. Das Hohe Haus hat sich allerdings dazu verstiegen, Vorschläge zu machen, die ganz offensichtlich gegen die Zivilgesellschaft gerichtet sind, die ganz offensichtlich gegen die Bürgerbeteiligung gerichtet sind, die zu hoher Instabilität bei Umwelt­ver­fahren führen und die auch einen Angriff auf unser Verständnis von einer progressiven Umweltpolitik bedeuten.

Wir, und das kann ich Ihnen auch heute an dieser Stelle schon versprechen, werden eine solche Entscheidung nicht hinnehmen. Wir werden dafür kämpfen, dass es in Österreich in Zukunft eine zweite Möglichkeit geben wird. Sie mögen heute die Novelle in der abgeänderten Form beschließen. Für uns NEOS ist die einzige Möglichkeit, wie wir mit der heute beschlossenen oder bald beschlossenen UVP-Novelle leben können, dass wir den zweiten Kanal aufmachen, der auch in Schweden für die Zulassung der Umweltorganisationen besteht, nämlich jenen, dass bei einem öffentlichen Interesse – das können unterschiedlichste Gründe sein, beispielsweise eine hohe Expertise in ein­zelnen Fachbereichen, eine hohe Anzahl von Unterschriften, die gesammelt worden sind, langjährige Expertise bei Ausstellungen zu einem bestimmten Thema – das Minis­terium auch eine solche Umweltorganisation tatsächlich zulässt.

Wenn Sie das nicht machen, dann schaden Sie der österreichischen Umweltpolitik, Sie schaden den Infrastrukturprojekten, die geplant sind, Sie schaden der österreichischen Wirtschaft und Sie sind wirklich wieder weit zurück in den Achtzigerjahren, ganz, ganz weit weg von heute. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall bei den NEOS. – Zwischenruf bei der ÖVP. – Abg. Bernhard  auf dem Weg zu seinem Sitzplatz –: Die ist ja nicht auf der Agenda! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

18.12


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Walter Rauch zu Wort. – Bitte.


18.12.59

Abgeordneter Walter Rauch (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Kollege Bernhard, Kollege Feichtinger, Ihre Argumen­ta­tionen und Ihre Ausführungen sind eher ein Sturm im Wasserglas, den Sie hier pro­duzieren. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Warum? – Ich werde es Ihnen ganz einfach, sachlich erklären: Es steht in diesem Antrag explizit drinnen – und das ist kein Angriff auf die NGOs, auf die Umwelt­organi­sationen, um auch das noch einmal explizit festzuhalten, sondern es geht hier um Trans-


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parenz, um öffentliches Interesse, um ein Parteienverfahren –, es steht einzig und allein drinnen, Herr Kollege Feichtinger – und ich gehe davon aus, dass Sie sinn­erfas­send lesen und auch diesen Text wiedergeben können –: „Die entsprechende Anzahl ist der Behörde glaubhaft zu machen“, die Anzahl der Mitglieder – nicht mehr und nicht weniger. Und wenn das für eine Umweltorganisation zu viel sein sollte, dann frage ich mich: Was haben diese Organisationen in den letzten Jahren gemacht?

Es sollte auch nicht der Eindruck entstehen, dass das ein Angriff auf diese NGOs ist, sondern es wird damit auch ihnen die Möglichkeit gegeben, ihre Transparenz und ihr öffentliches Interesse darzulegen. – Das bedeutet dieser Antrag, und das ist der Ansatz für diesen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Glauben Sie mir, der Umweltschutz ist uns ein Anliegen; nicht nur der Umweltschutz, sondern auch eine entsprechende Beschleunigung dieses UVP-Verfahrens auf der einen Seite und auf der anderen Seite auch die Gewährung einer Rechtssicherheit. Das ist mit diesem Antrag zu 100 Prozent gewährleistet. Auch was die datenschutz­rechtlichen Bedenken betrifft, so wurde dies ebenfalls geklärt – um auch Ihren Vorwurf, dass dieser Antrag gegenkontrolliert wurde, etwas hintanzuhalten.

Hier wurde professionell und hochqualitativ gearbeitet. Auch ein selbstbewusstes Par­la­­ment hat die Möglichkeit, Anträge und Abänderungsanträge zu produzieren und auch zu liefern! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ein entscheidender Faktor ist dabei auch – und das ist auch der Ansatz dieser Bun­desregierung –, dass wir Umweltpolitik und Wirtschaftspolitik nicht im Sinne eines Entweder-oder verstehen, so wie Sie es praktizieren, sondern im Sinne eines Sowohl-als-auch. Bei uns hat beides Platz, und wir leben diesen Ansatz auch! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich habe es in meiner vorigen Rede schon gesagt: Ich kann dieser Bundesregierung zu all den Maßnahmen, die in diesem Umweltpaket getroffen wurden, nur gratulieren, und auch Ihnen, Frau Bundesminister, wünsche ich in diesem Sinn alles Gute für die Umweltpolitik. Wir sind auf einem sehr, sehr guten Weg! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.16


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.16.26

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Der letzte Satz war ja sehr entlarvend: Sie gratulieren, Herr Kollege Rauch, der Bundes­regierung. (Abg. Rauch: Das ist eine sehr gute Achse: das Parlament und ...!) Daraus ziehe ich wohl den Schluss, dass dieser Abänderungsantrag nicht von Ihnen, Herr Kollege Rauch, und von Herrn Kollegen Schmuckenschlager formuliert wurde, sondern doch im Ministerium entstanden ist, wiewohl uns die Frau Ministerin im Ausschuss versichert hat, dass das nicht aus dem Ministerium kommt (Abg. Rosenkranz: Das ist ein echter Sherlock Holmes da draußen, glaube ich!) – ich sage nur das, was gesagt worden ist, Herr Kollege Rosenkranz (Abg. Rosenkranz: Nein, nein, Schlüsse ziehen Sie! Sie ziehen Schlüsse!); jetzt bin ich am Wort! –, sie aber gleichzeitig gesagt hat, dass sie hinter diesem Änderungsantrag steht.

Jetzt vielleicht ein bisschen zurück zur UVP-Novelle und den Zielen, die damit verbun­den sind. Bevor ich aber darauf eingehe, möchte ich schon noch anmerken, dass ich in den Diskussionen der letzten Wochen, und eigentlich nicht erst da, den Eindruck ge­wonnen habe, dass die Schuld für lange Verfahrensdauern von UVP-Verfahren den NGOs in die Schuhe geschoben wird. (Abg. Rauch: Nein, nein und nochmals nein!) Das ist leider, leider falsch. Wenn ich mir nämlich den 7. UVP-Bericht anschaue, dann


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entnehme ich diesem, dass in den letzten zehn Jahren die durchschnittliche Dauer von UVP-Verfahren sieben Monate betragen hat – ab dem Zeitpunkt, zu dem die Doku­mente des Projektwerbers vollständig vorliegen. Das ist wichtig, denn eines der größten Verzögerungselemente in diesen Verfahren sind sehr häufig die Projektwerber selbst, die unvollständige Unterlagen vorlegen.

Wenn nun diese Novelle zum UVP-Gesetz das Ziel hat, die Verfahren transparenter, effizienter, schneller zu machen, so muss ich sagen: Weder mit dieser Novelle noch mit diesem Abänderungsantrag ist das gelungen. Was die Schnelligkeit anlangt, so möchte ich darauf hinweisen, dass ja als zusätzliche Partei ein Standortanwalt einge­führt wird, der im Wesentlichen keine anderen Argumente vorbringen wird als der Pro­jektwerber. Das führt zu unnötigen Verzögerungen. Auf der anderen Seite sollen Be­weis­anträge nur mehr bis zum Schluss der mündlichen Debatte möglich sein. Das heißt, damit sollen Argumente für oder gegen Umweltverfahren in Wirklichkeit unter­drückt werden.

Es beginnt ja schon bei der UVP-Novelle selbst, dass den Umwelt-NGOs bürokratische Schikanen entgegengehalten oder solche aufgebaut werden, denn sie müssen alle drei Jahre den Nachweis erbringen, dass sie weiterhin eine anerkannte NGO sind.

Das allein sind Gründe, die mich dazu veranlassen, diese Novelle als solche abzuleh­nen.

Aber nun zu diesem Abänderungsantrag, den ich ja nach Zustellung vor der Aus­schuss­sitzung als Erster an die Öffentlichkeit getragen habe, weil ich in Wirklichkeit sehr entsetzt war, was da passiert, nämlich die Forderung der Anzahl von hundert Mit­gliedern für die Beteiligung an einem Verfahren und die Bekanntgabe von Namen und Adressen an die Behörde.

Nun ist es aber so, dass das – und die rechtliche Würdigung wird mein Kollege Alfred Noll noch vornehmen – aus rechtlicher Sicht sehr kritisch zu würdigen sein wird. Mit dem jetzt eingebrachten Abänderungsantrag ändert sich in Wirklichkeit nur sehr wenig, Marginales daran. Ich denke, dieser Abänderungsantrag ist nichts anderes als eine Schikane für Umwelt-NGOs und soll zu nichts anderem beitragen als zur Einschüch­terung von Aktivistinnen und Aktivisten. Ich bin aber jenen Aktivistinnen und Aktivisten sehr dankbar, die sich in den letzten Tagen und Wochen sehr massiv gegen diesen Abänderungsantrag gestellt haben, auch durch mutige Aktionen dagegen gestellt haben. Eine Aktion gab es vor dem Ministerium der Frau Köstinger, wo ein Mahnmal errichtet wurde. Heute fand eine Aktion auf einem Kran vor oder über – muss man eigentlich sagen – dem Parlament statt, um noch einmal darauf hinzuweisen, dass selbst die geänderte Variante, die ja mit den NGOs diskutiert wurde, etwas ist, was aus ihrer Sicht so nicht in Frage kommt. Es ist und bleibt eine Gängelei der Umwelt-NGOs!

Das Ziel, das damit verfolgt wird, ist doch ganz klar, und das kommt auch in einem anderen Aspekt noch zum Ausdruck: Sie, Frau Ministerin – und dasselbe gilt auch für die Damen und Herren in den Reihen von FPÖ und ÖVP –, wollen nichts anderes tun, als Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen zu stellen. (Abg. Rauch: Stimmt ja nicht!) Das ist der wahre Hintergrund, Herr Kollege! (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Rauch: Ich habe es Ihnen eh erklärt! ... die Frau Bißmann ...!)

Ich werde Ihnen jetzt ein Beispiel dafür sagen, warum das so ist. In Entstehung ist auch das sogenannte Standort-Entwicklungsgesetz der Frau Ministerin Schramböck; Sie werden davon gehört haben. Dieser Gesetzentwurf ist auch sehr kontroversiell dis­kutiert worden, von Verfassungsrechtlern ausführlich gewürdigt worden – negativ natürlich – und konterkariert im Übrigen genau das, was mit dieser Novelle beschlos­sen werden soll. – Das zeigt mir ja nichts anderes, als dass mit diesem Standort-Ent­wick­lungsgesetz wieder ausschließlich Wirtschaftsinteressen vor Umweltinteressen


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gestellt werden sollen. Wie soll ich es anders interpretieren, dass es in diesem Gesetz einen Genehmigungsautomatismus geben soll, wenn Entscheidungsverfahren im Um­weltbereich zu lange dauern?

Frau Ministerin! Ich fordere Sie wirklich auf, einmal in sich zu gehen und sich zu überlegen, welche Interessen Sie als Nachhaltigkeitsministerin zu vertreten haben. Wenn Sie permanent so weiter agieren, wie Sie das bisher gemacht haben, dann stellt sich gleich die Frage, ob man das Nachhaltigkeitsministerium nicht in das Wirtschafts­standortministerium von Frau Ministerin Schramböck eingliedern kann. Dann kann man nämlich Ihre Funktion als Nachhaltigkeitsministerin einsparen. Das wäre die ehrliche Variante. – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz. – Abg. Neubauer: Da wäre es gescheiter, wenn man bei der Liste Pilz einsparen würde!)

18.23


Präsidentin Doris Bures: Nun hat sich Frau Bundesministerin Köstinger zu Wort gemeldet. – Bitte, Frau Ministerin.


18.23.41

Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger: Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Hohes Haus! Ein Teil des Umweltpaketes, das der Nationalrat heute berät, ist die Novelle des Umweltverträg­lich­keitsprüfungsgesetzes, die unter anderem aufgrund der UVP-Änderungsrichtlinie vorbereitet wurde. Ziel der Novelle ist es, die UVP-Änderungsrichtlinie aus 2014 sowie mehrere Punkte, die im Regierungsprogramm zur Steigerung der Verfahrenseffizienz verhandelt wurden, umzusetzen.

Aufgrund der UVP-Änderungsrichtlinie werden unter anderem die Einzelfallprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht und die Kriterien für die Entscheidung transparenter gestaltet. Die Richtlinie fordert im Weiteren, dass auch Unfall- und Katastrophenrisiken, der Klimaschutz und vor allem auch Klimawandelfolgen sowie die fortschreitende Flächen­inanspruchnahme, wo dies relevant ist, in der UVP zukünftig Berücksichtigung finden.

Wir setzen damit vor allem aber auch Punkte um, die im Regierungsprogramm ver­ankert sind, unter anderem eine Zuständigkeitsregelung für Feststellungsverfahren bei Vorhaben, die über die Bundesländergrenzen hinausgehen. Vorbringen von neuen Tatsachen und Beweismitteln sind bis spätestens in der mündlichen Verhandlung möglich – auch das ist neu. Eine schnellere Wirkung des Schlusses des Ermittlungs­verfahrens sowie eben auch die Möglichkeit der Einrichtung eines Standortanwaltes, der die öffentlichen Interessen an der Verwirklichung eines Vorhabens im UVP-Ver­fahren wahrnehmen kann, werden ebenso umgesetzt. Hier ist das entscheidende Wort: kann – wenn eben kein Standortanwalt angefordert wird, dann entfällt diese Funktion.

Vermehrt genutzt werden sollte auch die Möglichkeit von Vorverfahren, um frühzeitig die UVP-relevanten Themenstellungen aufzubereiten. Sowohl für die Projektwerber und die Behörde als auch für die Öffentlichkeit ist es wichtig, dass unnötige Unterlagen vermieden werden und eine Konzentration auf die wesentlichen Umweltauswirkungen stattfindet.

Zusätzlich dazu erfolgen bei einzelnen UVP-Tatbeständen Anpassungen aufgrund von Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofes sowie eben auch aufgrund von Erleich­terungen für den Vollzug.

Durch diese Maßnahmen können wir unter voller Beibehaltung ökologischer Standards die UVP-Verfahren vor allem auch effizienter gestalten und beschleunigen. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)


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Ich darf noch einmal ausdrücklich darauf hinweisen, dass Anrainer und Bürgerinitiati­ven, die ein Verfahren betreffen, automatisch eine Parteistellung im UVP-Verfahren ha­ben.

Zur aktuellen Diskussion betreffend den im Umweltausschuss eingebrachten und auch beschlossenen Abänderungsantrag darf ich Folgendes festhalten: Dass eine Organi­sation die eigene Legitimierung durch eine Mindestzahl an Mitgliedern nachweisen soll, war der Wunsch des Parlaments und der Abgeordneten der Regierungsparteien. Ich finde, es ist auch als sehr positiv zu erwähnen, dass es hier noch Gespräche zwischen den Umweltsprechern der Regierungsparteien und NGOs gegeben hat. Ich finde es vor allem auch wichtig, dass beide Seiten die Möglichkeit zu dieser Aussprache auch genutzt haben.

Es wurde auf eine Empfehlung des Gutachtens der NGOs eingegangen, die mit dem heutigen Änderungsantrag umgesetzt wird, nämlich vor allem, dass Namen und Per­sonendaten zu keinem Zeitpunkt im Besitz der Behörde sein müssen und Umwelt­orga­nisationen eben auch andere Wege offenstehen, um das Kriterium der Mitgliederzahl zu belegen. Dies kann beispielsweise auch durch einen Notar, einen Wirtschaftsprüfer oder Rechtsanwalt erfolgen oder eben auch der Behörde anderweitig glaubhaft ge­macht werden. Ich darf an dieser Stelle wirklich bitten, die Debatte etwas zu versach­lichen! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

Vergessen wir bitte nicht, dass NGOs in Umweltverfahren in Österreich noch nie so weitreichende Rechte zugestanden wurden, wie das jetzt durch dieses Gesetzespaket passiert. Das Umweltpaket ist somit ein wesentlicher Fortschritt, was die Mitwirkungs­rechte betrifft. Nach über zehn Jahren haben wir den Zugang zu den Gerichten in Umweltverfahren konkret in den Bereichen Luft, Wasser und Abfall gemäß der Aarhus­konvention umgesetzt. Das war auch eine jahrelange Forderung der Umweltorgani­sa­tionen.

Ich darf auch darauf verweisen, dass Österreich im europäischen Vergleich aller­höchste Umweltstandards hat. Wir geben pro Jahr zirka 700 Millionen Euro für Umwelt- und Klimaschutz aus. Wir stehen an der Spitze der europäischen Bewegung für Umwelt- und Klimaschutz, und wir stehen an der Spitze der europäischen Bewegung gegen die Nutzung von Atomkraft.

Was wir heute beschließen, ist eine Stärkung der Umweltorganisationen, keine Schwächung, und ich habe großes Interesse an einer Zusammenarbeit zum Schutz der Umwelt. – Vielen herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.28


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Abgeordneter Franz Hörl zu Wort. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.29.00

Abgeordneter Franz Hörl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Kollege Bernhard, Sie haben die Umweltminister der ÖVP zitiert – er ist nicht mehr im Saal, okay. (Abg. Hoyos-Trauttmansdorff auf den an seinem Platz sitzenden Abg. Bernhard deutend –: Er ist eh da!) Es hat wahrscheinlich auch keinen Wert, sich mit ihm auseinanderzusetzen, wiewohl ich schon feststellen muss, dass ich sehr verwundert bin, wie weit die NEOS nach links rücken – das wird wahrscheinlich an der neuen Obfrau liegen – und wie wirtschaftsfeindlich man hier vorgeht. (Abg. Bernhard – durch Handzeichen auf seine Anwesenheit aufmerksam machend –: Ich bin hier! Voll bei der Sache!) – Ach, Sie sind hier, das ist doch wunderbar, toll. Applaus für Herrn Bernhard! (Beifall bei der ÖVP.)


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Sie haben bekrittelt, dass die ÖVP-Umweltminister in den letzten zehn Jahren die Aarhuskonvention nicht umgesetzt haben. (Abg. Neubauer: Sie war nie verbindlich!) Es gab einen guten Grund dafür: In der Richtlinie war nie klar, welche Stellung die NGOs haben müssen. Durch diese Urteile ist das jetzt klar geworden. Die Frau Bun­desminister ist in wenigen Monaten das ganze Problem angegangen und hat das jetzt umgesetzt. Ich glaube, dafür gab es auch einen guten Grund. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Wenn wir uns die UVP-Verfahren der Vergangenheit anschauen, dann sehen wir da zum Beispiel einen Golfplatz im Zillertal – Tausende Fische freuen sich, die Enten, die vom Ziller zum Golfplatz schwimmen, freuen sich (Zwischenruf bei der SPÖ), 1 000 Bäu­me wurden gepflanzt. Wissen Sie, wie lange sie gebraucht haben? – Fünf Jahre, 500 000 Euro, 25 Sachverständige; und beim Beginn der Verhandlungen waren 48 Leute. (Abg. Plessl: Wer hat denn die Verhandlungen geführt?)

Das durchschnittliche Verfahren einer UVP dauert 16,4 Monate und nicht sieben Mo­nate. Sie können natürlich mitten im Verfahren einen Fixpunkt setzen und sagen: Jetzt sind die Unterlagen hier und von da an rechne ich – das wird wohl nicht so sein. Vom Beginn des Verfahrens sind es durchschnittlich 16,4 Monate und in meinem Bundes­land, in Tirol, leider 26 Monate. Das zeigt das nächste Problem auf, nämlich dass die­ses Bundesgesetz leider Gottes natürlich auch in den Bundesländern unterschiedlich gehandhabt wird. (Abg. Neubauer: Natürlich!) Offenbar ist unser Bundesland Tirol das detailverliebteste.

Das längste Verfahren überhaupt dauerte 66 Monate, das sind fünfeinhalb Jahre, näm­lich für das Kraftwerk Sellrain-Silz, das mit Bescheid Ende des Jahres 2016 genehmigt worden ist. (Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.) Jetzt hängen wir seit zweieinhalb Jahren beim Bundesverwaltungsgerichtshof. Sagen Sie da nicht, dass es die Vor­bereitung und der Unternehmer ist. Das ist nämlich auch etwas, Herr Bernhard, was mich sehr stört: Sie kommen daher und sagen, der Projektant und der Unternehmer - - (Abg. Meinl-Reisinger: Was?) Dass so etwas der Herr Feichtinger und der Herr Rossmann machen – okay! –, das ist klar, das ist ihre Einstellung. Aber dass es die NEOS jetzt auch schon machen?

Schauen Sie, die Unterlagen, die die Unternehmer und Projektanten vorbringen müs­sen, sind so umfangreich, dass wir inzwischen vor Jahren einen Verfahrenskoordinator eingestellt haben. (Abg. Neubauer: Richtig! Genau!) Wir liefern so viele Unterlagen, dass die Beamten nicht in der Lage sind, die überhaupt zu bearbeiten, also brauchen wir einen Verfahrensanwalt. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

So, dann haben wir vor 25 Jahren die Landesumweltanwälte eingeführt. Damals war man laut den Materiengesetzen nur Partei, wenn man unmittelbarer Anrainer war. Da hat das einen Sinn gehabt. Heute kann sich jeder selber vertreten. Wofür brauchen wir diese Landesumweltanwälte noch? Das verstehe ich nicht.

Sie kommen heute daher und regen sich über das Thema Transparenz, über die ver­langten 100 Unterschriften auf. Wir verlangen nicht einmal das, was Ihr Ehrenpräsident oder was der Ehrenpräsident des Umweltdachverbandes gesagt hat, nämlich keine finanzielle Transparenz, sondern nur ein paar Namen. Weniger als einem Politiker, weniger als jeder von uns in diesem Haus liefern muss, wird diesen Leuten auferlegt. Ich sehe da keine Schikane. Schikane sehe ich darin, dass man die Verfahren so lange hinauszieht, den Projektwerber so lange sekkiert, bis ihm Geduld, Gesundheit und das Geld ausgehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der ÖVP: Genau!)

18.32



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 178

Präsidentin Doris Bures: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Renate Gruber. – Bitte.


18.32.54

Abgeordnete Renate Gruber (SPÖ): Geschätzte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Herr Abgeordneter Rauch hat heute gesagt, dass seine Partei sehr für den Umweltschutz steht. Das ist ein bisschen verwunderlich, insofern als heute auch ein Initiativantrag eingegangen ist. Anstatt in Umweltschutz zu investieren, anstatt dass man den Klimawandel stoppt, dass man die Klimakapriolen stoppt, erhöht man die Hagelversicherung. Das ist eine ganz tolle Sache! (Beifall bei der SPÖ.)

Frau Ministerin! Wenn ich nicht selbst im Umweltausschuss gewesen wäre, würde ich mir jetzt denken, ich bin im verkehrten Film. Dort wurde eigentlich noch sehr klar von den Abgeordneten Rauch und Schmuckenschlager gesagt, dass diese Mitglieder sich sehr wohl bei der Behörde deklarieren müssen. Jetzt stehen Sie da und verkaufen das in Ihrer Rede quasi als Erfolg. Das ist schon sehr eigenartig, weil diese Rechts­sicher­heit für die NGOs mit keinem Fall gegeben ist. Es obliegt der Behörde, im Einzelfall zu entscheiden, welche Grundlagen sie zur Beurteilung des Vorliegens der entsprechen­den Anzahl heranzieht.

Erstens einmal wird es kostenintensiver für die NGOs, weil sie das dann auch teilweise vom Notar beglaubigen lassen müssen. (Rufe bei der FPÖ: Stimmt nicht!) – Das steht da. (Abg. Deimek: Die haben eh zu viel Geld! ... Ein paar Tausend für einen Kran! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Außerdem verlängert es noch dazu das Verfahren. Wenn das noch zusätzlich passieren muss, kann mir kein Mensch erklären, dass das das Gleiche ist. (Beifall bei der SPÖ.)

In Wirklichkeit ist dieser Abänderungsantrag so eine Wischiwaschigeschichte. (Zwi­schenrufe bei der FPÖ.) Ich muss ganz ehrlich sagen – es sitzen da wahnsinnig viele Bürgermeister und Bürgermeisterinnen herinnen –, wenn wir zu Hause so agieren würden, würden sie uns mit dem nassen Fetzen verjagen, gar nichts anders kann man dazu sagen. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich darf nun zum Abgeordneten Hörl kommen: Ich finde das schon ein bisschen ver­wun­derlich: Ist ihr Golfplatz im Bundesinteresse gewesen oder war das eher im Lan­desinteresse? (Rufe bei der SPÖ: Landesinteresse! – Zwischenruf des Abg. Deimek.) Das würde mich jetzt schon sehr interessieren. Da stellt sich jetzt schon die Frage, warum das so lange gedauert hat. Hat das wegen eines Bundesgesetzes oder wegen eines Landesgesetzes gedauert? Vielleicht können Sie sich bald entscheiden. (Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)

Grundsätzlich muss man schon sagen, dass die NGOs ganz, ganz wichtig sind. Ge­rade wenn man sich anschaut, was im Pitztal passiert ist, kann keiner abstreiten, dass nicht die NGOs für unsere Gemeinschaft, für unsere Gesellschaft von enorm wichtiger Bedeutung sind. (Beifall bei der SPÖ. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Deimek.)

Ich habe keine Ahnung, wovor man in Ihren Parteien Angst hat – keine Ahnung! Wir sind da, um Politik für die Menschen und keinesfalls für die Wirtschaft zu machen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Deimek: Dritte Piste! Westring!)

18.35


Präsidentin Doris Bures: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Schmiedlechner – Bitte.



Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 179

18.35.46

Abgeordneter Peter Schmiedlechner (FPÖ): Frau Präsident! Frau Minister! Ge­schätzte Vorrednerin, Ihr Redebeitrag zeigt natürlich wieder klar, wie die SPÖ eingestellt ist und wie die SPÖ gegen die Bauern eingestellt ist. (Abg. Neubauer: Wirtschaftsfeindlich! – Abg. Plessl: Stimmt überhaupt nicht!) Ihr Redebeitrag beweist klar, dass Sie gegen eine Dürrehilfe sind, dass Sie gegen eine Unterstützung der Bauern sind. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Zwischenrufe bei der SPÖ.)

Im Zeichen der Verfahrensbeschleunigung wird diese Novelle des Umweltverträg­lich­keitsgesetzes heute beschlossen. Ziel ist es, dass unter Beibehaltung ökologischer Standards UVP-Verfahren effizienter gestaltet werden. Laut EU-Vorgaben werden neue Prüfbereiche – Klimawandel und Flächenversiegelung – mit eingebunden. Bei Vorhaben mit erheblichen negativen Umweltauswirkungen müssen Projektwerber die UVP-Pflicht sicherstellen und Maßnahmen zur Schadensvermeidung vorlegen.

Durch die Befristung einer Anerkennung von Umweltorganisationen auf drei Jahre und eine Mindestmitgliederzahl von 100 Mitgliedern unterstreicht diese Novelle die Wert­schätzung und die Wichtigkeit wirklicher, echter Umweltorganisationen, die jahrelang schon beste Dienste für die Umwelt versehen. (Abg. Vogl: Es gibt wirkliche Umwelt?)

Ein Beispiel: Die Ostumfahrung in Wiener Neustadt ist seit den Achtzigerjahren in Pla­nung, wird von allen Parteien unterstützt, nur ein grüner Mandatar, der sich das Män­telchen einer Bürgerinitiative umgehängt hat, boykottiert das Vorhaben und sorgt so für jahrelange Verzögerung (Abg. Neubauer: Unglaublich!) und natürlich für eine Kosten­explosion. (Beifall bei der FPÖ.) Die B 17 erstickt im Verkehr, die Bevölkerung ist auf­grund sinkender Lebensqualität stinksauer, daher kann ich nur eines sagen: Schikanen beim UVP-Gesetz nein, Effizienzsteigerung beim Umweltschutz ja. – Ich danke der Bundesregierung für diese Verbesserung. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.38


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Dr. Alfred Noll, Sie gelangen als Nächster zu Wort. – Bitte. (Abg. Feichtinger – in Richtung des sich zum Rednerpult begebenden Abg. Noll –: Alfred, erklär es ihnen!)


18.38.22

Abgeordneter Dr. Alfred J. Noll (PILZ): Frau Präsidentin! Ich kann es kürzer machen als gedacht (Rufe bei der ÖVP: Danke! Danke!), denn das, was Kollege Feichtinger, Kollege Bernhard und Kollege Rossmann schon gesagt haben, wird Ihnen ja hof­fentlich noch erinnerlich sein.

Drei Dinge: Erstens wissen Sie alle, dass in Österreich im langjährigen Durchschnitt nicht mehr als 3 Prozent der Bewilligungsverfahren abgelehnt wurden – nicht mehr als 3 Prozent. (Ruf bei der ÖVP: Die Dauer!) Zweitens wissen Sie auch, dass im lang­jährigen Schnitt Bewilligungsverfahren nach dem UVP sieben Monate dauern (Ruf bei der FPÖ: Blödsinn!) – obwohl es große regionale Unterschiede gibt. Drittens können Sie auch leicht ermitteln, dass im Zeitraum von Anfang 2015 bis Ende Februar 2018 nur 15 Beschwerden von NGOs, von Umweltorganisationen gegen negative Feststel­lungs­verfahren eingebracht worden sind.

In Wirklichkeit haben wir mit den NGOs gar kein Problem. Sie machen ein Problem daraus. (Beifall bei Liste Pilz und SPÖ.) Wenn man sich den Inhalt dieser Novelle und das Zustandekommen dieser Novelle anschaut, dann entsteht schon sehr der Ver­dacht, dass hier hauptsächlich ein wirtschaftsideologisches Fähnchen geschwungen wird – mit großer Vehemenz – und dass es nicht so sehr um die Sache geht.


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Ich weiß ja nicht, wie viele von Ihnen schon in behördlichen Verfahren mit der Um­welt­verträglichkeitsprüfung zu tun hatten. Generell gilt, dass die Behörde meist überfordert ist, dass sie zu wenig Ressourcen hat, dass sie das Verfahren zu wenig stringent und zu wenig klar leitet, sich von Gutachtern hinhalten und von den Verfah­rens­beteiligten oft auch gängeln lässt. Wir haben ein großes Problem beim Res­sourcen­einsatz, wir haben aber kein Problem mit den NGOs, das ist der Punkt. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Jetzt kommen wir zu diesem Abänderungsantrag. Ich stehe gar nicht an, zu sagen, dass der Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag zur vorgeschlagenen Novelle tatsächlich eine Verbesserung ist. Ich sehe das Problem des Art. 9 Abs. 2 DSGVO damit im Wesentlichen gelöst. Das ist erfreulich und immerhin ein Fortschritt. Es ändert aber nichts daran, dass wir alle wissen, dass nach europarechtlichen Vorgaben eine rein mengenmäßige Beschränkung bei Umweltschutzorganisationen natürlich ein voll­kom­mener – das Wort hat sich inzwischen eingebürgert – Holler ist.

Das ist zu wenig, und die Vorgabe ist deshalb zu viel. Es ist eine ganz unnötige Schi­kane und als solche wird sie auch in Zeiten, in denen es eigentlich um etwas ganz anderes ginge, wahrgenommen. Wir haben versucht, das bei der Sondersitzung des Nationalrates auch kurz zu thematisieren. Das ist nicht die Art und Weise, wie wir den Menschen in diesem Land Lust und Laune machen, sich für Umwelt zu interessieren. Wir müssten die Schwellen senken, die Bereitschaft erhöhen und sie quasi enthusias­mieren, sich an solchen Verfahren zu beteiligen und gleichzeitig durch eine Res­sourcen­verstärkung bei den Behörden dahin gehend wirken, dass die Sachen klarer und durch Verfahrenskonzentration schneller in Gang gebracht werden. (Beifall bei der Liste Pilz.)

Noch ein Punkt, der schon sehr spannend ist: Sie beschränken die Umwelt­schutz­or­gani­sationen auf Vereine oder Stiftungen. Wenn sich die Umweltschutzorganisation in Form einer GmbH gründet, darf sie dann nicht mehr mittun? – Das sehe ich gar nicht ein. Generell ist zu sagen, dass die Anzahl der Meinungen, die sich äußern, kein Ga­rant für die Richtigkeit sind. Sie würden auch vier Nobelpreisträgern nicht die Mög­lichkeit geben, sich an einem derartigen Verfahren zu beteiligen, weil Sie einfach sagen: Die sind uns zu wenig.

Die ganze Umweltthematik, die Umweltgesetzgebung im Zwiespalt zwischen nationaler Gesetzgebung und europarechtlichen Vorgaben leidet seit Jahren, ja fast schon seit Jahrzehnten an mangelnder Planung, mangelnder Konsequenz und auch an man­geln­der Bereitschaft, freiwillig etwas zu tun. Im Regelfall müssen wir uns von außen etwas aufdrücken lassen, was wir schon längst hätten selber machen können. Das betrifft nicht nur diese Regierung, sondern das betrifft auch die Vorgängerregierungen.

Es kommt dann – und damit bin ich schon am Schluss – zu einer Absurdität in der österreichischen Legistik: Im Aarhus-Begleitgesetz erfinden Sie jetzt die nichtrechts­kräftige Rechtskraft. Das ist ein besonderes Zuckerl, das sicherlich in die Annalen der österreichischen Rechtsgeschichte eingehen wird. Sie bestimmen rechtskräftige Be­scheide als solche, die angefochten werden können, und da gibt es wirklich nur mehr das stöhnende Wort der Lateiner: tertium non datur. – Entweder ist es rechtskräftig oder es ist nicht rechtskräftig. Diese Schlamperei, die haben Sie sich wirklich selbst zu­zu­rechnen. (Beifall bei der Liste Pilz.)

18.43


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Ing. Robert Lugar gelangt als Nächster zu Wort. – Bitte. (Ah-Rufe bei der SPÖ.)


18.43.51

Abgeordneter Ing. Robert Lugar (FPÖ): Hohes Haus! Frau Ministerin! Ich würde das Ganze gerne ein bisschen im größeren Kontext beleuchten. Wir sind Verpflichtungen


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ein­gegangen, CO2 zu reduzieren. Das heißt, wir müssen unsere Energiewirtschaft um­stellen. Das bedeutet, dass wir auf Kohle, Gas und Erdöl zum Teil verzichten müssen. Das haben wir ja auch zugesagt. Es bedeutet aber auch, dass wir auf erneuerbare Energien setzen müssen.

Die Grünen und auch die Sozialisten sagen immer wieder, wir brauchen Photo­vol­taik­anlagen. (Zwischenrufe bei der SPÖ.) Ja, das stimmt, nur, wie wir alle wissen, funktio­nieren die nur, wenn die Sonne scheint. Dann habe ich Überschussstrom, und was mache ich mit diesem Strom? – Ich leite ihn in ein Pumpspeicherkraftwerk. Um das zu tun, brauche ich natürlich Stromleitungen. Da sind wir genau beim Problem. (Abg. Leichtfried: Speichertechnologien vielleicht?!) – Genau, und Speicherkraftwerke. Bei beiden habe ich ein Riesenproblem, denn jeder will ökologischen Strom, jeder will diese CO2-Ziele einhalten, aber keiner will eine Stromleitung oder ein Speicher­kraft­werk irgendwo in seiner Nähe stehen haben. Das ist das Problem, vor dem wir stehen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Jetzt sind wir genau bei diesen NGOs, die dann lokale Interessen vertreten. Was wir von der Bundesregierung machen müssen, ist, globale Interessen zu vertreten, denn wir leben in einer Umwelt, die wir zu schützen haben. (Abg. Leichtfried: Ich glaube, Sie kennen sich da nicht aus!) Da geht es nicht lokal um den einen Biber, der sich da an diesem See oder an diesen Fluss, an dem man ein Kraftwerk bauen will, verirrt hat, sondern darum, dass wir ein übergeordnetes Interesse haben; das heißt, dass wir unsere CO2-Emissionen reduzieren und mehr auf Erneuerbare setzen müssen.

Wenn sich dann einzelne NGOs, die sich aus einem Anrainer, einer Frau und mög­licherweise einem Bekannten zusammensetzen, an dem Verfahren beteiligen, dieses dann über viele, viele Monate und sogar Jahre verschleppen und es dem Betreiber bezie­hungsweise dem Bauwerber vermiesen – und genau das wollen sie ja auch –, dann haben wir ein Problem. Deshalb bin ich sehr froh, dass die Bundesregierung jetzt den Blick für das große Ganze hat.

Der eine Biber, den wir möglicherweise umsiedeln müssen, hat zwar danach einen psychischen Schaden, doch da gibt es dann sicher eine Grünin, die sich darum kümmert, und wir können dort ein zusätzliches Kraftwerk bauen und damit alle Biber schützen, denn wenn der Klimawandel so voranschreitet, werden bald alle Biber keine Lebensgrundlage mehr haben. Darum geht es. Es geht um die übergeordnete umweltpolitische Maßnahme. Das macht unsere Bundesregierung. Sie hat sozusagen den Blick von oben und tut das, was für Österreich und für das globale Klima richtig ist. Dafür müssen wir dankbar sein. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich kann natürlich verstehen, dass man keine große Freude hat, wenn man ein schö­nes Haus im Grünen hat und möglicherweise ein Windkraftwerk oder ein Hackschnit­zelkraftwerk vor die Haustüre hinkommen soll. Natürlich hat man damit keine Freude. Die Frage ist aber nicht, ob man als Einzelner Freude damit hat, die Frage ist, ob wir etwas in der Klimaschutzpolitik weiterbringen. Da muss man einfach abwägen, und nur darum geht es.

Dass natürlich die lokalen Interessen vor Ort andere sind als die Staatsinteressen, ist auch ganz klar. Das sehen wir jetzt auch bei der Gewerkschaft. Die Gewerkschaft sieht ja auch nur diesen kleinen Bereich. Natürlich wäre es schön, wenn die Arbeitnehmer mehr Geld bekommen: 5 Prozent, 10 Prozent, ganz egal. Die Gewerkschaft sieht eben nur diesen kleinen Bereich, aber die Regierung sieht das große Ganze. (Abg. Lindner: Ja, genau ...!) Das ist genau das, wo wir auch froh sein sollten, dass wir eine Regie­rung haben, die das große Ganze sieht, ob das jetzt in dem Fall bei der Gewerkschaft ist, wobei die Gewerkschaft sehr betriebsblind ist, oder bei manchen NGOs, die sich nur so nennen, aber in Wahrheit nur Eigeninteressen, lokale Interessen vertreten. Wir


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haben eine Bundesregierung, die österreichische Interessen vertritt, und das ist gut so. – Vielen Dank. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.47


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Michael Bernhard ist zu Wort gemel­det. – Bitte, Herr Abgeordneter.


18.48.06

Abgeordneter Michael Bernhard (NEOS): Ich möchte gerne auf die Ausführungen eines meiner Vorredner, nämlich des Herrn Kollegen Hörl, eingehen. Herr Kollege Hörl, Sie sind teilweise bedeutend anderer Meinung, aber ich möchte Sie auf eine Reise mitnehmen.

Als ich den Abänderungsantrag für das UVP-Gesetz gesehen habe, war ich mir nicht sicher, ob das eine Form von Bösartigkeit oder eine Form von Unwissenheit ist. Ich möchte das jetzt auch nicht beantworten. Ich möchte darauf eingehen, was die eigent­liche Frage ist. Ich gehe jetzt einmal nicht von der Umweltpolitik oder von der Wirt­schaft aus, sondern ich gehe auf die Kritikpunkte und die Lösungsvorschläge ein, die am Tisch gelegen haben.

Die Wirtschaft hat sich einfachere Gesetze in der Umweltgesetzgebung gewünscht. – Über einfachere Gesetze haben wir im Umweltausschuss nicht gesprochen.

Die Wirtschaft hat sich eine vorgelagerte Umweltverträglichkeitsprüfung gewünscht, damit man rascher zu Entscheidungen kommt. – Über eine vorgelagerte Umweltver­träg­lichkeitsprüfung haben wir nicht gesprochen.

Die Wirtschaft hat sich tatsächlich eine Begleitung der Projektbetreiber gewünscht. Herr Hörl, es ist ein großes Missverständnis, wenn Sie glauben, dass wir die Projekt­betreiber in Misskredit bringen wollen. Wir sind der Meinung, dass die Gesetzgebung auch durch Ihre Fraktionen in den letzten Jahrzehnten an Komplexität zugenommen hat, sodass wir die Projektbetreiber begleiten müssen. Das wollen wir NEOS.

Der vierte und nicht zu verachtende letzte Punkt, der auch oft gefordert worden ist: Man muss auch bei den Gerichten für ausreichend Ressourcen sorgen, damit Ent­scheidungen rasch getroffen, Urteile rasch gefällt werden können. Das ist bei Infra­strukturprojekten und der Umweltverträglichkeitsprüfung nicht der Fall.

Über all diese Dinge hätten wir sehr gerne mit Ihnen diskutiert. Wir sind nach wie vor offen für Gespräche. Diese Diskussion hat bis jetzt nicht stattgefunden. Stattdessen haben Sie uns eine Gesetzesnovelle vorgelegt, die auch die Probleme aufseiten der Wirtschaft nicht lösen wird. Ich lade Sie ein, lassen Sie uns gemeinsam im Hohen Haus fraktionsübergreifend an der Wirtschaft von morgen arbeiten, an einer kreislauf­bezogenen Wirtschaft, an einer ressourcenschonenden Wirtschaft, an einer Wirtschaft, wo zwischen Wirtschaft und Umwelt das „und“ steht. Für all das stehen wir NEOS. Dazu laden wir Sie von der ÖVP sehr herzlich ein. (Beifall bei den NEOS.)

18.50


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Werner Neubauer. – Bitte.


18.50.49

Abgeordneter Werner Neubauer, BA (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Ich habe das Thema Umweltverträglichkeitsprüfung in meinem Leben auf drei verschiedenen Ebenen kennengelernt: einerseits als Mit­arbeiter beim Magistrat, andererseits als Bürger und zum Dritten als Politiker. Ich darf Ihnen sagen – es wird nicht überraschend für Sie sein –, alle drei dieser Positionen


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sind bis zum heutigen Tage unbefriedigend gelöst und man wird in jeder dieser drei Positionen unbefriedigt zurückgelassen.

Warum? – Ich darf Ihnen das anhand eines Beispiels, das mich als Linzer seit ge­raumer Zeit verfolgt, auch erläutern. Es geht um den Westring Linz – Frau Präsidentin Bures hinter mir war selbst Leidtragende dieses Projekts, weil sie viele Jahre damit zu tun hatte. Der Westring ist ein Projekt, das weit über Linz hinaus das schöne Mühl­viertel über der Donau, Linz, Leonding und die Randgemeinden umfasst beziehungs­weise umfassen hätte sollen. Man hat sich im Jahre 1983, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum ersten Mal darauf festgelegt und es dann in der Folge 2008 auch gesetzlich verankert.

Dann ist man darangegangen, eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung – das war damals relativ neu, und die Erfahrungen damit waren divergierend – einzuleiten. Wenn ich heute Versionen höre, die von sieben Monaten Verfahrensdauer, 16 Mona­ten Verfahrensdauer berichten, dann kann ich als gelernter Praktiker der Verwaltung, als Politiker und als Linzer Bürger darüber nur milde lächeln. Es war die erste Um­weltverträglichkeitsprüfung, die sechs Jahre – bis 2014, meine sehr geehrten Damen und Herren – gedauert hat. Das heißt, von kurzen Verfahren, zumindest in diesem Bereich, war nicht zu reden.

Wir haben bis heute eine Wartezeit auf den Westring von insgesamt 35 Jahren. Man muss sich das einmal vorstellen! Es ist den Linzerinnen und Linzern sowie den Rand­gemeinden nicht mehr zumutbar. 35 Jahre warten die Menschen auf Entlastung, und bis heute ist sie nicht gegeben, weil die Verfahren immer noch offen sind. (Ruf bei der FPÖ: Heute ist es entschieden worden!)

Wir haben 35 Jahre Verzögerung, weil eine seltene Eidechse gefunden wurde, die dann sorgfältig umgebettet wurde. Daraufhin hat man Probebohrungen gemacht. Für diese Probebohrungen wurde ein kleines Waldstück entfernt, um eine Felswand freizu­legen und an ihr eine Probebohrung zu machen. Daraufhin hat sich dort der Wander­falke niedergelassen. Das wurde wiederum als weiterer Einspruch geltend gemacht und führte zu einer weiteren Verzögerung des Verfahrens. Als dann der Verwal­tungs­gerichtshof dieses Verfahren abschließen konnte, wurde plötzlich der seltene Biber entdeckt, den zuvor niemand gekannt hat. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich frage Sie ganz offen: Wo bleiben da die Interessen der Bürger der Stadt Linz? Wo bleiben die? (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Aus zahlreichen Gutachten geht hervor, dass diese Menschen schon seit 15 Jahren von zwei Drittel der Abgase befreit sein könnten, wenn das Projekt in Gang wäre. Die sollen dort im Dreck ersticken, während diejenigen, die das alles initiiert haben, mittler­weile in den Grünlagen rund um Linz wohnen, in Altenberg und Puchenau.

Wenn Sie ansprechen, dass der Nachweis von 100 Leuten erforderlich sei, dann kann ich Sie fragen: Wissen Sie, wie viele Leute das jetzt 15 Jahre verzögert haben? – Es sind zwei, drei Leute, die in Puchenau, in Altenberg und rund um Linz leben. Die erklären uns von außen, wie wir in Linz unsere Umwelt zu gestalten haben. Das kann es ja wohl nicht sein, meine Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Reden wir auch über die Kosten! Die ehemalige Frau Bundesministerin Bures hat wegen dieser Verzögerung aus Kostengründen zu Recht entscheiden müssen, den Bau des Nordteils des Westrings zu unterbrechen, weil sich die Kosten durch diese Verzögerung schon damals verdreifacht hatten. Zahlen das die Leute der NGOs? Stehen die jetzt dafür gerade, dass diese Kosten getragen werden müssen? – Sie stehen nicht dafür gerade. Die Bürgerinnen und Bürger des Staates Österreich haben das zu bezahlen: eine Verdreifachung der damals errechneten Baukosten, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)


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Diese Bundesregierung ist angetreten, in diesen Fällen Verwaltungsvereinfachungen für alle Bürgerinnen und Bürger in Angriff zu nehmen. Justizminister Moser hat zuge­sagt, alle möglichen Irrungen und Wirrungen des Verwaltungswesens aufzustöbern und gelegentlich auch einen Vorschlag hier ins Parlament zu bringen. Ich komme aus der Verwaltung und bin der Meinung: Wir haben in der Gewerbeordnung seit über 20 Jahren die Regelung – diesbezüglich habe ich von da drüben (auf die Reihen der Oppositionsparteien weisend) noch nie irgendwelche Kritik erhalten oder gehört –, dass es eine ganz klare Trennung zwischen einer Parteienstellung und einem Be­teiligten im Verfahren gibt. Das haben wir in der Gewerbeordnung schon seit über 20 Jahren so gehandhabt, meine Damen und Herren. Warum es heute bei dieser Regelung plötzlich zu dieser großen Aufregung kommt, kann ich, ehrlich gesagt, inhalt­lich nicht nachvollziehen. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Im diesem Sinne: Fassen wir hier Beschlüsse im Sinne der Bürger, zum Wohle der Bürger und lassen wir diese Diskussion bitte sein! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

18.57


Präsidentin Doris Bures: Frau Dipl.-Ing.in Martha Bißmann gelangt als Nächste zu Wort. – Bitte.


18.57.49

Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (ohne Klubzugehörigkeit): Ich halte wieder einmal die Schlussrede. Ich mag das Gefühl irgendwie, es erinnert mich an die Klimaenquete im Mai.

Geschätzte Frau Ministerin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Bürgerinnen und Bürger, die aufmerksam unseren Debatten hier lauschen! Sind Sie sich eigentlich bewusst, welches Signal Sie mit der UVP-Novelle in Richtung Umweltorganisationen aussen­den? Ich rede mit vielen Leuten; es ist das Signal: Haltet die Goschen! – Das ist das, was ankommt. (Rufe bei FPÖ und ÖVP: Aber hallo! – Unruhe im Saal.) – Ja, genau, und das in einer Zeit, in der sich immer deutlicher zeigt, dass die Einbindung der Zivilgesellschaft – und die Umweltorganisationen repräsentieren die Zivilgesellschaft – das Mittel der Wahl ist, um das angeschlagene Vertrauen zurückzugewinnen.


Präsidentin Doris Bures: Frau Abgeordnete Bißmann, ich weiß, dass das jetzt nicht Ihre Worte waren und dass diese auch an niemanden gerichtet waren. Wir haben aber die Vereinbarung, dass man solche Worte auch nicht zitiert, weil auch das Zitieren die Würde des Hauses verletzt. Deshalb hat es zu Recht ein wenig Unruhe gegeben.

Ich würde Sie bitten, auch beim Zitieren keine Wörter und Ausdrücke zu verwenden, die die Würde des Hauses verletzen. – Bitte. (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)


Abgeordnete Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann (fortsetzend): Jawohl, Frau Präsi­den­tin, damit nehme ich meine Worte zurück und ersetze sie durch das Gefühl, das Um­welt­organisationen bei dem Signal, das Sie in ihre Richtung aussenden, empfinden, nämlich dass sie nicht ernst genommen werden, dass sie geschwächt werden, auch wenn die Frau Bundesministerin sagt, dass sie sie eigentlich stärken will. – Ich glaube Ihnen das sogar, nur die Umweltorganisationen nehmen das nicht so wahr. Das sieht man ja an den Reaktionen.

Im Jahr 2017 hat der Nationalrat eine Studie in Auftrag gegeben, die Arena Ana­lyse 2017 mit dem Titel „Demokratie neu starten“. Unter anderem wird empfohlen, als vierte Säule im Staat neben Exekutive, Legislative und Judikative eine sogenannte Konsultative ein­zurichten, also einen Kreis von Bürgerinnen und Bürgern, denen man Gesetzes­vorschläge zur Begutachtung vorlegt oder die man bei der Erstellung von Reden und Anträgen oder Anfragen im Parlament einbindet.


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Ich persönlich habe beschlossen, mich an so einer Konsultative zu beteiligen. Es ist aber ein Auftrag und eine Botschaft, die an uns alle gerichtet ist, denn ohne stärkere Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern, die durch Umweltorganisationen reprä­sen­tiert werden, wird die Demokratie in diesem Land geschwächt werden. (Zwischenruf des Abg. Wöginger.)

Doch gerade diese Partizipation der Zivilgesellschaft an den demokratiepolitischen Pro­zessen wird mit der Novellierung des UVP-Gesetzes angegriffen, vor allem durch den Abänderungsantrag der Regierungsfraktionen, der mit der Aarhus-Konvention, dem Unionsrecht und dem Grundrecht auf Datenschutz nicht konform ist. Ob dieser Abänderungsantrag zum Abänderungsantrag das jetzt wiedergutmacht, sei dahin­gestellt. Das wissen wir noch nicht. Ich finde den Vorschlag von Kollegen Feichtinger sehr gut, beide Abänderungsanträge an den Umweltausschuss rückzuverweisen, damit sie noch eingehend diskutiert werden. Es ist schon viel Porzellan zerbrochen worden, das Sie wieder kitten müssen.

Herr Kollege Schmuckenschlager, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass sich Green­peace sehr wohl Sorgen macht, durch die UVP-Novelle Mitglieder zu verlieren. (Zwi­schen­ruf des Abg. Wöginger.) Es gilt auch zu bedenken, dass Umweltorganisationen, die vielleicht kleiner sind, die weniger Mitglieder haben, aber eine hervorragende qualitative Arbeit machen, aus diesem UVP-Verfahren in Zukunft einfach rausfallen. (Abg. Winzig: Zum Beispiel wer?)

Über Verwaltungsvereinfachungen und Steigerungen der Effizienz können wir gerne und müssen wir reden, aber da geht es um die offenen und verdeckten Behinderungen der Beteiligung der Zivilgesellschaft. Ich möchte Sie davor warnen, den Zorn und die Frustration der Menschen auf sich zu ziehen, denn das könnte sich früher oder spä­ter – früher, als Ihnen lieb ist – in Ihren jetzt noch sehr guten Umfragewerten nieder­schlagen.

Ich möchte mit einer Bürgerstimme abschließen. Zu Wort gemeldet hat sich Karl-Heinz Hinrichs, Umwelt- und Friedensaktivist und Gründer der Eval-Bewegung – das ist eine Umwelt- und Friedens-Bürgerbewegung –: „Die Novelle zum UVP-G ist nicht nach­haltig und wird abgelehnt.“ (Anhaltende Zwischenrufe des Abg. Rädler.) Dritte Start­bahn in Schwechat, „Teststrecke 140 auf der Autobahn, das ist gegen jeden Zukunfts­trend, gegen jede Vernunft [...]. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass Ihre Antworten, Vorschläge und Handlungen in Zukunft von vielen interessierten Wahlbürgern ganz genau verfolgt werden.“ – Zitatende.

Unsere Bundesregierung, sehr geschätzte Frau Ministerin, marschiert mit dieser No­velle in die falsche Richtung. Eine mündige Zivilgesellschaft und eine sich daraus herausbildende NGO-Szene sind wichtige Bestandteile unserer Demokratie und sollen gefördert und nicht behindert werden.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! Ich bedanke mich auch für die Unterstützung des von mir heute eingebrachten Entschließungsantrages durch ausreichend Stimmen von Kolleginnen und Kollegen der SPÖ und der Fraktionslosen. – Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.03


Präsidentin Doris Bures: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter And­reas Ottenschläger. – Bitte, Herr Abgeordneter.


19.03.46

Abgeordneter Andreas Ottenschläger (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Hohes Haus! Heute haben wir über die Medien erfahren, dass die NEOS einem gemeinsam erarbeiteten Antrag


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zur Staatszielbestimmung – das bedeutet, in der Bundesverfassung soll der wett­bewerbsfähige und nachhaltige Wirtschaftsstandort festgeschrieben werden – nun nicht mehr zustimmen wollen. Warum erwähne ich das jetzt hier, meine Damen und Herren? – Es ist auf einmal eine Verknüpfung zwischen einem Gesetz, das im Verfas­sungsrang ist, und einem sogenannten Materiengesetz, nämlich dem sogenannten UVP-Gesetz, aufgetaucht.

Jetzt sei es Ihnen unbenommen, dieses UVP-Gesetz zu kritisieren, aber – nicht böse sein! (Abg. Scherak: Böse sind wir eh nicht!) – es ist für uns sehr schwierig, diese Situation zur Kenntnis zu nehmen, dass man einen gemeinsamen Antrag erarbeitet, der für die Rahmenbedingungen des Wirtschaftsstandortes wesentlich ist, dass man sagt, ja, er kommt in den Verfassungsausschuss, wir werden zustimmen, und dass man das nach dieser Zusage auf einmal mit einer anderen Materie verknüpft und sagt: Jetzt machen wir nicht mehr mit! (Abg. Neubauer: Das ist ganz alte Politik!) Ein gewisser Matthias Strolz würde jetzt wahrscheinlich sagen: Was ist mit euch? Seid ihr jetzt eine Wirtschaftspartei oder nicht? (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Ich wiederhole einen ganz wesentlichen Grundsatz unseres politischen Handelns (Zwischenruf des Abg. Scherak) – ich habe es hier schon einmal formuliert –: Öko­nomie und Ökologie bedingen einander. (Abg. Meinl-Reisinger: Aber das ist nur ein Marketinggag!) Dieser Ausschluss wird nicht funktionieren. Auch zu der Junktimierung, die Sie immer kritisiert haben, die Sie hier jetzt aber vornehmen, werden sich die Wählerinnen und Wähler ihr eigenes Bild machen.

Vielleicht ein versöhnlicher Satz zum Abschluss (Abg. Meinl-Reisinger: Welche Ver­bes­serungen für die Wirtschaft haben Sie gemacht?): Wir werden hoffentlich diesen Punkt auf der nächsten Tagesordnung des Verfassungsausschusses haben; die nächste Sitzung findet am 14. November statt. Bis dorthin haben Sie dann noch die Gelegen­heit, Ihren Kurs, Ihren – ich muss es jetzt so sagen – wirtschaftsfeindlichen Kurs zu korrigieren, um dann unserem gemeinsamen Antrag zuzustimmen. (Abg. Rädler: Wenn der Haselsteiner will!) – Vielen Dank. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Martin Graf.)

19.06


Präsidentin Doris Bures: Nun gelangt Herr Klubobmann Dr. Wolfgang Zinggl zu Wort. – Bitte.


19.07.03

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (PILZ): Frau Präsidentin, es dauert nicht lange! Wenn Sie sich daran erinnern: Ich habe am Anfang der Sitzung darauf hinge­wiesen, dass es Abend wird, bis wir zu diesem Tagesordnungspunkt kommen. (Zwi­schenruf bei der ÖVP.) Klubobmann Wöginger hat uns vorgerechnet, in zweieinhalb Stunden sind wir so weit, das wird zur besten Tageszeit sein. Alle werden die Auf­merksamkeit auf diesen Tagesordnungspunkt richten. (Abg. Wöginger: Hättet ihr keine Dringliche gemacht! – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) – Lassen Sie mich ausreden! In der Zwischenzeit ist es nach 19 Uhr, das heißt, es ist das Dreifache der Zeit vergangen, von der Klubobmann Wöginger gesprochen hat.

In Zukunft, Herr Klubobmann, werden wir alles mal drei rechnen, was Sie uns voraus­sagen. Die Debatte über den Dringlichen Antrag hat begonnen, als wir noch nicht mit der Tagesordnung fertig waren. (Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Das heißt, es wäre in jedem Fall danach gewesen. Abgesehen davon lassen wir uns den Dringlichen Antrag nicht durch Ihre Tagesordnung wegnehmen. Das geht gar nicht! (Abg. Rädler: Habt ihr einen Gerichtstermin?)


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Rechnen Sie das also in Zukunft besser, dann können wir vielleicht leichter zu einer Eini­gung kommen! – Danke. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Weitere Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ. – Abg. Martin Graf: Eine hervor­ra­gende Grundsatzrede!)

19.07


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist nun Herr Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak. – Bitte.


19.08.00

Abgeordneter Dr. Nikolaus Scherak, MA (NEOS): Frau Präsidentin! Frau Bundes­ministerin! Ja, Herr Kollege Ottenschläger, Sie haben richtig gesagt, wir haben uns grundsätzlich darauf geeinigt. Ich finde es ganz lustig – weil Sie gesagt haben, Sie wollten Ökologie und Ökonomie in einen Gleichklang bringen –: Die ursprüngliche Re­gie­rungsvorlage hat ausnahmslos das Wirtschaftswachstum enthalten, und wir haben gemeinsam – das ist richtig – darüber verhandelt, dass man einen Gleichklang zu­stande bringt. Wir wären selbstverständlich dazu bereit gewesen, uns dazu zu beken­nen, dass man Ökologie und Ökonomie in ein Gleichgewicht bringt und dass es einen nachhaltigen Wirtschaftsstandort braucht, der die Grundlage für Wohlstand und Be­schäftigung in Österreich ist. – Das ist richtig.

Wenn man sich zur Nachhaltigkeit bekennt und sich auf so etwas einigt, Sie im selben Atemzug mit der UVP-Novelle aber die Nachhaltigkeit mit Füßen treten und dann von einer Junktimierung reden, dann ist das einigermaßen realitätsfremd. (Zwischenruf des Abg. Nehammer.) Nur weil es zwei unterschiedliche Gesetze sind und im Stufenbau der Rechtsordnung das eine im Verfassungsrang ist und das andere nicht, heißt das nicht, dass sie nicht natürlich ursächlich zusammenhängen. (Abg. Nehammer: Die NEOS sind keine Wirtschaftspartei!) – Herr Kollege Nehammer, die Schallplatte ist so alt, die macht nicht einmal Ihnen selbst mehr Spaß. (Abg. Nehammer: Die NEOS machen alte Politik! Alte Politik von den NEOS!) Es ist vollkommen absurd, einerseits Nachhaltigkeit in die Verfassung hineinzuschreiben und andererseits diese gleichzeitig mit Füßen zu treten. (Beifall bei den NEOS.)

Wissen Sie, das Problem ist ja auch Folgendes: Ich wäre auch der Meinung, dass wir einen nachhaltigen Wirtschaftsstandort brauchen würden. (Zwischenruf der Abg. Winzig.) Wissen Sie, was wir dazu brauchen würden? – Da müsste die selbsternannte Wirt­schaftspartei ÖVP halt einmal ernstzunehmende Reformen angehen, denn was Sie größtenteils machen, sind Marketingschmähs. (Abg. Winzig: Na geh!) Was ist mit einem Ende der Pflichtmitgliedschaft in den Kammern? Was ist mit einer ernstzu­neh­menden Reform der Gewerbeordnung? (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Was ist mit einer echten Lohnnebenkostensenkung? Was ist mit dem angekündigten Ende der Mehrfachversicherung? Was ist mit der Tatsache, dass Sie Lehrlinge abschieben und jeder Unternehmer in Österreicher sagt, dass das volkswirtschaftlich schwachsinnig und auch für jeden Unternehmer schwachsinnig ist? (Beifall bei den NEOS. – Ruf bei der FPÖ: Jeder nicht! – Anhaltende Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.) Wenn Sie ernsthaft etwas für die Wirtschaft machen wollen, dann fangen Sie einmal damit an und schreiben Sie nicht nur Überschriften in die Verfassung! (Neuerlicher Beifall bei den NEOS. – Abg. Neubauer: Peinliche Rechtfertigungsversuche!)

19.10


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Klubobmann August Wöginger. – Bitte.



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19.10.26

Abgeordneter August Wöginger (ÖVP): Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zwei notwendige Klarstellungen am Ende dieser Debatte: Herr Kollege Zinggl, ich habe in der Präsidiale gesagt, dass die Umweltpunkte zu einer guten Tageszeit aufgerufen werden, wenn wir insgesamt eine Tagesblockzeit von 5 „Wiener Stunden“ ausmachen. Die Diskussion um die Aarhusbeteiligung ist heute um 13.48 Uhr begonnen worden. Das ist unserer Ansicht nach zwischen 1 und 2 Uhr am Nachmittag, und ich habe vorhergesagt, dass das so eintreten wird. (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Zwischenruf des Abg. Zinggl.)

Dass Sie sich durch den Herrn Kollegen Pilz, der jetzt schon irgendwo in der Gegend herumschwirrt (Abg. Krainer: Hallo!), die Diskussion mit einem Dringlichen Antrag dann bis in den späten Nachmittag hinein verlagern, sei Ihnen unbenommen, es ist Ihr gutes Recht, aber machen Sie dann nicht so ein Theater am Schluss einer Diskussion, denn das haben Sie sich selber zuzuschreiben! (Beifall bei ÖVP und FPÖ.)

Das Zweite noch zu den NEOS (Abg. Rädler: Das war ein Selbstfaller!): Ich kann mich erinnern, dass uns in den letzten Jahren oft vorgeworfen wurde, dass gepackelt wird, dass nur abgetauscht wird, dass man nur das eine bekommt, wenn man dem anderen auch etwas gibt. Jetzt gehen die NEOS her, die an und für sich einmal eine durchaus moderne Partei waren – ab dem heutigen Zeitpunkt kann man nur sagen: waren –, und versuchen, zwei Dinge miteinander zu vermischen und zu vermengen. (Abg. Nehammer: Ihr lebt in der Vergangenheit! – Zwischenruf der Abg. Meinl-Reisinger.)

Ich sage Ihnen: Das ist uralte Politik, und Sie werden es Ihren Wählerinnen und Wäh­lern nicht erklären können, warum Sie der Verfassungsbestimmung, die zum Ziel hat, dass der Wirtschaftsstandort in Österreich abgesichert wird, nicht zustimmen. Da geht es um den Standort und um Arbeitsplätze! Das werden Sie nicht erklären können! (Beifall bei ÖVP und FPÖ. – Ruf bei der FPÖ: Richtig!)

19.12


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Markus Vogl. – Bitte. (Zwischenrufe bei ÖVP und FPÖ.)


19.12.44

Abgeordneter Ing. Markus Vogl (SPÖ): Lieber August, wenn man die Geschichte der Voest in Oberösterreich kennt und weiß, dass man euch erst einmal dazu hat bewegen müssen, dass die Voest in Oberösterreich abgesichert wird, und ihr jetzt sagt, man muss die Industrie oder die Wirtschaft in die Verfassung schreiben, dann muss ich sagen: Das ist in der Beziehung nicht wirklich glaubwürdig. (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Winzig: Das ist ja ein Scherz! Der größte Scherz aller Zeiten! – Weitere Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Kollege Rauch hat in der Debatte erwähnt, man ist den NGOs sehr entgegenge­kom­men. Wir haben uns das genau angeschaut. Tatsächlich gibt es eine NGO, die diesen neuen Antrag super findet, und das ist die Industriellenvereinigung – also so weit zu den NGOs. (Zwischenruf der Abg. Winzig.)

Zu Kollegen Schmuckenschlager sollte man auch festhalten, dass sich der Umwelt­dachverband inzwischen eindeutig von den Aussagen von Herrn Heilingbrunner distan­ziert hat.

Zur Aussage von Herrn Schmiedlechner, die SPÖ schüre nur Neid bei der Land­wirt­schaft: Nein, aber es geht um euren Stil, wie ihr mit Dingen in diesem Haus umgeht. (Abg. Neubauer: Was ist das für ein Argument?) Ihr bringt einen Initiativantrag ein, wonach ab dem nächsten Jahr 6 Millionen Euro für die Hagelversicherung und 5,5 Mil-


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lionen Euro am Tiersektor fällig werden. (Abg. Rädler: Die Bauern zahlen eh ein!) Der gleiche Beitrag wird auch von den Ländern kommen, das heißt Konsultations­mecha­nismus. Mit diesem Initiativantrag umgeht ihr diesen Konsultationsmechanismus der Län­der jedoch. Ihr bringt ihn jetzt ein und wollt ihn im Landwirtschaftsausschuss be­handeln lassen. Wo er hingehört, wisst ihr auch, nämlich wie 2016 in den Finanzaus­schuss! (Zwischenruf des Abg. Nehammer.) Ihr umgeht damit eine Begutachtung des Gesetzes.

Das ist genau der Stil der Politik, die ihr macht. Ihr bringt Dinge irgendwo durch die Hintertür herein, versucht, möglichst wenige Menschen mitreden zu lassen, möglichst wenig Expertisen einfließen zu lassen und macht Druck für eine Regelung für 2019. Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Da geht es nicht darum, dass man die Katastrophen des heurigen Jahres irgendwie abdeckt, nein (Abg. Neubauer: Ihr seid das Tempo nicht gewohnt!), da geht es darum, die Versicherungsprämien für 2019 zu unterstützen. Dafür macht ihr einen Initiativantrag! Genau so funktioniert eure Politik! (Beifall bei der SPÖ. – Abg. Leichtfried: Das ist unerhört!)

19.15


Präsidentin Doris Bures: Herr Abgeordneter Mag. Gerald Loacker ist zu Wort gemel­det. – Bitte.


19.15.08

Abgeordneter Mag. Gerald Loacker (NEOS): Frau Präsidentin! Ja, jetzt rudern die ÖVPler wegen eines Wirtschaftsziels in der Verfassung! Man sagt, man hätte Wirt­schaft und Umwelt gerne ausgewogen, und in Wirklichkeit zeigen Sie mit Ihrem Vorgehen, dass Sie es nicht gerne ausgewogen haben. (Abg. Deimek: Seit Meinl-Reisinger ist das eine linke Partei!) Ihre mangelnde Wirtschaftspolitik können Sie mit einer Verfassungsbestimmung, die genau gar nichts ändert, nicht kompensieren. Man muss sich einmal anschauen, was Sie versprochen haben: Sozialversiche­rungs­re­form – das Ende der Mehrfachversicherungen kommt nicht; eine Zahlstelle für alle Lohnabgaben – kommt nicht. Wirtschaftspolitisch bringen Sie gar nichts weiter! (Zwi­schen­rufe der Abgeordneten Nehammer und Belakowitsch.)

Das ist die Partei der Beamten und der Bauern! Wenn es um die Privilegien der Beam­ten geht, sind Sie da: bezahlte Mittagspause, bessere Pensionen, sechste Urlaubs­woche ab dem 43. Geburtstag – da sind Sie da! Wenn es um die Bauern geht: In jedem Sozialversicherungsgesetz steckt eine kleine Zusatzzahlung an die Bauern drinnen, jetzt wieder 30 Millionen Euro GSBG-Mittel. Wir erinnern uns an das ge­schenkte Bauernquartal, wir erinnern uns an die später in Kraft tretenden Einheits­werte. Die Partei der Beamten und der Bauern – das können Sie mit einer Verfas­sungs­bestimmung nicht sanieren! (Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

19.16


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Rossmann. – Bitte.


19.16.37

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (PILZ): Frau Präsidentin! Herr Wöginger, Sie und Ihre Partei sind ja so entlarvend! Sie haben jetzt gerade gesagt, dass die NEOS verhindert hätten, dass der Wirtschaftsstandort als eine Staatszielbestimmung in der Verfassung verankert wird. (Zwischenruf des Abg. Neubauer.) Wirtschaftsstandort – ja, sonst haben Sie nichts gesagt. Es ist doch sonnenklar, es geht Ihnen um Wirt­schafts­interessen, und um andere Interessen, wie den Umweltschutz, kümmern Sie sich gar nicht; das haben auch die heutige Debatte und die Sondersitzung letzte Woche ziem-


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 190

lich klar gezeigt. (Beifall bei der Liste Pilz. – Zwischenruf des Abg. Rädler.) – Vielen Dank.

Wenn Sie so rechnen, wie Sie es Herrn Kollegen Zinggl vorgerechnet haben, wundert es mich gar nicht, dass Sie auf eine Patientenmilliarde kommen, die keine Patienten­milliarde ist. Ich habe mir das gestern noch einmal sehr genau angeschaut: Diese gibt es nicht – aber darüber werden wir im Ausschuss und im Plenum noch sehr ausführlich diskutieren können –, das ist ein Mythos. – Danke sehr. (Beifall bei der Liste Pilz und bei Abgeordneten der SPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

19.17

19.17.52


Präsidentin Doris Bures: Zu Wort ist nun niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht der Herr Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall. (Abg. Höbart: Wo ist die SPÖ-Vorsitzende?)

Dann kommen wir nun zur Abstimmung, zunächst über den vorliegenden Rückver­wei­sungsantrag des Abgeordneten Dr. Feichtinger.

Ich lasse sogleich darüber abstimmen, den Gesetzentwurf in 282 der Beilagen noch­mals an den Umweltausschuss zu verweisen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Abgelehnt.

Damit gelangen wir nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in 282 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Abänderungsantrag der Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen vor.

Ich werde daher zunächst über die vom erwähnten Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetz­entwurfes abstimmen lassen.

Wir gelangen zur Abstimmung über den Abänderungsantrag der Abgeordneten Schmucken­schlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der Zif­fer 28 sowie Streichung der Ziffer 29 und die daraus resultierenden Umnummerie­run­gen der Folgeziffern.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich dafür aussprechen, um ein Zeichen. – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Wer spricht sich dafür aus? – Das ist die Mehrheit. Somit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer auch in dritter Lesung dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist somit in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Feichtinger, Kolleginnen und Kollegen betreffend „Effizienzsteigerung von UVP-Verfahren ohne Nachteile für die Beteiligten“.

Wer spricht sich für diesen Entschließungsantrag aus? – Das ist die Minderheit. Ab­gelehnt.


Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 191

19.20.15Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10


Präsidentin Doris Bures: Wir gelangen nun zur verlegten Abstimmung über den Tagesordnungspunkt 10, den Gesetzentwurf in 279 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.

Ich werde daher zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Die Abgeordneten Schmuckenschlager, Rauch, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag betreffend Artikel 1 und 3 eingebracht.

Wer spricht sich für diesen Abänderungsantrag aus? – Das ist die Mehrheit. Ange­nom­men.

Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­be­richtes.

Wer spricht sich hiefür aus? – Das ist mit Mehrheit so angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Wer spricht sich in dritter Lesung für den Gesetzentwurf aus? – Das ist mit Mehrheit auch in dritter Lesung so angenommen.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

19.21.25Einlauf


Präsidentin Doris Bures: Ich gebe bekannt, dass in der heutigen Sitzung die Selb­ständigen Anträge 433/A(E) bis 454/A(E) eingebracht worden sind.

*****

Die nächste Sitzung des Nationalrates, die geschäftsordnungsmäßige Mitteilungen und Zuweisungen betreffen wird, berufe ich für 19.22 Uhr, das ist gleich im Anschluss an diese Sitzung, ein.

Diese Sitzung ist geschlossen.

19.22.05Schluss der Sitzung: 19.22 Uhr

 

 

 

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