Nationalrat, XXVI.GPStenographisches Protokoll47. Sitzung, 16. November 2018 / Seite 57

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Möglichkeit zu einer flexiblen Gestaltung der Arbeitszeit wieder zu nehmen. Sie wollen den ArbeitnehmerInnen das Recht auf Flexibilität nehmen, und das finde ich falsch. (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

Türkis-Blau hat nirgendwo die Schutzintentionen im Arbeitszeitgesetz ausgehebelt, was Sie in Ihrem Antrag behauptet haben. Ganz im Gegenteil: Wirklich neu eingeführt wurde der Kündigungsschutz, der für alle gilt, die unter das Arbeitszeitgesetz fallen. Um das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass 12 Stunden nicht erzwungen werden dürfen und Beschäftigte ohne Nachteile ablehnen dürfen und um schwarze Schafe gezielt besser aufzuspüren, habe ich auch bereits verschiedene Maßnahmen veran­lasst. Die Arbeitsinspektorate werden auf die gesetzlichen Regelungen der Freiwillig­keit hingewiesen und die Arbeitgeber intensiv darüber beraten und informiert, dass nämlich Arbeitnehmer nicht gekündigt oder entlassen werden dürfen, wenn sie vom Ablehnungsrecht Gebrauch machen.

Die Arbeitsinspektoren werden bei ihren Kontrollen auch aktiv darauf achten, ob es in schriftlichen Unterlagen irgendwelche Klauseln gibt, mit denen Beschäftigte vorab auf ihr Ablehnungsrecht verzichten oder ihre generelle Zustimmung zu 12 Stunden er­klären. Aus meiner Sicht ist nämlich völlig klar, dass solche vorab erteilten Pauschal­zustimmungen unzulässig und unwirksam sind. Wir werden das auch weiterhin aktiv so kommunizieren. Auch betroffene Arbeitnehmer, die sich ans Arbeitsinspektorat wenden, sollten über die Freiwilligkeit des 12-Stunden-Tages und das Ablehnungsrecht informiert werden, damit bei vollem Ausnutzen der Überstundenflexibilität die Durchschnittsarbeitszeit nicht überschritten werden kann.

Es ist mir ein Anliegen, dass bei schweren Fällen ein verschärftes Vorgehen gegen die schwarzen Schafe möglich ist. Auch die Zusammenarbeit meines Ministeriums und der Arbeitsinspektorate mit der Arbeiterkammer soll in der Sache intensiviert werden.

Sehr geehrte Damen und Herren! Sie können sich bei Verstößen gegen die Arbeits­zeitregelungen auch direkt an das Sozialministerium und die Arbeitsinspektionen wenden. Schreiben Sie einfach ein E-Mail an bürgerservice@sozialministerium.at. (Abg. Hafenecker: Da braucht man gar nicht zu den Roten gehen! – Zwischenrufe bei der SPÖ.) Auch auf unserer Homepage finden Sie einen zusätzlichen Link.

Bekämpfen wir mit aller Entschlossenheit gemeinsam die Missstände, aber geben wir allen redlichen Unternehmern und allen Arbeitnehmern, die die Überstundenflexibilität brauchen und wollen, die Möglichkeit zu dieser Flexibilität zum gemeinsamen Nutzen aller! (Beifall bei FPÖ und ÖVP.)

13.34


Präsident Mag. Wolfgang Sobotka: Zu einer tatsächlichen Berichtigung zu Wort gemeldet ist Abgeordneter Stöger. – Bitte. (Rufe bei der ÖVP: Diplômé! – Abg. Jarolim: Da müsste man eine ganze Rede halten!)


13.34.41

Abgeordneter Alois Stöger, diplômé (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Ministerinnen! Hohes Haus! Frau Bundesminister Hartinger-Klein hat behauptet, ein Arbeitnehmer kann auch noch nach Vereinbarung mit dem Arbeitgeber von einer Vereinbarung über Wochenendarbeit zurücktreten.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist unrichtig. (Zwischenruf des Abg. Loacker.) Das ist nirgends in einem Gesetz verankert und entspricht nicht der Rechtslage, wie der Oberste Gerichtshof entscheidet. (Beifall bei der SPÖ.)

 


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