Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung, 16. November 2018 / Seite 34

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All diese Fälle sind real und keine Erfindungen. Sie stellen lediglich die Spitze eines gigantischen Eisberges dar, denn die Dunkelziffer jener Betroffenen, die sich aus Angst vor Verlust des Arbeitsplatzes bisher nicht trauen an die Öffentlichkeit zu gehen, ist mit Sicherheit um ein Vielfaches höher. Sie zeigen auf, wie ArbeitnehmerInnen unter die Räder dieser gesetzlichen Bestimmungen über den 12-Stunden-Tag und der 60-Stunden-Woche kommen und gezwungen werden aus wirtschaftlicher Abhängigkeit Knebelverträge zu unterschreiben. Diese Fälle beweisen ganz deutlich, dass dieses Gesetz nicht im Geringsten geeignet ist, den Anforderungen der geänderten Arbeits­welt gerecht zu werden.

Es braucht ein flexibles Arbeitszeitrecht, das branchenbezogen Regelungen zulässt und das sowohl ArbeitnehmerInnen als auch ArbeitgeberInnen Vorteile bringt. Ein Ar­beits­zeitrecht, das keine Lohneinbußen mit sich bringt und das Rechtssicherheit, Plan­barkeit der Arbeitszeit und mehr Freizeit beinhaltet.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert,

•          bis zur nächsten Plenarsitzung am 21. November dem Nationalrat eine Regie­rungs­vorlage zu übermitteln, mit der die Regelungen des BGBL I Nr. 53/2018 zurück­genommen und der Rechtszustand vor dem 1. September 2018 wiederhergestellt wird und darüber hinaus

•          unverzüglich Verhandlungen über eine Neugestaltung der Arbeitszeitregelungen unter Einbeziehung der Sozialpartner, von ExpertInnen sowie VertreterInnen der im Parlament vertretenen Parteien aufzunehmen und dem Nationalrat bis spätestens Ende dieses Jahres eine Regierungsvorlage mit modernen, praxistauglichen und für alle Betroffenen mit Rechtssicherheit ausgestatteten Arbeitszeitregelungen, die auch einen Interessensausgleich zwischen ArbeitnehmerInnen und ArbeitgeberInnen herstellen, zuzuleiten.“

In formaler Hinsicht wird verlangt, diesen Antrag im Sinne des § 74a Abs. 1 iVm § 93 Abs. 2 GOG-NR zum frühestmöglichen Zeitpunkt zu behandeln und einem Antrag­steller/einer Antragstellerin Gelegenheit zur mündlichen Begründung zu geben.

1 A. Wirtz, F. Nachreiner, B. Beermann, F. Brenscheidt, A. Siefer (2009). Lange Arbeitszeiten und Gesundheit: https://www.baua.de/DE/Angebote/Publikationen/Fokus/artikel20.pdf?__blob=publicationFile&v=1

2 Wifo, Uni Graz (2011). Folgekosten langer Arbeitszeiten. Kommentierter Literaturüberblick: https://www.sozialministerium.at/cms/site/attachments/7/1/8/CH3434/CMS1459843838697/16_folgekosten_langer_arbeitszeiten_fin26052011.pdf

3 ÖGA (2007). Grundlagen  zur arbeitsmedizinischen Beurteilung von Arbeitszeitregelungen: http://www.gamed.at/fileadmin/pdf/Dokumente/LeitfadenArbeitszeit.pdf

4 BAUA (2004). Flexible Arbeitszeiten: http://www.gawo-ev.de/cms2/uploads/Gawo%20Pub/Fb1025,xv=vt.pdf?phpMyAdmin=3ff319a86a720ca633f7d8bfe08952c0&phpMyAdmin=8b6ed5803bbabc8d5f96599c9c6997ad

5 Medizinische Universität Wien (2017). 40-Stunden-Arbeitswoche als „gesunde Basis“: https://www.meduniwien.ac.at/web/ueber-uns/news/detailseite/2017/news-im-februar-2017/40-stunden-arbeitswoche-als-gesunde-basis

 


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