Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll45. Sitzung, 25. Oktober 2018 / Seite 102

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Es ist auch eine Respektlosigkeit gegenüber dem Hohen Haus und es ist ein deut­liches Zeichen der Illiberalität, die Sie jeden Tag leben. (Neuerlicher Beifall bei den NEOS und bei Abgeordneten der SPÖ.)

Soweit jetzt das Heldentum von ÖVP und FPÖ abgefeiert ist, möchte ich auf den tatsächlichen Grund eingehen, warum man sich zu dieser Novelle entschlossen hat. Das ist nicht einmal das Vertragsverletzungsverfahren, zumindest ist das meine Inter­pretation, sondern vielmehr ist es ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes, in dem dieser erstmals festgestellt hat, dass, auch wenn sich die österreichische Gesetzes­materie nicht ausreichend damit befasst, dennoch die Aarhuskonvention direkt anzu­wenden ist. Ganz konkret bedeutet das für Umweltorganisationen, dass sie abge­schlossene Verfahren künftig vor Gericht bringen können. Das war das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes und das hat man nun versucht abzumildern.

Wie ist die ursprüngliche Novelle gewesen? – Nach unserem Dafürhalten war die ur­sprüngliche Novelle aus dem Nachhaltigkeitsministerium solide. Wir haben dieser im Umweltausschuss auch zugestimmt. Der Abänderungsantrag, der uns heute erreicht hat, hat allerdings das Gesamtergebnis – ich gehe davon aus, dass dieser heute auch angenommen wird – zu einem schlechteren gemacht, und deswegen werden wir auch nicht zustimmen können. (Beifall bei den NEOS.)

Es geht um den Zugang zu Recht für Umweltorganisationen, es geht um Umwelt­informationen und es geht um Bürgerbeteiligung. Was der Abänderungsantrag – soweit ich das nach der kurzen Prüfungszeit, die wir hatten, sagen kann – jetzt bewirkt, ist, dass die aufschiebende Wirkung einer Beschwerde während eines Verfahrens nicht mehr möglich sein wird. Das bedeutet, ein Verfahren kann abgeschlossen werden oder es kann im Einzelfall geprüft werden und anderwärtig zugelassen werden, aber Sie verändern die Verfahrensspielregeln zum Nachteil der Verfahrensteilnehmer. Und da werden wir sicher nicht mitmachen.

Was allerdings noch hinzukommt, ist ein Bild, das wesentlich erschreckender ist als die heutige, na ja, sagen wir einmal, mindestens tollpatschige Aktion. Es ist ein Zeichen der Umweltpolitik in Österreich und damit ein Zeichen der ÖVP-Politik in Österreich, dass man internationale Übereinkommen nicht ernst nimmt.

Woher kommt diese Aarhuskonvention eigentlich, bei der sich die meisten Abge­ord­neten heute schon beim Formulieren des Namens schwergetan haben? – Aarhus ist eine dänische Stadt, in der 1998 die 4. Europäische Umweltministerkonferenz statt­fand, bei der man sich gemeinsam auf diese Konvention verständigt hat. Diese wurde 2001 beschlossen und 2005 von Österreich ratifiziert. Das Hohe Haus ratifiziert übri­gens solche Abkommen.

Was danach passiert ist, ist relativ einfach zu sagen: Man hat immer nur das Mindeste gemacht und meistens zu wenig. Bis 2018 wurde die Konvention nicht vollständig um­gesetzt; verantwortlich waren die Umweltminister. Damals, als man die erste Ent­scheidung getroffen hat, war Minister Bartenstein Umweltminister; 1995 ist er gekom­men. 2000, also kurz vor dem Beschluss auf europäischer Ebene, war dann Molterer bis 2003 Umweltminister. Dann kam Josef Pröll – wieder nichts gemacht –, 2008 dann Kollege Berlakovich – wieder nur Teil für Teil umgesetzt –, und 2013 ein gewisser Herr Rupprechter, der ebenfalls viel geschwurbelt hat.

Was wir sehen: Es waren ausschließlich ÖVP-Minister, es hat immer ein Bekenntnis zur Umweltpolitik gefehlt, es war immer viel zu wenig. Das einzig statistisch Schöne ist: Wir sehen, kein Umweltminister und keine Umweltministerin hält sich anscheinend länger als fünf Jahre in unserem Land – und das ist der einzige Lichtblick, meine Damen und Herren! (Beifall bei den NEOS.)

14.24


 


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