Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung, 16. November 2018 / Seite 51

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lich – das ist immer eine Abwägung – diesem Gesetz zugestimmt. Wir haben aber auch auf die Fehler dieses Gesetzes hingewiesen, und zwar von Anfang an.

Konstruktive Zusammenarbeit ist etwas, ist eine Kultur, die maßgeblich von den Regie­rungsparteien ausgehen muss. (Zwischenruf des Abg. Rädler.) Eine Kultur der konstruk­tiven Zusammenarbeit kann nur dann gelebt werden, wenn die Mehrheitsparteien nicht auf der Mehrheit, auf dem Recht der Mehrheit beharren, sondern auch ganz aktiv sagen: Wir gehen in den Dialog, wir hören die berechtigten Bedenken an und sind gewillt, Gesetze besser zu machen, als wir sie selber auf den Tisch gelegt haben! (Beifall bei den NEOS.)

Dass das ein schlechtes Gesetz ist, haben wir gesagt. Dass es nicht begutachtet wurde, haben wir gesagt. Ich möchte jetzt nicht in diesen Chor – den ich übrigens relativ laut finde in diesem Gedenkjahr 100 Jahre Republik – derjenigen einstimmen, die meinen, dass die im Verfassungsrang mit Zwangsmitgliedschaft verankerte Sozialpartnerschaft irgendwie ein konstituierendes Merkmal dieser Republik wäre – nichts läge mir ferner; ich finde, in diesem Bereich könnten Sie Unternehmerinnen und Unternehmer auch entfesseln und entlasten und endlich die Zwangsmitgliedschaft abschaffen (Beifall bei den NEOS) –, aber – es kommt ein großes Aber – es gibt einen großen Unterschied zwischen einer in der Verfassung verankerten Sozialpartnerschaft mit institutionalisierter Parteimacht und einer gänzlichen Dialogverweigerung, die Sie da betrieben haben.

Und dann kommt noch etwas dazu – ich spreche da vor allem die betriebliche Ebene an, die Sie hier bedauerlicherweise gänzlich herausgehalten haben –: Da lag ein Ent­wurf am Tisch, und dann hat offensichtlich die FPÖ kalte Füße bekommen, weil – wir haben ja das Mantra gehört – sie ja angeblich das soziale Gewissen ist, und so ganz genau passt das ja jetzt bei diesem Gesetz nicht in das Konzept hinein. Deshalb kam Ihr Vizekanzler auf die glorreiche Idee: Wir schreiben jetzt die Freiwilligkeit ins Gesetz! (Abg. Rosenkranz: Bravo, Strache!) Ich stelle mir das so richtig gut vor: Da kommt wahrscheinlich eine Reihe von Legisten und Rechtsexperten zu ihm, und die sagen: Herr Vizekanzler, wir weisen höflich darauf hin, dass dieses Wort zu Rechtsunsicher­heit führen wird, dass wir bis jetzt eine andere gelebte Regelung für die 9. und die 10. Überstunde haben und dass da möglicherweise Rechtsunsicherheit und Unklarheit entstehen würden; wir können nicht genau sagen, was Sie mit dieser Freiwilligkeit meinen. – Die FPÖ hat gesagt: Das ist uns egal. Die Freiwilligkeit wird verankert! Es ist alles in Ordnung. (Abg. Rädler: Sie verwirren Ihre Wähler! – Heiterkeit bei Abgeord­neten der ÖVP.)

Wir haben darauf hingewiesen, dass Sie damit etwas, was die Verantwortung dieses Hauses wäre, nämlich klare Gesetze zu schaffen, bei denen sich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber auskennen, aus der Hand gegeben haben und gesagt haben: Das ist ab sofort die Verantwortung der Gerichte. Sollen die diese ganzen Fälle entscheiden! Die Rechtsunsicherheit ist uns zwar bewusst, aber wir ge­hen sehenden Auges in diese Situation hinein, denn wir haben ja jetzt die Freiwilligkeit verankert. – Verzeihen Sie, das ist schlechtes Arbeiten, das ist ein schlechtes Gesetz, das ist nicht verantwortungsvoll, weder gegenüber den ArbeitnehmerInnen noch ge­gen­über den Arbeitgebern! (Beifall bei den NEOS sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Liste Pilz.)

Frau Ministerin, Sie haben gesagt: das Gemeinsame vor das Trennende stellen. Dann frage ich mich schon, warum es in diesem Fall keine einzige Dialogrunde gegeben hat, warum kein einziger Hinweis des Kollegen Loacker, dass Sie hier sehenden Auges in diese Rechtsprobleme und Rechtsunsicherheit gehen, aufgenommen wurde. (Ruf bei der ÖVP: Warum haben Sie dann zugestimmt?) Ich appelliere an Sie: Kommen Sie von Ihrem hohen Ross herunter! Konstruktive Zusammenarbeit – ich erwähne es noch


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