Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung, 16. November 2018 / Seite 56

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son­dern mehr seriöse Zusammenarbeit gegen Verstöße und Missbrauch. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Herr Abgeordneter Muchitsch, dir will ich auch etwas sagen, zum Rückgängig­machen – aus deinem Munde –; unflexible Steinzeit, „neu zu verhandeln“: Ihr wolltet ewig ver­handeln! Die Chance, sorry, habt ihr damals vergeigt. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – Abg. Muchitsch: Wir haben eine Begutachtung gemacht! Wir haben eine Begut­achtung gemacht! – Zwischenruf des Abg. Plessl. – Abg. Lausch: Nichts habt ihr gemacht!)

Man kann doch nicht kurz vor einer Einigung alles kippen! Warum habt ihr das eigent­lich gemacht? Vielleicht weil die jetzt gültige Wochenendregelung genauso bereits aus­verhandelt war? Was ich dir zur Wochenendruhe nur am Rande sagen möchte: Erstens muss der Einsatz am Wochenende oder Feiertag vereinbart werden, und zweitens kann der Arbeitnehmer selbst noch grundlos ablehnen, wenn es bereits eine Vereinbarung gibt.

Gegen Verstöße und Rechtsmissbrauch, meine Damen und Herren, muss natürlich vor­gegangen werden (Abg. Jarolim: Völlig absurd!), und das tut die Arbeitsinspektion im Rahmen ihrer Möglichkeiten, aber ich finde es unfair – unfair! –, dass (Abg. Vogl: Wortwiederholung!) all jene Unternehmer, die sich ans Gesetz halten, die auf ein gutes Betriebsklima achten und ihre Arbeitnehmer ordentlich behandeln, aufgrund einiger schwarzer Schafe unter Generalverdacht gestellt werden. (Beifall bei FPÖ und ÖVP. – (Abg. Höbart: ... sozialistische Kampfrhetorik!)

Die am 1. September in Kraft getretene Neuregelung zum 12-Stunden-Tag ist ein guter Kompromiss zwischen den Bedürfnissen der Unternehmer und jenen der Beschäf­tigten. Auf der einen Seite haben wir Arbeitgeber, die flexibel auf Kundenwünsche reagieren müssen, um wettbewerbsfähig zu bleiben, und so auch Arbeitsplätze sichern und schaffen können, und auf der anderen Seite haben wir Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit freier gestalten können und wollen. Mit der neuen Regelung wird sicher­gestellt, dass an einem 8-Stunden-Tag bis zu 4 Überstunden geleistet werden können, wenn das erforderlich ist. (Abg. Vogl: Das geht sich dann nicht aus mathematisch!) 

Die Arbeitnehmerinnen und die Arbeitnehmer dürfen gemäß Gesetz aber nicht dazu gezwungen werden. Das wissen Sie genau, denn die Beschäftigten haben das Recht, Überstunden, die über eine Tagesarbeitszeit von 10 Stunden hinausgehen, ohne An­gabe von Gründen abzulehnen. Das heißt, Arbeitnehmer, die Überstunden abgelehnt haben und deshalb gekündigt werden, können die Kündigung vor Gericht anfechten. Dabei müssen Sie nichts beweisen, sondern nur glaubhaft machen. Es liegt dann am Unternehmen, dem Richter glaubhaft zu machen, dass die Kündigung in Wahrheit aus einem anderen Grund erfolgte. Das ist sozusagen eine Bringschuld des Unterneh­mens. Wenn das Gericht die Aussage des Gekündigten für wahrscheinlich findet, hat es der Anfechtung stattzugeben. (Zwischenruf des Abg. Jarolim. – Abg. Lausch: Der Jarolim versteht es!) Die Unternehmer sind also gut beraten, es gar nicht auf ein Ver­fahren ankommen zu lassen, sondern sie sollten das Ablehnungsrecht der Arbeitneh­mer respektieren, und das tut auch der Großteil der Unternehmer. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Ich finde es nicht richtig, diese Regelungen wegen einiger Missbrauchsfälle – eigentlich nur eines einzigen – zu kritisieren, vor allem weil diese ausgerissenen Einzelfälle sogar nach alter Rechtslage stattgefunden hätten. Das ist aber selbst im ÖGB bis an die Spitze bekannt und wurde sogar gesagt. Ich halte es auch für falsch, wegen einiger weniger ausgerissener Fälle allen Unternehmern und allen arbeitenden Menschen die


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